Hirscheider
GmbH
Ellwangen
Jagst
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.925,00 |
23.769,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
19.484,00 |
22.486,00 |
| II.
Sachanlagen |
441,00 |
1.283,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
272.587,77 |
232.452,38 |
| I.
Vorräte |
28.709,00 |
45.468,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
173.741,71 |
166.893,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
70.137,06 |
20.091,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.643,35 |
6.698,68 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
785.934,31 |
867.382,45 |
| Aktiva |
1.084.090,43 |
1.130.302,51 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
892.382,45 |
389.014,73 |
| III.
Jahresüberschuss |
81.448,14 |
-503.367,72 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
785.934,31 |
867.382,45 |
| B.
Rückstellungen |
97.282,00 |
108.596,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
986.808,43 |
1.021.706,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
986.808,43 |
1.021.706,51 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
900.000,00 |
950.000,00 |
| Passiva |
1.084.090,43 |
1.130.302,51 |
Anhang zum Jahresabschluss 2021
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2021 - 31.12.2021
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 900.000,00 EUR.
1.1.2020 - 31.12.2020
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 950.000,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
A. ALLGEMEINE HINWEISE
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
wurde gemäß den §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die
Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden
die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der
Bilanz in diesem Anhang gemacht.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der §§
252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB).
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
die planmäßigen Abschreibungen vermindert
(§§ 246 Abs. 1 S. 4, 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Das
Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
die planmäßige Abschreibung vermindert. In den
Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den
Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die
Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen (§§
253 Abs. 1, 255 HGB).
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um die planmäßige
Abschreibung auf der Grundlage handelsrechtlicher anerkannter
Höchstsätze vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu
niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt (§ 253 Abs. 1
und 3 HGB).
Die
Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte
mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt
(§§ 253 Abs. 1 und 4, 255, 256 HGB).
Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen
Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden
beachtet (§§ 253 Abs. 4, 255 Abs. 1 HGB).
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden neben
den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten,
Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs-
und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen entsprechend
berücksichtigt (§ 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB).
Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen
Altersversorgung, der freiwilligen sozialen Leistungen sowie
Fremdkapitalzinsen wurden nicht in Ansatz gebracht. Ein
Aktivierungsverbot gilt für Vertriebskosten,
Forschungskosten, die sonstigen Fremdkapitalzinsen sowie den
Gewinn (§ 255 Abs. 1 S. 3 und 4, Abs. 3 HGB).
In den Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es
wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen
Abschläge für noch anfallende Kosten und
angemessenen Gewinn vorgenommen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).
Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten
sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).
Die
Rückstellungen wurden in der Höhe gebildet,
die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
C. SONSTIGE ANGABEN
§ 285 Nr. 1 a und 1 b HGB
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Gesamtbetrag |
Restlaufzeit bis zu 1
Jahr |
Restlaufzeit 1 bis 5
Jahre |
Restlaufzeit über 5
Jahre |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
| Verbindlichkeiten |
986.808,43 |
986.808,43 |
0,00 |
0,00 |
| davon abgesichert |
0,00 |
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§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch folgende Person
wahrgenommen:
Herrn Stefan Pütz, Am Saarufer 8, 54439 Saarburg
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des
§ 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Ellwangen-Jagst, 21.04.2022
gez. Stefan Pütz
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.04.2022 festgestellt.
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