FCM SCHRAMM
GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.361,00 |
5.769,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
939,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.422,00 |
5.769,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.765,31 |
17.480,30 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.692,01 |
16.923,33 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
73,30 |
556,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
21.126,31 |
23.249,30 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.709,41 |
22.249,30 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.750,70 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
16.539,89 |
2.750,70 |
| B.
Rückstellungen |
3.620,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.796,90 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.796,90 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
21.126,31 |
23.249,30 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft gehört nach Bilanzsumme,
Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl zu den kleinen
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung der
Fortführung des Unternehmens durchgeführt (going
concern-Prinzip).
Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der Bilanz
und des Anhangs von den Erleichterungen gem. § 266
Abs.1 Satz 3 bzw. § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch. Sie wird
für die Offenlegung die Erleichterungen des § 326
HGB in Anspruch nehmen, d.h. nur die Bilanz gem. § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB und den sie betreffenden Anhang beim
Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch
einreichen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahre des
Zugangs aktiviert und über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs sofort als
Betriebsausgabe erfasst.
Der jahrgangsbezogene Sammelposten betrifft
bewegliche Anlagegüter der Vorjahre mit
Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis zu 1.000,00
Euro. Dieser wird über eine Dauer von fünf Jahren
gleichmäßig verteilt abgeschrieben.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert
bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellung wurde in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige
Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt
und bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurde eine Abzinsung gem. § 253 Abs. 2
Satz 1 HGB vorgenommen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Aktive latente Steuern / Passive latente Steuern
Es wurde von der Erleichterung des § 274 a Nr. 5
HGB Gebrauch gemacht und auf den Ansatz latenter Steuern
gem. § 274 HGB verzichtet.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
gem. § 285 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die
Geschäftsführerin Frau Carmen Marita Schramm
geführt.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
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Betrag
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|
Euro
|
Forderungen
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11.909,45
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Angaben zur Nichterstellung des Lageberichtes
Auf die Erstellung des Lageberichtes wurde aufgrund
eines Gesellschafterbeschlusses abweichend von der Satzung
aus wirtschaftlichen Gründen verzichtet.
Essen, im Januar 2012
Carmen Marita Schramm
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2012 festgestellt.
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