Josef
Buchmann GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.714,70 |
10.323,70 |
| B.
Umlaufvermögen |
138.772,91 |
135.779,67 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
16.910,25 |
27.106,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
307,00 |
307,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
140.374,21 |
136.981,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
294.168,82 |
283.391,59 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
289.290,25 |
277.706,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.878,57 |
5.684,89 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.878,57 |
5.684,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
294.168,82 |
283.391,59 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang zum Jahresabschluss
I. Allgemeines
Der beigefügte Jahresabschluss zum 31. Dezember
2016 der Firma
Josef Buchmann GmbH
mit Sitz Dreherstraße 14, in 40625
Düsseldorf wurde unter Berücksichtigung der
nachfolgenden Angaben und Erläuterungen nach den
handelsrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften erstellt.
II. Gesellschaft, Gesellschafter und Gegenstand
Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Düsseldorf.
Registergericht ist das Amtsgericht Düsseldorf,
eingetragen unter der Nummer B 14448. Das Stammkapital
beträgt EUR 25.564,59 und wurde zum
Bilanzstichtag gehalten von Herrn Josef Buchmann.
Gegenstand der Gesellschaft ist die Ausführung
aller Bau- und Möbelarbeiten, Die Bearbeitung von
Holz, Kunststoff und ähnlichen Stoffen sowie der
Handel mit Möbel, Holz und Kunststoffartikeln
Geschäftsführer im Geschäftsjahr
01.01.2016 bis 31.12.2016 war Josef Buchmann.
Herr Buchmann ist alleinvertretungsberechtigt und von
den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
III. Jahresabschluss
1. Allgemeine Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze:
Die Berichtsfirma ist zum Bilanzstichtag eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 2 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens nach §
275 Abs. 2 HGB angewandt.
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31.12.2016
handelsrechtlich überschuldet. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ("going concern") ausgegangen.
Das Vorliegen der Voraussetzungen zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit wurde von der
Geschäftsführung der Gesellschaft geprüft.
Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze
angewandt:
a. Anlagevermögen
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige und evtl. - bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung -
außerplanmäßige Abschreibungen bewertet.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im
Geschäftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016 nicht
vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit
Anschaffungskosten unter EUR 150,00 netto wurden im Jahr
der Anschaffung oder Herstellung als Aufwand verbucht. Im
Geschäftsjahr 01.01.2016 bis 31.12.2016 wurden
selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten EUR 410,00 netto nicht übersteigen,
im Geschäftsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
b.) Umlaufvermögen
Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Im Rahmen der Bewertung zu Herstellungskosten wurden
neben den Einzelkosten auch angemessene Gemeinkosten
berücksichtigt.
Unfertige/Halbfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bei
erkennbaren Risiken angesetzt.
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wurde bei
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
Die übrigen Vermögensgegenstände
wurden zum Nennwert bilanziert.
c.) Schulden
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage
versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem
Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der
Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck. Bei der
Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden Rentensteigerungen von
jährlich 2 % zugrunde gelegt. Die
Ausschüttungssperre gemäß § 253 (6)
HGB beträgt 27.852,00 Euro.
Bei der Ermittlung der Rückstellung für
Archivierungskosten wurden eine durchschnittliche
Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren und voraussichtliche
Preis- und Kostensteigerungen von 3% p.a. zugrunde gelegt.
Bei der Ermittlung der Rückstellung für
Gewährleistungen wurden die garantiebehafteten
Umsatzerlöse der vergangen 2 Geschäftsjahre mit
einer geschätzten prozentualen Inanspruchnahme
bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten ergeben
sich aus den Kontennachweisen der Bilanz.
2. Angaben/Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn-
und Verlustrechnung:
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegen den
Gesellschafter.
Die Rückstellungen betreffen Rückstellungen
für die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen,
für Gewährleistungen und für die
Jahresabschlusskosten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im
Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegen das Finanzamt.
IV. Sonstige Angaben:
1.
Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten:
Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB oder andere
Eventualverbindlichkeiten sind nicht erhebbar und liegen
laut Auskunft der Geschäftsführung auch nicht
vor.
2. Geschäftsführung:
Die Mitglieder der Geschäftsführungsorgane
sowie Kredite gegen die Geschäftsführung ergeben
sich aus dem Punkt "Allgemeines" sowie aus den
Kontennachweisen zur Bilanz.
Auf eine Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung wurde gemäß §
286 Abs. 4 HGB verzichtet.
3. Konzernabschluss:
Die Berichtsfirma ist nicht in einen Konzernabschluss
einzugliedern.
4. Angaben zum Anteilsbesitz:
Anzugebende mindestens 20%ige Beteiligungen an
anderen Unternehmen durch die Berichtsfirma liegen nach
Auskunft der Geschäftsführung nicht vor.
5. Verwendung des Jahresergebnisses:
Bei der Aufstellung der Bilanz wurde die Verwendung
des Jahresergebnisses nicht berücksichtigt.
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
ausgewiesenen Jahresfehlbetrag i.
H. v. EUR 3.392,99 auf neue Rechnung vorzutragen.
Josef Buchmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.03.2018 festgestellt.
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