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MP Management Consulting GmbHLiquidiert
84048 Mainburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MP Management Consulting GmbHMainburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluß Bei der MP Management Consulting GmbH handelt es sich um eine "kleine" Kapitalgesellschaft nach den Bestimmungen des § 267 HGB. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Für den Jahresabschluß der Gesellschaft finden die Rechnungslegungsvorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften Anwendung. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Wirtschaftsgüter sowie das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt worden. Für immaterielle Vermögensgegenstände wurde eine Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren, für das Sachanlagevermögen von 3 bis 10 Jahren zugrunde gelegt. Die Abschreibungen wurden grundsätzlich nach der linearen Methode vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert worden. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern des Geschäftsjahres. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen ausgeführt: Herrn Michael Pohl 2. Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Gesellschaft Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Mainburg, 27. Juni 2011
Michael Pohl Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.06.2011 |
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