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Allgemeine Angaben
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| Der
Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und |
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Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen |
| Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet. |
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Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288
HGB) |
| und bei der
Offenlegung (§ 326 bzw. 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in |
| Anspruch
genommen. |
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| Im einzelnen
waren dies folgende Grundsätze und
Methoden: |
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Gliederungsgrundsätze
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| Die
Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht |
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gegenüber dem Vorjahr. |
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Bilanzierungsmethoden
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| Im
Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rech- |
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nungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit nichts |
| anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht
mit Posten der |
| Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit |
| Grundstückslasten
verrechnet worden. |
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| Das Anlage-
und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die
Schulden sowie die |
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Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und |
| hinreichend
aufgegliedert. |
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| Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Ge- |
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schäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen
für die Gründung des Unterneh- |
| mens und
für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie
für immaterielle Vermö- |
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gensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben
wurden, wurden nicht bilanziert. |
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Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgren- |
| zungsposten
wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet. |
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Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB
sind ggf. nachfolgend gesondert ange- |
| geben. |
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Bewertungsmethoden
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| Die
Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der |
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Schlussbilanz des vorangegangenen
Geschäftsjahres überein. Bei der
Bewertung |
| wurde von
der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegen- |
| stände
und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist
vorsichtig bewertet worden, |
| namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die
bis zum Abschluss- |
| stichtag
entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst
wenn diese erst zwischen |
| dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt ge- |
| worden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschluss- |
| stichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind un- |
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abhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden. |
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Einzelne Positionen wurden wie folgt
bewertet:
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| Forderungen,
sonstige Vermögensgegenstände und
Wertpapiere wurden grundsätz- |
| lich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Einzel- |
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wertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen |
| aus
Lieferungungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung |
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berücksichtigt. |
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| Das
gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt. |
| Kapital- und
Gewinnrücklagen wurden zum Nennbetrag
angesetzt. |
| Das
Eigenkapital enthält Gewinn- bzw.
Verlustvorträge. |
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| Der
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag wird auf
neue Rechnung vorgetragen. |
| Die
Rückstellungen wurden vom Mandanten nach
üblicher kaufmännischer Schät- |
| zung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Ri- |
| siken und
ungewissen Verpflichtungen. |
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| Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die |
| Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen,
wurden die Verbindlichkeiten |
| zum
höheren Tageswert angesetzt. |
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Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
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| Soweit der
Jahresabschluss Posten, deren Beträge auf fremde
Währung lauten, ent- |
| hält,
wurden diese mit den Umrechnungskursen zum jeweiligen
Bilanzstichtag in |
| Euro umgerechnet. |
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