XB3 GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rolf-Michael Dr. Kühne seit 21.7.2015 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AUDAX Gruppe GmbHLeipzigKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20191. Grundlagen des Konzerns 1.1 Geschäftsmodell Der Gegenstand des Konzerns ist im Wesentlichen die Produktion und der Vertrieb von Reisemobilen des absoluten Premiumsegmentes. Die Concorde Reisemobile GmbH, Schlüsselfeld, ist Deutschlands führender Hersteller von Luxus-Reisemobilen. Mit mehr als 35-jähriger Erfolgsgeschichte und langer Tradition ist Concorde branchenweit als innovativer Reisemobil-Entwickler und Premium-Manufaktur mit bester Präzision und höchstem Qualitätsanspruch anerkannt. Mit insgesamt sieben Grundfahrzeugmodellen (vom Einstiegsmodell im Premiumsegment bis zur "Actrosklasse") bietet sie das gesamte Produktportfolio des Premiumsegments in rund 20 Ländern über mehr als 40 Handels- und Servicepartner an. Darüber hinaus ist der Konzern im Bereich der Immobilienentwicklung tätig, der verglichen mit dem Ergebnisbeitrag der Concorde allerdings von untergeordneter Bedeutung ist. 1.2. Allgemeines Das wesentliche Geschäftsfeld der Gruppe ist die Produktion und der Handel mit Reisemobilen. Insofern beschränken sich die nachfolgenden Ausführungen überwiegend auf unser Hauptgeschäftsfeld. 1.3. Forschung und Entwicklung Alle wesentlichen Kernprozesse (von der Entwicklung über die Konstruktion bis hin zur Produktion und dem anschließenden Service) werden durch die Concorde abgedeckt. Concorde entwickelt Fahrgestellumbauten, mit denen ein LKW-Fahrgestell zum Reisemobil-Fahrgestell modifiziert wird. Weiterhin wird der komplette Karosserie- und Möbelbau im eigenen Haus entwickelt. Hierzu zählen sicherheitsrelevante Bauteile, wie z.B. Rückhaltesysteme für Fahrzeuginsassen, die durch Berechnungen und Versuche homologiert werden. Weiterhin werden Komponenten der Fahrzeugakustik sowie der Heizungs- und Klimatechnik optimiert. 1.4. Umweltbericht Der Konzern setzt sich für die Erhaltung von Natur und Umwelt und den bewussten und effizienten Ressourceneinsatz ein. Beispiele für Ansätze, die Umweltfreundlichkeit unserer Produktion und Produkte zu steigern, sind etwa die Verbesserung der Abgasreinigung unserer Fahrzeuge sowie die kontinuierliche Optimierung des Energieeinsatzes und die Reduzierung von Abfällen in der Produktion. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft hat sich in 2019 weiter abgeschwächt. Im Euroraum hatte sich das reale BIP-Wachstum in 2019 im Vergleich zu 2018 mit 1,2 % gegenüber 1,9 % ebenfalls deutlich verlangsamt. In Deutschland war die Entwicklung nach den Zahlen des IWF noch schwächer, das Wachstum betrug in 2019 nur noch 0,5 % gegenüber 1,5 % im Vorjahr. Auch in den wichtigen Zielmärkten entwickelte sich das Wirtschaftswachstum verhalten. (Quelle: IWF World Economic Outlook Januar 2020). Die Zinsen sind im Geschäftsjahr noch einmal rückläufig gewesen. Der Euro 10-Jahres-Swapsatz fiel zeitweise unter Null und erholte sich dann bis zum Jahreswechsel nur leicht. Aktuell liegen wir mit rund minus 0,12 % weiter auf einem historisch sehr niedrigen Niveau. Im kurzfristigen Bereich haben sich die Zinsen allerdings leicht erhöht und liegen nun bei minus 0,19 % (3-Monats-Euribor). 2.2. Geschäftsverlauf und Lage Die AUDAX Gruppe GmbH entwickelte sich im Jahre 2019 erneut positiv. Das sehr erfolgreiche Geschäftsjahr 2019 der Concorde durch Absatz- und Umsatzsteigerung führte zu deutlichen Ergebnisbeiträgen für die Gruppe. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland über 80.000 Freizeitfahrzeuge zugelassen: Trotz der Diskussion über Fahrverbote für Dieselfahrzeuge stiegen die Neuzulassungen erneut zweistellig, bereits das sechste Jahr in Folge. Die europäischen Märkte waren 2019 leicht rückläufig. (Quelle: CIVD). Concorde fertigt auf Bestellung nach Wünschen der Kunden ausgestattete Fahrzeuge. Insgesamt bewegte sich die Auftragslage im Berichtsjahr nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau. Die gute gesamteuropäische Marktsituation sorgte für gleichmäßige Zuwächse in fast allen Märkten. Im Personalbereich hat sich die Mitarbeiterzahl gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht, was aus der Produktion immer hochpreisiger werdender Fahrzeuge sowie der steigenden Vielfalt von Ausstattungsvarianten resultiert. Arbeitsspitzen wurden durch zusätzliche Leiharbeiter abgedeckt. Wesentliche Investitionen wurden im Geschäftsjahr 2019 in den Bereichen neue Werkzeuge für die Herstellung von glasfaserverstärkten Kunststoffteilen, Betriebseinrichtungen und Produktionsanlagen durchgeführt. 2.3. Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Im Vergleich der letzten drei Geschäftsjahre ergeben sich die folgenden Kennzahlen des Konzerns:
* Jahresergebnis zuzüglich Abschreibungen Geschäftsverlauf Die für den Konzern wesentlichen Steuerungskennzahlen und Leistungsindikatoren sind die Umsatzerlöse, der Rohertrag sowie das operative Betriebsergebnis. Insgesamt erzielte die Gruppe im Geschäftsjahr einen Umsatz von 86.535 TEUR nach 82.222 TEUR im Vorjahr, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 5,2 % entspricht. Dabei konnte der Rohertrag insgesamt um 6,4% gesteigert werden Diese Werte lagen innerhalb unserer Planungen für das Geschäftsjahr. Insgesamt nahm das Geschäftsjahr 2019 für uns einen erfreulichen Verlauf. Lage In der folgenden Übersicht sind die zusammengefassten Werte der Vermögenslage zum Bilanzstichtag nach der Fristigkeit und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen geordnet und den entsprechenden Werten des Vorjahres gegenübergestellt. Die Pensionsrückstellungen werden als langfristig, sämtliche Verbindlichkeiten als kurzfristig klassifiziert. Insgesamt ergibt sich:
Das kurzfristige Vermögen besteht im Wesentlichen mit 32.356 TEUR (Vorjahr: 25.973 TEUR) aus Vorräten und mit 44.740 TEUR (Vorjahr: 24.868 TEUR) aus liquiden Mitteln des Umlaufvermögens. Die langfristige Finanzierung resultiert zum weit überwiegenden Teil (2019: 86,7%; 2018: 88,9%) wie in den Vorjahren aus Eigenkapital und zeigt die finanzielle Solidität unserer Gruppe. Die Zahlungsmittelflüsse ergeben sich aus der folgenden Kapitalflussrechnung:
Im abgelaufenen Wirtschaftsjahr waren wir stets in der Lage, unsere fälligen Verbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen. Der Finanzmittelfonds besteht aus liquiden Mitteln (44.740 TEUR). Bei der folgenden Ertragslage haben wir - abweichend vom handelsrechtlichen Gliederungsschema - die Ertrags- und Aufwandsposten unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengefasst, wobei wir die nicht ergebnisabhängigen Steuern im operativen Ergebnis zusammengefasst haben. Das neutrale Ergebnis beinhaltet nur nicht operative Sachverhalte.
Gegenüber dem Vorjahr konnte der Rohertrag um rd. 6,4 % gesteigert werden. Dem standen deutlich höhere Personalkosten (aufgrund der gestiegenen Mitarbeiterzahl und Gehaltserhöhungen) gegenüber, die jedoch durch Kostenreduzierungen bei den Abschreibungen und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zum Teil kompensiert werden konnten. Im Geschäftsjahr 2019 konnte somit der positive Trend des Vorjahres aufgrund der wirkenden Maßnahmen bei der Concorde verstärkt werden, was sich in einer Erhöhung des Betriebsergebnisses widerspiegelt. Die Veränderungen des neutralen Ergebnisses und der ergebnisabhängigen Steuern (aufgrund der Mindestbesteuerung) führen zu einem im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Konzernjahresergebnis. Die Vorjahresplanung, eine Gesamtleistung von etwa 83 Mio. EUR zu erzielen, konnte aufgrund der sehr stabilen Nachfrage im Geschäftsjahr (88 Mio. EUR) übertroffen werden. 3. Prognosebericht Trotz zwischenzeitlicher Zurückhaltung der Händler und Einschränkungen aufgrund unterbrochener Lieferketten durch die Corona-Pandemie bewegte sich die Auftragslage der Concorde im ersten Halbjahr 2020 auf einem stabilen Niveau. Die Reichweite bzw. der Auftragsbestand für die Produktion zum Halbjahr 2020 lag mit ca. 26 Wochen unter dem Vorjahr (ca. 40 Wochen). Dies spiegelt die verspäteten Vorbestellungen des Handels wider, welche mit Beginn der zweiten Jahreshälfte eintrafen. Insgesamt ist die Rückkehr des Auftragseingangs auf ein zufriedenstellendes Niveau erkennbar. Wir planen mit einer stabilen, aber gegenüber dem Vorjahr leicht reduzierten Gesamtleistung, die aus den bisherigen Einschränkungen und weiteren möglichen Maßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie resultiert. Bei konservativer Planung der Ertragslage rechnen wir trotz der erwarteten leichten Verminderung der Gesamtleistung mit einem operativen Betriebsergebnis auf Niveau des Vorjahres. Für das Geschäftsjahr 2021 gehen wir ebenfalls von stabilen finanziellen Leistungsindikatoren aus, sofern die Wirtschaftslage wegen Corona sich wieder normalisiert. 4. Chancen- und Risikobericht Die Aussichten für das restliche Kalenderjahr 2020 sind trotz Unwägbarkeiten hinsichtlich der Folgen der Corona-Pandemie positiv. (Quelle: CIVD). Dies gilt jedoch unter der Voraussetzung, dass keine zweite Pandemiewelle auftreten wird. Als international operierendes Unternehmen ist Concorde unterschiedlichen Chancen und Risiken ausgesetzt. Durch die Weiterentwicklung der von uns produzierten Fahrzeugbaureihen sehen wir Chancen, unseren Stand als führender Hersteller von Luxus-Reisemobilen zu halten. Hierzu können wir auf eine hochqualifizierte Stammmannschaft von Mitarbeitern zurückgreifen. Neben den Risiken, die die globalen Veränderungen für die wirtschaftliche Entwicklung in Europa bergen, existieren bei uns und in der Branche latente Risiken. Währungsrisiken existieren nicht, da ausschließlich in Euro fakturiert wird. Concorde hat ein Risikomanagement installiert, in dem über die wichtigsten Kennzahlen durch ein regelmäßiges Berichtswesen Risiken identifiziert werden können. Risiken im Hinblick auf die künftige Entwicklung des Geschäftes sind aktuell nicht zu erkennen. Liquiditätsrisiken sind aufgrund des Bestandes an liquiden Zahlungsmitteln nicht zu befürchten. Ebenso sind Zinsänderungsrisiken zu vernachlässigen, da aktuell keine variablen Darlehensverbindlichkeiten bestehen. Forderungsausfälle und damit einhergehende Wertberichtigungen sind grundsätzlich nicht vorhersehbar. Aufgrund des bisherigen Geschäftsverlaufes sind Forderungsausfälle in wesentlichem Umfang aber nicht zu erwarten.
Leipzig, den 25. September 2020 gez. Dr. Rolf-Michael Kühne, Geschäftsführer gez. Joung Shim Kühne, Geschäftsführerin Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss Die AUDAX Gruppe GmbH hat ihren Sitz in Leipzig. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 26236 eingetragen. Der Konzernabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen im Konzernanhang, soweit dies zur Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Konzernabschlusses erforderlich erscheint. Die Gliederung der Konzernbilanz erfolgt nach dem um konzernspezifische Posten erweiterten Gliederungsschema nach § 266 HGB für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB. Geschäftsjahr des Konzerns ist das Kalenderjahr. Konzernabschlussstichtag ist der 31. Dezember 2019. Bis auf ein inländisches Tochterunternehmen haben alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen den gleichen Abschlussstichtag. Für das Tochterunternehmen mit abweichendem Stichtag wurde ein Zwischenabschluss aufgestellt. Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben usw.) auftreten. Konsolidierungskreis Folgende Tochterunternehmen werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen:
Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Konsolidierungskreis der vollkonsolidierten Tochterunternehmen nicht verändert. Bei der AREAL Wohnbau GmbH (vormals: AUDAX Wohnungsbau GmbH), Leipzig, wurden die restlichen Fremdanteile im Geschäftsjahr erworben. Konsolidierungsmethoden Die Kapitalkonsolidierung für Erwerbsvorgänge, die in Geschäftsjahren bis einschließlich 2009 erfolgt sind, wird auf der Grundlage des Artikels 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB unter Anwendung der Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F.) vorgenommen. Dabei wird der Buchwert der Beteiligung an jedem Stichtag mit dem Buchwert des anteiligen Eigenkapitals, das sich im Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss ergab, aufgerechnet. Für Erwerbsvorgänge, die in Geschäftsjahren erfolgen, die nach dem 31. Dezember 2009 begonnen haben, erfolgt die Kapitalkonsolidierung unter Anwendung der Neubewertungsmethode (§ 301 Abs. 1 HGB). Dabei wird der Buchwert der Beteiligung an jedem Stichtag mit dem Wert des Eigenkapitals verrechnet, das sich aus der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden zu dem Zeitpunkt ergab, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Aus Erwerbsvorgängen in Geschäftsjahren bis einschließlich 2009 entstandene aktive Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung werden auf der Grundlage des Artikels 66 Abs. 3 Satz 4 EGHGB in Ausübung des Wahlrechts nach § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB a. F. mit den Konzernrücklagen verrechnet. Bei der Veräußerung sämtlicher an einem Tochterunternehmen gehaltener Anteile wird der Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös und den im Konzernabschluss zum Zeitpunkt der Endkonsolidierung erfassten Vermögenswerten und Schulden des Tochterunternehmens als Veräußerungsgewinn bzw. -verlust erfasst. Die auf konzernfremde Gesellschafter entfallenden Anteile an den Vermögenswerten und Schulden des Tochterunternehmens werden als Veräußerungsgewinn bzw. -verlust erfasst. Die auf konzernfremde Gesellschafter entfallenden Anteile an den Vermögenswerten und Schulden werden erfolgsneutral mit den Anteilen fremder Gesellschafter verrechnet. Für Anteile fremder Gesellschafter an in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen wird in der Konzernbilanz ein Ausgleichsposten in Höhe des Anteils der fremden Gesellschafter am Eigenkapital unter der Bezeichnung "Nicht beherrschende Anteile" ausgewiesen. Die Schuldenkonsolidierung erfolgt nach § 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Schulden zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Unternehmen gegeneinander aufgerechnet oder so umgegliedert, wie sie aus der Sicht eines einheitlichen Unternehmens auszuweisen sind. Soweit in den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Vorräten Zwischenergebnisse aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr enthalten sind, werden diese erfolgswirksam eliminiert. Aus konzerninternen Verkäufen von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens entstehende Buchgewinne oder -verluste werden eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden Steuerabgrenzungen gemäß § 306 HGB vorgenommen, sofern sich der abweichende Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleicht. Die Berechnung der Steuerabgrenzung auf Konsolidierungsmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage der durchschnittlichen Steuerbelastung des Mutterunternehmens. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen Unternehmen werden einheitlich nach den hier beschriebenen Grundsätzen bilanziert und bewertet. Der Konzernabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Konzernabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig drei bis fünf Jahre zugrunde gelegt. Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden aktiviert und planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Soweit eine dauernde Wertminderung vorliegt, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode. Die Nutzungsdauer bei Gebäuden beträgt maximal 50 Jahre, bei technischen Anlagen und Maschinen drei bis 15 Jahre, bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis 12 Jahre. Für bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 EUR bis 1.000,00 EUR wird ein Sammelposten gebildet, der linear über fünf Jahre abgeschrieben wird. Auf Gegenstände des Anlagevermögens werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Umlaufvermögen Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Wertberichtigungen auf Forderungen werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen Verzinsung liegende Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr sind abgezinst. Flüssige Mittel sind mit ihrem Nominalwert bilanziert. Latente Steuern Auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlustvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz von aktiven latenten Steuern. Soweit die aktiven latenten Steuern den vorhandenen passiven latenten Steuern entsprechen, werden diese insoweit verrechnet dargestellt. Verlustvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre realisierbar ist. Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes sowie der gewerbesteuerlichen Hebesätze. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbeertragsteuer ergab sich im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Steuersatz von 30,0 %. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen wurden unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten mit dem anhand des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected-Unit-Credit-Methode) ermittelten Erfüllungsbetrag bewertet. Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Für die Abzinsung wird von dem Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und der jeweilige von der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichte Zinssatz verwendet. Die Abzinsung erfolgt mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird. Übrige Rückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten die tatsächlichen Verpflichtungen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Erläuterungen der Konzernbilanz 1 Konzern-Anlagenspiegel
2 Forderungen Sämtliche Forderungen sind fällig innerhalb eines Jahres. 3 Aktive latente Steuern Der Ausweis betrifft die auf die planmäßig in den Jahren 2020 bis 2024 nutzbaren steuerlichen Verlustvorträge der AUDAX Gruppe GmbH, Leipzig, gebildete latente Steuerabgrenzung unter Anwendung eines durchschnittlichen Gesamtsteuersatzes von 30 %. Der körperschaftsteuerliche Verlustvortrag zum 31. Dezember 2019 beträgt 68.048 TEUR, der gewerbesteuerliche Verlustvortrag zum 31. Dezember 2019 beträgt 65.477 TEUR. 4 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen beträgt im Berichtsjahr 141.474,00 EUR (Vorjahr: 139.951,00 EUR). Die versicherungsmathematische Bewertung des Erfüllungsbetrags basiert unter anderem auf einem Abzinsungssatz von 2,71 % (Vorjahr: 3,21 %) und einem Rententrend von 1,8 % (Vorjahr: 1,8 %) pro Jahr. Die Sterbewahrscheinlichkeiten basieren auf den "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck (Köln 2018). Der Unterschiedsbetrag aus der Bewertung der Rückstellungen für Pensionen gem. § 253 Abs. 6 S. 1. HGB beträgt 11 TEUR. 5 Sonstige Rückstellungen
6 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch übliche Eigentumsvorbehalte besichert. Übrige Verbindlichkeiten sind unbesichert. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr. Erläuterungen der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1 Umsatzerlöse
2 Aperiodische Aufwendungen und Erträge
Die aperiodischen Erträge des Geschäftsjahres beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (25 TEUR; Vorjahr: 69 TEUR), Erträge aus Versicherungsentschädigungen (9 TEUR; Vorjahr: 111 TEUR) sowie sonstige periodenfremde Erträge (9 TEUR; Vorjahr: 521 TEUR). Die aperiodischen Aufwendungen enthalten hauptsächlich Forderungsverluste (161 TEUR; Vorjahr: 31 TEUR) und sonstige periodenfremde Aufwendungen (83 TEUR; Vorjahr: 50 TEUR). 3 Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Ergebnis Die Position betrifft das auf Minderheitsgesellschafter der Concorde Reisemobile GmbH, Schlüsselfeld, entfallende Ergebnis. 4 Finanzergebnis Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten einen Zinsanteil aus der Zuführung zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen von 4 TEUR (Vorjahr: 5 TEUR). 5 Honorar des Abschlussprüfers An Honoraren für den Abschlussprüfer der Gesellschaft sind insgesamt 10 TEUR (Vorjahr: 10 TEUR) angefallen. Die Honorare betreffen ausschließlich die Konzernabschlussprüfung. Sonstige Angaben 1 Geschäftsführer und Gesamtbezüge Dr. Rolf-Michael Kühne, Kaufmann, Köln Joung Shim Kühne, Kauffrau, Köln Auf die in § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB bezeichneten Angaben wird in analoger Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 2 Arbeitnehmer Im Konzern wurden in 2019 im Durchschnitt 380 Arbeitnehmer in folgenden Gruppen beschäftigt:
3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen bestehen, soweit diese nicht bilanziert sind, in Höhe von 6.382 TEUR. 4 Kapitalflussrechnung In den Finanzmittelfonds werden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente einbezogen. Darüber hinaus werden jederzeit fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie andere kurzfristige Kreditaufnahmen, die zur Disposition der liquiden Mittel gehören, berücksichtigt. Der Finanzmittelfonds setzt sich danach wie folgt zusammen:
5 Befreiender Konzernabschluss Folgende Tochterunternehmen nehmen die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch, nach dem die Vorschriften des ersten, dritten und vierten Unterabschnitts der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften nicht anzuwenden sind: - Concorde Reisemobile GmbH, Schlüsselfeld - Rheinallee 25 GmbH, Leipzig - ZIRKON Druckmaschinen GmbH, Oldenburg (vormals Leipzig) - AREAL Wohnbau GmbH (vormals AUDAX Wohnungsbau GmbH), Leipzig 6 Nachtragsberichterstattung Zum Zeitpunkt der Erstellung des Nachtragsberichts ist das SARS-CoV-2 Virus ausgebrochen und hat zu einer weltweiten Pandemie geführt. Im Ergebnis müssen viele Betriebe und auch öffentliche Einrichtungen zumindest temporär schließen. Die schnelle Ausbreitung des Virus hat bereits zu vielen Todesopfern geführt und stellt die Gesundheitssysteme weltweit vor große Herausforderungen. Die in Deutschland verhängten Maßnahmen werden zwar inzwischen teilweise gelockert, es ist aber noch nicht abzusehen, wann diese wieder vollständig aufgehoben werden. Die Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und auch auf die Weltwirtschaft sind derzeit noch nicht in vollem Umfang absehbar, werden aber zu maßgeblichen Gewinnrückgängen fast aller Wirtschaftszweige führen. Die Bundesregierung und die Bundesländer steuern mit Maßnahmenpaketen unter anderem im Rahmen der Finanzierung, Kurzfristhilfen, Zuschüssen, Stundungsmöglichkeiten im Steuerbereich und Sozialversicherungsbereich sowie Kurzarbeit dagegen. Die weltweiten Einschränkungen des Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie Eindämmungsmaßnahmen beeinflussen unsere Produktion und Lieferketten. Wir gehen allerdings davon aus, dass sich die Einschränkungen schrittweise reduzieren werden und sich damit die Nachfrage und Produktion wieder normalisieren. Entscheidend für den weiteren Geschäftsverlauf werden die tatsächliche Dauer der globalen Einschränkungen und die weltweiten staatlichen Stützungsmaßnahmen sein. Eine verlässliche Prognose der Geschäftsentwicklung kann vor diesem Hintergrund daher zurzeit nicht abgegeben werden. Der Konzern hat Maßnahmen ergriffen, um die Gefahr einer alle Mitarbeiter betreffenden Infektion mit dem Coronavirus zu reduzieren und im Fall einer trotzdem eintretenden Krankheitswelle unter den Mitarbeitern den Geschäftsbetrieb aufrechterhalten zu können. Ein Rückgang der Nachfrage aufgrund der Corona-Krise könnte das Geschäftsjahr 2020 nachteilig beeinflussen. Die Auswirkungen lassen sich derzeit nicht abschätzen. Aufgrund der Abhängigkeit von unseren Vorlieferanten gehen wir im Fall einer weiteren Verschärfung der notwendigerweise staatlich angeordneten Maßnahmen von nicht unerheblichen Beeinträchtigungen der Warenversorgung aus. Wir verfügen über ausreichende Liquiditätsreserven, um die eventuell hieraus resultierenden Effekte abfedern zu können. Aus heutiger Sicht stellt die Corona-Pandemie deshalb kein den Unternehmensbestand gefährdendes Risiko dar. Grundsätzlich gehen wir von einer erfolgreichen Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus.
Leipzig, den 25. September 2020 gez. Dr. Rolf-Michael Kühne, Geschäftsführer gez. Joung Shim Kühne, Geschäftsführerin Billigung des Konzernabschlusses Der Konzernabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 29. September 2020 gebilligt. Konzern-Kapitalflussrechnung für 2019
Konzerneigenkapitalspiegel für 2019
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die AUDAX Gruppe GmbH, Leipzig: Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der AUDAX Gruppe GmbH, Leipzig - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel, der Konzern-Kapitalflussrechnung sowie dem Konzern-Anhang zum 31. Dezember 2019, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der AUDAX Gruppe GmbH, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und - vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. - holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. - beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Cloppenburg, den 25. September 2020 NIEHAUSPARTNER
Treuhand GmbH & Co. KG
Jelen, Wirtschaftsprüferin Enck, Wirtschaftsprüfer |
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