DCC Delta-Coal-Control GmbH

Brandstraße 8, 45701 Herten, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Recklinghausen HRB 5574
Eingetragen
17.8.2006
Branche
Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und ErdgasTechnische, physikalische und chemische UntersuchungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
1.1 Qualitätssicherung, 1.2 Beratung im Bereich Brennstoffe, Umwelt und Handel, 1.3 Durchführung von Ringversuchen, chemisch-physikalischen Analysen, 1.4 Inspektionen und Probenahmen, 1.5 Schulungen und Gutachtenerstellung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kerstin Josten
seit 17.8.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

45701 Herten Brandstraße 8
18.500 €
74.00%
Eva Zeppenfeld
45701 Herten Brandstraße 8
6.500 €
26.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DCC Delta-Coal-Control GmbH

Herten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 300.337,59 240.667,00
B. Umlaufvermögen 295.956,70 303.493,80
Aktiva 596.294,29 544.160,80

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 577.673,18 511.814,90
B. Rückstellungen 17.151,58 17.469,61
C. Verbindlichkeiten 1.469,53 14.876,29
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 1.469,53 14.876,29
Passiva 596.294,29 544.160,80

4. Anhang

4. 

1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Die Berichtsgesellschaft ist gem. § 267 a Abs. 1 HGB als Kleinstkapitalgesellschaft einzustufen. Sie ist daher für das Wirtschaftsjahr 2021 verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB aufzustellen. Dabei sind die besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB zu beachten.

Kleinstkapitalgesellschaften sind gem. § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB nicht verpflichtet, den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern. Die Gesellschaft macht jedoch aus Gründen der Transparenz von den Bilanzierungserleichterungen gem. § 264 Abs. 1 S. 5 HGB keinen Gebrauch.

Nachstehender Anhang enthält die gesetzlich bestimmten Angaben gem. § 284 HGB sowie die sonstigen Pflichtangaben gem. § 285 HGB, wobei von der Möglichkeit der größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 288 HGB Gebrauch gemacht wurde.

Betrag in Euro
2021
2020
2019
Bilanzsumme
596.294,29
544.160,80
503.330,04
Umsatzerlöse
228.298,36
221.450,21
281.043,82



2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Erstellung vorliegender Bilanz erfolgte unter Be­achtung der handelsrechtlichen und steuer­rechtlichen Buch­führungs- und Bilanzierungsvorschriften (§ 42 GmbHG in Ver­bindung mit §§ 242 und 264 HGB und § 8 KStG). Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen der §§ 252-256 des Handelsgesetzbuches.

Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Her­stellungskosten und, soweit absetzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer linear oder degressiv angesetzt worden. Steuerrechtliche Wahlrechte wurden in An­spruch genommen. Die planmäßigen Abschreibungen neuer beweglicher Wirtschaftsgüter wurden auf der Grundlage der betriebs­gewöhnlichen Nutzungsdauer in steuerlich zulässiger Höhe vorgenommen. Die Ab­schreibun­gen auf das Sachanlagevermögen, das bereits zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres vorhan­den war, wurden planmäßig fortgeführt.

Für die in den Wirtschaftsjahren 2010 bis 2017 angeschafften abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 410,00 €, wurde von den Wahlrechten gemäß § 6 Abs. 2 EStG gebrauch gemacht.

Ab dem 01.01.2018 wurde die Begrenzung für geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG auf eine Höhe von 800,00 € Anschaffungskosten erhöht. Ist ein Wirtschaftsgut zwischen 250 € und 800 € angeschafft worden, so sind diese Anschaffungskosten in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt worden.

In allen Wirtschaftsjahren sind die abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 €  gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt worden.

Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspielgel zu entnehmen.

Forderungen sind zum Nennbetrag bewertet. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt worden.

Die Rückstellungen sind in Höhe der Beträge ausgewiesen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurtei­lung geboten sind und ent­sprechen den zu erwartenden Aufwendungen.

Wechselobligo und Bürgschaften bestehen nicht.

Gliederung und Bewertung der Bilanz- und Gewinn- und Verlustposten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind aus dem beigefügten Erläuterungsbericht zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung zu entnehmen.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

3. Bestandsnachweise

Das Anlagevermögen wird kontinuierlich geführt. Der Bestand ist von mir nicht geprüft, jedoch auf Plausibilität beurteilt worden.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind durch eine Debitorenliste nachgewiesen. Diese ist als Anlage zu diesem Bericht beigefügt.

Die Geldbestände sind aus dem Kassenbericht ersichtlich.

Die Guthaben auf den betrieblichen Girokonten sowie die sonstigen Bankguthaben sind durch Kontoauszüge belegt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind einzeln aufgezeichnet.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch eine Kreditorenliste nachgewiesen. Diese ist als Anlage zu diesem Bericht beigefügt.

4. Bewertungsverfahren

Die Bewertungsverfahren entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Dabei sind folgende allgemeine Bewertungsgrundsätze beachtet worden.

a) Bilanzklarheit

b) Bilanzwahrheit

c) Bilanzvollständigkeit

d) Bilanzidentität

e) Bilanzkontinuität

f) Prinzip der Vorsicht

g) Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going-concern-Prinzip)

h) Einzelbewertung

i) Periodenabgrenzung

5. Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvor­schriften gem. §§ 265 und 266 HGB.

Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden, § 275 Abs. 1 HGB. Die in § 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

sonstige Berichtsbestandteile

Herten, 29. September 2022

gez. Kerstin Josten
Geschäftsführerin


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.09.2022 festgestellt.

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