Erbringung von Dienstleistungen der diagnostischen Bildgebung
Netze Magdeburg GmbH
Franckestraße 8, 39104 Magdeburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Clemens Hilling seit 8.5.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Netze Magdeburg GmbHMagdeburgJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023Geschäft und RahmenbedingungenGeschäftstätigkeitGeschäftsgegenstand der Netze Magdeburg GmbH (NMD) ist die Planung, der Betrieb, die Unterhaltung und der Ausbau der Netzinfrastruktur für Elektrizität einschließlich der Wahrnehmung dazugehöriger Aufgaben und Dienstleistungen. Die Netze Magdeburg GmbH betreiben Stromverteilungsanlagen im ca. 201 km2 umfassenden Konzessionsgebiet der Stadt Magdeburg und stellen diese diskriminierungsfrei allen ca. 165.000 Netznutzern zur Verfügung. Die Anlagen sind von der Gesellschafterin der NMD - der Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG (SWM) - gepachtet. Weiterhin erfüllen die SWM Aufgaben der kaufmännischen und technischen Betriebsführung für die NMD. Grundlage der Geschäftstätigkeit ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die NMD sind in diesem Sinne Betreiber eines Elektrizitätsverteilernetzes gemäß § 11 EnWG. Des Weiteren nehmen sie die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers gemäß § 3 Messstellenbetriebsgesetz wahr. Die zuständige Regulierungsbehörde ist die Bundesnetzagentur. Für die Nutzung der Verteilungsanlagen erheben die NMD ein reguliertes Entgelt. RahmenbedingungenDer seit 2022 geführte Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat weiterhin wesentlichen Einfluss auf die allgemeine wirtschaftliche Lage. Während das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr um 0,3 %1 (vorläufiges Ergebnis) gesunken ist und damit unter dem Prognosewert von einem Anstieg von 0,2 %2 blieb, betrug die Inflationsrate im Jahr 2023 5,9 %3 . Nachdem es im Jahr 2022 durch die Substitution von russischem Erdgas zu starken Preisanstiegen auf den Gas- und Strommärkten gekommen war, haben sich die Energiepreise im Jahr 2023 wieder erholt4 , wenn auch nicht auf das Niveau vor Kriegsbeginn eingestellt. Durch das Strompreisbremsengesetz wurden sowohl für Letztverbraucher als auch für mittlere und große Unternehmen bis zum 31. Dezember 2023 Preisdeckelungen eingeführt, die anteilig bezogen auf den historischen Verbrauch angesetzt wurden. In Teilen gegenfinanziert wurden die Maßnahmen durch eine Abschöpfung von Überschusserlösen von fossilen Erzeugungsanlagen und EEG-Anlagen mit einer installierten Erzeugungsleistung von über 1 MW, die bis Ende Juni 2023 vorgenommen wurde.
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Jahreswirtschaftsbericht 2024, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Februar
2024), S. 20 Anhaltende Lieferengpässe und der zunehmende Fachkräftemangel haben unter anderem die Investitionen in den Netzausbau erschwert. Mit dem EEG 2023 wurden die Ausbauziele für das Jahr 2030 auf 215 GW Photovoltaik, 115 GW Wind an Land und 30 GW Wind auf See angehoben. Durch diese Rahmenbedingungen stieg der Zubau von PV-Anlagen in der Bundesrepublik im Jahr 2023 um 14 GW5 und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt. Im Wärmesektor wurden durch die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes neue Anreize zum Einbau von Wärmepumpen gesetzt. Für Messtellenbetreiber wurden mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende die Grundlage für einen beschleunigten Rollout von intelligenten Messsystemen (iMSys) bis ins Jahr 2030 und mit den Beschlüssen der Bundesnetzagentur (BNetzA) BK-6-22-300 und BK-8-22-010-A die Grundlage für den Einsatz von Steuerboxen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelegt. WirtschaftsberichtGeschäftsverlaufDas Geschäftsjahr 2023 war gemäß Anreizregulierungsverordnung (ARegV) das fünfte Jahr der dritten Regulierungsperiode Strom. Die Festlegung der Erlösobergrenzen (EOG) der dritten Regulierungsperiode wurde der NMD im Mai 2019 zugestellt. Die EOG für das Jahr 2023 wurde entsprechend der vorgeschriebenen Regelungen im Wesentlichen hinsichtlich der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten, der volatilen Kosten, des Verbraucherpreisindexes sowie des Kapitalkostenaufschlages angepasst. Unter Berücksichtigung der prognostizierten Mengenentwicklung wurden die Netzentgelte der Netze Magdeburg GmbH Ende 2022 mit Wirkung zum 1. Januar 2023 veröffentlicht und der BNetzA angezeigt. Im Jahr 2023 hat die NMD zusammen mit weiteren Verteilnetzbetreibern in der Regelzone 50Hertz ein gemeinsames Regionalszenario erstellt, welches einen Entwicklungspfad für das Verteilnetz bis ins Jahr 2045 aufzeigt. In dieses Regionalszenario wurden die bestehenden Ausbauziele des EEG, die politische Ziele zur Elektrifizierung des Verkehrssektors und der zu dem Zeitpunkt vorliegende Gesetzesentwurf des Gebäudeenergiegesetzes für die Wärmewende berücksichtigt. Im Ergebnis des Regionalszenarios erwarten die NMD eine wesentliche Steigerung des Lastbedarfes um das 2-3-fache. Aus dem Regionalszenario leitet die NMD einen Netzausbauplan ab, um das Verteilnetz der Stadt Magdeburg langfristig und nachhaltig für diese Energiewende zu entwickeln. LeistungsindikatorenDie wesentliche finanzielle Führungsgröße der NMD ist das Ergebnis vor Gewinnabführung bzw. Verlustausgleich. Weitere operative Leistungsindikatoren sind der Effizienzwert und die Netzverfügbarkeit aus der Anreizregulierung. Im Geschäftsjahr 2023 betrug der Effizienzwert 93,48 % sowie die Netzverfügbarkeit in der Niederspannung 2,51 Kundenminuten (durchschnittliche Versorgungsunterbrechung je Kunde) sowie in der Mittelspannung 2,04 Minuten pro Jahr (durchschnittliche Ausfallzeit bezogen auf die installierte Leistung). ErtragslageIm Geschäftsjahr wurden Umsatzerlöse von rund 94,5 Mio. EUR (Vorjahr 79,4 Mio. EUR; Plan 86,3 Mio. EUR) erzielt. Vom gesamten Periodenumsatz entfielen 74,0 Mio. EUR (Vorjahr 65,5 Mio. EUR) auf das eigentliche Kerngeschäft (Netznutzung, Messung, Abrechnung, Konzessionsabgabe, KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage, AbLaV-Umlage) der Gesellschaft und sind im Vergleich zum Vorjahr um 12,9 % gestiegen. Darüber hinaus haben sich in den Umsatzerlösen insbesondere die Erlöse aus Stromeinspeisung EEG (+3,7 Mio. EUR) sowie die Erlöse aus Energieweiterverkauf und Mehr-/Mindermengenabrechnung (+4,0 Mio. EUR) erhöht. Zu diesen Positionen bestanden jedoch auch entsprechend gestiegene Positionen im Materialaufwand. Die Stromdurchleitungsmengen lagen mit rund 860 GWh ca. 2,9 % unter Vorjahresniveau aber ca. 5,9 % über der Jahresplanung. Die Materialaufwendungen im Geschäftsjahr betrugen insgesamt rund 94,0 Mio. EUR (Vorjahr 81,7 Mio. EUR). Der Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe stieg im Vergleich zum Vorjahr (38,1 Mio. EUR) um rund 27,8 % auf 48,7 Mio. EUR. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus höheren Aufwendungen für Strombezug, Netzverluste, EEG-Einspeisung und Mehr-/Mindermengenabrechnungen (+11,0 Mio. EUR). Der Aufwand für bezogene Leistungen belief sich im Geschäftsjahr auf ca. 45,3 Mio. EUR (Vorjahr 43,5 Mio. EUR). Hiervon entfallen ca. 19,8 Mio. EUR (Vorjahr 17,8 Mio. EUR) auf die Pacht der Stromverteilungsanlagen von SWM und 17,8 Mio. EUR (Vorjahr 18,0 Mio. EUR) auf die Betriebsführung durch SWM. Der Personalaufwand stieg um 7,6 % gegenüber dem Vorjahr und lag rund 0,05 Mio. EUR unter der Planung. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf den seit 1. September 2023 wirksamen AVEU-Tarifabschluss sowie der damit verbundenen Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie zurückzuführen. Das Ergebnis vor Gewinnabführung bzw. Verlustausgleich schloss mit einem Verlust von rund 3,8 Mio. EUR (Vorjahr Verlust von 5,7 Mio. EUR). Gegenüber der Planung verbesserte sich das Ergebnis um rund 0,9 Mio. EUR. Nach Verlustausgleich durch den Gesellschafter wurde das Geschäftsjahr mit einem ausgeglichenen Ergebnis abgeschlossen. Finanz- und VermögenslageDas Eigenkapital der Gesellschaft beläuft sich auf 1,0 Mio. EUR und stammt aus der Bareinlage des Gesellschafters SWM. Die Bilanzsumme betrug zum 31. Dezember 2023 11,0 Mio. EUR und ist um 0,2 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Bestand an Rückstellungen belief sich auf 5,4 Mio. EUR. Hierin sind überwiegend Verpflichtungen aus der Weiterleitung von vereinnahmten Umlagen und der Vergütung der Einspeiser nach dem Erneuerbaren Energiegesetz sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen enthalten. Aus Verpflichtungen gegenüber dem Regulierungskonto bestand eine Rückstellung in Höhe von 0,8 Mio. EUR. Die Liquidität ist auf Grund eines bei den SWM geführten Verrechnungskontos gesichert. Zum 31. Dezember 2023 wies das Verrechnungskonto, welches unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen saldiert wird, Verbindlichkeiten von 2,4 Mio. EUR aus. Eine Aufnahme von Fremdmitteln war nicht erforderlich. Die Verbindlichkeiten in Höhe von 4,6 Mio. EUR resultierten überwiegend aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beliefen sich auf rund 11,0 Mio. EUR. Sie betrafen Lieferungen und Leistungen von rund 7,2 Mio. EUR. Gegen verbundene Unternehmen bestanden saldierte Forderungen und Verbindlichkeiten von rund 2,9 Mio. EUR und betreffen ausschließlich die SWM. Die NMD verfügen über kein eigenes Anlagevermögen, sondern pachten die betriebsnotwendigen Anlagen der Netzeigentümerin SWM. Die gesamten Investitionen werden durch den Netzeigentümer finanziert. NMD planen und veranlassen die notwendigen Netzinvestitionen für die Erweiterung und den Ersatz des Stromverteilungsnetzes und für die Errichtung von Kundenanschlüssen. Im Jahresverlauf wurden durch den Eigentümer rund 14,1 Mio. EUR auf Veranlassung der NMD in das Stromverteilungsnetz investiert. Rund 62 % der Gesamtinvestitionen flossen in den Erhalt und die Erneuerung der Anlagen und Netze. Tätigkeiten nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)NMD haben als selbständiger Netzbetreiber Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 EnWG aufgestellt. Dies gilt für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und grundzuständiger Messstellenbetrieb. Die Teilabschlüsse sind Bestandteil des Jahresabschlusses. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung weist für das Geschäftsjahr 2023 einen Jahresverlust vor Verlustübernahme in Höhe von 3,9 Mio. EUR und die Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeit grundzuständiger Messstellenbetrieb ein ausgeglichenes Ergebnis aus. PrognoseberichtIm November 2023 genehmigte die Gesellschafterversammlung der NMD den Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2024. Für den Planungszeitraum wird ein Gesamtumsatz von 98,6 Mio. EUR erwartet. Vom gesamten Umsatz entfallen 83,2 Mio. EUR auf das eigentliche Kerngeschäft (Netznutzung, Messstellenbetrieb, Konzessionsabgabe, KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage, AbLaV-Umlage) der Gesellschaft. Im Rahmen der Planung für das Geschäftsjahr 2024 sind Absatzmengen an Kunden von 858 GWh unterstellt. An Investitionen in das Verteilnetz sind ca. 20,0 Mio. Euro seitens NMD vorgesehen, die von der Anlageneigentümerin SWM in deren Planung für das Jahr 2024 berücksichtigt wurden. Das Jahr 2024 ist das erste Jahr der vierten Regulierungsperiode Strom. Das vorläufig durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) mitgeteilte Ausgangsniveau wurde der Mittelfristplanung zugrunde gelegt. Die Festlegung der Erlösobergrenzen (EOG) steht noch aus. Davon ausgehend wurde die EOG 2024 unter Berücksichtigung der zu tätigenden Anpassungen, insbesondere der zu erwartenden aktivierten und sich in Bau befindenden Anlagen und weiterer Bestandteile, bestimmt. Ebenso berücksichtigt wurden die kurz vor Jahresende vom Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz Transmission GmbH) erhöhten Netznutzungsentgelte. Auf diesen Grundlagen wurden die Netznutzungspreise zum 1. Januar 2024 angepasst und Ende Dezember 2023 veröffentlicht. Der Prozess der BNetzA zur Festlegung der Effizienzwerte für die 4. Regulierungsperiode ist noch nicht abgeschlossen. Eine Prognose des Effizienzwertes ist kaum möglich, da mit dem aktuellen Vergleichsverfahren sowohl die Datenerhebung angepasst als auch das Modell weiterentwickelt wurde. Ziel der NMD ist es, in der 4. Regulierungsperiode eine Verbesserung des Effizienzwertes zu erreichen. Bei einem geplanten Materialaufwand von 94,2 Mio. EUR wird ein Jahresverlust vor Verlustübernahme von ca. 0,6 Mio. EUR erwartet. Das geplante Jahresergebnis wird wesentlich durch das Dienstleistungsentgelt in Höhe von 18,6 Mio. EUR geprägt, das u.a. durch erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen über den von der BNetzA genehmigten Kosten liegt. Chancen und Risiken der künftigen UnternehmensentwicklungNMD betreiben auf Grund methodischer Streitpunkte ein Beschwerdeverfahren gegen die Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors der dritten Regulierungsperiode. Zwischenzeitlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni 2023 den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor für die dritte Regulierungsperiode Strom für rechtmäßig erklärt. Dagegen wurde in einem Musterverfahren Anhörungsrüge beim BGH eingelegt. Der BGH hat mit dem im März 2024 veröffentlichten Beschluss die vorgebrachten Rügen zurückgewiesen und die BNetzA-Festlegung zum sektoralen Produktivitätsfaktor für rechtmäßig erklärt. Der vorinstanzliche Beschluss des OLG Düsseldorf vom März 2022 wurde aufgehoben. Im Oktober 2021 hat die BNetzA die Eigenkapitalzinssätze für die vierte Regulierungsperiode bestimmt. Gegen diese Festlegung hat die NMD Beschwerde eingelegt. Das OLG Düsseldorf hat mit seinen Beschlüssen vom 30. August 2023 die Festlegung der BNetzA zu den Eigenkapitalzinssätzen für Strom- und Gasnetzbetreiber in der 4. Regulierungsperiode aufgehoben. Die Entscheidung des BGH steht noch aus. Die NMD nutzen ein Risikofrüherkennungssystem zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken. Das System ist eingebettet in das Risikomanagementsystem der Konzernmutter SWM. In diesem System werden Risiken nach ihrem potenziellen Vermögensschaden und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit von den Fachbereichen bewertet und in A-Risiken mit besonderem Handlungsbedarf und B-Risiken mit Beobachtungsbedarf unterschieden. Die Risikoberichte dieses Risikofrüherkennungssystems werden halbjährlich aktualisiert. A- und B-Risiken wurden im Geschäftsjahr nicht identifiziert. Ein mögliches Risiko ergibt aus der Systematik der Regulierung. Geringere tatsächlich erzielte Absatzmengen im Vergleich zum verprobten Planansatz führen zu Mindererlösen und wirken sich unmittelbar auf das Ergebnis des Geschäftsjahres aus. Mögliche Ursachen für dieses Risiko können z.B. Witterungseinflüsse, Konjunkturabweichungen oder auch eine Änderung in der Kundenstruktur sein. Diese Mindererlöse können über das Regulierungskonto mit einem Versatz von zwei Jahren über drei Jahre in der EOG geltend gemacht werden. Es ist somit ein temporäres Risiko. Auch besteht ein Risiko durch noch nicht von der BNetzA bestätigte EOG für die zurückliegenden Jahre ab 2021. Dieses Risiko wird als nicht wesentlich eingestuft. Der Ausbau des Stromverteilnetzes zur Umsetzung der Mobilitäts- und Wärmewende wird umfangreiche Investitionen erfordern und eine Digitalisierung des Verteilnetzes bis in die Niederspannungsebene mit sich bringen. Hier stellen sich die NMD der Herausforderung, die Investitionen zur Vermeidung von Netzengpässen vorausschauend zu planen und den steigenden Investitionsbedarf auch unter den vermutlich anhaltenden Lieferengpässen und des Fachkräftemangels umzusetzen. Die zukünftigen Jahresergebnisse vor Ergebnisübernahme werden maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen und Vorgaben beeinflusst. Wesentliche Finanzinstrumente stellen die kurzfristigen Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände, die Guthaben bei Kreditinstituten, sowie die kurzfristigen Verbindlichkeiten dar. Risikobehaftet sind jedoch nur die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Das Bonitäts- und Ausfallrisiko ergibt sich aus der Gefahr, dass Geschäftspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können. Wesentliche Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungseinschränkungen sind derzeit nicht erkennbar. Derzeit sehen die NMD keine Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden.
Magdeburg, den 28. März 2024 Netze Magdeburg GmbH Dipl.-Ing. Clemens Hilling, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2023 der Netze Magdeburg GmbH MagdeburgAllgemeine AngabenDie Netze Magdeburg GmbH, Magdeburg, (Registergericht Stendal HRB 6048) bilanziert auf Grund satzungsmäßiger Verpflichtungen nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung wurden Angaben in den Anhang verlagert. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Bilanzierung und Bewertung werden im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen vorgenommen. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten bilanziert. Zweifelhafte Forderungen wurden einzelwertberichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung von 0,1 % der nicht einzelwertberichtigten und nicht aus Umsatzabgrenzung resultierenden Forderungen gebildet. Für einen Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen (1,5 Mio. EUR, im Vorjahr 0,5 Mio. EUR) ergibt sich der Ansatz aus einem stetig angewandten Schätzverfahren. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten bilanziert. Das Gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Alle Geschäftsanteile werden von der Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG (SWM) gehalten. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren i.S.v. IAS 19 bewertet. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung wird pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt und dafür der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen zehn Jahre von 1,83 % angesetzt (im Vorjahr: 1,79 %). Weiterhin sind eine Einkommenssteigerung von 3,0 % p.a. (im Vorjahr: 2,5 % p.a.), eine Lebenshaltungskostensteigerung von 3,1 % p.a. (im Vorjahr: 2,4 %) und eine Fluktuationsquote von 3,63 % p.a. (im Vorjahr: 2,27 % p.a.) berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Die Berechnung der unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Jubiläumsrückstellungen und Sterberückstellungen erfolgt ebenfalls nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren i.S.v. IAS 19. analog zu den Pensionsverpflichtungen wird für die Jubiläumsverpflichtungen sowie Sterbegeldverpflichtungen der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszins bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren herangezogen. Bei der Bewertung wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,75 % (im Vorjahr: 1,45 %) herangezogen. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu den Erfüllungsbeträgen passiviert. Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Erläuterungen zur BilanzSämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit unter einem Jahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Forderungen aus Umsatzabgrenzungen für Netzentgelte in Höhe von 3,5 Mio. EUR (im Vorjahr 3,0 Mio. EUR), die mit erhaltenen Abschlagszahlungen in Höhe von 3,0 Mio. EUR (im Vorjahr 2,9 Mio. EUR) saldiert werden. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegen die Gesellschafterin SWM in Höhe von 2,9 Mio. EUR (im Vorjahr 4,7 Mio. EUR). Die saldierten Forderungen gegen SWM betreffen im Wesentlichen Forderungen (7,3 Mio. EUR; Vorjahr 5,5 Mio. EUR) und Verbindlichkeiten (2,8 Mio. EUR; Vorjahr 0,5 Mio. EUR) aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Verrechnungskonten gegen die Gesellschafterin in Höhe von 2,4 Mio. EUR (im Vorjahr 0,2 Mio. EUR). Sie entfallen auf Forderungen aus Umsatzabgrenzungen für Netzentgelte in Höhe von 15,1 Mio. EUR (im Vorjahr 13,5 Mio. EUR), die mit erhaltenen Abschlagszahlungen in Höhe von 14,5 Mio EUR (im Vorjahr 13,5 Mio. EUR) saldiert werden. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Umsatzsteuer und debitorische Kreditoren. SWM ist mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 den bestehenden Verpflichtungen der NMD aus den Netzanschlussverhältnissen für die Erstellung oder Erweiterung von Stromanschlüssen, die sich im Eigentum der SWM befinden, als weitere Schuldnerin beigetreten, mit der Wirkung, dass die SWM und die NMD den Gläubigern hinsichtlich der Befriedung der Forderungen unmittelbar als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren wurde im Innenverhältnis eine Erfüllungsübernahme durch die SWM vereinbart. Im Gegenzug entrichtet NMD an SWM die von NMD eingeforderten und vereinnahmten Baukostenzuschüsse für die Erstellung oder Erweiterung von Netzanschlüssen, die im Eigentum der SWM stehen, in Höhe des Betrages des zum 31. Dezember 2023 in ihrer Bilanz ausgewiesenen Restbuchwertes der von Anschlussnehmern vereinnahmten Netzanschlusskosten und Baukostenzuschüsse sowie der sonstigen Investitionszuschüsse (2023: 2,6 Mio. EUR, Vorjahr 2,1 Mio. EUR). Demgegenüber wurde im Zusammenhang mit der Rückabwicklung der seitens der NMD ab Pachtbeginn geleisteten Pachtvorauszahlungen ein einmaliger Rückerstattungsanspruch der NMD gegen die SWM für die bereits an die SWM weitergeleiteten Pachtvorauszahlungen in Höhe des Restbuchwertes zum 31. Dezember 2023 bei der SWM (2023: 2,6 Mio. EUR, Vorjahr 2,1 Mio. EUR) vereinbart. Vereinbarungsgemäß sind die aus dem Schuldbeitritt bzw. der Rückabwicklung der Pachtvorauszahlungen entstandenen wechselseitigen Forderungen zum 31. Dezember 2023 gegeneinander aufgerechnet worden. Aus der Abzinsung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.100 EUR. Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere ausstehende Rechnungen von 3,8 Mio. EUR, das Regulierungskonto Strom von 0,8 Mio. EUR und Abrechnungsverpflichtungen von 0,5 Mio. EUR. Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden mit 749.799,95 EUR (Vorjahr 258.774,90 EUR) Verbindlichkeiten aus Steuern ausgewiesen. Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit bestehen wie im Vorjahr nicht. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie im Geschäftsjahr erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Unter den Umsatzerlösen werden mit 7,9 Mio. EUR periodenfremde Erlöse ausgewiesen. Diese betreffen mit 7,6 Mio. EUR Erlöse aus Mehr-/Mindermengenabrechnungen für Vorjahre. Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen in Höhe von 0,3 Mio. EUR periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. Unter dem Materialaufwand werden das Pachtentgelt für das Elektrizitätsverteilungsnetz mit 19,8 Mio. EUR (davon periodenfremd 0,9 Mio. EUR) sowie Aufwendungen für die technische und kaufmännische Betriebsführung mit 17,8 Mio. EUR (davon periodenfremd -0,04 Mio. EUR) ausgewiesen. Die Aufwendungen für die Netznutzung betragen 14,6 Mio. EUR und die Aufwendungen für den Strombezug gemäß EEG 10,0 Mio. EUR (davon periodenfremd 0,2 Mio. EUR). Darüber hinaus sind sonstige periodenfremde Aufwendungen von 6,6 Mio. EUR enthalten. Diese resultieren im Wesentlichen aus Aufwendungen für Mehr-/Mindermengenabrechnungen. Der Personalaufwand enthält Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 62.830,72 EUR (Vorjahr 68.896,12 EUR). Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung der langfristigen Personalrückstellungen ergeben. Sie sind im Zinsergebnis ausgewiesen. Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge entfallen mit 19.411,20 EUR (Vorjahr 0,00 EUR) auf Zinserträge aus verbundenen Unternehmen. Erträge aus der Abzinsung von langfristigen Rückstellungen werden in Höhe von 43.035,31 EUR (Vorjahr 61,78 EUR) ausgewiesen. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen entfallen mit 195.035,47 EUR (im Vorjahr 9.452,21 EUR) auf Zinsen an verbundene Unternehmen. Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen werden mit 2.639,00 EUR (im Vorjahr 6.529,36 EUR) ausgewiesen. Ergänzende AngabenEs bestehen finanzielle Verpflichtungen aus dem mit der SWM abgeschlossenen Pachtvertrag über das Elektrizitätsverteilungsnetz. Der Vertrag läuft zunächst bis zum 31.12.2027. Er verlängert sich jeweils um drei Jahre, wenn er nicht mit einer Frist von einem Jahr zum Ablauf der Vertragsdauer gekündigt wird. Bislang ist eine Kündigung nicht erfolgt. Das jährliche Pachtentgelt wird nach einer vertraglich festgelegten Kalkulationsvorschrift ermittelt und wird 2024 voraussichtlich 17,5 Mio. EUR betragen. Weitere finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus dem mit der SWM abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag zur technischen und kaufmännischen Betriebsführung. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2026 und wird grundsätzlich entsprechend einer vertraglich festgelegten Preisgleitklausel angepasst. Das Dienstleistungsentgelt wird im Jahr 2024 voraussichtlich 18,6 Mio. EUR betragen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus dem Bestellobligo mit 166,00 EUR. Aufgrund von Schuldbeitritten im Zusammenhang mit der Übernahme der Verpflichtungen aus den Netzanschlussverhältnissen durch die SWM besteht eine Mithaftung der NMD in Höhe von 16,8 Mio. EUR (Vorjahr 15,5 Mio. EUR). Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme wird als gering eingeschätzt, da keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die SWM ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Auf die Angabe zum Honorar des Abschlussprüfers wird verzichtet, da diese Angaben im Konzernabschluss der Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG enthalten sein werden. Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Geschäfte im Sinne des § 285 Nr. 21 HGB abgeschlossen, die zu marktunüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. Geschäfte im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB lagen im Geschäftsjahr 2023 nicht vor. Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG ist eine gesonderte Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschluss) für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" erstellt worden. Mitglieder des AufsichtsratesEin Aufsichtsrat wurde nicht gebildet. GeschäftsführungDipl.-Ing. Clemens Hilling Gesamtbezüge der GeschäftsführungNach § 286 Abs. 4 HGB erfolgt keine Angabe. ArbeitnehmeranzahlIm Jahresdurchschnitt waren 48 Arbeitnehmer beschäftigt. Dabei handelt es sich um 5 gewerbliche Arbeitnehmer und 43 Angestellte. Mutterunternehmen / KonzernabschlussDas Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und den größten Kreis einbezogener Unternehmen aufstellt, ist die Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG, Magdeburg. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und ist das Unternehmensregister abrufbar. Die Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG wird beim Amtsgericht Stendal unter der HRA 3748 geführt. Wichtige VerträgeGemäß § 6b Abs. 2 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) sind als Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen und assoziierten Unternehmen nachfolgende Verträge zu nennen:
NachtragsberichtNach dem Ende des Geschäftsjahres haben sich keine Ereignisse von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft ergeben.
Magdeburg, den 28. März 2024 Netze Magdeburg GmbH, Magdeburg Dipl.-Ing. Clemens Hilling, Geschäftsführer Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG
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| EUR | 31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
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| A. Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.155.628,11 | 4.616.885,81 | |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 2.556.541,39 | 4.361.943,89 | |
| 3. sonstige Vermögensgegenstände | 844.987,27 | 646.570,87 | |
| 10.557.156,77 | 9.625.400,57 | ||
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 16.889,05 | 756.639,01 | |
| 10.574.045,82 | 10.382.039,58 | ||
| B. Rechnungsabgrenzungsposten | 12.944,29 | 491,40 | |
| 10.586.990,11 | 10.382.530,98 | ||
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Passiva |
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| EUR | 31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
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| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 1.000.000,00 | 1.000.000,00 | |
| II. Kapitalausgleichsposten | -435.733,78 | -435.733,78 | |
| II. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 | |
| 564.266,22 | 564.266,22 | ||
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 121.168,00 | 122.583,00 | |
| 2. sonstige Rückstellungen | 5.294.274,18 | 4.777.371,87 | |
| 5.415.442,18 | 4.899.954,87 | ||
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 705.260,96 | 0,00 | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.688.517,43 | 4.064.356,06 | |
| 3. sonstige Verbindlichkeiten | 1.213.226,12 | 853.676,63 | |
| 4.607.004,51 | 4.918.032,69 | ||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 277,20 | 277,20 | |
| 10.586.990,11 | 10.382.530,98 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Elektrizitätsverteilung
| EUR | 2023 EUR |
2022 EUR |
|
| 1. Umsatzerlöse | 93.255.987,32 | 78.475.730,04 | |
| 2. sonstige betriebliche Erträge | 447.166,52 | 852.749,56 | |
| 3. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 48.737.393,89 | 38.151.561,95 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 44.225.954,45 | 42.756.574,24 | |
| 92.963.348,34 | 80.908.136,19 | ||
| 4. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 3.333.239,89 | 3.068.016,49 | |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 700.234,98 | 665.780,44 | |
| 4.033.474,87 | 3.733.796,93 | ||
| 5. sonstige betriebliche Aufwendungen | 449.047,62 | 500.455,04 | |
| 6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 63.229,18 | 494,18 | |
| 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 197.674,47 | 15.981,57 | |
| 8. Ergebnis nach Steuern | -3.877.162,28 | -5.829.395,95 | |
| 9. sonstige Steuern | 224,88 | -266,50 | |
| 10. Erträge aus Verlustübernahme | 3.877.387,16 | 5.829.129,45 | |
| 11. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 |
Erläuterungen zum Abschluss gemäß § 6b Abs. 3 EnWG
für das Jahr 2023
Elektrizitätsverteilung
Allgemeine Angaben
Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG hat die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 eine gesonderte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für die Tätigkeit "Elektrizitätsverteilung" erstellt.
Grundsätze der Zuordnung
Die Posteninhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung wurden der jeweiligen Tätigkeit direkt zugeordnet und im Übrigen geschlüsselt. Die Schlüsselung anlagenbezogener Kosten erfolgte auf Basis der Länge des Mittelspannungsnetzes und der Anzahl der Umspannwerke, Stationen sowie Ortsnetztrafos. Personalaufwendungen wurden mittels innerbetrieblicher Leistungsverrechnung den Tätigkeiten zugeordnet.
Der nach sachgerechter Zuordnung der Aktiva und Passiva als Residualgröße entstehende Posten wird entsprechend seinem Charakter als Eigenkapital betrachtet. Zum Bilanzstichtag wird dieser dem Eigenkapital zugeordnet und dort gesondert als Kapitalausgleichsposten ausgewiesen.
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von unter einem Jahr.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 749.799,95 EUR (im Vorjahr 258.774,90 EUR) ausgewiesen.
Der Personalaufwand enthält Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 62.830,72 EUR (Vorjahr 68.896,12 EUR).
Die Zinsen und ähnlichen Erträge entfallen mit 19.411,20 EUR (Vorjahr 0,00 EUR) auf Zinserträge aus verbundenen Unternehmen. Erträge aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen werden in Höhe von 43.035,31 EUR ausgewiesen (im Vorjahr 61,78 EUR).
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen mit 195.035,47 EUR (im Vorjahr 9.452,21 EUR) Zinsen an verbundene Unternehmen. Die Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen betragen 2.639,00 EUR (Vorjahr 6.529,36 EUR).
Magdeburg, den 28. März 2024
Netze Magdeburg GmbH, Magdeburg
Dipl.-Ing. Clemens Hilling, Geschäftsführer
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtigungen und intelligente Messsysteme
Aktiva
| EUR | 31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
|
| A. Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 85.382,61 | 63.970,94 | |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 359.895,36 | 383.145,49 | |
| 445.277,97 | 447.116,43 | ||
| 445.277,97 | 447.116,43 | ||
|
Passiva |
|||
| 31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
||
| A. Eigenkapital | |||
| I. Kapitalausgleichsposten | 435.733,78 | 435.733,78 | |
| II. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 | |
| 435.733,78 | 435.733,78 | ||
| B. Rückstellungen | |||
| 1. sonstige Rückstellungen | 7.676,57 | 10.653,70 | |
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. sonstige Verbindlichkeiten | 1.867,62 | 728,95 | |
| 445.277,97 | 447.116,43 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
| 2023 EUR |
2022 EUR |
|
| 1. Umsatzerlöse | 985.210,35 | 713.627,56 |
| 2. sonstige betriebliche Erträge | 634,40 | 0,00 |
| 3. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 984.721,54 | 712.105,37 |
| 4. sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.176,10 | 1.522,19 |
| 5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 52,89 | 0,00 |
| 6. Ergebnis nach Steuern | 0,00 | 0,00 |
| 7. Jahresüberschuss | 0,00 | 0,00 |
Erläuterungen zum Abschluss gemäß § 6b Abs. 3 EnWG
für das Jahr 2023
Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
Allgemeine Angaben
Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG in Verbindung mit § 3 Abs. 4 MSbG hat die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 eine gesonderte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für die Tätigkeit "Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" erstellt.
Grundsätze der Zuordnung
Die Posteninhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung wurden der jeweiligen Tätigkeit direkt zugeordnet.
Der bei der sachgerechten Zuordnung der Aktiva und Passiva als Residualgröße entstehende Posten wird entsprechend seinem Charakter als Eigenkapital betrachtet. Zum Bilanzstichtag wird dieser dem Eigenkapital zugeordnet und dort gesondert als Kapitalausgleichsposten ausgewiesen.
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit unter einem Jahr.
Verbindlichkeiten aus Steuern und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit bestehen nicht.
Für die Tätigkeit wird kein Personalaufwand ausgewiesen. Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung langfristiger Rückstellungen bestehen nicht.
Magdeburg, den 28. März 2024
Netze Magdeburg GmbH, Magdeburg
Dipl.-Ing. Clemens Hilling, Geschäftsführer
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Netze Magdeburg GmbH, Magdeburg
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Netze Magdeburg GmbH, Magdeburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Netze Magdeburg GmbH, Magdeburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlagen beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
| ― |
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. |
| ― |
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. |
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
| ― |
ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und |
| ― |
ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. |
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Magdeburg, den 10. April 2024
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Michael Bornkampf, Wirtschaftsprüfer
Thomas Diedrich, Wirtschaftsprüfer
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Netze Magdeburg GmbH wurde von der Gesellschafterversammlung am 17. April 2024 festgestellt.
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