Alexglaserei Gesellschaft mbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.890,00 |
23.692,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
223.207,85 |
171.485,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
814,50 |
1.640,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
234.912,35 |
196.818,10 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
166.218,26 |
128.845,99 |
| B.
Rückstellungen |
18.207,00 |
12.275,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
50.487,09 |
55.696,33 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
20.521,67 |
19.920,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
29.965,42 |
35.776,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
234.912,35 |
196.818,10 |
sonstige Berichtsbestandteile
A N H A N G
I. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften
sowie die möglichen Wahlrechte nach Steuerrecht und
Handelsrecht werden unter Berücksichtigung des
für den Jahresabschluss ab 2010 zwingenden BilMoG
unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen
für die Handelsbilanz so angewendet, dass
grundsätzlich eine weitest gehende
Übereinstimmung zwischen Steuerbilanz und
Handelsbilanz bestehen bleibt. Dabei werden die
steuerlichen Wahlrechte nach § 5 Abs.1 EStG nicht
wahrgenommen. Soweit Abweichungen zur Steuerbilanz zu
berücksichtigen sind, wird dies bei den einzelnen
Bilanzposten erläutert.
a) Bilanzierungsmethoden und Darstellungsmethoden
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
nach den Vorschriften der §§ 242 ff.,
§§ 264 ff. HGB sowie der einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die GmbH als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen. Es werden die
Erleichterungen des § 266 Abs. 1 HGB (verkürzte
Bilanz), des § 268 Abs. 1 HGB (nur Bilanzgewinn) und
des § 274 a HGB (u.a. kein Anlagengitter) für die
Bilanz in Anspruch genommen. Hinsichtlich des Anhangs
werden die Angaben gemäß § 286 HGB (u.a.
keine Gesamtbezüge) unterlassen sowie die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 288 HGB in Anspruch genommen. Bei der Offenlegung
werden die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch
genommen (nur Bilanz und Anhang, Anhang ohne Angaben zur
Gewinn- und Verlustrechnung). Angaben zur
Ergebnisverwendung werden nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB
nicht gemacht.
b) Bewertungsmethoden
1. Anlagevermögen
a) Sachanlagevermögen
Das Anlagevermögen wird in der Bilanz mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige
lineare Abschreibung nach § 253 Abs.3 HGB ausgewiesen.
Dies gilt für Neuzugänge ab 1.1.2010.
Für die bisher nach steuerlichen Vorschriften
bewerteten Vermögensgegenstände werden die
Wertansätze nach Art. 67 Abs.4 Satz 1 HGB beibehalten
und die Abschreibungsmethoden fortgeführt.
Für Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens, bei welchen eine dauerhafte
Wertminderung vorliegt, wird eine Teilwertabschreibung nach
§ 253 Abs.3 HGB vorgenommen.
Zugänge von geringwertigen Anlagegütern ab
1.1.2018 bis zu 800,00 Euro werden nach § 6 Abs.2 EStG
und der handelsrechtlich zulässigen
Vereinfachungsregelung in voller Höhe abgeschrieben.
Die nach § 6 Abs.2a EStG bisher gebildeten
Sammelposten werden auch in der Handelsbilanz wegen ihrer
insgesamt untergeordneten Bedeutung fortgeschrieben.
Soweit Zuschüsse für Neuanschaffungen
gewährt wurden, werden diese von den
subventionierten Anschaffungs- bzw. den
Herstellungskosten abgezogen.
Investitionszulagen werden grundsätzlich sofort
in voller Höhe gewinnerhöhend erfasst.
2. Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie
der Waren erfolgt zu den Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung der Verbrauchsfolgeverfahren nach der
Lifo- oder Durchschnittsmethode. Notwendige Abwertungen
aufgrund des strengen Niederstwertprinzips werden
vorgenommen.
Die Herstellungskosten bei halbfertigen oder fertigen
Erzeugnissen werden nach den
Handelsrechtlichen Wertuntergrenzen in
Deckungsgleichheit mit den steuerlichen
Vorschriften bewertet.
Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich nach
dem Nominalwert bewertet. Allen risikobehafteten Posten
wird durch die Bildung angemessener
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine
Kreditrisiko ist, soweit vorhanden, durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die Forderungen sind alle innerhalb eines Jahres
fällig.
4. Steuer- und sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach den
handelsrechtlichen Vorschriften ermittelt und bewertet. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten.
5. Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt worden und
innerhalb eines Jahres fällig, Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr sind in Höhe von EUR 29.965,42
enthalten.
II.Sonstige Angaben
Geschäftsführer im Kalenderjahr 2019 war:
Herr Andreas Paul, Glasermeister
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2020 festgestellt.
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