Sky
electronic GmbH
Mainhausen
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
58.302,67 |
7.120,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.039,00 |
7.119,00 |
| III.
Finanzanlagen |
49.262,67 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
93.051,43 |
131.990,15 |
| I.
Vorräte |
941,28 |
15.745,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.365,39 |
27.411,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
74.744,76 |
88.832,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
151.354,10 |
139.110,15 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
66.082,36 |
62.936,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.100,00 |
25.100,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
32.836,48 |
16.644,12 |
| III.
Jahresüberschuss |
8.145,88 |
21.192,36 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
6.973,40 |
| C.
Rückstellungen |
50.871,42 |
10.617,42 |
| D.
Verbindlichkeiten |
34.400,32 |
58.582,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
151.354,10 |
139.110,15 |
Anhang
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 26.641,35 EUR. Der Betrag
der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 0,00 EUR.
1.1.2005 -
31.12.2005
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 58.582,85 EUR. Der Betrag
der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 1.967,10 EUR.
Andere Berichtsbestandteile
Andere
Berichtsbestandteile
Rechtliche Verhältnisse
Die Firma Sky electronic GmbH in Mainhausen,
Chemnitzer Str. 11, wurde mit notariellem Vertrag vom
notariellen Vertrag vom 30.06.2001 gegründet.
Die Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichtes
Seligenstadt erfolgte
unter HRB 3383, jetzt Amtsgericht Offenbach unter HRB
23383.
Sitz der Gesellschaft ist Mainhausen.
Zum Geschäftsführer waren am 31.12.2005
Frau Petra Maruschke und Frau Barbara Becker bestellt.
Sie sind befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme
von Rechtsgeschäften mit sich selbst
uneingeschränkt zu vertreten.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr, noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 Handelsgesetzbuch nicht angegeben.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände, der Kassenbestand und die
Bankguthaben wurden mit dem Nomialwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag
passiviert.
Der Jahresabschluss ist unter Anwendung der
Bilanzierungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt worden.
Die Bewertungsmethoden entsprechen den
Grundsätzen ordnungsgemäßer
Buchführung. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze
a) Bilanzidentität
b) Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(going concern Prinzip)
c) Einzelbewertung
d) Prinzip der Vorsicht
e) Periodenabgrenzung
f) Bilanzkontinuität
sind berücksichtigt worden.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften.
Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in
§ 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind
gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in
Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt
worden. Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten
sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der
§§ 284,285 HGB sowie alle sonstigen nach dem HGB
und dem GmbH-Gesetz erforderlichen Angaben, soweit die
darzustellenden Sachverhalte vorliegen.
Für die Offenlegung des Jahresabschlusses wurden
die größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen
(§§ 266 Abs. 1 Satz 3, 288, 326 HGB).
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