R & S
Service GmbH
Kandel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
395.091,00 |
194.151,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.159,00 |
1.750,00 |
| II.
Sachanlagen |
393.932,00 |
192.401,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.116.008,89 |
374.633,17 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
735.632,80 |
310.691,98 |
| davon
gegen Gesellschafter |
55,14 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
380.376,09 |
63.941,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.622,78 |
5.839,64 |
| Aktiva |
1.515.722,67 |
574.623,81 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
721.959,49 |
195.836,01 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
170.836,01 |
82.616,57 |
| III.
Jahresüberschuss |
526.123,48 |
88.219,44 |
| B.
Rückstellungen |
392.224,47 |
80.162,34 |
| C.
Verbindlichkeiten |
401.538,71 |
298.625,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
214.596,89 |
134.165,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
186.941,82 |
164.459,95 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.767,31 |
5.000,00 |
| Passiva |
1.515.722,67 |
574.623,81 |
Anhang zum 31. Dezember 2023
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma R&S Service GmbH
wurde für das Wirtschaftsjahr 1. Januar 2023 bis 31.
Dezember 2023 nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung,
die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, wurden
gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenordnung einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 274 a, § 288 und § 326 S.
2 HGB wurde soweit weitere Angaben nicht
freiwillig erfolgten - bei der Erstellung und Offenlegung
des Jahresabschlusses Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die Gesellschaft hat von der Befreiung des § 264
Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und keinen Lagebericht
erstellt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen. Den
planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt. Die Risiken im Forderungsbestand sind angemessen
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten werden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Nach Angaben der Geschäftsführer bestehen
am Bilanzstichtag keine Haftungsverbindlichkeiten nach
§ 251 ff HGB.
C. Sonstige Angaben
Geschäftsführung in 2023
- Daniel Reyes, Kandel
- Samir Shabani, Berg
Geschäftsführung ab 2024
-Dr. Filip Vučetić
D. Feststellung des Jahresabschlusses
In der Gesellschafterversammlung am 20.12.2024 wurde
der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023
festgestellt und dem Geschäftsführer Entlastung
erteilt.
Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss 2023 wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Berg, den
30.12.2024
gez.
Dr. Filip Vučetić
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2024
festgestellt.
|