lunaHD
GmbH
Bielefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
36.213,00 |
44.273,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11,00 |
11,00 |
| II.
Sachanlagen |
36.202,00 |
44.262,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.023.319,92 |
1.017.604,61 |
| I.
Vorräte |
367.354,41 |
316.456,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73.033,20 |
5.475,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
46.040,00 |
2.600,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
582.932,31 |
695.672,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.133,92 |
| Aktiva |
1.059.532,92 |
1.063.011,53 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
752.946,60 |
832.221,81 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
607.221,81 |
615.580,25 |
| III.
Jahresüberschuss |
120.724,79 |
191.641,56 |
| B.
Rückstellungen |
37.714,57 |
19.997,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
268.871,75 |
210.792,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
268.871,75 |
210.792,72 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
200.000,00 |
|
| Passiva |
1.059.532,92 |
1.063.011,53 |
Anhang
zum
31. Dezember 2023
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Dabei wurden die für alle Kaufleute
geltenden Vorschriften der §§ 238 bis 256 HGB
beachtet sowie die ergänzenden Vorschriften der
§§ 264 bis 289a HGB angewandt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Alle vorhersehbaren Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind und die bis zum Tage der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind,
wurden berücksichtigt.
Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Der Ausweis des Eigenkapitals erfolgt
gemäß den Vorschriften des § 266 Abs. 3
i.V.m. § 268 Abs. 3 und § 272 HGB.
Das Anlagevermögen wurde unter
Berücksichtigung der Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256a HGB ermittelt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde gemäß
§ 253 Abs. 3 HGB zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen die
betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern, beziehungsweise in
Übereinstimmung mit den in den steuerlichen
Abschreibungstabellen vorgegebenen Nutzungsdauern, zu
Grunde. Hierbei wurden die Vermögensgegenstände
entsprechend ihres Entwertungsverlaufes entweder linear
oder degressiv abgeschrieben. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt. Hieraus haben sich keine
wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens- oder
Ertragslage ergeben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Berechnung
einbezogen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
wurden zum Nominalwert angesetzt. Die erkennbaren
Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wird
durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung ausreichend
Rechnung getragen.
Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital
beträgt zum Abschlussstichtag 25.000,00 €. Dieses
ist in voller Höhe erbracht.
Steuerrückstellungen bzw. Steueraktivierungen
wurden berechnet und - soweit entsprechende Verpflichtungen
oder Ansprüche bestehen - eingebucht.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen
Jahresabschlusskosten. Die Rückstellungen werden in
Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Hinsichtlich der Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
ergibt sich folgende Gliederung:
|
Summe
|
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
Restlaufzeit größer als fünf
Jahre
|
Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten
|
268.871,75 €
|
268.871,75€
|
0,00 €
|
Die Gesellschaft hat sich zur Darstellung der Gewinn-
und Verlustrechnung für das Gesamtkostenverfahren
entschieden.
Außerordentliche und aperiodische Erträge
und Aufwendungen von erheblicher Bedeutung sind im
Geschäftsjahr nicht angefallen.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
fand nicht statt.
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer ist
Herr André Hoppe, Bielefeld.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. André Hoppe
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.12.2024
festgestellt.
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