EUTEX European Telco Exchange AGLiquidiert
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EUTEX European Telco Exchange AGDüsseldorfJahresabschluss zum 31. Dezember 2006Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der EUTEX European Telco Exchange AG, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2006 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 31. Juli 2008 Franz
Reißner Treuhandgesellschaft mbH
Wolfgang Hohl, Wirtschaftsprüfer BilanzAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2006I. Allgemeine Angaben und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden(1) Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Im Geschäftsjahr 2006 ist die EUTEX European Telco Exchange AG erstmalig eine große Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 3 Satz 1 HBG. Die Rechtsfolgen treten jedoch erst ein, wenn die Größenkriterien an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). (2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die Software wird linear über vier bzw. drei Jahre abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode errechnet. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 410,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Soweit der am Bilanzstichtag beizulegende Wert niedriger ist, wird dieser bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die sonstigen Wertpapiere werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Übersteigen die Anschaffungskosten den Kurswert am Bilanzstichtag, so werden sie mit dem niedrigeren Kurswert angesetzt. Liquide Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 2.871.971,00 ist zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verpflichtungen und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden so genannte "Disputes" abgezogen, bei denen es sich um Lieferantenverbindlichkeiten handelt, deren Anerkennung seitens der Gesellschaft fraglich ist und die zum Bilanzstichtag unter weiterer Klärung stehen. Forderungen und Guthaben in Fremdwährung werden grundsätzlich zum Anschaffungskurs bzw. mit dem niedrigeren Stichtagskurs angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden grundsätzlich zum Entstehungskurs bzw. mit dem höheren Stichtagskurs angesetzt. II. Erläuterungen zur Bilanz(1) Anlagevermögen Eine von den Anschaffungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ist separat im Anlageverzeichnis darstellt. Zum Anlagevermögen bleibt weiterhin folgendes festzuhalten: Bei der Vermittlungstechnik Hongkong handelt es sich um ein spezielles Hardware-System für Carrier-Geschäfte. Das System ist seit Anschaffung nie fehlerfrei gelaufen. Aufgrund der technischen Probleme wurde bereits im Jahr 2005 der Vertragsrücktritt erklärt und die Herstellerfirma Ende 2005 aufgefordert, die Anlage abzubauen und zurück zu nehmen. Daher wurde im vorliegenden Abschluss eine Einzelwertberichtigung bzw. außerplanmäßige Abschreibung nach Maßgabe von § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen. Der ausgewiesene Buchwert entspricht dabei dem Wert des Insolvenzgutachtens unter Zerschlagungsgesichtspunkten, da der Geschäftsbetrieb mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingestellt wurde. Die Vermittlungstechnik in Frankfurt besteht ebenfalls aus Hardwareteilen für das Carrier-Geschäft. Einzelteile wurden inzwischen an den Geschäftssitz nach Erkrath geholt. Im vorliegenden Jahresabschluss wurde aufgrund des Insolvenzverfahrens eine Einzelwertberichtigung bzw. außerplanmäßige Abschreibung nach Maßgabe von § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen. Der ausgewiesene Buchwert entspricht dabei dem Wert des Insolvenzgutachtens unter Zerschlagungsgesichtspunkten, da der Geschäftsbetrieb mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingestellt wurde. Die Gesellschaft hat die Anlagegegenstände in Frankfurt und Teile des Anlagevermögens aus Erkrath teilweise von der Firma Key Equipment Finance International Inc. in Darmstadt mit einem Volumen in Höhe von ca. 42 T€ geleast und teilweise aus ihrem Besitz heraus im Juni 2006 an die Firma Comprendium Leasing (Deutschland) GmbH in München mit einem Volumen in Höhe von ca. 950 T€ verkauft und mit einem Mietkaufvertrag zurück gemietet (sog. Sale-and-Lease-back). Der Mietkaufvertrag läuft bis zum 01.07.2009. Angaben zum Anteilsbesitz Die Gesellschaft ist an nachfolgender Gesellschaft i.S.d. § 285 Nr.11 HGB beteiligt:
Ein weiteres Bestehen der Tochtergesellschaft ist durch fehlendes Eigengeschäft und das Insolvenzverfahren der EUTEX European Telco Exchange AG nicht möglich. Insofern wurde im vorliegenden Abschluss eine Einzelwertberichtigung bzw. außerplanmäßige Abschreibung nach Maßgabe von § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen. (1) Ausleihungen Die Ausleihungen enthalten Darlehen an die Tochtergesellschaft zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs und der hohen Anlaufkosten. Die Darlehen werden zu marktüblichen Bedingungen verzinst und haben eine Laufzeit bis 31. Dezember 2008. Die Asia Telco Exchange Ltd. Hongkong/China weist per 31.12.2006 ein negatives Kapital in Höhe von USD 961.799,15 aus. Mitarbeiter sind bei der Tochtergesellschaft seit Anfang 2006 nicht mehr beschäftigt. Ein weiteres Bestehen der Tochtergesellschaft ist durch fehlendes Eigengeschäft und das Insolvenzverfahren der EUTEX European Telco Exchange AG nicht möglich. Insofern wurde eine Einzelwertberichtigung bzw. außerplanmäßige Abschreibung nach Maßgabe von § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen. (2) Wertpapiere Bei den Wertpapieren handelt es sich um Bank- und Unternehmensanleihen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den Wertpapieren sind TEUR 465 ausgewiesen, die als Sicherheit für einen durch eine Bank gewährten Avalkreditrahmen verpfändet sind. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In dem Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr von TEUR 40,5 (2005: TEUR 39) enthalten. Alle übrigen Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. (4) Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der Posten enthält u. a. ein Disagio in Höhe von TEUR 7,4 (2005: TEUR 44). Das Disagio wird planmäßig über die Laufzeit der Verbindlichkeiten durch Abschreibungen getilgt. (5) Eigenkapital Das Eigenkapital der Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital setzt sich aus 2.871.971,00 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) zusammen mit einem rechnerischen Nominalwert von EUR 1 je Aktie, davon sind 46.385 (2005: 46.385) eigene Aktien. Die Gesellschaft hält seit Durchführung der von der Hauptversammlung vom 26. August 2005 beschlossenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und durch den damit verbundenen Aktiensplitt jetzt insgesamt 46.385 Aktien der EUTEX European Telco Exchange AG als eigene Aktien mit den Beschränkungen des § 71 b AktG. Die Gesellschaft hatte für die eigenen Anteile keine Anschaffungskosten. Die Veränderung des gezeichneten Kapitals gegenüber dem Vorjahreswert (78.596 Stückaktien) beruht auf einer Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre vom 23. August 2006. Dabei wurde das Kapital um EUR 78.596 auf EUR 2.871.971 gegen Bareinlage durch Ausgabe von 78.596 neuer auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Stammaktie erhöht. Ferner haben sich die Aktionäre verpflichtet, neben dem Mindestausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie eine Zuzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,95 je Aktie zu leisten. Genehmigtes Kapital Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07. Oktober 2005 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. September 2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaberaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 1.093.847,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital) und dabei einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der jeweiligen Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe und den Inhalt der Aktienrechte festzulegen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, jedoch können die Aktien nach Maßgabe des § 186 Abs. 5 S. 1 AktG auch von einem oder mehreren Kreditinstitut/-en oder einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53 b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt, zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der Aktie den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet; wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt und dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen dient; soweit es erforderlich ist, Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Bedingte Kapitalia Bedingtes Kapital für Aktienoptionsplan für die Mitarbeiter Das Grundkapital ist um bis zu EUR 191.769,00 eingeteilt in 191.769 Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2005). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten ohne Ausgabe von Schuldverschreibungen an die Arbeitnehmer der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungbeschlusses der Hauptversammlung vom 07. Oktober 2005. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionen, die von der Gesellschaft aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 07. Oktober 2005 ausgegeben werden, von ihren Bezugsrechten Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an am Gewinn teil, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Bezugsrechten entstehen. Bedingtes Kapital durch Wandelschuldverschreibungen Das Grundkapital ist satzungsgemäß um bis zu weitere EUR 27.000 eingeteilt in Stück 27.000 Stammaktien in Form von nennwertlosen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Umtauschrechten an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, für deren Ausgabe die Hauptversammlung vom 28. Oktober 2002 einen Ermächtigungsbeschluss fasste. Sie ist nur insoweit durchgeführt, als von diesen Umtauschrechten Gebrauch gemacht wird. Gemäß § 218 AktG wurde die Satzung der Gesellschaft in § 4 Abs. 2 durch die von der Hauptversammlung vom 26. August 2005 beschlossene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln formell unrichtig. Ein entsprechender Korrekturbeschluss, durch den sich das bedingte Kapital I auf EUR 135.000,00 erhöht, steht noch aus. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage resultiert aus dem Betrag, den die Gesellschaft bei der Ausgabe der Stückaktien zu einem Nominalwert von je EUR 1 über den Nominalwert hinaus erzielt hat sowie aus sonstigen Zuzahlungen. Aufgrund der Kapitalerhöhung vom 23. August 2006 wurde die Kapitalrücklage um € 153.262,2 erhöht. (6) Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen betreffen empfangene, aber noch nicht abgerechnete Leistungen, insbesondere für den Zeitraum Dezember 2006. Die Höhe der Rückstellung basiert auf der internen Leistungsmessung der Gesellschaft, welche durch die nach Buchungsschnitt eingegangenen Lieferantenrechnungen bestätigt wird. Die Personalrückstellungen beinhalten Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Die übrigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für Jahresabschluss-, Prüfungs- und Beratungskosten, Rückstellungen für Leistungskosten und sonstige ausstehende Rechnungen sowie für eine erwartete Steuernachzahlung im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung. (7) Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel (in TEUR) im Einzelnen dargestellt. Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte und ähnliche Rechte besichert.
(8) Wandelschuldverschreibung Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Oktober 2002 wurden verzinsliche Wandelschuldverschreibungen zum Gesamtnennbetrag von EUR 2.025,00 bzw. zum Nennbetrag von jeweils EUR 675,00 an jedes Vorstandsmitglied ausgegeben. Je EUR 0,05 des Nennbetrages der Wandelschuldverschreibung berechtigen dabei zum Erwerb einer auf den Nennwert lautenden Stückaktie. Von den bis 15. Dezember 2002 ausgegebenen Wandlungsrechten können derzeit noch 27.000 Wandlungsrechte ausgeübt werden. Die übrigen Wandlungsrechte sind verfallen. Zur Gewährung dieser Umtauschrechte an die Inhaber der Wandelschuldverschreibung ist eine bedingte Kapitalerhöhung in Vorjahren in Höhe von EUR 40.500,00 (durch Beschluss der Hauptversammlung am 26. August 2005 herabgesetzt auf EUR 27.000) geschaffen worden. Die Wandlungsrechte sind in drei Tranchen geteilt. Deren Ausübung ist abhängig vom Erreichen einer bestimmten Kennzahl in den Jahren 2002, 2003 und 2004. Die Wartefrist für die Wandelrechte beträgt ab der Begebung der Wandelschuldverschreibung am 31. Oktober 2002 zwei Jahre. (9) Haftungsverhältnisse / Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 789 resultieren aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen und verteilen sich nach Fälligkeiten wie folgt:
III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) Umsatzerlöse Der Nachweis der Umsatzerlöse erfolgt brutto, da die Gesellschaft die Telefon-Minutenkapazitäten in eigenem Namen kauft und verkauft. Die Gesellschaft hat in beiden Geschäftsjahren die Umsatzerlöse aus der Durchführung von Interconnection Services erzielt.
(2) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und auf Sachanlagen Da die Gesellschaft am 11.01.2007 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Wuppertal gestellt hat, wurde im vorliegenden Abschluss eine Einzelwertberichtigung bzw. außerplanmäßige Abschreibung nach Maßgabe von § 253 Abs. 2 HGB auf die Vermittlungstechnik Hongkong vorgenommen. Bei der Vermittlungstechnik Hongkong handelt es sich um ein spezielles Hardware-System für Carrier-Geschäfte. Das System ist seit Anschaffung nie fehlerfrei gelaufen. Aufgrund der technischen Probleme wurde bereits im Jahr 2005 der Vertragsrücktritt erklärt und die Herstellerfirma Ende 2005 aufgefordert, die Anlage abzubauen und zurück zu nehmen. Da die Gesellschaft am 11.01.2007 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Wuppertal gestellt hat, wurde im vorliegenden Abschluss eine Einzelwertberichtigung bzw. außerplanmäßige Abschreibung nach Maßgabe von § 253 Abs. 2 HGB auf die Vermittlungstechnik in Frankfurt vorgenommen. (3) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens Die Ausleihungen an die Asia Telco Exchange Ltd., Hongkong/China zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erfuhren im vorliegenden Abschluss eine Einzelwertberichtigung bzw. außerplanmäßige Abschreibung nach Maßgabe von § 253 Abs. 2 HGB, da ein weiteres Bestehen der Tochtergesellschaft durch fehlendes Eigengeschäft nicht möglich ist. Ferner umfasst diese Position Abschreibungen auf Forderungen gegenüber dem Vorstand. Dabei handelt es sich um Besserungsscheine, in denen sich die Vorstandsmitglieder verpflichtet haben, bei Verkauf der von ihnen gehaltenen Aktien der Berichtsgesellschaft, eventuell anfallende Kursgewinne als Kapital zur Verfügung zu stellen. Durch den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und des damit in Zusammenhang stehenden Kursverfalls der Aktien der Gesellschaft, ist nicht mehr von einer Realisierung der Ansprüche auszugehen. Insofern wurde im vorliegenden Abschluss eine Einzelwertberichtigung bzw. außerplanmäßige Abschreibung nach Maßgabe von § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen. (4) Sonstige betriebliche Aufwendungen Der Posten enthält im Wesentlichen Leistungs-, Betriebs- und Wartungskosten der technischen Ausstattung (Switch, Server), Rechts- und Beratungskosten, Miet- und Mietnebenkosten, Abrechnungskosten sowie sonstige allgemeine Kosten der Verwaltung. Ferner werden unter dieser Position Forderungsverluste ausgewiesen. Bei den Forderungsverlusten handelt es sich um eine Abschreibung einer Forderung gegenüber der Colt Telecom GmbH, gemäß einer Vereinbarung mit vorgenannter Gesellschaft. Dabei handelt es sich um eine Abschreibung der verbliebenen Forderungen gegenüber der Colt Telecom GmbH, nach Verrechnung der Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschaft. Eine entsprechende Vereinbarung konnte uns nicht vorgelegt werden. (5) Abschreibungen auf Finanzanlagen Die Beteiligung an der Asia Telco Exchange Ltd. Hongkong/China erfuhr im vorliegenden Jahresabschluss eine Einzelwertberichtigung bzw. außerplanmäßige Abschreibung nach Maßgabe von § 253 Abs. 2 HGB, da ein weiteres Bestehen der Tochtergesellschaft durch fehlendes Eigengeschäft nicht möglich ist. IV. Sonstige Angaben(1) Anzahl der Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2006 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 49 Mitarbeiter (Vorjahr: 34). (2) Vorstand
Die bisherigen weiteren Vorstandsmitglieder wurden im Dezember 2006 abberufen:
Jedes Vorstandsmitglied hat Gesamtvertretungsvollmacht zusammen mit einem Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Die Gesamtbezüge des Vorstandes beliefen sich in 2006 auf TEUR 571. Darüber hinaus haben die Mitglieder des Vorstandes von der Gesellschaft aufgegebene Wandelschuldverschreibungen übernommen. Die Einzelheiten und die hiermit verbundenen Bezugsrechte sind in dem Absatz "Wandelschuldverschreibungen" beschrieben. (3) Aufsichtsrat
Im Geschäftsjahr wurden dem Aufsichtsrat Bezüge in Höhe von insgesamt TEUR 18,9 gewährt. (4) Verbundene Unternehmen Die EUTEX European Telco Exchange AG ist zu 100 % an der Asia Telco Exchange Ltd. Hongkong/ China beteiligt. (5) Mitteilung gem. § 21 WpHG, Mitteilung gem. § 20 AktG Die Aktien werden an mehreren inländischen Börsen, vor allem an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB), unter der WKN 556532 gehandelt. Für die Aktionäre der EUTEX European Telco Exchange AG, Düsseldorf, gelten die Anteilsbesitz-Meldepflichten der §§ 21 ff. WpHG nicht, sondern nur die in den §§ 20 - 22 AktG geregelten Mitteilungspflichten. Der für die Mitteilungspflicht maßgebliche niedrigste Schwellenwert liegt bei 25 % Aktienanteilen. Keiner der Aktionäre hat der Gesellschaft bislang eine solche Mitteilung zukommen lassen. Da es sich bei den Anteilen um börsengehandelte Inhaberaktien handelt, ist die derzeitige Aktionärstruktur im Einzelnen nicht bekannt. (6) Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG Die Corporate Governance Kodex-Erklärung wurde 2006 abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht. (7) Honorar Abschlussprüfer Im Geschäftsjahr 2006 wurden für die Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB für die Abschlussprüfung T€ 100 sowie für Steuerberatungsleistungen T€ 47 als Aufwand erfasst. (8) ErgebnisverwendungAufgrund des Vorschlags des Insolvenzverwalters soll der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2006 in Höhe von T€ 9.957 mit dem bestehenden Verlustvortrag des Vorjahres in Höhe von T€ 10.522 auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Düsseldorf, den 18.3.2007 EUTEX European Telco Exchange AG Dr. Jörg Nerlich, als Insolvenzverwalter Anlagespiegel
Rückstellungen
Verbindlichkeitenspiegel
Lagebricht EUTEX European Telco Exchange AG Geschäftsjahr 20061. Darstellung des GeschäftsverlaufsDie EUTEX ist ein Großhändler für netzübergreifende Telefonminuten, der allein in Westeuropa und den USA Geschäfte mit weit über 100 Telefongesellschaften bündelt, abwickelt und taktgenau abrechnet. Insofern handelt es sich sowohl bei den Kunden als auch bei den Lieferanten der EUTEX hauptsächlich um internationale und nationale Telefongesellschaften. In diesem Zusammenhang teilen sich die Geschäftsbereiche der EUTEX in die Geschäftssparten Festnetz-, Mobilfunk- und VoIP-Anbieter. Die Leistungen der EUTEX innerhalb der Interconnection Services sind der Handel, die Vermittlung und die Abrechnung von Interconnection Dienstleistungen (Telefonminuten). Hierbei tritt die EUTEX sowohl als Vermittler und Großhändler, als auch als Dienstleister gegenüber ihren Kunden und Lieferanten auf. Kunden in diesem Sinne sind Käufer von Telefonminuten, Lieferanten sind Verkäufer von Telefonminuten. Die EUTEX betreibt den Handel von netzübergreifenden Telefonminuten auf eigene Rechnung. Voraussetzung für das Zustandekommen dieser Leistungen ist, dass Käufer und Verkäufer von Telefonminuten an die von der EUTEX betriebene Handels- und Vermittlungsinfrastruktur angeschlossen sind. Hauptsächlich werden die Leistungen in Frankfurt am Main, London und Hongkong über die dort installierten sog. Switches erbracht. Der globale Telekommunikationsmarkt hat sich, wie bereits im Jahr 2005, auch im Jahr 2006 in den stark liberalisierten und weit entwickelten Märkten West-Europas und Nordamerikas und den sich noch entwickelnden Märkten besonders Ost-Europas, des mittleren Ostens und weiten Teilen Süd-Ost Asiens und Südamerikas sehr unterschiedlich entwickelt. In den entwickelten Märkten haben Voice over IP (VoIP) Dienste den Mobilfunk als Wachstumsmotor abgelöst. Da dieser Markt aber derzeit im Vergleich noch relativ klein ist, fiel das Wachstum der EUTEX in diesem Bereich im Jahr 2006 weiterhin relativ gering aus. Die Entwicklung der Gesellschaft Die EUTEX ist für die Erbringung ihrer Leistungen auf die Zusammenarbeit mit wesentlichen Lieferanten, die in der Regel zugleich Kunden sind, angewiesen. Einige wenige Lieferanten und Kunden haben dabei eine große Bedeutung. Üblicherweise werden im Großhandelsgeschäft keine Liefer- und Abnahmegarantien gegeben. Aus diesem Grund hat die Abhängigkeit der EUTEX von einzelnen Lieferanten bzw. Kunden immer zu starken Veränderungen in der Umsatz- und Ertragsentwicklung geführt. Der Mobilfunkmarkt befindet sich in der Phase des Verdrängungswettbewerbs, so dass die zu erzielenden Margen bei der EUTEX in den Jahren 2005 und 2006 immer weiter zusammengebrochen sind. Die Gruppe, bestehend aus der EUTEX und der hundertprozentigen Tochtergesellschaft Asia Telco Exchange Ltd. in Hongkong, hat ihre Geschäftsaktivitäten in den Jahren 2005 und 2006 sowohl geographisch, wie auch inhaltlich erweitert, um diesen Trends Rechnung zu tragen und von ihnen zu profitieren. Im weiter sehr wettbewerbsintensiven Interconnection Geschäft wurde die Erschließung der margenstarken Märkte in Ost-Europa und im mittleren Osten und Afrika eingeleitet. Dies war jedoch mit hohen Investitionskosten verbunden. Seit Anfang 2005 hat die EUTEX in den Aufbau der 3 neuen Geschäftsfelder VoIP, Mobile Services und Outsourcing investiert. Das Geschäftsfeld VolP deckt die Versorgung von VolP Providem mit zwingend erforderlicher Konnektivität in die öffentlichen Telefonnetze und die Bereitstellung kompletter Geschäftsplattformen sowie von Vorprodukten für das VoIP Geschäft ab. Im Geschäftsfeld Mobile Services geht es um die Bereitstellung von Vorprodukten, insbesondere für die Bereiche internationale Telefonie und Roaming an Mobilfunkgesellschaften, darunter auch solche ohne eigenes Netz, deren Zahl im Jahr 2006 europaweit stark gestiegen ist. Das Geschäftsfeld Outsourcing übernimmt komplette Geschäftsprozesse bis hin zur Infrastruktur von Netzbetreibern im Bereich der Interconnection Services. Der Börsengang der EUTEX im Dezember 2005 hat die wesentliche finanzielle Grundlage für die Weiterentwicklung der genannten Aktivitäten geschaffen. Das vorhandene Kapital wurde zum größten Teil in die Internationalisierung im Hinblick auf Osteuropa/Russland, Mittlerer Osten/Iran sowie in den Aufbau der asiatischen Tochtergesellschaft investiert. Darüber hinaus wurde das vorhandene Kapital für den Aufbau der neuen Geschäftsfelder VoIP-Services, Mobile Services und Outsourcing eingesetzt. Entsprechende kurzfristige Erfolge blieben jedoch aus. Hinzu kamen technische Probleme mit der in Prag für ca. 1,2 Mio. € gekauften und in Hongkong eingesetzten Hardware, so dass die EUTEX bereits Anfang des Jahres 2006 zu starken Kosteneinsparungen gezwungen war. In diesem Zusammenhang trennte die EUTEX sich von den bei der Tochtergesellschaft beschäftigten Mitarbeitern und versuchte, das Geschäft im asiatischen Raum von Deutschland aus zu steuern. Weiterhin wurde der ursprüngliche Mitarbeiterstamm von 49 durch Einsparungen auf allen Ebenen auf 33 Mitarbeiter zum Ende des Jahres 2006 reduziert. Auch die Investitionen der EUTEX in eine Tochtergesellschaft in Liechtenstein, deren Zweck der Zugang zu Lizenzen im Bereich Mobile Virtual Network Operator (MVNO) war, von der sich die EUTEX eine Ausweitung ihres Geschäftsfeldes "Mobile Services" versprach, scheiterten. Ebenso scheiterte der Versuch der EUTEX, in den iranischen Telefonmarkt zu gelangen an den politischen Verhältnissen. Durch eine im September 2006 durchgeführte Kapitalerhöhung floss der Gesellschaft Eigenkapital in Höhe von lediglich 78.596 Stück Aktien (entsprechend 231.858,20 €) zu. Die EUTEX fällte daraufhin in Absprache mit einem potentiellen russischen Investor die Entscheidung, eine weitere Kapitalerhöhung an der Börse durch die Ausgabe neuer Aktien durchzuführen. Die Kapitalerhöhung umfasste insgesamt ein Volumen in Höhe von 7,2 Mio. € bei einer Mindestzeichnung in Höhe von 2 Mio. €. Nach Bekanntgabe der Kapitalerhöhung waren einige Investoren, darunter auch der Hauptaktionär Barclay Engineering bereit, Aktien in gewissen Größenordnungen zu erwerben mit der Einschränkung, dass der russische Investor mit einem Investment von 4,6 Mio. € einsteigen würde. Jedoch zog der russische Investor sein Engagement in Bezug auf die EUTEX Anfang Januar 2007 überraschend zurück, so dass auch die anderen Investoren von ihrer Option zum Erwerb der Aktien keinen Gebrauch machten. Die parallel dazu geführten Gespräche der EUTEX mit anderen Investoren führten zu keinem positiven Ergebnis. 2. Besondere Ereignisse nach Schluss des GeschäftsjahresDie EUTEX stellte daraufhin schließlich am 10.01.2007 wegen Überschuldung zuerst beim Amtsgericht Düsseldorf und aufgrund der örtlichen Unzuständigkeit am 11.01.2007 beim Amtsgericht Wuppertal einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft.
Düsseldorf, im Februar 2007 EUTEX European Telco Exchange AG Dr. Jörg Nerlich, als Insolvenzverwalter |
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