Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 54739
Eingetragen
16.5.2001
Branche
Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
Die Entwicklung und Herstellung von und der Handel mit Gegenständen der Industrieautomation, einschließlich des Engineering.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

63128 Dietzenbach
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

B.I.T. Automation GmbH

Schwerte

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

BILANZ zum 31. Dezember 2014

AKTIVA

EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00
II. Sachanlagen 35.564,00 35.566,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 3.258,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 29.889,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 73.360,42 106.507,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.072,00
144.145,46

PASSIVA

EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Bilanzgewinn 17.006,30
B. Rückstellungen 3.989,00
C. Verbindlichkeiten 98.150,16
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 68.081,70
144.145,46

Anhang

Allgemeine Angaben

Die B.I.T. Automation GmbH (im Folgenden kurz "Gesellschaft" genannt) ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 Abs. 2 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Bei der Aufstellung des Anhangs macht die Gesellschaft von den ihr eingeräumten Erleichterungen gemäß § 288 HGB Gebrauch. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

Der Jahresabschluss der B.I.T. Automation GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu 410,00 € im Einzelnen wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

wurde für das pauschale Kreditrisiko eine Pauschalwertberichtigung gebildet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel wurden zum Nennwert bzw. mit dem zum Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Die Gesellschaft aktiviert in Ausübung des Wahlrechts nach § 274a Nr. 5 HGB keine latenten Steuern.

In den Rückstellungen werden alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Jahresabschlusses

Verbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer im Berichtsjahr war Herr Dipl.-Ing. Franz-Josef Böhner wohnhaft in Schwerte.

Herr Dipl.-Ing. Böhner ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB:

 

Schwerte, im Juni 2015

gez. Dipl.-Ing. Franz-Josef Böhner

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27. November 2015 festgestellt worden.

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