bürotech GmbHLiquidiert
01662 Meißen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roland Vogel seit 8.3.2019 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bürotech GmbHMeißenJahresabschluss zum 31. Dezember 2011BilanzAKTIVA
AnhangAllgemeine Angaben Durch die erstmalige Anwendung der durch die Artikel 1 bis 11 des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) geänderten Vorschriften ändern sich die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden des Jahresabschlusses. Die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) geänderten Vorschriften des HGB wurden erstmals für das nach dem 31. Dezember 2010 beginnende Geschäftsjahr angewendet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB und des GmbHG wurden angewendet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind im Anhang zu finden. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde unter Inanspruchnahme größenabhängiger Erleichterungen für kleine Gesellschaften verzichtet. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Soweit handels- und steuerrechtlich möglich, wurden in der Handels- und in der Steuerbilanz einheitliche Ansatz- und Bewertungsmethoden gewählt. Handelsrechtliche Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, wurden für steuerliche Zwecke nach § 60 Abs. 2 EStDV angepasst. Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Sachanlagevermögen wird - soweit abnutzbar - zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Entsprechend der Auffassung des HFA und des IDW wurden die steuerrechtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die Handelsbilanz angewandt, da dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 410,00 EUR nicht übersteigen, wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 150,00 EUR nicht übersteigen, wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 150,00 EUR, aber nicht 1.000,00 EUR übersteigen, wurde in Vorjahren ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst (Poolbewertung). Entsprechend der Auffassung des HFA und des IDW wurden die steuerrechtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die Handelsbilanz angewandt, da dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Diese erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Stichtagswerten. Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten und die notwendigen Gemeinkosten. Forderungen sind mit dem Nennwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Am Bilanzstichtag erkennbare Einzelrisiken sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit länger als 1 Jahr betragen 16.488,16 EUR (VJ 16,8 TEUR) Flüssige Mittel (Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks) wurden ebenfalls zum Nennwert bewertet. Für Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind, aber erst in voller Höhe oder anteilig einem Wirtschaftsjahr nach dem Abschlussstichtag zuzurechnen sind, wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Von der Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ein Ansatz aktiver latenter Steuern erfolgte deshalb nicht. Die Bilanz wurde auch unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Gewinnvortrag (Verlustvortrag) beträgt 7.222,28 EUR (VJ 7,5 TEUR). Das Stammkapital beträgt 50.000,00 DM. Eine Umstellung in Euro ist noch nicht erfolgt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen des Berichtsjahres haben keine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Eine Abzinsung erfolgte deshalb nicht. Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr betragen 15.539,99 EUR (VJ 18,1 TEUR). Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt. Für Gewährleistungsverpflichtungen wurde aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit erstmalig eine Rückstellung gebildet. Auch für die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen, sowie Resturlaub der Mitarbeiter wurde eine Rückstellung gebildet. Unverzinste Verbindlichkeiten und Rückstellungen die größer waren als ein Jahr wurden gemäß § 253 II HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Von der Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ein Ansatz passiver latenter Steuern erfolgte deshalb nicht. Eine Rückstellung latenter Steuern als Steuerrückstellung nach § 249 I Satz 1 HGB wurde nicht gebildet. Die Auffassung des IDW wurde aufgrund verschiedener Literaturauffassungen nicht geteilt. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Um ein vollständiges, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, erfolgte in der Gewinn- und Verlustrechnung teilweise eine weitergehende Untergliederung der gesetzlich vorgeschriebenen Posten. Dabei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung beachtet worden. Sonstige Angaben Als Geschäftsführer(in) im Geschäftsjahr war(en) bestellt: Roland Vogel, ausgeübter Beruf: Kaufmann Der Jahresabschluss wurde vor Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgestellt. Meißen, 17.12.2012 Bürotech GmbH - Geschäftsführung - Der Jahresabschluss wurde zum 17.12.2012 festgestellt. Dem Geschäftsführer wurde Entlastung erteilt. |
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