Müller
& Co.GmbH.
Sankt
Augustin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.278,50 |
6.548,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.278,50 |
6.548,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
44.200,60 |
45.875,67 |
| I.
Vorräte |
18.756,60 |
19.724,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.840,30 |
10.488,22 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.603,70 |
15.662,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.998,20 |
3.243,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
51.477,30 |
55.666,87 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.850,68 |
23.309,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
27.820,07 |
33.074,62 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.541,56 |
5.254,55 |
| B.
Rückstellungen |
2.320,00 |
2.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.306,62 |
29.657,75 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
23.306,62 |
29.657,75 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
51.477,30 |
55.666,87 |
Haftungsverhältnisse / Eventualverbindlichkeiten
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| Verbindlichkeiten
aus Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften |
511,29 |
511,29 |
Anhang
I. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach
den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften der §§ 242 ff HGB
(Handelsgesetzbuch) sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff HGB erstellt. Ergänzend
hierzu waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Zum 31.12.2010 wurde auf die geänderten
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
umgestellt. Anpassungen an die geänderten
BilMoG-Vorschriften waren nicht notwendig. Die
Vorjahresbeträge mussten nicht angepasst werden.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im Einzelnen wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Als
Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen beim beweglichen
Anlagevermögen erfolgten sowohl degressiv als auch
linear. Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führte.
UMLAUFVERMÖGEN
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB sind
unter der Bilanz ausgewiesen.
IV. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer, Mark Dominic Müller,
Kaufmann, Sankt Augustin, geführt. Außer dem
Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Sankt Augustin, den 7. Dezember 2011
Gez. Mark Müller
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2011 festgestellt.
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