Wadersloh Wind GmbH
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Norbert Morfeld seit 20.1.2021 | Geschäftsführer |
Siegfried Müller seit 30.12.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gemeinde Wadersloh | 51.00% |
Stadt Lippstadt | 49.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wadersloh Netz Verwaltungs GmbHWaderslohJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021I. Grundlagen des Unternehmens Unternehmenszweck der Wadersloh Netz Verwaltungs GmbH (WN V GmbH) ist die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der Wadersloh Netz GmbH & Co. KG (WN KG). Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die mit dem vorstehend beschriebenen Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. II. Wirtschaftsbericht für das Jahr 2021
Die WN V GmbH ist Komplementärin der WN KG, ohne Kapitalanteil. Für die Haftung erhält die Gesellschaft von der WN KG jährlich eine Haftungsvergütung in Höhe von 2.500 €. Darüber hinaus werden der WN V GmbH auch alle Aufwendungen, die ihr durch die Geschäftsführung entstehen, erstattet. 2. Ertragslage, Vermögens- und Finanzlage Aufgrund der Haftungsvergütung und des Aufwandsersatzes ist die Ertragslage strukturell positiv. Die WN V GmbH wird tendenziell dauerhaft Jahresüberschüsse ausweisen, die dann in regelmäßigen Abständen an die Gesellschafter ausgeschüttet werden können. Die Vermögenslage ist auf der Aktivseite durch das Guthaben gegenüber Kreditinstituten und auf der Passivseite durch das Eigenkapital charakterisiert. Investitionen hat die WN V GmbH nicht getätigt. Die Finanzlage ist ebenfalls mit dem Guthaben gegenüber Kreditinstituten beschrieben. Liquiditätsengpässe waren im Jahr 2021 nicht festzustellen und werden aufgrund des vertraglich vereinbarten Aufwandsersatzes auch in Zukunft nicht auftreten. III. Entwicklung / Prognose Die voraussichtliche Entwicklung wurde unter dem Gliederungspunkt II. 2. des Wirtschaftsberichts bereits dargestellt. IV. Chancen- und Risikobericht, Gesamtaussage Durch den Gesellschaftszweck ergeben sich strukturell weder besondere Chancen noch Risiken. Die Corona Pandemie hat keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft zum 31.12.2021 und wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in Zukunft keine Auswirkungen haben, da die wesentlichen Einflussfaktoren auf das Ergebnis die Haftungsvergütung und der Auslagenersatz sind. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Die WN V GmbH verwendet weder zur Sicherung von Bilanzpositionen oder außerbilanziellen Geschäften noch zu spekulativen Zwecken Finanzinstrumente oder Finanzderivate. Wadersloh, 03. März 2022 Norbert Morfeld Siegfried Müller Geschäftsführer Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2021
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021
Anhang für das Geschäftsjahr 20211. Form und Darstellung des JahresabschlussesDie Wadersloh Netz Verwaltungs GmbH (WN V GmbH) wurde mit Wirkung zum 15.12.2016 gegründet und wird im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 16445 geführt. Sitz der Gesellschaft ist Wadersloh. Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften unter Beachtung der Bilanzkontinuität und der Bewertungsstetigkeit aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. 2. Bilanzierungs-, Bewertungs- und AusweismethodenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nominalwerten bewertet. Ausfallrisiken waren nicht zu berücksichtigen. Das Stammkapital der WN V GmbH wird entsprechend der Vorschrift des § 42 Abs. 1 GmbHG als gezeichnetes Kapital ausgewiesen. Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG werden Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in einem gesonderten Posten bzw. als "Davon-Vermerk" kenntlich gemacht. Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit den jeweiligen Beträgen der Erfüllungsverpflichtung bewertet. 3. Angaben zu einzelnen Positionen der BilanzSämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (3.461 €; i. V. 3 T€) bestehen gegenüber der Wadersloh Netz GmbH & Co.KG (WN KG) aus gesellschaftsvertraglichem Anspruch auf Aufwandsersatz. Die WN V GmbH ist Komplementärin der WN KG. Das Eigenkapital (29.199 €; i. V. 27 T€) ist in der Bilanz aufgegliedert. Das gezeichnete Kapital (25.000 €) wird ausschließlich von der Wadersloh Energie GmbH gehalten.
Das Stammkapital ist voll eingezahlt. Die Rückstellungen (2.350 €; i. V. 2 T€) bestehen aus Steuerrückstellungen (800 €, i. V. 1 T€) und sonstigen Rückstellungen für die Prüfung des Jahresabschlusses (1.550 €; i. V. 2 T€). Die Verbindlichkeiten (517 €, i. V. 5 T€) wurden für die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt gebildet. 4. Angaben zu einzelnen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)Die Umsatzerlöse (5.409 €, i. V. 5 T€) bestehen zum einen aus der gesellschaftsvertraglichen Haftungsvergütung für das Jahr 2021 (2.500 €) und zum anderen aus dem Ersatz aller Aufwendungen, die der Gesellschaft aus der Geschäftsführungstätigkeit entstehen (2.909 €). Die Betriebsführungskosten (1.051 €) werden unter der Position Materialaufwand ausgewiesen. Der sonstige betriebliche Aufwand (1.858 €, i. V. 2 T€) besteht hauptsächlich aus Prüfungs- und Beratungskosten (1.050 €). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (403 €, i. V. 0,4 T€) ergeben sich vor allem aus der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag auf das laufende Ergebnis. Der Jahresüberschuss (2.097 €, i. V. 2 T€) soll auf Vorschlag der Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen und dem Gewinnvortrag zugeführt werden. 5. Ergänzende Angaben5.1 Geschäftsführung Zum Geschäftsführer der WN V GmbH waren im Jahr 2021 Herr Siegfried Müller und Herr Norbert Morfeld (ab 20.01.2021) bestellt. Die Geschäftsführer sind gemeinsam vertretungsberechtigt und erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung. Kreditzusagen, Vorschüsse oder Ähnliches. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB als Vertreter der WN V GmbH und im Netzgeschäft der WN KG befreit. 5.2 Gesellschafterversammlung Die Gesellschafterversammlung wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Geschäftsjahr, als ordentliche Gesellschafterversammlung durchgeführt. Im Jahr 2021 fanden zwei ordentliche Sitzungen und ein Umlaufbeschluss des Gremiums statt. Herr Christian Thegelkamp bekleidet die Position des Vorsitzenden. 5.3 Mitarbeiter Im Jahr 2021 hatte die Gesellschaft zwei Geschäftsführer. Darüber hinaus werden keine weiteren Mitarbeiter beschäftigt. 5.4 Angaben zu Geschäften außerhalb der Bilanz Haftungsverhältnisse, derivative Finanzinstrumente oder außerbilanzielle Geschäfte bestanden zum Bilanzstichtag nicht. 5.5 Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu berechnende Honorar (1.050 €) wird mit 800 € auf Abschlussprüfungsleistungen und 250 € auf Steuerdeklarationen entfallen. 6. NachtragsberichtVorgänge oder Geschäftsvorfälle, die die Fortführung oder den Bestand des Unternehmens beeinflussen bzw. gefährden oder wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben könnten, sind nach Abschluss des Geschäftsjahres 2021 nicht eingetreten. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona Pandemie für das Jahr 2022 werden derzeit als gering eingestuft. Wadersloh, 03. März 2022 Norbert Morfeld Siegfried Müller Geschäftsführer Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Wadersloh Netz Verwaltungs GmbH, Wadersloh Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Wadersloh Netz Verwaltungs GmbH, Wadersloh, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wadersloh Netz Verwaltungs GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grund-sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Gesellschafterversammlung für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die Gesellschafterversammlung ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben, beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft, führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Bielefeld, den 30. März 2022 DR. RÖHRICHT - DR. SCHILLEN GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Cebulla Wirtschaftsprüfer Heidbrink Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde am 23. August 2022 festgestellt. |
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