AVIR MS GmbH
Erlenbach
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Konzernbilanz
zum 31. Dezember 2023
A k t i v a
|
Anhangs-
angaben |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
|
TEUR |
TEUR |
| Langfristige
Vermögenswerte |
|
|
|
| Sachanlagen |
9 |
53.017 |
53.640 |
| Immaterielle
Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder
Firmenwert) |
10 |
984 |
1.119 |
| Nach der Equity-Methode
bilanzierte Finanzanlagen |
11 |
3 |
3 |
| Latente
Steueransprüche |
19 |
4.294 |
4.860 |
| Andere finanzielle
Vermögenswerte |
12 |
18.159 |
19.228 |
|
|
76.456 |
78.849 |
| Kurzfristige
Vermögenswerte |
|
|
|
| Vorräte |
13 |
1.181 |
1.176 |
| Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
|
|
|
| und sonstige
Forderungen |
14 |
18.929 |
22.451 |
| Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente |
15 |
7.813 |
1.407 |
|
|
27.923 |
25.034 |
| Bilanzsumme |
|
104.379 |
103.883 |
P a s s i v a
|
Anhangs-
angaben |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
|
TEUR |
TEUR |
| Eigenkapital |
16 |
|
|
| Gezeichnetes
Kapital |
|
25 |
25 |
|
Gewinnrücklagen |
|
8.849 |
3.926 |
| Übriges kumuliertes
Eigenkapital |
|
678 |
2.658 |
|
|
9.552 |
6.609 |
| Langfristige
Schulden |
|
|
|
| Finanzschulden |
17 |
4.516 |
5.383 |
| Andere finanzielle
Verbindlichkeiten |
18 |
16.021 |
17.248 |
| Rückstellungen
für Leistungen |
|
|
|
| nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses |
21 |
32.393 |
30.269 |
| Sonstige
Rückstellungen |
23 |
2.365 |
2.383 |
|
|
55.295 |
55.283 |
| Kurzfristige
Schulden |
|
|
|
| Finanzschulden |
17 |
917 |
897 |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
|
|
|
| und sonstige
Verbindlichkeiten |
22 |
32.324 |
34.460 |
| Andere finanzielle
Verbindlichkeiten |
18 |
2.882 |
2.443 |
| Steuerschulden |
20 |
508 |
676 |
| Sonstige
Rückstellungen |
23 |
2.901 |
3.515 |
|
|
39.532 |
41.991 |
| Bilanzsumme |
|
104.379 |
103.883 |
Konzerngesamtergebnisrechnung
1. Januar bis 31. Dezember 2023
|
Anhangs-
angabe |
2023 |
2022 |
|
|
TEUR |
TEUR |
| Umsatzerlöse |
27 |
78.166 |
97.402 |
| Umsatzkosten |
|
-72.628 |
-93.082 |
| Bruttogewinn |
|
5.538 |
4.320 |
| Sonstige
Erträge |
30 |
6.012 |
3.709 |
| Vertriebskosten |
28 |
-120 |
-119 |
| Verwaltungskosten |
28 |
-3.052 |
-2.588 |
| Sonstige
Aufwendungen |
30 |
-879 |
-2.539 |
| Betriebsergebnis |
|
7.499 |
2.783 |
| Finanzerträge |
31 |
1.057 |
1.422 |
| Finanzaufwendungen |
31 |
-2.401 |
-1.733 |
| Finanzergebnis |
|
-1.344 |
-312 |
| Gewinn- und
Verlustanteile an Unternehmen, die nach der |
|
|
|
| Equity-Methode
bilanziert werden |
11 |
3 |
3 |
| Ergebnis vor
Steuern |
|
6.157 |
2.474 |
| Ertragsteuern |
32 |
-1.234 |
-131 |
| Ergebnis aus
fortzuführenden Geschäftsbereichen |
|
4.923 |
2.343 |
| Sonstiges Ergebnis |
|
|
|
| Positionen, die nicht in
den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden |
|
|
|
| Neubewertung der
Nettoschuld aus leistungsorientierten
Versorgungsplänen |
21 |
-2.766 |
9.410 |
| Steuereffekte |
19 |
786 |
-2.672 |
| Sonstiges Ergebnis |
|
-1.980 |
6.738 |
| Gesamtergebnis |
|
2.943 |
9.081 |
Anhang zum
Konzernabschluss 2023
1. ALLGEMEINES
Die AVIR MS GmbH ("die Gesellschaft", "AVIR") ist ein
Unternehmen, in der Rechtsform einer GmbH, mit Sitz in der
Glanzstoffstraße, Erlenbach am Main. Der
Konzernabschluss umfasst die Gesellschaft und ihre
Tochtergesellschaften (zusammen als der "Konzern", "AVIR
Gruppe" bezeichnet).
Operativ tätig ist ausschließlich das
Tochterunternehmen Mainsite GmbH & Co. KG, Erlenbach am
Main ("Mainsite"). Die Mainsite hält weitere
Beteiligungen, die als Tochterunternehmen in den
Konzernabschluss der AVIR Gruppe einbezogen werden. Die
AVIR ist ausschließlich als Beteiligungsholding
tätig.
Gegenstand der Mainsite ist die Erbringung von
standortbezogenen infrastrukturellen und technischen
Industriedienstleistungen. Das Leistungsangebot umfasst u.
a. die Energie- und Wasserversorgung, die
Abwasserentsorgung, IT- und
Telekommunikationsdienstleistungen, Logistikleistungen,
Umweltschutz- und Sicherheitsleistungen, Werkschutz,
Werkfeuerwehrleistungen und Leistungen des
Werksärztlichen Dienstes. Ferner gehören der
Erwerb, Besitz und die Verwaltung und Vermietung von
Grundstücken einschließlich aller damit in
Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zum
Angebotsspektrum der Mainsite.
Das von Mainsite betriebene Netz der allgemeinen
Versorgung ermöglicht eine Durchleitung der von den
Kunden in Eigenversorgung erzeugten Strommengen und dient
gleichzeitig der Stromversorgung anderer Standortkunden.
Die Bereitstellung der verschiedenen erforderlichen
Energieerzeugungsanlagen für alle Arten von Energie
erfolgt im Industrie Center Obernburg ("ICO") durch die
über die gemeinsame Konzernmutter verbundene
Schwestergesellschaft Kraftwerk Obernburg GmbH ("KWO") und
orientiert sich am Bedarf der am Standort beheimateten
Unternehmen und den wirtschaftlich sinnvollen
Vermarktungsmöglichkeiten von Strom und Wärme
für die öffentliche Versorgung. Sämtliche
von der KWO erzeugten Energiearten am Standort ICO werden
von der Mainsite an die Kunden vertrieben.
Zum Stand 31. Dezember 2023 operierte der Konzern
überwiegend in Deutschland.
2. GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG
Der Konzernabschluss wurde nach den Vorschriften der
am Abschlussstichtag verpflichtend anzuwendenden
International Financial Reporting Standards (IFRS) des
International Accounting Standards Board (IASB), London,
sowie nach den Interpretationen des International Financial
Reporting Interpretations Committee (IFRIC), wie sie in der
EU anzuwenden sind, aufgestellt.
Den Jahresabschlüssen der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen
einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
zugrunde. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten
Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses
aufgestellt.
Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 1.
Januar bis 31. Dezember 2023.
Einzelheiten zu den Rechnungslegungsmethoden befinden
sich unter Kapitel "6. Zusammenfassung wesentlicher
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".
Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 10. Juni
2024 von der Geschäftsführung zur
Veröffentlichung freigegeben.
Die Aufstellung des Konzernjahresabschlusses erfolgte
in Euro. Alle dargestellten Finanzinformationen wurden,
soweit nicht anders angegeben, auf den nächsten
Tausender gerundet (Angaben in TEUR).
3. ERSTMALIG ANZUWENDENDE INTERNATIONAL FINANCIAL
REPORTING STANDARDS (IFRS) UND INTERPRETATIONEN (IFRIC)
Aus der nachfolgenden Übersicht sind alle
Standards (IFRS), Interpretationen (IFRIC) und sonstige
Verlautbarungen, die erstmalig in der Europäischen
Union verpflichtend, für die Geschäftsjahre ab
dem 1. Januar 2023 anzuwenden sind, zu entnehmen:
Standard (IFRS) |
Veröffentlichung
durch IASB |
Änderungen an IFRS 17:
Versicherungsverträge |
11/2021 |
Änderungen an IAS 1 und IFRS 2:
Angaben zu Rechnungslegungsmethoden |
03/2022 |
Änderungen an IAS 8:
Definition von rechnungslegungsbezogenen
Schätzungen |
03/2022 |
Änderungen an IAS 12:
Latente Steuern |
08/2022 |
Änderungen an IAS 12:
Reform des internationalen Steuersystems |
11/2023 |
Die Veröffentlichung der Änderungen und
Verbesserungen an den Standards und Interpretationen haben
keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die
Vermögens-, Finanz und Ertragslage des Konzerns.
4. VERÖFFENTLICHTE, ABER NOCH NICHT VERPFLICHTEND
ANZUWENDENDE INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS
(IFRS) UND INTERPRETATIONEN (IFRIC)
Die folgenden Standards, Änderungen und
Auslegungen bestehender Standards wurden ebenfalls durch
IASB und IFRIC veröffentlicht, die aber erst in nach
dem 1. Januar 2023 beginnenden Geschäftsjahren
verpflichtend anzuwenden sind:
Standard (IFRS) |
Veröffentlichung
IASB |
Verpflichtende
Anwendung |
Änderungen an IAS
1:
Langfristige Schulden mit
Nebenbedingungen/Klassifizierung von Schulden als
kurz- bzw. langfristig |
12/2023 |
1.1.2024 |
Änderungen an IFRS
16:
Leasingverbindlichkeiten aus einer Sale- and
Leaseback-Transaktion |
11/2023 |
1.1.2024 |
Änderungen an IAS 7
und IFRS 7:
Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen |
05/2023 |
1.1.2024 |
Änderungen an IAS
21:
Fehlende Umtauschbarkeit |
08/2023 |
1.1.2025 |
Die vorzeitige Anwendung von Standards und
Interpretationen, die erst für spätere
Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden sind, erfolgte
nicht.
Für die oben genannten neuen oder
geänderten Standards und Interpretationen, die
verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren
anzuwenden sind, werden die Auswirkungen auf den
AVIR-Konzernabschluss derzeit noch geprüft. Der
Konzern geht jedoch derzeit davon aus, dass sich keine
wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben
werden.
5. UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE
5.1 Historie des Konsolidierungskreises
Die seit 2015 bestehende Muttergesellschaft, die AVIR
MS GmbH, hat ihren Sitz in Erlenbach am Main und ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter der
Nummer HRB 14224 eingetragen.
Sie erwarb im Rahmen einer öffentlichen
Versteigerung am 4. Dezember 2015 sämtliche Anteile
der Mainsite GmbH & Co. KG sowie deren
Komplementärin, der Mainsite Verwaltungs GmbH. Damit
wurde die AVIR MS GmbH zur alleinigen Kommanditistin der
Mainsite GmbH & Co. KG.
Eine detaillierte Zusammenstellung der in den
Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften und des
gesamten Anteilsbesitzes erfolgt unter Kapitel "37.
Verzeichnis der Tochterunternehmen".
Zu den Konsolidierungsgrundsätzen verweisen wir
auf Kapitel "6.3 Konsolidierungsgrundsätze".
5.2 Assoziierte Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen
Eine Auflistung der assoziierten Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns ist der Anhangsangabe
"11. Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen" zu
entnehmen.
6. ZUSAMMENFASSUNG WESENTLICHER BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die für die Erstellung dieses Konzernabschlusses
angewendeten wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze
werden im Folgenden beschrieben. Der Konzern hat die
nachstehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf
alle in diesem Konzernabschluss dargestellten Perioden
stetig angewendet, es sei denn, es ist anders angegeben.
6.1 Bewertung
Der Konzernabschluss ist mit Ausnahme bestimmter
Posten, wie z. B. Pensionen und ähnlichen
Verpflichtungen, nach dem historischen Anschaffungs- oder
Herstellungskostenprinzip aufgestellt. Die für die
Ausnahmen angewandten Bewertungsmethoden werden im Weiteren
beschrieben.
6.2 Unternehmensfortführung
Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet
für das globale Wachstum im Jahr 2024 eine Rate von
+3,1 %. Die größte Belastung für die
Weltwirtschaft im Jahr 2024 sind die geopolitischen
Konflikte und die Auswirkungen der strafferen Geldpolitik
in vielen Ländern. Die höheren Zinsen belasten
den Konsum und die Investitionen und damit die
konjunkturelle Entwicklung. Für Deutschland sieht der
IWF das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) in diesem Jahr um
0,5 % wachsen.
Es ist davon auszugehen, dass sich die Inflation
sowohl in den USA als auch in Europa weiterhin
rückläufig entwickeln wird. Aus diesem Grund wird
nicht mit weiteren Zinsanhebungen der Notenbanken
gerechnet.
Perspektivisch erwartet die Gesellschaft in 2024 eine
gleichbleibende Energiemengen- und Serviceabnahme bei
niedrigeren Energiepreisen. Vor diesem Hintergrund werden
die Umsatzerlöse moderat unter dem Vorjahr liegen.
Ohne den positiven Effekt aus dem Verkauf des
Grundstücks im Geschäftsjahr wird das Ergebnis
vor Zinsen, Steuern, und Abschreibungen ("EBITDA") deutlich
unter dem Niveau des Vorjahres sein.
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass
der Konzern über adäquate Ressourcen
verfügen wird, um die Geschäftstätigkeit auf
absehbare Zeit fortzuführen.
6.3 Konsolidierungsgrundsätze
6.3.1 Unternehmenszusammenschlüsse
Der Konzern bilanziert
Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode.
Der Erwerbszeitpunkt stellt den Zeitpunkt dar, an dem die
Beherrschung der Finanz- und Geschäftstätigkeit
des Tochterunternehmens auf den Konzern übergeht. Die
beim Erwerb übertragene Gegenleistung sowie das
erworbene identifizierbare Nettovermögen werden
grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ist
der gezahlte Kaufpreis höher als das neu bewertete
anteilige Netto-Reinvermögen zum Erwerbszeitpunkt,
wird der positive Differenzbetrag als Geschäfts- oder
Firmenwert aktiviert. Jeder entstandene Geschäfts-
oder Firmenwert wird jährlich auf Wertminderung
überprüft. Jeglicher Gewinn aus einem Erwerb zu
einem Preis unter dem Marktwert wird unmittelbar im Gewinn
oder Verlust erfasst. Transaktionskosten werden sofort als
Aufwand erfasst.
6.3.2 Tochterunternehmen
Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte
Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn
er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem
Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt
und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner
Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu
beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen
sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem
die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem
die Beherrschung endet.
6.3.3 Verlust der Beherrschung
Verliert der Konzern die Beherrschung über ein
Tochterunternehmen, bucht er die Vermögenswerte und
Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen,
nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am
Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust
wird ergebniswirksam erfasst.
6.3.4 Anteile an Finanzanlagen, die nach der
Equity-Methode bilanziert werden
Anteile an assoziierten Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode
bilanziert.
Assoziierte Unternehmen sind alle Unternehmen, auf
die der Konzern einen maßgeblichen Einfluss
ausüben kann, die er jedoch in Bezug auf die Finanz-
und Geschäftspolitik nicht beherrscht;
üblicherweise geht dies mit einem Anteil von 20 % bis
50 % der Stimmrechte einher.
Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine Vereinbarung,
über die der Konzern die gemeinschaftliche
Führung ausübt, wobei er Rechte am
Nettovermögen der Vereinbarung besitzt, anstatt Rechte
an deren Vermögenswerten und Verpflichtungen für
deren Schulden zu haben.
Anteile an assoziierten Unternehmen und dem
Gemeinschaftsunternehmen werden zunächst mit den
Anschaffungskosten angesetzt, wozu auch Transaktionskosten
zählen. Der Anteil des Konzerns an nach dem Erwerb
generierten Gewinnen oder Verlusten wird erfolgswirksam
erfasst und der Anteil an den nach dem Erwerb verzeichneten
Veränderungen beim sonstigen Ergebnis wird unter
Vornahme einer entsprechenden Anpassung des Buchwerts der
Beteiligung im sonstigen Ergebnis erfasst.
Wenn der Anteil des Konzerns an den Verlusten eines
assoziierten Unternehmens gleich seiner Beteiligung an
diesem assoziierten Unternehmen ist bzw. diese
übersteigt, einschließlich aller unbesicherten
Forderungen, weist der Konzern darüber hinausgehende
Verluste nicht aus, sofern er nicht zugunsten des
assoziierten Unternehmens rechtliche oder faktische
Verpflichtungen eingegangen ist bzw. Zahlungen
getätigt hat.
6.3.5 Bei der Konsolidierung eliminierte
Geschäftsvorfälle
Die bilanziellen Effekte konzerninterner
Transaktionen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus
konzerninternen Geschäftsbeziehungen werden im Rahmen
der Konsolidierung eliminiert.
6.4 Transaktionen in Fremdwährung
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung
werden zum Kassakurs am Tag der Transaktion in die
entsprechende funktionale Währung der
Konzernunternehmen umgerechnet.
6.5 Ertrags- und Aufwandsrealisierung
Die Umsatzerlöse resultieren überwiegend
aus erbrachten infrastrukturellen Dienstleistungen und aus
der Lieferung von Strom und sonstigen Energiemedien
(Wärme, Kälte, Druckluft, etc.) an Standortkunden
des ICO.
Die Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die
Verfügungsgewalt über eine Ware oder
Dienstleistung an einen Kunden übergeht. Der Umsatz
wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit den Kunden
festgelegten Gegenleistungen bemessen.
Dividenden und ähnliche Erträge aus
Beteiligungen werden grundsätzlich mit Entstehung des
Rechtsanspruchs auf Zahlung vereinnahmt.
Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung
oder zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst. Aufwendungen
im Rahmen von Miet- und Leasingverhältnissen, die als
Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert
sind, werden im Zeitpunkt der Nutzung der Miet- bzw.
Leasinggegenstände verursachungsgerecht erfasst.
Zinsen werden unter Berücksichtigung der
Effektivzinsmethode zum Zeitpunkt der Entstehung als Ertrag
oder Aufwand erfasst. Ebenfalls im Zinsergebnis enthalten,
sind die Zinsanteile aus der Aufzinsung von
Rückstellungen und Leasingverbindlichkeiten.
6.6 Funktionskosten
Betriebliche Aufwendungen nach Arten werden
grundsätzlich nach Maßgabe des Funktionsbereichs
der jeweiligen Kostenstellen den einzelnen Funktionen
zugeordnet. Aufwendungen in Zusammenhang mit
funktionsübergreifenden Projekten werden auf Basis
eines geeigneten Zuordnungsprinzips auf die betreffenden
Funktionskosten aufgeteilt.
6.6.1 Umsatzkosten
Die Umsatzkosten sind diejenigen Kosten, die zur
Herstellung der Erzeugnisse und Dienstleistungen dienen und
die zur Erzielung der Umsätze beitragen.
6.6.2 Vertriebskosten
In den Vertriebskosten sind anteilige Personal- und
Sachkosten, Kosten für Werbung sowie die anteiligen
Abschreibungen, die auf den Vertriebsbereich entfallen,
enthalten.
6.6.3 Verwaltungsaufwendungen
Die Verwaltungskosten beinhalten anteilige Personal-
und Sachkosten sowie die anteiligen Abschreibungen, die
diesem Funktionsbereich zugeordnet sind.
6.7 Leistungen an Arbeitnehmer
6.7.1 Kurzfristig fällige Leistungen an
Arbeitnehmer
Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen
Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst,
sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird.
Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu
zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern
gegenwärtig eine rechtliche oder faktische
Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom
Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen, und die
Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann.
6.7.2 Pensionsverpflichtungen
Der Konzern betreibt eine Reihe leistungsorientierter
und beitragsorientierter Pläne, die entweder gedeckt
oder ungedeckt sind. Das Vermögen der gedeckten
Pläne wird separat vom Vermögen des Konzerns in
treuhänderisch verwalteten Fonds gehalten. Die
versicherungsmathematischen Bewertungen werden jeweils zum
Bilanzstichtag vorgenommen.
Ein beitragsorientierter Plan ist ein Pensionsplan,
bei dem der Konzern festgelegte Beiträge an eine
separate Einheit entrichtet. Der Konzern hat keine
rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen zur Zahlung
darüberhinausgehender Beiträge, falls der Fonds
nicht über ausreichende Vermögenswerte
verfügt, um alle Leistungen in Bezug auf
Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer in der Berichtsperiode
und in früheren Perioden zu erbringen.
Bei leistungsorientierten Plänen wird die
Höhe der Pensionsleistung festgelegt, die ein
Arbeitnehmer im Ruhestand erhalten wird. Diese
Leistungshöhe ist für gewöhnlich von einem
oder mehreren Faktoren wie beispielsweise Alter,
Dienstjahre und Gehalt abhängig. Die
Pensionspläne werden durch Zahlungen der Gesellschaft
finanziert.
Die in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeit
für die leistungsorientierten Pensionspläne ist
der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung
am Abschlussstichtag, abzüglich des beizulegenden
Zeitwertes des Planvermögens, angepasst um nicht
erfasste versicherungsmathematische Gewinne/Verluste und
nach zu verrechnendem Dienstzeitaufwand. Die
leistungsorientierte Pensionsverpflichtung wird
jährlich von unabhängigen
Versicherungsmathematikern unter Anwendung des
Anwartschaftsbarwertverfahrens berechnet. Nach dieser
Methode werden die Aufwendungen für die
Pensionsvorsorgeleistung über die Lebensarbeitsdauer
der Mitarbeiter verteilt und entsprechend dieser Verteilung
der Gesamtergebnisrechnung belastet. Die
Pensionsverpflichtung wird zum Barwert der geschätzten
zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse angesetzt,
wobei die Zinssätze hochwertiger Unternehmensanleihen
zugrunde gelegt werden, deren Laufzeiten jenen der
jeweiligen Pensionsverbindlichkeiten ähneln.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die
auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Veränderungen
versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in
der Periode ihres Entstehens erfolgsneutral dem sonstigen
Ergebnis gutgeschrieben bzw. belastet.
6.7.3 Gewinn- und Erfolgsbeteiligungspläne
Basierend auf den jeweiligen quantitativen und
qualitativen Leistungsindikatoren erfasst der Konzern eine
Verbindlichkeit und damit einen Aufwand für
Bonuszahlungen und Gewinnbeteiligungen. Diese
Verbindlichkeiten werden verbucht, wenn eine entsprechende
vertragliche Verpflichtung vorliegt oder aufgrund einer
Praxis in der Vergangenheit eine entsprechende faktische
Verpflichtung entstanden ist.
6.8 Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden nur
erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber
besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen
Bedingungen erfüllen wird und dass die Zuwendungen
gewährt werden.
Zuwendungen der öffentlichen Hand, die als
Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder
Verluste oder zur sofortigen finanziellen
Unterstützung ohne künftig damit verbundenem
Aufwand gezahlt werden, werden in der Periode in der der
Anspruch entsteht ergebniswirksam erfasst.
6.9 Ertragsteuern
Der Steueraufwand für die Periode beinhaltet
tatsächliche und latente Steuern. Steuern werden im
Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn die Steuern
beziehen sich auf Posten, die im sonstigen Ergebnis oder
direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall
werden auch die Steuern jeweils im sonstigen Ergebnis
direkt im Eigenkapital angesetzt.
6.9.1 Tatsächliche Steuern
Tatsächliche Steuern sind die erwartete
Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das
Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den
steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von
Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in
Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der
Steuerschuld für frühere Jahre. Der Betrag der
erwarteten Steuerschuld oder Steuerforderung spiegelt den
Betrag wider, der unter Berücksichtigung von
steuerlichen Unsicherheiten, sofern vorhanden, die beste
Schätzung darstellt. Tatsächliche Steuerschulden
beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der
Festsetzung von Dividenden entstehen.
Tatsächliche Steueransprüche und -schulden
werden nur unter bestimmten Bedingungen saldiert.
6.9.2 Latente Steuern
Latente Ertragsteuern werden zu Abschlusszwecken
unter Verwendung der Verbindlichkeitsmethode für alle
temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und ihren
Buchwerten angesetzt. Wenn jedoch im Rahmen einer
Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss
darstellt, latente Ertragsteuern aus dem erstmaligen Ansatz
eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit
entstehen, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen
Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen
Gewinn oder Verlust haben, wird keine latente Ertragsteuer
angesetzt. Die Höhe der latenten Ertragsteuern wird
anhand der Steuersätze (und im Einklang mit der
Steuergesetzgebung) bemessen, die zum Abschlussstichtag
rechtlich oder faktisch gelten und zum Zeitpunkt der
Realisierung des Steuerguthabens bzw. der Erfüllung
der Steuerverbindlichkeit voraussichtlich gelten werden.
Die wichtigsten temporären Differenzen entstehen
bei Neubewertungen im Anlagevermögen,
Rückstellungen für Pensionsleistungen und anderen
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
sowie anderen Rückstellungen.
Latente Steueransprüche in Verbindung mit
steuerlichen Verlustvorträgen werden in dem Umfang
angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein
künftiger zu versteuernder Gewinn verfügbar sein
wird, gegen den die steuerlichen Verlustvorträge
verrechnet werden können.
Latente Ertragsteuern werden für temporäre
Differenzen angesetzt, die aus Beteiligungen an
Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen
entstehen, es sei denn der Zeitpunkt der Auflösung der
temporären Differenz wird vom Konzern bestimmt und es
ist wahrscheinlich, dass die temporäre Differenz in
absehbarer Zukunft nicht aufgelöst wird. Diese
Differenzen haben in der Regel keine wesentlichen
Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Auf temporäre Unterschiede, die aus der
Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden zum
Zeitwert im Rahmen von Unternehmenserwerben resultierten,
werden latente Steuern bilanziert. Für zu versteuernde
temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des
Geschäfts- oder Firmenwerts werde keine latenten
Steuern erfasst.
Latente Steuerforderungen werden höchstens in
dem Umfang aktiviert, in dem es wahrscheinlich ist, dass
ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen
den die temporäre Differenz verwendet werden kann.
Rechtlich und zeitlich verrechenbare Forderungen und
Verbindlichkeiten aus latenten Steuern werden gegeneinander
saldiert, wenn sie gegenüber der gleichen
Steuerbehörde bestehen.
6.10 Vorräte
Die Bewertung erfolgt mit dem niedrigeren Wert aus
Anschaffungs- oder Herstellungskosten und erzielbarem
Nettoveräußerungswert.
Die Vorräte des Konzerns bestehen
ausschließlich aus Brennstoffen und zugekauften
Materialien sowie Lebensmitteln für den
Kantinenbetrieb. Sie werden zu Anschaffungskosten unter
Anwendung der Durchschnittspreismethode angesetzt. Den
Risiken aus langer Lagerdauer, Sachmängeln und Schwund
wird durch entsprechende Abwertungen Rechnung getragen.
Fertige Erzeugnisse und unfertige Aufträge (Work
in Progress) werden nach der Standardkostenmethode
abzüglich Wertminderungen bilanziert und sie umfassen
Rohstoffe, direkte Arbeitskosten, sonstige direkte Kosten
und verbundene Fertigungsgemeinkosten, jedoch keine
Fremdkapitalkosten. Der erzielbare
Nettoveräußerungswert ist der geschätzte,
im gewöhnlichen Geschäftsverlauf erzielbare
Veräußerungswert, abzüglich Abschluss- und
Veräußerungskosten.
6.11 Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, einschließlich aktivierter
Fremdkapitalkosten, falls diese direkt dem Erwerb, dem Bau
oder der Herstellung eines qualifizierten
Vermögenswertes zugeordnet werden können,
abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter
Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beinhalten
Kosten, die unmittelbar dem Erwerb der Sachen zugeordnet
werden können. Zinsaufwendungen für Darlehen zur
Finanzierung der Errichtung einer Sachanlage werden zum
Zeitpunkt ihres Anfalls als Herstellungskosten erfasst.
Jeder Gewinn oder Verlust aus dem Abgang einer
Sachanlage wird im Gewinn oder Verlust erfasst.
Nachträgliche Anschaffungs- oder
Herstellungskosten werden dem Buchwert des
Vermögenswertes hinzugefügt oder, sofern
angemessen, als separater Vermögenswert verbucht, wenn
es wahrscheinlich ist, dass der durch die Sachanlage
verkörperte zukünftige wirtschaftliche Nutzen dem
Konzern zufließen wird, und die Kosten der Sachanlage
verlässlich ermittelt werden können.
Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs-
und Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer
geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum
ihrer geschätzten Nutzungsdauern abzuschreiben. Die
Abschreibung wird grundsätzlich im Gewinn oder Verlust
erfasst.
Grundstücke werden nicht planmäßig
abgeschrieben. Die geschätzten Nutzungsdauern für
das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden
Sachanlagen betragen:
|
Gebäude und Grundbesitz |
20 -
50 Jahre |
|
Technische Anlagen und Maschinen |
10 -
19 Jahre |
|
Kraftfahrzeuge |
5 -
10 Jahre |
|
Computer-Hardware |
5 -
10 Jahre |
|
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
5 -
15 Jahre |
Restwert und Nutzungsdauer der Vermögenswerte
werden zu jedem Abschlussstichtag geprüft und bei
Bedarf angepasst.
Sachanlagen werden auf Wertminderungen geprüft,
wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der
Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls
nicht mehr erzielt werden kann.
Der Buchwert eines Vermögenswertes wird
unmittelbar auf seinen erzielbaren Betrag wertberichtigt,
wenn der Buchwert des Vermögenswertes höher ist
als sein geschätzter erzielbarer Betrag. Bei einem
Wegfall der Gründe für eine Wertminderung werden
entsprechende Wertaufholungen, höchstens bis zu den
fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten,
vorgenommen.
Sachanlagen, die sich im Bau, in der Installations-
oder Testphase befinden werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten als Anlagen im Bau erfasst und nicht
abgeschrieben. Sie werden umgegliedert mit Fertigstellung.
Eine Aktivierung von Ersatz- und
Erweiterungsinvestitionen als nachträgliche
Anschaffungs- und Herstellungskosten wird nur dann
vorgenommen, wenn durch sie zukünftig ein
zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen zufließen
wird.
Sind für den Betrieb einer Anlage
turnusmäßig umfangreiche Maßnahmen
notwendig, wie beispielsweise Revisionen oder technische
Hauptuntersuchungen, wird ein Teil der Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, der den erwarteten Kosten für eine
solche Großmaßnahme entspricht, über den
Zeitraum bis zur Durchführung planmäßig
abgeschrieben. Die dann anfallenden Kosten der
Großmaßnahme werden aktiviert und über den
Zeitraum bis zu ihrer nächsten Durchführung
abgeschrieben. Alle sonstigen Reparatur- und
Instandhaltungskosten werden in der jeweiligen
Berichtsperiode ihres Anfalls ergebniswirksam verbucht.
6.12 Immaterielle Vermögenswerte
Sonstige immaterielle Vermögenswerte, die vom
Konzern erworben werden und begrenzte Nutzungsdauern haben,
werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter
Wertminderungsaufwendungen bewertet.
Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert,
wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des
Vermögenswertes, auf den sie sich beziehen,
erhöhen. Alle sonstigen Ausgaben, inklusive der
Ausgaben für einen selbst geschaffenen Geschäfts-
oder Firmenwert und selbst geschaffene Markennamen, werden
im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald sie anfallen.
Immaterielle Vermögenswerte werden über den
Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern (5 - 10
Jahre) linear abgeschrieben. Die Abschreibungen werden
grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst.
Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restwerte
werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und
gegebenenfalls angepasst.
6.13 Finanzinstrumente
6.13.1 Ansatz und erstmalige Bewertung
Finanzielle Vermögenswerte
Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte
bei der erstmaligen Erfassung hängt von den
Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen
Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des
Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen
Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen bewertet der Konzern einen
finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden
Zeitwert sowie im Falle eines finanziellen
Vermögenswertes, der nicht erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der
Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen werden mit dem gemäß IFRS 15
ermittelten Transaktionspreis bewertet.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen
Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden,
als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die
als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche
effektiv sind, klassifiziert. Sämtliche finanziellen
Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum
beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und
Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren
Transaktionskosten. Die finanziellen Verbindlichkeiten des
Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Darlehen
einschließlich Kontokorrentkrediten und derivativer
Finanzinstrumente.
6.13.2 Folgebewertung
Finanzielle Vermögenswerte
Für die Folgebewertung werden finanzielle
Vermögenswerte wie folgt klassifiziert:
| ― |
zu fortgeführten
Anschaffungskosten
|
| ― |
erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert ("fair value through other comprehensive
income", FVOCI)
|
| ― |
erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert ("fair value through profit or loss",
FVTPL)
|
Finanzielle Vermögenswerte werden nach der
erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn,
der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur
Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem
Fall werden alle betroffenen finanziellen
Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode
reklassifiziert, die auf die Änderung des
Geschäftsmodells folgt.
Ein finanzieller Vermögenswert wird zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide
der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
| ― |
Er wird im Rahmen eines
Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung
darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur
Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme
zu halten, und
|
| ― |
die Vertragsbedingungen des
finanziellen Vermögenswerts führen zu
festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die
ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf
den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
|
Ein Schuldinstrument wird erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfasst, wenn
beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
| ― |
Es wird im Rahmen eines
Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzungen
sowohl darin besteht, finanzielle Vermögenswerte
zur Vereinnahmung der vertraglichen
Zahlungsströme zu halten als auch in dem Verkauf
finanzieller Vermögenswerte; und
|
| ― |
seine Vertragsbedingungen
führen zu festgelegten Zeitpunkten zu
Zahlungsströmen, die ausschließlich
Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden
Kapitalbetrag darstellen.
|
Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu
fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral
zum beizulegenden Zweitwert bewertet werden, werden
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Bei der
erstmaligen Erfassung kann der Konzern unwiderruflich
entscheiden, finanzielle Vermögenswerte, die ansonsten
die Bedingungen für die Bewertung zu
fortgeführten Anschaffungskosten oder zu
erfolgsneutral zum beizulegenden Zweitwert erfüllen,
als ergebniswirksam zum beizulegenden Zweitwert zu
designieren, wenn dies dazu führt, ansonsten
auftretende Rechnungslegungsanomalien ("accounting
missmatch") zu beseitigen oder signifikant zu verringern.
Der Konzern trifft eine Einschätzung der Ziele
des Geschäftsmodells, in dem der finanzielle
Vermögenswert gehalten wird, auf einer
Portfolio-Ebene, da dies am besten die Art, wie das
Geschäft gesteuert und Informationen an das Management
gegeben werden, widerspiegelt. Die zu
berücksichtigenden Informationen schließen
ein:
| ― |
die angegebenen Richtlinien und
Ziele für das Portfolio und die
Durchführung dieser Richtlinien in der Praxis;
dies umfasst, ob die Strategie des Managements darauf
ausgerichtet ist, die vertraglichen Zinserträge
zu vereinnahmen, ein bestimmtes Zinssatzprofil
beizubehalten, die Laufzeit eines finanziellen
Vermögenswertes mit der Laufzeit einer damit
verbundenen Verbindlichkeit oder den erwarteten
Mittelabflüssen abzustimmen oder
Zahlungsströme durch den Verkauf der
Vermögenswerte zu realisieren
|
| ― |
wie die Ergebnisse des
Portfolios ausgewertet und an das Konzernmanagement
berichtet werden;
|
| ― |
die Risiken, die sich auf die
Ergebnisse des Geschäftsmodells (und der nach
diesem Geschäftsmodell gehaltenen finanziellen
Vermögenswerte) auswirken und wie diese Risiken
gesteuert werden;
|
| ― |
wie die Manager vergütet
werden - zum Beispiel, ob die Vergütung auf dem
beizulegenden Zeitwert der verwalteten
Vermögenswerte oder auf den vereinnahmten
vertraglichen Zahlungsströmen basiert - und;
|
| ― |
Häufigkeit, Umfang und
Zeitpunkt von Verkäufen finanzieller
Vermögenswerte in vorherigen Perioden und die
Erwartungen über zukünftige
Verkaufsaktivitäten.
|
Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten
an fremde Dritte durch Übertragungen, die nicht zur
Ausbuchung führen, sind in Einklang damit, dass der
Konzern die Vermögenswerte weiterhin bilanziert,
für diesen Zweck keine Verkäufe.
Diese Vermögenswerte werden zu
fortgeführten Anschaffungskosten mittels der
Effektivzins-methode folgebewertet. Die fortgeführten
Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen
gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und
-verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder
Verlust erfasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu
fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam
zum beizulegenden Zeitwert ("fair value through profit or
loss", FVTPL) eingestuft und bewertet. Eine finanzielle
Verbindlichkeit wird erfolgswirksam zum beizulegenden
Zeitwert eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken
gehalten eingestuft wird, ein Derivat ist oder beim
Erstansatz als ein solches designiert wird. Nettogewinne
oder -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen,
werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere finanzielle
Verbindlichkeiten werden bei der Folgebewertung zu
fortgeführten Anschaffungskosten mittels der
Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen und
Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen werden im Gewinn
oder Verlust erfasst. Gewinne oder Verluste aus der
Ausbuchung werden ebenfalls im Gewinn oder Verlust erfasst.
6.13.3 Ausbuchung
Finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern bucht einen finanziellen
Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte
hinsichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen
Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt
der Zahlungsströme in einer Transaktion
überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem
Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen
Risiken und Chancen übertragen werden.
Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der
Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen
Risiken und Chancen weder überträgt noch
behält und er die Verfügungsgewalt über den
übertragenen Vermögenswert nicht behält.
Der Konzern führt Transaktionen durch, in denen
er bilanzierte Vermögenswerte überträgt,
aber entweder alle oder alle wesentlichen Risiken und
Chancen aus dem übertragenen Vermögenswert
behält. In diesen Fällen werden die
übertragenen Vermögenswerte nicht ausgebucht.
Finanzielle Verbindlichkeiten
Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit
aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt,
aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Konzern bucht des
Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn dessen
Vertragsbedingungen geändert werden und die
Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit
signifikant anders sind. In diesem Fall wird eine neue
finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten
Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Bei der
Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die
Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten
Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt
(einschließlich übertragener unbarer
Vermögenswerte oder übernommener
Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust erfasst.
6.13.4 Derivate Finanzinstrumente und Bilanzierung von
Sicherungsgeschäften
Der Konzern hält derivative Finanzinstrumente
zur Absicherung von Zinsrisiken. Eingebettete Derivate
werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Basisvertrag
getrennt und separat bilanziert.
Derivate werden beim erstmaligen Ansatz zum
beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Rahmen der
Folgebewertung werden Derivate mit dem beizulegenden
Zeitwert bewertet.
6.13.5 Wertminderung
Der Konzern ermittelt Wertberichtigungen für
erwartete Kreditverluste (expected credit loss, ECL)
für:
| ― |
finanzielle Vermögenswerte,
die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet
werden.
|
Der Konzern bemisst die Wertberichtigungen in Höhe
der über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverluste,
außer für die folgenden Wertberichtungen, die in
Höhe des erwarteten 12‑Monats-Kreditverlusts
bemessen werden:
| ― |
Schuldverschreibungen und
Bankguthaben, bei den sich das Ausfallrisiko (zum
Beispiel das Kreditausfallrisiko über die
erwartete Laufzeit des Finanzinstruments) seit dem
erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht
hat.
|
Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen sowie für Vertragsvermögenswerte
werden immer in Höhe des über die Laufzeit zu
erwartenden Kreditverlusts bewertet.
Bei der Festlegung, ob das Ausfallrisiko eines
finanziellen Vermögenswertes seit der erstmaligen
Erfassung signifikant angestiegen ist, und bei der
Schätzung von erwarteten Kreditverlusten
berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare
Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Zeit-
und Kostenaufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl
quantitative als auch qualitative Informationen und
Analysen, die auf vergangenen Erfahrungen des Konzerns und
fundierten Einschätzungen, inklusive
zukunftsgerichteter Informationen, beruhen.
Der Konzern nimmt an, dass das Ausfallrisiko eines
finanziellen Vermögenswertes signifikant angestiegen
ist, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist.
Der Konzern betrachtet einen finanziellen
Vermögenswert als ausgefallen, wenn:
| ― |
es unwahrscheinlich ist, dass
der Schuldner seine Kreditverpflichtung
vollständig an den Konzern zahlen kann, ohne
dass der Konzern auf Maßnahmen wie die
Verwertung von Sicherheiten (falls welche vorhanden
sind) zurückgreifen muss oder
|
| ― |
der finanzielle
Vermögenswert mehr als 90 Tage
überfällig ist.
|
Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind
erwartete Kreditverluste, die aus allen möglichen
Ausfallereignissen während der erwarteten Laufzeit des
Finanzinstruments resultieren.
Zwölf-Monats-Kreditverluste sind der Anteil der
erwarteten Kreditverluste, die aus Ausfallereignissen
resultieren, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem
Abschlussstichtag (oder einem kürzeren Zeitraum, falls
die erwartete Laufzeit des Instruments weniger als
zwölf Monate beträgt) möglich sind.
Der bei der Schätzung von erwarteten
Kreditverluste maximal zu berücksichtigende Zeitraum
ist die maximale Vertragslaufzeit, in der der Konzern einem
Kreditrisiko ausgesetzt ist.
Bemessung erwarteter Kreditverluste
Erwartete Kreditverluste sind die
wahrscheinlichkeitsgewichteten Schätzungen der
Kreditverluste. Kreditverluste werden als Barwert der
Zahlungsausfälle (das heißt die Differenz
zwischen den Zahlungen, die einem Unternehmen
vertragsgemäß geschuldet werden, und den
Zahlungen, die das Unternehmen voraussichtlich einnimmt)
bemessen.
Erwartete Kreditverluste werden mit dem
Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes
abgezinst.
Darstellung der Wertminderung für erwartete
Kreditverluste in der Bilanz
Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte,
die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind,
werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte
abgezogen.
Abschreibung
Der Bruttobuchwert eines finanziellen
Vermögenswertes wird abgeschrieben, wenn der Konzern
nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht,
dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise
realisierbar ist. Bei Geschäftskunden führt der
Konzern eine individuelle Einschätzung über den
Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung durch,
basierend darauf, ob eine angemessene Erwartung an die
Einziehung vorliegt. Der Konzern erwartet keine
signifikante Einziehung des abgeschriebenen Betrags.
6.13.6 Saldierung von Finanzinstrumenten
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
werden saldiert und der Nettobetrag wird in der Bilanz
angesetzt, wenn der Konzern einen gegenwärtigen,
durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten
Beträge miteinander zu verrechnen, und es beabsichtigt
ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis
herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung
des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige
Verbindlichkeit abzulösen.
6.14 Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
Die Zahlungsmittel umfassen Barmittel und
Sichteinlagen mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten.
Kurzfristige, äußerst liquide
Finanzinvestitionen, die jederzeit in Zahlungsmittel
umgewandelt werden können und keinen wesentlichen
Wertschwankungen unterliegen, werden als
Zahlungsmitteläquivalente unter diesem Posten
ausgewiesen.
6.15 Sonstige Rückstellungen
Rückstellungen werden gebildet, wenn für
den Konzern aus einem vergangenen Ereignis eine rechtliche
oder faktische Verpflichtung erwächst, wenn es
wahrscheinlich ist, dass zur Erfüllung der
Verpflichtung wirtschaftliche Erträge benötigt
werden, und wenn die Höhe der Verpflichtung
zuverlässig geschätzt werden kann. Für
zukünftige operative Verluste werden keine
Rückstellungen gebildet.
Für die Bildung von Rückstellungen wird IAS
37 "Rückstellungen, Eventualschulden und
Eventualforderungen" sowie IAS 19 "Leistungen an
Arbeitnehmer" herangezogen. Die Bildung erfolgt nach
bestmöglicher Schätzung der Ausgaben, die zur
Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung am
Bilanzstichtag erforderlich wären. Dabei werden
künftige Kostensteigerungen und spezifische Risiken
für die Verpflichtung berücksichtigt.
Rückstellungen für Verpflichtungen, bei
denen die Mittelabflüsse nach mehr als zwölf
Monaten erwartet werden, werden mit dem Barwert der
voraussichtlichen Mittelabflüsse unter dem
langfristigen Fremdkapital ausgewiesen.
Rückstellungen, bei denen mit dem Mittelabfluss
innerhalb der dem Bilanzstichtag folgenden zwölf
Monate gerechnet wird, werden unter dem kurzfristigen
Fremdkapital ausgewiesen.
Rückstellungen werden nicht mit
Erstattungsansprüchen saldiert. Diese werden getrennt
von den Rückstellungen aktiviert, wenn ihre
Realisierung hinreichend sicher ist.
Einzelfallbezogene Rückstellungen werden derzeit
für Schadenersatzansprüche,
Umweltschutzmaßnahmen und ähnliche
Verpflichtungen gebildet, bei denen nach den vorliegenden
Informationen ein Abfluss von Mitteln in hinreichend genau
geschätzter Höhe wahrscheinlich ist.
Rückstellungen für Verpflichtungen
gegenüber dem Personal werden angesetzt für
Zahlungen aufgrund von Mitarbeiterjubiläen,
Abfindungszahlungen an Mitarbeiter oder anderen
Personalaufwendungen.
6.16 Leasingverhältnisse
Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der
Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder
beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu
berechtigt, die Nutzung eines identifizierten
Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für
einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu
beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines
identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt der
Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach
IFRS 16 zugrunde.
6.16.1 Als Leasingnehmer
Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen
Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht
sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird
erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der
erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit
entsprechen, angepasst um am oder vor dem
Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich
etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der
geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des
zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur
Wiederherstellung des zugrunde liegenden
Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser
sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener
Leasinganreize.
Anschließend wird das Nutzungsrecht vom
Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums
linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem
zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der
Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern
über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist
berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption
wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht
über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden
Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den
Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird.
Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um
Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um
bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit
angepasst.
Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert
der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten
Leasingzahlungen, abgezinst mit dem dem
Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder,
wenn sich dieser nicht ohne weiteres bestimmen lässt,
mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns.
Normalerweise nutzt der Konzern seinen
Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.
Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatzes
wurde auf die aktuellen Zinssätze der
Konzernfinanzierungen zurückgegriffen und
entsprechende Mittelwerte gebildet.
Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit
einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:
| ― |
feste Zahlungen,
einschließlich de facto festen Zahlungen;
|
| ― |
variable Leasingzahlungen, die
an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind,
erstmalig bewertet anhand des am Bereitstellungsdatum
gültigen Indexes bzw. (Zins-)Satzes;
|
| ― |
Beträge, die aufgrund einer
Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind,
und
|
| ― |
den Ausübungspreis einer
Kaufoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist,
diese auszuüben, Leasingzahlungen für eine
Verlängerungsoption, wenn der Konzern
hinreichend sicher ist, diese auszuüben, sowie
Strafzahlungen für eine vorzeitige
Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei
denn, der Konzern ist hinreichend sicher, nicht
vorzeitig zu kündigen.
|
Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten
Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet.
Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen
Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder
Zinssatzänderung verändern, wenn der Konzern
seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im
Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern
seine Einschätzung über die Ausübung einer
Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption
ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung
ändert.
Bei einer solchen Neubewertung der
Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung
des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird
diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert
des Nutzungsrechtes auf null verringert hat.
In der Bilanz weist der Konzern Nutzungsrechte in den
Sachanlagen und Leasingverbindlichkeiten in den anderen
finanziellen Verbindlichkeiten aus.
Kurzfristige Leasingverhältnisse und
Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von
geringem Wert zugrunde liegen
Der AVIR-Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und
Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse,
denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde
liegen, sowie für kurzfristige
Leasingverhältnisse, nicht anzusetzen. Der Konzern
erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in
Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die
Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand.
6.16.2 Als Leasinggeber
Wenn der Konzern als Leasinggeber auftritt, stuft er
beim Abschluss der Vereinbarung ein, ob es sich um ein
Finanzierungsleasing oder ein
Operating-Leasingverhältnis handelt.
Zur Einstufung jedes Leasingverhältnisses hat
der Konzern eine Gesamteinschätzung vorgenommen, ob
das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle Risiken und
Chancen, die mit dem Eigentum an dem zugrunde liegenden
Vermögenswert verbunden sind, überträgt.
Wenn dies der Fall ist, wird das Leasingverhältnis als
Finanzierungsleasing eingestuft; wenn nicht, ist es ein
Operating-Leasingverhältnis. Im Rahmen dieser
Beurteilung berücksichtigt der Konzern bestimmte
Indikatoren, wie zum Beispiel, ob das
Leasingverhältnis den überwiegenden Teil der
wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Vermögenswertes
umfasst.
Der Konzern bilanziert das
Hauptleasingverhältnis und das
Unterleasingverhältnis separat, wenn er als
zwischengeschalteter Leasinggeber auftritt. Er stuft das
Unterleasingverhältnis auf Grundlage seines
Nutzungsrechts aus dem Hauptleasingverhältnis und
nicht auf Grundlage des zugrunde liegenden
Vermögenswertes ein. Wenn es sich bei dem
Hauptleasingverhältnis um ein kurzfristiges
Leasingverhältnis handelt, auf das der Konzern die
oben beschriebene Ausnahme anwendet, stuft er das
Unterleasingverhältnis als
Operating-Leasingverhältnis ein.
Der Konzern wendet die Ausbuchungs- und
Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 auf die
Nettoinvestition in das Leasingverhältnis an (siehe
Anhangsangabe "33. Leasingverhältnisse"). Die bei der
Berechnung der Bruttoinvestition in das
Leasingverhältnis angesetzten geschätzten, nicht
garantierten Restwerte werden vom Konzern
regelmäßig überprüft.
Leasingzahlungen aus diesen werden vom Konzern
über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear
als Ertrag in den Umsatzerlösen erfasst.
6.17 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Einige Rechnungslegungsmethoden und Anhangsangaben
des Konzerns erfordern die Ermittlung beizulegender
Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle
Vermögenswerte und Schulden.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, zu dem am
Bewertungsstichtag in einem geordneten
Geschäftsvorfall im Hauptmarkt oder, wenn keiner
vorhanden, im vorteilhaftesten Markt, zu dem der Konzern zu
diesem Zeitpunkt Zugang hat, ein Vermögenswert
verkauft oder eine Schuld übertragen werden
würde. Der beizulegende Zeitwert einer Schuld spiegelt
das Risiko der Nichterfüllung wider.
Sofern verfügbar, ermittelt der Konzern den
beizulegenden Zeitwert eines Finanzinstruments auf Basis
notierter Preise auf einem aktiven Markt für dieses
Instrument. Ein Markt wird dann als aktiv angesehen, wenn
Transaktionen für den jeweiligen Vermögenswert
oder die jeweilige Verbindlichkeit in ausreichender
Frequenz und in ausreichendem Umfang stattfinden, sodass
Preisinformationen fortlaufend zur Verfügung stehen.
Sofern keine notierten Preise auf einem aktiven Markt
existieren, verwendet der Konzern Bewertungstechniken, die
die Verwendung relevanter beobachtbarer Inputfaktoren
maximieren und die Verwendung nicht beobachtbarer
Inputfaktoren minimieren. In die verwendete
Bewertungstechnik fließen alle Faktoren ein, die die
Marktteilnehmer bei der Preisfindung einer solchen
Transaktion berücksichtigen würden.
Der beste Nachweis für den beizulegenden
Zeitwert beim erstmaligen Ansatz eines Finanzinstruments
ist grundsätzlich der Transaktionspreis, das
heißt der beizulegende Zeitwert der übertragenen
oder erhaltenen Gegenleistung. Stellt der Konzern fest,
dass beim erstmaligen Ansatz der beizulegende Zeitwert vom
Transaktionspreis abweicht und der beizulegende Zeitwert
weder durch einen notierten Preis auf einem aktiven Markt
für einen identischen Vermögenswert oder eine
identische Schuld nachgewiesen wird noch auf einer
Bewertungstechnik basiert, in der alle nicht beobachtbaren
Inputfaktoren als unwesentlich betrachtet werden
können, dann ist dieses Finanzinstrument beim
erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zu
bewerten; dieser Betrag wird zur Abgrenzung der Differenz
zwischen beizulegendem Zeitwert und Transaktionspreis
angepasst. Im Rahmen der Folgebewertung ist diese Differenz
in einer angemessenen Weise über die Laufzeit des
Instruments, allerdings nicht später als bei
vollumfänglicher Bewertung durch beobachtbare
Marktdaten oder Ausbuchung der Transaktion, im Gewinn oder
Verlust zu erfassen.
7. FINANZRISIKOMANAGEMENT
7.1 Finanzielle Risikofaktoren
7.1.1 Grundsätze des Risikomanagements
Das übergeordnete Ziel des Konzerns besteht
darin, die Wirtschaftlichkeit des Konzerns vor Schwankungen
auf den Finanzmärkten zu schützen und mithilfe
von Produkten die Wettbewerbsposition des Konzerns zu
stärken.
Durch seine Geschäftstätigkeit ist der
Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt, wie
beispielsweise dem Marktrisiko, dem Kreditrisiko oder dem
Liquiditätsrisiko. In den folgenden Ausführungen
wird auf die Risiken eingegangen, die sich aus
Finanzinstrumenten ergeben und denen der Konzern zum
Abschlussstichtag ausgesetzt war.
Der im Unternehmen verankerte Budgeterstellungs- und
Liquiditätssteuerungsprozess einschließlich
einer auf Quartalsbasis durchgeführten prospektiven
Neueinschätzung (sog. "Rolling Forecast") und die
monatliche Ermittlung der relevanten Leistungskennzahlen
stellen eine frühzeitige Erkennung möglicher
Fehlentwicklungen sicher und ermöglichen es,
gegensteuernde Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen
(Risikofrüherkennungssystem).
7.1.2 Marktrisiko
Die größten Risiken für die
betriebliche Tätigkeit bestehen in der Nachfrage der
am ICO angesiedelten Unternehmen nach Energie und
Dienstleistungen und den dazugehörigen Auswirkungen
auf die Umsatzerlöse sowie das Ergebnis der
betrieblichen Tätigkeit.
Wie in der Vergangenheit bleibt die bestehende
Abhängigkeit von den beiden Großkunden
unverändert bestehen. Die Standortkunden sind stark
von der Automobilindustrie abhängig, die auch im Jahr
2023 noch nicht das Vorkrisenniveau von 2019 erreicht hat.
Mit Abschluss der Finanzierungsverträge im Dezember
2017, im Rahmen der Modernisierung des Kraftwerks, wurden
jedoch die Energieverträge mit den wichtigsten
Standortkunden bis Ende 2032 verlängert.
Auch Temperaturschwankungen führen zu Mehr- oder
Minderabsatz im Wärmebereich. Ein ausgereiftes
Portfoliomanagement beobachtet laufend die Marktsituation
und optimiert die Erzeugung entsprechend.
Auch die weitere Entwicklung der geopolitischen
Spannungen und ihr Einfluss auf die Energiepreise- und
versorgung wird vom Management laufend beobachtet. Die
Gesellschaft kann jedoch, aufgrund von
Preisanpassungsklauseln, die Gasbezugspreise an ihre
Standortkunden weitergeben.
7.1.3 Ausfallrisiken
Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen
Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines
Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen
Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht
grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie aus den sonstigen langfristigen
Vermögenswerten des Konzerns. Die Buchwerte der
finanziellen Vermögenswerte und
Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen
Ausfallrisiko.
In Bezug auf latente Forderungsausfallrisiken sind
Vorgaben für vorgelagerte
Kreditwürdigkeitsprüfungen sowie darauf aufbauend
Festlegungen kundenspezifischer Ratings und Kreditlimits im
Unternehmen etabliert. Das aktive Mahnwesen und der direkte
Kontakt zu unseren Kunden reduzieren das Kreditrisiko
deutlich.
7.1.4 Zinsrisiken
Der Konzern ist infolge seiner
Finanzierungsaktivitäten Zinsrisiken ausgesetzt.
Marktinduzierte Zinsänderungen können
insbesondere Einfluss auf die Zinslast im Zusammenhang mit
variabel verzinslichen Darlehen haben. Änderungen der
Zinsraten beeinflussen hierbei den zinsbedingten Cashflow.
Zur Absicherung dieses Cashflow-Risikos hält die
Gruppe Zinscaps, um bestimmte variable Cashflows in fixe
Cashflows zu transformieren und die Zinsrate abzusichern
(siehe Kapitel "12. Andere finanzielle Vermögenswerte"
und Kapitel "26. Finanzinstrumente").
Weiterhin ist der Konzern dem Risiko ausgesetzt, dass
sich der Buchwert der Finanzschulden aufgrund von
Zinsänderungen ändern kann. Da der Konzern nicht
plant, diese Finanzschulden zum Marktpreis anzusetzen,
besteht in diesem Zusammenhang kein wirtschaftliches
Risiko. Die Gruppe unterliegt Zinsrisiken
hauptsächlich in Deutschland.
7.1.5 Liquiditätsrisiken
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der
Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist, seine
finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß
durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen
finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Die
Steuerung der Liquidität im Konzern soll
sicherstellen, dass - soweit möglich - stets
ausreichend liquide Mittel verfügbar sind, um unter
normalen, wie auch unter angespannten Bedingungen den
Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu
können, ohne untragbare Verluste zu erleiden oder die
Reputation des Konzerns zu schädigen.
Der Konzern hat einen geeigneten Rahmen für die
Steuerung von Liquiditätsrisiken in Bezug auf die
kurz-, mittel- und langfristige Liquidität festgelegt.
Der Konzern steuert sein Liquiditätsrisiko durch die
regelmäßige Überwachung der
prognostizierten Cashflows.
Die folgende Aufstellung der Fälligkeiten zeigt,
wie die Cashflows aus den Verbindlichkeiten zum
Bilanzstichtag die Liquiditätssituation des Konzerns
künftig beeinflussen werden. Die Aufstellung zeigt die
vertraglich vereinbarten, undiskontierten Zins- und
Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten. Der
Mittelabfluss unterliegt folgenden Bedingungen: Kann der
Geschäftspartner die Zahlung zu verschiedenen Terminen
verlangen, so wird der frühestmögliche
Zahlungstermin für die Aufstellung herangezogen.
31.12.2023 |
Weniger als 1 Jahr |
Zwischen
1 und 2
Jahren |
Zwischen
3 und 5
Jahren |
Mehr als
5 Jahre |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
|
Darlehen |
1.066 |
961 |
2.031 |
1.875 |
|
Andere finanzielle Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
| -
Leasingverbindlichkeiten |
2.666 |
3.009 |
9.184 |
2.518 |
| -
Übrige andere finanzielle Verbindlichkeiten |
70 |
85 |
300 |
1.071 |
|
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Verbindlichkeiten |
32.324 |
- |
- |
- |
31.12.2022 |
Weniger als 1 Jahr |
Zwischen
1 und 2
Jahren |
Zwischen
3 und 5
Jahren |
Mehr als
5 Jahre |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
|
Darlehen |
1.086 |
980 |
2.679 |
2.189 |
|
Andere finanzielle Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
| -
Leasingverbindlichkeiten |
2.443 |
2.525 |
8.057 |
5.055 |
| -
Übrige andere finanzielle Verbindlichkeiten |
60 |
70 |
270 |
1.211 |
|
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Verbindlichkeiten |
33.805 |
655 |
- |
- |
Der Konzern verfügte im Jahresverlauf 2023
über einen durchgängig ausreichenden
Liquiditätsbestand. Die Notwendigkeit der
Inanspruchnahme von kurzfristigen Kreditlinien bestand im
gesamten Geschäftsjahr 2023 nicht.
Zur Finanzierung der Geldabflüsse in den
kommenden zwölf Monaten steht neben dem operativen
Cashflow auch eine zugesagte Kreditlinie zur
Verfügung.
7.2 Kapitalmanagement
Ziel des Kapitalmanagements im AVIR-Konzern ist eine
effiziente Steuerung finanzieller Ressourcen innerhalb der
Geschäftsbereiche, die Erzielung einer angemessenen
Rendite sowie die nachhaltige Steigerung des
Unternehmenswertes.
Das Kapitalmanagement der AVIR Gruppe steuert sowohl
das Eigenkapital als auch die Verbindlichkeiten. Es ist die
Strategie der Geschäftsführung eine ausgeglichene
Mischung von Verbindlichkeiten und Eigenkapital
aufrechtzuerhalten. Die Eigenkapitalquote stellt sich wie
folgt dar:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Gezeichnetes Kapital |
25 |
25 |
|
Gewinnrücklagen |
8.849 |
3.926 |
|
Übriges kumuliertes Eigenkapital |
678 |
2.658 |
|
Summe Eigenkapital |
9.552 |
6.609 |
|
Vermögenswerte insgesamt |
104.379 |
103.883 |
|
Eigenkapitalquote |
9,2 % |
6,4 % |
8. VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND
SCHÄTZUNGEN
Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt von
der Geschäftsleitung Ermessensentscheidungen,
Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von
Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge
der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und
Aufwendungen betreffen.
Die zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen
beruhen auf dem zum Aufstellungszeitpunkt dieses
Konzernabschlusses aktuell verfügbaren
Informationsstand.
Tatsächliche Ergebnisse können von diesen
Schätzungen abweichen. Schätzungen und zugrunde
liegende Annahmen werden laufend überprüft.
Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv
erfasst.
Insbesondere werden Schätzungen und Annahmen bei
der Festlegung der Nutzungsdauer von Vermögenswerten
des Anlagevermögens, der Bestimmung abgezinster
zukünftiger Zahlungsströme im Rahmen von
Werthaltigkeitsprüfungen und der Bildung von
Rückstellungen, der Bewertung von Forderungen und
Beständen sowie der Realisierbarkeit latenter
Steueransprüche getroffen. Die vorgenommenen
Schätzungen und getroffenen Annahmen basieren auf
Erfahrungswerten, Marktbeobachtungen und
Branchenentwicklungen sowie gegebenenfalls in Auftrag
gegebenen Gutachten.
Die Festlegung der Nutzungsdauer von Sachanlagen und
immateriellen Vermögenswerten basiert auf der
Schätzung des Zeitraums, in dem die
Vermögenswerte Mittelzuflüsse generieren (siehe
Kapitel "9. Sachanlagen").
Für die Bildung von Rückstellungen werden
kontinuierlich Schätzungen und Annahmen hinsichtlich
der zukünftigen Mittelabflüsse getroffen.
Wertansätze der Rückstellungen werden umgehend
geändert, wenn Ereignisse oder Umstände anzeigen,
dass sich die zukünftigen Mittelabflüsse
gegenüber der getroffenen Einschätzung am
Bilanzstichtag ändern werden (siehe Kapitel "23.
Sonstige Rückstellungen").
IFRIC 23 beinhaltet Klarstellungen, wie die in IAS 12
festgelegten Ansatz- und Bewertungsvorschriften anzuwenden
sind, wenn Unsicherheit bezüglich der
ertragsteuerlichen Behandlung besteht und umfasst
tatsächliche und latente Steueransprüche oder
Steuerschulden. Gemäß IFRIC 23 können
unsichere steuerliche Behandlungen gesondert oder zusammen
mit einer oder mehreren anderen unsicheren steuerlichen
Behandlungen zusammengefasst zu berücksichtigen sein.
Hierbei ist diejenige Methode zu wählen, die sich
besser für die Vorhersage der Auflösung der
Unsicherheit eignet. Bei der Beurteilung ist davon
auszugehen, dass eine Steuerbehörde sämtliche
Beträge prüfen wird, zu deren Prüfung sie
befugt ist und dass sie für deren Prüfung
über sämtliche einschlägigen Informationen
verfügt. Wenn es als unwahrscheinlich angesehen wird,
dass die Steuerbehörde eine unsichere steuerliche
Behandlung akzeptiert, so ist zur Berücksichtigung der
Auswirkung der Unsicherheit in Abhängigkeit davon,
welche Methode sich besser für die Vorhersage der
Auflösung der Unsicherheit eignet, entweder der
wahrscheinlichste Betrag oder der Erwartungswert auf jede
unsichere steuerliche Behandlung anzuwenden.
Änderungen der Annahmen über die richtige
Interpretation von steuerlichen Normen wie zum Beispiel
aufgrund geänderter Rechtsprechungen fließen in
die Bilanzierung der ungewissen Ertragsteueransprüche
und -schulden im entsprechenden Wirtschaftsjahr ein.
Neben Schätzungen und Annahmen auf Basis von
Marktbeobachtungen und Erfahrungswerten trifft die
Geschäftsführung des Konzerns auch auf
Einzelfälle bezogene Geschäftsentscheidungen nach
vernünftigem kaufmännischem Ermessen. Dies
betrifft beispielsweise unter anderem
Einzelwertberichtigungen von Forderungen oder Risiken aus
steuerlichen Prüfungen.
Die Verwendung von weiteren Ermessenentscheidungen
und Schätzungen sind den entsprechenden Kapiteln, in
denen sie zur Anwendung kamen, zu entnehmen.
9. SACHANLAGEN
|
Grundstücke
und
Gebäude |
Technische Anlagen
und
Maschinen |
Geschäfts-
ausstattung |
Anlagen
im Bau |
Summe |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| Buchwert zum
1.1.2022 |
39.273 |
14.890 |
3.254 |
405 |
57.822 |
|
Zugänge |
2.898 |
519 |
1.380 |
819 |
5.616 |
|
Abgänge |
-5.967 |
-6 |
-1 |
- |
-5.974 |
|
Umbuchungen |
3 |
110 |
208 |
-321 |
0 |
|
Abschreibungen |
-1.373 |
-1.722 |
-731 |
- |
-3.826 |
| Buchwert zum
31.12.2022 |
34.834 |
13.792 |
4.110 |
904 |
53.640 |
| Buchwert zum
1.1.2023 |
34.834 |
13.792 |
4.110 |
904 |
53.640 |
|
Zugänge |
1.315 |
416 |
613 |
478 |
2.822 |
|
Abgänge |
-398 |
-9 |
-13 |
- |
-420 |
|
Umbuchungen |
400 |
250 |
32 |
-682 |
0 |
|
Abschreibungen |
-1.213 |
-1.045 |
-767 |
- |
-3.025 |
| Buchwert zum
31.12.2023 |
34.938 |
13.404 |
3.975 |
700 |
53.017 |
| Zum
31.12.2022 |
|
|
|
|
|
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten |
42.158 |
25.161 |
7.918 |
904 |
76.141 |
|
kumulierte Abschreibungen |
-7.324 |
-11.369 |
-3.808 |
- |
-22.501 |
| Netto Buchwert |
34.834 |
13.792 |
4.110 |
904 |
53.640 |
| Zum
31.12.2023 |
|
|
|
|
|
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten |
43.475 |
25.818 |
8.550 |
700 |
78.543 |
|
kumulierte Abschreibungen |
-8.537 |
-12.414 |
-4.575 |
- |
-25.526 |
| Netto Buchwert |
34.938 |
13.404 |
3.975 |
700 |
53.017 |
Im Sachanlagevermögen befinden sich zum 31.
Dezember 2023 Nutzungsrechte in Höhe von TEUR 4.656
(i. Vj. TEUR 4.736) in Zusammenhang mit Leasingobjekten,
die nach IFRS 16 aktiviert werden (siehe Kapitel "33.
Leasingverhältnisse").
Im Berichtsjahr sind wie im Vorjahr keine
Fremdkapitalkosten angefallen, die nach IAS 23 zu
aktivieren wären.
Der Abschreibungsaufwand in Höhe von TEUR 3.025
(i. Vj. TEUR 3.826) ist in erster Linie unter den
"Umsatzkosten" im Gewinn und Verlust enthalten.
Ein Bankdarlehen ist durch eine Grundschuld auf eines
der Mainsite gehörigen Grundstücke in Höhe
von TEUR 4.000 besichert.
10. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
|
TEUR |
| Buchwert zum
1.1.2022 |
1.050 |
| Zugänge |
239 |
| Abgänge |
-2 |
| Abschreibungen |
-168 |
| Buchwert zum
31.12.2022 |
1.119 |
| Buchwert zum
1.1.2023 |
1.119 |
| Zugänge |
44 |
| Abschreibungen |
-179 |
| Buchwert zum
31.12.2023 |
984 |
| Zum 31.12.2022 |
|
| Anschaffungs- und
Herstellungskosten |
2.331 |
| kumulierte
Abschreibungen |
-1.212 |
| Netto Buchwert |
1.119 |
| Zum 31.12.2023 |
|
| Anschaffungs- und
Herstellungskosten |
2.375 |
| kumulierte
Abschreibungen |
-1.319 |
| Netto Buchwert |
984 |
11. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE
FINANZANLAGEN
Die Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen bilden
sich in der Bilanz wie folgt ab:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen |
3 |
3 |
Die Gemeinschaftskläranlage ("GKA") Bayerische
Untermain GmbH ist für die Aufbereitung des Abwassers
und die Abwasserversorgung der im ICO angesiedelten
Unternehmen zuständig.
|
GKA GmbH |
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Eigentumsanteil |
% |
50 |
50 |
| Vermögenswerte |
TEUR |
2.761 |
2.752 |
| Schulden |
TEUR |
2.645 |
2.636 |
| Nettovermögen (100
%) |
TEUR |
116 |
116 |
|
Anteil des Konzerns am Nettovermögen (50 %) |
TEUR |
58 |
58 |
Die Ergebnisrechnung stellt sich wie folgt dar:
|
2023 |
2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Umsatzerlöse |
6.622 |
5.162 |
|
planmäßige Abschreibung |
-169 |
-168 |
|
Ertragsteueraufwendungen |
-1 |
-1 |
|
Gewinn und Gesamtergebnis (100 %) |
5 |
5 |
|
Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis (50 %) |
3 |
3 |
|
Erhaltene Dividende des Konzerns |
3 |
3 |
12. ANDERE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Ausleihungen an verbundene Unternehmen |
7.226 |
7.117 |
|
Vermögenswerte aus
Unterleasingverhältnissen - langfristig |
10.662 |
11.689 |
|
Sonstige finanzielle Vermögenswerte |
270 |
422 |
|
18.159 |
19.228 |
13. VORRÄTE
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe |
1.309 |
1.319 |
|
Altersabschlag |
-162 |
-152 |
|
Unfertige Leistungen |
34 |
9 |
|
1.181 |
1.176 |
14. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND
SONSTIGE FORDERUNGEN
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
3.735 |
7.756 |
| Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
12.172 |
8.156 |
| Forderungen aus
Unterleasingverhältnissen - kurzfristig |
2.148 |
1.771 |
| Aktive
Rechnungsabgrenzung |
200 |
183 |
| Übrige
Forderungen |
674 |
4.584 |
|
18.929 |
22.451 |
Die Fälligkeiten der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
Buchwert |
Wert-
berichtigung |
Buchwert |
Wert-
berichtigung |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| Noch nicht fällige
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
2.930 |
- |
7.541 |
- |
| Überfällige
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: |
|
|
|
|
| bis
zu einem Monat |
361 |
- |
90 |
- |
| ein
bis drei Monate |
444 |
- |
125 |
- |
| mehr
als drei Monate |
- |
- |
- |
- |
|
3.735 |
- |
7.756 |
- |
|
3.735 |
7.756 |
Mit Beschluss vom Amtsgericht - Insolvenzgericht -
Aschaffenburg vom 1. Dezember 2023 wurde im
Insolvenzeröffnungsverfahren über das
Vermögen eines Standortkunden, die vorläufige
Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Insolvenzverfahren
über das Vermögen der Gesellschaft wurde wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 1.
Februar 2024 eröffnet. Vor dem Hintergrund des
Scheiterns des im Rahmen des Insolvenzverfahrens
eingeleiteten Investorenprozesses wurde der schuldnerische
Geschäftsbetrieb zum 31. Mai 2024 eingestellt.
Aufgrund von Sicherungsrechten und
Aufrechnungsmöglichkeiten gegenüber eines
Standortkunden in Insolvenz wurden keine Wertberichtigung
erfasst.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegen die KWO aus
KWK-Förderungen, welche in der Mainsite einen
durchlaufenden Posten darstellen.
In den oben aufgeführten übrigen
Forderungen sind folgende Positionen enthalten:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Forderungen aus Abwassergutschriften |
141 |
- |
|
Forderungen aus Netzumlagen |
236 |
39 |
| Forderungen
gegenüber Übertragungsnetzbetreiber |
- |
2.191 |
|
Vergleichsvereinbarung aus Insolvenzfall |
- |
1.991 |
|
Forderungen aus dem Verkauf von Erbbaurecht |
- |
310 |
|
Sonstiges |
297 |
53 |
|
674 |
4.584 |
15. ZAHLUNGSMITTEL UND
ZAHLUNGSMITTEL-ÄQUIVALENTE
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Kassenbestand sowie
Guthaben bei Kreditinstituten |
7.813 |
1.407 |
|
7.813 |
1.407 |
16. EIGENKAPITAL
Die Entwicklung des Eigenkapitals und das
Gesamtergebnis sind in der
Eigenkapitalveränderungsrechnung gesondert
dargestellt. Die Bestandteile des Gesamtergebnisses sind in
der Gesamtergebnisrechnung dargestellt.
Das gezeichnete Kapital der AVIR MS GmbH beträgt
TEUR 25. Gesellschafter der AVIR MS GmbH sind die Kenai
Capital Markets Sárl, Luxembourg, sowie die Robus
Capital Management Ltd, Luxembourg.
17. FINANZSCHULDEN
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Langfristige
Darlehen |
4.516 |
5.383 |
| Kurzfristige
Darlehen |
917 |
897 |
|
5.433 |
6.280 |
Die Laufzeit der langfristigen Finanzschulden stellt
sich wie folgt dar:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Ein bis zwei Jahre |
868 |
868 |
| Drei bis fünf
Jahre |
1.854 |
2.454 |
| Über fünf
Jahre |
1.794 |
2.061 |
|
4.516 |
5.383 |
Die Überleitung der Bewegungen der Schulden auf
die Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit stellt
sich wie folgt dar:
|
Finanzschulden |
|
TEUR |
| Stand
zum 1.1.2023 |
6.280 |
|
Veränderungen des Cashflows aus
Finanzierungsänderungen |
|
|
Rückzahlungen |
-867 |
|
Gezahlte Zinsen |
-129 |
|
Gesamtveränderung des Cashflows aus der
Finanzierungstätigkeit |
-996 |
|
Zinsaufwendungen |
148 |
|
Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf
Schulden |
148 |
| Stand
zum 31.12.2023 |
5.433 |
18. ANDERE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Langfristig |
|
|
|
Übrige langfristige finanzielle
Verbindlichkeiten |
1.526 |
1.611 |
|
Langfristige Verbindlichkeiten aus
Leasingverhältnissen |
14.495 |
15.637 |
|
16.021 |
17.248 |
|
Kurzfristig |
|
|
|
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus
Leasingverhältnissen |
2.882 |
2.443 |
|
2.882 |
2.443 |
|
18.903 |
19.691 |
Bei den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten
handelt es sich um Verbindlichkeiten aus der
Übertragung von Pensionsrückstellungen
gegenüber der Kraftwerk Obernburg GmbH in Höhe
von TEUR 1.526 (i. Vj. TEUR 1.611).
Die Überleitung der Bewegungen der anderen
finanziellen Verbindlichkeiten auf die Cashflows aus der
Finanzierungstätigkeit stellt sich wie folgt dar:
|
Andere finanzielle
Verbindlichkeiten |
|
TEUR |
| Stand
zum 1.1.2023 |
19.691 |
|
Veränderungen des Cashflows aus
Finanzierungsänderungen |
|
|
Rückzahlungen |
-2.765 |
|
Gezahlte Zinsen |
-849 |
|
Gesamtveränderung des Cashflows aus der
Finanzierungstätigkeit |
-3.614 |
|
Zinsaufwendungen |
849 |
|
Sonstige Änderungen aus
Leasingverhältnissen |
1.977 |
|
Gesamte sonstige Änderungen, bezogen auf
Schulden |
2.826 |
| Stand
zum 31.12.2023 |
18.903 |
19. LATENTE STEUERANSPRÜCHE/SCHULDEN
Latente Ertragsteueransprüche und
-verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein rechtlich
durchsetzbarer Anspruch zur Aufrechnung tatsächlicher
Steueransprüche gegen tatsächliche
Steuerverbindlichkeiten besteht und wenn sich die latenten
Ertragsteuern auf die gleiche Steuerbehörde
beziehen.
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Latente Ertragssteueransprüche |
5.632 |
4.860 |
|
Latente Ertragssteuerschulden |
-1.338 |
- |
| Latente
Steueransprüche - netto |
4.294 |
4.860 |
Die Veränderungen bei latenten
Steueransprüchen und -verbindlichkeiten stellen sich
unter Berücksichtigung der Saldenverrechnung innerhalb
einer einheitlichen Steuergesetzgebung wie folgt dar:
|
Steuerliche
Verluste |
Pensionen und
Personalbereich |
Neubewertung
Sachanlagen |
Sonstige |
Summe |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| Stand zum
31.12.2022 |
598 |
3.964 |
195 |
104 |
4.860 |
| Effekt auf den Gewinn
und Verlust |
-330 |
552 |
-1.533 |
-43 |
-1.352 |
| Effekt auf das sonstige
Ergebnis |
- |
786 |
- |
- |
786 |
| Stand zum
31.12.2023 |
268 |
5.302 |
-1.338 |
61 |
4.294 |
Im Konzern existieren gewerbesteuerliche
Verlustvorträge von TEUR 1.693 (i. Vj. TEUR 2.689) und
körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von TEUR
355 (i. Vj. TEUR 1.579), welche unbegrenzt zur
Verfügung stehen und dort mit zukünftig
anfallenden zu versteuernden Einkommen bei der jeweiligen
Gesellschaft verrechnet werden können. Hierfür
wurden latente Steuern gebildet.
20. STEUERSCHULDEN
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Betriebsprüfungsrisiko |
430 |
430 |
|
Gewerbesteuer |
29 |
82 |
|
Körperschaftssteuer |
49 |
164 |
|
508 |
676 |
21. RÜCKSTELLUNGEN FÜR LEISTUNGEN NACH
BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES
Der Konzern hat in der Vergangenheit verschiedene
arbeitgeberfinanzierte Altersversorgungssysteme angeboten.
Es gab endgehaltsorientierte Leistungszusagen
(Direktzusagen) sowie mittelbare Pensionszusagen über
die Jordan-Vits-Stiftung ("JVS")
(Unterstützungskasse). Im Zuge der steigenden
Pensionslasten wurden die Systeme über die Jahre in
ihrem Leistungsumfang reduziert.
Die endgehaltsorientierte Leistungszusagen
(Direktzusagen) wurden Mitarbeiter ab einer bestimmten
Führungsebene in Form individueller
Pensionsverträge gewährt. Bis Dezember 2003 wurde
in drei unterschiedliche Arten von leistungsorientierten
Plänen unterschieden. Diese Pläne wurden
geschlossen und die relevanten Verträge mit den
Mitarbeitern wurden Ende 2003 auf beitragsorientierte
Pläne umgestellt. Die bis 2003 angefallenen
Anwartschaften wurden in diesem Rahmen festgeschrieben.
Seit 2004 werden die laufenden Beiträge durch den
Konzern direkt an eine Versicherungsgesellschaft
entrichtet.
Gemäß den Bestimmungen der
Jordan-Vits-Stiftung hat jeder Mitarbeiter Anspruch auf
eine Altersrente (leistungsorientierter Plan). Die
Altersrente ist von der JVS zu zahlen und die
Konzerngesellschaft entrichtet Beiträge an die JVS.
Der Umfang der Leistungen der JVS ist in ihrem
Leistungsplan definiert. Die Jordan-Vits-Stiftung wurde
für Neuzugänge komplett geschlossen und die zu
diesem Zeitpunkt bestehenden Anwartschaften wurden zum 31.
Dezember 2009 als statischer Besitzstand festgeschrieben.
Wenn die Anlagen im Fonds der JVS nicht (mehr) ausreichen,
um die Leistungen zu finanzieren, sind die
Pensionszahlungen vom Konzern zu leisten.
Darüber hinaus gibt es Altersversorgungszusagen,
die mit einem Arbeitgeberzuschuss als Entgeltumwandlung der
Mitarbeiter finanziert werden. Diese sind in
kollektivrechtlichen Regelungen (Tarifvertrag oder
Betriebsvereinbarungen) und Einzelzusagen (Deferred
Compensation) definiert. Mitarbeiter können diese
Leistungen auch noch selbst durch weitere
Entgeltumwandlungen erhöhen. Diese
Altersversorgungszusagen werden entweder als Direktzusage
oder aber (überwiegend) als Direktversicherung
durchgeführt.
Die Entwicklung der Pensionsrückstellungen,
aufgegliedert nach dem Barwert der leistungsorientierten
Verpflichtung und dem Marktwert des Planvermögens,
stellt sich wie folgt dar:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Barwert der gedeckten Verpflichtungen |
19.961 |
19.089 |
|
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens |
-2.851 |
-3.018 |
|
Unterdeckung der gedeckten Pläne |
17.110 |
16.071 |
|
Barwert der ungedeckten Verpflichtungen |
15.283 |
14.198 |
|
Summe der Unterdeckung der leistungsorientierten
Pensionspläne |
32.393 |
30.269 |
|
Rückstellungen laut Bilanz |
32.393 |
30.269 |
|
Barwert der
Verpflichtung |
Beizulegender
Zeitwert des
Planvermögens |
Summe |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| Am
1.1.2022 |
-43.948 |
2.924 |
-41.024 |
|
Laufender Dienstzeitaufwand |
-40 |
- |
-40 |
|
Zinsaufwendungen (-) / -erträge (+) |
-530 |
32 |
-498 |
|
-570 |
32 |
-538 |
|
Neubewertungen: |
|
|
|
Rendite des Planvermögens, nicht enthalten in
Zinsaufwendungen/-erträgen |
- |
15 |
15 |
Gewinne (+) / Verluste (-) aus Veränderungen der
finanziellen Annahmen |
9.798 |
- |
9.798 |
|
Erwartete Gewinne (+) / Verluste (-) |
-403 |
- |
-403 |
|
9.395 |
15 |
9.410 |
|
Arbeitgeberbeiträge |
- |
1.236 |
1.236 |
|
Leistungszahlungen aus dem Plan
1 |
1.262 |
-1.262 |
- |
|
Leistungszahlungen des Arbeitgebers |
656 |
- |
656 |
|
Sonstige Korrektur Vorjahr |
-82 |
73 |
-9 |
| Am
31.12.2022 |
-33.287 |
3.018 |
-30.269 |
1 Die Leistungszahlungen sind von der JVS zu zahlen und
die Konzerngesellschaft entrichtet Beiträge an die
JVS.
|
Barwert der
Verpflichtung |
Beizulegender
Zeitwert des
Planvermögens |
Summe |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| Am
1.1.2023 |
-33.287 |
3.018 |
-30.269 |
|
Laufender Dienstzeitaufwand |
-34 |
- |
-34 |
|
Zinsaufwendungen (-) / -erträge (+) |
-1.331 |
109 |
-1.222 |
|
-1.365 |
109 |
-1.256 |
|
Neubewertungen: |
|
|
|
Rendite des Planvermögens, nicht enthalten in
Zinsaufwendungen/-erträgen |
- |
-200 |
-200 |
Gewinne (+) / Verluste (-) aus Veränderungen der
finanziellen Annahmen |
-2.192 |
- |
-2.192 |
|
Erwartete Gewinne (+) / Verluste (-) |
-374 |
- |
-374 |
|
-2.566 |
-200 |
-2.766 |
|
Arbeitgeberbeiträge |
- |
1.211 |
1.211 |
|
Leistungszahlungen aus dem Plan
1 |
1.287 |
-1.287 |
- |
|
Leistungszahlungen des Arbeitgebers |
687 |
- |
687 |
| Am
31.12.2023 |
-35.244 |
2.851 |
-32.393 |
1 Die Leistungszahlungen sind von der JVS zu zahlen und
die Konzerngesellschaft entrichtet Beiträge an die
JVS.
Der ergebniswirksame Betrag in Höhe von TEUR
-1.256 (i. Vj. TEUR -538) ist neben den
Finanzierungsaufwendungen in erster Linie in den
Umsatzkosten enthalten.
Zahlungen des Konzerns in Bezug auf die
Pensionspläne werden sich in 2024 voraussichtlich auf
TEUR 1.970 belaufen.
Die wesentlichen versicherungsmathematischen
Annahmen, die zu Bilanzierungszwecken getroffen wurden,
stellen sich wie folgt dar:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
Abzinsungssatz |
3,47 % |
4,12 % |
|
Steigerungsrate der ruhegehaltsfähigen
Gehälter |
3,00 % |
2,25 % |
|
Steigerungsrate der Pensionszahlungen |
2,25 % |
2,25 % |
|
Steigerungsrate der Pensionszahlungen für
beitragsorientierte Verträge |
1,00 % |
1,00 % |
|
Duration |
9,000 |
9,000 |
Die Annahmen über die künftige
Lebenserwartung beruhen auf veröffentlichten
Statistiken und Sterbetafeln (Heubeck-Richttafeln zur
Sterblichkeit (RT 2018 G).
Die Sensitivität der leistungsorientierten
Pensionsverpflichtung in Bezug auf Veränderungen der
grundlegenden wesentlichen Annahmen stellt sich wie folgt
dar:
|
|
2023 |
2022 |
|
Veränderung Annahmen |
DBO |
DBO |
|
Abzinsungssatz |
Anstieg um 0,50 % |
Rückgang um 4,82 % |
Rückgang um 4,72 % |
|
Rentensteigerungsrate |
Anstieg um 0,50 % |
Anstieg um 3,91 % |
Anstieg um 3,82 % |
|
Lebenserwartung |
Anstieg um 1 Jahr |
Anstieg um 4,22 % |
Anstieg um 3,84 % |
|
Abzinsungssatz |
Rückgang um 0,50 % |
Anstieg um 5,29 % |
Anstieg um 5,17 % |
|
Rentensteigerungsrate |
Rückgang um 0,50 % |
Rückgang um 3,64 % |
Rückgang um 3,55 % |
Die oben dargestellten Sensitivitätsanalysen
basieren auf einer Veränderung einer Annahme,
während alle sonstigen Annahmen konstant bleiben. In
der Praxis ist dieses Ereignis unwahrscheinlich und
Änderungen bei einigen der Annahmen können
miteinander korrelieren. Bei der Berechnung der
Sensitivität der leistungsorientierten Verpflichtung
in Bezug auf wesentliche versicherungsmathematische
Annahmen wurde dieselbe Methode (Barwert der
leistungsorientierten Pensionsverpflichtung, errechnet nach
der Methode der laufenden Einmalprämien am Ende der
Berichtsperiode) angewendet wie bei der Berechnung der in
der Bilanz ausgewiesenen Pensionsverpflichtung.
Das Planvermögen beinhaltet:
|
2023 |
2022 |
|
% |
% |
|
Flüssige Mittel |
5 |
5 |
|
Versicherungsverträge |
95 |
95 |
22. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND
SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
917 |
1.041 |
|
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
3.688 |
6.493 |
|
Übrige Verbindlichkeiten |
20.628 |
19.743 |
|
Abgrenzungsposten |
1.741 |
1.480 |
|
Abgrenzungsposten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
5.351 |
5.703 |
|
32.324 |
34.460 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen im Geschäftsjahr, wie auch schon
im Vorjahr, größtenteils die KWO. Es handelt
sich dabei im Wesentlichen um Verbindlichkeiten aus dem
Liefer- und Leistungsverkehr. Zusätzlich beinhaltet
die Position Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen gegenüber der GKA in Höhe von TEUR 29
(i. Vj. TEUR 573).
Die übrigen Verbindlichkeiten setzen sich aus
folgenden Positionen zusammen:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Verbindlichkeiten gegenüber
Übertragungsnetzbetreiber |
18.572 |
15.588 |
|
Verbindlichkeiten gegenüber Personal |
903 |
806 |
|
Kunden mit Habensalden |
598 |
2.555 |
|
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern |
161 |
166 |
|
Sonstige |
393 |
628 |
|
20.628 |
19.743 |
Am 30. Dezember 2016 hat das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ("BAFA") durch
Zulassungsgrundbescheid auf Antrag der KWO die
KWK-Bestandsanlage der KWO zur
Bestandsanlagenförderung nach § 13 des Gesetzes
für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau
der Kraft-Wärme-Kopplung ("KWKG") zugelassen. Auf
dieser Grundlage sind für die Jahre 2017 bis 2019
Abschlagszahlungen seitens der Mainsite in ihrer Funktion
als Verteilernetzbetreiber an die KWO erfolgt sowie
entsprechende Ausgleichsbeträge durch den
zuständigen Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO
GmbH an die Mainsite gezahlt worden. Das BAFA hat mit
Bescheid vom 2. Februar 2018 den Antrag abgelehnt und KWO
hiergegen Widerspruch erhoben. Seit Herbst 2020 ruht das
Widerspruchsverfahren im gegenseitigen Einverständnis
bis eine endgültige und verbindliche Entscheidung in
einem anderen Musterverfahren eines ähnlichen Falls
getroffen worden ist. Auf die mündliche Verhandlung
vom 30. November 2023 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt
am Main ("VG") am 11. April 2024 die vollständige
Urteilsausfertigung im Musterverfahren den
klägerischen Rechtsanwälten BBH/Berlin
zugestellt. Nach deren Einschätzung ist die BAFA in
allen wesentlichen Punkten unterlegen. Das BAFA hat
Berufung eingelegt. Abzuwarten bleibt nun die Entscheidung
des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel als
Berufungsinstanz.
Aktuell ist daher immer noch nicht absehbar, wann das
Widerspruchsverfahren der KWO rechtskräftig beendet
wird. Allerdings haben sich durch das erstinstanzliche
Urteil die Chancen erhöht, dass dem Widerspruch der
KWO abgeholfen wird. Dies auch vor dem Hintergrund, dass
die Beihilfenfreiheit vom Gericht der EU im Urteil vom 24.
Januar 2024 (Rs. T-409/21, E-CLI:EU:T:2024:34 -
Deutschland/Kommission) ausdrücklich bestätigt
wurde (Rechtsmittelfrist endet Anfang April 2024). Zum
Bilanzstichtag wurden daher die erhaltenen Vorauszahlungen
passiviert.
23. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
|
Brand-
schaden |
Energie-
wirtschaft |
Umwelt-schutz |
Beratungen,
Prozess-
risiken |
Sonstige |
Summe |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| Stand
zum 1.1.2023 |
359 |
2.110 |
2.336 |
128 |
965 |
5.898 |
|
Gebildete Rückstellungen |
- |
1.211 |
- |
- |
402 |
1.612 |
|
Verwendete Rückstellungen |
-183 |
-1.047 |
-47 |
-96 |
-666 |
-2.038 |
|
Aufgelöste Rückstellungen |
-116 |
-103 |
- |
- |
-17 |
-237 |
|
Veränderung Zinsen |
- |
- |
31 |
- |
- |
31 |
| Stand
zum 31.12.2023 |
60 |
2.171 |
2.320 |
32 |
684 |
5.266 |
|
Langfristig |
- |
- |
2.320 |
- |
45 |
2.365 |
|
Kurzfristig |
60 |
2.171 |
- |
32 |
639 |
2.901 |
|
60 |
2.171 |
2.320 |
32 |
684 |
5.266 |
Es wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass die
kurzfristigen Rückstellungen innerhalb eines Jahres in
Anspruch genommen werden.
Am 8. September 2021 kam es im ICO zu einem Brand bei
einem Standortunternehmen. Die Kosten für die
Sanierungsmaßnahmen wurden in voller Höhe vom
Versicherer übernommen. Zum Bilanzstichtag weist die
Mainsite eine Rückstellung in Höhe von TEUR 60
für ausstehende Arbeiten zu diesem Sachverhalt aus.
Die Mainsite, als Netzbetreiber, erhält von der
TenneT TSO GmbH sog. Sondernetzentgelte aus der atypischen
Netznutzung (§ 19 Abs. 2 StromNEV). Die Mainsite hat
sich jedoch vertraglich dazu verpflichtet, nach Auszahlung
von der TenneT TSO GmbH, diese an bestimmte Standortkunden
weiterzuleiten. Daher wurde eine entsprechende
Rückstellung gebildet und als "Rückstellungen aus
Energiewirtschaft" ausgewiesen.
Die Rückstellung für Umweltmaßnahmen
betrifft die Rekultivierung von Grundflächen auf dem
Gelände des Industrie Center Obernburg. Die
Rückstellungsbildung erfolgte in Höhe der
erwarteten Kosten.
24. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
Die Kordasi GmbH i.L. hat im Juni 2015 beim
Amtsgericht Essen Insolvenz angemeldet. Anfang Dezember
2015 haben die bevorrechtigten Gläubiger der Kordasi
GmbH i.L. die Kommanditanteile an der Mainsite GmbH &
Co. KG, die an sie zur Besicherung der Verbindlichkeiten
der Kordasi GmbH i.L. verpfändet waren, im Zuge einer
öffentlichen Versteigerung an die AVIR MS GmbH
veräußert. Das Insolvenzverfahren der Kordasi
GmbH i.L. wurde am 28. Dezember 2015 eröffnet.
Ende Dezember 2017 hat der Insolvenzverwalter
über das Vermögen der Kordasi GmbH i.L. die
Mainsite aufgefordert, einen Betrag von EUR 14,1 Mio zu
zahlen. Die Gesellschaft sieht diese Forderung als
unberechtigt an und hat ihr fristgerecht widersprochen. Der
Insolvenzverwalter hat daraufhin Klage eingereicht. Am 17.
Februar 2023 erging ein entsprechendes Urteil des
Landgerichts Aschaffenburg, mit dem die Klage des
Insolvenzverwalters vollumfänglich zurückwiesen
wurde. Im März 2023 legte der Insolvenzverwalter gegen
dieses Urteil Berufung ein. Es ist davon auszugehen, dass
frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2024 ein
zweitinstanzliches Urteil ergehen wird. An der
Einschätzung der Gesellschaft in diesem Klageverfahren
zu obsiegen, hat sich nichts geändert. Die
Einschätzung wurde durch das Urteil des Landgerichts
Aschaffenburg bestätigt. Die Mainsite hat die
erwarteten Kosten des Rechtsstreits zurückgestellt.
Die Geschäftsführung ergreift eine Reihe
von Maßnahmen, um die finanziellen Interessen der
Gesellschaft über einen umfassenden
Versicherungsschutz gegen Verbindlichkeiten, die sich aus
ihren Geschäftstätigkeiten ergeben, absichern zu
können. Darüber hinaus verlässt sie sich zur
Verteidigung ihrer Interessen in Rechtsverfahren auf
interne und externe Rechtsberater.
Andere rechtliche Risiken können aufgrund von
Steuerforderungen entstehen, die hauptsächlich auf
Steuerprüfungen und fortlaufenden Auseinandersetzungen
mit Steuerbehörden basieren.
25. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE
VERPFLICHTUNGEN
25.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Investitionen, die zum Abschlussstichtag vertraglich
vereinbart, aber in der Bilanz nicht ausgewiesen wurden,
stellen sich wie folgt dar:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Bestellobligo für Sachanlagen |
1.600 |
1.867 |
25.2 Haftungsverhältnisse
Ende 2022 hat die KWO mit Uniper Energy Sales GmbH
("Uniper") einen neuen Gasliefervertrag für das Jahr
2023 abgeschlossen. Als Bedingung des Vertrages wurde die
Bereitstellung einer Sicherheit in Form einer
unwiderruflichen selbstschuldnerischen Bankgarantie
gefordert. Die Rückzahlungsverpflichtungen der KWO im
Falle der Inanspruchnahme der Bankgarantie werden unter
anderem durch eine von Mainsite gewährte Garantie in
Höhe von TEUR 10.000 abgesichert.
Zur Besicherung des aufgenommenen Kredits für
den Rückkauf des Gebäudes der ehemaligen
Schwestergesellschaft Mainsite Logistik Süd GmbH wurde
eine Grundschuld mit TEUR 4.000 auf das entsprechende
Flurstück bestellt. Zusätzlich tritt die Mainsite
seine gegenwärtigen und künftigen Mietforderungen
gegen den derzeitigen Mieter an die Bank ab.
Zusätzlich besteht eine Buchgrundschuld
bezüglich der Aval- und Kontokorrentline in Höhe
von TEUR 2.234.
Neben den dargelegten nicht in der Bilanz enthaltenen
Geschäften, sonstigen finanziellen Verpflichtungen
sowie Haftungsverhältnissen existieren keine weiteren
außerbilanziellen Geschäfte, die für die
Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären.
26. FINANZINSTRUMENTE
Die Finanzinstrumente setzen sich wie folgt
zusammen:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
15.907 |
15.912 |
|
Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente |
7.813 |
1.407 |
|
Andere finanzielle Vermögenswerte (ohne
Derivate) |
17.888 |
18.806 |
|
Derivate Finanzinstrumente
1 |
270 |
422 |
|
Vermögenswerte Bilanz zum 31.12. |
41.879 |
36.547 |
|
Finanzschulden |
5.433 |
6.280 |
|
Andere finanzielle Verbindlichkeiten |
18.903 |
19.691 |
|
Verbindlichkeiten Lieferungen und Leistungen |
4.605 |
7.534 |
|
Verbindlichkeiten Bilanz zum 31.12. |
28.941 |
33.506 |
1 Die Marktwerte der derivativen
Finanzinstrumente werden in der Bilanz unter "Andere
finanzielle Vermögenswerte" ausgewiesen.
Bei den Finanzinstrumenten (ohne Derivate) handelt
sich sowohl in 2023 als auch in 2022 ausschließlich
um Finanzinstrumente der Kategorie "Kredite und
Forderungen" und "sonstige finanzielle Schulden", die nicht
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert
werden. In 2023 wurden keine Abweichungen des aktuellen
Buchwerts der finanziellen Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten von ihrem jeweiligen beizulegenden
Zeitwert verzeichnet.
Die Aktivitäten des Konzerns in derivativen
Finanzgeschäften dienen der Absicherung von
Zinsrisiken. Hierzu wurde in 2020 eine Einmalzahlung in
Höhe von TEUR 85 an die DZ-Bank getätigt und ein
sogenannten Zinscap abgeschlossen. Das dazugehörige
Grundgeschäft ist das im Geschäftsjahr 2020 in
Anspruch genommenen Darlehen bei der VR-Bank. Sollte der
variable Zinssatz des Darlehens eine Zinsobergrenze
überschreiten, kommt die DZ-Bank für die Zahlung
der Differenz zwischen dem tatsächlichen- und dem
festgelegten Zins auf.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist ein Aufwand,
bestehend aus dem Betrag der Veränderungen der
positiven Marktwerte, in Höhe von TEUR -151 (i. Vj.
TEUR 340), in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst
worden.
|
Nominalwert |
Beizulegender
Zeitwert |
|
TEUR |
TEUR |
|
Derivat aus Zinssicherungsgeschäft
1 |
86 |
270 |
1 Die Marktwerte der derivativen
Finanzinstrumente werden in der Bilanz unter "Andere
finanzielle Vermögenswerte" ausgewiesen.
Der Marktwert des Derivats wird durch Einbeziehung
bestimmter Parameter von der DZ Hyp ermittelt und dient als
Grundlage für die Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert.
27. UMSATZERLÖSE
|
Umsatz nach Profitcenter |
2023 |
2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Energie &
Abwasser |
49.661 |
68.782 |
| Services |
9.888 |
10.318 |
| Immobilien &
Standortentwicklung |
7.700 |
7.421 |
| Logistik |
7.603 |
7.623 |
| NdaV |
3.048 |
2.998 |
| Sonstige |
266 |
260 |
|
78.166 |
97.402 |
28. AUFWENDUNGEN NACH AUFWANDSARTEN
|
2023 |
2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe |
-46.074 |
-63.961 |
|
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer |
-17.826 |
-17.959 |
|
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen
und immaterielle Vermögenswerte |
-3.205 |
-3.994 |
|
Verwaltungskosten |
-3.052 |
-2.588 |
|
Wartungsaufwendungen |
-1.974 |
-2.191 |
|
Beratungsaufwendungen aus der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit |
-517 |
-813 |
|
Aufwendungen aus Leasingzahlungen |
-514 |
-509 |
|
Aufwendungen Vertrieb & Werbung |
-120 |
-119 |
|
Andere Aufwendungen |
-2.518 |
-3.655 |
|
Sonstige betriebliche Erträge und
Aufwendungen |
5.133 |
1.170 |
|
-70.667 |
-94.618 |
29. AUFWENDUNGEN FÜR LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER
|
2023 |
2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Löhne und Gehälter |
14.705 |
14.754 |
|
Sozialversicherungsbeträge |
1.634 |
1.643 |
|
Pensionsaufwendungen - leistungsorientiert |
34 |
40 |
|
Aufwendungen für beitragsbezogene
Altersversorgung |
1.453 |
1.522 |
|
17.826 |
17.959 |
Die Mitarbeiterzahlen haben sich wie folgt
entwickelt:
|
Stichtag
31.12.2023 |
Durchschnitt
2023 |
Stichtag
31.12.2022 |
Durchschnitt
2022 |
|
Gewerblich tätige Personen |
77 |
80 |
91 |
101 |
|
Angestellte Personen |
181 |
178 |
173 |
173 |
| In
der Berufsausbildung stehende Personen |
40 |
39 |
45 |
39 |
|
298 |
297 |
309 |
313 |
30. SONSTIGE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN
|
2023 |
2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen
inkl. Grund und Boden |
5.158 |
- |
|
Erträge aus Versicherungsfällen |
225 |
5 |
|
Periodenfremde Erträge |
195 |
212 |
|
Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen |
130 |
99 |
|
Erträge aus Indexanpassungen |
91 |
- |
|
Vergleichsvereinbarung aus Insolvenzverfahren |
- |
2.655 |
|
Erträge aus dem Abgang von Nutzungsrechten |
- |
235 |
|
Übrige Erträge |
213 |
503 |
|
Sonstige Erträge |
6.012 |
3.709 |
|
Aufwendungen aus Forderungsausfall |
- |
-1.575 |
|
Aufwendungen für Gerichts- und
Beratungskosten |
-430 |
-567 |
|
Periodenfremde Aufwendungen |
-62 |
-109 |
|
Aufwendungen aus Versicherungsfällen |
-80 |
-28 |
|
Übrige Aufwendungen |
-308 |
-260 |
|
Sonstige Aufwendungen |
-879 |
-2.539 |
Die im Vorjahr gebuchten Aufwendungen aus
Forderungsausfall sowie die Erträge aus einer
Vergleichsvereinbarung aus einem Insolvenzverfahren stehen
im Zusammenhang mit der Insolvenz eines großen
Standortunternehmens im Jahr 2022.
31. FINANZERGEBNIS
|
2023 |
2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Zinsaufwand Pensionen |
-1.222 |
-498 |
|
Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnisse |
-840 |
-950 |
|
Zinsaufwendungen aus Marktwertveränderungen |
-151 |
- |
|
Zinsaufwendungen für Bankdarlehen |
-148 |
-152 |
|
Sonstige Zinsen und Finanzaufwendungen |
-40 |
-134 |
| Summe
Finanzaufwendungen |
-2.401 |
-1.733 |
|
Zinserträge aus
Unterleasingverhältnissen |
624 |
560 |
|
Sonstige Zinserträge |
422 |
521 |
|
Zinserträge auf Bankguthaben |
11 |
- |
|
Zinserträge aus Marktwertveränderungen |
- |
340 |
|
Zinsertrag aus Steuern |
- |
1 |
| Summe
Finanzerträge |
1.057 |
1.422 |
|
Finanzergebnis |
-1.344 |
-312 |
Die sonstigen Zinserträge enthalten
Zinsabgrenzungen für Ausleihungen mit verbundenen
Unternehmen in Höhe von TEUR 412 (i. Vj. TEUR 299).
32. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag umfassen die von
den einzelnen in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen gezahlten oder geschuldeten, die erstatteten
tatsächlichen Steuern auf das Einkommen und den Ertrag
sowie die latenten Steuern. Sie setzen sich aus
Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und
Solidaritätszuschlag zusammen.
Die Steuerbelastung vom Einkommen und Ertrag stellt
sich wie folgt dar:
|
2023 |
2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Tatsächlicher Steuerertrag |
118 |
- |
|
Latenter Steueraufwand |
-1.352 |
-131 |
|
Ertragsteueraufwand |
-1.234 |
-131 |
Die Steuer auf den Gewinn des Konzerns vor
Ertragsteuer weicht von dem theoretischen Betrag ab, der
bei Anwendung des gewichteten Durchschnittssteuersatzes auf
die Gewinne des Konzerns erhoben werden würde. Diese
Abweichung wird in der folgenden Überleitungsrechnung
dargestellt:
|
2023 |
2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Gewinn vor Ertragsteuern |
6.157 |
2.474 |
|
Steueraufwand, berechnet mit dem für die
Gesellschaft geltenden Effektivsteuersatz (28,4
%) |
-1.749 |
-702 |
|
Steuerlich nicht abzugsfähige
Erträge/Aufwendungen |
388 |
472 |
|
Steuern aus Vorjahren |
127 |
100 |
|
Ertragsteueraufwand/-ertrag |
-1.234 |
-131 |
Der gewichtete Steuersatz beträgt wie im Vorjahr
28,40 %.
33. LEASINGVERHÄLTNISSE
Die Leasingverhältnisse des Konzerns betreffen
größtenteils Immobilienmiete und Betriebs- und
Geschäftsausstattungen. Insbesondere Gabelstapler
stellen bei den Betriebs- und Geschäftsausstattungen
die größte Position dar.
Weiterhin mietet der Konzern unter anderem
IT-Ausstattung, insbesondere Druck- und Kopiergeräte,
mit vertraglichen Laufzeiten zwischen einem Jahr und drei
Jahren. Diese Leasingvereinbarungen sind entweder
kurzfristig oder (bzw. und) ihnen liegen Gegenstände
von geringem Wert zugrunde. Der Konzern hat beschlossen,
für diese Leasingvereinbarungen weder Nutzungsrechte
noch Leasingverbindlichkeiten zu erfassen.
Die nach IFRS 16 eingestuften
Leasingverhältnisse stellen ein Nutzungsrecht in den
Sachanlagen dar. Die Abschreibung des Nutzungsrechts
erfolgt grundsätzlich linear über die Laufzeit
des Leasingverhältnisses.
Informationen über Leasingverhältnisse, in
denen der Konzern Leasingnehmer ist, werden nachfolgend
dargestellt.
Nutzungsrechte:
Nutzungsrechte |
Grundstücke und
Gebäude |
Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
Summe |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| Stand
zum 1.1.2022 |
8.242 |
562 |
8.804 |
|
Zugänge zu Nutzungsrechten |
2.192 |
773 |
2.965 |
|
Abgänge von Nutzungsrechten |
-5.962 |
- |
-5.962 |
|
Abschreibungen während des
Geschäftsjahres |
-758 |
-314 |
-1.072 |
| Stand
zum 31.12.2022 |
3.714 |
1.022 |
4.736 |
|
Zugänge zu Nutzungsrechten |
702 |
113 |
815 |
|
Abgänge von Nutzungsrechten |
- |
- |
- |
|
Abschreibungen während des
Geschäftsjahres |
-586 |
-309 |
-895 |
| Stand
zum 31.12.2023 |
3.830 |
826 |
4.656 |
Die Veränderungen der Nutzungsrechte sind im
Wesentlichen auf Unterleasingverhältnisse sowie
Indexanpassungen von Immobilienfläche
zurückzuführen.
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste
Beträge:
|
2023 |
2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Aufwendungen |
|
|
|
Zinsaufwendungen für
Leasingverhältnisse |
-840 |
-950 |
|
Aufwendungen für kurzfristige
Leasingverhältnisse |
-5 |
-5 |
|
Aufwendungen für Leasingverhältnisse
über einen Vermögenswert von geringem
Wert |
-25 |
-28 |
In der Kapitalflussrechnung erfasste
Beträge:
|
2023 |
2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Zu-/Abflüsse von Zahlungsmitteln |
|
|
|
Zahlungsmittelabflüsse |
-3.423 |
-3.008 |
Leasingverhältnisse als Leasinggeber
Der Konzern tritt als Leasinggeber nur bei
Operating-Leasingverhältnissen auf, die
ausschließlich Immobilien betreffen. Aus
Leasinggebersicht sind werden sämtliche
Leasingverhältnisse als
Operating-Leasingverhältnisse eingestuft; hiervon
ausgenommen ist ein Unterleasingverhältnis, das der
Konzern als Finanzierungsleasing eingestuft hat.
Finance-Leasing:
Seit 2021 hat der Konzern ein Gebäude
untervermietet, welches als Nutzungsrecht in den
Sachanlagen ausgewiesen wurde. Im Geschäftsjahr ist
ein weiterer Gebäudebestandteil untervermietet
worden.
|
2023 |
2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Erträge als Leasinggeber |
|
|
|
Zinserträge aus Leasingforderungen |
624 |
560 |
|
Ertrag aus dem Abgang von Nutzungsrechten |
- |
235 |
Die folgende Tabelle stellt eine
Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen dar und
zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden nicht
diskontierten Leasingzahlungen.
|
2023 |
2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Finance-Leasingverhältnisse nach IFRS 16 |
|
|
|
Weniger als ein Jahr |
2.622 |
2.479 |
| Ein
bis zwei Jahre |
2.622 |
2.479 |
| Zwei
bis drei Jahre |
2.573 |
2.479 |
| Drei
bis vier Jahre |
2.503 |
2.429 |
| Vier
bis fünf Jahre |
2.503 |
2.360 |
| Mehr
als fünf Jahre |
1.460 |
3.736 |
|
Summe |
14.284 |
15.960 |
Operating-Leasing:
Der Konzern hat einen Teil seiner
Leasingverhältnisse als
Operating-Leasingverhältnisse eingestuft, da diese
nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen
Risiken und Chancen übertragen.
Die AVIR-Gruppe hat in 2023 Leasingerträge in
Höhe von TEUR 3.715 (i. Vj. TEUR 3.503) erfasst.
Die folgende Tabelle stellt eine
Fälligkeitsanalyse der Leasingforderungen dar und
zeigt die nach dem Bilanzstichtag zu erhaltenden nicht
diskontierten Leasingzahlungen:
|
2023 |
2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Operating-Leasingverhältnisse nach IFRS 16 |
|
|
|
Weniger als ein Jahr |
3.898 |
3.771 |
| Ein
bis zwei Jahre |
3.915 |
3.698 |
| Zwei
bis drei Jahre |
3.878 |
3.783 |
| Drei
bis vier Jahre |
3.897 |
3.751 |
| Vier
bis fünf Jahre |
3.897 |
3.751 |
| Mehr
als fünf Jahre |
11.691 |
11.252 |
|
Gesamt |
31.176 |
30.005 |
34. KAPITALFLUSSRECHNUNG
Die Kapitalflussrechnung wird unter Beachtung von IAS
7 erstellt. Die Kapitalflussrechnung zeigt die Entwicklung
des Cashflows getrennt nach Zuflüssen und
Abflüssen aus der betrieblichen Tätigkeit, der
Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit für den Zeitraum 1. Januar
bis 31. Dezember 2023. Der in der Kapitalflussrechnung
ausgewiesene Finanzmittelfonds umfasst die
Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten.
35. TRANSAKTIONEN MIT VERBUNDENEN UND NAHESTEHENDEN
UNTERNEHMEN
Als nahestehende Person im Sinne des IAS 24 gelten
natürliche Personen und Unternehmen, die die AVIR MS
GmbH beherrschen oder an ihrer gemeinschaftlichen
Führung beteiligt sind oder im Management des Konzerns
eine Schlüsselposition bekleiden. Außerdem steht
ein Unternehmen dem Konzern nahe, wenn unter anderem beide
Unternehmen zum selben Konzern gehören oder eines der
beiden Unternehmen ein assoziiertes Unternehmen bzw.
Gemeinschaftsunternehmen des anderen ist.
Der Konzern wird von der Amaranth International
Investments Sàrl, Luxembourg, beherrscht und in
deren Konzernabschluss einbezogen.
Alle Geschäfte zwischen den nahestehenden
Unternehmen sind zu marktüblichen Bedingungen, wie
unter fremden Dritten, abgeschlossen worden.
35.1 Verkauf von Waren und Dienstleistungen und sonstige
Verrechnungen
|
2023 |
2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Assoziierte Unternehmen |
|
|
|
Gemeinschaftskläranlage |
573 |
1.232 |
|
573 |
1.232 |
|
Nahestehende Unternehmen |
|
|
|
Kraftwerk Obernburg GmbH |
2.058 |
1.747 |
| KWO
Holding GmbH |
48 |
48 |
| Kenai
Capital Markets Sárl |
15 |
15 |
|
Mainsite Logistik Holding GmbH |
20 |
20 |
|
2.141 |
1.830 |
35.2 Kauf von Waren und Dienstleistungen sowie sonstige
Verrechnungen
|
2023 |
2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Assoziierte Unternehmen |
|
|
|
Gemeinschaftskläranlage |
2.643 |
3.921 |
|
2.643 |
3.921 |
|
Nahestehende Unternehmen |
|
|
|
Kraftwerk Obernburg GmbH |
41.617 |
59.911 |
| Kenai
Capital Markets Sàrl |
300 |
300 |
| One
Square Advisors GmbH |
30 |
68 |
|
41.947 |
60.279 |
35.3 Ausstehende Forderungen gegen nahestehende
Unternehmen aus dem Verkauf von Waren/Dienstleistungen
sowie der Gewährung von Darlehen (andere finanzielle
Vermögenswerte)
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Nahestehende Unternehmen |
|
|
|
Kraftwerk Obernburg GmbH |
12.156 |
8.142 |
|
Mainsite Logistik Holding GmbH |
3.468 |
3.682 |
| Kenai
Capital Markets Sàrl |
1.956 |
1.862 |
| KWO
Holding GmbH |
1.819 |
1.587 |
|
19.399 |
15.273 |
35.4 Ausstehende Verbindlichkeiten gegenüber
nahestehende Unternehmen aus dem Verkauf von
Waren/Dienstleistungen sowie der Gewährung von
Darlehen
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
|
Assoziierte Unternehmen |
|
|
|
Gemeinschaftskläranlage |
29 |
573 |
|
29 |
573 |
|
Nahestehende Unternehmen |
|
|
|
Kraftwerk Obernburg GmbH |
5.557 |
7.531 |
|
5.557 |
7.531 |
Weiterhin hat die Tochtergesellschaft Mainsite GmbH
& Co. KG für ihre Schwestergesellschaft, die KWO
GmbH, eine Garantieerklärung in Höhe von TEUR
10.000 abgegeben. Vergleiche dazu die Ausführungen in
Kapitel "25.2 Haftungsverhältnisse".
Im Kapitel "23. Sonstigen Rückstellungen",
Rückstellungen für Energiewirtschaft, ist
außerdem ein Teil enthalten, der gegenüber der
Schwestergesellschaft Kraftwerk Obernburg GmbH in Höhe
von TEUR 373 (i. Vj. TEUR 445) besteht.
36. VERGÜTUNGEN DER MITGLIEDER DES MANAGEMENTS IN
SCHLÜSSELPOSITIONEN
Die kurzfristig fälligen Leistungen für
Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen der
AVIR-Gruppe betrugen im Berichtsjahr TEUR 593 (i. Vj. TEUR
471).
Die Leistungen aus Anlass der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses belaufen sich auf TEUR 0 (i. Vj.
TEUR 0).
Die Höhe der Aufwendungen für
Altersversorgung betrugen TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0).
Auf die ergänzenden Angaben nach § 315e HGB
i. V. m. § 314 Abs. 1 Nr. 6 a und b wird mit Verweis
auf § 314 Abs. 3 HGB i. V. m. § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
Vorschüsse, Kredite und sonstige
Haftungsverhältnisse bestanden zum 31. Dezember 2023,
wie auch im Vorjahr, gegenüber Vorstandsmitgliedern
nicht.
37. VERZEICHNIS DER TOCHTERUNTERNEHMEN
|
Anteil
am Kapital |
Eigenkapital |
Ergebnis |
Sitz |
Gründungsstaat |
|
% |
TEUR |
TEUR |
|
|
|
Mainsite Verwaltungs-GmbH |
100 |
26 |
- |
Wuppertal |
Deutschland |
|
Mainsite GmbH & Co. KG |
100 |
4.031 |
5.471 |
Erlenbach am Main |
Deutschland |
|
Mainsite Immobilien-Beteiligungs GmbH |
100 |
-14 |
-20 |
Erlenbach am Main |
Deutschland |
Gemeinschaftskläranlage
Bayerischer Untermain GmbH |
50 |
116 |
5 |
Erlenbach am Main |
Deutschland |
38. VERGÜTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Das Gesamthonorar für den Abschlussprüfer
beläuft sich für das Berichtsjahr 2023 auf TEUR
223 (i. Vj. TEUR 133). Es gliedert sich auf in
Abschlussprüfungsleistungen TEUR 147 (i. Vj. TEUR 108)
und Steuerberatungsleistungen TEUR 76 (i. Vj. TEUR 25).
39. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Neben den genannten Entwicklungen im Bereich
Bestandsförderung sind keine wesentlichen Ereignisse
nach dem Bilanzstichtag bekannt.
40. OFFENLEGUNG
Der Konzernabschluss der AVIR Gruppe wird beim
Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch
eingereicht und im Unternehmensregister bekannt gemacht.
Erlenbach am Main, den 10.
Juni 2024
Dr.
Johannes Huber
Wolf
Waschkuhn
Konzernkapitalflussrechnung
|
2023 |
2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Cashflow aus der
betrieblichen Tätigkeit |
|
|
| Ergebnis |
4.923 |
2.343 |
| Anpassungen: |
|
|
| Abschreibungen auf
Sachanlagen |
3.026 |
3.826 |
| Abschreibung auf
immaterielle Vermögensgegenstände |
179 |
168 |
|
Steuererträge/-aufwendungen |
1.234 |
131 |
| Gewinn- oder
Verlustanteil an Unternehmen, die nach der
Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern |
-3 |
-3 |
|
Netto-Finanzierungsaufwendungen |
1.344 |
312 |
| Gewinn aus dem Abgang
von Gegenständen des Anlagevermögens |
-5.158 |
0 |
| Sonstige nicht
zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge |
-98 |
-176 |
| Veränderungen
bei: |
|
|
| Vorräten |
-5 |
-13 |
| Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und sonstigen
Forderungen |
3.585 |
2.418 |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen und sonstigen
Verbindlichkeiten |
-2.136 |
-5.243 |
| Rückstellungen |
-663 |
-540 |
| Leistungsverpflichtungen
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
-1.949 |
-1.881 |
| Gezahlte
Ertragsteuer |
-42 |
|
| Netto-Cashflow aus der
betrieblichen Tätigkeit |
4.237 |
1.342 |
| Cashflow aus der
Investitionstätigkeit |
|
|
| Einzahlungen aus dem
Abgang von Sachanlagen |
5.888 |
256 |
| Auszahlungen für
Investitionen in Sachanlagen |
-2.006 |
-2.912 |
| Auszahlungen für
Investitionen in immaterielle
Vermögenswerte |
-43 |
-239 |
| Erhaltene Dividenden von
Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert
werden |
3 |
3 |
| Einzahlungen aus
Leasingforderungen |
1.905 |
1.283 |
|
Darlehensgewährungen an nahestehende
Unternehmen |
303 |
245 |
| Erhaltene Zinsen |
645 |
709 |
| Cashflow aus der
Investitionstätigkeit |
6.694 |
-655 |
| Cashflow aus der
Finanzierungstätigkeit |
|
|
| Aufnahme von
Finanzverbindlichkeiten |
0 |
3.000 |
| Tilgung von
Finanzverbindlichkeiten |
-867 |
-417 |
| Auszahlungen für
Leasingverbindlichkeiten |
-2.680 |
-2.165 |
| Gezahlte Zinsen |
-977 |
-1.227 |
| Cashflow aus der
Finanzierungstätigkeit |
-4.525 |
-809 |
| Nettoveränderung
der Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente |
6.406 |
-122 |
| Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresbeginn |
1.407 |
1.529 |
| Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente zum Jahresende |
7.813 |
1.407 |
Konzerneigenkapitalspiegel
|
Gezeichnetes
Kapital |
Übriges kumuliertes Eigenkapital |
Gewinn-
rücklagen |
Summe
Eigenkapital |
|
|
Neubewertung von
Pensionen und ähnlichen
Verpflichtungen |
Steuereffekt |
Gesamt |
|
|
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| Stand zum 31. Dezember
2021 |
25 |
-5.958 |
1.879 |
-4.080 |
1.583 |
-2.473 |
| Gewinn- und
Verlustrechnung |
|
|
|
|
2.343 |
2.343 |
| Sonstiges Ergebnis |
|
9.410 |
-2.672 |
6.738 |
|
6.739 |
| Stand zum 31. Dezember
2022 |
25 |
3.452 |
-793 |
2.658 |
3.926 |
6.609 |
| Stand zum 31. Dezember
2022 |
25 |
3.452 |
-793 |
2.658 |
3.926 |
6.609 |
| Gewinn- und
Verlustrechnung |
|
|
|
|
4.923 |
4.923 |
| Sonstiges Ergebnis |
|
-2.766 |
786 |
-1.980 |
|
-1.980 |
| Stand zum 31. Dezember
2023 |
25 |
686 |
-7 |
678 |
8.849 |
9.552 |
Die Anhangangaben stellen einen integralen
Bestandteil des Konzernabschlusses dar.
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr
2023
1. Grundlagen des Unternehmens
1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens
Die AVIR MS GmbH (im Folgenden auch "Gesellschaft",
"AVIR") ist das Mutterunternehmen der AVIR Gruppe. Die AVIR
Gruppe (im Folgenden auch "Konzern") besteht aus der AVIR
MS GmbH und ihren Tochtergesellschaften. Operativ
tätig ist ausschließlich das Tochterunternehmen
Mainsite GmbH & Co. KG, Erlenbach am Main (im Folgenden
auch "Mainsite"). Die Mainsite hält weitere
Beteiligungen, die als Tochterunternehmen in den
Konzernabschluss der AVIR Gruppe einbezogen werden. Die
AVIR ist ausschließlich als Beteiligungsholding
tätig.
Die Mainsite, als die wesentliche operative
Gesellschaft, wurde mit notariell beurkundetem Vertrag vom
20. Dezember 2001 gegründet. Die Mainsite ist die
Betreibergesellschaft des Industrie Centers Obernburg
("ICO"). Mit 176 Hektar Fläche und über 3.000
Beschäftigten entwickelte sich aus einem bedeutsamen
und vielseitigem Chemiefaserstandort bis heute ein moderner
Industriepark als Heimat für über 30
international erfolgreiche Unternehmen unterschiedlicher
Größe und Branchenzugehörigkeit. Die
Mainsite sorgt als Betreiberin für die konsequente
Weiterentwicklung und Vermarktung des Standortareals
für weitere Industrieansiedlungen.
Gegenstand der Mainsite ist die Erbringung von
standortbezogenen infrastrukturellen und technischen
Industriedienstleistungen. Das Leistungsangebot umfasst u.
a. die Energie- und Wasserversorgung, die
Abwasserentsorgung, IT- und
Telekommunikationsdienstleistungen, Logistikleistungen,
Umweltschutz- und Sicherheitsleistungen, Werkschutz,
Werkfeuerwehrleistungen und Leistungen des
Werksärztlichen Dienstes. Ferner gehören der
Erwerb, Besitz und die Verwaltung und Vermietung von
Grundstücken einschließlich aller damit in
Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zum
Angebotsspektrum der Mainsite.
Das von Mainsite betriebene Netz der allgemeinen
Versorgung ermöglicht eine Durchleitung der von den
Kunden in Eigenversorgung erzeugten Strommengen und dient
gleichzeitig der Stromversorgung anderer Standortkunden.
Die Bereitstellung der verschiedenen erforderlichen
Energieerzeugungsanlagen für alle Arten von Energie
erfolgt im ICO durch die über die gemeinsame
Konzernmutter verbundene Schwestergesellschaft Kraftwerk
Obernburg GmbH ("KWO") und orientiert sich am Bedarf der am
Standort beheimateten Unternehmen und den wirtschaftlich
sinnvollen Vermarktungsmöglichkeiten von Strom und
Wärme für die öffentliche Versorgung.
Sämtliche von der KWO erzeugten Energiearten am
Standort ICO werden von der Mainsite an die Kunden
vertrieben.
1.2 Ziele und Strategien
Der Fokus der AVIR Gruppe liegt weiterhin auf den
Kerngeschäftsfeldern Energie, Logistik,
Standortbetrieb und Services.
Insbesondere ist es das Ziel der AVIR Gruppe in
Zusammenarbeit mit der KWO für die auf dem
Industriegelände angesiedelten Unternehmen eine
kostengünstige Energieversorgung und
Abwasserentsorgung bereitzustellen. Die KWO hat deshalb in
der Vergangenheit umfangreiche
Modernisierungsmaßnahmen der bestehenden
Energieerzeugungsanlagen vorgenommen und erhält seit
Ende 2019 KWK-Modernisierungsförderung
gemäß § 10 i. V. m. § 35 (16) KWKG.
Die Vertragslaufzeit der Energieverträge mit wichtigen
Standortkunden läuft bis Ende 2032.
Ein weiteres Ziel der AVIR Gruppe ist die
Diversifikation von Umsätzen sowie die Sicherstellung
eines nachhaltig profitablen Wachstums. Neuansiedlungen
für das ICO sollen insbesondere im Rahmen der
geplanten Süderweiterung des ICO erfolgen, sowie durch
die Entwicklung der Nordspitze des Parks. Auch innerhalb
der bestehenden Flächen sollen die Vermietung und
Dienstleistungen weiter optimiert- und ausgebaut sowie
Serviceleistungen an externe Kunden erweitert werden.
1.3 Forschung und Entwicklung
Der Konzern unterstützt Forschungsprojekte des
Zentrums für Wissenschaftliche Services von der
Hochschule Aschaffenburg, welche in den Bereichen
Automotive, Wissenstransfer, Energieeffizienz,
Automatisierung u. a. forscht. Ebenfalls auf dem
Gelände des ICO forschend tätig ist die
Technische Universität Braunschweig. Eine
Forschungsgruppe betreibt aktuell verschiedene
ökologische Messungen auf dem Gründach des
Logistikgebäudes. Des Weiteren beteiligt sich die
Netzabteilung der Mainsite an einer wissenschaftlichen
Studie zum lebensdaueroptimierten Einsatz von
Akkumulatoren.
Auch im Bereich Abwasser finden laufend Forschungs-
und Entwicklungsaktivitäten statt, die die Entwicklung
zu einem nachhaltigen Industriestandort unterstützen.
So kann durch die Verbrennung des Klärschlamms, der
aus dem Abwasser der Rayonbetriebe am Standort resultiert,
unter anderem Zink und andere Reststoffe
zurückgewonnen werden. Die
Gemeinschaftskläranlage Bayerischer Untermain GmbH
(ein Joint Venture der Mainsite) hat für diesen
verfahrenstechnische aufwendigen Prozess der
Rauchgasreinigung einen positiven Bescheid der
Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) erhalten.
2. Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Das Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts
gegenüber dem Vorjahr lag laut Statista in 2023 bei
rund 3,1 % (i. Vj. 3,5 %), beeinflusst nach wie vor von
restriktiveren Finanzierungsbedingungen, schwachem
Handelswachstum und geringerem Geschäfts- und
Verbrauchervertrauen sowie weiterhin erhöhten
geopolitischen Spannungen, wie dem Krieg gegen die Ukraine
oder den Terroranschlägen der Hamas auf Israel. Die
weltweite Inflationsrate ging im Jahr 2023 auf 6,9 % (i.
Vj. 8,7 %) zurück. Um die Inflation einzudämmen,
hatten Zentralbanken die Leitzinsen im Jahr 2023 angehoben,
was zu höheren Kreditkosten und schwächeren
Unternehmensinvestitionen führte.
Das deutsche Bruttoinlandsprodukt ging,
gemäß einer Destatis-Prognose, im
Geschäftsjahr 2023 preisbereinigt um 0,3 %
gegenüber dem Vorjahr zurück. Die
gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war geprägt
von einer wirtschaftlichen Stagnation, begleitet von
anhaltend schwierigen weltwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen. Die Inflationsrate in Deutschland lag
zum Jahresende weiterhin auf hohem Niveau mit 5,9 %, jedoch
geringer als im Vorjahr (7,9 %). Dies lag zum einen daran,
dass sich Nahrungsmittel im Jahresdurchschnitt besonders
stark verteuert haben. Auch die Preise für
Energieprodukte erhöhten sich im Jahresdurchschnitt
immer noch um ca. 5,3 %, teilweise jedoch abgemildert durch
die staatlichen Entlastungsmaßnahmen. Der
Arbeitsmarkt verzeichnete im Vorjahresvergleich einen
langsamen Aufwärtstrend. In Deutschland konnte ein
Zuwachs der Erwerbstätigen um 0,4 % im Vergleich zum
Vorjahr verzeichnet werden.
2.2 Energiepolitisches Umfeld
Europäische Union
Klimawandel und Umweltzerstörung sind
wesentliche Bedrohungen für Europa und die gesamte
Welt. Die EU hat sich daher mehrere Ziele und
Maßnahmen vorgenommen, um ihre Energieeffizienz zu
verbessern, ihre Abhängigkeit von fossilen
Brennstoffen zu verringern und ihre Klimaziele zu
erreichen. Die wichtigsten Entwicklungen hierzu waren in
2023:
Mit dem inzwischen vollständig angenommenen
Paket "Fit für 55" wird die EU auf den Weg, ihre
Klimaziele bis 2030 fair, kosteneffizient und unter
Aufrechterhaltung des Wettbewerbs zu erreichen,
geführt. So wurden wichtige
Kommissionsvorschläge, wie z. B. die Reform des
EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) und die Erneuerbare
Energien-Richtlinie angenommen.
Im Februar 2023 wurde von der Europäischen
Kommission der Green Deal Industrial Plan vorgestellt.
Dieser Plan ist ein wichtiger Teil des europäischen
Green Deals und von REPowerEU und zielt darauf ab, die
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen CO
2-neutralen Industrie zu stärken und einen
raschen Übergang zur Klimaneutralität zu
unterstützen.
Das Europäische Parlament hat im März 2023
eine vorläufige politische Einigung mit dem Rat
getroffen, den Endenergieverbrauch auf EU-Ebene um 11,7 %
bis 2030 zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die
Mitgliedstaaten gemeinsam nationale Beiträge und
Zielpfade festlegen, die auf ihrer Energieintensität,
ihrem Pro-Kopf-BIP, ihrer Entwicklung erneuerbarer Energien
und ihrem Energieeinsparpotenzial basieren.
Die Erneuerbare-Richtlinie REDIII ist eine neue
EU-Richtlinie, die den Ausbau von erneuerbaren Energien in
der EU fördern soll. Sie wurde am 31. Oktober 2023 vom
EU-Ministerrat beschlossen und ist am 20. November 2023 in
Kraft getreten. Sie enthält das verbindliche EU-Ziel
den Anteil von erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch
von 32 % auf 42,5 % bis 2030 zu erhöhen. Des Weiteren
fördert die Richtlinie den Einsatz von Wasserstoff aus
erneuerbaren Quellen, insbesondere den grünen
Wasserstoff. Bis 2030 sollen 42 % des in der Industrie
verwendeten Wasserstoffs aus strombasierten erneuerbaren
Kraftstoffen stammen. Außerdem sieht sie vor, dass
die Mitgliedstaaten Gebiete ausweisen, in denen Projekte
für erneuerbare Energien einem vereinfachten
Genehmigungsprozess unterzogen werden können.
Als Teil des "Fit for 55"-Pakets wurde auch die seit
2012 bestehende Energieeffizienz-Richtlinie (Energy
Efficiency Directive, EED) grundlegend überarbeitet;
am 10. Oktober 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/1791 in
Kraft getreten. Mit der Richtlinie werden insbesondere
Ziele für eine Verringerung des Primär- und
Endenergieverbrauchs in den Mitgliedstaaten
verschärft. Außerdem stärkt die EED die
Rolle des "Energy Efficiency First"-Grundsatzes, indem sie
z. B. eine praktische Integration von
Energieeffizienz-Anstrengungen in Planungsprozesse ab einem
gewissen Investitionsvolumen fordert.
Am 5. Januar 2023 ist die Corporate Sustainability
Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten. Mit der neuen
Richtlinie werden detailliertere Berichtspflichten
eingeführt und dadurch sichergestellt, dass bestimmte
Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte wie
Umweltrechte, soziale Rechte, Menschenrechte und
Governance-Faktoren Bericht erstatten müssen. Für
die Gesellschaft gilt dies ab dem Geschäftsjahr 2025.
Am 31. Juli 2023 hat die EU-Kommission die
Europäischen Standards für die
Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) angenommen. Diese
Standards können von allen Unternehmen angewendet
werden, die der CSRD unterliegen. Die Umsetzung der
Richtlinienvorgaben in nationales Recht hat bis
spätestens Juli 2024 zu erfolgen.
Deutschland
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland verschiedene
energiepolitische Gesetze und Verordnungen verabschiedet.
Dazu gehört u. a. das am 1. Januar 2023 in Kraft
getretene, novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
2023, welches die größte energiepolitische
Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten ist und die Grundlagen
für ein klimaneutrales Deutschland legt. Mit einem
konsequenten, deutlich schnelleren Ausbau soll der Anteil
erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf
mindestens 80 % steigen.
Die gesetzlichen Energiepreisbremsen, die bereits
Ende 2022 in Kraft getreten sind, galten nunmehr seit
Januar 2023 und stellten eine Maßnahme der
Bundesregierung zur Entlastung von den stark gestiegenen
Strom- und Gaspreisen dar. Mit Datum vom 16. November 2023
hat der Bundestag eigentlich den Weg für eine
Verlängerung der Preisbremsen bis zum 31. März
2024 freigemacht. Diese Entscheidung wurde durch das Urteil
des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zum
Nachtragshaushalt 2021 überholt, so dass die
Entlastungen zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen sind.
Der Ausbruch des Russland-Ukraine-Krieges stellte die
starke Abhängigkeit Deutschlands von russischen
Gaslieferungen heraus. Die Energiemärkte reagierten
darauf im Vorjahr mit starken Preisanstiegen.
Außerdem wurde im Juni 2022 die Alarmstufe des
Notfallplans Gas durch die Bundesnetzagentur ausgerufen.
Die Gasflüsse nach Deutschland sind jedoch stabil und
ausgeglichen. Der Gesamtspeicherstand in Deutschland lag im
Dezember 2023 bei ca. 91 %. Nach einem milden Winter liegen
die Füllstände auch Anfang April 2024 noch bei 68
%.
Um eine mögliche Gasmangellage abzuwenden,
durften durch das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz
etliche Kohle- und Ölkraftwerke bis zum 31. März
2024 weiterlaufen.
Am 13. November 2023 ist das Energieeffizienzgesetz
in Kraft getreten, das der Umsetzung der EU-EED dient.
Adressiert werden die öffentliche Hand, Unternehmen
und Betreiber von Rechenzentren. Unternehmen werden
verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem
(EMS/UMS) zu betreiben und konkrete Pläne zu
wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu
erstellen und zu veröffentlichen. Zudem müssen
Unternehmen zukünftig vermeiden, dass bei
Produktionsprozessen Abwärme entsteht. Falls das nicht
möglich ist, müssen sie die Abwärme sinnvoll
nutzen. Diese Verpflichtungen werden insbesondere bei
Genehmigungsprozessen für neue Anlagen
berücksichtigt. Bestehende Abwärmepotenziale sind
ab 2024 jährlich an ein Abwärmeregister zu
melden, das beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle geführt wird.
Am 29. Dezember 2023 sind grundlegende
Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in
Kraft getreten, deren Auswirkungen sich aber erst in den
kommenden Jahren in vollem Umfang zeigen werden. Mit der
Novelle werden insbesondere die Verordnungen unterhalb des
EnWG perspektivisch abgeschafft und durch sog. Festlegungen
der Bundesnetzagentur ersetzt, mit dem Ziel die Rolle der
Regulierungsbehörden unabhängiger zu machen.
Potenziell kann die Bundesnetzagentur jedoch zukünftig
gänzlich andere Regelungen z. B. über die
Kalkulation von Netzentgelten oder die Voraussetzungen
für Sondernetzentgelte treffen, als dies bislang der
Fall war. Daran wären dann voraussichtlich auch die
Landesregulierungsbehörden wie die Regulierungskammer
Bayern gebunden.
Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz für 2024
wird der Steuersatz für Strom für das
produzierende Gewerbe von 20,50 Euro/Megawattstunde (MWh)
auf den europäischen Mindeststeuersatz für Strom
von 0,50 Euro/MWh abgesenkt. Gleichzeitig wird die
Möglichkeit des Spitzenausgleichs abgeschafft, da eine
Steuerermäßigung unterhalb des europäischen
Mindeststeuersatz hinaus nicht möglich ist. Die
Stromsteuerabsenkung wird zunächst auf zwei Jahre
befristet. Neben dem Spitzenausgleich nach § 10
Stromsteuergesetz wird auch die Steuerentlastung nach
§ 55 Energiesteuergesetz ersatzlos gestrichen.
2.3 Energiepreisentwicklung
Im Berichtsjahr 2023 gaben die Energiemärkte in
Europa zu Jahresbeginn einen Teil der Risikoprämien
des Vorjahres ab. Der milde Winter 2022/23 trug dazu bei,
dass die Erdgasspeicher sehr gut gefüllt blieben und
zahlreiche LNG-Lieferungen stützten die
Versorgungsseite.
Die Entwicklung der Strompreise korrelierte weiterhin
eng mit der Entwicklung der Gaspreise. Im Gegensatz zum
Vorjahr war die Verfügbarkeit der französischen
Kernkraftwerke sehr hoch und stützte somit die
Erzeugungsseite. Deutschland wurde mit dem Abschalten der
letzten drei Kernkraftwerke zum 15. April 2023 zum
Netto-Importeur von Strom. Zum Jahreswechsel fiel der
Strompreis für die Gesellschaft auf ein Niveau von
etwa 95 EUR/MWh (i. Vj. ca. 235 EUR/MWh).
Im Jahresdurchschnitt lagen die Gaspreise für
die Gesellschaft in 2023 mit ca. 41 EUR/MWh (i. Vj. 124
EUR/MWh) fast wieder auf dem Niveau von 2021.
Im Jahresdurchschnitt 2023 kosteten CO
2-Emissionszertifikate rund 83 EUR/t CO
2 gegenüber rund 81 EUR/t CO
2 im Vorjahr.
In 2023 lagen die Entgelte für
Übertragungsnetze aufgrund eines vom Bund
gewährten Zuschusses bei 3,12 Cent/kWh. Aufgrund des
wegfallenden Zuschusses aus dem
Wirtschaftsstabilisierungsfond werden die
Übertragungsnetzentgelte in 2024 im Mittel bei 6,43
Cent/kWh liegen.
2.4 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Die bei der AVIR Gruppe eingesetzten finanziellen
Steuerungsgrößen stellen die Basis für eine
wertorientierte Unternehmensführung dar. Als
steuerungsrelevante Ergebnisgröße für die
Gruppe wird der Umsatz und das Ergebnis vor Zinsen, Steuern
und Abschreibungen ("EBITDA") herangezogen. Die
Gesellschaft bereinigt zur operativen Steuerung der
Gesellschaft bestimmte Sondereffekte.
Im Geschäftsjahr 2023 sind keine sonstigen
Bereinigungen vorgenommen worden. Im Vorjahr wurden
aufgrund eines Insolvenzverfahrens Forderungen in Höhe
von EUR 1,6 Mio abgeschrieben und gemäß
bestehendem Medienliefervertrag zwischen der KWO und der
Mainsite auch einen Teil des Zahlungsausfalls der Mainsite
in Höhe von EUR 0,9 Mio als Materialaufwandminderung
bereinigt. Gegenläufig wurde in 2022 aus einem
Vergleich auch ein Ertrag von EUR 2,7 Mio bereinigt.
Ertragslage
Die Umsatzerlöse des Konzerns sind im Vergleich
zum Vorjahr von EUR 97,4 Mio um EUR 19,2 Mio auf EUR 78,2
Mio stark gesunken.
|
Umsatz nach Profit Center |
2023 |
2022 |
Abweichung |
|
EUR Mio |
% |
EUR Mio |
% |
EUR Mio |
|
Energie & Abwasser |
49,7 |
64 |
68,8 |
71 |
-19,1 |
|
Services |
9,9 |
13 |
10,3 |
11 |
-0,4 |
|
Immobilien & Standortentwicklung |
7,7 |
10 |
7,4 |
8 |
0,3 |
|
Logistik |
7,6 |
10 |
7,6 |
8 |
0,0 |
|
NdaV |
3,0 |
4 |
3,0 |
3 |
0,0 |
|
Sonstige |
0,3 |
- |
0,3 |
- |
0,0 |
|
Total |
78,2 |
100 |
97,4 |
100 |
-19,2 |
Im Profit Center Energie & Abwasser ist der
Rückgang der Umsatzerlöse (EUR -19,1 Mio)
gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen auf niedrigere
Gaspreise zurückzuführen. Die Mengenabnahme der
Standortkunden war im Vergleich zum Vorjahr leicht
rückläufig. Die wesentlichen Kunden im Bereich
der produzierenden Unternehmen sind Indorama Ventures
Mobility Obernburg GmbH sowie Cordenka GmbH & Co. KG.
Beide Unternehmen sind weltweit tätige und bedeutende
Chemiefaser-Produzenten. Die Fasern (Rayon, Polyamid- und
Polyesterfilamentgarne sowie Polymere) finden in der
Automobilindustrie bei der Produktion von
Hochleistungsreifen und Airbags sowie Sicherheitsgurten und
anderen technischen Produkten Anwendung.
Die Veränderung im Profit Center Services
resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang des
Geschäftes der Arbeitnehmerüberlassung (EUR -0,8
Mio), welchem jedoch auch geringere Personalkosten
gegenüberstehen. Positiv wirkte sich vor allem die
Entwicklung im Bereich IT (EUR +0,3 Mio) aus.
Die Erlöse im Profit Center Immobilien und
Standortentwicklung haben sich im Vergleich zum Vorjahr
leicht um EUR 0,3 Mio verbessert. Dies resultiert vor allem
aus Projektumbauarbeiten von Kunden, die den Nachholbedarf
als Großauftrag im Bereich Planen und Bauen platziert
haben.
Im Profit Center Logistik ist der Umsatz
gegenüber Vorjahr konstant geblieben. Die
schwächere Produktion von Standortkunden und der damit
verbundene niedrigere Bedarf an Warehousehandling und
zugehörigen Dienstleistungen konnte durch erhöhte
Nachfrage durch Drittkunden kompensiert werden.
Der Rückgang der Umsatzkosten von EUR 93,1 Mio
um EUR 20,5 Mio auf EUR 72,6 Mio korrespondiert
größtenteils zum Rückgang der
Umsatzerlöse.
Die Vertriebskosten lagen mit EUR 0,1 Mio auf
Vorjahresniveau, während die Verwaltungskosten um EUR
0,5 Mio auf EUR 3,1 Mio gestiegen sind.
Die sonstigen Erträge erhöhten sich im
Vergleich zum Vorjahr um EUR 2,3 Mio auf EUR 6,0 Mio, was
vor allem auf Erträge aus dem Verkauf eines
Grundstücks zurückzuführen ist. Im Vorjahr
waren noch Erträge aus einer Vergleichsvereinbarung in
Höhe von EUR 2,7 Mio enthalten.
Im Geschäftsjahr 2023 reduzierten sich die
sonstigen Aufwendungen um EUR 1,6 Mio auf EUR -0,9 Mio. Der
Rückgang resultiert im Wesentlichen aus Sondereffekten
im Vorjahr durch Aufwendungen aus einer Kundeninsolvenz
(EUR 1,6 Mio).
Die Veränderung des Finanzergebnisses auf EUR
-1,3 Mio (i. Vj. EUR -0,3 Mio) resultiert
hauptsächlich aus höherer Zinsaufwendungen
für Pensionen (EUR -1,2 Mio, i. Vj. EUR ‑0,5
Mio) und der negativen Marktwertänderungen des
Zinscaps (EUR -0,1 Mio, i. Vj. EUR +0,3 Mio).
Die Ertragsteuern beliefen sich auf EUR -1,2 Mio (i.
Vj. EUR -0,1 Mio). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen
aus latenten Steuern in Höhe von EUR -1,4 Mio (i. Vj.
EUR -0,1 Mio) auf Bewertungsunterschiede und der Nutzung
steuerlicher Verlustvorträge.
Das Ergebnis nach Steuern lag mit EUR 4,9 Mio um EUR
2,6 Mio über dem Vorjahr (EUR 2,3 Mio).
Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um EUR
0,5 Mio auf EUR 104,4 Mio gestiegen.
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
Veränderung
absolut |
Veränderung
in % |
|
Mio EUR |
Mio EUR |
Mio EUR |
|
| Langfristige
Vermögenswerte |
76,5 |
78,8 |
-2,3 |
-2,9 |
| Sachanlagen |
53,0 |
53,6 |
-0,6 |
-1,1 |
| Immaterielle
Vermögenswerte |
1,0 |
1,1 |
-0,1 |
-9,1 |
| Latente
Steueransprüche |
4,3 |
4,9 |
-0,6 |
-12,2 |
| Andere finanzielle
Vermögenswerte |
18,2 |
19,2 |
-1,0 |
-5,2 |
| Kurzfristige
Vermögenswerte |
27,9 |
25,1 |
2,8 |
11,2 |
| Vorräte |
1,2 |
1,2 |
- |
- |
| Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und sonstige
Forderungen |
18,9 |
22,5 |
-3,6 |
-16,0 |
| Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente |
7,8 |
1,4 |
6,4 |
457,1 |
| Bilanzsumme |
104,4 |
103,9 |
0,5 |
0,5 |
Die langfristigen Vermögenswerte reduzierten
sich von EUR 78,8 Mio auf EUR 76,5 Mio. Ihr Anteil an der
Bilanzsumme beträgt 73,3 % (i. Vj. 75,8 %).
Die Sachanlagen sanken um EUR 0,6 Mio auf EUR 53,0
Mio. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der
planmäßigen Abschreibung des
Sachanlagevermögens (EUR 3,0 Mio) und
Anlagenabgängen (EUR 0,4 Mio). Gegenläufig wurden
Investitionen in Höhe von EUR 2,0 Mio getätigt.
Die finanziellen Vermögenswerte reduzierten sich
von EUR 19,2 Mio auf EUR 18,2 Mio. Hintergrund des
Rückgangs ist der planmäßige Rückgang
der Nutzungsrechte aus Untervermietungen.
Die kurzfristigen Vermögenswerte sind im
Vergleich zum Vorjahr von EUR 25,1 Mio auf EUR 27,9 Mio
gestiegen.
Korrespondierend zu den gesunkenen Umsatzerlösen
reduzierten sich die Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen um EUR 4,1 Mio auf EUR 3,7 Mio (i. Vj. EUR 7,8
Mio). Auch die übrigen Forderungen reduzierten sich um
EUR 3,9 Mio auf EUR 0,7 Mio. Im Vorjahr beinhalteten diese
im Wesentlichen Forderungen aus einem Vergleichsbetrag in
Höhe von EUR 2,0 Mio und Forderungen gegen den
Übertragungsnetzbetreiber (EUR 2,2 Mio), welche im
Geschäftsjahr bezahlt wurden. Gegenläufig
erhöhten sich die Forderungen gegen verbundene
Unternehmen von EUR 8,2 Mio auf EUR 12,2 Mio, was vor allem
auf höhere Forderungen aus
Modernisierungsförderung zurückzuführen ist.
Der kurzfristige Anteil der Forderungen aus
Unterleasingverhältnissen beträgt EUR 2,1 Mio (i.
Vj. EUR 1,8 Mio).
Zum Bilanzstichtag liegen Bankvermögen in
Höhe von EUR 7,8 Mio (i. Vj. EUR 1,4 Mio) vor. Die
Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus dem positiven
operativen Cashflow und den Erlösen aus dem
Grundstücksverkauf.
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
Veränderung
absolut |
Veränderung
in % |
|
Mio EUR |
Mio EUR |
Mio EUR |
|
| Eigenkapital |
9,6 |
6,6 |
3,0 |
45,5 |
| Langfristige
Schulden |
55,3 |
55,3 |
0,0 |
0,0 |
| Finanzschulden |
4,5 |
5,4 |
-0,9 |
-16,7 |
| Andere finanzielle
Verbindlichkeiten |
16,0 |
17,2 |
-1,2 |
-7,0 |
| Rückstellungen
für Leistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses |
32,4 |
30,3 |
2,1 |
6,9 |
| Sonstige
Rückstellungen |
2,4 |
2,4 |
- |
- |
| Kurzfristige
Schulden |
39,5 |
42,0 |
-2,5 |
-6,0 |
| Finanzschulden |
0,9 |
0,9 |
- |
- |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen und sonstige
Verbindlichkeiten |
32,3 |
34,5 |
-2,2 |
-6,4 |
| Andere finanzielle
Verbindlichkeiten |
2,9 |
2,4 |
0,5 |
20,8 |
| Steuerschulden |
0,5 |
0,7 |
-0,2 |
-28,6 |
| Sonstige
Rückstellungen |
2,9 |
3,5 |
-0,6 |
-17,1 |
| Bilanzsumme |
104,4 |
103,9 |
0,5 |
0,5 |
Die Veränderung des Eigenkapitals um EUR 3,0 Mio
auf EUR 9,6 Mio ergibt sich zu einem aus dem Ergebnis in
Höhe von EUR 4,9 Mio, zum anderen aus dem sonstigen
Ergebnis von EUR -2,0 Mio, welches auf die ergebnisneutrale
Bewertung der Pensionsrückstellungen
zurückzuführen ist.
Der Anstieg der Rückstellungen für
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
von EUR 30,3 Mio auf EUR 32,4 Mio resultiert
hauptsächlich aus der Neubewertung der
Versorgungspläne aufgrund der Veränderung des
Zinssatzes und der Steigerungsrate der
ruhegehaltsfähigen Gehälter.
Durch Tilgungen reduzierten sich die lang- und
kurzfristigen Finanzschulden von EUR 6,3 Mio auf EUR 5,4
Mio.
Die anderen finanziellen Verbindlichkeiten
reduzierten sich insgesamt um EUR 0,7 Mio, was auf
Tilgungen von Leasingverhältnissen
zurückzuführen ist, denen Indexanpassungen
entgegenstehen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
und sonstige Verbindlichkeiten reduzierten sich insgesamt
von EUR 34,5 Mio auf EUR 32,3 Mio. Der Rückgang
resultiert im Wesentlichen aus um EUR 2,8 Mio niedrigeren
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen
durch die im Geschäftsjahr geleistete Zahlung der
Modernisierungsförderung 2021 sowie aus geringeren
Verbindlichkeiten aus dem Liefer- und Leistungsverkehr
gegenüber der Kraftwerk Obernburg GmbH und der
Gemeinschaftskläranlage Bayerischer Untermain GmbH.
Die übrigen Verbindlichkeiten haben sich von EUR 19,7
Mio auf EUR 20,6 Mio erhöht. Dies resultiert
insbesondere durch höhere Verbindlichkeiten
gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber.
2.5 Personal
Das Stammpersonal der AVIR Gruppe beträgt 298
Personen zum 31. Dezember 2023 (i. Vj. 309), wovon sich 40
Arbeitnehmer (i. Vj. 45) in der Ausbildung befanden.
2.6 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf
Trotz Krieg in der Ukraine und Nahost-Konflikt,
verlief das vergangene Geschäftsjahr im Vergleich zum
Vorjahr entspannter, da sich die Preise im Energiesektor im
Jahresverlauf auf einem konstanten Niveau eingependelt
hatten. Auch die Gasspeicher waren ausreichend
gefüllt, sodass das Risiko einer Gasmangellage nicht
gegeben war. In vielen Märkten haben jedoch
höhere Teuerungsraten, begleitet von einem gestiegenen
Zinsniveau, das Konsumklima belastet.
Die niedrigeren Umsatzerlöse im Vergleich zum
Vorjahr resultierten im Wesentlichen aus den gesunkenen
Energiepreisen, was auch dazu führte, dass die
Umsatzerlöse zwar deutlich unter dem
ursprünglichen Plan lagen, aber den angepassten
Erwartungen entsprachen.
Das EBITDA (Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit
vor Abschreibungen) lag mit EUR 10,7 Mio (i. Vj. EUR 6,8
Mio) deutlich über dem Vorjahr und dem Plan, was vor
allem aus Erträgen aus dem Verkauf eines
Grundstücks lag.
3. Chancen- und Risikobericht
Die nachfolgend aufgeführten Chancen und Risiken
werden in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für die
Gesellschaft vor Risikobegrenzungsmaßnahmen
erläutert.
3.1 Chancenbericht
Eine wesentliche Chance auf der Marktseite stellen
nach wie vor mögliche Neuansiedlungen am Standort bzw.
eine Ausweitung der Kapazitäten der Standortkunden
dar.
Die Neuansiedlungen von Kunden werden im Wesentlichen
mit dem Projekt ICO Süderweiterung der Mainsite
verfolgt. Dazu sollen brachliegende Flächen, die im
Flächennutzungsplan seit langem als Industriegebiet
ausgewiesen sind, wieder nutzbar gemacht werden. So
können zusätzliche Betriebe dort angesiedelt
werden, wo bereits Infrastruktur vorhanden ist. Die
Vorbereitungen für das Bebauungsplanverfahren
Süderweiterung ICO schreiten planmäßig
voran. Über die Einrichtung eines Runden Tisches unter
Federführung des Bürgermeisters der Stadt
Erlenbach konnte ein konsensorientiertes Vorgehen zum
Dialog mit der Bevölkerung etabliert werden. In 2024
sollen die Ergebnisse des Scoping-Verfahrens und der beiden
Verkehrsgutachten in eine Weiterentwicklung des
Planentwurfs fließen, der dann am Runden Tisch, im
Bauausschuss sowie im Stadtrat der Stadt Erlenbach
besprochen werden kann.
Der starke Fokus auf erneuerbare Energien, die
Abschaltung von Kernkraftwerken, sowie der geplante
Kohleausstieg begünstigen die positive Entwicklung der
Gaskraftwerke. Erdgas ist durch einen geringeren
CO2-Ausstoß klimafreundlicher als andere fossile
Brennstoffe und somit die ideale Brückentechnologie in
eine grüne Energie-Zukunft. Als weiteren Baustein
beabsichtig, die KWO, als Kraftwerksbetreiber, ab dem Jahr
2026 den Einsatz von zunächst ca. 30 % Biogas als
Ersatz für herkömmliches Erdgas. Die Mainsite,
als Netzbetreiber, gehört dem Wasserstoff-Bündnis
Bayern an und prüft den Einstieg in die Wasserstoff
(H2)-Produktion. H2 ist dabei ein wichtiger Baustein in der
Energiewende. Dank der Lage und Verkehrsanbindung hat das
ICO hervorragende Bedingungen hierfür. Durch den Bau
einer H2-Tankstelle für den ÖPNV und andere KFZ
kann sich das ICO zur Drehscheibe Schiene-Straße auf
H2-Basis entwickeln. Der Einsatz von H2 ist aber auch im
ICO selbst denkbar: die Gasturbine aber auch Logistik und
Transportsysteme könnten teilweise umgestellt werden.
Dazu hat die Mainsite den zukünftigen
Wasserstoffbedarf bereits in die Netzentwicklungsplanung
der Fernleitungsnetzbetreiber aufnehmen lassen.
Es besteht weiterhin eine hohe Nachfrage an
zusätzlichen Logistikflächen. Für
systemrelevante Güter, wie Medikamente, medizinische
Ausstattung oder Lebensmittel, werden in Zukunft
größere Lagerbestände aufgebaut werden. Vor
diesem Hintergrund hat das THW langfristige
Mietverträge mit der Mainsite für einen
Großteil der angemieteten Flächen im
Logistikterminal abgeschlossen. Auch der E-Commerce wird
sich weiter erhöhen und viele Unternehmen werden
für Ihre Produkte und Lieferketten die
Lagerbestände und Produktionsstätten lokaler und
diversifizierter aufstellen. In Anbetracht der
herausragenden Lage des ICO und der idealen
Verknüpfung der Verkehrsträger Binnenschiff, Bahn
und LKW bieten sich hier weitere Potentiale für den
Logistikbereich.
Im Bereich Services plant die AVIR Gruppe, die
bestehenden Umsatzpotenziale zu nutzen und auszubauen. Die
Wachstumsstrategie zielt in den Dienstleistungsbereichen
sowohl auf die Erweiterung des Dienstleistungsspektrums am
Standort als auch auf die Erbringung von Dienstleistungen
außerhalb des ICO.
3.2 Risikobericht
3.2.1 Risikomanagement
Die Tochtergesellschaft Mainsite ist bereits seit
vielen Jahren nach ISO 9001, ISO 14001, ISO 50001
zertifiziert. Weiterhin weist die Mainsite auch Zertifikate
gegen Bedrohungen für Telekommunikations- und
Datenverarbeitungssysteme nach ISO 27001 und ISO 27019 vor.
Durch vielfältige zusätzliche Maßnahmen ist
darüber hinaus gewährleistet, dass die
Sensibilität gegenüber Umweltschutz und
Arbeitssicherheit sowohl auf Geschäftsführungs-
als auch auf Mitarbeiterebene unverändert sehr hoch
ist.
Der im Unternehmen verankerte Budgeterstellungs- und
Liquiditätssteuerungsprozess einschließlich
einer auf Quartalsbasis durchgeführten prospektiven
Neueinschätzung (sog. "Rolling Forecast") und die
monatliche Ermittlung der relevanten Leistungskennzahlen
stellen eine frühzeitige Erkennung möglicher
Fehlentwicklungen sicher und ermöglichen es,
gegensteuernde Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen
(Risikofrüherkennungssystem).
3.2.2 Markt-, Absatz- und Ausfallrisiken
Die größten Risiken für die
betriebliche Tätigkeit bestehen in der Nachfrage der
am ICO angesiedelten Unternehmen nach Energie und
Dienstleistungen und den dazugehörigen Auswirkungen
auf die Umsatzerlöse sowie das Ergebnis der
betrieblichen Tätigkeit.
Wie in der Vergangenheit bleibt die bestehende
Abhängigkeit von den beiden Großkunden
unverändert bestehen. Die Standortkunden sind stark
von der Automobilindustrie abhängig, die auch im Jahr
2023 noch nicht das Vorkrisenniveau von 2019 erreicht hat.
Mit Abschluss der Finanzierungsverträge im Dezember
2017, im Rahmen der Modernisierung des Kraftwerks, wurden
jedoch die Energieverträge mit den wichtigsten
Standortkunden bis Ende 2032 verlängert.
Auch Temperaturschwankungen führen zu Mehr- oder
Minderabsatz im Wärmebereich. Ein ausgereiftes
Portfoliomanagement beobachtet laufend die Marktsituation
und optimiert die Erzeugung entsprechend.
Auch die weitere Entwicklung der geopolitischen
Spannungen und ihr Einfluss auf die Energiepreise und
-versorgung wird vom Management laufend beobachtet. Die
Gesellschaft kann jedoch, aufgrund von
Preisanpassungsklauseln, die Gasbezugspreise an ihre
Standortkunden weitergeben. Auch bei einer, nach heutigem
Stand nicht zu erwartenden Gasmangellage, sieht sich das
Gaskraftwerk Obernburg durch den Status als
systemrelevantes Kraftwerk bis Ende 2025 geschützt.
In Bezug auf latente Forderungsausfallrisiken sind
Vorgaben für vorgelagerte
Kreditwürdigkeitsprüfungen sowie darauf aufbauend
Festlegungen kundenspezifischer Ratings und Kreditlimits im
Unternehmen etabliert. Das aktive Mahnwesen und der direkte
Kontakt zu unseren Kunden reduzieren das Kreditrisiko
deutlich.
3.2.3 Liquiditätsrisiken
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die
Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage ist,
seine finanziellen Verbindlichkeiten
vertragsgemäß durch Lieferung von
Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen
Vermögenswerten zu erfüllen. Die Steuerung der
Liquidität in der Gesellschaft soll sicherstellen,
dass - soweit möglich - stets ausreichend liquide
Mittel verfügbar sind, um unter normalen wie auch
unter angespannten Bedingungen den Zahlungsverpflichtungen
bei Fälligkeit nachkommen zu können, ohne
untragbare Verluste zu erleiden oder die Reputation der
Gesellschaft zu schädigen.
Die Gesellschaft hat einen geeigneten Rahmen für
die Steuerung von Liquiditätsrisiken in Bezug auf die
kurz-, mittel- und langfristige Liquidität festgelegt.
Die Gesellschaft steuert ihr Liquiditätsrisiko durch
die regelmäßige Überwachung der
prognostizierten Cashflows.
Die AVIR Gruppe verfügte im Jahresverlauf 2023
über einen durchgängig ausreichenden
Liquiditätsbestand. Die Notwendigkeit der
Inanspruchnahme von kurzfristigen Kreditlinien bestand im
gesamten Geschäftsjahr 2023 nicht.
Zur Finanzierung der Geldabflüsse in den
kommenden zwölf Monaten steht neben dem operativen
Cashflow auch eine zugesagte Kreditlinie zur
Verfügung.
3.2.4 Risiken im Zusammenhang mit der
KWK-Bestandsförderung
Am 30. Dezember 2016 hat das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ("BAFA") durch
Zulassungsgrundbescheid auf Antrag der KWO die
KWK-Bestandsanlage der KWO zur
Bestandsanlagenförderung nach § 13 des Gesetzes
für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau
der Kraft-Wärme-Kopplung ("KWKG") zugelassen. Auf
dieser Grundlage sind für die Jahre 2017 bis 2019
Abschlagszahlungen seitens der Mainsite in ihrer Funktion
als Verteilernetzbetreiber an die KWO erfolgt sowie
entsprechende Ausgleichsbeträge durch den
zuständigen Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO
GmbH an die Mainsite gezahlt worden. Das BAFA hat mit
Bescheid vom 2. Februar 2018 den Antrag abgelehnt und KWO
hiergegen Widerspruch erhoben. Seit Herbst 2020 ruht das
Widerspruchsverfahren im gegenseitigen Einverständnis
bis eine endgültige und verbindliche Entscheidung in
einem anderen Musterverfahren eines ähnlichen Falls
getroffen worden ist. Auf die mündliche Verhandlung
vom 30. November 2023 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt
am Main ("VG") am 11. April 2024 die vollständige
Urteilsausfertigung im Musterverfahren den
klägerischen Rechtsanwälten BBH/Berlin
zugestellt. Nach deren Einschätzung ist die BAFA in
allen wesentlichen Punkten unterlegen. Das BAFA hat
Berufung eingelegt. Abzuwarten bleibt nun die Entscheidung
des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel als
Berufungsinstanz.
Aktuell ist daher immer noch nicht absehbar, wann das
Widerspruchsverfahren der KWO rechtskräftig beendet
wird. Allerdings haben sich durch das erstinstanzliche
Urteil die Chancen erhöht, dass dem Widerspruch der
KWO abgeholfen wird. Dies auch vor dem Hintergrund, dass
die Beihilfenfreiheit vom Gericht der EU im Urteil vom 24.
Januar 2024 (Rs. T-409/21, E-CLI:EU:T:2024:34 -
Deutschland/Kommission) ausdrücklich bestätigt
wurde (Rechtsmittelfrist endet Anfang April 2024). Zum
Bilanzstichtag wurden daher die erhaltenen Vorauszahlungen
passiviert.
3.2.5 Risiken im Zusammenhang mit der Forderung des
Insolvenzverwalters der Kordasi GmbH i.L.
Die Kordasi GmbH i.L. hat im Juni 2015 beim
Amtsgericht Essen Insolvenz angemeldet. Anfang Dezember
2015 haben die bevorrechtigten Gläubiger der Kordasi
GmbH i.L. die Kommanditanteile an der Mainsite, die an sie
zur Besicherung der Verbindlichkeiten der Kordasi GmbH i.L.
verpfändet waren, im Zuge einer öffentlichen
Versteigerung an die AVIR MS GmbH veräußert. Das
Insolvenzverfahren der Kordasi GmbH i.L. wurde am 28.
Dezember 2015 eröffnet.
Ende Dezember 2017 hat der Insolvenzverwalter
über das Vermögen der Kordasi GmbH i.L. die
Mainsite aufgefordert, einen Betrag von EUR 14,1 Mio zu
zahlen. Die Gesellschaft sieht diese Forderung als
unberechtigt an und hat ihr fristgerecht widersprochen. Der
Insolvenzverwalter hat daraufhin Klage eingereicht. Am 17.
Februar 2023 erging ein entsprechendes Urteil des
Landgerichts Aschaffenburg, mit dem die Klage des
Insolvenzverwalters vollumfänglich zurückwiesen
wurde. Im März 2023 legte der Insolvenzverwalter gegen
dieses Urteil Berufung ein. Es ist davon auszugehen, dass
frühestens gegen Ende des Jahres 2024 ein
zweitinstanzliches Urteil ergehen wird. An der
Einschätzung der Gesellschaft in diesem Klageverfahren
zu obsiegen, hat sich nichts geändert. Die
Einschätzung wurde durch das Urteil des Landgerichts
Aschaffenburg bestätigt. Die Mainsite hat die
erwarteten Kosten des Rechtsstreits zurückgestellt.
4. Prognosebericht
Die erwarteten wirtschaftlichen, politischen und
regulatorischen Rahmenbedingungen sind im Kapitel
"Wirtschaftsbericht" erläutert. Potenzielle
Einflussfaktoren für die Prognose werden im Chancen-
und Risikobericht dargestellt.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet
für das globale Wachstum im Jahr 2024 eine Rate von
+3,1 %. Die größte Belastung für die
Weltwirtschaft im Jahr 2024 sind die geopolitischen
Konflikte und die Auswirkungen der strafferen Geldpolitik
in vielen Ländern. Die höheren Zinsen belasten
den Konsum und die Investitionen und damit die
konjunkturelle Entwicklung. Für Deutschland sieht der
IWF das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) in diesem Jahr um
0,5 % wachsen.
Es ist davon auszugehen, dass sich die Inflation
sowohl in den USA als auch in Europa weiterhin
rückläufig entwickeln wird. Aus diesem Grund wird
nicht mit weiteren Zinsanhebungen der Notenbanken
gerechnet.
Zunehmende Unwägbarkeiten bei den
makroökonomischen und geopolitischen Rahmenbedingungen
können jedoch dazu führen, dass die
Konjunkturentwicklung von erwarteten Trends und
Entwicklungen abweicht.
Vor diesem Hintergrund erwartet die Gesellschaft in
2024 eine gleichbleibende Energiemengen- und Serviceabnahme
bei niedrigeren Energiepreisen. Die Umsatzerlöse
werden daher moderat unter dem Vorjahr liegen. Ohne den
positiven Effekt aus dem Verkauf des Grundstücks im
Geschäftsjahr wird das EBITDA deutlich unter dem
Niveau des Vorjahres sein.
Erlenbach am Main, den 10.
Juni 2024
Dr.
Johannes Huber
Wolf
Waschkuhn
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die AVIR MS GmbH, Erlenbach am Main
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der AVIR MS GmbH,
Erlenbach am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der
Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember
2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, dem
Konzerneigenkapitalspiegel und der
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem
Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung
bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der
AVIR MS GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den
IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den
ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB
anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein
den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und
Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie
seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen
Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang
mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt
hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von den
Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung
mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen
Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen
Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass
die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum
Konzernlagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den
IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den
ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in
Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig
bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h.
Manipulationen der Rechnungslegung und
Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es
besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der
Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht
keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des
Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht
und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines
Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den
anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu
ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu
können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist,
und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit
den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in
Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum
Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Konzernabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im
Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls
diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass der Konzern seine
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Konzernabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung
der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der
ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB
anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein
den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns vermittelt.
|
| ― |
holen wir ausreichende geeignete
Prüfungsnachweise für die
Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder
Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns
ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und
zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind
verantwortlich für die Anleitung,
Beaufsichtigung und Durchführung der
Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die
alleinige Verantwortung für unsere
Prüfungsurteile.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage des Konzerns.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
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Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 10.
Juni 2024
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Mangels,
Wirtschaftsprüfer
Amrhein,
Wirtschaftsprüfer
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