Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 14224
Eingetragen
16.7.2015
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Johannes Dr. Hubert
seit 6.10.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Kenai Capital Markets S. à r.l.LUX
87.50%
Robus Capital Management Ltd.GBR
12.50%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Kenai Capital Markets S. à r.l.
Luxembourg
21.875 €
87.50%
Robus Capital Management Ltd.
United Kingdom
3.125 €
12.50%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AVIR MS GmbH

Erlenbach

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023

A k t i v a


Anhangs-
angaben
31.12.2023 31.12.2022


TEUR TEUR
Langfristige Vermögenswerte


Sachanlagen 9 53.017 53.640
Immaterielle Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwert) 10 984 1.119
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 11 3 3
Latente Steueransprüche 19 4.294 4.860
Andere finanzielle Vermögenswerte 12 18.159 19.228


76.456 78.849
Kurzfristige Vermögenswerte


Vorräte 13 1.181 1.176
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen


und sonstige Forderungen 14 18.929 22.451
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 15 7.813 1.407


27.923 25.034
Bilanzsumme
104.379 103.883


P a s s i v a


Anhangs-
angaben
31.12.2023 31.12.2022


TEUR TEUR
Eigenkapital 16

Gezeichnetes Kapital
25 25
Gewinnrücklagen
8.849 3.926
Übriges kumuliertes Eigenkapital
678 2.658


9.552 6.609
Langfristige Schulden


Finanzschulden 17 4.516 5.383
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 18 16.021 17.248
Rückstellungen für Leistungen


nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 21 32.393 30.269
Sonstige Rückstellungen 23 2.365 2.383


55.295 55.283
Kurzfristige Schulden


Finanzschulden 17 917 897
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen


und sonstige Verbindlichkeiten 22 32.324 34.460
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 18 2.882 2.443
Steuerschulden 20 508 676
Sonstige Rückstellungen 23 2.901 3.515


39.532 41.991
Bilanzsumme
104.379 103.883

Konzerngesamtergebnisrechnung 1. Januar bis 31. Dezember 2023


Anhangs-
angabe

2023

2022


TEUR TEUR
Umsatzerlöse 27 78.166 97.402
Umsatzkosten
-72.628 -93.082
Bruttogewinn
5.538 4.320
Sonstige Erträge 30 6.012 3.709
Vertriebskosten 28 -120 -119
Verwaltungskosten 28 -3.052 -2.588
Sonstige Aufwendungen 30 -879 -2.539
Betriebsergebnis
7.499 2.783
Finanzerträge 31 1.057 1.422
Finanzaufwendungen 31 -2.401 -1.733
Finanzergebnis
-1.344 -312
Gewinn- und Verlustanteile an Unternehmen, die nach der


Equity-Methode bilanziert werden 11 3 3
Ergebnis vor Steuern
6.157 2.474
Ertragsteuern 32 -1.234 -131
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
4.923 2.343
Sonstiges Ergebnis


Positionen, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden


Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen 21 -2.766 9.410
Steuereffekte 19 786 -2.672
Sonstiges Ergebnis
-1.980 6.738
Gesamtergebnis
2.943 9.081

Anhang zum Konzernabschluss 2023


1. ALLGEMEINES

Die AVIR MS GmbH ("die Gesellschaft", "AVIR") ist ein Unternehmen, in der Rechtsform einer GmbH, mit Sitz in der Glanzstoffstraße, Erlenbach am Main. Der Konzernabschluss umfasst die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften (zusammen als der "Konzern", "AVIR Gruppe" bezeichnet).

Operativ tätig ist ausschließlich das Tochterunternehmen Mainsite GmbH & Co. KG, Erlenbach am Main ("Mainsite"). Die Mainsite hält weitere Beteiligungen, die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der AVIR Gruppe einbezogen werden. Die AVIR ist ausschließlich als Beteiligungsholding tätig.

Gegenstand der Mainsite ist die Erbringung von standortbezogenen infrastrukturellen und technischen Industriedienstleistungen. Das Leistungsangebot umfasst u. a. die Energie- und Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung, IT- und Telekommunikationsdienstleistungen, Logistikleistungen, Umweltschutz- und Sicherheitsleistungen, Werkschutz, Werkfeuerwehrleistungen und Leistungen des Werksärztlichen Dienstes. Ferner gehören der Erwerb, Besitz und die Verwaltung und Vermietung von Grundstücken einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zum Angebotsspektrum der Mainsite.

Das von Mainsite betriebene Netz der allgemeinen Versorgung ermöglicht eine Durchleitung der von den Kunden in Eigenversorgung erzeugten Strommengen und dient gleichzeitig der Stromversorgung anderer Standortkunden. Die Bereitstellung der verschiedenen erforderlichen Energieerzeugungsanlagen für alle Arten von Energie erfolgt im Industrie Center Obernburg ("ICO") durch die über die gemeinsame Konzernmutter verbundene Schwestergesellschaft Kraftwerk Obernburg GmbH ("KWO") und orientiert sich am Bedarf der am Standort beheimateten Unternehmen und den wirtschaftlich sinnvollen Vermarktungsmöglichkeiten von Strom und Wärme für die öffentliche Versorgung. Sämtliche von der KWO erzeugten Energiearten am Standort ICO werden von der Mainsite an die Kunden vertrieben.

Zum Stand 31. Dezember 2023 operierte der Konzern überwiegend in Deutschland.


2. GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG

Der Konzernabschluss wurde nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, sowie nach den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt.

Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.

Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023.

Einzelheiten zu den Rechnungslegungsmethoden befinden sich unter Kapitel "6. Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 10. Juni 2024 von der Geschäftsführung zur Veröffentlichung freigegeben.

Die Aufstellung des Konzernjahresabschlusses erfolgte in Euro. Alle dargestellten Finanzinformationen wurden, soweit nicht anders angegeben, auf den nächsten Tausender gerundet (Angaben in TEUR).


3. ERSTMALIG ANZUWENDENDE INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS (IFRS) UND INTERPRETATIONEN (IFRIC)

Aus der nachfolgenden Übersicht sind alle Standards (IFRS), Interpretationen (IFRIC) und sonstige Verlautbarungen, die erstmalig in der Europäischen Union verpflichtend, für die Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2023 anzuwenden sind, zu entnehmen:


Standard (IFRS)
Veröffentlichung
durch IASB
Änderungen an IFRS 17:
Versicherungsverträge
11/2021
Änderungen an IAS 1 und IFRS 2:
Angaben zu Rechnungslegungsmethoden
03/2022
Änderungen an IAS 8:
Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
03/2022
Änderungen an IAS 12:
Latente Steuern
08/2022
Änderungen an IAS 12:
Reform des internationalen Steuersystems
11/2023


Die Veröffentlichung der Änderungen und Verbesserungen an den Standards und Interpretationen haben keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage des Konzerns.


4. VERÖFFENTLICHTE, ABER NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDENDE INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS (IFRS) UND INTERPRETATIONEN (IFRIC)

Die folgenden Standards, Änderungen und Auslegungen bestehender Standards wurden ebenfalls durch IASB und IFRIC veröffentlicht, die aber erst in nach dem 1. Januar 2023 beginnenden Geschäftsjahren verpflichtend anzuwenden sind:


Standard (IFRS)
Veröffentlichung
IASB
Verpflichtende
Anwendung
Änderungen an IAS 1:
Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen/Klassifizierung von Schulden als kurz- bzw. langfristig
12/2023 1.1.2024
Änderungen an IFRS 16:
Leasingverbindlichkeiten aus einer Sale- and Leaseback-Transaktion
11/2023 1.1.2024
Änderungen an IAS 7 und IFRS 7:
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
05/2023 1.1.2024
Änderungen an IAS 21:
Fehlende Umtauschbarkeit
08/2023 1.1.2025


Die vorzeitige Anwendung von Standards und Interpretationen, die erst für spätere Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden sind, erfolgte nicht.

Für die oben genannten neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, die verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind, werden die Auswirkungen auf den AVIR-Konzernabschluss derzeit noch geprüft. Der Konzern geht jedoch derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.


5. UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE


5.1 Historie des Konsolidierungskreises

Die seit 2015 bestehende Muttergesellschaft, die AVIR MS GmbH, hat ihren Sitz in Erlenbach am Main und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter der Nummer HRB 14224 eingetragen.

Sie erwarb im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung am 4. Dezember 2015 sämtliche Anteile der Mainsite GmbH & Co. KG sowie deren Komplementärin, der Mainsite Verwaltungs GmbH. Damit wurde die AVIR MS GmbH zur alleinigen Kommanditistin der Mainsite GmbH & Co. KG.

Eine detaillierte Zusammenstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften und des gesamten Anteilsbesitzes erfolgt unter Kapitel "37. Verzeichnis der Tochterunternehmen".

Zu den Konsolidierungsgrundsätzen verweisen wir auf Kapitel "6.3 Konsolidierungsgrundsätze".


5.2 Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Eine Auflistung der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns ist der Anhangsangabe "11. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen" zu entnehmen.


6. ZUSAMMENFASSUNG WESENTLICHER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die für die Erstellung dieses Konzernabschlusses angewendeten wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze werden im Folgenden beschrieben. Der Konzern hat die nachstehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet, es sei denn, es ist anders angegeben.


6.1 Bewertung

Der Konzernabschluss ist mit Ausnahme bestimmter Posten, wie z. B. Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen, nach dem historischen Anschaffungs- oder Herstellungskostenprinzip aufgestellt. Die für die Ausnahmen angewandten Bewertungsmethoden werden im Weiteren beschrieben.


6.2 Unternehmensfortführung

Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet für das globale Wachstum im Jahr 2024 eine Rate von +3,1 %. Die größte Belastung für die Weltwirtschaft im Jahr 2024 sind die geopolitischen Konflikte und die Auswirkungen der strafferen Geldpolitik in vielen Ländern. Die höheren Zinsen belasten den Konsum und die Investitionen und damit die konjunkturelle Entwicklung. Für Deutschland sieht der IWF das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) in diesem Jahr um 0,5 % wachsen.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Inflation sowohl in den USA als auch in Europa weiterhin rückläufig entwickeln wird. Aus diesem Grund wird nicht mit weiteren Zinsanhebungen der Notenbanken gerechnet.

Perspektivisch erwartet die Gesellschaft in 2024 eine gleichbleibende Energiemengen- und Serviceabnahme bei niedrigeren Energiepreisen. Vor diesem Hintergrund werden die Umsatzerlöse moderat unter dem Vorjahr liegen. Ohne den positiven Effekt aus dem Verkauf des Grundstücks im Geschäftsjahr wird das Ergebnis vor Zinsen, Steuern, und Abschreibungen ("EBITDA") deutlich unter dem Niveau des Vorjahres sein.

Die Geschäftsführung geht davon aus, dass der Konzern über adäquate Ressourcen verfügen wird, um die Geschäftstätigkeit auf absehbare Zeit fortzuführen.


6.3 Konsolidierungsgrundsätze


6.3.1 Unternehmenszusammenschlüsse

Der Konzern bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode. Der Erwerbszeitpunkt stellt den Zeitpunkt dar, an dem die Beherrschung der Finanz- und Geschäftstätigkeit des Tochterunternehmens auf den Konzern übergeht. Die beim Erwerb übertragene Gegenleistung sowie das erworbene identifizierbare Nettovermögen werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ist der gezahlte Kaufpreis höher als das neu bewertete anteilige Netto-Reinvermögen zum Erwerbszeitpunkt, wird der positive Differenzbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Jeder entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wird jährlich auf Wertminderung überprüft. Jeglicher Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst.


6.3.2 Tochterunternehmen

Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.


6.3.3 Verlust der Beherrschung

Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird ergebniswirksam erfasst.


6.3.4 Anteile an Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert.

Assoziierte Unternehmen sind alle Unternehmen, auf die der Konzern einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, die er jedoch in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik nicht beherrscht; üblicherweise geht dies mit einem Anteil von 20 % bis 50 % der Stimmrechte einher.

Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine Vereinbarung, über die der Konzern die gemeinschaftliche Führung ausübt, wobei er Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung besitzt, anstatt Rechte an deren Vermögenswerten und Verpflichtungen für deren Schulden zu haben.

Anteile an assoziierten Unternehmen und dem Gemeinschaftsunternehmen werden zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktionskosten zählen. Der Anteil des Konzerns an nach dem Erwerb generierten Gewinnen oder Verlusten wird erfolgswirksam erfasst und der Anteil an den nach dem Erwerb verzeichneten Veränderungen beim sonstigen Ergebnis wird unter Vornahme einer entsprechenden Anpassung des Buchwerts der Beteiligung im sonstigen Ergebnis erfasst.

Wenn der Anteil des Konzerns an den Verlusten eines assoziierten Unternehmens gleich seiner Beteiligung an diesem assoziierten Unternehmen ist bzw. diese übersteigt, einschließlich aller unbesicherten Forderungen, weist der Konzern darüber hinausgehende Verluste nicht aus, sofern er nicht zugunsten des assoziierten Unternehmens rechtliche oder faktische Verpflichtungen eingegangen ist bzw. Zahlungen getätigt hat.


6.3.5 Bei der Konsolidierung eliminierte Geschäftsvorfälle

Die bilanziellen Effekte konzerninterner Transaktionen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Geschäftsbeziehungen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.


6.4 Transaktionen in Fremdwährung

Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Kassakurs am Tag der Transaktion in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet.


6.5 Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend aus erbrachten infrastrukturellen Dienstleistungen und aus der Lieferung von Strom und sonstigen Energiemedien (Wärme, Kälte, Druckluft, etc.) an Standortkunden des ICO.

Die Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über eine Ware oder Dienstleistung an einen Kunden übergeht. Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit den Kunden festgelegten Gegenleistungen bemessen.

Dividenden und ähnliche Erträge aus Beteiligungen werden grundsätzlich mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung vereinnahmt.

Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung oder zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst. Aufwendungen im Rahmen von Miet- und Leasingverhältnissen, die als
Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert sind, werden im Zeitpunkt der Nutzung der Miet- bzw. Leasinggegenstände verursachungsgerecht erfasst.

Zinsen werden unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode zum Zeitpunkt der Entstehung als Ertrag oder Aufwand erfasst. Ebenfalls im Zinsergebnis enthalten, sind die Zinsanteile aus der Aufzinsung von Rückstellungen und Leasingverbindlichkeiten.


6.6 Funktionskosten

Betriebliche Aufwendungen nach Arten werden grundsätzlich nach Maßgabe des Funktionsbereichs der jeweiligen Kostenstellen den einzelnen Funktionen zugeordnet. Aufwendungen in Zusammenhang mit funktionsübergreifenden Projekten werden auf Basis eines geeigneten Zuordnungsprinzips auf die betreffenden Funktionskosten aufgeteilt.


6.6.1 Umsatzkosten

Die Umsatzkosten sind diejenigen Kosten, die zur Herstellung der Erzeugnisse und Dienstleistungen dienen und die zur Erzielung der Umsätze beitragen.


6.6.2 Vertriebskosten

In den Vertriebskosten sind anteilige Personal- und Sachkosten, Kosten für Werbung sowie die anteiligen Abschreibungen, die auf den Vertriebsbereich entfallen, enthalten.


6.6.3 Verwaltungsaufwendungen

Die Verwaltungskosten beinhalten anteilige Personal- und Sachkosten sowie die anteiligen Abschreibungen, die diesem Funktionsbereich zugeordnet sind.


6.7 Leistungen an Arbeitnehmer


6.7.1 Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen, und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann.


6.7.2 Pensionsverpflichtungen

Der Konzern betreibt eine Reihe leistungsorientierter und beitragsorientierter Pläne, die entweder gedeckt oder ungedeckt sind. Das Vermögen der gedeckten Pläne wird separat vom Vermögen des Konzerns in treuhänderisch verwalteten Fonds gehalten. Die versicherungsmathematischen Bewertungen werden jeweils zum Bilanzstichtag vorgenommen.

Ein beitragsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, bei dem der Konzern festgelegte Beiträge an eine separate Einheit entrichtet. Der Konzern hat keine rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen zur Zahlung darüberhinausgehender Beiträge, falls der Fonds nicht über ausreichende Vermögenswerte verfügt, um alle Leistungen in Bezug auf Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer in der Berichtsperiode und in früheren Perioden zu erbringen.

Bei leistungsorientierten Plänen wird die Höhe der Pensionsleistung festgelegt, die ein Arbeitnehmer im Ruhestand erhalten wird. Diese Leistungshöhe ist für gewöhnlich von einem oder mehreren Faktoren wie beispielsweise Alter, Dienstjahre und Gehalt abhängig. Die Pensionspläne werden durch Zahlungen der Gesellschaft finanziert.

Die in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeit für die leistungsorientierten Pensionspläne ist der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung am Abschlussstichtag, abzüglich des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens, angepasst um nicht erfasste versicherungsmathematische Gewinne/Verluste und nach zu verrechnendem Dienstzeitaufwand. Die leistungsorientierte Pensionsverpflichtung wird jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens berechnet. Nach dieser Methode werden die Aufwendungen für die Pensionsvorsorgeleistung über die Lebensarbeitsdauer der Mitarbeiter verteilt und entsprechend dieser Verteilung der Gesamtergebnisrechnung belastet. Die Pensionsverpflichtung wird zum Barwert der geschätzten zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse angesetzt, wobei die Zinssätze hochwertiger Unternehmensanleihen zugrunde gelegt werden, deren Laufzeiten jenen der jeweiligen Pensionsverbindlichkeiten ähneln.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Veränderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens erfolgsneutral dem sonstigen Ergebnis gutgeschrieben bzw. belastet.


6.7.3 Gewinn- und Erfolgsbeteiligungspläne

Basierend auf den jeweiligen quantitativen und qualitativen Leistungsindikatoren erfasst der Konzern eine Verbindlichkeit und damit einen Aufwand für Bonuszahlungen und Gewinnbeteiligungen. Diese Verbindlichkeiten werden verbucht, wenn eine entsprechende vertragliche Verpflichtung vorliegt oder aufgrund einer Praxis in der Vergangenheit eine entsprechende faktische Verpflichtung entstanden ist.


6.8 Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden nur erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und dass die Zuwendungen gewährt werden.

Zuwendungen der öffentlichen Hand, die als Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste oder zur sofortigen finanziellen Unterstützung ohne künftig damit verbundenem Aufwand gezahlt werden, werden in der Periode in der der Anspruch entsteht ergebniswirksam erfasst.


6.9 Ertragsteuern

Der Steueraufwand für die Periode beinhaltet tatsächliche und latente Steuern. Steuern werden im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn die Steuern beziehen sich auf Posten, die im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall werden auch die Steuern jeweils im sonstigen Ergebnis direkt im Eigenkapital angesetzt.


6.9.1 Tatsächliche Steuern

Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den Betrag wider, der unter Berücksichtigung von steuerlichen Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste Schätzung darstellt. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen.

Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden nur unter bestimmten Bedingungen saldiert.

6.9.2 Latente Steuern

Latente Ertragsteuern werden zu Abschlusszwecken unter Verwendung der Verbindlichkeitsmethode für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und ihren Buchwerten angesetzt. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, latente Ertragsteuern aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit entstehen, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust haben, wird keine latente Ertragsteuer angesetzt. Die Höhe der latenten Ertragsteuern wird anhand der Steuersätze (und im Einklang mit der Steuergesetzgebung) bemessen, die zum Abschlussstichtag rechtlich oder faktisch gelten und zum Zeitpunkt der Realisierung des Steuerguthabens bzw. der Erfüllung der Steuerverbindlichkeit voraussichtlich gelten werden.

Die wichtigsten temporären Differenzen entstehen bei Neubewertungen im Anlagevermögen, Rückstellungen für Pensionsleistungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie anderen Rückstellungen.

Latente Steueransprüche in Verbindung mit steuerlichen Verlustvorträgen werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiger zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die steuerlichen Verlustvorträge verrechnet werden können.

Latente Ertragsteuern werden für temporäre Differenzen angesetzt, die aus Beteiligungen an Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen entstehen, es sei denn der Zeitpunkt der Auflösung der temporären Differenz wird vom Konzern bestimmt und es ist wahrscheinlich, dass die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht aufgelöst wird. Diese Differenzen haben in der Regel keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Auf temporäre Unterschiede, die aus der Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden zum Zeitwert im Rahmen von Unternehmenserwerben resultierten, werden latente Steuern bilanziert. Für zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts werde keine latenten Steuern erfasst.

Latente Steuerforderungen werden höchstens in dem Umfang aktiviert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.

Rechtlich und zeitlich verrechenbare Forderungen und Verbindlichkeiten aus latenten Steuern werden gegeneinander saldiert, wenn sie gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen.


6.10 Vorräte

Die Bewertung erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und erzielbarem Nettoveräußerungswert.

Die Vorräte des Konzerns bestehen ausschließlich aus Brennstoffen und zugekauften Materialien sowie Lebensmitteln für den Kantinenbetrieb. Sie werden zu Anschaffungskosten unter Anwendung der Durchschnittspreismethode angesetzt. Den Risiken aus langer Lagerdauer, Sachmängeln und Schwund wird durch entsprechende Abwertungen Rechnung getragen.

Fertige Erzeugnisse und unfertige Aufträge (Work in Progress) werden nach der Standardkostenmethode abzüglich Wertminderungen bilanziert und sie umfassen Rohstoffe, direkte Arbeitskosten, sonstige direkte Kosten und verbundene Fertigungsgemeinkosten, jedoch keine Fremdkapitalkosten. Der erzielbare Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im gewöhnlichen Geschäftsverlauf erzielbare Veräußerungswert, abzüglich Abschluss- und Veräußerungskosten.


6.11 Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, einschließlich aktivierter Fremdkapitalkosten, falls diese direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zugeordnet werden können, abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten Kosten, die unmittelbar dem Erwerb der Sachen zugeordnet werden können. Zinsaufwendungen für Darlehen zur Finanzierung der Errichtung einer Sachanlage werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Herstellungskosten erfasst.

Jeder Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer Sachanlage wird im Gewinn oder Verlust erfasst.

Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden dem Buchwert des Vermögenswertes hinzugefügt oder, sofern angemessen, als separater Vermögenswert verbucht, wenn es wahrscheinlich ist, dass der durch die Sachanlage verkörperte zukünftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird, und die Kosten der Sachanlage verlässlich ermittelt werden können.

Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern abzuschreiben. Die Abschreibung wird grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst.

Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden Sachanlagen betragen:

Gebäude und Grundbesitz 20 - 50 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 10 - 19 Jahre
Kraftfahrzeuge 5 - 10 Jahre
Computer-Hardware 5 - 10 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 - 15 Jahre


Restwert und Nutzungsdauer der Vermögenswerte werden zu jedem Abschlussstichtag geprüft und bei Bedarf angepasst.

Sachanlagen werden auf Wertminderungen geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielt werden kann.

Der Buchwert eines Vermögenswertes wird unmittelbar auf seinen erzielbaren Betrag wertberichtigt, wenn der Buchwert des Vermögenswertes höher ist als sein geschätzter erzielbarer Betrag. Bei einem Wegfall der Gründe für eine Wertminderung werden entsprechende Wertaufholungen, höchstens bis zu den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten, vorgenommen.

Sachanlagen, die sich im Bau, in der Installations- oder Testphase befinden werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Anlagen im Bau erfasst und nicht abgeschrieben. Sie werden umgegliedert mit Fertigstellung.

Eine Aktivierung von Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen als nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten wird nur dann vorgenommen, wenn durch sie zukünftig ein zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird.

Sind für den Betrieb einer Anlage turnusmäßig umfangreiche Maßnahmen notwendig, wie beispielsweise Revisionen oder technische Hauptuntersuchungen, wird ein Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, der den erwarteten Kosten für eine solche Großmaßnahme entspricht, über den Zeitraum bis zur Durchführung planmäßig abgeschrieben. Die dann anfallenden Kosten der Großmaßnahme werden aktiviert und über den Zeitraum bis zu ihrer nächsten Durchführung abgeschrieben. Alle sonstigen Reparatur- und Instandhaltungskosten werden in der jeweiligen Berichtsperiode ihres Anfalls ergebniswirksam verbucht.


6.12 Immaterielle Vermögenswerte

Sonstige immaterielle Vermögenswerte, die vom Konzern erworben werden und begrenzte Nutzungsdauern haben, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswertes, auf den sie sich beziehen, erhöhen. Alle sonstigen Ausgaben, inklusive der Ausgaben für einen selbst geschaffenen Geschäfts- oder Firmenwert und selbst geschaffene Markennamen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen.

Immaterielle Vermögenswerte werden über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern (5 - 10 Jahre) linear abgeschrieben. Die Abschreibungen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst.

Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.


6.13 Finanzinstrumente


6.13.1 Ansatz und erstmalige Bewertung


Finanzielle Vermögenswerte

Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert sowie im Falle eines finanziellen Vermögenswertes, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet.


Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert. Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Darlehen einschließlich Kontokorrentkrediten und derivativer Finanzinstrumente.


6.13.2 Folgebewertung


Finanzielle Vermögenswerte

Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte wie folgt klassifiziert:

zu fortgeführten Anschaffungskosten

erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert ("fair value through other comprehensive income", FVOCI)

erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert ("fair value through profit or loss", FVTPL)

Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt.

Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und

die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Ein Schuldinstrument wird erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfasst, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzungen sowohl darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte; und

seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zweitwert bewertet werden, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Bei der erstmaligen Erfassung kann der Konzern unwiderruflich entscheiden, finanzielle Vermögenswerte, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu erfolgsneutral zum beizulegenden Zweitwert erfüllen, als ergebniswirksam zum beizulegenden Zweitwert zu designieren, wenn dies dazu führt, ansonsten auftretende Rechnungslegungsanomalien ("accounting missmatch") zu beseitigen oder signifikant zu verringern.

Der Konzern trifft eine Einschätzung der Ziele des Geschäftsmodells, in dem der finanzielle Vermögenswert gehalten wird, auf einer Portfolio-Ebene, da dies am besten die Art, wie das Geschäft gesteuert und Informationen an das Management gegeben werden, widerspiegelt. Die zu berücksichtigenden Informationen schließen ein:

die angegebenen Richtlinien und Ziele für das Portfolio und die Durchführung dieser Richtlinien in der Praxis; dies umfasst, ob die Strategie des Managements darauf ausgerichtet ist, die vertraglichen Zinserträge zu vereinnahmen, ein bestimmtes Zinssatzprofil beizubehalten, die Laufzeit eines finanziellen Vermögenswertes mit der Laufzeit einer damit verbundenen Verbindlichkeit oder den erwarteten Mittelabflüssen abzustimmen oder Zahlungsströme durch den Verkauf der Vermögenswerte zu realisieren

wie die Ergebnisse des Portfolios ausgewertet und an das Konzernmanagement berichtet werden;

die Risiken, die sich auf die Ergebnisse des Geschäftsmodells (und der nach diesem Geschäftsmodell gehaltenen finanziellen Vermögenswerte) auswirken und wie diese Risiken gesteuert werden;

wie die Manager vergütet werden - zum Beispiel, ob die Vergütung auf dem beizulegenden Zeitwert der verwalteten Vermögenswerte oder auf den vereinnahmten vertraglichen Zahlungsströmen basiert - und;

Häufigkeit, Umfang und Zeitpunkt von Verkäufen finanzieller Vermögenswerte in vorherigen Perioden und die Erwartungen über zukünftige Verkaufsaktivitäten.

Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten an fremde Dritte durch Übertragungen, die nicht zur Ausbuchung führen, sind in Einklang damit, dass der Konzern die Vermögenswerte weiterhin bilanziert, für diesen Zweck keine Verkäufe.

Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzins-methode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst.


Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert ("fair value through profit or loss", FVTPL) eingestuft und bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, ein Derivat ist oder beim Erstansatz als ein solches designiert wird. Nettogewinne oder -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden ebenfalls im Gewinn oder Verlust erfasst.


6.13.3 Ausbuchung


Finanzielle Vermögenswerte

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.

Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behält.

Der Konzern führt Transaktionen durch, in denen er bilanzierte Vermögenswerte überträgt, aber entweder alle oder alle wesentlichen Risiken und Chancen aus dem übertragenen Vermögenswert behält. In diesen Fällen werden die übertragenen Vermögenswerte nicht ausgebucht.


Finanzielle Verbindlichkeiten

Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Konzern bucht des Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn dessen Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust erfasst.


6.13.4 Derivate Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

Der Konzern hält derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsrisiken. Eingebettete Derivate werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Basisvertrag getrennt und separat bilanziert.

Derivate werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden Derivate mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.


6.13.5 Wertminderung

Der Konzern ermittelt Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste (expected credit loss, ECL) für:

finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

Der Konzern bemisst die Wertberichtigungen in Höhe der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste, außer für die folgenden Wertberichtungen, die in Höhe des erwarteten 12‑Monats-Kreditverlusts bemessen werden:

Schuldverschreibungen und Bankguthaben, bei den sich das Ausfallrisiko (zum Beispiel das Kreditausfallrisiko über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments) seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat.

Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte werden immer in Höhe des über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusts bewertet.

Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit- und Kostenaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf vergangenen Erfahrungen des Konzerns und fundierten Einschätzungen, inklusive zukunftsgerichteter Informationen, beruhen.

Der Konzern nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist.

Der Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn:

es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Kreditverpflichtung vollständig an den Konzern zahlen kann, ohne dass der Konzern auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls welche vorhanden sind) zurückgreifen muss oder

der finanzielle Vermögenswert mehr als 90 Tage überfällig ist.

Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind erwartete Kreditverluste, die aus allen möglichen Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit des Finanzinstruments resultieren.

Zwölf-Monats-Kreditverluste sind der Anteil der erwarteten Kreditverluste, die aus Ausfallereignissen resultieren, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag (oder einem kürzeren Zeitraum, falls die erwartete Laufzeit des Instruments weniger als zwölf Monate beträgt) möglich sind.

Der bei der Schätzung von erwarteten Kreditverluste maximal zu berücksichtigende Zeitraum ist die maximale Vertragslaufzeit, in der der Konzern einem Kreditrisiko ausgesetzt ist.


Bemessung erwarteter Kreditverluste

Erwartete Kreditverluste sind die wahrscheinlichkeitsgewichteten Schätzungen der Kreditverluste. Kreditverluste werden als Barwert der Zahlungsausfälle (das heißt die Differenz zwischen den Zahlungen, die einem Unternehmen vertragsgemäß geschuldet werden, und den Zahlungen, die das Unternehmen voraussichtlich einnimmt) bemessen.

Erwartete Kreditverluste werden mit dem Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes abgezinst.


Darstellung der Wertminderung für erwartete Kreditverluste in der Bilanz

Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen.


Abschreibung

Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes wird abgeschrieben, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist. Bei Geschäftskunden führt der Konzern eine individuelle Einschätzung über den Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung durch, basierend darauf, ob eine angemessene Erwartung an die Einziehung vorliegt. Der Konzern erwartet keine signifikante Einziehung des abgeschriebenen Betrags.


6.13.6 Saldierung von Finanzinstrumenten

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag wird in der Bilanz angesetzt, wenn der Konzern einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.


6.14 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel umfassen Barmittel und Sichteinlagen mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten. Kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und keinen wesentlichen Wertschwankungen unterliegen, werden als Zahlungsmitteläquivalente unter diesem Posten ausgewiesen.


6.15 Sonstige Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn für den Konzern aus einem vergangenen Ereignis eine rechtliche oder faktische Verpflichtung erwächst, wenn es wahrscheinlich ist, dass zur Erfüllung der Verpflichtung wirtschaftliche Erträge benötigt werden, und wenn die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Für zukünftige operative Verluste werden keine Rückstellungen gebildet.

Für die Bildung von Rückstellungen wird IAS 37 "Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen" sowie IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" herangezogen. Die Bildung erfolgt nach bestmöglicher Schätzung der Ausgaben, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung am Bilanzstichtag erforderlich wären. Dabei werden künftige Kostensteigerungen und spezifische Risiken für die Verpflichtung berücksichtigt.

Rückstellungen für Verpflichtungen, bei denen die Mittelabflüsse nach mehr als zwölf Monaten erwartet werden, werden mit dem Barwert der voraussichtlichen Mittelabflüsse unter dem langfristigen Fremdkapital ausgewiesen. Rückstellungen, bei denen mit dem Mittelabfluss innerhalb der dem Bilanzstichtag folgenden zwölf Monate gerechnet wird, werden unter dem kurzfristigen Fremdkapital ausgewiesen.

Rückstellungen werden nicht mit Erstattungsansprüchen saldiert. Diese werden getrennt von den Rückstellungen aktiviert, wenn ihre Realisierung hinreichend sicher ist.

Einzelfallbezogene Rückstellungen werden derzeit für Schadenersatzansprüche, Umweltschutzmaßnahmen und ähnliche Verpflichtungen gebildet, bei denen nach den vorliegenden Informationen ein Abfluss von Mitteln in hinreichend genau geschätzter Höhe wahrscheinlich ist.

Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber dem Personal werden angesetzt für Zahlungen aufgrund von Mitarbeiterjubiläen, Abfindungszahlungen an Mitarbeiter oder anderen Personalaufwendungen.


6.16 Leasingverhältnisse

Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt der Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde.


6.16.1 Als Leasingnehmer

Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.

Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.

Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Normalerweise nutzt der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.

Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatzes wurde auf die aktuellen Zinssätze der Konzernfinanzierungen zurückgegriffen und entsprechende Mittelwerte gebildet.

Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:

feste Zahlungen, einschließlich de facto festen Zahlungen;

variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig bewertet anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. (Zins-)Satzes;

Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, und

den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen.

Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder Zinssatzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert.

Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf null verringert hat.

In der Bilanz weist der Konzern Nutzungsrechte in den Sachanlagen und Leasingverbindlichkeiten in den anderen finanziellen Verbindlichkeiten aus.


Kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen

Der AVIR-Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse, nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand.


6.16.2 Als Leasinggeber

Wenn der Konzern als Leasinggeber auftritt, stuft er beim Abschluss der Vereinbarung ein, ob es sich um ein Finanzierungsleasing oder ein Operating-Leasingverhältnis handelt.

Zur Einstufung jedes Leasingverhältnisses hat der Konzern eine Gesamteinschätzung vorgenommen, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert verbunden sind, überträgt. Wenn dies der Fall ist, wird das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing eingestuft; wenn nicht, ist es ein Operating-Leasingverhältnis. Im Rahmen dieser Beurteilung berücksichtigt der Konzern bestimmte Indikatoren, wie zum Beispiel, ob das Leasingverhältnis den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes umfasst.

Der Konzern bilanziert das Hauptleasingverhältnis und das Unterleasingverhältnis separat, wenn er als zwischengeschalteter Leasinggeber auftritt. Er stuft das Unterleasingverhältnis auf Grundlage seines Nutzungsrechts aus dem Hauptleasingverhältnis und nicht auf Grundlage des zugrunde liegenden Vermögenswertes ein. Wenn es sich bei dem Hauptleasingverhältnis um ein kurzfristiges Leasingverhältnis handelt, auf das der Konzern die oben beschriebene Ausnahme anwendet, stuft er das Unterleasingverhältnis als Operating-Leasingverhältnis ein.

Der Konzern wendet die Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 auf die Nettoinvestition in das Leasingverhältnis an (siehe Anhangsangabe "33. Leasingverhältnisse"). Die bei der Berechnung der Bruttoinvestition in das Leasingverhältnis angesetzten geschätzten, nicht garantierten Restwerte werden vom Konzern regelmäßig überprüft.

Leasingzahlungen aus diesen werden vom Konzern über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Ertrag in den Umsatzerlösen erfasst.


6.17 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Einige Rechnungslegungsmethoden und Anhangsangaben des Konzerns erfordern die Ermittlung beizulegender Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Schulden.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, zu dem am Bewertungsstichtag in einem geordneten Geschäftsvorfall im Hauptmarkt oder, wenn keiner vorhanden, im vorteilhaftesten Markt, zu dem der Konzern zu diesem Zeitpunkt Zugang hat, ein Vermögenswert verkauft oder eine Schuld übertragen werden würde. Der beizulegende Zeitwert einer Schuld spiegelt das Risiko der Nichterfüllung wider.

Sofern verfügbar, ermittelt der Konzern den beizulegenden Zeitwert eines Finanzinstruments auf Basis notierter Preise auf einem aktiven Markt für dieses Instrument. Ein Markt wird dann als aktiv angesehen, wenn Transaktionen für den jeweiligen Vermögenswert oder die jeweilige Verbindlichkeit in ausreichender Frequenz und in ausreichendem Umfang stattfinden, sodass Preisinformationen fortlaufend zur Verfügung stehen.

Sofern keine notierten Preise auf einem aktiven Markt existieren, verwendet der Konzern Bewertungstechniken, die die Verwendung relevanter beobachtbarer Inputfaktoren maximieren und die Verwendung nicht beobachtbarer Inputfaktoren minimieren. In die verwendete Bewertungstechnik fließen alle Faktoren ein, die die Marktteilnehmer bei der Preisfindung einer solchen Transaktion berücksichtigen würden.

Der beste Nachweis für den beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz eines Finanzinstruments ist grundsätzlich der Transaktionspreis, das heißt der beizulegende Zeitwert der übertragenen oder erhaltenen Gegenleistung. Stellt der Konzern fest, dass beim erstmaligen Ansatz der beizulegende Zeitwert vom Transaktionspreis abweicht und der beizulegende Zeitwert weder durch einen notierten Preis auf einem aktiven Markt für einen identischen Vermögenswert oder eine identische Schuld nachgewiesen wird noch auf einer Bewertungstechnik basiert, in der alle nicht beobachtbaren Inputfaktoren als unwesentlich betrachtet werden können, dann ist dieses Finanzinstrument beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten; dieser Betrag wird zur Abgrenzung der Differenz zwischen beizulegendem Zeitwert und Transaktionspreis angepasst. Im Rahmen der Folgebewertung ist diese Differenz in einer angemessenen Weise über die Laufzeit des Instruments, allerdings nicht später als bei vollumfänglicher Bewertung durch beobachtbare Marktdaten oder Ausbuchung der Transaktion, im Gewinn oder Verlust zu erfassen.


7. FINANZRISIKOMANAGEMENT


7.1 Finanzielle Risikofaktoren


7.1.1 Grundsätze des Risikomanagements

Das übergeordnete Ziel des Konzerns besteht darin, die Wirtschaftlichkeit des Konzerns vor Schwankungen auf den Finanzmärkten zu schützen und mithilfe von Produkten die Wettbewerbsposition des Konzerns zu stärken.

Durch seine Geschäftstätigkeit ist der Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, wie beispielsweise dem Marktrisiko, dem Kreditrisiko oder dem Liquiditätsrisiko. In den folgenden Ausführungen wird auf die Risiken eingegangen, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben und denen der Konzern zum Abschlussstichtag ausgesetzt war.

Der im Unternehmen verankerte Budgeterstellungs- und Liquiditätssteuerungsprozess einschließlich einer auf Quartalsbasis durchgeführten prospektiven Neueinschätzung (sog. "Rolling Forecast") und die monatliche Ermittlung der relevanten Leistungskennzahlen stellen eine frühzeitige Erkennung möglicher Fehlentwicklungen sicher und ermöglichen es, gegensteuernde Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen (Risikofrüherkennungssystem).


7.1.2 Marktrisiko

Die größten Risiken für die betriebliche Tätigkeit bestehen in der Nachfrage der am ICO angesiedelten Unternehmen nach Energie und Dienstleistungen und den dazugehörigen Auswirkungen auf die Umsatzerlöse sowie das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit.

Wie in der Vergangenheit bleibt die bestehende Abhängigkeit von den beiden Großkunden unverändert bestehen. Die Standortkunden sind stark von der Automobilindustrie abhängig, die auch im Jahr 2023 noch nicht das Vorkrisenniveau von 2019 erreicht hat. Mit Abschluss der Finanzierungsverträge im Dezember 2017, im Rahmen der Modernisierung des Kraftwerks, wurden jedoch die Energieverträge mit den wichtigsten Standortkunden bis Ende 2032 verlängert.

Auch Temperaturschwankungen führen zu Mehr- oder Minderabsatz im Wärmebereich. Ein ausgereiftes Portfoliomanagement beobachtet laufend die Marktsituation und optimiert die Erzeugung entsprechend.

Auch die weitere Entwicklung der geopolitischen Spannungen und ihr Einfluss auf die Energiepreise- und versorgung wird vom Management laufend beobachtet. Die Gesellschaft kann jedoch, aufgrund von Preisanpassungsklauseln, die Gasbezugspreise an ihre Standortkunden weitergeben.


7.1.3 Ausfallrisiken

Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus den sonstigen langfristigen Vermögenswerten des Konzerns. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.

In Bezug auf latente Forderungsausfallrisiken sind Vorgaben für vorgelagerte Kreditwürdigkeitsprüfungen sowie darauf aufbauend Festlegungen kundenspezifischer Ratings und Kreditlimits im Unternehmen etabliert. Das aktive Mahnwesen und der direkte Kontakt zu unseren Kunden reduzieren das Kreditrisiko deutlich.


7.1.4 Zinsrisiken

Der Konzern ist infolge seiner Finanzierungsaktivitäten Zinsrisiken ausgesetzt. Marktinduzierte Zinsänderungen können insbesondere Einfluss auf die Zinslast im Zusammenhang mit variabel verzinslichen Darlehen haben. Änderungen der Zinsraten beeinflussen hierbei den zinsbedingten Cashflow. Zur Absicherung dieses Cashflow-Risikos hält die Gruppe Zinscaps, um bestimmte variable Cashflows in fixe Cashflows zu transformieren und die Zinsrate abzusichern (siehe Kapitel "12. Andere finanzielle Vermögenswerte" und Kapitel "26. Finanzinstrumente").

Weiterhin ist der Konzern dem Risiko ausgesetzt, dass sich der Buchwert der Finanzschulden aufgrund von Zinsänderungen ändern kann. Da der Konzern nicht plant, diese Finanzschulden zum Marktpreis anzusetzen, besteht in diesem Zusammenhang kein wirtschaftliches Risiko. Die Gruppe unterliegt Zinsrisiken hauptsächlich in Deutschland.


7.1.5 Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Die Steuerung der Liquidität im Konzern soll sicherstellen, dass - soweit möglich - stets ausreichend liquide Mittel verfügbar sind, um unter normalen, wie auch unter angespannten Bedingungen den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können, ohne untragbare Verluste zu erleiden oder die Reputation des Konzerns zu schädigen.

Der Konzern hat einen geeigneten Rahmen für die Steuerung von Liquiditätsrisiken in Bezug auf die kurz-, mittel- und langfristige Liquidität festgelegt. Der Konzern steuert sein Liquiditätsrisiko durch die regelmäßige Überwachung der prognostizierten Cashflows.

Die folgende Aufstellung der Fälligkeiten zeigt, wie die Cashflows aus den Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag die Liquiditätssituation des Konzerns künftig beeinflussen werden. Die Aufstellung zeigt die vertraglich vereinbarten, undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten. Der Mittelabfluss unterliegt folgenden Bedingungen: Kann der Geschäftspartner die Zahlung zu verschiedenen Terminen verlangen, so wird der frühestmögliche Zahlungstermin für die Aufstellung herangezogen.



31.12.2023

Weniger als 1 Jahr
Zwischen
1 und 2
Jahren
Zwischen
3 und 5
Jahren

Mehr als
5 Jahre

TEUR TEUR TEUR TEUR
Darlehen 1.066 961 2.031 1.875
Andere finanzielle Verbindlichkeiten



- Leasingverbindlichkeiten 2.666 3.009 9.184 2.518
- Übrige andere finanzielle Verbindlichkeiten 70 85 300 1.071
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 32.324 - - -


31.12.2022

Weniger als 1 Jahr
Zwischen
1 und 2
Jahren
Zwischen
3 und 5
Jahren

Mehr als
5 Jahre

TEUR TEUR TEUR TEUR
Darlehen 1.086 980 2.679 2.189
Andere finanzielle Verbindlichkeiten



- Leasingverbindlichkeiten 2.443 2.525 8.057 5.055
- Übrige andere finanzielle Verbindlichkeiten 60 70 270 1.211
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 33.805 655 - -


Der Konzern verfügte im Jahresverlauf 2023 über einen durchgängig ausreichenden Liquiditätsbestand. Die Notwendigkeit der Inanspruchnahme von kurzfristigen Kreditlinien bestand im gesamten Geschäftsjahr 2023 nicht.

Zur Finanzierung der Geldabflüsse in den kommenden zwölf Monaten steht neben dem operativen Cashflow auch eine zugesagte Kreditlinie zur Verfügung.


7.2 Kapitalmanagement

Ziel des Kapitalmanagements im AVIR-Konzern ist eine effiziente Steuerung finanzieller Ressourcen innerhalb der Geschäftsbereiche, die Erzielung einer angemessenen Rendite sowie die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes.

Das Kapitalmanagement der AVIR Gruppe steuert sowohl das Eigenkapital als auch die Verbindlichkeiten. Es ist die Strategie der Geschäftsführung eine ausgeglichene Mischung von Verbindlichkeiten und Eigenkapital aufrechtzuerhalten. Die Eigenkapitalquote stellt sich wie folgt dar:


31.12.2023 31.12.2022

TEUR TEUR
Gezeichnetes Kapital 25 25
Gewinnrücklagen 8.849 3.926
Übriges kumuliertes Eigenkapital 678 2.658
Summe Eigenkapital 9.552 6.609
Vermögenswerte insgesamt 104.379 103.883
Eigenkapitalquote 9,2 % 6,4 %



8. VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt von der Geschäftsleitung Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen.

Die zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen beruhen auf dem zum Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernabschlusses aktuell verfügbaren Informationsstand.

Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst.

Insbesondere werden Schätzungen und Annahmen bei der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögenswerten des Anlagevermögens, der Bestimmung abgezinster zukünftiger Zahlungsströme im Rahmen von Werthaltigkeitsprüfungen und der Bildung von Rückstellungen, der Bewertung von Forderungen und Beständen sowie der Realisierbarkeit latenter Steueransprüche getroffen. Die vorgenommenen Schätzungen und getroffenen Annahmen basieren auf Erfahrungswerten, Marktbeobachtungen und Branchenentwicklungen sowie gegebenenfalls in Auftrag gegebenen Gutachten.

Die Festlegung der Nutzungsdauer von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten basiert auf der Schätzung des Zeitraums, in dem die Vermögenswerte Mittelzuflüsse generieren (siehe Kapitel "9. Sachanlagen").

Für die Bildung von Rückstellungen werden kontinuierlich Schätzungen und Annahmen hinsichtlich der zukünftigen Mittelabflüsse getroffen. Wertansätze der Rückstellungen werden umgehend geändert, wenn Ereignisse oder Umstände anzeigen, dass sich die zukünftigen Mittelabflüsse gegenüber der getroffenen Einschätzung am Bilanzstichtag ändern werden (siehe Kapitel "23. Sonstige Rückstellungen").

IFRIC 23 beinhaltet Klarstellungen, wie die in IAS 12 festgelegten Ansatz- und Bewertungsvorschriften anzuwenden sind, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung besteht und umfasst tatsächliche und latente Steueransprüche oder Steuerschulden. Gemäß IFRIC 23 können unsichere steuerliche Behandlungen gesondert oder zusammen mit einer oder mehreren anderen unsicheren steuerlichen Behandlungen zusammengefasst zu berücksichtigen sein. Hierbei ist diejenige Methode zu wählen, die sich besser für die Vorhersage der Auflösung der Unsicherheit eignet. Bei der Beurteilung ist davon auszugehen, dass eine Steuerbehörde sämtliche Beträge prüfen wird, zu deren Prüfung sie befugt ist und dass sie für deren Prüfung über sämtliche einschlägigen Informationen verfügt. Wenn es als unwahrscheinlich angesehen wird, dass die Steuerbehörde eine unsichere steuerliche Behandlung akzeptiert, so ist zur Berücksichtigung der Auswirkung der Unsicherheit in Abhängigkeit davon, welche Methode sich besser für die Vorhersage der Auflösung der Unsicherheit eignet, entweder der wahrscheinlichste Betrag oder der Erwartungswert auf jede unsichere steuerliche Behandlung anzuwenden. Änderungen der Annahmen über die richtige Interpretation von steuerlichen Normen wie zum Beispiel aufgrund geänderter Rechtsprechungen fließen in die Bilanzierung der ungewissen Ertragsteueransprüche und -schulden im entsprechenden Wirtschaftsjahr ein.

Neben Schätzungen und Annahmen auf Basis von Marktbeobachtungen und Erfahrungswerten trifft die Geschäftsführung des Konzerns auch auf Einzelfälle bezogene Geschäftsentscheidungen nach vernünftigem kaufmännischem Ermessen. Dies betrifft beispielsweise unter anderem Einzelwertberichtigungen von Forderungen oder Risiken aus steuerlichen Prüfungen.

Die Verwendung von weiteren Ermessenentscheidungen und Schätzungen sind den entsprechenden Kapiteln, in denen sie zur Anwendung kamen, zu entnehmen.


9. SACHANLAGEN



Grundstücke
und
Gebäude
Technische Anlagen
und
Maschinen


Geschäfts-
ausstattung


Anlagen
im Bau



Summe

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Buchwert zum 1.1.2022 39.273 14.890 3.254 405 57.822
Zugänge 2.898 519 1.380 819 5.616
Abgänge -5.967 -6 -1 - -5.974
Umbuchungen 3 110 208 -321 0
Abschreibungen -1.373 -1.722 -731 - -3.826
Buchwert zum 31.12.2022 34.834 13.792 4.110 904 53.640
Buchwert zum 1.1.2023 34.834 13.792 4.110 904 53.640
Zugänge 1.315 416 613 478 2.822
Abgänge -398 -9 -13 - -420
Umbuchungen 400 250 32 -682 0
Abschreibungen -1.213 -1.045 -767 - -3.025
Buchwert zum 31.12.2023 34.938 13.404 3.975 700 53.017
Zum 31.12.2022




Anschaffungs- und Herstellungskosten 42.158 25.161 7.918 904 76.141
kumulierte Abschreibungen -7.324 -11.369 -3.808 - -22.501
Netto Buchwert 34.834 13.792 4.110 904 53.640
Zum 31.12.2023




Anschaffungs- und Herstellungskosten 43.475 25.818 8.550 700 78.543
kumulierte Abschreibungen -8.537 -12.414 -4.575 - -25.526
Netto Buchwert 34.938 13.404 3.975 700 53.017


Im Sachanlagevermögen befinden sich zum 31. Dezember 2023 Nutzungsrechte in Höhe von TEUR 4.656 (i. Vj. TEUR 4.736) in Zusammenhang mit Leasingobjekten, die nach IFRS 16 aktiviert werden (siehe Kapitel "33. Leasingverhältnisse").

Im Berichtsjahr sind wie im Vorjahr keine Fremdkapitalkosten angefallen, die nach IAS 23 zu aktivieren wären.

Der Abschreibungsaufwand in Höhe von TEUR 3.025 (i. Vj. TEUR 3.826) ist in erster Linie unter den "Umsatzkosten" im Gewinn und Verlust enthalten.

Ein Bankdarlehen ist durch eine Grundschuld auf eines der Mainsite gehörigen Grundstücke in Höhe von TEUR 4.000 besichert.


10. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE


TEUR
Buchwert zum 1.1.2022 1.050
Zugänge 239
Abgänge -2
Abschreibungen -168
Buchwert zum 31.12.2022 1.119
Buchwert zum 1.1.2023 1.119
Zugänge 44
Abschreibungen -179
Buchwert zum 31.12.2023 984
Zum 31.12.2022
Anschaffungs- und Herstellungskosten 2.331
kumulierte Abschreibungen -1.212
Netto Buchwert 1.119
Zum 31.12.2023
Anschaffungs- und Herstellungskosten 2.375
kumulierte Abschreibungen -1.319
Netto Buchwert 984



11. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN

Die Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen bilden sich in der Bilanz wie folgt ab:


31.12.2023 31.12.2022

TEUR TEUR
Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen 3 3


Die Gemeinschaftskläranlage ("GKA") Bayerische Untermain GmbH ist für die Aufbereitung des Abwassers und die Abwasserversorgung der im ICO angesiedelten Unternehmen zuständig.

GKA GmbH
31.12.2023 31.12.2022
Eigentumsanteil % 50 50
Vermögenswerte TEUR 2.761 2.752
Schulden TEUR 2.645 2.636
Nettovermögen (100 %) TEUR 116 116
Anteil des Konzerns am Nettovermögen (50 %) TEUR 58 58


Die Ergebnisrechnung stellt sich wie folgt dar:


2023 2022

TEUR TEUR
Umsatzerlöse 6.622 5.162
planmäßige Abschreibung -169 -168
Ertragsteueraufwendungen -1 -1
Gewinn und Gesamtergebnis (100 %) 5 5
Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis (50 %) 3 3
Erhaltene Dividende des Konzerns 3 3



12. ANDERE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE


31.12.2023 31.12.2022

TEUR TEUR
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 7.226 7.117
Vermögenswerte aus Unterleasingverhältnissen - langfristig 10.662 11.689
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 270 422

18.159 19.228



13. VORRÄTE


31.12.2023 31.12.2022

TEUR TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.309 1.319
Altersabschlag -162 -152
Unfertige Leistungen 34 9

1.181 1.176



14. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN


31.12.2023 31.12.2022

TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.735 7.756
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 12.172 8.156
Forderungen aus Unterleasingverhältnissen - kurzfristig 2.148 1.771
Aktive Rechnungsabgrenzung 200 183
Übrige Forderungen 674 4.584

18.929 22.451


Die Fälligkeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:


31.12.2023 31.12.2022


Buchwert
Wert-
berichtigung

Buchwert
Wert-
berichtigung

TEUR TEUR TEUR TEUR
Noch nicht fällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.930 - 7.541 -
Überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:



bis zu einem Monat 361 - 90 -
ein bis drei Monate 444 - 125 -
mehr als drei Monate - - - -

3.735 - 7.756 -

3.735 7.756



Mit Beschluss vom Amtsgericht - Insolvenzgericht - Aschaffenburg vom 1. Dezember 2023 wurde im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen eines Standortkunden, die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft wurde wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1. Februar 2024 eröffnet. Vor dem Hintergrund des Scheiterns des im Rahmen des Insolvenzverfahrens eingeleiteten Investorenprozesses wurde der schuldnerische Geschäftsbetrieb zum 31. Mai 2024 eingestellt.

Aufgrund von Sicherungsrechten und Aufrechnungsmöglichkeiten gegenüber eines Standortkunden in Insolvenz wurden keine Wertberichtigung erfasst.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegen die KWO aus KWK-Förderungen, welche in der Mainsite einen durchlaufenden Posten darstellen.

In den oben aufgeführten übrigen Forderungen sind folgende Positionen enthalten:


31.12.2023 31.12.2022

TEUR TEUR
Forderungen aus Abwassergutschriften 141 -
Forderungen aus Netzumlagen 236 39
Forderungen gegenüber Übertragungsnetzbetreiber - 2.191
Vergleichsvereinbarung aus Insolvenzfall - 1.991
Forderungen aus dem Verkauf von Erbbaurecht - 310
Sonstiges 297 53

674 4.584



15. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTEL-ÄQUIVALENTE


31.12.2023 31.12.2022

TEUR TEUR
Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten 7.813 1.407

7.813 1.407



16. EIGENKAPITAL

Die Entwicklung des Eigenkapitals und das Gesamtergebnis sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung gesondert dargestellt. Die Bestandteile des Gesamtergebnisses sind in der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.

Das gezeichnete Kapital der AVIR MS GmbH beträgt TEUR 25. Gesellschafter der AVIR MS GmbH sind die Kenai Capital Markets Sárl, Luxembourg, sowie die Robus Capital Management Ltd, Luxembourg.


17. FINANZSCHULDEN


31.12.2023 31.12.2022

TEUR TEUR
Langfristige Darlehen 4.516 5.383
Kurzfristige Darlehen 917 897

5.433 6.280


Die Laufzeit der langfristigen Finanzschulden stellt sich wie folgt dar:


31.12.2023 31.12.2022

TEUR TEUR
Ein bis zwei Jahre 868 868
Drei bis fünf Jahre 1.854 2.454
Über fünf Jahre 1.794 2.061

4.516 5.383


Die Überleitung der Bewegungen der Schulden auf die Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit stellt sich wie folgt dar:


Finanzschulden

TEUR
Stand zum 1.1.2023 6.280
Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungsänderungen
Rückzahlungen -867
Gezahlte Zinsen -129
Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit -996
Zinsaufwendungen 148
Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf Schulden 148
Stand zum 31.12.2023 5.433



18. ANDERE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN


31.12.2023 31.12.2022

TEUR TEUR
Langfristig

Übrige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 1.526 1.611
Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 14.495 15.637

16.021 17.248
Kurzfristig

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 2.882 2.443

2.882 2.443

18.903 19.691


Bei den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten aus der Übertragung von Pensionsrückstellungen gegenüber der Kraftwerk Obernburg GmbH in Höhe von TEUR 1.526 (i. Vj. TEUR 1.611).

Die Überleitung der Bewegungen der anderen finanziellen Verbindlichkeiten auf die Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit stellt sich wie folgt dar:


Andere finanzielle
Verbindlichkeiten

TEUR
Stand zum 1.1.2023 19.691
Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungsänderungen
Rückzahlungen -2.765
Gezahlte Zinsen -849
Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit -3.614
Zinsaufwendungen 849
Sonstige Änderungen aus Leasingverhältnissen 1.977
Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf Schulden 2.826
Stand zum 31.12.2023 18.903



19. LATENTE STEUERANSPRÜCHE/SCHULDEN

Latente Ertragsteueransprüche und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch zur Aufrechnung tatsächlicher Steueransprüche gegen tatsächliche Steuerverbindlichkeiten besteht und wenn sich die latenten Ertragsteuern auf die gleiche Steuerbehörde beziehen.


31.12.2023 31.12.2022

TEUR TEUR
Latente Ertragssteueransprüche 5.632 4.860
Latente Ertragssteuerschulden -1.338 -
Latente Steueransprüche - netto 4.294 4.860


Die Veränderungen bei latenten Steueransprüchen und -verbindlichkeiten stellen sich unter Berücksichtigung der Saldenverrechnung innerhalb einer einheitlichen Steuergesetzgebung wie folgt dar:


Steuerliche
Verluste
Pensionen und
Personalbereich
Neubewertung
Sachanlagen

Sonstige

Summe

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Stand zum 31.12.2022 598 3.964 195 104 4.860
Effekt auf den Gewinn und Verlust -330 552 -1.533 -43 -1.352
Effekt auf das sonstige Ergebnis - 786 - - 786
Stand zum 31.12.2023 268 5.302 -1.338 61 4.294


Im Konzern existieren gewerbesteuerliche Verlustvorträge von TEUR 1.693 (i. Vj. TEUR 2.689) und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von TEUR 355 (i. Vj. TEUR 1.579), welche unbegrenzt zur Verfügung stehen und dort mit zukünftig anfallenden zu versteuernden Einkommen bei der jeweiligen Gesellschaft verrechnet werden können. Hierfür wurden latente Steuern gebildet.


20. STEUERSCHULDEN


31.12.2023 31.12.2022

TEUR TEUR
Betriebsprüfungsrisiko 430 430
Gewerbesteuer 29 82
Körperschaftssteuer 49 164

508 676



21. RÜCKSTELLUNGEN FÜR LEISTUNGEN NACH BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES

Der Konzern hat in der Vergangenheit verschiedene arbeitgeberfinanzierte Altersversorgungssysteme angeboten. Es gab endgehaltsorientierte Leistungszusagen (Direktzusagen) sowie mittelbare Pensionszusagen über die Jordan-Vits-Stiftung ("JVS") (Unterstützungskasse). Im Zuge der steigenden Pensionslasten wurden die Systeme über die Jahre in ihrem Leistungsumfang reduziert.

Die endgehaltsorientierte Leistungszusagen (Direktzusagen) wurden Mitarbeiter ab einer bestimmten Führungsebene in Form individueller Pensionsverträge gewährt. Bis Dezember 2003 wurde in drei unterschiedliche Arten von leistungsorientierten Plänen unterschieden. Diese Pläne wurden geschlossen und die relevanten Verträge mit den Mitarbeitern wurden Ende 2003 auf beitragsorientierte Pläne umgestellt. Die bis 2003 angefallenen Anwartschaften wurden in diesem Rahmen festgeschrieben. Seit 2004 werden die laufenden Beiträge durch den Konzern direkt an eine Versicherungsgesellschaft entrichtet.

Gemäß den Bestimmungen der Jordan-Vits-Stiftung hat jeder Mitarbeiter Anspruch auf eine Altersrente (leistungsorientierter Plan). Die Altersrente ist von der JVS zu zahlen und die Konzerngesellschaft entrichtet Beiträge an die JVS. Der Umfang der Leistungen der JVS ist in ihrem Leistungsplan definiert. Die Jordan-Vits-Stiftung wurde für Neuzugänge komplett geschlossen und die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Anwartschaften wurden zum 31. Dezember 2009 als statischer Besitzstand festgeschrieben. Wenn die Anlagen im Fonds der JVS nicht (mehr) ausreichen, um die Leistungen zu finanzieren, sind die Pensionszahlungen vom Konzern zu leisten.

Darüber hinaus gibt es Altersversorgungszusagen, die mit einem Arbeitgeberzuschuss als Entgeltumwandlung der Mitarbeiter finanziert werden. Diese sind in kollektivrechtlichen Regelungen (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen) und Einzelzusagen (Deferred Compensation) definiert. Mitarbeiter können diese Leistungen auch noch selbst durch weitere Entgeltumwandlungen erhöhen. Diese Altersversorgungszusagen werden entweder als Direktzusage oder aber (überwiegend) als Direktversicherung durchgeführt.

Die Entwicklung der Pensionsrückstellungen, aufgegliedert nach dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung und dem Marktwert des Planvermögens, stellt sich wie folgt dar:


31.12.2023 31.12.2022

TEUR TEUR
Barwert der gedeckten Verpflichtungen 19.961 19.089
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens -2.851 -3.018
Unterdeckung der gedeckten Pläne 17.110 16.071
Barwert der ungedeckten Verpflichtungen 15.283 14.198
Summe der Unterdeckung der leistungsorientierten Pensionspläne 32.393 30.269
Rückstellungen laut Bilanz 32.393 30.269




Barwert der
Verpflichtung
Beizulegender
Zeitwert des
Planvermögens


Summe

TEUR TEUR TEUR
Am 1.1.2022 -43.948 2.924 -41.024
Laufender Dienstzeitaufwand -40 - -40
Zinsaufwendungen (-) / -erträge (+) -530 32 -498

-570 32 -538
Neubewertungen:


Rendite des Planvermögens, nicht enthalten in
Zinsaufwendungen/-erträgen

-

15

15
Gewinne (+) / Verluste (-) aus Veränderungen der
finanziellen Annahmen

9.798

-

9.798
Erwartete Gewinne (+) / Verluste (-) -403 - -403

9.395 15 9.410
Arbeitgeberbeiträge - 1.236 1.236
Leistungszahlungen aus dem Plan 1 1.262 -1.262 -
Leistungszahlungen des Arbeitgebers 656 - 656
Sonstige Korrektur Vorjahr -82 73 -9
Am 31.12.2022 -33.287 3.018 -30.269

1 Die Leistungszahlungen sind von der JVS zu zahlen und die Konzerngesellschaft entrichtet Beiträge an die JVS.




Barwert der
Verpflichtung
Beizulegender
Zeitwert des
Planvermögens


Summe

TEUR TEUR TEUR
Am 1.1.2023 -33.287 3.018 -30.269
Laufender Dienstzeitaufwand -34 - -34
Zinsaufwendungen (-) / -erträge (+) -1.331 109 -1.222

-1.365 109 -1.256
Neubewertungen:


Rendite des Planvermögens, nicht enthalten in
Zinsaufwendungen/-erträgen

-

-200

-200
Gewinne (+) / Verluste (-) aus Veränderungen der
finanziellen Annahmen

-2.192

-

-2.192
Erwartete Gewinne (+) / Verluste (-) -374 - -374

-2.566 -200 -2.766
Arbeitgeberbeiträge - 1.211 1.211
Leistungszahlungen aus dem Plan 1 1.287 -1.287 -
Leistungszahlungen des Arbeitgebers 687 - 687
Am 31.12.2023 -35.244 2.851 -32.393

1 Die Leistungszahlungen sind von der JVS zu zahlen und die Konzerngesellschaft entrichtet Beiträge an die JVS.

Der ergebniswirksame Betrag in Höhe von TEUR -1.256 (i. Vj. TEUR -538) ist neben den Finanzierungsaufwendungen in erster Linie in den Umsatzkosten enthalten.

Zahlungen des Konzerns in Bezug auf die Pensionspläne werden sich in 2024 voraussichtlich auf TEUR 1.970 belaufen.

Die wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen, die zu Bilanzierungszwecken getroffen wurden, stellen sich wie folgt dar:


31.12.2023 31.12.2022
Abzinsungssatz 3,47 % 4,12 %
Steigerungsrate der ruhegehaltsfähigen Gehälter 3,00 % 2,25 %
Steigerungsrate der Pensionszahlungen 2,25 % 2,25 %
Steigerungsrate der Pensionszahlungen für beitragsorientierte Verträge 1,00 % 1,00 %
Duration 9,000 9,000


Die Annahmen über die künftige Lebenserwartung beruhen auf veröffentlichten Statistiken und Sterbetafeln (Heubeck-Richttafeln zur Sterblichkeit (RT 2018 G).

Die Sensitivität der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung in Bezug auf Veränderungen der grundlegenden wesentlichen Annahmen stellt sich wie folgt dar:



2023 2022

Veränderung Annahmen DBO DBO
Abzinsungssatz Anstieg um 0,50 % Rückgang um 4,82 % Rückgang um 4,72 %
Rentensteigerungsrate Anstieg um 0,50 % Anstieg um 3,91 % Anstieg um 3,82 %
Lebenserwartung Anstieg um 1 Jahr Anstieg um 4,22 % Anstieg um 3,84 %
Abzinsungssatz Rückgang um 0,50 % Anstieg um 5,29 % Anstieg um 5,17 %
Rentensteigerungsrate Rückgang um 0,50 % Rückgang um 3,64 % Rückgang um 3,55 %


Die oben dargestellten Sensitivitätsanalysen basieren auf einer Veränderung einer Annahme, während alle sonstigen Annahmen konstant bleiben. In der Praxis ist dieses Ereignis unwahrscheinlich und Änderungen bei einigen der Annahmen können miteinander korrelieren. Bei der Berechnung der Sensitivität der leistungsorientierten Verpflichtung in Bezug auf wesentliche versicherungsmathematische Annahmen wurde dieselbe Methode (Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung, errechnet nach der Methode der laufenden Einmalprämien am Ende der Berichtsperiode) angewendet wie bei der Berechnung der in der Bilanz ausgewiesenen Pensionsverpflichtung.


Das Planvermögen beinhaltet:


2023 2022

% %
Flüssige Mittel 5 5
Versicherungsverträge 95 95



22. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN


31.12.2023 31.12.2022

TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 917 1.041
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.688 6.493
Übrige Verbindlichkeiten 20.628 19.743
Abgrenzungsposten 1.741 1.480
Abgrenzungsposten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.351 5.703

32.324 34.460


Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Geschäftsjahr, wie auch schon im Vorjahr, größtenteils die KWO. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Zusätzlich beinhaltet die Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der GKA in Höhe von TEUR 29 (i. Vj. TEUR 573).

Die übrigen Verbindlichkeiten setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:


31.12.2023 31.12.2022

TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Übertragungsnetzbetreiber 18.572 15.588
Verbindlichkeiten gegenüber Personal 903 806
Kunden mit Habensalden 598 2.555
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern 161 166
Sonstige 393 628

20.628 19.743


Am 30. Dezember 2016 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ("BAFA") durch Zulassungsgrundbescheid auf Antrag der KWO die KWK-Bestandsanlage der KWO zur Bestandsanlagenförderung nach § 13 des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ("KWKG") zugelassen. Auf dieser Grundlage sind für die Jahre 2017 bis 2019 Abschlagszahlungen seitens der Mainsite in ihrer Funktion als Verteilernetzbetreiber an die KWO erfolgt sowie entsprechende Ausgleichsbeträge durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH an die Mainsite gezahlt worden. Das BAFA hat mit Bescheid vom 2. Februar 2018 den Antrag abgelehnt und KWO hiergegen Widerspruch erhoben. Seit Herbst 2020 ruht das Widerspruchsverfahren im gegenseitigen Einverständnis bis eine endgültige und verbindliche Entscheidung in einem anderen Musterverfahren eines ähnlichen Falls getroffen worden ist. Auf die mündliche Verhandlung vom 30. November 2023 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ("VG") am 11. April 2024 die vollständige Urteilsausfertigung im Musterverfahren den klägerischen Rechtsanwälten BBH/Berlin zugestellt. Nach deren Einschätzung ist die BAFA in allen wesentlichen Punkten unterlegen. Das BAFA hat Berufung eingelegt. Abzuwarten bleibt nun die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel als Berufungsinstanz.

Aktuell ist daher immer noch nicht absehbar, wann das Widerspruchsverfahren der KWO rechtskräftig beendet wird. Allerdings haben sich durch das erstinstanzliche Urteil die Chancen erhöht, dass dem Widerspruch der KWO abgeholfen wird. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Beihilfenfreiheit vom Gericht der EU im Urteil vom 24. Januar 2024 (Rs. T-409/21, E-CLI:EU:T:2024:34 - Deutschland/Kommission) ausdrücklich bestätigt wurde (Rechtsmittelfrist endet Anfang April 2024). Zum Bilanzstichtag wurden daher die erhaltenen Vorauszahlungen passiviert.


23. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN



Brand-
schaden

Energie-
wirtschaft

Umwelt-schutz
Beratungen,
Prozess-
risiken


Sonstige


Summe

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Stand zum 1.1.2023 359 2.110 2.336 128 965 5.898
Gebildete Rückstellungen - 1.211 - - 402 1.612
Verwendete Rückstellungen -183 -1.047 -47 -96 -666 -2.038
Aufgelöste Rückstellungen -116 -103 - - -17 -237
Veränderung Zinsen - - 31 - - 31
Stand zum 31.12.2023 60 2.171 2.320 32 684 5.266
Langfristig - - 2.320 - 45 2.365
Kurzfristig 60 2.171 - 32 639 2.901

60 2.171 2.320 32 684 5.266


Es wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass die kurzfristigen Rückstellungen innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen werden.

Am 8. September 2021 kam es im ICO zu einem Brand bei einem Standortunternehmen. Die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen wurden in voller Höhe vom Versicherer übernommen. Zum Bilanzstichtag weist die Mainsite eine Rückstellung in Höhe von TEUR 60 für ausstehende Arbeiten zu diesem Sachverhalt aus.

Die Mainsite, als Netzbetreiber, erhält von der TenneT TSO GmbH sog. Sondernetzentgelte aus der atypischen Netznutzung (§ 19 Abs. 2 StromNEV). Die Mainsite hat sich jedoch vertraglich dazu verpflichtet, nach Auszahlung von der TenneT TSO GmbH, diese an bestimmte Standortkunden weiterzuleiten. Daher wurde eine entsprechende Rückstellung gebildet und als "Rückstellungen aus Energiewirtschaft" ausgewiesen.

Die Rückstellung für Umweltmaßnahmen betrifft die Rekultivierung von Grundflächen auf dem Gelände des Industrie Center Obernburg. Die Rückstellungsbildung erfolgte in Höhe der erwarteten Kosten.


24. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Die Kordasi GmbH i.L. hat im Juni 2015 beim Amtsgericht Essen Insolvenz angemeldet. Anfang Dezember 2015 haben die bevorrechtigten Gläubiger der Kordasi GmbH i.L. die Kommanditanteile an der Mainsite GmbH & Co. KG, die an sie zur Besicherung der Verbindlichkeiten der Kordasi GmbH i.L. verpfändet waren, im Zuge einer öffentlichen Versteigerung an die AVIR MS GmbH veräußert. Das Insolvenzverfahren der Kordasi GmbH i.L. wurde am 28. Dezember 2015 eröffnet.

Ende Dezember 2017 hat der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Kordasi GmbH i.L. die Mainsite aufgefordert, einen Betrag von EUR 14,1 Mio zu zahlen. Die Gesellschaft sieht diese Forderung als unberechtigt an und hat ihr fristgerecht widersprochen. Der Insolvenzverwalter hat daraufhin Klage eingereicht. Am 17. Februar 2023 erging ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Aschaffenburg, mit dem die Klage des Insolvenzverwalters vollumfänglich zurückwiesen wurde. Im März 2023 legte der Insolvenzverwalter gegen dieses Urteil Berufung ein. Es ist davon auszugehen, dass frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2024 ein zweitinstanzliches Urteil ergehen wird. An der Einschätzung der Gesellschaft in diesem Klageverfahren zu obsiegen, hat sich nichts geändert. Die Einschätzung wurde durch das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg bestätigt. Die Mainsite hat die erwarteten Kosten des Rechtsstreits zurückgestellt.

Die Geschäftsführung ergreift eine Reihe von Maßnahmen, um die finanziellen Interessen der Gesellschaft über einen umfassenden Versicherungsschutz gegen Verbindlichkeiten, die sich aus ihren Geschäftstätigkeiten ergeben, absichern zu können. Darüber hinaus verlässt sie sich zur Verteidigung ihrer Interessen in Rechtsverfahren auf interne und externe Rechtsberater.

Andere rechtliche Risiken können aufgrund von Steuerforderungen entstehen, die hauptsächlich auf Steuerprüfungen und fortlaufenden Auseinandersetzungen mit Steuerbehörden basieren.



25. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN


25.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Investitionen, die zum Abschlussstichtag vertraglich vereinbart, aber in der Bilanz nicht ausgewiesen wurden, stellen sich wie folgt dar:


31.12.2023 31.12.2022

TEUR TEUR
Bestellobligo für Sachanlagen 1.600 1.867



25.2 Haftungsverhältnisse

Ende 2022 hat die KWO mit Uniper Energy Sales GmbH ("Uniper") einen neuen Gasliefervertrag für das Jahr 2023 abgeschlossen. Als Bedingung des Vertrages wurde die Bereitstellung einer Sicherheit in Form einer unwiderruflichen selbstschuldnerischen Bankgarantie gefordert. Die Rückzahlungsverpflichtungen der KWO im Falle der Inanspruchnahme der Bankgarantie werden unter anderem durch eine von Mainsite gewährte Garantie in Höhe von TEUR 10.000 abgesichert.

Zur Besicherung des aufgenommenen Kredits für den Rückkauf des Gebäudes der ehemaligen Schwestergesellschaft Mainsite Logistik Süd GmbH wurde eine Grundschuld mit TEUR 4.000 auf das entsprechende Flurstück bestellt. Zusätzlich tritt die Mainsite seine gegenwärtigen und künftigen Mietforderungen gegen den derzeitigen Mieter an die Bank ab.

Zusätzlich besteht eine Buchgrundschuld bezüglich der Aval- und Kontokorrentline in Höhe von TEUR 2.234.

Neben den dargelegten nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, sonstigen finanziellen Verpflichtungen sowie Haftungsverhältnissen existieren keine weiteren außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären.


26. FINANZINSTRUMENTE

Die Finanzinstrumente setzen sich wie folgt zusammen:


31.12.2023 31.12.2022

TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.907 15.912
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 7.813 1.407
Andere finanzielle Vermögenswerte (ohne Derivate) 17.888 18.806
Derivate Finanzinstrumente 1 270 422
Vermögenswerte Bilanz zum 31.12. 41.879 36.547
Finanzschulden 5.433 6.280
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 18.903 19.691
Verbindlichkeiten Lieferungen und Leistungen 4.605 7.534
Verbindlichkeiten Bilanz zum 31.12. 28.941 33.506

1 Die Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente werden in der Bilanz unter "Andere finanzielle Vermögenswerte" ausgewiesen.

Bei den Finanzinstrumenten (ohne Derivate) handelt sich sowohl in 2023 als auch in 2022 ausschließlich um Finanzinstrumente der Kategorie "Kredite und Forderungen" und "sonstige finanzielle Schulden", die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. In 2023 wurden keine Abweichungen des aktuellen Buchwerts der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von ihrem jeweiligen beizulegenden Zeitwert verzeichnet.

Die Aktivitäten des Konzerns in derivativen Finanzgeschäften dienen der Absicherung von Zinsrisiken. Hierzu wurde in 2020 eine Einmalzahlung in Höhe von TEUR 85 an die DZ-Bank getätigt und ein sogenannten Zinscap abgeschlossen. Das dazugehörige Grundgeschäft ist das im Geschäftsjahr 2020 in Anspruch genommenen Darlehen bei der VR-Bank. Sollte der variable Zinssatz des Darlehens eine Zinsobergrenze überschreiten, kommt die DZ-Bank für die Zahlung der Differenz zwischen dem tatsächlichen- und dem festgelegten Zins auf.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist ein Aufwand, bestehend aus dem Betrag der Veränderungen der positiven Marktwerte, in Höhe von TEUR -151 (i. Vj. TEUR 340), in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst worden.



Nominalwert
Beizulegender
Zeitwert

TEUR TEUR
Derivat aus Zinssicherungsgeschäft 1 86 270

1 Die Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente werden in der Bilanz unter "Andere finanzielle Vermögenswerte" ausgewiesen.

Der Marktwert des Derivats wird durch Einbeziehung bestimmter Parameter von der DZ Hyp ermittelt und dient als Grundlage für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.


27. UMSATZERLÖSE

Umsatz nach Profitcenter 2023 2022

TEUR TEUR
Energie & Abwasser 49.661 68.782
Services 9.888 10.318
Immobilien & Standortentwicklung 7.700 7.421
Logistik 7.603 7.623
NdaV 3.048 2.998
Sonstige 266 260

78.166 97.402



28. AUFWENDUNGEN NACH AUFWANDSARTEN


2023 2022

TEUR TEUR
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe -46.074 -63.961
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer -17.826 -17.959
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -3.205 -3.994
Verwaltungskosten -3.052 -2.588
Wartungsaufwendungen -1.974 -2.191
Beratungsaufwendungen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -517 -813
Aufwendungen aus Leasingzahlungen -514 -509
Aufwendungen Vertrieb & Werbung -120 -119
Andere Aufwendungen -2.518 -3.655
Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen 5.133 1.170

-70.667 -94.618



29. AUFWENDUNGEN FÜR LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER


2023 2022

TEUR TEUR
Löhne und Gehälter 14.705 14.754
Sozialversicherungsbeträge 1.634 1.643
Pensionsaufwendungen - leistungsorientiert 34 40
Aufwendungen für beitragsbezogene Altersversorgung 1.453 1.522

17.826 17.959


Die Mitarbeiterzahlen haben sich wie folgt entwickelt:


Stichtag
31.12.2023
Durchschnitt
2023
Stichtag
31.12.2022
Durchschnitt
2022
Gewerblich tätige Personen 77 80 91 101
Angestellte Personen 181 178 173 173
In der Berufsausbildung stehende Personen 40 39 45 39

298 297 309 313



30. SONSTIGE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN


2023 2022

TEUR TEUR
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen inkl. Grund und Boden 5.158 -
Erträge aus Versicherungsfällen 225 5
Periodenfremde Erträge 195 212
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 130 99
Erträge aus Indexanpassungen 91 -
Vergleichsvereinbarung aus Insolvenzverfahren - 2.655
Erträge aus dem Abgang von Nutzungsrechten - 235
Übrige Erträge 213 503
Sonstige Erträge 6.012 3.709
Aufwendungen aus Forderungsausfall - -1.575
Aufwendungen für Gerichts- und Beratungskosten -430 -567
Periodenfremde Aufwendungen -62 -109
Aufwendungen aus Versicherungsfällen -80 -28
Übrige Aufwendungen -308 -260
Sonstige Aufwendungen -879 -2.539


Die im Vorjahr gebuchten Aufwendungen aus Forderungsausfall sowie die Erträge aus einer Vergleichsvereinbarung aus einem Insolvenzverfahren stehen im Zusammenhang mit der Insolvenz eines großen Standortunternehmens im Jahr 2022.


31. FINANZERGEBNIS


2023 2022

TEUR TEUR
Zinsaufwand Pensionen -1.222 -498
Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnisse -840 -950
Zinsaufwendungen aus Marktwertveränderungen -151 -
Zinsaufwendungen für Bankdarlehen -148 -152
Sonstige Zinsen und Finanzaufwendungen -40 -134
Summe Finanzaufwendungen -2.401 -1.733
Zinserträge aus Unterleasingverhältnissen 624 560
Sonstige Zinserträge 422 521
Zinserträge auf Bankguthaben 11 -
Zinserträge aus Marktwertveränderungen - 340
Zinsertrag aus Steuern - 1
Summe Finanzerträge 1.057 1.422
Finanzergebnis -1.344 -312


Die sonstigen Zinserträge enthalten Zinsabgrenzungen für Ausleihungen mit verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 412 (i. Vj. TEUR 299).


32. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen die von den einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gezahlten oder geschuldeten, die erstatteten tatsächlichen Steuern auf das Einkommen und den Ertrag sowie die latenten Steuern. Sie setzen sich aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag zusammen.

Die Steuerbelastung vom Einkommen und Ertrag stellt sich wie folgt dar:


2023 2022

TEUR TEUR
Tatsächlicher Steuerertrag 118 -
Latenter Steueraufwand -1.352 -131
Ertragsteueraufwand -1.234 -131


Die Steuer auf den Gewinn des Konzerns vor Ertragsteuer weicht von dem theoretischen Betrag ab, der bei Anwendung des gewichteten Durchschnittssteuersatzes auf die Gewinne des Konzerns erhoben werden würde. Diese Abweichung wird in der folgenden Überleitungsrechnung dargestellt:


2023 2022

TEUR TEUR
Gewinn vor Ertragsteuern 6.157 2.474
Steueraufwand, berechnet mit dem für die Gesellschaft geltenden Effektivsteuersatz (28,4 %) -1.749 -702
Steuerlich nicht abzugsfähige Erträge/Aufwendungen 388 472
Steuern aus Vorjahren 127 100
Ertragsteueraufwand/-ertrag -1.234 -131


Der gewichtete Steuersatz beträgt wie im Vorjahr 28,40 %.


33. LEASINGVERHÄLTNISSE

Die Leasingverhältnisse des Konzerns betreffen größtenteils Immobilienmiete und Betriebs- und Geschäftsausstattungen. Insbesondere Gabelstapler stellen bei den Betriebs- und Geschäftsausstattungen die größte Position dar.

Weiterhin mietet der Konzern unter anderem IT-Ausstattung, insbesondere Druck- und Kopiergeräte, mit vertraglichen Laufzeiten zwischen einem Jahr und drei Jahren. Diese Leasingvereinbarungen sind entweder kurzfristig oder (bzw. und) ihnen liegen Gegenstände von geringem Wert zugrunde. Der Konzern hat beschlossen, für diese Leasingvereinbarungen weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten zu erfassen.

Die nach IFRS 16 eingestuften Leasingverhältnisse stellen ein Nutzungsrecht in den Sachanlagen dar. Die Abschreibung des Nutzungsrechts erfolgt grundsätzlich linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses.

Informationen über Leasingverhältnisse, in denen der Konzern Leasingnehmer ist, werden nachfolgend dargestellt.


Nutzungsrechte:


Nutzungsrechte
Grundstücke und
Gebäude
Betriebs- und
Geschäftsausstattung

Summe

TEUR TEUR TEUR
Stand zum 1.1.2022 8.242 562 8.804
Zugänge zu Nutzungsrechten 2.192 773 2.965
Abgänge von Nutzungsrechten -5.962 - -5.962
Abschreibungen während des Geschäftsjahres -758 -314 -1.072
Stand zum 31.12.2022 3.714 1.022 4.736
Zugänge zu Nutzungsrechten 702 113 815
Abgänge von Nutzungsrechten - - -
Abschreibungen während des Geschäftsjahres -586 -309 -895
Stand zum 31.12.2023 3.830 826 4.656


Die Veränderungen der Nutzungsrechte sind im Wesentlichen auf Unterleasingverhältnisse sowie Indexanpassungen von Immobilienfläche zurückzuführen.

In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge:


2023 2022

TEUR TEUR
Aufwendungen

Zinsaufwendungen für Leasingverhältnisse -840 -950
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse -5 -5
Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert -25 -28


In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge:


2023 2022

TEUR TEUR
Zu-/Abflüsse von Zahlungsmitteln

Zahlungsmittelabflüsse -3.423 -3.008



Leasingverhältnisse als Leasinggeber

Der Konzern tritt als Leasinggeber nur bei Operating-Leasingverhältnissen auf, die ausschließlich Immobilien betreffen. Aus Leasinggebersicht sind werden sämtliche Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft; hiervon ausgenommen ist ein Unterleasingverhältnis, das der Konzern als Finanzierungsleasing eingestuft hat.


Finance-Leasing:

Seit 2021 hat der Konzern ein Gebäude untervermietet, welches als Nutzungsrecht in den Sachanlagen ausgewiesen wurde. Im Geschäftsjahr ist ein weiterer Gebäudebestandteil untervermietet worden.


2023 2022

TEUR TEUR
Erträge als Leasinggeber

Zinserträge aus Leasingforderungen 624 560
Ertrag aus dem Abgang von Nutzungsrechten - 235


Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen dar und zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden nicht diskontierten Leasingzahlungen.


2023 2022

TEUR TEUR
Finance-Leasingverhältnisse nach IFRS 16

Weniger als ein Jahr 2.622 2.479
Ein bis zwei Jahre 2.622 2.479
Zwei bis drei Jahre 2.573 2.479
Drei bis vier Jahre 2.503 2.429
Vier bis fünf Jahre 2.503 2.360
Mehr als fünf Jahre 1.460 3.736
Summe 14.284 15.960


Operating-Leasing:

Der Konzern hat einen Teil seiner Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft, da diese nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen.

Die AVIR-Gruppe hat in 2023 Leasingerträge in Höhe von TEUR 3.715 (i. Vj. TEUR 3.503) erfasst.

Die folgende Tabelle stellt eine Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen dar und zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden nicht diskontierten Leasingzahlungen:


2023 2022

TEUR TEUR
Operating-Leasingverhältnisse nach IFRS 16

Weniger als ein Jahr 3.898 3.771
Ein bis zwei Jahre 3.915 3.698
Zwei bis drei Jahre 3.878 3.783
Drei bis vier Jahre 3.897 3.751
Vier bis fünf Jahre 3.897 3.751
Mehr als fünf Jahre 11.691 11.252
Gesamt 31.176 30.005



34. KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Kapitalflussrechnung wird unter Beachtung von IAS 7 erstellt. Die Kapitalflussrechnung zeigt die Entwicklung des Cashflows getrennt nach Zuflüssen und Abflüssen aus der betrieblichen Tätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023. Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelfonds umfasst die Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten.


35. TRANSAKTIONEN MIT VERBUNDENEN UND NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN

Als nahestehende Person im Sinne des IAS 24 gelten natürliche Personen und Unternehmen, die die AVIR MS GmbH beherrschen oder an ihrer gemeinschaftlichen Führung beteiligt sind oder im Management des Konzerns eine Schlüsselposition bekleiden. Außerdem steht ein Unternehmen dem Konzern nahe, wenn unter anderem beide Unternehmen zum selben Konzern gehören oder eines der beiden Unternehmen ein assoziiertes Unternehmen bzw. Gemeinschaftsunternehmen des anderen ist.

Der Konzern wird von der Amaranth International Investments Sàrl, Luxembourg, beherrscht und in deren Konzernabschluss einbezogen.

Alle Geschäfte zwischen den nahestehenden Unternehmen sind zu marktüblichen Bedingungen, wie unter fremden Dritten, abgeschlossen worden.


35.1 Verkauf von Waren und Dienstleistungen und sonstige Verrechnungen


2023 2022

TEUR TEUR
Assoziierte Unternehmen

Gemeinschaftskläranlage 573 1.232

573 1.232
Nahestehende Unternehmen

Kraftwerk Obernburg GmbH 2.058 1.747
KWO Holding GmbH 48 48
Kenai Capital Markets Sárl 15 15
Mainsite Logistik Holding GmbH 20 20

2.141 1.830



35.2 Kauf von Waren und Dienstleistungen sowie sonstige Verrechnungen


2023 2022

TEUR TEUR
Assoziierte Unternehmen

Gemeinschaftskläranlage 2.643 3.921

2.643 3.921
Nahestehende Unternehmen

Kraftwerk Obernburg GmbH 41.617 59.911
Kenai Capital Markets Sàrl 300 300
One Square Advisors GmbH 30 68

41.947 60.279



35.3 Ausstehende Forderungen gegen nahestehende Unternehmen aus dem Verkauf von Waren/Dienstleistungen sowie der Gewährung von Darlehen (andere finanzielle Vermögenswerte)


31.12.2023 31.12.2022

TEUR TEUR
Nahestehende Unternehmen

Kraftwerk Obernburg GmbH 12.156 8.142
Mainsite Logistik Holding GmbH 3.468 3.682
Kenai Capital Markets Sàrl 1.956 1.862
KWO Holding GmbH 1.819 1.587

19.399 15.273



35.4 Ausstehende Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen aus dem Verkauf von Waren/Dienstleistungen sowie der Gewährung von Darlehen


31.12.2023 31.12.2022

TEUR TEUR
Assoziierte Unternehmen

Gemeinschaftskläranlage 29 573

29 573
Nahestehende Unternehmen

Kraftwerk Obernburg GmbH 5.557 7.531

5.557 7.531


Weiterhin hat die Tochtergesellschaft Mainsite GmbH & Co. KG für ihre Schwestergesellschaft, die KWO GmbH, eine Garantieerklärung in Höhe von TEUR 10.000 abgegeben. Vergleiche dazu die Ausführungen in Kapitel "25.2 Haftungsverhältnisse".

Im Kapitel "23. Sonstigen Rückstellungen", Rückstellungen für Energiewirtschaft, ist außerdem ein Teil enthalten, der gegenüber der Schwestergesellschaft Kraftwerk Obernburg GmbH in Höhe von TEUR 373 (i. Vj. TEUR 445) besteht.


36. VERGÜTUNGEN DER MITGLIEDER DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN

Die kurzfristig fälligen Leistungen für Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen der AVIR-Gruppe betrugen im Berichtsjahr TEUR 593 (i. Vj. TEUR 471).

Die Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses belaufen sich auf TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0).

Die Höhe der Aufwendungen für Altersversorgung betrugen TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0).

Auf die ergänzenden Angaben nach § 315e HGB i. V. m. § 314 Abs. 1 Nr. 6 a und b wird mit Verweis auf § 314 Abs. 3 HGB i. V. m. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Vorschüsse, Kredite und sonstige Haftungsverhältnisse bestanden zum 31. Dezember 2023, wie auch im Vorjahr, gegenüber Vorstandsmitgliedern nicht.


37. VERZEICHNIS DER TOCHTERUNTERNEHMEN


Anteil
am Kapital
Eigenkapital
Ergebnis

Sitz

Gründungsstaat

% TEUR TEUR

Mainsite Verwaltungs-GmbH 100 26 - Wuppertal Deutschland
Mainsite GmbH & Co. KG 100 4.031 5.471 Erlenbach am Main Deutschland
Mainsite Immobilien-Beteiligungs GmbH 100 -14 -20 Erlenbach am Main Deutschland
Gemeinschaftskläranlage
Bayerischer Untermain GmbH
50 116 5 Erlenbach am Main Deutschland



38. VERGÜTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Das Gesamthonorar für den Abschlussprüfer beläuft sich für das Berichtsjahr 2023 auf TEUR 223 (i. Vj. TEUR 133). Es gliedert sich auf in Abschlussprüfungsleistungen TEUR 147 (i. Vj. TEUR 108) und Steuerberatungsleistungen TEUR 76 (i. Vj. TEUR 25).


39. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Neben den genannten Entwicklungen im Bereich Bestandsförderung sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt.


40. OFFENLEGUNG

Der Konzernabschluss der AVIR Gruppe wird beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht und im Unternehmensregister bekannt gemacht.



 

Erlenbach am Main, den 10. Juni 2024

Dr. Johannes Huber

Wolf Waschkuhn

Konzernkapitalflussrechnung


2023 2022

TEUR TEUR
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit

Ergebnis 4.923 2.343
Anpassungen:

Abschreibungen auf Sachanlagen 3.026 3.826
Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände 179 168
Steuererträge/-aufwendungen 1.234 131
Gewinn- oder Verlustanteil an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern -3 -3
Netto-Finanzierungsaufwendungen 1.344 312
Gewinn aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -5.158 0
Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge -98 -176
Veränderungen bei:

Vorräten -5 -13
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen 3.585 2.418
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten -2.136 -5.243
Rückstellungen -663 -540
Leistungsverpflichtungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses -1.949 -1.881
Gezahlte Ertragsteuer -42
Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 4.237 1.342
Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen 5.888 256
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen -2.006 -2.912
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte -43 -239
Erhaltene Dividenden von Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden 3 3
Einzahlungen aus Leasingforderungen 1.905 1.283
Darlehensgewährungen an nahestehende Unternehmen 303 245
Erhaltene Zinsen 645 709
Cashflow aus der Investitionstätigkeit 6.694 -655
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten 0 3.000
Tilgung von Finanzverbindlichkeiten -867 -417
Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten -2.680 -2.165
Gezahlte Zinsen -977 -1.227
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -4.525 -809
Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 6.406 -122
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresbeginn 1.407 1.529
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresende 7.813 1.407

Konzerneigenkapitalspiegel


Gezeichnetes
Kapital

Übriges kumuliertes Eigenkapital
Gewinn-
rücklagen
Summe
Eigenkapital


Neubewertung von Pensionen und ähnlichen
Verpflichtungen


Steuereffekt


Gesamt



TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Stand zum 31. Dezember 2021 25 -5.958 1.879 -4.080 1.583 -2.473
Gewinn- und Verlustrechnung



2.343 2.343
Sonstiges Ergebnis
9.410 -2.672 6.738
6.739
Stand zum 31. Dezember 2022 25 3.452 -793 2.658 3.926 6.609
Stand zum 31. Dezember 2022 25 3.452 -793 2.658 3.926 6.609
Gewinn- und Verlustrechnung



4.923 4.923
Sonstiges Ergebnis
-2.766 786 -1.980
-1.980
Stand zum 31. Dezember 2023 25 686 -7 678 8.849 9.552


Die Anhangangaben stellen einen integralen Bestandteil des Konzernabschlusses dar.

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Grundlagen des Unternehmens


1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens

Die AVIR MS GmbH (im Folgenden auch "Gesellschaft", "AVIR") ist das Mutterunternehmen der AVIR Gruppe. Die AVIR Gruppe (im Folgenden auch "Konzern") besteht aus der AVIR MS GmbH und ihren Tochtergesellschaften. Operativ tätig ist ausschließlich das Tochterunternehmen Mainsite GmbH & Co. KG, Erlenbach am Main (im Folgenden auch "Mainsite"). Die Mainsite hält weitere Beteiligungen, die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der AVIR Gruppe einbezogen werden. Die AVIR ist ausschließlich als Beteiligungsholding tätig.

Die Mainsite, als die wesentliche operative Gesellschaft, wurde mit notariell beurkundetem Vertrag vom 20. Dezember 2001 gegründet. Die Mainsite ist die Betreibergesellschaft des Industrie Centers Obernburg ("ICO"). Mit 176 Hektar Fläche und über 3.000 Beschäftigten entwickelte sich aus einem bedeutsamen und vielseitigem Chemiefaserstandort bis heute ein moderner Industriepark als Heimat für über 30 international erfolgreiche Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit. Die Mainsite sorgt als Betreiberin für die konsequente Weiterentwicklung und Vermarktung des Standortareals für weitere Industrieansiedlungen.

Gegenstand der Mainsite ist die Erbringung von standortbezogenen infrastrukturellen und technischen Industriedienstleistungen. Das Leistungsangebot umfasst u. a. die Energie- und Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung, IT- und Telekommunikationsdienstleistungen, Logistikleistungen, Umweltschutz- und Sicherheitsleistungen, Werkschutz, Werkfeuerwehrleistungen und Leistungen des Werksärztlichen Dienstes. Ferner gehören der Erwerb, Besitz und die Verwaltung und Vermietung von Grundstücken einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zum Angebotsspektrum der Mainsite.

Das von Mainsite betriebene Netz der allgemeinen Versorgung ermöglicht eine Durchleitung der von den Kunden in Eigenversorgung erzeugten Strommengen und dient gleichzeitig der Stromversorgung anderer Standortkunden. Die Bereitstellung der verschiedenen erforderlichen Energieerzeugungsanlagen für alle Arten von Energie erfolgt im ICO durch die über die gemeinsame Konzernmutter verbundene Schwestergesellschaft Kraftwerk Obernburg GmbH ("KWO") und orientiert sich am Bedarf der am Standort beheimateten Unternehmen und den wirtschaftlich sinnvollen Vermarktungsmöglichkeiten von Strom und Wärme für die öffentliche Versorgung. Sämtliche von der KWO erzeugten Energiearten am Standort ICO werden von der Mainsite an die Kunden vertrieben.


1.2 Ziele und Strategien

Der Fokus der AVIR Gruppe liegt weiterhin auf den Kerngeschäftsfeldern Energie, Logistik, Standortbetrieb und Services.

Insbesondere ist es das Ziel der AVIR Gruppe in Zusammenarbeit mit der KWO für die auf dem Industriegelände angesiedelten Unternehmen eine kostengünstige Energieversorgung und Abwasserentsorgung bereitzustellen. Die KWO hat deshalb in der Vergangenheit umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen der bestehenden Energieerzeugungsanlagen vorgenommen und erhält seit Ende 2019 KWK-Modernisierungsförderung gemäß § 10 i. V. m. § 35 (16) KWKG. Die Vertragslaufzeit der Energieverträge mit wichtigen Standortkunden läuft bis Ende 2032.

Ein weiteres Ziel der AVIR Gruppe ist die Diversifikation von Umsätzen sowie die Sicherstellung eines nachhaltig profitablen Wachstums. Neuansiedlungen für das ICO sollen insbesondere im Rahmen der geplanten Süderweiterung des ICO erfolgen, sowie durch die Entwicklung der Nordspitze des Parks. Auch innerhalb der bestehenden Flächen sollen die Vermietung und Dienstleistungen weiter optimiert- und ausgebaut sowie Serviceleistungen an externe Kunden erweitert werden.


1.3 Forschung und Entwicklung

Der Konzern unterstützt Forschungsprojekte des Zentrums für Wissenschaftliche Services von der Hochschule Aschaffenburg, welche in den Bereichen Automotive, Wissenstransfer, Energieeffizienz, Automatisierung u. a. forscht. Ebenfalls auf dem Gelände des ICO forschend tätig ist die Technische Universität Braunschweig. Eine Forschungsgruppe betreibt aktuell verschiedene ökologische Messungen auf dem Gründach des Logistikgebäudes. Des Weiteren beteiligt sich die Netzabteilung der Mainsite an einer wissenschaftlichen Studie zum lebensdaueroptimierten Einsatz von Akkumulatoren.

Auch im Bereich Abwasser finden laufend Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten statt, die die Entwicklung zu einem nachhaltigen Industriestandort unterstützen. So kann durch die Verbrennung des Klärschlamms, der aus dem Abwasser der Rayonbetriebe am Standort resultiert, unter anderem Zink und andere Reststoffe zurückgewonnen werden. Die Gemeinschaftskläranlage Bayerischer Untermain GmbH (ein Joint Venture der Mainsite) hat für diesen verfahrenstechnische aufwendigen Prozess der Rauchgasreinigung einen positiven Bescheid der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) erhalten.


2. Wirtschaftsbericht


2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Das Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts gegenüber dem Vorjahr lag laut Statista in 2023 bei rund 3,1 % (i. Vj. 3,5 %), beeinflusst nach wie vor von restriktiveren Finanzierungsbedingungen, schwachem Handelswachstum und geringerem Geschäfts- und Verbrauchervertrauen sowie weiterhin erhöhten geopolitischen Spannungen, wie dem Krieg gegen die Ukraine oder den Terroranschlägen der Hamas auf Israel. Die weltweite Inflationsrate ging im Jahr 2023 auf 6,9 % (i. Vj. 8,7 %) zurück. Um die Inflation einzudämmen, hatten Zentralbanken die Leitzinsen im Jahr 2023 angehoben, was zu höheren Kreditkosten und schwächeren Unternehmensinvestitionen führte.

Das deutsche Bruttoinlandsprodukt ging, gemäß einer Destatis-Prognose, im Geschäftsjahr 2023 preisbereinigt um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr zurück. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war geprägt von einer wirtschaftlichen Stagnation, begleitet von anhaltend schwierigen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Inflationsrate in Deutschland lag zum Jahresende weiterhin auf hohem Niveau mit 5,9 %, jedoch geringer als im Vorjahr (7,9 %). Dies lag zum einen daran, dass sich Nahrungsmittel im Jahresdurchschnitt besonders stark verteuert haben. Auch die Preise für Energieprodukte erhöhten sich im Jahresdurchschnitt immer noch um ca. 5,3 %, teilweise jedoch abgemildert durch die staatlichen Entlastungsmaßnahmen. Der Arbeitsmarkt verzeichnete im Vorjahresvergleich einen langsamen Aufwärtstrend. In Deutschland konnte ein Zuwachs der Erwerbstätigen um 0,4 % im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet werden.


2.2 Energiepolitisches Umfeld


Europäische Union

Klimawandel und Umweltzerstörung sind wesentliche Bedrohungen für Europa und die gesamte Welt. Die EU hat sich daher mehrere Ziele und Maßnahmen vorgenommen, um ihre Energieeffizienz zu verbessern, ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und ihre Klimaziele zu erreichen. Die wichtigsten Entwicklungen hierzu waren in 2023:

Mit dem inzwischen vollständig angenommenen Paket "Fit für 55" wird die EU auf den Weg, ihre Klimaziele bis 2030 fair, kosteneffizient und unter Aufrechterhaltung des Wettbewerbs zu erreichen, geführt. So wurden wichtige Kommissionsvorschläge, wie z. B. die Reform des EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) und die Erneuerbare Energien-Richtlinie angenommen.

Im Februar 2023 wurde von der Europäischen Kommission der Green Deal Industrial Plan vorgestellt. Dieser Plan ist ein wichtiger Teil des europäischen Green Deals und von REPowerEU und zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen CO 2-neutralen Industrie zu stärken und einen raschen Übergang zur Klimaneutralität zu unterstützen.

Das Europäische Parlament hat im März 2023 eine vorläufige politische Einigung mit dem Rat getroffen, den Endenergieverbrauch auf EU-Ebene um 11,7 % bis 2030 zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Mitgliedstaaten gemeinsam nationale Beiträge und Zielpfade festlegen, die auf ihrer Energieintensität, ihrem Pro-Kopf-BIP, ihrer Entwicklung erneuerbarer Energien und ihrem Energieeinsparpotenzial basieren.

Die Erneuerbare-Richtlinie REDIII ist eine neue EU-Richtlinie, die den Ausbau von erneuerbaren Energien in der EU fördern soll. Sie wurde am 31. Oktober 2023 vom EU-Ministerrat beschlossen und ist am 20. November 2023 in Kraft getreten. Sie enthält das verbindliche EU-Ziel den Anteil von erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch von 32 % auf 42,5 % bis 2030 zu erhöhen. Des Weiteren fördert die Richtlinie den Einsatz von Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen, insbesondere den grünen Wasserstoff. Bis 2030 sollen 42 % des in der Industrie verwendeten Wasserstoffs aus strombasierten erneuerbaren Kraftstoffen stammen. Außerdem sieht sie vor, dass die Mitgliedstaaten Gebiete ausweisen, in denen Projekte für erneuerbare Energien einem vereinfachten Genehmigungsprozess unterzogen werden können.

Als Teil des "Fit for 55"-Pakets wurde auch die seit 2012 bestehende Energieeffizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive, EED) grundlegend überarbeitet; am 10. Oktober 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/1791 in Kraft getreten. Mit der Richtlinie werden insbesondere Ziele für eine Verringerung des Primär- und Endenergieverbrauchs in den Mitgliedstaaten verschärft. Außerdem stärkt die EED die Rolle des "Energy Efficiency First"-Grundsatzes, indem sie z. B. eine praktische Integration von Energieeffizienz-Anstrengungen in Planungsprozesse ab einem gewissen Investitionsvolumen fordert.

Am 5. Januar 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten. Mit der neuen Richtlinie werden detailliertere Berichtspflichten eingeführt und dadurch sichergestellt, dass bestimmte Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte wie Umweltrechte, soziale Rechte, Menschenrechte und Governance-Faktoren Bericht erstatten müssen. Für die Gesellschaft gilt dies ab dem Geschäftsjahr 2025. Am 31. Juli 2023 hat die EU-Kommission die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) angenommen. Diese Standards können von allen Unternehmen angewendet werden, die der CSRD unterliegen. Die Umsetzung der Richtlinienvorgaben in nationales Recht hat bis spätestens Juli 2024 zu erfolgen.


Deutschland

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland verschiedene energiepolitische Gesetze und Verordnungen verabschiedet. Dazu gehört u. a. das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene, novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023, welches die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten ist und die Grundlagen für ein klimaneutrales Deutschland legt. Mit einem konsequenten, deutlich schnelleren Ausbau soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 % steigen.

Die gesetzlichen Energiepreisbremsen, die bereits Ende 2022 in Kraft getreten sind, galten nunmehr seit Januar 2023 und stellten eine Maßnahme der Bundesregierung zur Entlastung von den stark gestiegenen Strom- und Gaspreisen dar. Mit Datum vom 16. November 2023 hat der Bundestag eigentlich den Weg für eine Verlängerung der Preisbremsen bis zum 31. März 2024 freigemacht. Diese Entscheidung wurde durch das Urteil des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 überholt, so dass die Entlastungen zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen sind.

Der Ausbruch des Russland-Ukraine-Krieges stellte die starke Abhängigkeit Deutschlands von russischen Gaslieferungen heraus. Die Energiemärkte reagierten darauf im Vorjahr mit starken Preisanstiegen. Außerdem wurde im Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas durch die Bundesnetzagentur ausgerufen. Die Gasflüsse nach Deutschland sind jedoch stabil und ausgeglichen. Der Gesamtspeicherstand in Deutschland lag im Dezember 2023 bei ca. 91 %. Nach einem milden Winter liegen die Füllstände auch Anfang April 2024 noch bei 68 %.

Um eine mögliche Gasmangellage abzuwenden, durften durch das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz etliche Kohle- und Ölkraftwerke bis zum 31. März 2024 weiterlaufen.

Am 13. November 2023 ist das Energieeffizienzgesetz in Kraft getreten, das der Umsetzung der EU-EED dient. Adressiert werden die öffentliche Hand, Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren. Unternehmen werden verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (EMS/UMS) zu betreiben und konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen. Zudem müssen Unternehmen zukünftig vermeiden, dass bei Produktionsprozessen Abwärme entsteht. Falls das nicht möglich ist, müssen sie die Abwärme sinnvoll nutzen. Diese Verpflichtungen werden insbesondere bei Genehmigungsprozessen für neue Anlagen berücksichtigt. Bestehende Abwärmepotenziale sind ab 2024 jährlich an ein Abwärmeregister zu melden, das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geführt wird.

Am 29. Dezember 2023 sind grundlegende Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft getreten, deren Auswirkungen sich aber erst in den kommenden Jahren in vollem Umfang zeigen werden. Mit der Novelle werden insbesondere die Verordnungen unterhalb des EnWG perspektivisch abgeschafft und durch sog. Festlegungen der Bundesnetzagentur ersetzt, mit dem Ziel die Rolle der Regulierungsbehörden unabhängiger zu machen. Potenziell kann die Bundesnetzagentur jedoch zukünftig gänzlich andere Regelungen z. B. über die Kalkulation von Netzentgelten oder die Voraussetzungen für Sondernetzentgelte treffen, als dies bislang der Fall war. Daran wären dann voraussichtlich auch die Landesregulierungsbehörden wie die Regulierungskammer Bayern gebunden.

Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz für 2024 wird der Steuersatz für Strom für das produzierende Gewerbe von 20,50 Euro/Megawattstunde (MWh) auf den europäischen Mindeststeuersatz für Strom von 0,50 Euro/MWh abgesenkt. Gleichzeitig wird die Möglichkeit des Spitzenausgleichs abgeschafft, da eine Steuerermäßigung unterhalb des europäischen Mindeststeuersatz hinaus nicht möglich ist. Die Stromsteuerabsenkung wird zunächst auf zwei Jahre befristet. Neben dem Spitzenausgleich nach § 10 Stromsteuergesetz wird auch die Steuerentlastung nach § 55 Energiesteuergesetz ersatzlos gestrichen.


2.3 Energiepreisentwicklung

Im Berichtsjahr 2023 gaben die Energiemärkte in Europa zu Jahresbeginn einen Teil der Risikoprämien des Vorjahres ab. Der milde Winter 2022/23 trug dazu bei, dass die Erdgasspeicher sehr gut gefüllt blieben und zahlreiche LNG-Lieferungen stützten die Versorgungsseite.

Die Entwicklung der Strompreise korrelierte weiterhin eng mit der Entwicklung der Gaspreise. Im Gegensatz zum Vorjahr war die Verfügbarkeit der französischen Kernkraftwerke sehr hoch und stützte somit die Erzeugungsseite. Deutschland wurde mit dem Abschalten der letzten drei Kernkraftwerke zum 15. April 2023 zum Netto-Importeur von Strom. Zum Jahreswechsel fiel der Strompreis für die Gesellschaft auf ein Niveau von etwa 95 EUR/MWh (i. Vj. ca. 235 EUR/MWh).

Im Jahresdurchschnitt lagen die Gaspreise für die Gesellschaft in 2023 mit ca. 41 EUR/MWh (i. Vj. 124 EUR/MWh) fast wieder auf dem Niveau von 2021.

Im Jahresdurchschnitt 2023 kosteten CO 2-Emissionszertifikate rund 83 EUR/t CO 2 gegenüber rund 81 EUR/t CO 2 im Vorjahr.

In 2023 lagen die Entgelte für Übertragungsnetze aufgrund eines vom Bund gewährten Zuschusses bei 3,12 Cent/kWh. Aufgrund des wegfallenden Zuschusses aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond werden die Übertragungsnetzentgelte in 2024 im Mittel bei 6,43 Cent/kWh liegen.


2.4 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Die bei der AVIR Gruppe eingesetzten finanziellen Steuerungsgrößen stellen die Basis für eine wertorientierte Unternehmensführung dar. Als steuerungsrelevante Ergebnisgröße für die Gruppe wird der Umsatz und das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ("EBITDA") herangezogen. Die Gesellschaft bereinigt zur operativen Steuerung der Gesellschaft bestimmte Sondereffekte.

Im Geschäftsjahr 2023 sind keine sonstigen Bereinigungen vorgenommen worden. Im Vorjahr wurden aufgrund eines Insolvenzverfahrens Forderungen in Höhe von EUR 1,6 Mio abgeschrieben und gemäß bestehendem Medienliefervertrag zwischen der KWO und der Mainsite auch einen Teil des Zahlungsausfalls der Mainsite in Höhe von EUR 0,9 Mio als Materialaufwandminderung bereinigt. Gegenläufig wurde in 2022 aus einem Vergleich auch ein Ertrag von EUR 2,7 Mio bereinigt.


Ertragslage

Die Umsatzerlöse des Konzerns sind im Vergleich zum Vorjahr von EUR 97,4 Mio um EUR 19,2 Mio auf EUR 78,2 Mio stark gesunken.

Umsatz nach Profit Center 2023 2022 Abweichung

EUR Mio % EUR Mio % EUR Mio
Energie & Abwasser 49,7 64 68,8 71 -19,1
Services 9,9 13 10,3 11 -0,4
Immobilien & Standortentwicklung 7,7 10 7,4 8 0,3
Logistik 7,6 10 7,6 8 0,0
NdaV 3,0 4 3,0 3 0,0
Sonstige 0,3 - 0,3 - 0,0
Total 78,2 100 97,4 100 -19,2


Im Profit Center Energie & Abwasser ist der Rückgang der Umsatzerlöse (EUR -19,1 Mio) gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen auf niedrigere Gaspreise zurückzuführen. Die Mengenabnahme der Standortkunden war im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig. Die wesentlichen Kunden im Bereich der produzierenden Unternehmen sind Indorama Ventures Mobility Obernburg GmbH sowie Cordenka GmbH & Co. KG. Beide Unternehmen sind weltweit tätige und bedeutende Chemiefaser-Produzenten. Die Fasern (Rayon, Polyamid- und Polyesterfilamentgarne sowie Polymere) finden in der Automobilindustrie bei der Produktion von Hochleistungsreifen und Airbags sowie Sicherheitsgurten und anderen technischen Produkten Anwendung.

Die Veränderung im Profit Center Services resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang des Geschäftes der Arbeitnehmerüberlassung (EUR -0,8 Mio), welchem jedoch auch geringere Personalkosten gegenüberstehen. Positiv wirkte sich vor allem die Entwicklung im Bereich IT (EUR +0,3 Mio) aus.

Die Erlöse im Profit Center Immobilien und Standortentwicklung haben sich im Vergleich zum Vorjahr leicht um EUR 0,3 Mio verbessert. Dies resultiert vor allem aus Projektumbauarbeiten von Kunden, die den Nachholbedarf als Großauftrag im Bereich Planen und Bauen platziert haben.

Im Profit Center Logistik ist der Umsatz gegenüber Vorjahr konstant geblieben. Die schwächere Produktion von Standortkunden und der damit verbundene niedrigere Bedarf an Warehousehandling und zugehörigen Dienstleistungen konnte durch erhöhte Nachfrage durch Drittkunden kompensiert werden.

Der Rückgang der Umsatzkosten von EUR 93,1 Mio um EUR 20,5 Mio auf EUR 72,6 Mio korrespondiert größtenteils zum Rückgang der Umsatzerlöse.

Die Vertriebskosten lagen mit EUR 0,1 Mio auf Vorjahresniveau, während die Verwaltungskosten um EUR 0,5 Mio auf EUR 3,1 Mio gestiegen sind.

Die sonstigen Erträge erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 2,3 Mio auf EUR 6,0 Mio, was vor allem auf Erträge aus dem Verkauf eines Grundstücks zurückzuführen ist. Im Vorjahr waren noch Erträge aus einer Vergleichsvereinbarung in Höhe von EUR 2,7 Mio enthalten.

Im Geschäftsjahr 2023 reduzierten sich die sonstigen Aufwendungen um EUR 1,6 Mio auf EUR -0,9 Mio. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus Sondereffekten im Vorjahr durch Aufwendungen aus einer Kundeninsolvenz (EUR 1,6 Mio).

Die Veränderung des Finanzergebnisses auf EUR -1,3 Mio (i. Vj. EUR -0,3 Mio) resultiert hauptsächlich aus höherer Zinsaufwendungen für Pensionen (EUR -1,2 Mio, i. Vj. EUR ‑0,5 Mio) und der negativen Marktwertänderungen des Zinscaps (EUR -0,1 Mio, i. Vj. EUR +0,3 Mio).

Die Ertragsteuern beliefen sich auf EUR -1,2 Mio (i. Vj. EUR -0,1 Mio). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus latenten Steuern in Höhe von EUR -1,4 Mio (i. Vj. EUR -0,1 Mio) auf Bewertungsunterschiede und der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge.

Das Ergebnis nach Steuern lag mit EUR 4,9 Mio um EUR 2,6 Mio über dem Vorjahr (EUR 2,3 Mio).


Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um EUR 0,5 Mio auf EUR 104,4 Mio gestiegen.



31.12.2023

31.12.2022
Veränderung
absolut
Veränderung
in %

Mio EUR Mio EUR Mio EUR
Langfristige Vermögenswerte 76,5 78,8 -2,3 -2,9
Sachanlagen 53,0 53,6 -0,6 -1,1
Immaterielle Vermögenswerte 1,0 1,1 -0,1 -9,1
Latente Steueransprüche 4,3 4,9 -0,6 -12,2
Andere finanzielle Vermögenswerte 18,2 19,2 -1,0 -5,2
Kurzfristige Vermögenswerte 27,9 25,1 2,8 11,2
Vorräte 1,2 1,2 - -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
18,9

22,5

-3,6

-16,0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 7,8 1,4 6,4 457,1
Bilanzsumme 104,4 103,9 0,5 0,5



Die langfristigen Vermögenswerte reduzierten sich von EUR 78,8 Mio auf EUR 76,5 Mio. Ihr Anteil an der Bilanzsumme beträgt 73,3 % (i. Vj. 75,8 %).

Die Sachanlagen sanken um EUR 0,6 Mio auf EUR 53,0 Mio. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der planmäßigen Abschreibung des Sachanlagevermögens (EUR 3,0 Mio) und Anlagenabgängen (EUR 0,4 Mio). Gegenläufig wurden Investitionen in Höhe von EUR 2,0 Mio getätigt.

Die finanziellen Vermögenswerte reduzierten sich von EUR 19,2 Mio auf EUR 18,2 Mio. Hintergrund des Rückgangs ist der planmäßige Rückgang der Nutzungsrechte aus Untervermietungen.

Die kurzfristigen Vermögenswerte sind im Vergleich zum Vorjahr von EUR 25,1 Mio auf EUR 27,9 Mio gestiegen.

Korrespondierend zu den gesunkenen Umsatzerlösen reduzierten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um EUR 4,1 Mio auf EUR 3,7 Mio (i. Vj. EUR 7,8 Mio). Auch die übrigen Forderungen reduzierten sich um EUR 3,9 Mio auf EUR 0,7 Mio. Im Vorjahr beinhalteten diese im Wesentlichen Forderungen aus einem Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 2,0 Mio und Forderungen gegen den Übertragungsnetzbetreiber (EUR 2,2 Mio), welche im Geschäftsjahr bezahlt wurden. Gegenläufig erhöhten sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen von EUR 8,2 Mio auf EUR 12,2 Mio, was vor allem auf höhere Forderungen aus Modernisierungsförderung zurückzuführen ist. Der kurzfristige Anteil der Forderungen aus Unterleasingverhältnissen beträgt EUR 2,1 Mio (i. Vj. EUR 1,8 Mio).

Zum Bilanzstichtag liegen Bankvermögen in Höhe von EUR 7,8 Mio (i. Vj. EUR 1,4 Mio) vor. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus dem positiven operativen Cashflow und den Erlösen aus dem Grundstücksverkauf.



31.12.2023

31.12.2022
Veränderung
absolut
Veränderung
in %

Mio EUR Mio EUR Mio EUR
Eigenkapital 9,6 6,6 3,0 45,5
Langfristige Schulden 55,3 55,3 0,0 0,0
Finanzschulden 4,5 5,4 -0,9 -16,7
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 16,0 17,2 -1,2 -7,0
Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 32,4 30,3 2,1 6,9
Sonstige Rückstellungen 2,4 2,4 - -
Kurzfristige Schulden 39,5 42,0 -2,5 -6,0
Finanzschulden 0,9 0,9 - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
32,3

34,5

-2,2

-6,4
Andere finanzielle Verbindlichkeiten 2,9 2,4 0,5 20,8
Steuerschulden 0,5 0,7 -0,2 -28,6
Sonstige Rückstellungen 2,9 3,5 -0,6 -17,1
Bilanzsumme 104,4 103,9 0,5 0,5



Die Veränderung des Eigenkapitals um EUR 3,0 Mio auf EUR 9,6 Mio ergibt sich zu einem aus dem Ergebnis in Höhe von EUR 4,9 Mio, zum anderen aus dem sonstigen Ergebnis von EUR -2,0 Mio, welches auf die ergebnisneutrale Bewertung der Pensionsrückstellungen zurückzuführen ist.

Der Anstieg der Rückstellungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von EUR 30,3 Mio auf EUR 32,4 Mio resultiert hauptsächlich aus der Neubewertung der Versorgungspläne aufgrund der Veränderung des Zinssatzes und der Steigerungsrate der ruhegehaltsfähigen Gehälter.

Durch Tilgungen reduzierten sich die lang- und kurzfristigen Finanzschulden von EUR 6,3 Mio auf EUR 5,4 Mio.

Die anderen finanziellen Verbindlichkeiten reduzierten sich insgesamt um EUR 0,7 Mio, was auf Tilgungen von Leasingverhältnissen zurückzuführen ist, denen Indexanpassungen entgegenstehen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten reduzierten sich insgesamt von EUR 34,5 Mio auf EUR 32,3 Mio. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus um EUR 2,8 Mio niedrigeren Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen durch die im Geschäftsjahr geleistete Zahlung der Modernisierungsförderung 2021 sowie aus geringeren Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr gegenüber der Kraftwerk Obernburg GmbH und der Gemeinschaftskläranlage Bayerischer Untermain GmbH. Die übrigen Verbindlichkeiten haben sich von EUR 19,7 Mio auf EUR 20,6 Mio erhöht. Dies resultiert insbesondere durch höhere Verbindlichkeiten gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber.


2.5 Personal

Das Stammpersonal der AVIR Gruppe beträgt 298 Personen zum 31. Dezember 2023 (i. Vj. 309), wovon sich 40 Arbeitnehmer (i. Vj. 45) in der Ausbildung befanden.


2.6 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

Trotz Krieg in der Ukraine und Nahost-Konflikt, verlief das vergangene Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr entspannter, da sich die Preise im Energiesektor im Jahresverlauf auf einem konstanten Niveau eingependelt hatten. Auch die Gasspeicher waren ausreichend gefüllt, sodass das Risiko einer Gasmangellage nicht gegeben war. In vielen Märkten haben jedoch höhere Teuerungsraten, begleitet von einem gestiegenen Zinsniveau, das Konsumklima belastet.

Die niedrigeren Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr resultierten im Wesentlichen aus den gesunkenen Energiepreisen, was auch dazu führte, dass die Umsatzerlöse zwar deutlich unter dem ursprünglichen Plan lagen, aber den angepassten Erwartungen entsprachen.
Das EBITDA (Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor Abschreibungen) lag mit EUR 10,7 Mio (i. Vj. EUR 6,8 Mio) deutlich über dem Vorjahr und dem Plan, was vor allem aus Erträgen aus dem Verkauf eines Grundstücks lag.


3. Chancen- und Risikobericht

Die nachfolgend aufgeführten Chancen und Risiken werden in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für die Gesellschaft vor Risikobegrenzungsmaßnahmen erläutert.


3.1 Chancenbericht

Eine wesentliche Chance auf der Marktseite stellen nach wie vor mögliche Neuansiedlungen am Standort bzw. eine Ausweitung der Kapazitäten der Standortkunden dar.

Die Neuansiedlungen von Kunden werden im Wesentlichen mit dem Projekt ICO Süderweiterung der Mainsite verfolgt. Dazu sollen brachliegende Flächen, die im Flächennutzungsplan seit langem als Industriegebiet ausgewiesen sind, wieder nutzbar gemacht werden. So können zusätzliche Betriebe dort angesiedelt werden, wo bereits Infrastruktur vorhanden ist. Die Vorbereitungen für das Bebauungsplanverfahren Süderweiterung ICO schreiten planmäßig voran. Über die Einrichtung eines Runden Tisches unter Federführung des Bürgermeisters der Stadt Erlenbach konnte ein konsensorientiertes Vorgehen zum Dialog mit der Bevölkerung etabliert werden. In 2024 sollen die Ergebnisse des Scoping-Verfahrens und der beiden Verkehrsgutachten in eine Weiterentwicklung des Planentwurfs fließen, der dann am Runden Tisch, im Bauausschuss sowie im Stadtrat der Stadt Erlenbach besprochen werden kann.

Der starke Fokus auf erneuerbare Energien, die Abschaltung von Kernkraftwerken, sowie der geplante Kohleausstieg begünstigen die positive Entwicklung der Gaskraftwerke. Erdgas ist durch einen geringeren CO2-Ausstoß klimafreundlicher als andere fossile Brennstoffe und somit die ideale Brückentechnologie in eine grüne Energie-Zukunft. Als weiteren Baustein beabsichtig, die KWO, als Kraftwerksbetreiber, ab dem Jahr 2026 den Einsatz von zunächst ca. 30 % Biogas als Ersatz für herkömmliches Erdgas. Die Mainsite, als Netzbetreiber, gehört dem Wasserstoff-Bündnis Bayern an und prüft den Einstieg in die Wasserstoff (H2)-Produktion. H2 ist dabei ein wichtiger Baustein in der Energiewende. Dank der Lage und Verkehrsanbindung hat das ICO hervorragende Bedingungen hierfür. Durch den Bau einer H2-Tankstelle für den ÖPNV und andere KFZ kann sich das ICO zur Drehscheibe Schiene-Straße auf H2-Basis entwickeln. Der Einsatz von H2 ist aber auch im ICO selbst denkbar: die Gasturbine aber auch Logistik und Transportsysteme könnten teilweise umgestellt werden. Dazu hat die Mainsite den zukünftigen Wasserstoffbedarf bereits in die Netzentwicklungsplanung der Fernleitungsnetzbetreiber aufnehmen lassen.

Es besteht weiterhin eine hohe Nachfrage an zusätzlichen Logistikflächen. Für systemrelevante Güter, wie Medikamente, medizinische Ausstattung oder Lebensmittel, werden in Zukunft größere Lagerbestände aufgebaut werden. Vor diesem Hintergrund hat das THW langfristige Mietverträge mit der Mainsite für einen Großteil der angemieteten Flächen im Logistikterminal abgeschlossen. Auch der E-Commerce wird sich weiter erhöhen und viele Unternehmen werden für Ihre Produkte und Lieferketten die Lagerbestände und Produktionsstätten lokaler und diversifizierter aufstellen. In Anbetracht der herausragenden Lage des ICO und der idealen Verknüpfung der Verkehrsträger Binnenschiff, Bahn und LKW bieten sich hier weitere Potentiale für den Logistikbereich.

Im Bereich Services plant die AVIR Gruppe, die bestehenden Umsatzpotenziale zu nutzen und auszubauen. Die Wachstumsstrategie zielt in den Dienstleistungsbereichen sowohl auf die Erweiterung des Dienstleistungsspektrums am Standort als auch auf die Erbringung von Dienstleistungen außerhalb des ICO.


3.2 Risikobericht


3.2.1 Risikomanagement

Die Tochtergesellschaft Mainsite ist bereits seit vielen Jahren nach ISO 9001, ISO 14001, ISO 50001 zertifiziert. Weiterhin weist die Mainsite auch Zertifikate gegen Bedrohungen für Telekommunikations- und Datenverarbeitungssysteme nach ISO 27001 und ISO 27019 vor. Durch vielfältige zusätzliche Maßnahmen ist darüber hinaus gewährleistet, dass die Sensibilität gegenüber Umweltschutz und Arbeitssicherheit sowohl auf Geschäftsführungs- als auch auf Mitarbeiterebene unverändert sehr hoch ist.

Der im Unternehmen verankerte Budgeterstellungs- und Liquiditätssteuerungsprozess einschließlich einer auf Quartalsbasis durchgeführten prospektiven Neueinschätzung (sog. "Rolling Forecast") und die monatliche Ermittlung der relevanten Leistungskennzahlen stellen eine frühzeitige Erkennung möglicher Fehlentwicklungen sicher und ermöglichen es, gegensteuernde Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen (Risikofrüherkennungssystem).


3.2.2 Markt-, Absatz- und Ausfallrisiken

Die größten Risiken für die betriebliche Tätigkeit bestehen in der Nachfrage der am ICO angesiedelten Unternehmen nach Energie und Dienstleistungen und den dazugehörigen Auswirkungen auf die Umsatzerlöse sowie das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit.

Wie in der Vergangenheit bleibt die bestehende Abhängigkeit von den beiden Großkunden unverändert bestehen. Die Standortkunden sind stark von der Automobilindustrie abhängig, die auch im Jahr 2023 noch nicht das Vorkrisenniveau von 2019 erreicht hat. Mit Abschluss der Finanzierungsverträge im Dezember 2017, im Rahmen der Modernisierung des Kraftwerks, wurden jedoch die Energieverträge mit den wichtigsten Standortkunden bis Ende 2032 verlängert.

Auch Temperaturschwankungen führen zu Mehr- oder Minderabsatz im Wärmebereich. Ein ausgereiftes Portfoliomanagement beobachtet laufend die Marktsituation und optimiert die Erzeugung entsprechend.

Auch die weitere Entwicklung der geopolitischen Spannungen und ihr Einfluss auf die Energiepreise und -versorgung wird vom Management laufend beobachtet. Die Gesellschaft kann jedoch, aufgrund von Preisanpassungsklauseln, die Gasbezugspreise an ihre Standortkunden weitergeben. Auch bei einer, nach heutigem Stand nicht zu erwartenden Gasmangellage, sieht sich das Gaskraftwerk Obernburg durch den Status als systemrelevantes Kraftwerk bis Ende 2025 geschützt.

In Bezug auf latente Forderungsausfallrisiken sind Vorgaben für vorgelagerte Kreditwürdigkeitsprüfungen sowie darauf aufbauend Festlegungen kundenspezifischer Ratings und Kreditlimits im Unternehmen etabliert. Das aktive Mahnwesen und der direkte Kontakt zu unseren Kunden reduzieren das Kreditrisiko deutlich.


3.2.3 Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Die Steuerung der Liquidität in der Gesellschaft soll sicherstellen, dass - soweit möglich - stets ausreichend liquide Mittel verfügbar sind, um unter normalen wie auch unter angespannten Bedingungen den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können, ohne untragbare Verluste zu erleiden oder die Reputation der Gesellschaft zu schädigen.

Die Gesellschaft hat einen geeigneten Rahmen für die Steuerung von Liquiditätsrisiken in Bezug auf die kurz-, mittel- und langfristige Liquidität festgelegt. Die Gesellschaft steuert ihr Liquiditätsrisiko durch die regelmäßige Überwachung der prognostizierten Cashflows.

Die AVIR Gruppe verfügte im Jahresverlauf 2023 über einen durchgängig ausreichenden Liquiditätsbestand. Die Notwendigkeit der Inanspruchnahme von kurzfristigen Kreditlinien bestand im gesamten Geschäftsjahr 2023 nicht.

Zur Finanzierung der Geldabflüsse in den kommenden zwölf Monaten steht neben dem operativen Cashflow auch eine zugesagte Kreditlinie zur Verfügung.


3.2.4 Risiken im Zusammenhang mit der KWK-Bestandsförderung

Am 30. Dezember 2016 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ("BAFA") durch Zulassungsgrundbescheid auf Antrag der KWO die KWK-Bestandsanlage der KWO zur Bestandsanlagenförderung nach § 13 des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ("KWKG") zugelassen. Auf dieser Grundlage sind für die Jahre 2017 bis 2019 Abschlagszahlungen seitens der Mainsite in ihrer Funktion als Verteilernetzbetreiber an die KWO erfolgt sowie entsprechende Ausgleichsbeträge durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH an die Mainsite gezahlt worden. Das BAFA hat mit Bescheid vom 2. Februar 2018 den Antrag abgelehnt und KWO hiergegen Widerspruch erhoben. Seit Herbst 2020 ruht das Widerspruchsverfahren im gegenseitigen Einverständnis bis eine endgültige und verbindliche Entscheidung in einem anderen Musterverfahren eines ähnlichen Falls getroffen worden ist. Auf die mündliche Verhandlung vom 30. November 2023 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ("VG") am 11. April 2024 die vollständige Urteilsausfertigung im Musterverfahren den klägerischen Rechtsanwälten BBH/Berlin zugestellt. Nach deren Einschätzung ist die BAFA in allen wesentlichen Punkten unterlegen. Das BAFA hat Berufung eingelegt. Abzuwarten bleibt nun die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel als Berufungsinstanz.

Aktuell ist daher immer noch nicht absehbar, wann das Widerspruchsverfahren der KWO rechtskräftig beendet wird. Allerdings haben sich durch das erstinstanzliche Urteil die Chancen erhöht, dass dem Widerspruch der KWO abgeholfen wird. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Beihilfenfreiheit vom Gericht der EU im Urteil vom 24. Januar 2024 (Rs. T-409/21, E-CLI:EU:T:2024:34 - Deutschland/Kommission) ausdrücklich bestätigt wurde (Rechtsmittelfrist endet Anfang April 2024). Zum Bilanzstichtag wurden daher die erhaltenen Vorauszahlungen passiviert.


3.2.5 Risiken im Zusammenhang mit der Forderung des Insolvenzverwalters der Kordasi GmbH i.L.

Die Kordasi GmbH i.L. hat im Juni 2015 beim Amtsgericht Essen Insolvenz angemeldet. Anfang Dezember 2015 haben die bevorrechtigten Gläubiger der Kordasi GmbH i.L. die Kommanditanteile an der Mainsite, die an sie zur Besicherung der Verbindlichkeiten der Kordasi GmbH i.L. verpfändet waren, im Zuge einer öffentlichen Versteigerung an die AVIR MS GmbH veräußert. Das Insolvenzverfahren der Kordasi GmbH i.L. wurde am 28. Dezember 2015 eröffnet.

Ende Dezember 2017 hat der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Kordasi GmbH i.L. die Mainsite aufgefordert, einen Betrag von EUR 14,1 Mio zu zahlen. Die Gesellschaft sieht diese Forderung als unberechtigt an und hat ihr fristgerecht widersprochen. Der Insolvenzverwalter hat daraufhin Klage eingereicht. Am 17. Februar 2023 erging ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Aschaffenburg, mit dem die Klage des Insolvenzverwalters vollumfänglich zurückwiesen wurde. Im März 2023 legte der Insolvenzverwalter gegen dieses Urteil Berufung ein. Es ist davon auszugehen, dass frühestens gegen Ende des Jahres 2024 ein zweitinstanzliches Urteil ergehen wird. An der Einschätzung der Gesellschaft in diesem Klageverfahren zu obsiegen, hat sich nichts geändert. Die Einschätzung wurde durch das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg bestätigt. Die Mainsite hat die erwarteten Kosten des Rechtsstreits zurückgestellt.


4. Prognosebericht

Die erwarteten wirtschaftlichen, politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen sind im Kapitel "Wirtschaftsbericht" erläutert. Potenzielle Einflussfaktoren für die Prognose werden im Chancen- und Risikobericht dargestellt.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet für das globale Wachstum im Jahr 2024 eine Rate von +3,1 %. Die größte Belastung für die Weltwirtschaft im Jahr 2024 sind die geopolitischen Konflikte und die Auswirkungen der strafferen Geldpolitik in vielen Ländern. Die höheren Zinsen belasten den Konsum und die Investitionen und damit die konjunkturelle Entwicklung. Für Deutschland sieht der IWF das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) in diesem Jahr um 0,5 % wachsen.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Inflation sowohl in den USA als auch in Europa weiterhin rückläufig entwickeln wird. Aus diesem Grund wird nicht mit weiteren Zinsanhebungen der Notenbanken gerechnet.

Zunehmende Unwägbarkeiten bei den makroökonomischen und geopolitischen Rahmenbedingungen können jedoch dazu führen, dass die Konjunkturentwicklung von erwarteten Trends und Entwicklungen abweicht.

Vor diesem Hintergrund erwartet die Gesellschaft in 2024 eine gleichbleibende Energiemengen- und Serviceabnahme bei niedrigeren Energiepreisen. Die Umsatzerlöse werden daher moderat unter dem Vorjahr liegen. Ohne den positiven Effekt aus dem Verkauf des Grundstücks im Geschäftsjahr wird das EBITDA deutlich unter dem Niveau des Vorjahres sein.

 

Erlenbach am Main, den 10. Juni 2024

Dr. Johannes Huber

Wolf Waschkuhn

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die AVIR MS GmbH, Erlenbach am Main


Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der AVIR MS GmbH, Erlenbach am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der AVIR MS GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.


Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.


Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.


Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 10. Juni 2024

KPMG AG
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