Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Natalie Bürger seit 11.5.2007 | Prokura |
Andreas Bürger seit 11.5.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BHS GmbHUetersenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der gesetzliche Vertreter der Firma BHS GmbH legt vorstehenden Jahresabschluss form- und fristgerecht der Gesellschafterversammlung zwecks Genehmigung und Entlastung der Geschäftsführung vor. Der Jahresabschluss wurde pflichtgemäß um einen Anhang (§ 264 HGB) erweitert, für den die gesetzlichen Regelungen der §§ 284, 285 HGB gelten und entsprechende Beachtung fanden. Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2011 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff.HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 26.03.2009 erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Anhangangaben nach §284(1)HGB Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 der Gesellschaft wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden §284(2) Nr. 1 HGB Dieser Jahresabschluss wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Zur steuerlichen Beachtung der vom Handelsrecht abweichenden steuerrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde eine steuerliche Überleitungsrechnung im Sinne des § 60 (2) der Einkommensteuerdurchführungsverordnung erstellt. Die Wertansätze des Anlagevermögens der Firma BHS GmbH wurden unter Beachtung der §§ 253 ff. HGB bestimmt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, ebenfalls um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend der steuerrechtlichen Vorschriften (§ 7 EstG) linear und degressiv vorgenommen. Finanzanlagen bestehen zum 31.12.2011 nicht. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt (Niederstwertprinzip gem. § 253 (4) HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung der erkennbaren Risiken zum Nominalwert bewertet. Es wurden keine Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem.§ 250 HGB eingestellt. Das Stammkapital wurde mit seinem Nennwert in Höhe von 25.000,00 Euro passiviert. Für der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen gem. § 249 (1) HGB gebildet. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten §284 (2) Nr. 2 HGB Es wurden keine Geschäftsvorfälle in fremden Währungen durchgeführt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren §285 Nr. 1a HGB Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Angaben zur Geschäftsführung §285 Nr. 10 HGB Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Herrn Andreas Bürger, Uetersen Angaben zu den latenten Steuern §285 Nr. 29 HGB Die latenten Steuern ergeben sich durch die Inanspruchnahme von AHK-Minderungen und Sonderabschreibungen nach § 7g EstG. Für die latenten Steuern wurde mit einem Körperschaftsteuersatz von 15 & (zzgl. Solidaritätszuschlag) und einem Gewerbesteuerhebesatz von 350 % gerechnet. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern § 42 GmbHG Zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2011 lagen keine Forderungen gegenüber den Gesellschaftern vor. Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2012 festgestellt. Der Jahresüberschuss wird in die Rücklagen der Gesellschaft eingestellt.
Uetersen, 20.03.2012 Herr Andreas Bürger sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2012 festgestellt. |
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