KBVV GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Volker Mailänder seit 1.4.2026 | Prokura |
Dirk Dr. Kunze seit 14.7.2025 | Geschäftsführer |
Joachim Weindel seit 14.7.2025 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BKW Energy Solutions GmbHWeiterstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Hinweise Der Jahresabschluss der BKW Energy Solutions GmbH, Weiterstadt (im Folgenden auch kurz "BKW ES" genannt), ist nach den Vorschriften des HGB aufgestellt worden. Die BKW ES ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, sie hat ihren Sitz in Weiterstadt und ist beim Handelsregister des Amtsgerichtes Darmstadt unter der Nummer HRB 102706 eingetragen. Die BKW ES wird in den Konzernabschluss der BKW AG mit Sitz in Bern einbezogen. Der Geschäftsbericht der BKW AG wird unter www.bkw.ch veröffentlicht. Die Gesellschaft ist beim Handelsregisteramt des Kantons Bern unter der Handelsregisternummer CH-036.3.050.070-3 eingetragen. Die BKW ES wurde am 6. September 2021 als 100%iges Tochterunternehmen der BKW Infra Services Europa SE, Radebeul (im Folgenden auch kurz "BIS EU" genannt), gegründet. Die Stammeinlage betrug TEUR 25. Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wurde der bis dahin der Muttergesellschaft BIS EU zugehörige Teilbetrieb Schaltanlagen und Hochspannungsbau ausgegliedert und in Folge auf die BKW ES verschmolzen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigen die handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, die gesetzlichen Gliederungsvorschriften sind eingehalten. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt vor Gewinnverwendung. Größenabhängig Erleichterungen werden teilweise in Anspruch genommen. Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken, soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren, ist durch Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren entsprechend § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Im Einzelnen werden folgende Bewertungsgrundsätze angewandt: Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen, die in Anlehnung an die amtlichen Afa-Tabellenermittelt werden, vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst. Für geringwertige Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250,00 bis EUR 800,00 wird die Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG mit Führung eines GWG-Verzeichnisses vorgenommen. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die bilanzierten Herstellungskosten für unfertige Leistungen beinhalten die handelsrechtlich verpflichtend anzusetzenden Einzel- und Gemeinkosten nach § 255 Abs. 2 HGB. Verlustrisiken bei Kundenaufträgen werden durch einen angemessenen Abzug bei den aktivierten Herstellungskosten berücksichtigt. Darüberhinausgehende Verluste werden als Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften passiviert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Bei Forderungen mit erkennbaren Risiken werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Das übrige Umlaufvermögen ist mit dem Nennwert oder dem niedrigeren Tageswert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bildung der Rückstellungen erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden gemäß § 256 a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. 3. Erläuterungen zur Bilanz 3.1 Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. 3.2 Unfertige Leistungen Im Rahmen der verlustfreien Bewertung wurden auf Unfertige Leistungen Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von TEUR 2.214 vorgenommen. Die Abschreibungen wurden dabei nach der retrograden Methode ermittelt. 3.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von TEUR 27.849 (i. Vj. TEUR 3.275) gegenüber der Gesellschafterin und resultieren aus der kurzfristigen Disposition flüssiger Mittel TEUR 21.076 (i. Vj. TEUR 0) und aus dem Ausgleich von Verlusten TEUR 6.773 (i. Vj. TEUR 3.275). Zudem bestehen Liefer- und Leistungsforderungen gegenüber verbunden Unternehmen in Höhe von TEUR 12 (i. Vj. TEUR 7). 3.3 Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital der Gesellschaft beträgt unverändert TEUR 25. Durch die Verschmelzung des Teilbetriebs Schaltanlagen und Hochspannungsbau per 1. Januar 2022 erhöhte sich das Eigenkapital der BKW ES um TEUR 125. Zudem wurde am 21. Oktober 2022 die Erhöhung der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 1.250 durch die Gesellschafterversammlung beschlossen. In 2023 ergaben sich keine weiteren Änderungen. Gemäß Ergebnisabführungsvertrag vom 17./30. November 2021 verpflichtet sich die BKW ES ihren ganzen Gewinn an die BIS EU abzuführen. Gleichsam ist die BIS EU zur Verlustübernahme verpflichtet. 3.4 Rückstellungen Die Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen TEUR 3.196 (i. Vj. TEUR 446) und Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 211 (i. Vj. TEUR 259). 3.5 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestanden am 31. Dezember 2023 in Höhe von TEUR 2.746 (i. Vj. TEUR 2.993) und resultieren in Höhe von TEUR 193 (i. Vj. TEUR 2.922) aus Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten gegenüber der BIS EU (Gesellschafter), in Höhe von TEUR 38 (i. Vj. TEUR 72) aus Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und in Höhe von TEUR 2.516 (i. Vj. TEUR 0) aus Umsatzsteuer im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft mit dem Gesellschafter. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Die Verbindlichkeiten sind unbesichert. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 4.1 Abschreibungen Die Abschreibungen enthalten ausschließlich planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen. 4.2 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen in voller Höhe Zinserträge von verbundenen Unternehmen. 4.3 Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsaufwendungen betreffen in Höhe von TEUR 15 (i. Vj. TEUR 5) Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen. 5. Sonstige Angaben 5.1 Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte in der Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 folgende Mitarbeiter:
5.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
5.3 Geschäftsführung Der Geschäftsführung gehörten an: - Herr Heiko Richter, Geschäftsbereichsleiter HSA (bis 17. Oktober.2023) - Herr Sven Behrend, Mitglied Konzernleitung BKW AG (vom 17. Oktober 2023 bis zum 1. Januar 2024) - Herr Bernhard Nick, Geschäftsbereichsleiter HSA (1. November 2023) - Joachim Weindel CFO BIS EU (seit 1. Januar 2024) Die Angaben nach § 285 Nr. 9 HGB unterbleiben unter Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB.
Weiterstadt, 8. März 2024 BKW Energy Solutions GmbH Bernhard Nick, Geschäftsführer Joachim Weindel, Geschäftsführer Feststellung des JahresabschlussesDie Feststellung (Billigung) des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 erfolgte am 25.03.2024. |
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