MAWO
Handelsgesellschaft mbH
Gelsenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,50 |
3,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
152.063,20 |
102.547,89 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
950.367,45 |
974.054,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.102.431,15 |
1.076.605,06 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
10.590,00 |
7.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.091.841,15 |
1.069.105,06 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
1.078.259,83 |
1.055.044,89 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
13.581,32 |
14.060,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.102.431,15 |
1.076.605,06 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft gehört nach Bilanzsumme,
Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl zu den kleinen
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung der
Fortführung des Unternehmens durchgeführt (going
concern-Prinzip).
Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der Bilanz
und des Anhangs von den Erleichterungen gem. § 266
Abs.1 Satz 3 bzw. § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch. Sie wird
für die Offenlegung die Erleichterungen des § 326
HGB in Anspruch nehmen, d.h. nur die Bilanz gem. § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB und den sie betreffenden Anhang beim
Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers elektronisch
einreichen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Bilanzierung und Bewertung erfolgten ungeachtet der
bilanziellen Überschuldung nach Angaben der
Geschäftsführung zu Fortführungswerten. Der
Gesellschafter erklärte einen Rangrücktritt
hinsichtlich seiner Darlehensforderung in Höhe von
1.078.259,83 EUR.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear bzw. degressiv
vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs sofort als
Betriebsausgabe erfasst.
Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden lt. Angaben
der Geschäftsleitung zu Herstellungskosten
gemäß § 255 Abs. 2 HGB angesetzt.
Die Vorräte wurden lt. Angaben der
Geschäftsleitung zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
sonstigen Vermögensgegenstände und die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken bewertet.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert
bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellung wurde in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige
Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt
und bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurde eine Abzinsung gem. § 253 Abs. 2
Satz 1 HGB vorgenommen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Aktive latente Steuern / Passive latente Steuern
Es wurde von der Erleichterung des § 274 a Nr. 5
HGB Gebrauch gemacht und auf den Ansatz latenter Steuern
gem. § 274 HGB verzichtet.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als fünf Jahren gem. § 285 Nr. 1a HGB
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 1.078.259,83 (Vorjahr: Euro 1.055.044,89).
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
gem. § 285 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer Herrn Jörg Marten,
Ortbeckstr. 13, 45894 Gelsenkirchen geführt.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer gem. § 285 Nr. 9 c HGB
Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer
vergebenen Krediten wird berichtet:
Kreditentwicklung
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Betrag
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Euro
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Stand bisheriger Kredite
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1.055.044,89
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Rückzahlungen im
Berichtsjahr
|
0,00
|
Neuvergaben im
Berichtsjahr
|
23.214,94
|
= neuer
Kreditbestand
|
1.078.259,83
|
Kreditkonditionen neu vergebener Kredite
|
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Auszahlungsbetrag
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|
23.214,94
|
€
|
Rückzahlungsbetrag
|
|
|
€
|
Zinssatz
|
|
0
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%
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Laufzeit
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|
Jahre
|
Sicherheiten
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Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
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Forderungen
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|
Verbindlichkeiten
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1.078.259,83
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Die o.g. Beträge wurden nicht verzinst.
Die o.g. Angaben beinhalten auch diejenigen
Beträge über die schon unter Gewährte
Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer
gem. § 285 Nr. 9 c HGB berichtet wurde.
Gelsenkirchen, 31. Oktober 2014
gez.:
Geschäftsführer
Jörg Marten
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2014 festgestellt.
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