H-Tec-Holding GmbH
Haberlandstraße 2, 51467 Bergisch Gladbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Joachim Dipl.-Kfm. Herbst seit 10.11.2003 | Geschäftsführer |
Winfried Held seit 10.11.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Winfried Held | 50.00% |
Joachim Herbst | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
H-Tec-Holding GmbHSiegen-WeidenauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2012H-TEC-HOLDING GMBH, SIEGEN-WEIDENAUAKTIVA
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2012H-Tec-Holding GmbH, SIEGEN-WEIDENAUI. Vorbemerkung Es wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 (1) HGB handelt und damit gemäß § 288 HGB nicht alle Angaben nach §§ 265 - 287 HGB in den Anhang aufgenommen worden sind. Der Jahresabschluss 2012 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 aufgestellt. II. Erläuterungen zur Bilanz 1. Finanzanlagen Der Wert der Pensionsrückstellung ergibt sich aus einem Gutachten der Versicherungsgesellschaft vom 14. Dezember 2012 zum Bilanzstichtag. Die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung sind an die Pensionsberechtigten verpfändet. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag bewertet worden. Das Ausfallrisiko, die Mahnkosten und der Zinsverlust wurden - soweit erforderlich - im Rahmen von Einzel- und Pauschalwertberichtigung berücksichtigt und aktivisch abgesetzt. Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen zum 31.12.2012 EUR 169.465,63. 3. Wertpapiere, Bankguthaben Die Wertpapiere wurden mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Kurswerten bewertet. Die Bankguthaben sind durch Jahreskontoauszüge nachgewiesen. 4. Rückstellungen Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gebildet und berechnet. Schätzungsgrundlage waren die Erfahrungen der Vergangenheit. Die Pensionsrückstellung wurde mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie wurde pauschal mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Pensionsrückstellung wurde nach der "PUC Methode" gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB): durchschnittlicher Marktzins von 5,05 % keine Rentendynamik Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck " Richttafeln 2005 G". Die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung sind an die Pensionsberechtigten, die Herren Herbst und Held, verpfändet. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde Planvermögen in Höhe von TEUR 480 mit der Pensionsrückstellung verrechnet. Die verrechneten Aufwendungen und Erträge aus der Anpassung der Rückdeckungsversicherung sowie der Anpassung der Pensionsrückstellung in Höhe von rd. TEUR 20 werden unter der GuV-Position "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert worden. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf EUR 331.402,68. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. III. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Zu Geschäftsführern sind die Herren Dipl.-Kfm. Joachim Herbst und Winfried Held bestellt, die von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind. 2. Verbundene Unternehmen Es wird die Regelung nach § 286 Abs. 3 Nr. 2 HGB in Anspruch genommen. 3. Beteiligungen Es wird die Regelung nach § 286 Abs. 3 Nr. 2 HGB in Anspruch genommen. 4. Lagebericht Auf die Erstellung eines Lageberichts wird gemäß § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
Siegen, den 24.Oktober 2013 Dipl. Kfm. Joachim Herbst Datum der Feststellung des Jahresabschlusses: 16. Dezember 2013 |
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