Roman Bittigkoffer GmbH
Adlerstraße 23, 75203 Königsbach-Stein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roman Bittigkoffer seit 27.6.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Roman Bittighofer | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 20.00% | |
| 5.00% |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Roman Bittigkoffer GmbHKönigsbach-SteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz
AnhangInhaltsverzeichnis A. Allgemeine Angaben 6 I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit 6 II. Bilanzierungsmethoden 6 III. Bewertungsmethoden 7 1. Finanzanlagen 7 2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 7 3. Rückstellungen 7 4. Verbindlichkeiten 8 IV. Währungsumrechnung 8 B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 9 C. Sonstige Angaben 10 Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar, da bei der Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes Anpassungen nicht erforderlich waren. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, für die Beschaffung des Eigenkapitals und für den Abschluss von Versicherungsverträgen wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein, soweit dies nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz möglich war. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden soweit keine abweichende Regelung des BilMoG greift. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die auf den vorhergenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten, soweit das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz nicht zwingend andere Bewertungsmethoden vorschreibt. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: FinanzanlagenBeteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt. Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen und
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