Lehnert
& Co. GmbH
Hof
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
38.818,00 |
14.858,00 |
| I.
Sachanlagen |
38.818,00 |
14.858,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
336.407,67 |
367.151,51 |
| I.
Vorräte |
500,00 |
450,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35.230,22 |
49.458,18 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
324,82 |
324,82 |
| davon
gegen Gesellschafter |
4.704,54 |
4.704,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
300.677,45 |
317.243,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.852,00 |
4.684,17 |
| Aktiva |
383.077,67 |
386.693,68 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
204.593,93 |
250.915,40 |
| I.
eingefordertes Kapital |
137.500,00 |
137.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.000,00 |
25.000,00 |
| III.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
11.641,31 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
76.774,09 |
| V.
Bilanzgewinn |
42.093,93 |
|
| davon
Gewinnvortrag |
88.415,40 |
|
| B.
Rückstellungen |
65.314,86 |
43.705,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
107.939,71 |
89.468,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
107.939,71 |
89.468,53 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
26.177,27 |
72,27 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.229,17 |
2.604,17 |
| Summe
Passiva |
383.077,67 |
386.693,68 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die Firma Lehnert & Co. GmbH ist im
Handelsregister des Amstgerichtes Hof unter der
Registernummer HRB 4320 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB erstellt. Für die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB i. V. mit § 264a Abs.
1 HGB angegebenen Größenklassen ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Darstellungsstetigkeit
Beibehaltung der Form der Darstellung insbesondere der
Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnungen
Das Gliederungsschema der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde im Wesentlichen beibehalten.
Aufgrund des Formwechsels wurden aus Gründen der
Verlgeichbarkeit die Vorjahresposten entsprechend der
neuen Vorgaben umgegliedert.
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
3. Buches des HGB und des Gesetzes betreffend der
Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im
Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Die Gliederung der Bilanz sowie
der Gewinn- und Verlustrechnung
entspricht den §§ 266 und 275 HGB,
wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung
findet.
2. Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde, unter Fortführung des
Vorjahreswertes, in Anwendung der generellen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatz- und Bewertungsvorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 269 bis 274, 279 bis
283 HGB) aufgestellt. Das Prinzip der
Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) ist
beachtet.
Abweichung von Bewertungsmethoden
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden konnten im Wesentlichen beibehalten
werden.
Im Einzelnen wurde die Bewertung wie folgt
vorgenommen:
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu 3 Jahren), bewertet. Selbst
erstellte immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen, angesetzt. Einbeziehungswahlrechte
werden nicht ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden
nicht aktiviert.
Vermögensgegenstände mit einem Wert von
250,01 € bis 800,00 € werden sofort als
geringwertige Wirtschaftgüter, in
Übereinstimmung mit den steuerlichen Regelungen
(§ 6 Abs. 2 EStG), im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten
angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen
werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde
zusätzlich durch eine ausreichend bemessene
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die
sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert angesetzt.
Der
Kassenbestand und
die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
bewertet.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Sie betreffen Ausgaben vor dem
Bilanzstichtag, die Aufwand nach diesem Bilanzstichtag
darstellen.
Die Steuer- und
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages
nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB passiviert. Dabei wurden
die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen
Erfüllungsbetrag berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten wie Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen und sonstige
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Fremdkapitalzinsen, Einbeziehung in die
Herstellungskosten
Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
4. Euro
Der vorliegende Jahresabschluss wurde in EURO
aufgestellt.
B. Erläuterungen zur Bilanz
1. Umlaufvermögen
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind -
wie im Vorjahr - sämtlich innerhalb eines Jahres
fällig. Davon gegenüber
Gesellschaftern: 12.061,14 € (Vj. 5 T€).
2. Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten sowie die gesicherten Beträge
ergeben sich aus nachfolgendem
Verbindlichkeitenspiegel:
Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten von 107.939,71
€ (Vj. 89 T€) haben 107,939,71 € (Vj. 89
T€) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Davon aus Steuern: 43.973,40 € (Vj. 60 T€)
Davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: 711,89
€ (Vj. 1 T€)
davon gegenüber Gesellschaftern: 26.177,27
€ (Vj. 72,27 €).
5. Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 HGB,
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenden Wirtschafsjahres waren
durchschnittlich 5 Arbeitnehmer beschäftigt.
Haftungsverhältnisse
aus Mietverträgen: 12 T€ (netto)
aus Leasingverträgen 9 T€ (netto).
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Günter Lehnert, Kaufmann und Frau Gisela Schobert,
Speditionskauffrau, geführt. Sie sind
von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
Gem. § 286 Abs. 4 HGB wurden keine Angaben
bezüglich der Geschäftsführervergütung
gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Hof, den 27.01.2025
gez.
Günter Lehnert, Geschäftsführer
gez.
Gisela Schobert, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2025
festgestellt.
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