lirumlarum24 GmbH
Schwerin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.11.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
32.958,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
32.957,00 |
| II.
Sachanlagen |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
194.163,38 |
| I.
Vorräte |
82.356,24 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
85.602,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.204,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
227.121,38 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.900,56 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
400,56 |
| B.
Rückstellungen |
19.624,82 |
| C.
Verbindlichkeiten |
194.596,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
184.512,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
227.121,38 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB.
Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
4. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
5. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern werden in der Bilanz gesondert ausgewiesen.
6. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
7. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
8. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechenden den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB). Darüber hinaus hat die
Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für
Kapitalgesellschaften beachtet.
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden, Aufwendungen
und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die
Geschäftsführung schätzt ein, dass eine
positive Fortführungsprognose besteht.
2. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
3. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss erfasst.
4. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Bei der Bemessung der planmäßigen
Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen
Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der
betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Es wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
5. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag,
auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag
abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar
war, werden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben.
6. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelrisiken waren nicht
erkennbar. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1%
berücksichtigt.
7. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
8. Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
9. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit der Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag in Höhe von
EUR 5.459,24.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42, III GmbHG
Die Gesellschaft hatte gegenüber dem
Gesellschafter Darlehensverbindlichkeiten in Höhe
von EUR 19.921,97.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D.
Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Als Geschäftsführer war im Berichtsjahr
Herr Daniel Rudolf bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2011 festgestellt.
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