Werner
Feldmann GmbH
Solingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
419,00 |
709,00 |
| I.
Sachanlagen |
419,00 |
709,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
119.794,56 |
73.840,69 |
| I.
Vorräte |
7.002,66 |
13.078,47 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
78.308,96 |
55.175,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.364,15 |
14.663,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.482,94 |
5.586,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.490,42 |
1.496,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
121.703,98 |
76.046,11 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
54.953,13 |
26.090,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
29.388,54 |
525,46 |
| B.
Rückstellungen |
33.682,38 |
6.733,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
33.068,47 |
43.223,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
33.068,47 |
31.379,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
121.703,98 |
76.046,11 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der
Werner Feldmann GmbH wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden
handelsrechtlich linear und steuerlich linear und degressiv
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 410 bis
€ 1.000 mit 20%, abgeschrieben.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274
HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen
werden unverrechnet angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeitenwerden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
III. Angaben zur Bilanz
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben
sich aus der
Entwicklung des Anlagevermögens.
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von
€ 15.364,15 ( Vorjahr: 14 T€ ).
Unter den sonstigen Rückstellungen werden
hauptsächlich Rückstellungen für
Jahresabschlusskosten und Personalkosten ausgewiesen.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres fällig.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
V. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer ist Herr Markus Feldmann,
Elektroinstallateur, Sprockhövel.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Solingen, den 27. Februar 2013
____________________
Gez. Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2013 festgestellt.
|