Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamm HRB 3024
Vorher
JuriPol Inkasso GmbH
Eingetragen
26.11.2003
Branche
Erbringung von sonstigen InformationsdienstleistungenSonstige Verbreitung von Medieninhalten a. n. g.Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Von Amts wegen berichtigend eingetragen: Erstellung von Medien aller Art, einschließlich damit verbundener Technology- und Consultingtätigkeit.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Rainer Kaderka Stiftung
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Rainer Kaderka Stiftung
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

JuriPol Inkasso GmbH

Hamm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 7,00 73,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 6,00 72,00
B. Umlaufvermögen 73.082,76 85.047,54
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.269,08 14.436,08
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 53.813,68 70.611,46
C. sonstige Aktiva 277,06 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 73.366,82 85.120,54

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 56.595,72 47.404,40
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 404,40 65,45
III. Jahresüberschuss 31.191,32 22.338,95
B. Rückstellungen 3.000,00 3.200,00
C. Verbindlichkeiten 13.771,10 34.516,14
Bilanzsumme, Summe Passiva 73.366,82 85.120,54

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich der Angaben in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angaben im Anhang ausgeübt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine GmbH im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Bei der Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses wurden die größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 288, 326 HGB in Anspruch genommen.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der JuriPol Inkasso GmbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 150,00 € betragen, aber 1.000,00 € nicht übersteigen, werden mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Rainer Kaderka.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Der Jahresabschluss wurde zum 30. September 2012 festgestellt.

 

Hamm, den 27. Nov. 2012

gez. Rainer Kaderka

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.9.2012.

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