Footsteps
GmbH
Meerbusch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
434.004,75 |
445.747,36 |
| I.
Sachanlagen |
1.412,00 |
459,00 |
| II.
Finanzanlagen |
432.592,75 |
445.288,36 |
| B.
Umlaufvermögen |
533.758,74 |
355.553,19 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
25.123,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
391.325,18 |
298.926,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
22.422,22 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
142.433,56 |
31.503,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
967.763,49 |
801.300,55 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
952.351,35 |
791.151,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.100,00 |
25.100,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
3.492,91 |
3.492,91 |
| III.
Gewinnvortrag |
671.558,96 |
527.936,09 |
| IV.
Jahresüberschuss |
252.199,48 |
234.622,87 |
| B.
Rückstellungen |
6.399,41 |
6.390,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.012,73 |
3.757,71 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.012,73 |
3.757,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
967.763,49 |
801.300,55 |
Anhang
zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2011
1.
Allgemeine Angaben
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
Maßgabe der Vorschriften für
Kapitalgesellschaften des HGB und des GmbHG sowie unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung.
Die Footsteps GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.
1 HGB. Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde
teilweise Gebrauch gemacht. Von der Erstellung eines
Lageberichts wurde abgesehen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
2.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach
Maßgabe der Vorschriften für
Kapitalgesellschaften des HGB und des GmbHG, insbesondere
§§ 266, 275 HGB. Von
größenabhängigen Erleichterungen des HGB
hinsichtlich Gliederung und Ausweis wurde teilweise
Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Im Jahresabschluss sind
sämtliche Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet. Es ist
vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Das
Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb auf Dauer zu
dienen.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sowie
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und gegebenenfalls
vermindert um Anschaffungspreisminderungen sowie vermindert
um planmäßige Abschreibungen bewertet.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf deren
beizulegende Werte werden vorgenommen, sofern die
Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
Abschreibungen erfolgen planmäßig
entsprechend der linearen Abschreibungsmethode über
die voraussichtliche Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten im Einzelfall unter EUR 410 liegen,
werden analog der steuerlichen Regelung des § 6 Abs. 2
EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten oder
mit dem jeweils niedrigeren zum Stichtag beizulegenden Wert
bewertet, wenn die Wertminderung vorraussichtlich von Dauer
ist.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit
dem Nominalwert abzüglich erforderlicher
Einzelwertberichtigungen bilanziert. Von der Bildung einer
Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des allgemeinen
Ausfallrisikos wurde abgesehen.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert
bilanziert.
Das
Gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag
bilanziert.
Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie sind so
bemessen, dass sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken
in ausreichendem Umfang Rechnung tragen.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
4. Erläuterungen zur
Bilanz
Die
Entwicklung des Anlagevermögens auf Grundlage
der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie
die kumulierten Abschreibungen sind im Anlagenspiegel
dargestellt.
Forderungen und
Verbindlichkeiten in fremder Währung sind mit
dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am
Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter
bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser
angesetzt.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die
sonstige Vermögensgegenstände haben
Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.
Die
Währungsumrechnung von
Geschäftsvorfällen in Fremdwährung in EURO
erfolgt zum Tageskurs. Valutaverbindlichkeiten werden mit
dem am Bilanzstichtag geltenden Briefwechselkurs
(Mittelkurs) angesetzt, sofern er den Kurs am Tag der
Schuldaufnahme übersteigt.
Fremdwährungsforderungen werden mit dem am
Bilanzstichtag geltenden Geldwechselkurs (Mittelkurs)
angesetzt, sofern dieser unter dem Kurs am Tag der
Forderungsentstehung liegt. Aufwendungen und Erträge
aus Kursdifferenzen werden erfolgwirksam erfasst.
Das
Gezeichnete Kapital ist vollständig eingezahlt.
Die
sonstige Rückstellungen betreffen
Rückstellungen für die Erstellung des
Jahresabschlusses (EUR 3.700,00; Vorjahr: EUR 3.685,00),
Aufbewahrung von Unterlagen (EUR 2.450,97; Vorjahr:
2.450,97) und für ausstehende Rechnungen (EUR 248,44;
Vorjahr: EUR 255,00).
Sämtliche
Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von bis zu
einem Jahr.
5. Sonstige
Pflichtangaben
Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist
bzw. war bestellt:
Herr Uwe Mathias Zieger
Der Geschäftsführer ist bzw. war
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Haftungsverhältnisse
Zum 31. Dezember 2011 bestehen keine
Haftungsverhältnisse.
Strümp, den 06. Dezember 2012
GEZ:
Uwe Mathias Zieger
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2012 festgestellt.
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