IGW - Spezialimmobilien GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Schmitt seit 10.1.2022 | Geschäftsführer |
Olaf Pestl seit 30.1.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
STADTprojekt Iserlohn GmbHIserlohnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
ANHANG für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Erstellung des Jahresabschlusses der STADTprojekt Iserlohn GmbH, Iserlohn (nachfolgend "Gesellschaft" genannt), erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Die Gesellschaft erfüllt zum Abschlussstichtag die Voraussetzungen einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss 2023 wurde gemäß § 11.1 des Gesellschaftsvertrages nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft ist in das Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter der Nummer HRB 2486 eingetragen. Sitz des Unternehmens ist Iserlohn. Alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft ist die STADTprojekt GmbH, Iserlohn. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Berichtsjahr ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine weiteren wesentlichen Änderungen in den auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Es ergeben sich auch keine Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Unter den Vorräten werden sowohl die entgeltlich erworbenen Grundstücke als auch die bis zum Abschlussstichtag auf diesen Grundstücken erbrachten bzw. erworbenen Planungs- und Bauleistungen getrennt voneinander ausgewiesen. Die Bewertung dieser Vorräte erfolgt zu Anschaffungs-bzw. Herstellungskosten. bzw. dem beizulegenden niedrigeren Wert. Die Herstellungskosten beinhalten die handelsrechtlichen Pflichtbestandteile im Sinne von § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB und angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung im Sinne von § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB. Im Rahmen der Bewertung von drei Projekten wurden entsprechend § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB die Finanzierungskosten in die Bewertung der Vorräte einbezogen. Soweit die Bewertung nach dem Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB einen Ansatz unter den Herstellungskosten erfordert, wird eine entsprechende Abwertung vorgenommen. Soweit die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene Wertberichtigung entfallen sind, werden gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB Zuschreibungen vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nennwerten angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. Darüber hinaus werden bei erkennbaren Einzelfallrisiken Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. Angaben zu den Posten der Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen wie bereits im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr auf. Die Forderungen gegen die mittelbare Gesellschafterin Stadt Iserlohn belaufen sich im Berichtsjahr auf TEUR 483 (Vorjahr: TEUR 462). Eigenkapital Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von TEUR 89 wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 26. Juni 2023 auf neue Rechnung vorgetragen. Unter Berücksichtigung des gezeichneten Kapitals in Höhe von TEUR 400, eines Gewinnvortrags in Höhe von TEUR 72 und eines im Berichtsjahr erzielten Jahresfehlbetrags in Höhe von TEUR 29 ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 443. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für interne bzw. externe Abschluss- und Prüfungskosten. Verbindlichkeiten Alle ausgewiesenen Verbindlichkeiten weisen wie bereits im Vorjahr eine Laufzeit unter einem Jahr auf. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Grundschulden und Abtretungen von Forderungen gesichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen vollständig gegenüber der Gesellschafterin. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 229 und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 23. IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bestehen Bestellobligos im üblichen Rahmen. Darüber hinaus bestanden zum Bilanzstichtag keine weiteren wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen bzw. Haftungsverhältnisse. V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt worden. Umsatzerlöse Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft keine Umsatzerlöse realisiert. sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten wie bereits im Vorjahr weder Erträge aus der Währungsumrechnung noch wesentliche periodenfremde Erträge sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten wie bereits im Vorjahr keine Aufwendungen aus der Währungsumrechnung und keine wesentlichen periodenfremden Aufwendungen. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Wie bereits im Vorjahr liegen weder Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung noch periodenfremde Zinsaufwendungen vor. Die Zinsaufwendungen an die unmittelbare Gesellschafterin belaufen sich auf TEUR 16. Außergewöhnliche Erfolgsbeiträge Im Berichtsjahr ergeben sich keine außergewöhnlichen Erfolgsbeiträge. VI. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag haben sich nicht ergeben. VII. Sonstige Angaben Geschäfte mit nahestehenden Personen Die Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen betreffen im Wesentlichen die folgenden:
Beschäftigte Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr keine Mitarbeiter. Ergebnisverwendung Der Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Honorare für Abschlussprüfer Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers beläuft sich im Berichtsjahr auf insgesamt TEUR 10. Davon entfallen TEUR 10 auf die Aufwendungen für Abschlussprüfungsleistungen und TEUR 0 auf Aufwendungen für Steuerberatungsleistungen. Geschäftsführung Einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 waren Herr Michael Schmitt, Iserlohn, und Herr Olaf Pestl, Iserlohn. Herr Michael Schmitt und Herr Olaf Pestl sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die weitere Angabe der Bezüge der Geschäftsführung sowie ehemaliger Organmitglieder wird unter Beruung auf § 286 Abs. 4 HGB abgesehen.
Iserlohn, den 31. Mai 2024 Michael Schmitt Olaf Pestl |
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