Ralf
Schuster GmbH
Großenhain
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
35,41 |
35,41 |
| davon
eingefordert |
35,41 |
35,41 |
| B.
Anlagevermögen |
6.865,00 |
11.181,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.865,00 |
11.181,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
70.109,55 |
57.462,72 |
| I.
Vorräte |
10.886,09 |
10.769,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
40.825,27 |
35.169,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.398,19 |
11.523,19 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.874,75 |
1.656,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
78.884,71 |
70.335,51 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
40.354,48 |
29.869,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.269,86 |
11.540,14 |
| III.
Jahresüberschuss |
10.484,62 |
-7.270,28 |
| B.
Rückstellungen |
31.397,08 |
27.207,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.133,15 |
13.258,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
78.884,71 |
70.335,51 |
Anhang
Ralf Schuster GmbH
Anhang für das Geschäftsjahr
2006
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten
der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und §
248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das
allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt
entsprechend den Vorschriften des § 6 a EStG. Die
Höhe der Pensionsrückstellung ergibt sich aus
einem versicherungsmathematischen Gutachten.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Angaben zu Bilanzposten
Die Abschreibungen für immaterielle
Vermögensgegenstände betragen Euro 0,00
(Vj.0,00), für Sachanlagen Euro 4.594,00 (Vj.
1.860,38).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten beträgt
Euro 7.133,15 (Vj 13.258,65). Davon betragen
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Euro 7.133,15 (Vj. 13.258,65) und mit einer Restlaufzeit
von über fünf Jahren Euro 0,00 (Vj. 0,00).
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu
Gunsten Dritter sind nicht bestellt.
Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter eine
Darlehensforderungen i. H. v. Euro 0,00 (Vj. 0,00). Dem
gegenüber schuldete die Gesellschaft dem
Gesellschafter Euro 4.429,42 (Vj. 8.562,15) aus erhaltenen
Darlehen.
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte
nicht. Sie sind in den "sonstigen
Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen
Verbindlichkeiten" enthalten.
Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit
8,0 %.
Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. §
7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen
Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im
Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.
Unbeschränkte Haftung für andere
Gesellschaften
Die Gesellschaft ist nicht persönlich haftende
Gesellschafterin bei anderen Unternehmen.
Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herr Ralf Schuster (Kaufmann) geführt.
Großenhain, 07.05.2007
Ralf Schuster GmbH
-Großenhain-
Ralf Schuster
Geschäftsführung
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