W & M GmbH Poly-PoolLiquidiert

83379 Wonneberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 15179
Eingetragen
4.7.2003
Branche
Großhandel mit SanitärkeramikHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Türen und Fenstern aus Kunststoffen
Gegenstand
Handel und Vertrieb von Polyesterschwimmbecken, Schiebehallen, Lackspanndecken, Gartenteiche, Whirlpool, Sauna und Dampfbäder.

Historie

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Management

NameRolle
Kurt Wallner
seit 28.10.2021
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

W & M GmbH Poly-Pool

Tittmoning, OT Mayerhofen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3.999,00 4.539,00
I. Sachanlagen 3.999,00 4.539,00
B. Umlaufvermögen 53.309,52 34.497,32
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 42.421,12 16.619,16
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.888,40 17.878,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.083,01 2.850,01
Bilanzsumme, Summe Aktiva 59.391,53 41.886,33

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 33.721,69 4.917,73
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 8.721,69 -20.082,27
B. Rückstellungen 4.711,36 3.000,00
C. Verbindlichkeiten 20.958,48 33.968,60
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 20.958,48 33.968,60
Bilanzsumme, Summe Passiva 59.391,53 41.886,33

Anhang



A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse im Sinne der §§ 251, 268 Abs. 7 HGB bestehen nicht.


E. Sonstige Anhangangaben

Geschäftsführer der Gesellschaft sind im Geschäftsjahr unverändert wie bisher gewesen:

Herr Kurt Wallner, Auersthal/Österreich
Herr Gerald Mück, Goetzendorf/Österreich

Die Geschäftsführer sind allein vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.





  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 12.229,34 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 12.526,62 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 4.311,07 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.12.2011 festgestellt.

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