PMD
Property Management Dohna GmbH
Dohna
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Handelsbilanz nach BilMoG
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.578,98 |
23.855,98 |
| I.
Sachanlagen |
22.578,98 |
23.855,98 |
| B.
Umlaufvermögen |
652.687,03 |
622.595,44 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
16.711,47 |
20.716,09 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
635.975,56 |
601.879,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
77,00 |
| Aktiva |
675.266,01 |
646.528,42 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
240.795,79 |
220.020,29 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
195.020,29 |
188.159,95 |
| III.
Jahresüberschuss |
20.775,50 |
6.860,34 |
| B.
Rückstellungen |
10.381,61 |
5.942,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
421.981,35 |
419.971,13 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.107,26 |
595,00 |
| Passiva |
675.266,01 |
646.528,42 |
Anhang
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
PMD Property Management Dohna GmbH in Dohna, Amtsgericht
Dresden HR-B 18861
I. Allgemeine Angaben
Die PMD GmbH weist zum Abschlussstichtag 31.12.2021
die Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. §
267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss der PMD GmbH zum 31. Dezember
2021 wurde auf Grundlage der deutschen handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschafter
und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes
sowie des Gesellschaftsvertrages aufgestellt und
gegliedert.
Die Geschäftsführung ist der Auffassung,
dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme
der Unternehmensfortführung gegeben sind.
Im Anhang sind zuerst die Angaben zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgeführt.
Danach folgen die Angaben zur Bilanz, in der Reihenfolge
des § 266 HGB, sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung,
in der Reihenfolge des § 275 Abs. 2 HGB. Am Ende des
Anhangs sind die sonstigen Angaben enthalten.
Soweit Wahlrechte für die Angaben in der Bilanz,
in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde überwiegend
die Angabe im Anhang gewählt. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurden die Wahlrechte als "Davon-Vermerk"
ausgeübt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsansätze sind
unverändert gegenüber dem Vorjahr.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde
kein Lagebericht aufgestellt
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Zusammenfassungen von einzelnen Posten erfolgten
nicht. Die ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden fallen
nicht unter mehrere Posten der Bilanz, so dass eine
Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten nicht
auszuweisen ist. Geschäftszweigbedingte
Abweichungen vom handelsrechtlichen Gliederungsschema waren
nicht notwendig.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HBG
gewählt.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgte zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB). Bei den beweglichen Anlagegütern erfolgte die
Abschreibung linear.
Der niedrigere Wertansatz aufgrund steuerrechtlicher
Abschreibungen aus Vorjahren gemäß § 254
HGB wurde im Geschäftsjahr 2021 beibehalten.
Außerplanmäßige handelsrechtliche
Abschreibungen waren bei Vermögensgegenständen
des Anlagevermögens nicht vorzunehmen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 800,00 EUR wurden im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben. Die geringwertigen
Wirtschaftsgüter sind insgesamt von untergeordneter
Bedeutung.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden die bis
zum Bilanzstichtag erfolgten Ausgaben ausgewiesen, soweit
sie auf künftige Perioden entfallen.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist mit dem
Nennbetrag bewertet und beträgt wie im Vorjahr
25.000,00 EUR. Es ist in voller Höhe eingezahlt.
Der Bilanzgewinn umfasst den Jahresüberschuss
des Berichtsjahres in Höhe von 20.775,50 EUR und die
aus Vorjahren auf neue Rechnung vorgetragenen
Gewinnvorträge in Höhe von 195.020,29 EUR.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie
erfassen alle erkennbaren Risiken und wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt (§253 Abs.
1 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Der Ansatz der passiven Rechnungsabgrenzungsposten
erfolgte in Höhe der bis zum Bilanzstichtag erzielten
Einnahmen, soweit sie auf künftige Perioden entfielen.
Die Bewertung erfolgte zum Erfüllungsbetrag.
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem Anlagegenspielgel in der Anlage.
Im Anlagenspiegel ist die Entwicklung der
Einzelposten, d. h. ihrer Buchwerte und
Abschreibungsbeträge, wiedergegeben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögengegenstände sind zu ihren Nennwerten
abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt
und haben ausnahmslos eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr
EUR 16.711,47 (EUR 5.687,87).
Mietkautionen werden in Höhe von 1.921,88 Euro
(Vorjahr: 1.921,74 Euro) unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesen.
Bei den Rechnungsabgrenzungsposten liegen
ausschließlich transitorische Abgrenzungen vor.
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00
(EUR 25.000,00). Gesellschafterin ist die Streiff &
Helmold GmbH, Braunschweig.
Das Stammkapital ist am Bilanzstichtag
vollständig eingezahlt.
Der Gewinnvortrag zum 31. Dezember 2021 beträgt
EUR 195.020,29 (EUR 188.159,95) und soll gemeinsam mit dem
Jahresüberschuss von EUR 20.775,50 (EUR 6.860,34) auf
neue Rechnung vorgetragen werden.
Zuführungen zu den Steuerrückstellungen
waren in Höhe von EUR 3.702,00 (EUR 0,00) für
Körperschaftsteuer und EUR 203,61 (EUR 0,00) für
den Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer
vorzunehmen.
Die sonstigen Rückstellungenberücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und
sind gemäß den Vorschriften des BilRUG zum
Erfüllungsbetrag bewertet. Mit der
Rückstellungsbildung wird den tatsächlichen
Verhältnissen Rechnung getragen.
Die Verbindlichkeiten in Höhe von
Euro 421.981,35 (Vorjahr. 419.971,13 Euro) wurden zum
Erfüllungs- betrag angesetzt. Die Fristigkeiten
ergeben sich wie folgt:
|
bis zu 1 Jahr
EUR
|
über 1 Jahr bis 5
Jahre
EUR
|
über 5 Jahre
EUR
|
Gesamt
EUR
|
1. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und
Leistungen
|
3.647,58
(7.805,89)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
3.647,58
(7.805,89)
|
2. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen
Unternehmen
|
0,00
(0,00)
|
414.355,18
(408.112,68)
|
0,00
(0,00)
|
414.355,18
(408.112,68)
|
3. sonstige
Verbindlichkeiten
- davon aus Steuern
|
3.978,59
(4.052,56)
1.865,67
(1.674,22)
|
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
0,00
(0,00)
|
3.978,59
(4.052,56)
1.865,67
(1.674,22)
|
|
7.626,17
(11.858,45)
|
414.355,18
(408.112,68)
|
0,00
(0,00)
|
421.981,35
(419.971,13)
|
Abzinsungen waren keine vorzunehmen, da
ausschließlich verzinsliche Verbindlichkeiten
vorlagen.
Für die Verbindlichkeiten bestehen im
üblichen Umfang kraft Gesetz entstehende Sicherheiten.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus der Begebung
und Übertragung von Wechseln, Wechsel- und
Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungen.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
gesetzliche Gliederungsschema gemäß
§ 275 (2) HGB (Gesamtkostenverfahren) nach
den für große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften angewandt. Zusammenfassungen von
einzelnen Posten erfolgten nicht.
Geschäftszweigbedingte Abweichungen vom
handelsrechtlichen Gliederungsschema waren nicht notwendig.
Die ausgewiesenen sonstigen betrieblichen
Erträge enthalten periodenfremde Erträge in
Höhe von EUR 419,55 (Vorjahr: EUR 1.100,09) für
diverse kleinere Erträge von untergeordneter
Bedeutung.
V. Sonstige Angaben
1.
Zahl der Arbeitnehmer
Es werden zur Zeit nur Leiharbeitnehmer
beschäftigt.
2.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführung der PMD Property
Management Dohna GmbH:
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist Herr Dipl.-Ing. Helmut
Streiff.
Herr Streiff ist einzelvertretungsberechtigt und von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gesellschafterversammlung der PMD GmbH:
Streiff & Helmold GmbH, Braunschweig
3.
Verbundene Unternehmen
Die PMD GmbH ist zum Bilanzstichtag eine 100%-ige
Tochergesellschaft der Streiff & Helmold GmbH,
Braunschweig und in deren Konzernabschluss einbezogen.
4.
Sonstiges
Am 12. August 2002 wurden die Räumlichkeiten der
Produktionsstätte in Dohna durch die Hochwasser-
katastrophe in erheblichem Maße beschädigt.
Die Fortführung des Unternehmens war nur unter
Änderung des Unternehmensgegenstandes in
Vermögensverwaltung möglich.
Dohna, 25. Oktober 2022
gez. Streiff
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Helmut Streiff
Geschäftsführung
PMD Property Management GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2022 festgestellt.
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