Königsberger GmbH
Berg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
3.443,07 |
| B.
Anlagevermögen |
11.673,00 |
5.266,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.673,00 |
5.266,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
109.866,43 |
116.203,72 |
| I.
Vorräte |
27.384,00 |
33.170,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
81.103,69 |
81.174,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.378,74 |
1.859,71 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.608,15 |
525,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
123.147,58 |
125.437,79 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
53.660,96 |
46.151,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-3.443,07 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
21.556,93 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
21.151,97 |
19.073,74 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.952,06 |
2.078,23 |
| B.
Rückstellungen |
6.243,09 |
11.948,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
63.243,53 |
67.337,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
123.147,58 |
125.437,79 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Grundsätzliches
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses.
Going-Concern-Prämisse
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde zu
Fortführungswerten aufgestellt. Dem stehen weder
rechtliche noch tatsächliche Gründe entgegen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Allgemeine Grundsätze und Methoden
Bei der Firma Königsberger GmbH mit Sitz in Berg
handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d.
§ 267 HGB. Bei Aufstellung der Bilanz und des Anhangs
wurde von den Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht. Die Bilanz wurde
nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in
Kontenform aufgestellt. Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein. Die Erstellung einer
Anpassungsbilanz auf den 01.01.2010 aufgrund des
BilMOG-Gesetzes war nicht erforderlich. Bei der erstmaligen
Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMOG wurden
die Vorjahreszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Art. 67
Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. Die im Vorjahr
angewandten Darstellungsgrundsätze und
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. In der Bilanz
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Soweit
zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit
einzelner Positionen des Jahresabschlusses notwendig
wurden, sind diese im Anhang erläutert.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Erträge nicht mit Aufwendungen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Forderungen
und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind
im Anhang vollständig dargelegt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur
berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag
realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma Königsberger GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Erstellung des
Jahresabschlusses konnten die gegenüber dem Vorjahr
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im
Wesentlichen übernommen werden. Die
Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 HGB und §
248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind
nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die
Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßen Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände im Geschäftsjahr linear
vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Zugangsjahr 2010
sofort abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie die Warenvorräte sind zu Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die teilfertigen
Arbeiten wurden mit den Material- und
Fertigungseinzelkosten zuzüglich angemessener
Gemeinkosten bewertet. Sofern Verluste erkennbar waren,
wurden sie unter strenger Beachtung des
Imparitätsprinzips berücksichtigt. Forderungen
wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Von der Möglichkeit, einen Aktivposten nach
§ 274 Abs. 1 HGB für latente Steuererträge
zu bilden, wurde nicht Gebrauch gemacht. Das gezeichnete
Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Höhe der
Rückstellungen wurde nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ermittelt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr beträgt EUR 0,00 (VJ: EUR 0,00)
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital
Das Stammkapital der Firma Königsberger GmbH
beträgt EUR 25.000,00. Das Stammkapital ist in
Höhe von EUR 3.443,07 noch nicht eingefordert und als
ausstehende Einlage auf der Passivseite von dem Posten
"Gezeichnetes Kapital" offen abgesetzt.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr beträgt EUR
51.139,10 (VJ: EUR 65.881,40), mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren EUR 0,00 (VJ: EUR 0,00).
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt.
Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG und nach § 285
Nr. 9c HGB
Im Sinne § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen per
31.12.2010 Forderungen in Höhe von insgesamt EUR
70.692,95 (VJ: EUR 62.655,06) sowie Verbindlichkeiten in
Höhe von insgesamt EUR 0,00 (VJ: EUR 0,00). Die
Forderungen im Sinne § 42 Abs. 3 GmbHG stellen
gleichzeitig Forderungen im Sinne § 285 Nr. 9c HGB
dar. Sie betreffen einen Anspruch, welcher mit 4% p.a.
verzinst wird.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer
Andreas Königsberger vertreten.
gez. Andreas Königsberger
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.03.2012 festgestellt.
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