Stammdaten

Register
Amtsgericht Gießen HRB 6439
Eingetragen
20.3.2006
Branche
ElektrizitätsverteilungGasverteilung durch RohrleitungenSpeichern von Gas zu Versorgungszwecken
Gegenstand
Betrieb von Energieversorgungs- und verteilungsnetzen für Strom und Gas

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Nico Weber
seit 19.1.2026
Prokura
Bernd Debus
seit 19.1.2026
Prokura
Rüdiger Schwarz
seit 5.10.2017
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mittelhessen Netz GmbH

Gießen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

I. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Konzernzugehörigkeit

Die Mittelhessen Netz GmbH (MIT.N) mit Sitz in Gießen ist eine hundertprozentige Tochter der Stadtwerke Gießen AG (SWG).

2. Unternehmensgegenstand

Gegenstand des Unternehmens ist nach § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Betrieb von Energieversorgungs- und -verteilnetzen für Strom und Gas.

3. Gesamtwirtschaftliche Lage

Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. Nach Aussage des Statistischen Bundesamtes kam die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im Jahr 2023 durch ein krisengeprägtes Umfeld ins Stocken. Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher.

Im Baugewerbe machten sich neben den weiterhin hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel insbesondere die zunehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen bemerkbar. Hiervon war vor allem der Hochbau betroffen. Dagegen konnte die Produktion im Tiefbau und im Ausbaugewerbe gesteigert werden. Insgesamt erreichte das Baugewerbe 2023 preisbereinigt ein kleines Plus von 0,2 %.

Der private Konsum nahm im Jahr 2023 preisbereinigt um 0,8 % gegenüber dem Vorjahr ab und entfernte sich damit wieder vom Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (-1,5 %). Dies dürfte vor allem auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen sein.

Auch der Staat reduzierte im Jahr 2023 erstmals seit fast 20 Jahren seine preisbereinigten Konsumausgaben (1,7 %). Das lag vor allem am Wegfall staatlich finanzierter Corona-Maßnahmen wie Impfungen und Ausgleichszahlungen für freie Bettenkapazitäten in Krankenhäusern. Durch solche Maßnahmen hatte der Staatskonsum in den Jahren ab 2020 die Wirtschaftsleistung gestützt.

Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahr 2023 von durchschnittlich 45,9 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 0,7 % oder 333 000 Personen mehr als im Jahr zuvor und so viele wie noch nie in Deutschland. Die Beschäftigung nahm im Jahr 2023 unter anderem durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte zu. Hinzu kam eine steigende Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung. Diese positiven Effekte überwogen die dämpfenden Effekte des demografischen Wandels. Der Beschäftigungsaufbau fand 2023 fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt.

4. Rechtliches und wirtschaftliches Umfeld

Für den zukünftigen Geschäftsverlauf eines Strom- und Gasnetzbetreibers sind die Entwicklungen im energiewirtschaftlichen Umfeld von hoher Bedeutung. Neben den durch Gesetzgebung und Rechtsprechung geprägten regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflussen Entscheidungen der Regulierungsbehörden den Unternehmenserfolg nachhaltig.

Ergebnisrisiken ergeben sich unter anderem aus den Festlegungen und Bescheiden der Bundesnetzagentur (BNetzA) bzw. der Landesregulierungsbehörden zu den Erlösen der Netzbetreiber. Die Anerkennung von Kosten sowie die Festlegung von Effizienzwerten stellen grundlegende Risiken dar, die sich über die MIT.N entsprechend auf das Jahresergebnis der SWG auswirken können.

Netzkonzessionen sind die Grundlage unseres Geschäftsmodells. Aktuell laufen die Ausschreibungen zum Abschluss neuer Strom-Konzessionsverträge für die Gebiete der Kommunen: Allendorf/Lumda, Buseck, Fernwald, Grünberg (teilw.) Heuchelheim, Homberg/Ohm (teilw.), Lollar (teilw.), Pohlheim (teilw.), Rabenau, Reiskirchen (teilw.), Staufenberg, Wettenberg (teilw.). Für die MIT.N handelt es sich um wichtige Ausschreibungen, da die Sicherung von Bestandskonzessionen ein wesentlicher Teil unseres Geschäftsmodells ist. Die MIT.N ist fest entschlossen die Bestandskonzessionen durch Abgabe eines leistungsstarken und kommunalfreundlichen Angebots zu sichern.

Neben der Sicherung von Bestandskonzessionen ergreift die MIT.N als Neukonzessionär die Gelegenheiten zur Gewinnung weiterer Konzessionen. In den Verfahren Lollar, Lahnau und Biebertal hat das Güteverfahren vor dem Landgericht Wiesbaden ergeben, dass unser Unternehmen in allen drei Verfahren als leistungsstärkster Bewerber hervorgegangen ist. Der Fortgang dieser Verfahren ist - unabhängig von dieser Entscheidung - weiterhin offen.

Am 23.06.2022 wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Die Bundesnetzagentur beobachtet die Lage genau und steht in engem Kontakt zu uns Netzbetreibern. Die Gasversorgung in Deutschland ist stabil. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Die Bundesnetzagentur schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung im Augenblick als gering ein. Ein sparsamer Gasverbrauch bleibt dennoch wichtig. Um die Gasversorgung für den kommenden Winter zu sichern, muss bis zum 1. Oktober 2024 ein Speicherfüllstand von 85 % erreicht werden.

Der Zubau von Erneuerbaren Energien, insbesondere von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), in Deutschland ist weiterhin auf einem hohen Niveau. Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Zubau an dezentralen Einspeiseanlagen in unserem Netzgebiet noch einmal deutlich gesteigert. Aufgrund des hoch attraktiven Umfelds für Anlagen der dezentralen Stromerzeugung ist auch im Jahr 2024 mit einer Zubaurate auf hohem Niveau zu rechnen. Ist diesem Kontext ist auch das Solarpaket I zu sehen, das am 26.04.2024 durch den Bundestag und den Bundesrat genehmigt wurde. Mit Hilfe des Solarpakets I soll ein noch ambitionierterer Ausbau der Photovoltaik und der anderen erneuerbaren Energien erreicht werden.

Um die Klimaschutzziele bis zum Jahr 2045 zu erreichen, sollte noch im Jahr 2023 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) angepasst werden. Inzwischen ist klar, dass der Gesetzgeber das GEG mit der kommunalen Wärmeplanung (KWP) gekoppelt hat.

Bei der KWP sind dabei die folgenden Eckdaten als wesentlich für einen Verteilnetzbetreiber einzustufen.

Die Anforderungen zur Nutzung Erneuerbarer Energien (GEG) treten einen Monat nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung in Kraft, spätestens aber in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern ab 30.06.2026 und in Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern ab 30.06.2028. Solange keine KWP vorliegen können bis zu diesem Zeitpunkt Heizungen eingebaut werden, die den 65%-Anteil an erneuerbaren Energien nicht erfüllen. Gemeindegebiete, für die nach dem 30.06.2026 bzw. 30.06.2028 keine KWP vorliegen, werden behandelt, als ob eine KWP-Planung vorliegt. Somit steht fest, dass spätestens ab dem 01.07.2028 ausschließlich Heizungsanlagen mit 65%-Anteil an erneuerbaren Energien installiert werden dürfen.

Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird für den Wärmemarkt verwendet. Über 80 % des Wärmebedarfs wird aktuell durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern gedeckt. Volkswirtschaftlich ist der Ausstieg aus der Nutzung klimaschädlicher, fossiler Energieträger eine große Herausforderung für die Bundesrepublik Deutschland.

Die Vorgabe zum Heizen mit Erneuerbaren leitet den schrittweisen Abschied von rein fossil betriebenen Wärmeerzeugungsanlagen ein. Der Umstieg auf elektrische Wärmeerzeugungsanlagen führt zu einer Herausforderung für das Stromnetz.

Ob darüber hinaus ein Ausbau der Fernwärme in Ballungsräumen und vielleicht sogar eine H2-Infrastruktur dem Wärmemarkt zur Verfügung stehen wird ist aktuell noch nicht absehbar.

Neben dem Stromnetzausbau zur Wahrung der Versorgungssicherheit ist auch inzwischen die gesetzliche Vorgabe für einen steuernden Eingriff in das Niederspannungsnetz (§ 14a EnWG) durch die BNetzA realisiert worden. Nach § 14a EnWG ist die MIT.N verpflichtet, zur Gewährleistung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems Vereinbarungen mit Lieferanten, Letztverbrauchern oder Anschlussnehmern über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen oder von Netzanschlüssen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen abzuschließen.

Diese BNetzA-Vorgabe gilt für alle Verteilnetzbetreiber sowie für alle Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, sofern die technische Inbetriebnahme der steuerbaren Verbrauchseinrichtung nach dem 31.12.2023 erfolgt ist.

Der positive Einfluss im Hinblick auf die Netzstabilität, kann aktuell noch nicht abschließend abgeschätzt werden.

Da an das Elektrizitätsnetz der MIT.N mehr als 100.000 Kundinnen und Kunden angeschlossen sind, ist die Bundesnetzagentur in Bonn die zuständige Regulierungsbehörde für das Stromnetz.

Als Regulierungsbehörde für das Gasnetz der MIT.N fungiert weiterhin die Regulierungskammer Hessen.

Aus Sicht der MIT.N hat die Versorgungssicherheit unsere Kunden die höchste Priorität und ist somit nicht verhandelbar. Unverändert bleibt die grundsätzliche Struktur der Anreizregulierung, die auf Reduzierung der Netzentgelte ausgelegt ist. Im Ergebnis bedeutet dies für die Netzbetreiber eine kontinuierliche Senkung der eigenen Erlöse und damit eine permanente Fortführung des Kostendrucks. Dies alles geschieht vor dem Hintergrund neuer Aufgaben, die zeitnah insbesondere auf Verteilnetzbetreiber - wie die MIT.N - zukommen. Das Gelingen der Energiewende hängt im Wesentlichen von leistungsstarken Verteilnetzbetreibern ab.

Die Zukunft der Gasnetzinfrastruktur ist so ungewiss wie nie. Hier gilt es zeitnah strategische Entscheidungen zu treffen, die auch nachfolgenden Generationen gerecht werden. Beispielhaft sei an dieser Stelle KANU (Verkürzung der kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen) genannt. Hierzu wird voraussichtlich in der näheren Zukunft eine Entscheidung zur Umsetzung im Konzern fallen. Darüber hinaus ist offensichtlich, dass auch für das Gasnetz ein Transformationsplan zu erstellen ist. Die Eignung zum Transport von Wasserstoff ist zu prüfen.

Der Veränderungsdruck auf die Verteilnetzbetreiber ist immens, da das Gelingen der Energiewende im Wesentlichen von leistungsstarken Verteilnetzbetreibern abhängt. In diesem Zusammenhang stellt die Integration einer steigenden Zahl von dezentralen Erzeugungsanlagen und neuen Nutzern - wie etwa Elektromobilität, Wärmepumpen und Speicher - eine Herausforderung für das Energiesystem dar.

Neue Aufgaben wie Redispatch 2.0 (Steuerung von Erzeugungsanlagen > 100 KW), CLS-Management (gezielte Steuerung von Verbrauchern und Erzeugern in der Niederspannung) und der Rollout von intelligenten Messsystemen sind unmittelbar bevorstehende Anforderungen für Verteilnetzbetreiber. Diese neuen Aufgaben sind ein klares Signal in Richtung intelligente Stromnetze (Smart Grid). In Verbindung hierzu ist auch der der § 14a EnWG (netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen) zu sehen.

Unterjährige Systemanforderungen, Formatwechsel in der Marktkommunikation und anderen Systemen erhöhen den Anpassungsdruck auf die MIT.N weiterhin stark.

Neben der Novellierung der ARegV waren die Änderung des EEG/KWKG sowie die Verabschiedung des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende und die damit verbundenen EnWG-Novelle von großer Bedeutung.

Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gilt für die Bundesregierung als Startsignal für Smart Grid, Smart Meter und Smart Home in Deutschland. Bis 2032 sollen digitale Messgeräte bei Erzeugern und Verbrauchern eingebaut werden. Im Zuge der Verabschiedung des GNDEW wurden die Preisobergrenzen (POG) neu festgelegt. Für den Endkunden bedeutet dies, dass er, außer in Ausnahmefällen, weiterhin 20 € im Jahr für seine Messstelle zahlt, unabhängig vom Verbrauch. Die Mehrkosten zur bisherigen POG zahlt der Netzbetreiber. Da diese Kosten beim Netzbetreiber durch die Regulierungsbehörden anerkannt werden, wird dies zu einer Erhöhung der Netzentgelte (NNE) führen. Weiterhin können Kunden mit einem Verbrauch <6.000 kWh den Einbau eines intelligenten Messsystems innerhalb von vier Monaten, durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber, einfordern. Es ist aktuell nicht abschätzbar wie viele dieser Kunden den optionalen Einbau eines intelligenten Messsystems einfordern werden.

Darüber hinaus ist die neue Rolle des wettbewerblichen Messstellenbetriebs (wMSB) aus Sicht eines Verteilnetzbetreibers - wie die MIT.N - aktiv zu beobachten und strategisch adäquat zu berücksichtigen.

Die Erwartungshaltung der Öffentlichkeit gegenüber Verteilnetzbetreibern im Bereich der Kundenorientierung steigt kontinuierlich und wird immer anspruchsvoller. Der Trend hin zur Digitalisierung und Prozessoptimierung bei Verteilnetzbetreibern gehört mittlerweile zum Tagesgeschäft. Exemplarisch hierfür stehen der § 6 NAV bzw. § 8 Abs. 7 EEG. Gemäß § 6 NAV hat der Netzbetreiber ab dem 01.01.2024 sicherzustellen, dass die Beauftragung zur Herstellung eines Netzanschlusses und der sich daran anschließenden Prozessen auch auf seiner Internetseite erfolgen kann.

Darüber hinaus müssen Netzbetreiber gemäß § 8 Abs. 7 EEG ab dem 1. Januar 2025 ein Webportal zur Verfügung stellen, über das das Netzanschlussbegehren von Anlagen zur Erzeugung von Strom gestellt und die relevanten Informationen des Anschlussbegehrenden übermittelt werden können. Netzbetreiber müssen Anschlussbegehrenden nach Eingang des Anschlussbegehrens unverzüglich, spätestens innerhalb von einem Monat, eine qualifizierte Rückmeldung geben.

5. Wirtschaftsbericht - Geschäftsverlauf der Mittelhessen Netz GmbH

Entsprechend den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes gemäß § 6b Abs. 3 EnWG wird die MIT.N als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG organisatorisch in die Aktivitäten bzw. Sparten Strom- und Gasverteilung und Messstellenbetrieb aufgeteilt.

Dabei wird in der Rechnungslegung ebenfalls auf die notwendige Trennung der internen Kontenführung geachtet.

Geschäftsbeziehungen bestehen insbesondere zu den SWG, der Heizkraftwerk Gießen GmbH (HKW) und den vorgelagerten Übertragungs- bzw. Verteilnetzbetreibern der Teilnetze Gießen und Bad Vilbel. Darüber hinaus bestehen Geschäftsbeziehungen zu allen anderen in diese Teilnetze einspeisenden Stromerzeugern und durchleitenden Energieversorgern.

Die im Rahmen der Netznutzung Strom durchgeleiteten Strommengen inklusive Eigenverbrauchs der SWG und MIT.N beliefen sich auf rund 654.450 MWh (Vj. 667.066 MWh). Davon wurden 353.711 MWh (Vj. 365.817 MWh) an Kunden mit Leistungsmessung und 300.739 MWh (Vj. 301.249 MWh) an Kunden ohne Leistungsmessung abgegeben.

Die Stromeinspeisung im Netzgebiet belief sich auf 678 GWh (Vj. 695 GWh) und liegt damit um rd. 2 % unter dem Vorjahreswert. Stromeinspeiser sind die vorgelagerten Netzbetreiber Avacon, OVAG Netz, EAM Netz und SW Bad Vilbel, die KWK- und EEG-Anlagen der SWG, das HKW und diverse andere KWK- und EEG-Anlagenbetreiber.

Bei der Netznutzung Gas konnten insgesamt 1.460.672 MWh (Vj. 1.537.243 MWh) Gas durchgeleitet werden, was eine Reduzierung um rd. 5 % entspricht. Hintergrund des starken Rückgangs ist die Ausrufung des Gasnotfallplans durch die Bundesregierung und die damit verbundene Aufforderung zur Energieeinsparung. Davon wurden 747.988 MWh (Vj. 819.592 MWh) an Kunden mit Leistungsmessung sowie 712.684 MWh (Vj. 717.651 MWh) an Kunden ohne Leistungsmessung abgegeben.

Die Gaseinspeisung im Netzgebiet erfolgt vollständig aus dem Netz der Open Grid Europe GmbH, Essen.

Im November 2014 wurde mit der Energieaufsicht im Hessischen Wirtschaftsministerium das Konzept zur Grauguss-Rehabilitation im Gasnetz gemeinsam festgelegt. Danach ist die MIT.N verpflichtet den Restbestand der Graugussleitungen bis 2023 auszutauschen bzw. zu sanieren. Im Jahr 2023 wurden die verbleibenden rd. 0,4 km Graugussleitungen im Gasnetzbestand saniert. Die Vorgaben der Energieaufsicht wurden somit fristgerecht umgesetzt.

6. Darstellung der Lage

Das Gesamtvermögen der MIT.N weist zum Bilanzstichtag einen Wert von TEUR 28.633 (Vj. TEUR 26.398) auf.

Das Vermögen besteht im Wesentlichen aus Posten des Umlaufvermögens, da die zur wirtschaftlichen Betätigung notwendigen Anlagen von der SWG im Rahmen eines Pachtvertrages an die MIT.N verpachtet werden.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr von TEUR 20.426 auf TEUR 18.317.

Der Bestand an liquiden Mitteln ist im Geschäftsjahr von TEUR 787 auf TEUR 5.270 gestiegen.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Vorauszahlungen auf künftige Pachtaufwendungen im Gasnetz und reduzierte sich leicht um TEUR 128 auf TEUR 5.034.

Das Eigenkapital beträgt unverändert TEUR 1.000, wovon jeweils TEUR 500 auf Stammkapital und Kapitalrücklagen entfallen. Die Eigenkapitalquote beträgt 3,5 % (Vorjahr 4 %).

Der Sonderposten für Baukostenzuschüsse betrifft empfangene Baukosten- und Hausanschlusskostenbeiträge für das Stromnetz und erhöhte sich von TEUR 10.788 auf TEUR 11.723. Die erhaltenen Baukostenzuschüsse für das Gasnetz werden als Vorauszahlung auf die Netzentgelte im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) erfasst, der sich gegenüber dem Vorjahr leicht um TEUR 128 auf TEUR 5.034 reduzierte.

Die Rückstellungen erhöhten sich von TEUR 694 auf TEUR 1.537.

Ausschlaggebend ist insbesondere die Zuführung zu Rückstellungen aus nicht abgerechnetem Verbrauch der EEG- und KWKG-Anlagen.

Die Verbindlichkeiten erhöhen sich von TEUR 8.754 auf TEUR 9.339.

7. Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2023 stiegen die Umsatzerlöse um TEUR 21.080 auf TEUR 101.997. Grund hierfür war im Wesentlichen der Anstieg der Netznutzungsentgelte Strom und Gas, den Erlösen aus der Wälzung der EEG-Einspeisung sowie den Marktpreisen für die Mehrmengenabrechnung Strom und Gas gegenüber den Lieferanten.

Der Anteil der Netznutzung Strom am Gesamtumsatz liegt bei 47,22 % und für Gas bei 15,07 %.

Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich um TEUR 262 insbesondere durch die Auflösung von Rückstellungen im Jahr 2022.

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen überwiegend den Strombezug aus EEG- und KWK-Anlagen sowie den Strom- und Gasbezug für Mehrmengen. Der starke Anstieg auf TEUR 47.830 (Vj. TEUR 25.849) ist hauptsächlich auf die dynamischen Marktpreise im Rahmen der Beschaffung der Mehrmengen zurückzuführen.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von insgesamt TEUR 67.073 (Vj. TEUR 61.943) resultieren mit TEUR 19.014 (Vj. TEUR 18.120) überwiegend aus Dienstleistungsentgelten für die Instandhaltung und den Betrieb des Strom- und Gasnetzes sowie für Messung und Abrechnung von Verbrauchsdaten. Das Pachtentgelt für die Überlassung des Strom- und Gasnetzes betrug im Geschäftsjahr 2023 TEUR 18.660 (Vj. TEUR 18.634).

Die Personalkosten der MIT.N in Höhe von TEUR 1.538 liegen leicht über dem Vorjahresniveau.

Sonstige betriebliche Aufwendungen wurden in Höhe von TEUR 1.336 (Vj. TEUR 330) ausgewiesen. Der deutliche Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert primär aus einer Rückzahlung der zu viel erhaltenen Zuschläge für KWK-Förderung aus dem Jahr 2022.

Das Ergebnis nach Steuern ist eine der entscheidenden Steuerungsgrößen der Gesellschaft. Das negative Ergebnis nach Steuern beträgt in Summe TEUR -14.865 (Vj. TEUR -7.530). Maßgeblich für den Anstieg des negativen Ergebnisses ist der Saldo aus der Mehr- und Mindermengenabrechnung für Strom und Gas aufgrund der gestiegenen Marktpreise.

Auf Grund des bestehenden Gewinnabführungsvertrag mit der SWG wird das negative Jahresergebnis (TEUR 14.864) von der Muttergesellschaft ausgeglichen, so dass sich - wie im Vorjahr - ein Jahresergebnis nach Verlustübernahme von EUR 0,00 ergibt.

8. Finanzlage

Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein negativer Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 3.044 (Vj. TEUR 8.904) ausgewiesen. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen das negative Jahresergebnis. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit beträgt TEUR 0 (Vj. TEUR 1). Nach Berücksichtigung der Mittelzuflüsse aus Finanzierungstätigkeit (TEUR 7.526, im Vorjahr von TEUR 6.061), die ausschließlich aus dem erhaltenen Verlustausgleich des Vorjahres durch die SWG resultieren, ergab sich eine Erhöhung des Finanzmittelbestands um TEUR 4.483 auf TEUR 5.270.

Die Finanzinstrumente der Gesellschaft umfassen im Berichtsjahr im Wesentlichen Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr sowie gegenüber verbundenen Unternehmen. Derivative Finanzinstrumente werden nicht genutzt.

Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gegeben. Liquiditätsengpässe sind nicht zu erwarten.

9. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft

Insgesamt betrachtet liegt das Ergebnis nach Steuern in Höhe von TEUR -14.865 deutlich unter dem Planwert in Höhe von TEUR -9.671. Die Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge sind insgesamt um rund 25 % gestiegen. Gleichzeitig sind die Kosten für Material- und Fremdleistungen um rund 32 % überproportional gestiegen. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die Entwicklung der Marktpreise für Mehr- und Mindermengen sowie den starken Anstieg der vorgelagerten Netznutzungsentgelte zurückzuführen. Darüber hinaus bestehen im Vergleich zum Vorjahr höhere periodenfremde Aufwendungen sowie höhere Aufwendungen für die Bildung der Rückstellung für ausstehende Abrechnungen.

10. Chancen- und Risikobericht

Die Gesellschaft hat mit der SWG einen starken Partner an ihrer Seite. Durch die zahlreich geplanten Neubauten von Universität und Klinikum in Gießen aber auch durch Neubau und Gewerbegebiete in der Umgebung wird die Netzinfrastruktur permanent erweitert. Die durch den Rückzug der US-Armee verloren gegangenen Netznutzungen konnten zwischenzeitlich durch Neuanschlüsse vollständig kompensiert werden.

Durch die fortlaufende Erneuerung und Optimierung der Versorgungsnetze ist der technische Zustand des Strom- und Gasnetzes darüber hinaus als "gut" zu bezeichnen.

Die MIT.N ist in das Risikomanagementsystem der SWG eingebunden. Das Risikomanagementsystem sorgt dafür, dass Risiken frühzeitig erkannt, erfasst, bewertet, gesteuert und überwacht werden. Hierzu werden vierteljährlich alle Risikofelder analysiert. Die Risikoinventur erfolgt für einen Betrachtungszeitraum, der die nächsten vier Quartale rollierend erfasst. Die potenziellen Risiken werden hinsichtlich ihrer möglichen Schadenshöhe sowie ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet, fortlaufend inventarisiert und die weitere Entwicklung überwacht.

Mögliche IT-Risiken stehen bei der SWG und ihren Tochterunternehmen laufend im Fokus. Die unternehmensinterne IT-Sicherheitsorganisation wird von spezialisierten Sicherheitsdienstleistern beraten und in der täglichen Arbeit durch das kontinuierlich sensibilisierte Personal getragen. Der Einsatz moderner Hard- und Softwaretechnik sowie Zugangs- und Zutrittskontrollen gewährleisten den Schutz der Daten vor unerlaubten Zugriff. Das Thema Cyberkriminalität wird aufmerksam verfolgt und Gegenmaßnahmen werden kontinuierlich an sich ändernde Bedrohungslagen angepasst

Wesentliche Risiken definiert der SWG-Konzern ab einem Schadenserwartungswert von TEUR 4.000 umsatzmindernd bzw. TEUR 2.500 aufwandserhöhend. Solche Einzelrisiken liegen auf Ebene der MIT.N nicht vor.

Für alle bestehenden Risiken wurden, soweit möglich, geeignete Gegenmaßnahmen getroffen.

Fazit: Für Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft zukünftig gefährden oder deren Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen könnten, gibt es keine Anhaltspunkte. Zudem besteht ein Gewinnabführungsvertrag, der die SWG dazu verpflichtet, jeden entstehenden Fehlbetrag der MIT.N auszugleichen.

11. Zukünftige Geschäftsentwicklung - Prognosebericht

Eine Prognose zum diesjährigen Energieverbrauch lässt sich aus der angenommenen konjunkturellen Entwicklung nur in Ansätzen ableiten. Es wird jedoch unterstellt, dass die Temperaturen im laufenden Jahr auf Normalniveau liegen. Unter diesen Voraussetzungen wird für Deutschland eine sehr dynamische Nachfrage nach Energie erwartet.

Den Impulsen, die von einer möglicherweise kühleren Witterung ausgehen, stehen dämpfende Einflüsse eines immer effizienteren Energieeinsatzes entgegen. Eine Einschätzung der Auswirkungen des Ukraine-Konflikts auf mögliche Energie- bzw. Lieferengpässe kann derzeit nicht festgestellt werden. Die Versorgung mit Strom und Gas ist aktuell sichergestellt. Die BNetzA fordert auch weiterhin, als Vorbereitung auf den zukünftigen Winter, zu einem sparsamen Gasverbrauch auf.

12. Ergebnisentwicklung 2024 - Prognosebericht

Es ist gemäß der Prognoserechnung davon auszugehen, dass im Jahr 2024 ein besseres Ergebnis nach Steuern erzielt wird. Gemäß aktueller Planung ist von einem Ergebnis nach Steuern in Höhe von TEUR -10.940 auszugehen.

13. Investitionen

Durch das Modell einer Anlagennutzung über den Pachtvertrag mit der SWG findet keine direkte Investitionstätigkeit der MIT.N statt. Jedoch wird die Verpächterin durch den Pachtvertrag verpflichtet, entsprechend der Investitionsneigung der Pächterin Investitionen in deren Verteilungsanlagen vorzunehmen. Insgesamt betrug das von der Verpächterin veranlasste Investitionsvolumen der SWG gemäß deren Anlagenspiegel TEUR 8.984 (Vj. TEUR 8.157) für das Stromverteilungsnetz und TEUR 1.939 (Vj. TEUR 2.250) für das Gasverteilungsnetz.

Beim Stromnetz muss in Zukunft mit einem verstärkten Netzausbau gerechnet werden. Die weiter fortschreitende Energiewende (EEG- und KWK-Anlagen) sowie die aufkommende Elektromobilität und der verstärkte Einsatz von elektrischen Wärmepumpen zur Beheizung von Gebäuden sorgen für einen stetig ansteigenden Investitionsbedarf auf Ebene der Verteilnetzbetreiber.

14. Mitarbeiter

Zum 31. Dezember 2023 beschäftigt die MIT.N 18 Mitarbeiter.

Außer dem Geschäftsführer sind dem Bereich Strategisches Asset-Management fünf Personen, dem Netznutzungsmanagement fünf, dem Einspeisemanagement acht Personen zugeordnet.

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

Stand am 31.12.2023 Stand
Euro Euro 31.12.2022
Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögens-Gegenstände:
Konzessionen, gewerbliche Schutz- u.ä. Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.040,00 1.040,00 11.169,00
II. Sachanlagen:
Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.697,00 8.697,00 9.633,00
III. Finanzanlagen:
Beteiligungen 2.010,00 2.010,00 2.010,00
Summe Anlagevermögen 11.747,00 22.812,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.693.091,27 646.557,96
2. Forderungen gegen verbunden Unternehmen 10.066.724,35 16.362.893,63
3. Sonstige Vermögensgegenstände 4.557.541,42 3.416.427,95
18.317.357,04 20.425.879,54
II. Guthaben bei Kreditinstituten 5.269.563,71 787.452,98
Summe Umlaufvermögen 23.586.920,75 21.213.332,52
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.034.267,99 5.162.128,99
Summe Aktiva 28.632.935,74 26.398.273,51

Passivseite

Stand am 31.12.2023 Stand
Euro Euro 31.12.2022
Euro
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 500.000,00 500.000,00 500.000,00
II. Kapitalrücklage 500.000,00 500.000,00 500.000,00
Summe Eigenkapital 1.000.000,00 1.000.000,00
B. Sonderposten
Sonderposten Baukostenzuschüsse 11.722.812,00 10.787.642,00
Summe Sonderposten 11.722.812,00
C. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 1.536.720,00 694.378,21
Summe Rückstellungen 1.536.720,00 694.378,21
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.605.005,92 6.138.295,95
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 408.382,51 29.101,64
3. Sonstige Verbindlichkeiten 3.325.747,31 2.586.726,71
Summe Verbindlichkeiten 9.339.135,74 8.754.124,30
E. Rechnungsabgrenzungsposten 5.034.268,00 5.162.129,00
Summe Passiva 28.632.935,74 26.398.273,51

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Euro 2023
Euro
Euro 2022
Euro
1. Umsatzerlöse 101.997.106,79 80.917.348,23
2. Sonstige betriebliche Erträge 925.964,82 1.188.093,25
102.923.071,61 82.105.441,48
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 47.829.977,12 25.848.551,82
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 67.073.256,03 61.943.395,76
114.903.233,15 87.791.947,58
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.247.559,36 1.199.547,76
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für 290.268,94
Altersversorgung und für Unterstützung; 289.993,42 1.537.552,78 1.489.816,70
davon für Altersversorgung: 94.385,83 Euro (Vj. 92.792,26 Euro)
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 11.065,00 23.167,00
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.335.855,29 330.340,58
117.787.706,22 89.635.271,86
7. Ergebnis nach Steuern -14.864.634,61 -7.529.830,38
8. Sonstige Steuern -930,45 -3.918,86
9. Erträge Verlustübernahme 14.863.704,16 7.525.911,52
10. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben

Die Mittelhessen Netz GmbH (kurz MIT.N) hat ihren Sitz in Gießen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Gießen (HRB 6439).

Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 Handelsgesetzbuches (HGB). Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und des Energiewirtschaftsgesetzes aufgestellt. Das Gliederungsschema der Bilanz ist gem. § 265 Abs. 5 und 6 HGB um Besonderheiten in der Versorgungswirtschaft erweitert.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.

Soweit für Pflichtangaben das Wahlrecht besteht, sie in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang aufzuführen, sind diese Angaben im Anhang dargestellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr beibehalten worden (§ 252 I Nr. 6 HGB)

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, aktiviert. Die Nutzungsdauer beträgt vier Jahre.

Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Das Sachanlagevermögen verfügt über eine Nutzungsdauer von drei Jahren.

Die Finanzanlagen betreffen eine Beteiligung, die zu Anschaffungskosten bilanziert ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurde den erkennbaren Einzelrisiken durch angemessene Abwertungen Rechnung getragen.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind auch die rechnerisch abgegrenzten Netzentgelte zwischen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten. Hierbei wird der Verbrauch von Geschäftskunden monatlich nach durchgeführter Zählerablesung abgerechnet, während der Verbrauch für die Tarifkunden lediglich einmal jährlich (rollierende Jahresverbrauchsablesung) ermittelt und anschließend unter Anrechnung der unterjährig vereinnahmten Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Aufgrund der rollierenden Ablesung liegen für diesen Teil der Kunden keine aktuellen Ablesedaten zum Bilanzstichtag vor. Dies führt zu der Notwendigkeit der Durchführung einer Jahresverbrauchsabgrenzung zum Bilanzstichtag auf der Grundlage der aktuellen Tarife und eines angenommenen Verbrauchsverhaltens. Erhaltenen Abschlagszahlungen werden aktivisch abgesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalbetrag ausgewiesen.

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen bzw. Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.

Das Stammkapital sowie die Kapitalrücklagen sind vollständig einbezahlt und werden zum Nominalbetrag ausgewiesen.

Aufgrund der gesetzlichen Erfordernisse nach § 7a Abs. 7 EnWG werden die Baukostenzuschüsse des Stromnetz Bereichs gegenüber dem Endkunden originär durch die MIT.N eingehoben. Auf Ebene der MIT.N werden die eingehobenen Baukostenzuschüsse für den Bereich Strom im "Sonderposten für Investitionszuschüsse" passiviert.

Die Rückstellungen berücksichtigen angemessen alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen und sind in Höhe des Erfüllungsbetrages ausgewiesen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen notwendig ist.

Alle Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Aufgliederung sowie die Entwicklung des Anlagevermögens sind in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind auch die nicht abgerechneten, zum Bilanzstichtag hochgerechneten, Netzentgelte abzüglich der bereits erhaltenen Abschlagszahlungen enthalten.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen vor allem mit TEUR 10.065 (Vj. TEUR 16.344) die Gesellschafterin und resultieren aus Forderungen aus Verlustübernahme von TEUR 14.864 (Vj. TEUR 7.526) und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, denen vor allem Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüberstehen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten mit TEUR 3.061 (Vj. TEUR 3.317) abgegrenzte Vorsteuer.

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr vor Ablauf eines Jahres fällig.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Vorauszahlungen für künftige Pachtaufwendungen für das Gasnetz. Diese werden über einen Zeitraum von 30 Jahren aufgelöst.

Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert TEUR 500. Alleinige Gesellschafterin ist die Stadtwerke Gießen AG (SWG), Gießen.

Sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen beinhalten neben der Rückstellung für Urlaub und Überstunden (TEUR 179; Vj. TEUR 180) im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Abrechnungen nach dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) (TEUR 1.204; Vj. TEUR 311).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 1.831 (Vj. TEUR 1.185) ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen unverändert im Wesentlichen Lieferungen und Leistungen.

Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert.

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Vorauszahlungen für künftige Netzentgelte Gas. Sie werden ratierlich über 30 Jahre als sonstige betriebliche Erträge vereinnahmt.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Von den gesamten Umsatzerlösen entfallen TEUR 63.534 (Vj. TEUR 55.200) auf Netzentgelte für die Strom- und Gasnetze. Die übrigen Umsatzerlöse betreffen vor allem EEG und KWK Erstattungen sowie Erlöse aus Mindermengen.

Die Umsatzerlöse wurden alle im Inland erzielt.

Sonstige betriebliche Erträge

Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge werden periodenfremde Erträge, vor allem aus ausgebuchten Forderungen und Auflösung von Rückstellungen, in Höhe von insgesamt TEUR 30 (Vj. TEUR 358) ausgewiesen.

Materialaufwand

Im Posten Materialaufwand sind vorrangig das Pachtentgelt (TEUR 18.660; Vj. TEUR 18.634), von der SWG bezogene Dienstleistungen (TEUR 19.014; Vj. TEUR 18.120) sowie Netznutzung für das vorgelagerte Strom- und Gasnetz (TEUR 16.668; Vj. TEUR 13.027) enthalten.

Die Konzessionsabgabe beträgt in Geschäftsjahr TEUR 4.741 (Vj. TEUR 4.708).

Darüber hinaus umfasst der Materialaufwand Kosten für Gas, Strom, Mehrmengen und sonstiges Material in Höhe von TEUR 47.830 (Vj. TEUR 25.849).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen vor allem Prüfungs- und Beratungskosten. Darüber hinaus werden periodenfremde Aufwendungen von TEUR 1.048 (Vj. TEUR 25) ausgewiesen, die Aufwendungen im Geschäftsjahr resultieren aus der KWK Jahresabrechnung 2022 mit dem Übertragungsnetzbetreiber. Im Vorjahr resultierten die Aufwendungen aus der Abrechnung der Marktraumumstellung Erdgas.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Es besteht eine gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft mit der SWG.

5. Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG

Im Berichtsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen der SWG getätigt.

Für Pachtentgelte und Dienstleistungen wurden der SWG TEUR 37.675 (Vj. TEUR 36.754) vergütet.

6. Angaben zur Belegschaft

Geschäftsführung

 

Rüdiger Schwarz

Dipl.-Ing.

Die Bezüge des Geschäftsführers werden unter Berufung auf § 286 Abs. 4 HGB nicht genannt.

Beschäftigte

2023 waren im Durchschnitt 18 (Vj. 18) Personen bei der MIT.N beschäftigt.

7. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres

Seit dem Bilanzstichtag haben sich die geschäftlichen Aktivitäten entsprechend den Planungen für das Geschäftsjahr entwickelt. Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung zu erwähnen.

8. Sonstige Angaben

Mittelbare Versorgungsverpflichtungen aus der ZVK

Die Altersversorgung für die Mitarbeiter der MIT.N ist gemäß dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal - (ATV-K) vom 1. März 2002 in der Fassung vom 10. November 2021 geregelt. Der Arbeitgeber verpflichtet sich nach § 2 ATV-K, die Mitarbeiter bei der Zusatzversorgungskasse (ZVK) der Gemeinden und Gemeindeverbände zu versichern. Die Versorgungszusage ist entsprechend der Satzung der ZVK ausgestaltet.

Nach Auffassung des Hauptfachausschusses (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) sind die subsidiären Versorgungsverpflichtungen gegenüber den Angestellten und deren Hinterbliebenen sowohl im Falle bereits laufender Rentenzahlungen durch die Versorgungskasse als auch bei Versorgungsanwartschaften als mittelbare Versorgungszusagen seitens der MIT.N als öffentlichem Arbeitgeber zu bewerten.

Demnach besteht unter den sonstigen Voraussetzungen eine Anhangangabeverpflichtung nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB, da die MIT.N von dem Passivierungswahlrecht des Art. 28 Abs. 1 EGHGB nicht Gebrauch macht, d. h. eine Passivierung unterbleibt insofern. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde, wie in Vorjahren, auf eine Passivierung wegen der eingeschränkten Möglichkeiten bei der Ermittlung des Rückstellungsbetrags verzichtet. Der seit dem 1. Januar 2013 geltende Umlagensatz zum Sanierungsgeld beträgt 2,3 %. Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich eine Verpflichtung aus Sanierungsgeld in Höhe von TEUR 23 (Vj. TEUR 22).

Sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen im branchenüblichen Umfang im Wesentlichen aus längerfristigen Pacht- und Dienstleistungsverträgen mit der SWG (TEUR 37.675; Vj. TEUR 36.754).

Aus Wegenutzungsverträgen bestehen finanzielle Verpflichtungen zur Abgabe von Konzessionsabgaben.

Des Weiteren besteht eine gesetzliche Verpflichtung aus der Beschaffung der benötigten Energie zur Deckung von Netzverlusten, für die die Gesellschaft als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verantwortlich ist.

Ergebnisverwendung

Entsprechend dem Gewinnabführungsvertrag vom 20. Juni 2006 wird der Verlust in Höhe von TEUR 14.864 von der SWG übernommen.

Abschlussprüferhonorar

Das Abschlussprüferhonorar wird im Rahmen des Konzernabschlusses der SWG offengelegt.

Konzernabschluss

Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, in die die MIT.N einbezogen ist, werden von der SWG für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufgestellt und im Unternehmensregister bekannt gemacht.

 

Gießen, den 20. Juni 2024

Rüdiger Schwarz, Geschäftsführer

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anlagengruppe Anfangsstand
Euro
Zugang
Euro
Abgang
Euro
Endstand
Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnlche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 176.685,83 0,00 0,00 176.685,83
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 61.816,17 0,00 21.061,28 40.754,89
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 2.010,00 0,00 0,00 2.010,00
240.512,00 0,00 21.061,28 219.450,72
Abschreibungen
Anlagengruppe Anfangsstand
Euro
Abschreibungen im Geschäftsjahr und Umbuchungen
Euro
angesammelte Abschreibungen auf ausgewiesene Abgänge
Euro
Endstand
Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnlche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 165.516,83 10.129,00 0,00 175.645,83
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 52.183,17 936,00 21.061,28 32.057,89
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
217.700,00 11.065,00 21.061,28 207.703,72
Anlagengruppe Restbuchwerte am Ende des Geschäftsjahres
Euro
Restbuchwerte am Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres
Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnlche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.040,00 11.169,00
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.697,00 9.633,00
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 2.010,00 2.010,00
11.747,00 22.812,00

Tätigkeitsbilanzen zum 31.Dezember 2023

Aktivseite

Gesamt Stromverteilung
Stand 31.12.2023
[EUR]
Stand 31.12.2022
[EUR]
Stand 31.12.2023
[EUR]
Stand 31.12.2022
[EUR]
A. Anlagevermögen
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.040,00 11.169,00 0,00 0,00
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.697,00 9.633,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 2.010,00 2.010,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 11.747,00 22.812,00 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.693.091,27 646.557,96 2.687.872,67 544.119,89
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 561.496,60 90.813,61 561.496,60 90.813,61
- KWKG-Belastungsausgleich 158.584,49 52.453,16 158.584,49 52.453,16
- Offhore-Belastungsausgleich 133.856,06 22.472,15 133.856,06 22.472,15
- StromNEV-Umlage 74.722,86 18.608,90 74.722,86 18.608,90
- AbLaV-Umlage 0,00 163,24 0,00 163,24
- Biogasumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Marktraumumstellungsumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 1.428,00 18.983,59 1.428,00 18.983,59
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 0,00 0,00 0,00 0,00
- KWKG-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
- Offhore-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
- StromNEV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- AbLaV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Biogasumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Marktraumumstellungsumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Forderungen gegenüber Gesellschafter 10.065.296,35 16.343.910,04 6.952.290,52 14.944.109,28
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 1.452.333,49 693.714,39 1.452.333,49 693.714,39
- KWKG-Belastungsausgleich 410.185,14 400.683,45 410.185,14 400.683,45
- Offhore-Belastungsausgleich 346.224,07 171.662,10 346.224,07 171.662,10
- StromNEV-Umlage 193.273,68 142.151,18 193.273,68 142.151,18
- AbLaV-Umlage 0,00 1.246,94 0,00 1.246,94
- Biogasumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Marktraumumstellungsumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 4.557.541,42 3.416.427,95 3.695.644,93 2.742.570,20
18.317.357,04 20.425.879,54 13.337.236,12 18.249.782,96
II. Guthaben bei Kreditinstituten 5.269.563,71 787.452,98 3.791.922,16 628.099,28
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 792.132,54 104.829,77 792.132,54 104.829,77
- KWKG-Belastungsausgleich 223.723,41 60.548,77 223.723,41 60.548,77
- Offhore-Belastungsausgleich 188.837,72 25.940,50 188.837,72 25.940,50
- StromNEV-Umlage 105.415,44 21.481,00 105.415,44 21.481,00
- AbLaV-Umlage 0,00 188,43 0,00 188,43
- Biogasumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Marktraumumstellungsumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
III. Kapitalausgleichsgsposten 0,00 0,00 4.284.822,07 730.039,07
Summe Umlaufvermögen 23.586.920,75 21.213.332,52 21.413.980,35 19.607.921,31
D. Rechnungsabgrenzungsposten 5.034.267,99 5.162.128,99 0,00 0,00
Summe Aktivseite 28.632.935,74 26.398.273,51 21.413.980,35 19.607.921,31

Passivseite

Gesamt Stromverteilung
Stand 31.12.2023
[EUR]
Stand 31.12.2022
[EUR]
Stand 31.12.2023
[EUR]
Stand 31.12.2022
[EUR]
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 500.000,00 500.000,00 308.903,41 299.296,93
II. Rücklagen 500.000,00 500.000,00 308.903,41 299.296,93
1.000.000,00 1.000.000,00 617.806,82 598.593,86
B. Sonderposten für Empfangene Baukosten- und
Hausanschlusskostenbeiträge 11.722.812,00 10.787.642,00 11.722.812,00 10.787.642,00
C. sonstige Rückstellungen 1.536.720,00 694.378,21 1.414.478,03 577.545,19
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 1.185.000,00 311.400,00 1.185.000,00 311.400,00
- KWKG-Belastungsausgleich 19.000,00 0,00 19.000,00 0,00
- Offhore-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
- StromNEV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- AbLaV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Biogasumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Marktraumumstellungsumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.605.005,92 6.138.295,95 4.439.441,90 5.534.315,32
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 1.301.600,76 2.771.562,72 1.301.600,76 2.771.562,72
- KWKG-Belastungsausgleich 331.904,60 648.466,88 331.904,60 648.466,88
- Offhore-Belastungsausgleich 139.735,64 87.320,00 139.735,64 87.320,00
- StromNEV-Umlage 78.005,04 72.308,57 78.005,04 72.308,57
- AbLaV-Umlage 0,00 634,29 0,00 634,29
- Biogasumlage 0,00 0,00
- Marktraumumstellungsumlage 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 408.382,51 29.101,64 408.382,51 29.101,64
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 99.856,86 29.101,64 99.856,86 29.101,64
- KWKG-Belastungsausgleich 308.525,65 -17.555,59 308.525,65 -17.555,59
- Offhore-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
- StromNEV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- AbLaV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Biogasumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Marktraumumstellungsumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 3.325.747,31 2.586.726,71 2.811.059,09 2.080.723,30
9.339.135,74 8.754.124,30 7.658.883,50 7.644.140,26
E. Rechnungsabgrenzungsposten 5.034.268,00 5.162.129,00 0,00 0,00
F. Kapitalausgleichssposten 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Passivseite 28.632.935,74 26.398.273,51 21.413.980,35 19.607.921,31
Gasverteilung
Stand 31.12.2023
[EUR]
Stand 31.12.2022
[EUR]
A. Anlagevermögen
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.040,00 11.169,00
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.697,00 9.633,00
3. Beteiligungen 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 9.737,00 20.802,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 983.234,56 99.293,76
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 0,00 0,00
- KWKG-Belastungsausgleich 0,00 0,00
- Offhore-Belastungsausgleich 0,00 0,00
- StromNEV-Umlage 0,00 0,00
- AbLaV-Umlage 0,00 0,00
- Biogasumlage
- Marktraumumstellungsumlage
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 0,00 0,00
- KWKG-Belastungsausgleich 0,00 0,00
- Offhore-Belastungsausgleich 0,00 0,00
- StromNEV-Umlage 0,00 0,00
- AbLaV-Umlage 0,00 0,00
- Biogasumlage 0,00 0,00
- Marktraumumstellungsumlage 0,00 0,00
3. Forderungen gegenüber Gesellschafter 3.047.225,68 1.272.832,33
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 0,00 0,00
- KWKG-Belastungsausgleich 0,00 0,00
- Offhore-Belastungsausgleich 0,00 0,00
- StromNEV-Umlage 0,00 0,00
- AbLaV-Umlage 0,00 0,00
- Biogasumlage 0,00 0,00
- Marktraumumstellungsumlage 0,00 0,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 844.024,36 655.500,73
4.874.484,60 2.027.626,82
II. Guthaben bei Kreditinstituten 1.446.883,47 154.995,43
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 0,00 0,00
- KWKG-Belastungsausgleich 0,00 0,00
- Offhore-Belastungsausgleich 0,00 0,00
- StromNEV-Umlage 0,00 0,00
- AbLaV-Umlage 0,00 0,00
- Biogasumlage 0,00 0,00
- Marktraumumstellungsumlage 0,00 0,00
III. Kapitalausgleichsgsposten 0,00 0,00
Summe Umlaufvermögen 6.321.368,07 2.182.622,25
D. Rechnungsabgrenzungsposten 5.034.267,99 5.162.128,99
Summe Aktivseite 11.365.373,06 7.365.553,24

Passivseite

Gasverteilung
Stand 31.12.2023
[EUR]
Stand 31.12.2022
[EUR]
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 185.385,90 195.726,15
II. Rücklagen 185.385,90 195.726,15
370.771,80 391.452,30
B. Sonderposten für Empfangene Baukosten- und
Hausanschlusskostenbeiträge 0,00 0,00
C. sonstige Rückstellungen 116.826,19 114.144,51
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 0,00 0,00
- KWKG-Belastungsausgleich 0,00 0,00
- Offhore-Belastungsausgleich 0,00 0,00
- StromNEV-Umlage 0,00 0,00
- AbLaV-Umlage 0,00 0,00
- Biogasumlage 0,00 0,00
- Marktraumumstellungsumlage 0,00 0,00
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.141.302,05 587.461,99
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 0,00 0,00
- KWKG-Belastungsausgleich 0,00 0,00
- Offhore-Belastungsausgleich 0,00 0,00
- StromNEV-Umlage 0,00 0,00
- AbLaV-Umlage 0,00 0,00
- Biogasumlage 0,00 0,00
- Marktraumumstellungsumlage 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 0,00 0,00
- KWKG-Belastungsausgleich 0,00 0,00
- Offhore-Belastungsausgleich 0,00 0,00
- StromNEV-Umlage 0,00 0,00
- AbLaV-Umlage 0,00 0,00
- Biogasumlage 0,00 0,00
- Marktraumumstellungsumlage 0,00 0,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 504.008,68 492.189,28
1.645.310,73 1.079.651,27
E. Rechnungsabgrenzungsposten 5.034.268,00 5.162.129,00
F. Kapitalausgleichssposten 4.198.196,34 618.176,16
Summe Passivseite 11.365.373,06 7.365.553,24
Messstellenbetriebsgesetz Verrechnung
Stand 31.12.2023
[EUR]
Stand 31.12.2022
[EUR]
Stand 31.12.2023
[EUR]
Stand 31.12.2022
[EUR]
A. Anlagevermögen
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 2.010,00 2.010,00 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 2.010,00 2.010,00 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21.984,04 3.144,31 0,00 0,00
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 0,00 0,00 0,00 0,00
- KWKG-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
- Offhore-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
- StromNEV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- AbLaV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Biogasumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Marktraumumstellungsumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 0,00 0,00 0,00 0,00
- KWKG-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
- Offhore-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
- StromNEV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- AbLaV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Biogasumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Marktraumumstellungsumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Forderungen gegenüber Gesellschafter 65.780,15 126.968,43 0,00 0,00
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 0,00 0,00 0,00 0,00
- KWKG-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
- Offhore-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
- StromNEV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- AbLaV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Biogasumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Marktraumumstellungsumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 17.872,13 18.357,02 0,00 0,00
105.636,32 148.469,76 0,00 0,00
II. Guthaben bei Kreditinstituten 30.758,08 4.358,27 0,00 0,00
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 0,00 0,00 0,00 0,00
- KWKG-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
- Offhore-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
- StromNEV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- AbLaV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Biogasumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Marktraumumstellungsumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
III. Kapitalausgleichsgsposten 0,00 0,00 -4.284.822,07 -730.039,07
Summe Umlaufvermögen 136.394,40 152.828,03 -4.284.822,07 -730.039,07
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Aktivseite 138.404,40 154.838,03 -4.284.822,07 -730.039,07
Messstellenbetriebsgesetz Verrechnung
Stand 31.12.2023
[EUR]
Stand 31.12.2022
[EUR]
Stand 31.12.2023
[EUR]
Stand 31.12.2022
[EUR]
A. Eigenkapital
I. Stammkapital 5.710,69 4.976,92 0,00 0,00
II. Rücklagen 5.710,69 4.976,92 0,00 0,00
11.421,38 9.953,84 0,00 0,00
B. Sonderposten für Empfangene Baukosten- und Hausanschlusskostenbeiträge 0,00 0,00 0,00 0,00
C. sonstige Rückstellungen 5.415,78 2.688,51 0,00 0,00
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 0,00 0,00 0,00 0,00
- KWKG-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
- Offhore-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
- StromNEV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- AbLaV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Biogasumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Marktraumumstellungsumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24.261,97 16.518,64 0,00 0,00
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 0,00 0,00 0,00 0,00
- KWKG-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
- Offhore-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
- StromNEV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- AbLaV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Biogasumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Marktraumumstellungsumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 0,00 0,00 0,00 0,00
- KWKG-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
- Offhore-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
- StromNEV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- AbLaV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Biogasumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Marktraumumstellungsumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 10.679,54 13.814,13 0,00 0,00
34.941,51 30.332,77 0,00 0,00
E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00 0,00 0,00
F. Kapitalausgleichssposten 86.625,73 111.862,91 -4.284.822,07 -730.039,07
Summe Passivseite 138.404,40 154.838,03 -4.284.822,07 -730.039,07

Gewinn- und Verlustrechnung nach Tätigkeitsbereichen für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Gesamt Stromverteilung
2023
[EUR]
2022
[EUR]
2023
[EUR]
2022
[EUR]
1. Umsatzerlöse 101.997.106,79 80.917.348,23 73.396.036,27 64.542.429,49
davon aus Netzentgelten Strom: 35.839.760,11 32.360.797,61 35.839.760,11 32.360.797,61
- EEG-Ausgleichsmechanismus 15.330.010,51 10.769.862,59 15.330.010,51 10.769.862,59
- KWKG-Belastungsausgleich 4.330.599,54 6.223.455,87 4.330.599,54 6.223.455,87
- Offhore-Belastungsausgleich 3.656.080,51 2.666.395,89 3.656.080,51 2.666.395,89
- StromNEV-Umlage 2.036.808,66 2.210.223,66 2.036.808,66 2.210.223,66
- AbLaV-Umlage -219,86 18.954,00 -219,86 18.954,00
davon aus Netzentgelten Gas: 21.075.963,77 12.499.424,89
- Biogasumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Marktraumumstellungsumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Sonstige betriebliche Erträge 925.964,82 1.188.093,25 631.162,92 925.070,56
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 47.829.977,12 25.848.551,82 32.596.816,19 21.726.548,90
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 15.663.517,88 11.622.579,18 15.663.517,88 11.622.579,18
- KWKG-Belastungsausgleich 3.069.509,41 4.288.628,71 3.069.509,41 4.288.628,71
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 67.073.256,03 61.943.395,76 48.162.971,42 44.575.948,53
davon aus:
- vorgelagerte Netzkosten 16.668.249,48 13.026.686,36 12.001.362,66 9.963.920,72
- KWKG-Belastungsausgleich 2.196.063,38 2.420.326,31 2.196.063,38 2.420.326,31
- Offhore-Belastungsausgleich 3.656.080,51 2.666.395,89 3.656.080,51 2.666.395,89
- StromNEV-Umlage 2.036.808,66 2.210.223,66 2.036.808,66 2.210.223,66
- AbLaV-Umlage -219,86 18.954,00 -219,86 18.954,00
4. Rohergebnis -11.980.161,54 -5.686.506,10 -6.732.588,42 -834.997,38
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.247.559,36 1.199.547,76 921.973,34 856.621,79
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 289.993,42 290.268,94 221.380,88 206.699,36
6. Abschreibungen 11.065,00 23.167,00 0,00 0,00
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.335.855,29 330.340,58 1.231.068,28 212.713,63
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00
10. Ergebnis nach Steuern -14.864.634,61 -7.529.830,38 -9.107.010,92 -2.111.032,16
11. sonstige Steuern -930,45 -3.918,86 0,00 0,00
12. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages erhaltener Verlustausgleich 14.863.704,16 7.525.911,52 9.107.010,92 2.111.032,16
13. Jahreüberschuss 0,00 0,00 0,00 0,00
Gasverteilung Messstellenbetriebsgesetz
2023
[EUR]
2022
[EUR]
2023
[EUR]
2022
[EUR]
1. Umsatzerlöse 28.005.720,41 15.927.070,63 595.350,11 447.848,11
davon aus Netzentgelten Strom: 0,00 0,00 0,00 0,00
- EEG-Ausgleichsmechanismus 0,00 0,00 0,00 0,00
- KWKG-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
- Offhore-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
- StromNEV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- AbLaV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
davon aus Netzentgelten Gas: 21.075.963,77 12.499.424,89 0,00 0,00
- Biogasumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- Marktraumumstellungsumlage 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Sonstige betriebliche Erträge 294.693,57 255.414,38 108,33 7.608,31
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 15.233.160,93 4.122.002,72 0,00 0,20
davon aus:
- EEG-Ausgleichsmechanismus 0,00 0,00 0,00 0,00
- KWKG-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 17.872.796,61 16.506.811,23 1.037.488,00 860.636,00
davon aus:
- vorgelagerte Netzkosten 4.666.886,82 3.062.765,64 0,00 0,00
- KWKG-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
- Offhore-Belastungsausgleich 0,00 0,00 0,00 0,00
- StromNEV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
- AbLaV-Umlage 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Rohergebnis -4.805.543,56 -4.446.328,94 -442.029,56 -405.179,78
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 325.871,23 326.103,94 -285,21 16.822,03
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 66.149,15 81.378,67 2.463,39 2.190,91
6. Abschreibungen 11.065,00 23.167,00 0,00 0,00
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 83.426,66 114.186,52 21.360,35 3.440,43
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00
10. Ergebnis nach Steuern -5.292.055,60 -4.991.165,07 -465.568,09 -427.633,15
11. sonstige Steuern -930,45 -3.918,86 0,00 0,00
12. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages 5.291.125,15 4.987.246,21 465.568,09 427.633,15
erhaltener Verlustausgleich
13. Jahreüberschuss 0,00 0,00 0,00 0,00

Tätigkeiten-Anlagenspiegel § 6b EnWG zum 31. Dezember 2023

Gasverteilung

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anlagengruppe Anfangsstand
Euro
Zugang
Euro
Abgang
Euro
Umbuchungen
Euro
Endstand
Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 176.685,83 0,00 0,00 0,00 176.685,83
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 61.816,17 0,00 21.061,28 0,00 40.754,89
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
238.502,00 0,00 21.061,28 0,00 217.440,72
Abschreibungen
Anlagengruppe Anfangsstand
Euro
Abschreibungen im Geschäftsjahr und Umbuchungen
Euro
angesammelte Abschreibungen auf ausgewiesene Abgänge
Euro
Endstand
Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 165.516,83 10.129,00 0,00 175.645,83
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 52.183,17 936,00 21.061,28 32.057,89
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
11.065,00
217.700,00 11.065,00 21.061,28 207.703,72
Anlagengruppe Restbuchwerte am Ende des Geschäftsjahres
Euro
Restbuchwerte am Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres
Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.040,00 11.169,00
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 8.697,00 9.633,00
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00 0,00
9.737,00 20.802,00

Tätigkeiten-Anlagenspiegel § 6b EnWG zum 31. Dezember 2023

Messstellenbetriebsgesetz

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anlagengruppe Anfangsstand
Euro
Zugang
Euro
Abgang
Euro
Umbuchungen
Euro
Endstand
Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 2.010,00 0,00 0,00 0,00 2.010,00
2.010,00 0,00 0,00 0,00 2.010,00
Abschreibungen
Anlagengruppe Anfangsstand
Euro
Abschreibungen im Geschäftsjahr und Umbuchungen
Euro
angesammelte Abschreibungen auf ausgewiesene Abgänge
Euro
Endstand
Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00 0,00 0,00
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
Anlagengruppe Restbuchwerte am Ende des Geschäftsjahres
Euro
Restbuchwerte am Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres
Euro
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 2.010,00 2.010,00
2.010,00 2.010,00

Tätigkeitsabschlüsse gem. § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz und § 3 Abs. 4 MsbG i.V.m. § 6b Abs. 3 EnWG

I. Fälligkeiten von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

II. Fristigkeiten der Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern (Stromverteilung: TEUR 1.317 (Vj. TEUR 944); Gasverteilung: TEUR 504 (Vj. TEUR 234); MsbG: TEUR 11 (Vj. TEUR 7)) enthalten.

III. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Direkt zuordenbare Posten werden pro Segment in den einzelnen Geschäftsbereichen gebucht. Die Verteilung allgemeiner Posten erfolgt nach einem Schlüssel. Je nach Bereich wird ein Umsatz-, Pacht- oder Personalschlüssel angewandt. Die Schlüsselung wird auf Basis der in den Bereichen Strom- und Gasverteilung angefallenen Erträge bzw. Aufwendungen ermittelt.

Der Personalaufwand enthält Aufwendungen für die Altersversorgung (Stromverteilung: TEUR 67 (Vj. TEUR 66); Gasverteilung: TEUR 27 (Vj. TEUR 26); MsbG: TEUR 1 (Vj. TEUR 1)).

IV. Bilanz

Das Anlagevermögen sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten werden analog den korrespondierenden GuV-Posten spartengerecht zugeordnet. Allgemeine Posten werden nach dem Umsatz-, Pacht- oder Personalschlüssel auf die Geschäftsbereiche verteilt. Die Zurechnung von Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt auf Basis des Umsatzschlüssels. Die Zuordnung des gezeichneten Kapitals und der Kapitalrücklage auf die Geschäftsbereiche Strom und Gas erfolgt wie in Vorjahren mittels einer festen prozentualen Aufteilung gemäß dem Pachtentgelt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber anderen Tätigkeitsbereichen (Kapitalverrechnungen) dienen jeweils als Residualgrößen zum Ausgleich der Bilanzen.

 

Gießen, den 20. Juni 2024

Mittelhessen Netz GmbH

Rüdiger Schwarz

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Mittelhessen Netz GmbH, Gießen

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Mittelhessen Netz GmbH, Gießen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Mittelhessen Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGund § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Messstellenbetrieb" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und

ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Frankfurt am Main, den 20. Juni 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Marc Krizaj, Wirtschaftsprüfer

ppa. Michael Neutz, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 17.07.2024 festgestellt.

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