European Commodity Clearing AG

Augustusplatz 9, 04109 Leipzig, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 22362
Vorher
norus 10. AG
Eingetragen
8.6.2005
Branche
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernEffekten- und WarenterminhandelTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Betriebs eines Clearinghauses nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Dies umfasst insbesondere: a) die Funktion als zentraler Kontrahent börslicher und außerbörslicher Geschäfte, b) die nachträgliche Abwicklung börslicher und außerbörslicher Geschäfte, c)den Betrieb von Clearing-Systemen für die Abwicklung der unter a) und b) genannten Geschäfte, d) die Erbringung von unterstützenden Dienstleistungen für die European Energy Exchange AG und deren Kunden sowie andere Energie- und Rohstoffbörsen und deren Kunden.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Dr. Prinzler
seit 3.3.2025
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied
Jens Michael Rick
seit 27.11.2019
Vorstandsmitglied
Götz Dr. Dittrich
seit 25.1.2019
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

European Commodity Clearing AG

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht zum 31. Dezember 2023

Inhaltsverzeichnis

1. Grundlagen der Gesellschaft

1.1 Geschäftstätigkeit und Gesellschaftsstruktur

1.2 Unternehmenssteuerung

1.3 Forschung und Entwicklung

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Rahmenbedingungen

2.2 Geschäftsverlauf

2.3 Ertragslage

2.4 Vermögenslage

2.5 Finanzlage

2.6 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

3. Risiko- und Chancenbericht

3.1 Risikomanagement

3.2 Teilrisikostrategien zur Steuerung einzelner Risikoarten

3.3 Darstellung der wesentlichen Chancen

3.4 Gesamtaussage zur Risiko- und Chancensituation

4. Prognosebericht

4.1 Prognose für das Geschäftsjahr 2024

1. Grundlagen der Gesellschaft

1.1 Geschäftstätigkeit und Gesellschaftsstruktur

Die European Commodity Clearing AG (ECC) mit Sitz in Leipzig, Deutschland, wurde im Jahr 2006 durch die Ausgliederung der Clearingaktivitäten der European Energy Exchange AG (EEX) gegründet.

Die ECC ist ein Kreditinstitut und verfügt über die Bankerlaubnis als zentraler Kontrahent im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 12 KWG in Verbindung mit § 1 Abs. 31 KWG. Die ECC besitzt darüber hinaus seit 2014 eine Lizenz als zentraler Kontrahent in Übereinstimmung mit der europäischen Verordnung (648/2012) über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR). In der Funktion als zentraler Kontrahent wickelt die ECC die zwischen den Handelsteilnehmern an den angeschlossenen Märkten getätigten oder zum Clearing registrierten Geschäfte ab und garantiert deren vertragskonforme Abwicklung auch bei Ausfall eines Kontrahenten. Die Abwicklung physischer Lieferungen in Strom und Gas erfolgt durch die European Commodity Clearing Luxembourg S.à.r.l. (ECC Lux), einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der ECC.

Als Clearinghaus verfolgt das Unternehmen neben der stabilen und vertragskonformen Abwicklung der Handelsgeschäfte das Ziel, die Effizienz von Clearing und Risikomanagement durch Integration unterschiedlicher Marktplätze, Produkte und Waren in ein einheitliches System zu erhöhen. Die ECC erbringt als Teil der EEX Group Clearingdienstleistungen für alle Märkte der Partnerbörsen European Energy Exchange AG (EEX), der EPEX SPOT SE (EPEX), der Power Exchange Central Europe, a. s. (PXE) sowie der EEX Asia Pte. Ltd. (EEX Asia). Darüber hinaus ging sie seit 2006 Kooperationen mit anderen Handelsplätzen außerhalb der EEX Group ein. Dabei liegt der Fokus darauf, markt- und produktübergreifende Clearingangebote im Bereich des Warentermin- und Spothandels zu schaffen. Derzeit kooperiert die ECC mit den beiden ungarischen Energiebörsen Hungarian Power Exchange (HUPX) und Hungarian Derivative Energy Exchange (HUDEX), sowie mit der irischen Strombörse SEMOpx, der serbischen Strombörse South East European Power Exchange (SEEPEX) sowie der norwegischen Warenterminbörse NOREXECO.

Die ECC ist zu 100 Prozent im Besitz der EEX. Zwischen der ECC und der EEX besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. 1 Im Jahr 2023 wurde darüber hinaus ein Beherrschungsvertrag zwischen EEX und ECC abgeschlossen.

1.2 Unternehmenssteuerung

Zur Steuerung der Gesellschaft verwendet die ECC im Wesentlichen die Kenngrößen Provisionsergebnis, nicht variable Kosten (bestehend aus allgemeinen Verwaltungsaufwendungen, Abschreibungen und Wertberichtigungen sowie sonstigen betrieblichen Aufwendungen) und Ergebnis vor Steuern (Earnings before taxes - EBT). Dazu erfolgt ein monatliches Reporting an den Vorstand in Form eines Performance Reports sowie ein vierteljährliches Reporting an den Aufsichtsrat. Das Reporting enthält einen Plan-Ist- und einen Vorjahresvergleich. Auch die im Rahmen der Risikostrategie definierten Risikokennzahlen sind für das Clearinghaus wesentliche Steuerungsgrößen. Des Weiteren werden nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung verwendet (vgl. Kapitel 2.6).

Einfluss auf die Ertragsseite der ECC haben insbesondere Provisionserträge (Transaktionsentgelte), Zinsergebnis und sonstige betriebliche Erträge. Aufwandsseitig wird zwischen Provisionsaufwendungen, allgemeinen Verwaltungsaufwendungen, sonstigen betrieblichen Aufwendungen sowie Abschreibungen differenziert. Während Provisionsaufwendungen variablen Charakter aufweisen, d. h. mit der Höhe der Transaktionsentgelte korrelieren, besitzen die weiteren Aufwandspositionen Fixkostencharakter (für Details siehe Abschnitt "Ertragslage").

Rund 95 Prozent der Aufwendungen der ECC sind unabhängig vom Umsatz. Aufgrund von Skalen- und Verbundeffekten kann die ECC somit zusätzliche Geschäftsvolumina ohne einen signifikanten Anstieg der Kosten abwickeln. Gleichwohl wirkt sich ein Rückgang der Geschäftsvolumina direkt auf die Profitabilität der ECC aus.

1.3 Forschung und Entwicklung

Als Dienstleistungsunternehmen hat die ECC keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, wie sie bei produzierenden Unternehmen anzutreffen sind. Auf Neuentwicklungen von Produkten und Dienstleistungen für das Jahr 2023 wird im "Geschäftsverlauf" sowie zukunftsgerichtet im "Risiko- und Chancenbericht" eingegangen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Rahmenbedingungen

Regulatorische Rahmenbedingungen

Die Märkte, für welche die ECC Clearingdienstleistungen erbringt, werden maßgeblich von der Finanzmarkt-, Energie- und Klimaschutzgesetzgebung beeinflusst. Ab dem Kapitel "Risiko neuer oder verschärfter Regulierung im Finanzsektor" werden Gesetzgebungsinitiativen und politische Diskussionen im Jahr 2023 detailliert dargestellt, welche zukünftig potenziellen Einfluss auf die Transaktionserlöse der ECC haben.

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Gruppe der Kunden der ECC besteht vornehmlich aus Energie- und Versorgungsunternehmen, Industrieunternehmen, Clearing-Banken, Netzbetreibern, Rohstoffhändlern und Commodity-Hedgefonds.

Der Einfluss auf die Märkte und Kunden der ECC des im Jahre 2022 begonnen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine blieb auch im Jahr 2023 spürbar. Die mit dem Krieg einhergehende Verringerung und Einstellung der Exporte von Erdgas nach Europa durch Russland, welche im Jahr 2022 zu Rekordpreisen auf den Märkten für Erdgas führte, bestimmt auch im Jahr 2023 weiterhin, wenngleich in stark abgeschwächter Form, das Preisbild. Die anteilige Ersetzung der russischen Gasexporte durch verflüssigtes Erdgas (LNG) trug jedoch zu einer maßgeblichen Verringerung der Erdgaspreise und zu einer Beruhigung der Volatilität auf den Märkten bei. Da der Energieträger Erdgas auch für den Stromerzeugungssektor relevant ist, hatte sich dieser Effekt 2022 auch auf den Strommarkt übertragen, auch hier waren im Jahr 2023 jedoch Preis- und Volatilitätsrückgänge zu verzeichnen.

Die hohen Preise und die gestiegenen Volatilitäten insbesondere 2022 betraf alle Marktsegmente, vom bilateralen außerbörslichen bis hin zum börslichen Handel. Im bilateralen Segment führten diese Effekte auf der einen Seite zu einem erhöhten Kontrahentenausfallrisiko bei begrenzten Kreditlinien. Dies führte zu sinkenden Handelsvolumina auf ungeclearten Broker-Plattformen im Terminbereich, die einen Teil des bilateralen Handels abdecken, und zu einer Verschiebung der Transaktionen zum Clearing bei regulierten Clearinghäusern wie der ECC. Auf der anderen Seite waren die beim Clearinghaus zu hinterlegenden Sicherheiten im Jahr 2022 aufgrund der hohen Volatilität und dem hohen Niveau der Energiepreise stark gestiegen. Der bereits Ende 2022 einsetzende Preisrückgang führte im Jahr 2023 zur Mobilisierung von bis dahin gebundenem Kapital bei den Handelsteilnehmern. Der mit dem niedrigeren Preisniveau verbundene Spielraum für Handelsaktivitäten führte im Jahr 2023 besonders in den Strom- und Erdgas Terminmärkten zu steigenden Volumina an der Börse.

Neben den direkten Auswirkungen auf die Erdgasversorgung in Europa und in der Folge auf Preise für Erdgas und Strom hatte der Krieg in der Ukraine auch weitreichende makroökonomische Auswirkungen. Getrieben unter anderem durch eine starke Teuerung bei Energie und Lebensmitteln stieg die Inflationsrate der EU 2022 stark und nachhaltig an, bevor sie sich Ende 2023 (November 2023: 3,1 Prozent) wieder der jährlichen Inflationsrate des Jahres 2021 (2,9 Prozent) annäherte. Des Weiteren resultierten aus der beschriebenen geopolitischen Situation in der Ukraine sowie aus dem Nahostkonflikt weitere Marktrisiken und führten zu einem steigenden Handels- und Absicherungsbedarf in vielen Marktbereichen.

In diesem schwierigen Marktumfeld stehen Energie- und Versorgungsunternehmen aufgrund der Energiewende vor weitreichenden strategischen und finanziellen Herausforderungen. Durch die Fluktuation von erneuerbaren Energien wie Windkraft- oder Solaranlagen entstehen Mengenrisiken, die begleitet sind von veränderten und damit schwer prognostizierbaren Verbrauchsverhalten sowie einem vergleichsweise schwer einschätzbaren zukünftigen Strompreis. Ein Grund ist die erhebliche Unsicherheit über regulatorische Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien und damit über den zukünftigen Stromerzeugungsmix. Diese Risiken, die gestiegene Inflation und mittelbar steigende Leitzinsen erhöhen die Kapitalkosten dieser Technologien und erschweren damit den Umbau des Energiesystems. Des Weiteren müssen viele Unternehmen den Rückbau konventioneller Erzeugungsanlagen stemmen.

Gleichzeitig hat die Ausnahmesituation, welche seit Beginn der Corona-Pandemie herrschte und die mit dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine nochmal massive verschärft wurde, gezeigt, dass die EEX Group allen Marktteilnehmern auch bei hoher Preisunsicherheit die Möglichkeit zur Risikoabsicherung und flexiblen Versorgung bietet. Es wurde deutlich, dass die Märkte funktionieren, insbesondere auch dank der im börslichen und damit geclearten Handel immanenten Mechanismen zur Risikoabsicherung. In diesem Zusammenhang stiegen die Anforderungen an die Effizienz dieser Risikomechanismen erheblich. Hier ist die ECC durch ihr diverses Produktportfolio außerordentlich gut positioniert.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die allgemeinen Rahmenbedingungen für die angeschlossenen Börsen haben direkte Auswirkungen auf die Ergebnislage der ECC.

Die Höhe der Transaktionserlöse wird von insgesamt drei wesentlichen Einflussfaktoren bestimmt. Neben der Größe des Gesamtmarktes hängen die Erlöse vom erzielten Marktanteil sowie von der Entgeltstruktur ab. Der Marktanteil und die Entgeltstruktur werden bei der Umsetzung der Strategie und im Rahmen der Unternehmenssteuerung mit dem Fokus überwacht, die Wettbewerbsposition der ECC zu stärken und die Gesellschaft als global agierenden Clearing-Dienstleister für Energie- und Commodity-Produkte zu positionieren. Demgegenüber ist die Größe des Gesamtmarktes nur bedingt vom Unternehmen beeinflussbar und hängt im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:

Maturität sowie die für den Handel verfügbaren Teilnehmer

Endverbrauch der gehandelten Commodity

Volatilität an den Energie- und Commodity-Märkten

Regulatorische Rahmenbedingungen

Umschlagshäufigkeit (Churn rate) der gehandelten Commodity

2.2 Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf der ECC als Dienstleister für Clearing und Settlement ist an den Erfolg der mit ihr verbundenen Partnerbörsen gekoppelt. In Rückkopplung dazu wirkt die ECC positiv auf ihre Partnerbörsen durch den Anschluss neuer Börsen im Rahmen des Multibörsenansatzes und durch die Erweiterung des Dienstleistungsportfolios. Die nach Handelsvolumen größte Partnerbörse ist die EEX, welche Stromterminmärkte, Gasmärkte sowie Märkte für Umweltprodukte, Agrarprodukte und Global Commodities betreibt.

Überblick über den Geschäftsverlauf 2023

Nachdem das Geschäftsjahr 2022 bedeutend geprägt war vom russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die daraus resultierende Ungewissheit über die Sicherheit der europäischen Gas- und allgemeinen Energieversorgung, war das Geschäftsjahr 2023 gekennzeichnet von einer Entspannung der Energiekrise. Die im Geschäftsjahr 2022 beobachtete starke Volatilität der Energiepreise hat im abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich abgenommen. Die Preise in den jeweiligen Referenzprodukten für Strom, Gas und Emissionsberechtigungen sind gegenüber den Rekordwerten aus 2022 signifikant gesunken und erreichten gegen Jahresende 2023 das Niveau unmittelbar vor Beginn des russischen Angriffskriegs. Nichtsdestotrotz liegen die Energiepreise weiterhin auf einem deutlich erhöhten Niveau im Vergleich zu den Jahren bis einschließlich 2020. Mit dem Absinken der Energiepreise, der niedrigeren Preisvolatilität und der damit verbundenen Reduktion der Kapitalintensität des Energiehandels erholten sich die Handelsaktivitäten an den Energiemärkten im Laufe des Geschäftsjahres 2023 deutlich.

In diesem Marktumfeld konnte die ECC bemerkenswertes Wachstum in ihren Kernmärkten Strom Spot Europa, Strom Termin Europa & Japan sowie Erdgas Europa erzielen. Auch die Handelsvolumina der Geschäftsfelder Umweltprodukte und Global Commodities konnten im Geschäftsjahr 2023 gesteigert werden. Das Handelsvolumen in Agrarprodukten ging hingegen im Vergleich zum Vorjahr zurück.

Auch die Erlöse aus Clearing-Services für Partnerbörsen, die nicht der EEX Group angehören, konnten gesteigert werden. Das Netto-Zinsergebnis war im Vergleich zum Vorjahr leicht rückgängig.

Strom Termin Europa & Japan

Auf den Strom-Terminmärkten konnte die EEX als regulierter und transparenter Marktplatz ihre Marktanteile in nahezu allen Marktgebieten weiter steigern. Gleichzeitig erholten sich die Gesamtmarktvolumina aufgrund der deutlichen gesunkenen Preisvolatilität, dem geringeren Preisniveau und der damit einhergehenden stark gesunkenen Sicherheitsleistungen deutlich. Das resultierende Clearingvolumen in den ECC-Stromkontrakten für Europa & Japan lag im Jahr 2023 bei 5.204 TWh und damit um 55 Prozent über dem Vorjahr.

Den größten Anteil daran bildeten weiterhin die German Power Futures, das Referenzprodukt im europäischen Strom-Terminhandel. In Deutschland konnte die EEX ihren Marktanteil gegenüber den ungeclearten Broker-Märkten sowie den börslichen Wettbewerbern im Jahr 2023 um 10 Prozentpunkte auf 81 Prozent weiter deutlich ausbauen und festigte damit ihre Stellung als bevorzugter Handelsplatz im größten europäischen Marktgebiet. Auch in allen weiteren wesentlichen europäischen Marktgebieten konnte die EEX ihr Handelsvolumen deutlich steigern und darüber hinaus mit den Niederlanden in einem weiteren Marktgebiet die Marktführerschaft übernehmen. Diese Marktanteilssteigerungen haben einen direkt positiven Einfluss auf die Clearingvolumina der ECC.

Das Produktportfolio wurde im Geschäftsjahr 2023 weiter ausgebaut. Mit der Einführung kroatischer Stromfutures im Juni 2023 werden nunmehr Produkte für insgesamt 21 europäische Marktgebiete gecleart. Weiterhin wurden im Juni 2023 schweizerische Stromfutures mit Spitzenlast-Profil sowie kurzfristige Fälligkeiten für japanische Stromfutures eingeführt. Gemeinsam mit der Erweiterung der handelbaren Fälligkeiten für japanische und französische Stromfutures baut die EEX Group damit die Handelsmöglichkeiten für ihre Kunden aus und treibt die geografische Expansion weiter voran. Dies führt unmittelbar zu einem potenziellen Anstieg der Clearingvolumina.

Strom Spot Europa

Die europäische Strombörse EPEX mit Sitz in Paris betreibt die Strom Spotmärkte der EEX Group. Daneben betreut die Power Exchange Central Europe (PXE) ein Teil-Orderbuch des tschechischen Strom Spotmarktes. Die ECC erbringt Clearingservices für alle Märkte dieser beiden Handelsplätze.

Im Geschäftsfeld Strom Spot Europa stiegen die Clearingvolumina der ECC im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr signifikant um 17 Prozent. Auf den Day-Ahead-Märkten konnten insbesondere die Clearingvolumina in Deutschland stark um 36 Prozent gesteigert werden. Auch die Clearingvolumina in den Niederlanden (+22 Prozent), der Schweiz (+13 Prozent), Dänemark (+23 Prozent) trugen zum Gesamtwachstum bei.

Die Clearingvolumina in den Intraday-Märkten konnten mit deutlich zweistelligen Wachstumsraten in fast allen Marktgebieten stark gesteigert werden. Die Intraday-Märkte gewannen dadurch innerhalb des Geschäftsfeldes Strom Spot Europa auch im Jahr 2023 an Bedeutung und bilden mittlerweile 24 Prozent der Volumina an den Spotmärkten für Strom (Vorjahr: 22 Prozent). Dieser steigende Anteil ist vor allem auf die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung und der fluktuierenden Einspeisung erneuerbarer Energien für die Stromversorgung zurückzuführen, was einen gestiegenen Bedarf an Flexibilität und an kurzfristigen Ausgleichsmöglichkeiten für Bilanzkreisverantwortliche zur Folge hat. Im Mai 2023 führte die EPEX in diesem Zusammenhang zudem ebenfalls durch die ECC geclearte 15-Minuten-Kontraktefür die Marktgebiete in Dänemark, Finnland und Schweden ein, die es den Marktteilnehmern ermöglichen, ihr Portfolio noch flexibler zu steuern.

Zusätzlich zu den aufgeführten Handelsvolumina der Day-Ahead- und Intraday-Märkte wurden am französischen, von der EPEX betriebenen Kapazitätsmarkt im Jahr 2023 481.481 Kapazitätsgarantien gehandelt, was einem Rückgang von 14 Prozent im Vergleich zu den Rekordvolumen des Vorjahres entspricht.

Erdgas Europa

Das Geschäftsfeld Erdgas Europa ist die dritte wichtige Erlössäule neben den Strom-Termin- und Strom-Spotmärkten, wobei der Handel durch die EEX und das Clearing durch die ECC übernommen wird. Das Geschäftsjahr 2023 war gekennzeichnet von Preisrückgängen und einer leichten Entspannung am Gasmarkt bei gleichzeitig weiterhin höherer Preisvolatilität als in der vergangenen Dekade. Dies ist auf ein fragiles globales und europäisches Gasgleichgewicht und knappe Versorgungsgrundlagen zurückzuführen. Die langfristig erhöhte Volatilität spiegelt zudem die strukturellen Veränderungen auf dem europäischen Markt wider und ist ein Ausdruck der Preisbildung, die immer mehr globalen Einflussfaktoren ausgesetzt ist. Globale Impulse, zum Beispiel auch aus den außereuropäischen LNG- und Commodity-Märkten wirken sich stärker auf die europäischen Indizes aus als in der Vergangenheit. In diesem Marktumfeld gelang es der ECC, ihre Clearingvolumina über alle Märkte insgesamt um 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu steigern.

Am europäischen Gas-Spotmarkt konnte die EEX Group ihre hohen um einen Prozentpunkt ausbauen und damit ihre Position als führende Gas-Spotbörse festigen. Die Clearingvolumina der ECC reduzierten sich dabei um 7 Prozent im Vergleich zu den Rekordvolumina des Vorjahres. Wachstumsimpulse gab es insbesondere in den Gas-Marktgebieten im Vereinigten Königreich und in Dänemark. Auch die Volumina in den baltischen Märkten sowie Finnland kommen im Jahr 2023 erstmals der ECC zugute.

Auf den europäischen Gas-Terminmärkten konnte die EEX Group signifikante Volumenzuwächse erzielen, insbesondere in Frankreich, Deutschland und den Niederlanden. Das Clearingvolumen erhöhte sich um 28 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dabei profitierten Marktteilnehmer einerseits von der höheren und zunehmenden Liquidität der EEX in den entsprechenden Marktgebieten und andererseits von der Möglichkeit, mit dem gleichzeitigen Handel mehrerer Produkte (Gas, Strom) bzw. Marktgebiete (THE, TTF) über eine Börse, die zu hinterlegenden finanziellen Sicherheiten für das Clearing aufgrund der für sie positiv wirkenden Cross-Margin Effekte signifikant zu reduzieren.

Umweltprodukte Europa

Die ECC übernimmt bei sämtlichen an der EEX handelbaren Emissionsberechtigungen das Clearing und die Abwicklung.

In den Umweltprodukten Europa konnten die Clearingvolumina für Emissionsberechtigungen der ECC gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Dies ist maßgeblich auf den Verkauf der Emissionszertifikate im nationalen Emissionshandel (nEHS) zurückzuführen. Neben dem deutlichen Wachstum im nationalen Emissionshandel stiegen auch die Auktionsvolumina im EUA Primärmarkt, welche im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) fest vorgegeben sind. Im Gegensatz hierzu zeigten sich die Clearingumsätze im EU ETS-Sekundärmarkt rückläufig.

Im EUA Sekundärhandel wurde das Produktangebot im Geschäftsjahr 2023 mit der Einführung weiterer handelbarer Fälligkeiten für Futures und Optionen weiter ausgebaut.

Die EEX veräußert bis einschließlich 2025 Emissionszertifikate im nationalen Emissionshandel (nEHS). Der Verkauf dieser Zertifikate über die EEX erfolgt zu festen Preisen und geht ab 2026 in ein Auktionsverfahren mit variabler Preisbildung über. Während der Festpreisphase ist die Anzahl der verfügbaren nEHS-Zertifikate unbegrenzt. Im Jahr 2023 wurden über die EEX 358 Mio. nEHS-Zertifikate veräußert und durch die ECC gecleart.

Global Commodities

Nach einem Rückgang im Vorjahr konnte das Clearingvolumen der ECC im Bereich Global Commodities um insgesamt 48 Prozent gesteigert werden und erreichte damit einen neuen Rekord. Grund hierfür war neben einer deutlichen Steigerung des Gesamtmarktvolumens aufgrund geopolitischer Faktoren auch der Ausbau des Marktanteils der EEX. Neben der Steigerung der Clearingvolumina in Frachtfutures konnte vor allem das Handelsvolumen in Frachtoptionen deutlich erhöht werden. Der Anteil des Optionshandels am gesamten Terminhandel in Frachtprodukten der EEX liegt mittlerweile bei 25 Prozent. Unterstützt wurde diese Entwicklung auch durch die Einführung weiterer handelbarer Fälligkeiten für Frachtoptionen im Geschäftsjahr 2023 die ebenfalls durch die ECC gecleart werden.

Agrarprodukte

Der Handel und somit auch das Clearing von Futures auf europäische Veredelungskartoffeln an der EEX/ECC war im Geschäftsjahr 2023 weiter stark rückläufig. Im Clearing von Futures auf Milchprodukte erreichte die EEX hingegen ein Wachstum von 7 Prozent. Getragen wurde dieses Ergebnis von starken Zuwächsen im Clearing von Futures auf Molkenpulver und Magermilchpulver, die um 38 Prozent beziehungsweise 12 Prozent stiegen. Das Clearingvolumen der Butterfutures verzeichnete hingegen Rückgänge. Die positive Entwicklung im Bereich der Milchprodukte spiegelt die zunehmende Nutzung von börslichen Preisrisikomanagement-Instrumenten durch die europäische Milchindustrie wider.

Clearing Kooperationen außerhalb der EEX Group

Die ECC unterhielt auch im Jahr 2023 Kooperationen mit Partnerbörsen und erbrachte damit Clearing-Services für Handelsplätze, welche nicht der EEX Group angehören. Im Geschäftsjahr 2023 waren das die ungarische HUPX/HUDEX, die norwegische NOREXECO und die irische SEMOpx.

Die Volumina aus dem Clearing und der Abwicklung der Geschäfte für die HUPX/HUDEX zeigten sich im Berichtszeitraum stabil im Vergleich zum Vorjahr. Die gehandelten Volumina der NOREXECO verzeichneten eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Einen leichten Anstieg der gehandelten Volumina konnte dagegen die SEMOpx ausweisen.

2.3 Ertragslage

Die im vorherigen Kapitel bereits beschriebene Erholung der Handelsaktivitäten und des damit einhergehenden Wachstums der Clearingvolumina der ECC schlug sich entsprechend in der Ertragslage nieder.

Ein wesentlicher Treiber des Ergebnisses der ECC im abgelaufenen Geschäftsjahr ist das Zinsergebnis, welches sich auf 64.388 T€ belief und unter dem Vorjahreswert von 76.006 T€ lag. Das gesunkene Zinsergebnis begründet sich durch eine deutliche Reduktion der zu hinterlegenden Barsicherheiten. Dieses resultierte aus einer niedrigeren Volatilität auf den Märkten der ECC und deren Partnerbörsen im Vergleich zum Vorjahr. Auf diese Barsicherheiten wird von der ECC eine Verwaltungsgebühr erhoben. Außerdem werden hereingenommene Barsicherheiten bei der Bundesbank angelegt, welche teilweise durch die ECC an die Clearingmitglieder weitergegeben werden. Zudem führte das gestiegene Zinsniveau zu zusätzlichen Zinseinnahmen für die ECC. Diese Zinseneinnahmen resultieren aus der Anlage von liquiden Mitteln der ECC am Kapitalmarkt.

Die Provisionserträge, bestehend aus Transaktions- und Jahresentgelten liegen mit 153.642 T€ um 21.617 T€ bzw. 16 Prozent über dem Vorjahreswert von 132.025 T€. Der Anteil der Jahresentgelte an den Provisionserträgen beläuft sich auf unter einem Prozent.

Im Jahr 2023 zeigte sich erneut der Spot- und Terminmarkt für Erdgas als Haupterlösträger der ECC. Die erlösten Provisionserträge aus dem Clearing der Gasmärkte verringerten sich im Vergleich zum Jahr 2022 etwas und beliefen sich im Berichtsjahr auf 64.099 T€. Dies entspricht einer Verringerung von 1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, in welchem insgesamt 64.877 T€ erzielt wurden. Der Anteil an den Provisionserträgen der ECC verringerte sich auf 42 Prozent (Vorjahr: 49 Prozent).

Der Terminmarkt für Strom stellte mit einem Anteil von 33 Prozent an den Provisionserträgen ertragsseitig das zweitgrößte Geschäftsfeld der ECC dar. Die Umsätze aus der Abwicklung von Stromtermingeschäften stiegen gegenüber dem Vorjahr um 54 Prozent auf 51.037 T€ (Vorjahr: 33.153 T€). Die Provisionserträge aus dem Clearing des Spotmarktes für Strom stiegen leicht an im Vergleich zum Vorjahr und beliefen sich auf 23.860 T€ (Vorjahr: 20.320 T€). Damit bilden sie, wie im Vorjahr, mit 16 Prozent aller Clearingerlöse das ertragsseitig drittgrößte Geschäftsfeld der ECC.

Mit dem Clearing des Geschäftsfelds Global Commodities der EEX konnte die ECC im Berichtsjahr 2023 einen Erlös von 3.052 T€ erzielen, welcher deutlich über dem Vorjahresniveau von 2.127 T€ liegt. Diese Steigerung ist auf die positive Entwicklung des Geschäftsfelds Fracht zurückzuführen. Die Erlöse aus dem Clearing von Emissionsberechtigungen stiegen im Geschäftsjahr 2023 auf 2.538 T€ und erhöhten sich somit ebenfalls deutlich im Vergleich zu den Erlösen des Vorjahres in Höhe von 1.921 T€. Die Clearingerlöse des Agrarmarktes beliefen sich auf 101 T€ und verringerten sich damit im Vergleich zum Vorjahr (Vorjahr: 131 T€).

Die ECC erbringt überdies Clearing-Dienstleistungen für Börsen außerhalb der EEX Group. Die Erlöse aus der Clearingkooperation mit den ungarischen Strombörsen HUPX und HUDEX entwickelten sich im Vergleich zum Vorjahr positiv. Insgesamt wurden im Berichtsjahr Provisionserträge in Höhe von 1.356 T€ erzielt (Vorjahr: 1.224 T€) was einer Steigerung um 11 Prozent entspricht. Die Clearingerlöse aus der Kooperation mit der irischen Strombörse SEMOpx stiegen im Jahr 2023 mit 707 T€ im Vergleich zum Vorjahr (Vorjahr: 675 T€).

Weitere Erträge erzielte die ECC mit Clearingservices für die Börsen NOREXECO (240 T€), SEEPEX (188 T€) sowie für das Geschäftsfeld Strom Spot der PXE (10 T€), welche einen Teil des Orderbuchhandels betreut.

Die Provisionsaufwendungen sanken 2023 gegenüber dem Vorjahr von 17.826 T€ auf 3.993 T€ deutlich. Der Hauptgrund hierfür ist die Beendigung eines Kooperationsvertrages mit EEX AG, wonach die ECC sich an Marktentwicklungsmaßnahmen im Bereich Gas finanziell beteiligt hatte.

Das Provisionsergebnis der ECC (Provisionserträge abzgl. Provisionsaufwendungen) ist mit 149.649 T€ im Vorjahresvergleich um 32 Prozent gestiegen. Damit zeigte sich die Ergebnisentwicklung der ECC trotz erneut herausfordernder Rahmenbedingungen stabil und resilient.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 20.951 T€ und stiegen damit im Berichtsjahr um 54 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, in welchem 13.627 T€ erzielt wurden. Diese Position beinhaltete 2023 unter anderem Erträge aus der internen Leistungsverrechnung und Projektkostenerstattungen der Partnerbörsen sowie realisierte und unrealisierte Währungsgewinne.

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 14 Prozent auf 73.383 T€ (Vorjahr: 64.114 T€). Der Personalaufwand erhöhte sich dabei deutlich von 26.696 T€ im Vorjahr auf 33.085 T€ im Jahr 2023. Diese 24-prozentige Erhöhung spiegelt den starken Personalaufbau in der ECC wider (31.12.2023: 339 Mitarbeitende; 31.12.2022: 286 Mitarbeitende), welcher neben dem organischen Wachstum auch die Internalisierung von Beratungsleistungen beinhaltet. Zudem stiegen die anderen Verwaltungsaufwendungen um 8 Prozent auf 40.297 T€ (Vorjahr: 37.418 T€). Diese beinhalten insbesondere Kosten für den Bezug innerbetrieblicher Leistungen von anderen Unternehmen der EEX Group, Aufwendungen für externe Beratungs- und IT-Leistungen sowie die nicht abzugsfähige Vorsteuer.

Die Abschreibungen beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 1.767 T€ und lagen damit 15 Prozent unter dem Vorjahreswert von 2.070 T€. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der ECC hingegen stiegen auf 6.166 T€ (Vorjahr: 5.572 T€), was im Wesentlichen auf Aufwendungen aus Kursdifferenzen zurückzuführen ist.

Das EBT spiegelt die zum Vorjahr positive Entwicklung des Geschäftsjahres wider und stieg um 16 Prozent auf 153.673 T€ (Vorjahr: 132.076 T€). In der ECC verbleibt aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages zwischen ECC und EEX kein Jahresüberschuss.

2.4 Vermögenslage

Die Vermögenslage der ECC ist geprägt durch die Geschäftstätigkeit als zentraler Kontrahent für den Handel an Commoditybörsen.

Die Bilanzsumme lag zum Stichtag des 31.12.2023 bei 18.591.657 T€ und damit um 21.501.597 T€ unter der Bilanzsumme des Vorjahres in Höhe von 40.093.254 T€. Die Bilanzverkürzung begründet sich hauptsächlich in den gesunkenen Guthaben bei Zentralnotenbanken auf der Aktivseite beziehungsweise den rückläufigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf der Passivseite der Bilanz der ECC.

Die Aktivseite der Bilanz ist im Wesentlichen geprägt von Guthaben bei Zentralnotenbanken und Kreditinstituten. Diese resultieren hauptsächlich aus der Anlage der hinterlegten Barsicherheiten in Höhe von 14.023.162 T€ (Vorjahr: 34.750.045 T€) zur Besicherung der Geschäfte, denen in identischer Höhe Verpflichtungen gegenüber den Clearingmitgliedern gegenüberstanden. Die rückläufige Entwicklung lässt sich mit gesunkenen Marginanforderungen erklären, welche bedingt durch Änderungen in den Marktpreisen insbesondere im letzten Quartal des Jahres unter dem Niveau des Vorjahres lagen. Die Barreserve insgesamt lag per 31. Dezember 2023 bei 14.165.530 T€ (Vorjahr: 35.002.197 T€).

Die Position Treuhandvermögen beinhaltet die von der ECC seit 2017 treuhänderisch verwalteten CO 2 -Zertifikate. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Position wertmäßig auf 4.069.189 T€, was unter dem Niveau des Vorjahres liegt (Vorjahr: 4.914.443 T€). Es existiert eine Passiv-Position in den Treuhandverbindlichkeiten in gleicher Höhe.

Die immateriellen Vermögensgegenstände summierten sich zum Bilanzstichtag auf 7.913 T€ und lagen damit unter dem Vorjahreswert von 9.668 T€. Sie setzen sich im Wesentlichen aus Börsenlizenzen sowie erworbener Software zusammen. Die sonstigen Vermögensgegenstände betrugen zum Stichtag 18.997 T€ (Vorjahr: 21.086 T€) und beinhalten hauptsächlich Ausleihungen sowie Forderungen an verbundene Unternehmen.

Die Rechnungsabgrenzungsposten beliefen sich zum Stichtag auf 1.357 T€ und zeigten sich damit leicht über dem Vorjahresniveau von 1.582 T€. Inhaltlich stellten sie zum größten Teil Anpassungen an Software und Systemen sowie weitere Dienstleistungen der Gruppe Deutsche Börse dar.

Die Passivseite der Bilanz ist maßgeblich von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten geprägt, welche die erhaltenen Barsicherheiten derjenigen Clearingmitglieder beinhalten, die Kreditinstitute sind. Sie zeigten sich in Summe mit 11.241.398 T€ (Vorjahr: 26.654.001 T€). Der starke Rückgang dieser Position steht in direkt proportionalem Zusammenhang mit dem ebenfalls gesunkenen Guthaben bei Zentralnotenbanken auf der Aktivseite.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden hingegen erfassen die von den Clearingmitgliedern an die ECC geleisteten Barsicherheiten, soweit sie keine Kreditinstitute sind. Zum Bilanzstichtag beliefen sie sich auf 2.912.030 T€ (Vorjahr: 8.255.502 T€).

Die ECC AG hat eine harte Patronatserklärung für sämtliche Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft ECC LUX abgegeben. Damit übernimmt die ECC AG das uneingeschränkte Risiko, sämtliche Verpflichtungen der ECC LUX gegenüber den Gläubigern dieser Tochtergesellschaft fristgemäß zu erfüllen.

2.5 Finanzlage

Zum Ende des Geschäftsjahres verfügte die ECC über ein bilanzielles Eigenkapital in Höhe von 240.000 T€ (Vorjahr: 218.000 T€), wobei die Erhöhung in der Einzahlung in die Kapitalrücklage der ECC durch die EEX in Höhe von 22.000 T€ begründet liegt, von der 15.000 T€ in die zweckgebundene Rücklage transferiert wurden. Das gezeichnete Kapital betrug unverändert 1.015 T€. Da ein Ergebnisabführungsvertrag mit der EEX besteht, verbleibt kein Bilanzgewinn in der Gesellschaft. Es bestehen externe Kreditlinien, die kurzfristig aufkommende, zusätzliche Liquiditätsbedarfe abdecken können. Zum Stichtag 31.12.2023 wurden externe Kredite in Höhe von insgesamt 4.108 T€ in Anspruch genommen.

Die aus der Investitionstätigkeit der ECC im Berichtsjahr abgeflossenen Mittel umfassen Investitionen in die IT-Infrastruktur der ECC. Insgesamt betrugen die Investitionen 9 T€ (Vorjahr: 31 T€).

Gesamtaussage

Die Geschäftsergebnisse belegen den Erfolg der ECC. Vor dem Hintergrund der immer noch andauernden Einflüsse des Krieges in der Ukraine, sowie eines generell anspruchsvollen Marktumfeldes wie zum Beispiel der Nahost- sowie der USA/China Konflikt konnte die Gesellschaft ihre Umsatzerlöse 2 im Vergleich zum Vorjahr um 8 Prozent steigern. Der Anstieg liegt deutlich oberhalb der Prognosewerte aus dem Vorjahr, in welchem von deutlichen schrumpfenden Geschäftserwartungen ausgegangen wurde. Diese Entwicklung wurde insbesondere von einem stark steigenden Provisionsergebnis getragen (+31 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Dieses ergab sich vor allem aus Steigerungen der Clearingvolumina in den Hauptmärkten der ECC. Diese erhöhten sich im Stromterminmarkt um 55 Prozent und es wurde ein Umsatzzuwachs von 54 Prozent erzielt. Die Volumina im Gas Spot und Terminmarkt erhöhten sich um 10 Prozent, zogen jedoch einen Umsatzrückgang von einem Prozentpunkt nach sich. Die mit der Erzielung der Provisionserträge verbundenen variablen Kosten sanken deutlich (-78 Prozent gegenüber Vorjahr). Die Kostensteigerung (ohne Zins- und Provisionsaufwendungen) beläuft sich auf 13 Prozent und liegt damit deutlich über der im Vorjahr prognostizierten Kostensenkung. Ursache dafür sind vor allem erhöhte Personalaufwendungen sowie allgemeine Verwaltungsaufwendungen.

Damit erreichte die ECC gemessen am Ergebnis vor Steuern (EBT) ihr bis dato erfolgreichstes Geschäftsjahr und stärkte weiterhin ihre solide Kapitalbasis. Das EBT übertraf die im Jahr 2022 aufgestellte Prognose deutlich. Die Gesellschaft verfügt über eine gute Liquiditätsausstattung und ist ihren Zahlungsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2023 zu jeder Zeit nachgekommen.

2.6 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Finanzielle Leistungsindikatoren

Wie im Abschnitt 1.2 beschrieben, nutzt das Management der ECC im Wesentlichen die Kenngrößen Provisionsergebnis, Kosten und EBT zur Steuerung der Gesellschaft. Eine detaillierte Beschreibung deren Entwicklung wurde in den Kapiteln über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vorgenommen.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Handels- und Clearingvolumen

Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren dienen der ECC insbesondere die Handelsvolumen der Partnerbörsen, welche durch die ECC gecleart werden. Diese werden in der folgenden Tabelle dargestellt. 3

Clearingvolumina 2023 2022 Veränderung
Strom Termin 5,204 3,351 55%
Deutschland/ [TWh] 3,661 2250 63%
Österreich
Italien [TWh] 503 306 64%
Frankreich [TWh] 587 399 47%
Spanien [TWh] 104 91 14%
Andere [TWh] 349 305 14%
Strom Spot 724 617 17%
Day-Ahead [TWh] 549 482 14%
Intraday [TWh] 176 135 30%
Gas 7,206 6,561 10%
Spot [TWh] 3,191 3,426 -7%
Termin [TWh] 4,015 3,136 28%
Agrar [Kontrakte] 49,299 57,981 -15%
Umweltprodukte 1,290 1,199 8%
Emissionsber. [Mio. t] 1,290 1,199 8%
nEHS [Mio. t] 358 217 65%
Primärauktion (Spot) [Mio. t] 523 486 8%
Sek.handel [Mio. t] 40 30 33%
(Spot)
Sek.handel [Mio. t] 369 467 -21%
(Termin)
Global Commodities Fracht [Kontrakte] 1,180,094 795,190 48%
Clearing Power [TWh] 100 96 4%
Cooperations
Pulp & Paper [Tsd. T] 48 22 118%

Arbeitnehmerbelange

Am 31. Dezember 2023 beschäftigte die ECC 339 Mitarbeitende (Vorjahr: 286). Wichtige Indikatoren, um die Arbeitnehmerzufriedenheit und die Arbeitnehmerbelange der ECC festzustellen, sind die Mitarbeiterfluktuation, die Weiterbildung der Mitarbeitenden sowie die Länge der Betriebszugehörigkeit. Die folgende Tabelle zeigt wesentliche Kenngrößen zu diesen Indikatoren:

ECC AG
Anzahl der Beschäftigten 339
Männer 196 Frauen 143
Betriebszugehörigkeit
unter 5 Jahre (%) 36,9 23,9
5 bis 15 Jahre (%) 17,7 15,3
über 15 Jahre (%) 3,2 2,9
Eintritte 38 31
Austritte 12 6
Weiterbildungstage je VZÄ 4,9 6,4

Die Personalarbeit der ECC stand im Jahr 2023 vor allem im Zeichen aller Maßnahmen, die Diversität und Inklusion fördern; immer mit dem Blick auf das Ziel, die Gewinnung, Integration und Bindung von Mitarbeitenden weiter zu stärken, die zur ECC als international agierendes Unternehmen passen. Zu den Aktivitäten im Geschäftsjahr 2023 zählten insbesondere:

Führungskräfteschulungen im interkulturellen Kontext auf Basis unserer Unternehmenswerte;

Weitere Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen, nicht zuletzt auch, um die bestmögliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen;

Ausweitung unseres Angebots an Tätigkeiten für Werkstudierende und studentische Praktikanten, damit Talente, die sich für unser Unternehmen interessieren, frühzeitig berufliche Erfahrung sammeln können;

Stärkung des "Onboarding", um neuen Mitarbeitenden die Gelegenheit zu geben, sich schnell mit der Unternehmenskultur vertraut zu machen und Netzwerke zu bilden

Umfangreiche Weiterbildungen, um zukunftsorientierte Kompetenzen (zum Beispiel agile Projektarbeit, Coaching, Mentoring) kontinuierlich auszubauen

Mitarbeiterbefragung, um Veränderungen zu begleiten, Verbesserungen herbeizuführen und getroffene Maßnahmen zu evaluieren.

Kundenbelange

Wie im Kapitel "Ziele und Strategien" erläutert, stehen die Bedürfnisse der Kunden und die hierfür erforderlichen Produkte und Dienstleistungen im Mittelpunkt der Aktivitäten bei der EEX Group. Mit der Umsetzung ihrer Strategie strebt die EEX Group danach, in den weltweiten Energie- und Commodity-Märkten "die Börse der Wahl" für ihre Kunden zu werden.

In jährlichen Kundenumfragen erhalten alle Mitglieder der ECC sowie Handelsteilnehmer der EEX die Möglichkeit, wertvolles Feedback zu geben. Die Umfragen umfassen Fragen zur allgemeinen Zufriedenheit mit der ECC sowie detaillierte Fragen zu Produkten, Dienstleistungen und Prozessen. Außerdem können konkrete Verbesserungsvorschläge geäußert werden. Die Ergebnisse werden mit dem Vorstand diskutiert und resultieren in Maßnahmen, das Serviceangebot kontinuierlich zu verbessern.

Andere wichtige Leistungsindikatoren für die Zufriedenheit der Kunden der EEX Group sind die Marktanteile sowie die Anzahl der Handelsteilnehmer in den verschiedenen Märkten und Produkten, deren Entwicklung im Abschnitt "Geschäftsverlauf" beschrieben wurde, sowie die Anzahl der Clearingmitglieder. Die Anzahl der Clearingmitglieder der ECC belief sich zum Stichtag 31. Dezember 2023 auf insgesamt 29 (24 General-Clearingmitglieder und fünf Direct-Clearingmitglieder), verglichen mit 30 Clearingmitgliedern zum Stichtag 2022 (davon 27 General-Clearingmitglieder und drei Direct-Clearingmitglieder). Zudem waren 99 Teilnehmer zum Direct Clearing Participant (DCP) Model zugelassen (2022: 75) sowie 137 Teilnehmer zum nEHS Direct Clearing Participant (DCP) Model (2022: 115). Die Anzahl der Nicht-Clearingmitglieder der ECC stieg zum Jahresende auf 615 (Vorjahr: 522).

3. Risiko- und Chancenbericht

3.1 Risikomanagement

Das Risikomanagement ist in der Aufbau- und Ablauforganisation verankert. Der Vorstand der ECC trägt die Gesamtverantwortung für die Formulierung und Umsetzung der Risikostrategie. Diese setzt den Rahmen für die Gestaltung des Risikomanagementsystems der ECC. Deren Detailausgestaltung richtet sich nach den Anforderungen der europäischen Regulierung für OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Verordnung (EU) 648/2012, EMIR) sowie den ergänzenden technischen Standards gemäß delegierter Verordnung 153/2013.

Das Risikomanagementsystem ist in sämtlichen Planungs-, Controlling- und Berichterstattungssystemen integriert. Wesentlicher Bestandteil des Risikomanagementsystems sind auch die 2nd Line Abteilungen (z. B. Compliance und Risikocontrolling) sowie die 3rd Line (Interne Revision). Basis für das Risikomanagementsystem ist die systematische Identifikation, Bewertung, Mitigation, Dokumentation und Kommunikation von Risiken. Entsprechende Grundsätze, Prozesse und Verantwortlichkeiten sind in der internen schriftlich fixierten Ordnung geregelt.

Die ECC verfügt über ein Risikokomitee gemäß der europäischen Regulierung für OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Verordnung (EU) 648/2012, EMIR) Artikel 28. Das Risikokomitee wird aus Vertretern von Clearingmitgliedern, Nicht-Clearingmitgliedern sowie unabhängigen Vertretern gebildet. Dieses Komitee berät den Vorstand der ECC bei Fragen der Risikosteuerung.

Risikokultur

Der Umgang mit Risiken und die Einhaltung der einschlägigen Compliance-Anforderungen gehören zu den zentralen Aufgaben eines Clearinghauses. Zu den zentralen Werten der ECC, wie Kundenorientierung, Respekt, Vertrauenswürdigkeit und vorausschauendes Denken, gehört auch der Anspruch, dass alle Mitarbeitenden und Führungskräfte risikobewusst und integer handeln. Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der ECC einen Verhaltenskodex beschlossen. Zudem werden dedizierte Schulungen zu den Themen Sicherheit, Compliance und Risiko durchgeführt. Ferner dürfen Zielvereinbarungen keinen Anreiz schaffen, um unkontrollierte Risiken einzugehen. Für die Bereiche Interne Revision und die Kontrollfunktionen, wie Risikocontrolling, Informationssicherheit und Compliance, werden Incentivierungen und die Vergütung nicht von der finanziellen Leistung des Unternehmens beeinflusst.

Die ECC orientiert sich an den Leitlinien des Financial Stability Boards zu Risikokultur.

Risikomanagementsystem und -steuerung

Die ECC führt eine jährliche Risikoinventur durch, um Risiken zu identifizieren und deren Wesentlichkeit zu bewerten. Die Risikoinventur umfasst dabei auch alle risikorelevanten Belange der ECC Lux. Die ECC unterscheidet zwischen finanziellen Risiken, operationellen Risiken, Geschäftsrisiken und den Pensionsrisiken. Bei den finanziellen Risiken erfolgt eine Unterscheidung in Adressausfallrisiken, Liquiditätsrisiken und Markpreisrisiken.

Die ECC behandelt die folgenden Risiken als wesentliche Risiken:

Adressausfallrisiko (als Teil der finanziellen Risiken)

Liquiditätsrisiken (als Teil der finanziellen Risiken)

Marktpreisrisiken (als Teil der finanziellen Risiken)

Operationelle Risiken

Geschäftsrisiken

Die wesentlichen Risiken ergeben sich aus der speziellen Tätigkeit der ECC als zentraler Kontrahent. Die ECC unterscheidet in der Risikosteuerung zwischen Risiken, die sich direkt aus dem Clearinggeschäft ergeben (Risiken, die durch den mehrstufigen Risiko-Wasserfall der ECC abgedeckt sind) sowie sonstigen Risiken.

Der Umgang mit den identifizierten Risiken erfolgt innerhalb des definierten Risikoappetits durch Anwendung von verschiedenen Managementstrategien als Teil des laufenden Risikomanagementprozesses je nach Entscheidung des Vorstands bzw. innerhalb vergebener Kompetenzen:

Risikoreduktion, d. h. Maßnahmen zur Verringerung von Eintrittshöhe oder Wahrscheinlichkeit des Risikos

Risikotransfer, d. h. Überwälzung auf Versicherungen oder Drittparteien im Rahmen von Haftungsregelungen

Risikovermeidung z. B. durch Anpassung der Geschäftsstrategie

Risikoakzeptanz, d. h. das bewusste Eingehen von Risiken und ihre permanente Überwachung und Steuerung

Generell strebt die ECC hierbei soweit möglich eine Mitigation hoher Risiken an, während geringe Risiken, welche sich nicht wirtschaftlich reduzieren lassen, tendenziell akzeptiert werden. Details zur Steuerung der wesentlichen Risiken finden sich in den folgenden Absätzen unter den Ausführungen zu den Teilrisikostrategien.

Der Vorstand informiert sich laufend über die Risikosituation und die Angemessenheit der getroffenen Maßnahmen. Quartalsweise erfolgt zudem eine Berichterstattung an den Aufsichtsrat. Für wesentliche Veränderungen der Risikolage besteht darüber hinaus eine Ad-hoc-Reporting-Pflicht.

Risikoappetit

Der Risikoappetit ist das Risikoniveau, das eine Organisation bereit ist, bei der Verfolgung ihrer Ziele einzugehen, bevor Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos als notwendig erachtet werden. Der Risikoappetit soll die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicherstellen. Um dies zu gewährleisten, müssen geeignete Maßnahmen (Kontrollen und Maßnahmen zur Schadensbegrenzung usw.) getroffen werden.

Das Risikoappetit-Rahmenwerk umfasst die Instrumente und Konzepte, die verwendet werden, um Risiken zu managen. Ziel ist es, Risiken kontinuierlich überwachen zu können und somit die Risiken entsprechend der Risikobereitschaft zu steuern. Der Risikoappetit der ECC umfasst sowohl eine risikoartenspezifische als auch eine risikoartenübergreifende Perspektive. Extreme Bedingungen, Ereignisse und Ergebnisse werden hierbei berücksichtigt und um qualitative Faktoren ergänzt. Der Risikoappetit spiegelt mögliche Auswirkungen auf die Ertragslage, die Kapitalausstattung und die Liquiditäts-/Refinanzierungssituation wider. Auch die Auswirkungen von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken (ESG) werden bei der Bestimmung des Risikoappetits explizit berücksichtigt.

Der Risikoappetit wird durch die vom Vorstand festgelegten (Risiko-)Richtlinien und Verfahren definiert. Zur Steuerung und Überwachung werden sowohl aggregierte (risikoartenübergreifende) als auch zusätzliche risikoartenspezifische Risikoindikatoren (Frühwarnindikatoren) definiert. Ziel der Frühwarnindikatoren ist es, die Entwicklung des Risikoprofils der ECC laufend zu beurteilen. Sie werden über die als wesentlich in der Risikostrategie definierten Risiken bestimmt und regelmäßig überwacht und mindestens vierteljährlich an den Vorstand und Aufsichtsrat gemeldet.

Einhaltung ökonomischer Kapitalvorgaben

Der ökonomische Kapitalbedarf basiert auf einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent und unter Berücksichtigung eines Risikohorizonts von einem Jahr. Diversifikationseffekte zwischen den einzelnen Risikoarten bleiben bei der ökonomischen Risikoquantifizierung unberücksichtigt.

Die ECC strebt eine maximale Auslastung von 85 Prozent für das Verhältnis von Risikodeckungsmasse und ökonomischen Gesamtrisiko an. Die Risikodeckungsmasse entspricht dabei dem Risikodeckungspotenzial (Eigenkapital der ECC) abzüglich der für die Deckung des geclearten Geschäftes zur Verlustabsorption bereitstehenden Mittel in Form des "Skin-in-the-Game".

Einhaltung regulatorischer Kapitalvorgaben

Auch die Risikokennzahlen gemäß EMIR sind für das Clearinghaus wesentliche Steuerungsgrößen. Die ECC muss jederzeit die Kapitalanforderungen gemäß EMIR Regulierung (EU) 648/2012 Artikel 16 in Verbindung mit der Verordnung 153/2013 für Abwicklungsrisiko, Operationelles Risiko, Ausfallrisiko, Marktpreisrisiko sowie Geschäftsrisiko einhalten.

Das zur Risikoabdeckung vorhandene Eigenkapital wird auf Basis des bilanziellen Eigenkapitals der ECC ermittelt. Per 31. Dezember 2023 lag das EMIR Eigenkapital bei 240.000 T€ (Vorjahr: 218.000 T€).

Potenzielle Verluste aus dem Ausfall von Clearingmitgliedern der ECC werden durch das mehrstufige Risikomanagementsystem der ECC abgedeckt. Für die Erfüllung der Anforderung aus Artikel 45 (4) der europäischen Regulierung für OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Verordnung (EU) 648/2012, EMIR) in Verbindung mit Artikel 35 der delegierten Verordnung 153/2013 hat die ECC zur Erfüllung der Anforderung an zugeordnete Eigenmittel eine zweckgebundene Gewinnrücklage gebildet, die auch als "Skin-in-the-Game" oder "Dedicated-own-Resources" bezeichnet wird. Diese Anforderungen sind im Geschäftsjahr 2023 gemäß der Verordnung über einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien (Verordnung (EU) 2021/23, CCPRRR) um die zusätzlichen Anforderungen an die zweckgebundenen Anforderungen erweitert worden. Das Volumen dieser gesamten Rücklage wird mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Im Geschäftsjahr 2023 wurde der zusätzlichen zweckgebundenen Rücklage (2nd-Skin-in-the-Game) ein Betrag in Höhe von 15.000 T€ zugeführt. Damit lagen die gesamten Dedicated-own-Resources per 31. Dezember 2023 bei insgesamt 50.000 T€. Über diese zweckgebundene Gewinnrücklage hinaus wird dieser Risikokategorie keine Risikodeckungsmasse gegenübergestellt.

Der notwendige regulatorische Kapitalbedarf für das Kreditrisiko, das heißt die nicht über das Margining-System abgedeckten Risiken, lagen gemäß den Vorgaben der delegierten Verordnung 152/2013 per Stichtag bei 3.073 T€ (Vorjahr 3.438 T€). Der gemäß genannter regulatorischer Quelle ermittelte Kapitalbedarf für das Marktrisiko der Fremdwährungsrisiken lag per Stichtag bei 524 T€ (Vorjahr 633 T€).

Für operationelle Risiken wird gemäß den Vorgaben der delegierten Verordnung 152/2013 ein Kapitalbedarf von 43.604 T€ (Vorjahr 33.281 T€) angesetzt.

Die Ermittlung des Kapitalbedarfs für die Geschäfts- (Business Risk) und Abwicklungsrisiken ("Wind down costs") erfolgt gemäß den Vorgaben der delegierten Verordnung 152/2013. Per Stichtag betrug der Kapitalaufwand für Geschäftsrisiken 44.791 T€ (Vorjahr 33.588 T€) und der Kapitalbedarf für die Abwicklung 44.791 T€ (Vorjahr 33.588 T€).

Die zur Risikodeckung vorhandene Risikodeckungsmasse wird in allen Fällen als ausreichend angesehen, um die erwarteten Risiken abzudecken und lag im gesamten Jahr über dem Zielwert von 120 Prozent.

Einhaltung von Liquiditätsanforderungen

Beim Liquiditätsrisiko wird zwischen dem Risiko aus dem Clearinggeschäft und sonstigen Risiken unterschieden. Aufgrund der Risikomessmethode erfordert das Clearinggeschäft eine separate Steuerung und ist nicht in den regulatorischen oder ökonomischen Kapitalanforderungen enthalten. Ziel der ECC ist, ihren Zahlungsverpflichtungen auch unter Stressbedingungen jederzeit bei Fälligkeit nachzukommen. Hierfür führt die ECC diverse Stresstests durch.

Risikoprofil

Ökonomischer Kapitalbedarf

Die folgende Tabelle zeigt die Gesamtrisikoposition der ECC, gemessen am ökonomischen Kapitalbedarf, berechnet für das Adressausfall-, Markt-, operationelles und Geschäftsrisiko für das Jahresende 2023 mit einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent und einem Risikohorizont von einem Jahr.

Gesamtrisikoposition, gemessen am ökonomischen Kapitalbedarf

in % 31.12. 2023 31.12. 2022
Adressausfallrisiko 0.7 1.1
Marktrisiko 0.6 0.7
Operationelles Risiko 98.7 98.2
Geschäftsrisiko 0.0 0.0
Summe 100 100
Auslastung der Risikodeckungsmasse 44 31

Regulatorischer Kapitalbedarf

Gemäß den Vorgaben der europäischen Regulierung für OTC Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Verordnung (EU) 648/2012, EMIR) ist die ECC verpflichtet, jederzeit ausreichend liquides Eigenkapital vorzuhalten, um die Kapitalanforderungen gemäß Artikel 16 der europäischen Regulierung einzuhalten. Unterschreitet das Verhältnis von Eigenkapital und Kapitalanforderungen die Schwelle von 110 Prozent, ist unverzüglich eine Anzeige an die zuständige Aufsicht abzugeben. Das Verhältnis zwischen Eigenkapital und Kapitalanforderungen lag zu den monatlichen Meldestichtagen (01/2023 bis 12/2023) zwischen 128 und 174 Prozent und damit stets über der Meldeschwelle von 110 Prozent.

Liquiditätsbedarf

Weiterhin hat die ECC gemäß Artikel 43 der europäischen Regulierung für OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Verordnung (EU) 648/2012, EMIR) ausreichend liquide finanzielle Ressourcen vorzuhalten, um den Ausfall der zwei Clearingmitglieder abzudecken, welche den größten Liquiditätsbedarf verursachen. Gemäß Artikel 44 dieser Regulierung stellt die ECC auf täglicher Basis die vorhandenen liquiden Ressourcen dem Liquiditätsbedarf gegenüber. Unterschreitet das Verhältnis zwischen liquiden Ressourcen und Liquiditätsbedarf die intern festgelegte Meldeschwelle ist einerseits der Vorstand unverzüglich zu informieren, andererseits sind Maßnahmen zur Stärkung der liquiden Ressourcen gemäß Liquiditätsplan zu ergreifen. Die täglichen Verhältniszahlen lagen zwischen 1.63 und 3.34 und damit jederzeit über dem aufsichtsrechtlich geforderten Mindestwert von 1.

3.2 Teilrisikostrategien zur Steuerung einzelner Risikoarten

Im Berichtsjahr sah die ECC die wesentlichen Risiken, die bei Eintritt relevante nachteilige Auswirkungen auf die ECC und ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können, in den folgenden Kategorien, wobei diese in absteigender Bedeutung aufgeführt sind.

Adressausfallrisiken

Da die ECC als zentraler Kontrahent zwischen Käufer- und Verkäufer tritt, trägt sie das Ausfallrisiko beider Seiten. Das Adressausfallrisiko stellt daher das wesentliche Risiko der ECC dar. Die Absicherung dieses Risikos ist gleichzeitig die Hauptaufgabe der ECC.

Die ECC strebt in Bezug auf Adressausfallrisiken im Clearinggeschäft an, dass die vorfinanzierten Mittel des Ausfall-Wasserfalls jederzeit den Ausfall der beiden größten Clearingmitglieder unter extremen aber plausiblen Marktbedingungen (mindestens 99,9 Prozent Konfidenzniveau) abdecken.

Bei Ausfall eines Clearingmitglieds wird die ECC die offenen Positionen des betreffenden Clearingmitglieds übertragen oder glattstellen und offene Verbindlichkeiten durch die finanziellen Mittel der verschiedenen Stufen des Ausfall-Wasserfalls ausgleichen. Bei der ECC selbst verbleibt das Risiko, dass die vorfinanzierten sowie zusätzlich zugesagten finanziellen Mittel des Ausfall-Wasserfalls nicht ausreichen. Teil der vorfinanzierten Mittel sind die von ECC zugeordneten Eigenmittel.

Risikostrategie der ECC ist, das Ausfallrisiko jederzeit innerhalb der maßgeblichen Konfidenzniveaus vollständig durch den Aufbau von Risikodeckungspotenzial (Lines of Defense) zu besichern. Die Lines of Defense bestehen aus den folgenden wesentlichen Komponenten:

Zulassungsbedingungen:

Als General- und Direct-Clearingmitglieder der ECC sind nur Institute mit Sitz in von der ECC akzeptierten Jurisdiktionen zugelassen, die über eine ausreichende finanzielle Stärke sowie die operationellen Einrichtungen zur Abwicklung des Clearinggeschäfts verfügen. Dies wird im Rahmen des Zulassungsprozesses geprüft sowie fortlaufend überwacht.

Als Direct Clearing Participant Clearingmitglied (DCP-Clearingmitglied) werden Unternehmen aus akzeptierten Jurisdiktionen zugelassen, die keine Lizenz als Institut haben. Solche Clearingmitglieder müssen dabei stets innerhalb von Pre-Trade Limits handeln, die sicherstellen, dass die vorhandenen Sicherheiten bei einem potenziellen Ausfall des DCP Clearingmitglieds Teilnehmers nicht überstiegen werden.

ECC akzeptiert keine natürlichen Personen als Clearingmitglieder.

Garantie durch Clearingmitglieder: Ein Clearingmitglied garantiert für alle Verpflichtungen der von ihm betreuten Kunden (d.h. Handelsteilnehmer, die keine Clearingmitglieder sind). Die Garantie umfasst Verpflichtungen der Kunden zur Stellung von Sicherheiten, der täglichen Zahlungen für Warenlieferungen oder der täglichen Gewinn- und Verlustrechnung.

Tägliche Gewinn- und Verlustverrechnung: Aufgelaufene Gewinne und Verluste aus Derivatepositionen sowie fällige Zahlbeträge aus Spotmarkttransaktionen werden täglich verrechnet und dem Clearingmitglied belastet oder gutgeschrieben.

Intraday Margin Calls: Die ECC überwacht die Risiken während der Geschäftszeiten in nahezu Echtzeit und führt Intraday Margin Calls durch, wenn das Risiko vorab festgelegte interne Schwellenwerte überschreitet.

Verfahren bei Ausfall eines Clearingmitglieds: Zum Schließen offener Positionen bei Ausfall eines Clearingmitglieds verfügt die ECC über effektive Verfahren zur Übertragung oder Glattstellung des Ausfallportfolios innerhalb von zwei Tagen nach Ausfall, bei gleichzeitigem Beibehalten aller regulären Clearing- und Settlementprozesse. Um die mit Ausfallereignissen verbundenen Rechtsrisiken zu minimieren, richtet sich ECC in den Ausfallverfahren und -instrumenten nach internationalen Standards und Best Practices. Dabei berücksichtigt ECC die Besonderheiten ihrer Geschäftsfelder. Speziell sollen die Übertragungs- und Glattstellungsverfahren:

Besonders segregierten Kunden den Transfer der Positionen und Vermögen zu vorher benannten Ersatz-Clearingmitgliedern anbieten

Starke Anreize für Clearingmitglieder bieten, ECC bei Durchführen der Ausfallverfahren zu unterstützen

Darauf zielen, die Positionen zu einem fairen Schätzer des aktuellen Marktpreises glattzustellen, wobei konzentrierte Positionen berücksichtigt werden

Die Risikomanagementkapazität der Clearingmitglieder und Auktionsteilnehmer berücksichtigen.

Vorfinanzierte Mittel des Ausfall-Wasserfalls nach EMIR:

Initial Margins: Initial Margins decken die potenziellen Verluste aus einer offenen Position mit einem Sicherheitsniveau von 99 Prozent bei einer vorgegebenen Haltedauer von mindestens 2 Tagen. Die erhaltenen Sicherheiten nach Sicherheitsabschlägen beliefen sich zum 31. Dezember 2023 auf 14.159,3 Mio. €.

Zugeordnete Eigenmittel der ECC: Die ECC hält jederzeit zugeordnete Eigenmittel mindestens in der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Höhe, welche Bestandteil des Ausfall-Wasserfalls sind. Die zugeordneten Eigenmittel werden genutzt, bevor die Clearingfonds Beiträge der nicht ausgefallenen Clearingmitgliedern genutzt werden. Zum 31. Dezember 2023 lagen die zugeordneten Eigenmittel der ECC bei 35 Mio. €.

Clearingfonds: Der Clearingfonds ist eine solidarische Sicherheitsleistung aller Clearingmitglieder. Der Clearingfonds der ECC hatte zum 31. Dezember 2023 ein Volumen nach Sicherheitsabschlägen von 1.243,5 Mio. €. Der Clearingfonds deckt potenzielle Verluste, die nicht durch die Initial Margins eines potenziell ausgefallenen Clearingmitglieds abgedeckt werden. Die Höhe des Clearingfonds wird auf Basis täglich durchgeführter Stresstests gemäß den Vorgaben aus EMIR ermittelt.

Zusätzliche zugeordnete Eigenmittel der ECC: Die ECC hält jederzeit zusätzliche zugeordnete Eigenmittel mindestens in der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Höhe. Diese werden genutzt, bevor ECC die Sanierungsinstrumente Sanierungsbarmittelabruf, Positionszuweisung oder Beteiligung an Investmentverlusten anwendet. Zum 31. Dezember 2023 lagen die zusätzlich zugeordneten Eigenmittel der ECC bei 15 Mio. €.

Anforderungen an Sicherheiten und Sicherheitsabschläge: Zur Deckung der Initial Margin und Clearingfondsanforderungen akzeptiert die ECC Barsicherheiten sowie hochliquide Wertpapiersicherheiten von Emittenten mit geringem Kreditrisiko und Emissionsrechte als Sicherheiten. Die Marktpreisschwankungen werden durch adäquate Sicherheitsabschläge abgedeckt. Die Sicherheiten werden mindestens täglich neu zu Marktwerten bewertet. Für die Deckung von Sicherheitsanforderungen an Spotmärkten werden auch Garantien bestimmter Aussteller mit geringem Kreditrisiko akzeptiert. Konzentrationsrisiken werden durch Vergabe von Konzentrationslimits gesteuert. Zur Vermeidung von Wrong-Way Risiken akzeptiert die ECC keine Instrumente, die sie selbst abwickelt (mit der Ausnahme von European Emission Allowances), sowie keine Sicherheiten von mit dem Sicherheitensteller verbundenen Unternehmen.

Sanierungsinstrumente:

Sanierungsbarmittelabruf zum Clearingfonds: Clearingmitglieder können im Falle eines Ausfalls eines oder mehrerer anderer Clearingmitglieder durch die ECC aufgefordert werden, zusätzliche Barmittel zum Clearingfonds bis zur Höhe ihres ursprünglichen Beitrags bereitzustellen. Der Betrag ist innerhalb einer sogenannten Cool-Down-Periode von maximal 3 Monaten auf das Dreifache des ursprünglichen Betrages begrenzt.

Freiwillig zusätzlich zugesagte Mittel der ECC: Fordert ECC von Clearing-Mitgliedern zusätzliche Barmittel an, stellt ECC zusätzliche Mittel zu den Zugeordneten Eigenmitteln pro-rata mit den zusätzlichen Barmitteln der Clearing-Mitglieder bis zu einer Höhe von 50 Mio. € bereit.

Positionszuweisung: Die ECC kann im Rahmen des Default-Managements, sofern nach Default-Auktionen Positionen nicht glattgestellt werden konnten, diese verbleibenden Positionen den Handelsteilnehmern zuteilen oder die Gegenpositionen schließen und somit die bei ECC verbleibenden Positionen schließen.

Verlustübernahme durch Muttergesellschaft: Die Muttergesellschaft der ECC, die European Energy Exchange AG, hat im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrages die Verpflichtung, entstehende Jahresfehlbeträge auszugleichen.

Eigene Mittel werden nur in Anlagen mit minimalem Kreditrisiko (z. B. als besicherte Anlage) und höchstmöglicher Liquidität angelegt. Geldsicherheiten, die der ECC in EURO zugehen, werden überwiegend auf dem Zentralbankkonto der Deutschen Bundesbank verwahrt. Die Clearingmitglieder, insbesondere die DCP-Clearingmitglieder können Geldsicherheiten auch in Fremdwährung stellen. Anlageverluste bezogen auf Währungen, für die die ECC keinen Zugang zu Zentralbanken hat, werden anteilig von der ECC und von denjenigen Clearingmitgliedern getragen, die in der Währung aktiv sind, in der die Verluste entstanden sind (Pro-rata-Basis). Der maximale Betrag, den auf diese Weise jedes Clearingmitglied zu leisten hat, ist der Gesamtbetrag, der vom Clearingmitglied in bar in dieser Währung als Geldsicherheit bei der ECC hinterlegt wurde. Der maximale Betrag, der von der ECC zu leisten ist, beträgt 5 Mio. €. Darüber hinaus ist die ECC berechtigt, wenn für sie aufgrund eines Investmentverlustes der Sanierungsfall eintritt, von den Clearingmitgliedern einen anteiligen Betrag zur Deckung dieses Investmentverlusts nach festgelegten Grundsätzen zu verlangen. Adressausfallrisiken, die nicht durch gecleartes Geschäft abgedeckt sind, müssen in die Quantifizierung des ökonomischen Kapitals einbezogen werden.

In Bezug auf Adressausfallrisiken aus sonstigem Geschäft setzt die ECC in Bezug auf Investmentrisiken den Risikoappetit durch ein Limit-Tableau fest. Das Limit-Tableau ist mit der Risikotragfähigkeit verbunden.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken können sowohl aus dem Clearinggeschäft als auch aus dem laufenden Geschäftsbetrieb entstehen.

Das wesentliche Liquiditätsrisiko aus dem Clearinggeschäft steuert die ECC gemäß den Anforderungen aus EMIR Artikel 44 in Verbindung mit der delegierten Verordnung 153/2013 durch:

das Vorhalten von liquiden Ressourcen, die mindestens den Liquiditätsbedarf bei gleichzeitigem Ausfall der zwei Clearingmitglieder, welche den größten Liquiditätsbedarf in extremen aber plausiblen Marktbedingungen erzeugen (Stresstest), abdecken sowie

hohe Anforderungen an die Liquidierbarkeit von zu stellenden Sicherheiten,

angemessene Sicherheitsabschläge aufgestellte Sicherheiten,

das Vorhalten von Linien bei verschiedenen Instituten sowie den Zugang zum Innertageskredit der Bundesbank,

Die Möglichkeit einen Mindestanteil von Barsicherheiten an der Gesamtsumme der zu stellenden Sicherheiten anzufordern.

Gemäß Artikel 44 der europäischen Regulierung für OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (Verordnung (EU) 648/2012, EMIR) stellt die ECC auf täglicher Basis die vorhandenen liquiden Ressourcen dem Liquiditätsbedarf gegenüber. Unterschreitet das Verhältnis zwischen liquiden Ressourcen und Liquiditätsbedarf die intern festgelegte Meldeschwelle, ist einerseits der Vorstand unverzüglich zu informieren, andererseits sind Maßnahmen zur Stärkung der liquiden Ressourcen gemäß Liquiditätsplan zu ergreifen.

Zudem werden die potenziellen Quellen für Liquiditätsrisiken im quartalsweise aktualisierten Liquiditätsplan erfasst und dem Vorstand zur Kenntnis gebracht.

Für die Abwicklung des laufenden Geschäfts ist das Ziel der Risikostrategie der ECC, durch die Anlagepolitik Fristeninkongruenzen in der Bilanz zu vermeiden. Der Finanzierungsbedarf für laufende Aufwendungen (inkl. Ausschüttungen) und Investitionen wird im Rahmen der Mittelfristplanung geplant und gedeckt. Etwaige ungeplante Finanzierungslücken - i. W. aus steuerlichen Sachverhalten - werden durch das Vorhalten von Liquiditätsreserven geschlossen.

Das Liquiditätsrisiko wird anhand einer rollierenden 12-Monats-Liquiditätsvorschau,

der Analyse der Geschäftsrisiken mit Hilfe von verschiedenen Szenarien der Geschäftsentwicklung (welche durch den angenommenen Wegfall der Mittelzuflüsse in Form von Transaktionsentgelten auf die Liquidität wirken) sowie

der erwarteten Wind-Down-Periode (Überlebensdauer der ECC in Monaten bei Wegfall aller Mittelzuflüsse, was einen Reverse Stresstest darstellt)

überwacht und berichtet. In der Steuerung der Liquiditätsrisiken aus sonstigem Geschäft erfolgt eine Stressrisikobetrachtung anhand von Szenarien für zukünftige Erträge und Kosten.

Aufgrund der dargestellten Risikosteuerungsmethoden wird das verbleibende Nettorisiko aus Liquiditätsrisiken im laufenden Geschäft für die ECC als sehr gering eingeschätzt.

Marktpreisrisiken

Da die Positionen im Clearinggeschäft grundsätzlich geschlossen sind, besteht im Clearinggeschäft kein Marktpreisrisiko.

Aufgrund der Geschäftsaktivitäten und der konservativen Anlagepolitik der ECC ist das Zinsrisiko gering.

Die ECC hält nur begrenzte offene Währungspositionen und ist bestrebt, alle größeren offenen Währungspositionen abzusichern.

Operationelle Risiken

Operationelle Risiken können aus unzureichenden oder fehlerhaften Systemen und internen Prozessen, aus menschlichem oder technischem Versagen, aus unzureichenden oder fehlerhaften externen Prozessen, aus Schäden an Sachwerten und aus rechtlichen Risiken resultieren, die sich aus der Nichteinhaltung oder nicht angemessenen Einhaltung neuer oder bestehender Gesetze, Vorschriften und vertraglichen Verpflichtungen ergeben können.

Die ECC hat verschiedene Instrumente zur Steuerung operationeller Risiken implementiert. Interne Schäden und wesentliche Vorfälle werden strukturiert erfasst, analysiert und regelmäßig an den Vorstand berichtet. Darüber hinaus werden potenzielle Risiken im Rahmen des jährlichen Überprüfungsprozesses der operationellen Risikoszenarien bewertet. Ziel der Bewertung ist, alle wesentlichen zukünftigen Risiken für die ECC zu erfassen. Dies geschieht durch die Befragung von Experten, durch die Nutzung relevanter externer und zusätzlicher Daten sowie durch die strukturierte Überführung aller identifizierten Sachverhalte in ein operationelles Risikoszenario. Für jedes Szenario wird die Eintrittswahrscheinlichkeit des möglichen operationellen Risikoereignisses analysiert und eine mögliche finanzielle Auswirkung bewertet. Anhand von Szenarien werden dann relevante operationelle Risikokennzahlen für die Quantifizierung des ökonomischen Kapitals berechnet.

Die ECC ergreift dedizierte Maßnahmen, um ihr operationelles Risiko zu reduzieren. Ein wesentliches Ziel der Risikostrategie der ECC ist, dass operationelle Risiken durch weitgehende Automatisierung in Verbindung mit anerkannten Methoden der Systementwicklung, ausführlichen Testverfahren und das interne Kontrollsystem, minimiert werden. Die IT-Strategie legt u.a. die strategischen Eckpunkte der ECC hinsichtlich der Sicherheit und Verfügbarkeit von IT-Systemen fest. Das Informationssicherheitsmanagementsystem der ECC basiert auf den aus der Norm ISO/IEC 27001 abgeleiteten Zielen. Das Informationssicherheitsmanagementsystem dient der Implementierung von Maßnahmen, um Schäden als Folge von Informationssicherheitsrisiken zu vermeiden.

Die internen Kontrollen und Risikosteuerungsprozesse sind Teil des internen Kontrollsystems und werden von der internen und externen Revision regelmäßig überprüft.

Interne Prozesse sind in der "Schriftlich fixierten Ordnung" der ECC beschrieben. Sie enthält für alle wesentlichen Prozesse Verfahrensbeschreibungen und Kontrollhandlungen. Die Ausführung der Kontrollhandlungen wird dokumentiert, um die Wahrscheinlichkeit menschlicher Fehler zu reduzieren. Darüber hinaus besteht für die ECC ein umfassender Versicherungsschutz.

Die ECC ist Compliance Risiken z. B. aufgrund der Nichteinhaltung regulatorischer Anforderungen, Betrugsrisiken (z. B. Zahlungs- und Mehrwertsteuerbetrug), Datenschutz und Geldwäsche ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund hat die ECC ein umfassendes Compliance-Management-System etabliert.

Zur Meldung potenzieller oder tatsächlicher Verstöße gegen aufsichtsrechtliche oder regulatorische Vorschriften und ethische Standards dient das Hinweisgebersystem der ECC. Hier können Mitarbeiter Meldungen telefonisch oder direkt über das Hinweisgebersystem in Textform übermitteln. Die Anonymität der Hinweisgebenden ist grundsätzlich gewährleistet.

Die ECC hat zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung ein wirksames Risikomanagement eingerichtet welches eine Risikoanalyse nach § 5 Geldwäschegesetz sowie interne Sicherungsmaßnahmen nach § 6 Geldwäschegesetz umfasst. Die ECC verfügt über eine zentrale Stelle zur Einrichtung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen. Zudem werden alle Geschäftspartner der ECC laufend sowie - falls notwendig - ad hoc mit bekannten Sanktionslisten abgeglichen.

Sensible und schutzbedürftige Informationen werden bei ECC besonders geschützt. Weiterhin verfügt die ECC über Regelungen zur Bekämpfung von betrügerischem Handeln und Korruption.

Als Mitglied der Deutsche Börse Gruppe ist die ECC in die gruppenweite Datenschutzorganisation eingebunden. Die ECC kann somit auf umfangreiche Expertise zugreifen und Skaleneffekte heben. Erforderliche lokale Tätigkeiten werden durch den Datenschutzbeauftragten innerhalb der Compliance-Abteilung initiiert und gesteuert.

Die ECC hat eine Tax Compliance Funktion. Diese ist im Entscheidungsprozess fest integriert. Damit können wichtige Änderungen im Unternehmen frühzeitig steuerlich begleitet und Steuerrisiken unabhängig identifiziert werden. Das Hauptziel ist dabei, die Erfüllung von steuerlichen Pflichten systematisch und sicher zu gewähren.

Die ECC hat ein Business Continuity Management System eingerichtet, um die Auswirkungen von Störungen kritischer Geschäftsprozesse und Dienste zu minimieren. In diesem Rahmen sind klare Vorgehensweisen definiert, wie kritische Services, Prozesse und Ressourcen innerhalb vordefinierter Zeiträume nach einem Vorfall oder einer Krise wieder auf ein vordefiniertes Niveau gebracht werden können. Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit von Notfallplänen. Auf operativer Ebene sind ECC-Kernprozesse und -systeme als hochverfügbare Systeme mit parallelen Betriebsstrukturen und entsprechenden Failover-Mechanismen zwischen Geschäftsstandorten (z. B. Büros) und Verarbeitungsstandorten (z. B. Rechenzentren) ausgelegt.

Geschäftsrisiken

Die Einnahmen der ECC hängen im Wesentlichen vom Clearingvolumen ab. Das größte Geschäftsrisiko für die ECC sind daher Umsatzeinbußen aufgrund geringerer Clearingvolumina bei weitgehend unveränderten Kosten. Ziel der Risikostrategie der ECC ist, dieses Risiko anhand der zu erwartenden Gesamtkosten unter Abwägung fixer und variabler Kostenbestandteile zu minimieren. Die quantitativen Planungsziele werden in der Mittelfristplanung festgelegt, jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Zudem werden die Einnahmen gegenüber dem Budget bzw. der Prognose einem Stresstest unterzogen.

Darüber hinaus besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der ECC und der EEX, wonach die EEX zur Deckung eines Jahresfehlbetrags verpflichtet ist.

Konzentrationsrisiken

Neben dem Management der individuellen Risiken ist die Überwachung und Steuerung von Konzentrationsrisiken wesentlicher Bestandteil für die Gewährleistung der Stabilität des Clearinghauses. Konzentrationen hinsichtlich der Geschäftsaktivitäten im Clearing ergeben sich aus dem Geschäftsmodell und dem damit verbundenen hohen Anteil europäischer Banken unter den Clearingmitgliedern der ECC.

Risiken aus energie- und klimapolitischen Entwicklungen

Da sich im Jahr 2023 die Situation an den Energiemärkten im Vergleich zum Vorjahr deutlich entspannt hat, gab es keine neuen, kurzfristigen Marktinterventionen. Ein Teil der im Jahr 2022 eingeführten Krisenmaßnahmen zur Energiesicherheit und zur Eindämmung von Energiepreisen und Volatilität, wie die Erlösabschöpfung von "Zufallsgewinnen" im Strommarkt, sind ausgelaufen. Andere Notmaßnahmen, wie der Preisdeckel im Großhandelsmarkt für Erdgas (Marktkorrekturmechanismus) und die EU-Plattform für den gemeinsamen Einkauf von Erdgas (Aggregate EU), wurden hingegen verlängert. Hinzu kommt, dass die Aggregate EU-Plattform auf den Import von Wasserstoff ausgeweitet wird. Damit bestätigt sich das Risiko, dass einmal geschaffene institutionelle Strukturen auch über die eigentliche Krisensituation hinaus Bestand haben und in Wettbewerb zu privatwirtschaftlichen und marktbasierten Initiativen treten.

Neben den Notfallmaßnahmen gab es politische Initiativen für eine grundlegende Reform des Strommarktdesigns auf europäischer und nationaler Ebene. Im Frühjahr 2023 legte die EU-Kommission ihre Legislativvorschläge für die sogenannte European Market Design-Reform (EMD) vor, die bis Ende des Jahres den europäischen Gesetzgebungsprozess durchlief. Di EMD-Reform stellt Grundsätze wie die grenzkostenbasierte Preisbildung (Merit-Order-Prinzip) nicht in Frage. Allerdings birgt die Reform das Risiko einer "stillen Revolution" mit Blick auf die zukünftige Rolle der Energiebörsen im Energiemarkt.

Im Spotmarkt betrifft das die beabsichtigte Implementierung einer sogenannten Single Legal Entity (SLE) für den Betrieb der europäischen Marktkopplung sowie das vorgeschlagene komplette Verbot lokaler Strom Spotmärkte außerhalb des regulierten Regimes der europäischen Day-Ahead- und Intraday-Marktkopplungen. Zwar wurden in den finalen politischen Verhandlungen im Dezember 2023 Referenzen dazu aus dem Entwurfstext entfernt, es ist aber zu erwarten, dass das Thema in der anstehenden Überarbeitung der Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement im Strommarkt (CACM 2.0) erneut aufgegriffen wird.

Weiterhin möchte die EU-Kommission und die europäische Energieregulierungsbehörde ACER stärkeren Einfluss auf die Gestaltung des Strom Terminmarktes nehmen. Daher enthält der EMD-Vorschlag die Einführung sogenannter virtueller Hubs, um die Liquidität vor allem kleinerer Strommärkte zu bündeln. Problematisch ist hierbei die Verbindung des Terminhandels mit dem regulierten Bereich der langfristigen grenzüberschreitenden Kapazitätsvergabe durch die Übertragungsnetzbetreiber. Hinzu kommt, dass bereits heute grenzüberschreitende Absicherungsgeschäfte über sogenannte Spread-Produkte an den Terminmärkten der EEX erfolgen, zukünftig allerdings in Frage gestellt würden. Ähnlich wie im Bereich Spotmarktkopplung bestünde dann auch im Terminmarkt das Risiko einer zunehmenden Zentralisierung zum Nachteil wettbewerbsorientierter und innovationsfördernder Ansätze aus dem Markt.

Schließlich sind noch Regelungen zur Förderung von erneuerbaren Energien über zweiseitige Differenzverträge (CfD) und ein neuer Rahmen für langfristige Strombezugsverträge (PPA) von Relevanz. Deren Ausgestaltung und Nutzung haben Einfluss auf das Maß mit welchem Marktakteure zukünftig Risikomanagement über die Terminmärkte der EEX Group durchführen.

Auf nationaler Ebene sind für die EEX Group vor allem die in Deutschland im Rahmen der "Plattform klimaneutrales Stromsystem" (PKNS) stattfindenden Diskussionen sowie die Marktdesignreform "REMA" in Großbritannien von Bedeutung. In Deutschland wurden zunächst in einem offenen Dialogverfahren verschiedene Fragestellungen und Lösungsoptionen diskutiert, ohne dass es bisher konkrete Richtungsentscheidungen gibt. In Großbritannien ist der Prozess weiter fortgeschritten und die Regierung konsultierte bereits konkrete Vorschläge zur Änderung der Marktordnung. Relevant sind vor allem die mögliche Abkehr vom zonalen Marktmodell hin zu einem Strommarkt mit Standortpreisen (Locational Marginal Pricing, LMP) und eine Änderung der Dispatch-Vereinbarungen weg von dezentralen Kraftwerkseinsatzentscheidungen der Marktteilnehmer hin zu einer zentralen Einsatzentscheidung durch den Netzbetreiber. Solche Änderungen können zu einer fundamentalen Veränderung des Marktdesigns mit Risiken für die Marktliquidität und letztlich auch für die Rolle und Funktionsweise von Energiebörsen führen, falls die britische Marktdesignreform umgesetzt und perspektivisch zu einer Blaupause auch für die EU-Strommärkte würde.

Auch für den Gasmarkt gab es im Jahr 2023 energiepolitische Weichenstellungen mit einer politischen Einigung über das EU-Paket zur Dekarbonisierung der Gas- und Wasserstoffmärkte. Die Regelungen sehen Änderungen zur Planung von Netzinfrastruktur von Gas sowie Wasserstoff vor und ergänzen Zertifizierungsvorgaben für erneuerbare Gase und Wasserstoff aus der EU-Erneuerbaren-Richtlinie. Für Europa ist ein Marktdesign für Wasserstoff vorgesehen, welches im Zusammenspiel mit den Zertifizierungsvorgaben und den Unterstützungsschemata die Weichen für eine europäische Wasserstoffwirtschaft stellen soll, gleichzeitig jedoch das Risiko der Überregulierung birgt und einen international wettbewerbsfähigen Wasserstoffmarkt behindern könnte.

Im Rahmen der EMD-Reform ist im Jahr 2023 auch die EU-Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiemarktes (REMIT) einer Überarbeitung unterzogen worden. Ziel ist, eine potenzielle Marktmanipulation auf den europäischen Energiegroßhandelsmärkten noch wirksamer zu verhindern und dadurch das Vertrauen in die Energiemärkte zu stärken. Die getroffene politische Vereinbarung enthält viele neue Befugnisse für ACER, einschließlich der Aufsicht über Energiederivate, die als Finanzinstrumente eingestuft werden und bisher unter die für Finanzdienstleistungen spezifische Marktmissbrauchsverordnung (MAR) fallen. Das bedeutet, dass der Handel mit Energiederivaten künftig zwei Marktmissbrauchsrahmen, MAR und REMIT, und damit der Aufsicht der Finanz- und Energieregulierungsbehörden unterliegt. Zudem spielt die vorgesehene Drittstaatenregelung eine wichtige Rolle. Zwar wird es wohl nicht nötig sein, dass Handelsteilnehmer aus dem Nicht-EU-Ausland einen eigenen Sitz innerhalb der Staatengemeinschaft schaffen müssen, sondern dass es nur eine Verpflichtung zu einem Repräsentanten in der EU geben wird. Dennoch stellen diese Regelungen eine Handelsbarriere für Nicht-EU-Akteure dar und beeinträchtigen die Attraktivität europäischer Handelsplätze im internationalen Vergleich. Zusätzliche Risiken entstehen aus der Verpflichtung für die Marktüberwachungsstellen der Börsen, auch die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten von Insiderinformationen durch die Marktteilnehmer zu beaufsichtigen. Verkürzte Meldungspflichten von Verdachtsfällen erhöhen den Aufwand weiter.

Des Weiteren führt in Deutschland im Bereich Klimaschutz das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November 2023 zur Nicht-Verfassungsmäßigkeit der Finanzierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) und des Klima- und Transformationsfonds (KTF) dazu, dass die Finanzierung einzelner Klimaschutzmaßnahmen in Frage gestellt wird. Einerseits führt der im Dezember 2023 politisch beschlossener Anstieg der CO 2 -Bepreisung (Brennstoffemissionshandelsgesetzes, BEHG) zu einer Erhöhung der Staatseinnahmen, andererseits folgt aus der steigenden Kostenbelastung bei Unternehmen und Verbrauchern ein Risiko hinsichtlich der Akzeptanz der CO 2 -Bepreisung im Allgemeinen und des Emissionshandels im Besonderen.

Risiken aus finanzmarktpolitischen Entwicklungen

Vor dem Hintergrund der Energiekrise wurde die laufende Überprüfung der europäischen Finanzmarkt-Gesetzgebung MiFID II Gegenstand politischer Diskussionen im Europäischen Parlament mit Vorschlägen in Bezug auf den Handel von Rohstoffderivaten. Diese Vorschläge reichten von einer Befugnis für die europäische Wertpapieraufsicht ESMA zur Einstellung des Handels bis hin zur Wiedereinführung von Positionslimits für jedes einzelne Warenderivat und einer 30-tägigen Haltefrist für Warenderivate. Die gesetzgebenden EU-Organe einigten sich schließlich darauf, zunächst auf unmittelbare Änderungen zu verzichten, jedoch eine weitere Überprüfung der Regelung für Warenderivate im Zeitraum 2024 bis 2025 vorzusehen. In diesem Zusammenhang wird der bevorstehenden Europawahl 2024 und der daraus resultierenden neuen EU-Kommission große Bedeutung zukommen. Dabei liegt der Fokus auf den Erwartungen an künftige Überprüfungen.

Im Bereich Clearing fanden im Jahr 2023 intensive Diskussionen des Europäischen Parlaments sowie des Europäischen Rats zum Legislativ-Vorschlag der Europäischen Kommission zur Aktualisierung der EMIR-Regulierung (EMIR 3.0) statt. Es bleibt abzuwarten, inwiefern die geplanten Vereinfachungen der aufsichtsrechtlichen Vorgaben bei der Einführung neuer Produkte oder der Änderung an Clearingmodellen final vereinbart werden, um insbesondere gegenüber nicht-europäischen zentralen Gegenparteien wettbewerbsfähig zu bleiben. Absehbare Änderungen bei der Aufsichtspraxis dieser Gegenparteien sowie den Zugangskriterien für Clearingteilnehmer werden zu einem Implementierungsaufwand bei der ECC führen. Im Rahmen der geplanten Erweiterung des Katalogs zu akzeptierender Sicherheiten besteht das Risiko, dass die operative Umsetzung im Clearingmodell der ECC mit Clearingmitgliedern und Nicht-Clearingmitgliedern im Vergleich zu anderen CCP-Modellen komplexer und somit zeitaufwendiger wird.

Sonstige Risiken aus politischen Entwicklungen

Die Resilienz kritischer Infrastruktur gegenüber externen Angriffen beispielsweise durch Cyberangriffe oder unerlaubtes physisches Eindringen stand auch im Jahr 2023 im Fokus der Gesetzgebung sowie der Aufsichtsbehörden. Nachdem die ECC unter den Anwendungsbereich der Verordnung zu Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) fällt, wird mit dem sogenannten KRITIS-Dachgesetz die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz kritischer Einrichtungen (EU RCE-Directive |EU 2022/2557) implementiert. Die Verpflichtung zur Erstellung von Resilienzplänen sowie Vorschriften für kritische Anlagen greifen mit Ablauf der Umsetzungsfrist spätestens ab dem 01.01.2026.

Durch die 2023 in Kraft getretene Regulierung "Digital Operational Resilience Act" (DORA) werden Anforderungen und Standards im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für den Finanzsektor festgelegt. Die im Jahr 2023 begonnene Arbeit an Standards für das Berichtswesen von Zwischenfällen, die Harmonisierung der Aufsicht oder auch die Auslagerung von kritischen oder wichtigen Funktionen werden zu entsprechenden Umsetzungsaufwänden führen, um die Einhaltung der Verordnung ab 2025 sicherzustellen. In diesem Zuge haben die EEX und die ECC 2023 eine Cyberresilienzstrategy eingeführt, welche der kontinuierlichen Verbesserung im Bereich Cybersecurity und Cyberresilienz dienen soll.

Darüber hinaus fällt die EEX Group über ihre Zugehörigkeit zur Gruppe Deutsche Börse in den Anwendungsbereich der globalen Mindeststeuer. Erster Veranlagungszeitraum der Mindeststeuer ist das Geschäftsjahr 2024. Insofern werden im Jahresabschluss 2023 weder Steuerzahlungen noch Steuerrückstellungen ausgewiesen. Für das Jahr 2024 ermittelt die Gruppe Deutsche Börse die fälligen Mindeststeuern auf Basis der temporären Erleichterungsvorschriften, den sogenannten Safe Harbour Rules. Dies führt dazu, dass die Gruppe Deutsche Börse im Jahr 2024 voraussichtlich nur in der Schweiz zur Mindeststeuer veranlagt wird. Der EEX Group würden in diesem Fall lediglich unwesentliche Steueraufwendungen entstehen.

3.3 Darstellung der wesentlichen Chancen

Das Management von Chancen erfolgt im Rahmen des strategischen Managements, der Unternehmensentwicklung sowie des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. In diesem Rahmen werden Gelegenheiten für technologische Weiterentwicklungen, neue Preisstrategien oder potenzielle Partnerschaften identifiziert. Die Priorisierung der Vorhaben erfolgt unter anderem in der institutionalisierten Strategiediskussion und als Teil des Planungsprozesses. Dabei wird der Mehrwert aus der Perspektive der Kunden genauso berücksichtigt wie die strategischen Ziele und die verfügbaren Ressourcen. Wesentliche Chancen zeichnen sich durch einen signifikanten Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus und werden folglich während der Phase der Priorisierung regelmäßig auch einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterzogen.

Wesentliche Chancen mit einem langfristigen Einfluss auf den geschäftlichen Erfolg der ECC werden hauptsächlich durch Investitionen in strukturelles Wachstum gehoben. Gleichzeitig profitiert die ECC auch von exogenen (makro-) ökonomischen, politischen, und gesellschaftlichen Faktoren, die sich positiv auf die bestehende Geschäftstätigkeit auswirken. So erwartet die ECC, dass sich der Trend in europäischen Strom- und Gasmärkten vom bilateralen OTC-Markt hin zum geclearten börsengehandelten Markt weiter fortsetzen wird. In vielen regionalen Märkten bzw. Asset-Klassen hat sich diese Entwicklung bereits vollzogen, während in einigen Märkten noch ein signifikanter Teil des Handelsvolumens ungecleart OTC gehandelt wird.

Die Entwicklungen an den europäischen Strom- und Gasmärkten (hohe Volatilität, begrenzte Kreditlinien, Gefahr von Ausfällen bei Lieferanten) in den letzten Jahren haben viele Handelsteilnehmer dazu veranlasst, zum Clearing über einen zentralen Kontrahenten zu wechseln. Durch den damit verbundenen anhaltenden Anstieg der Teilnehmerzahlen an den Partnerbörsen ergeben sich für die ECC zukünftige Wachstumspotenziale. Vor allem Handelsteilnehmer mit automatisierten Handelslösungen (sogenannte Algo-Trader) tragen in einem zunehmenden Maße zu einem spürbaren Marktwachstum bei. Damit sich diese Entwicklung auch in Zukunft fortsetzt, ist es wichtig, ein effizientes Sicherheitenmanagement für die Kunden zu ermöglichen.

Des Weiteren ergeben sich für ECC Chancen aus politischen und gesellschaftlichen Bestrebungen für eine Dekarbonisierung der Wirtschaft. Das europäische "Fit for 55"-Programm als zentrales Maßnahmenpaket des European Green Deal beispielsweise stärkt das europäische Emissionshandelssystem (ETS) und bestätigt es als marktbasiertes Leitinstrument der EU-Klimapolitik. Der aktuelle Trend zu Nachhaltigkeit wird außerdem durch die freiwillige Auferlegung von Nachhaltigkeitszielen von Wirtschaftsakteuren sowie durch den sich gegenseitig verstärkenden Druck aus gesellschaftlichen Bewegungen und Anforderungen von Investoren befeuert. Aufgrund ihrer in den vergangenen Jahren erarbeiteten Position auf den Umweltmärkten erwartet die ECC wachsende Einnahmen aus dem Clearing im europäischen sowie nationalen Zertifikatehandel (z. B. nEHS in Deutschland für die Sektoren Verkehr und Wärme).

Die Ausweitung der aktuellen Clearingdienstleistungen u.a. auf andere Länder und oder die Anpassung der operativen Prozesse an lokale Geschäftszeiten können den Zugang neuer Clearingmitglieder und Handelsteilnehmer deutlich vereinfachen und die ECC im globalen Clearinggeschäft besser positionieren. Darüber hinaus ergeben sich Chancen aus der Ausweitung der von ECC akzeptierten Sicherheiten sowie weiterer Währungen für das Margining bzw. das Cash Settlement und aus der Erweiterung - und wo möglich Vereinfachung - der Zugangsvoraussetzungen zum Clearing. Ein Fokus liegt dabei auf dem Senken von Markteintrittshürden für kleinere und mittlere Handelsteilnehmer im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Direct Clearing Participant Models.

Die Positionierung der ECC als führendes Clearinghaus für Commodities mit einem integrierten Geschäftsmodell (integriertes Clearing) eröffnet die Chance, bislang nicht an die ECC angeschlossene Börsen als neue Kooperationspartner zu gewinnen. Hierfür ist entscheidend, die Skalierbarkeit und Effizienz der Risikomanagement- und Abwicklungssysteme der ECC stetig zu verbessern. Einen wesentlichen Vorteil bietet das Clearingmodell der ECC insbesondere für Handelsteilnehmer, die an mehreren Handelsplätzen aktiv sind, und signifikante Kosteneinsparungen erzielen können, wenn entgegengesetzte Positionen bei der Berechnung der zu hinterlegenden Sicherheiten angerechnet (Cross-Margining), Zahlungsströme synchronisiert (Payment-Netting) sowie operative Kosten gesenkt werden. Clearing-Kooperationen bieten außerdem die Chance, den Weg für vertiefte Kooperationsmodelle auf EEX-Gruppenebene zu ebnen, sei es durch die Ausweitung der für Dritte angebotenen Dienstleistungen (z. B. Reporting, Handel, Technologie) oder durch eine weitere Integration auf Unternehmensebene.

3.4 Gesamtaussage zur Risiko- und Chancensituation

Insgesamt sieht sich die ECC angesichts des Partnerbörsenansatzes und der diversifizierten Erlösstruktur sowie ihrer Ertragskraft und finanziellen Stabilität gut aufgestellt, um ihre angestrebten finanziellen Ziele zu erreichen und ihre Marktposition weiter zu stärken. Der Vorstand ist zuversichtlich, dass durch das etablierte Risiko- und Chancenmanagementsystem im Unternehmen Risiken und Chancen auch in Zukunft frühzeitig erkannt werden und damit der aktuell bestehenden Risikosituation erfolgreich begegnet werden kann sowie Chancenpotenziale genutzt werden können.

4. Prognosebericht

4.1 Prognose für das Geschäftsjahr 2024

Der Prognosebericht beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der ECC AG im Geschäftsjahr 2024. Er enthält Aussagen und Informationen über Vorgänge, die in der Zukunft liegen, und beruht auf gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung für ihn verfügbar waren. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Es wird keine Verpflichtung zur Aktualisierung der im vorliegenden Bericht getätigten zukunftsgerichteten Aussagen übernommen. Die unten angeführten Prognosen basieren im Wesentlichen auf folgenden Annahmen zum wirtschaftlichen, regulatorischen und wettbewerblichen Umfeld im Jahr 2024:

Die makroökonomischen Auswirkungen der militärischen Invasion der Ukraine durch Russland sind weitgehend abgefedert. Dies äußert sich insbesondere in sich stabilisierenden Energiepreisen. Dennoch wird die Preisvolatilität mittelfristig auf einem höheren Niveau als vor dem Jahr 2022 bleiben.

Geopolitische Spannungen im Nahen Osten und der USA/China Konflikt stellen ein anspruchsvolles Marktumfeld dar. Die Konsequenzen auf das Geschäft der ECC AG sind begrenzt.

Potenzielle Änderungen im regulatorischen Umfeld fallen nicht zum Nachteil der ECC AG aus. Es kommt zu keiner Beeinträchtigung durch regulatorische Änderungen für Finanzmärkte.

Das durch veränderte Marktmechanismen, wie den Gas-Preisdeckel, geprägte Marktdesign wird keine materiellen negativen Konsequenzen auf das Geschäft der ECC AG haben. Allerdings wird mittelfristig mit einem negativen Effekt auf die Marktliquidität gerechnet.

Preisattacken seitens der Wettbewerber bleiben ohne nennenswerten Erfolg.

Wie bereits beschrieben konnte die ECC im Jahr 2023 erneut außerordentlich hohe Umsatzerlöse erwirtschaften. Für das folgende Geschäftsjahr 2024 wird, ausgehend von den in der Planungsphase 2023 getroffenen Annahmen mit einer stagnierenden wirtschaftlichen Lage und infolgedessen mit einem Rückgang der Umsatzerlöse um 6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gerechnet. Ausschlaggebend dafür sind leicht rückläufige Handels- und Clearingvolumina auf den Strom Terminmärkten in Europa sowie für Erdgas Europa. Zudem wird davon ausgegangen, der Netto-Zinsertrag, verglichen zum Vorjahr, rückläufig sein wird. Für das Provisionsergebnis wird insgesamt mit einem Rückgang um 2 Prozent geplant. Weiterhin wird auf Grund der Erweiterung des Produkt- und Serviceangebotes und der technischen Erreichbarkeit für die Kunden mit einem weitergehenden Wachstum der Anzahl an Handels- und Clearingteilnehmern gerechnet. Durch weiterhin erfolgreiche Personalarbeit wird zudem von einer leicht steigenden Arbeitnehmerzufriedenheit ausgegangen.

Bezogen auf die Kosten, geht die ECC von einer gleichbleibenden Kostenbasis für den Prognosezeitraum aus. Unter Berücksichtigung der geplanten Erlös- und Kostenentwicklungen ergibt sich für das Jahr 2024 ein rückläufiges Betriebsergebnis vor Steuern (EBT) um 8 Prozent im Vergleich zur Berichtsperiode. Dieses weist jedoch für den erweiterten Betrachtungszeitraum von 2021 bis 2024, unter Vernachlässigung der außerordentlich gute Jahre 2022 und 2023, weiterhin einen positiven Trend auf.

 

Leipzig, den 27. Februar 2024

Dr. Dr. Tobias Paulun, Vorstandsvorsitzender, CEO

Dr. Götz Dittrich, Vorstandsmitglied, COO

Dr. Clemens Völkert, Vorstandsmitglied, CRO

Jens Rick, Vorstandsmitglied, CIO

1 https://www.eex.com/de/eex-ag/part-of-eex-group
2 Umsätzerlöse stellen alle Nettoerlöse der ECC dar. Dazu zählen Provisionserträge, das Zinsergebnis sowie sonstige betriebliche Erträge.
3 Auf Grund der Darstellungsform können Rundungsdifferenzen auftreten.

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

der European Commodity Clearing AG, Leipzig

Aktivseite

31.12.2023
31.12.2023
1. Barreserve
Guthaben bei Zentralnotenbanken 14.165.530.463
darunter bei der Deutschen Bundesbank 14.165.530.463 € (Vorjahr: 35.002.197.321 €)
2. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 275.934.669
b) andere Forderungen 2.968.335 278.903.004
3. Forderungen an Kunden 49.746.545
4. Anteile an verbundenen Unternehmen 18.500
5. Treuhandvermögen 4.069.189.315
6. Immaterielle Anlagewerte
a) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.892.916
b) geleistete Anzahlungen 19.929 7.912.845
7. Sachanlagen 2.325
8. Sonstige Vermögensgegenstände 18.997.022
9. Rechnungsabgrenzungsposten 1.357.092
Summe der Aktiva 18.591.657.110
31.12.2022
31.12.2022
1. Barreserve
Guthaben bei Zentralnotenbanken 35.002.197.321
darunter bei der Deutschen Bundesbank 14.165.530.463 € (Vorjahr: 35.002.197.321 €)
2. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 100.524.477
b) andere Forderungen 5.860.366 106.384.843
3. Forderungen an Kunden 37.868.626
4. Anteile an verbundenen Unternehmen 18.500
5. Treuhandvermögen 4.914.443.256
6. Immaterielle Anlagewerte
a) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.657.025
b) geleistete Anzahlungen 10.834 9.667.859
7. Sachanlagen 5.637
8. Sonstige Vermögensgegenstände 21.085.944
9. Rechnungsabgrenzungsposten 1.581.926
Summe der Aktiva 40.093.253.912

Passivseite

31.12.2023
31.12.2023
31.12.2023
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 11.241.397.773 11.241.397.773
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) andere Verbindlichkeiten
aa) täglich fällig 2.892.796.285
ab) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 19.233.669 2.912.029.954 2.912.029.954
3. Treuhandverbindlichkeiten 4.069.189.315
4. Sonstige Verbindlichkeiten 108.310.257
5. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 27.062
b) andere Rückstellungen 20.702.750 20.729.812
6. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 1.015.227
b) Kapitalrücklage 178.365.643,76
c) Gewinnrücklagen
andere Gewinnrücklagen 60.619.129 240.000.000
Summe der Passiva 18.591.657.110
1. Eventualverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 1.626.870.297
2. Andere Verpflichtungen
Unwiderrufliche Kreditzusagen 4.001.852
31.12.2022
31.12.2022
31.12.2022
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 26.654.000.969 26.654.000.969
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) andere Verbindlichkeiten
aa) täglich fällig 8.223.210.358
ab) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 32.291.949 8.255.502.307 8.255.502.307
3. Treuhandverbindlichkeiten 4.914.443.256
4. Sonstige Verbindlichkeiten 33.451.396
5. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 23.216
b) andere Rückstellungen 17.832.767 17.855.983
6. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 1.015.227
b) Kapitalrücklage 171.365.644
c) Gewinnrücklagen
andere Gewinnrücklagen 45.619.129 45.619.129 218.000.000
Summe der Passiva 40.093.253.912
1. Eventualverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 3.668.538.939
2. Andere Verpflichtungen
Unwiderrufliche Kreditzusagen 2.728.211

Gewinn und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

der European Commodity Clearing AG, Leipzig

2023
2023
2023
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften
aa) davon aus Geschäften mit positiven Zinssätzen 524.025.481
ab) davon aus Geschäften mit negativen Zinssätzen 0 524.025.481 524.025.481
2. Zinsaufwendungen
a) davon aus Geschäften mit positiven Zinssätzen 459.637.452
b) davon aus Geschäften mit negativen Zinssätzen 0 459.637.452
3. Provisionserträge 153.642.076
4. Provisionsaufwendungen 3.993.032
5. Sonstige betriebliche Erträge 20.951.289
davon aus Währungsumrechnung 5.250.579 € (Vorjahr: 2.465.102 €)
6. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 28.179.053
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 4.906.365 33.085.418
darunter für Altersversorgung 2.740.458 € (Vorjahr: 2.250.320 €)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 40.297.281 73.382.699
7. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 1.767.421
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.165.542
davon aus Währungsumrechnung 5.984.761 € (Vorjahr: 4.955.483 €)
9. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung v. Rückstellungen im Kreditgeschäft 707
10. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 153.673.407
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0
12. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne -153.673.407
13. Jahresüberschuss 0
14. Entnahmen aus der Kapitalrücklage
15. Einstellungen in Gewinnrücklagen
16. Bilanzgewinn 0
2022
2022
2022
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften
aa) davon aus Geschäften mit positiven Zinssätzen 158.928.468
ab) davon aus Geschäften mit negativen Zinssätzen 183.586.776 342.515.244 342.515.244
2. Zinsaufwendungen
a) davon aus Geschäften mit positiven Zinssätzen 149.049.154
b) davon aus Geschäften mit negativen Zinssätzen 117.460.085 266.509.240
3. Provisionserträge 132.025.292
4. Provisionsaufwendungen 17.825.915
5. Sonstige betriebliche Erträge 13.626.508
davon aus Währungsumrechnung 5.250.579 € (Vorjahr: 2.465.102 €)
6. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 22.745.550
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 3.950.644 26.696.194
darunter für Altersversorgung 2.740.458 € (Vorjahr: 2.250.320 €)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 37.417.956 64.114.151
7. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 2.069.660
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.572.243
davon aus Währungsumrechnung 5.984.761 € (Vorjahr: 4.955.483 €)
9. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung v. Rückstellungen im Kreditgeschäft
10. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 132.075.835
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
12. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne -132.075.835
13. Jahresüberschuss 0
14. Entnahmen aus der Kapitalrücklage
15. Einstellungen in Gewinnrücklagen
16. Bilanzgewinn 0

Anhang zum 31. Dezember 2023

Inhaltsverzeichnis

1.

Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

2.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

3.

Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

4.

Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

5.

Sonstige Angaben und Erläuterungen

1. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

Die European Commodity Clearing AG (im Folgenden "ECC") mit Sitz in Leipzig ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig in Abteilung B unter der Nr. 22362 eingetragen.

Der Jahresabschluss der ECC für das Geschäftsjahr 2023 wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) unter Beachtung der Regelungen im Aktiengesetz (AktG) aufgestellt. Für die Gliederung der Bilanz ist Formblatt 1, für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung Formblatt 3 (Staffelform) der RechKredV maßgeblich.

Die ECC ist eine Tochtergesellschaft der European Energy Exchange AG (im Folgenden "EEX"), Leipzig. Die ECC wird in den Konzernabschluss der EEX (kleinster Konsolidierungskreis) sowie der Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main (größter Konsolidierungskreis), einbezogen. Die Jahres- und Konzernabschlüsse beider Gesellschaften für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 werden beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) veröffentlicht. Die Konzernabschlüsse werden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union zur Anwendung kommen, aufgestellt.

Die ECC ist alleinige Anteilseignerin der European Commodity Clearing Luxembourg S.àr.l., Luxemburg (im Folgenden "ECC Luxembourg"). Die ECC Luxembourg ist in die Warenlieferkette (Strom und Gas) einbezogen. Entsprechend § 291 Absatz 1 HGB wird auf die Erstellung eines Teilkonzernabschlusses verzichtet.

Zwischen der ECC und EEX besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Im Rahmen dieses Ergebnisabführungsvertrages ist die ECC verpflichtet, ihren handelsrechtlichen Jahresüberschuss vollständig an die EEX abzuführen. Gleichzeitig verpflichtet sich die EEX, jeden bei der ECC während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag durch Verlustübernahme vollständig auszugleichen.

Aufgrund von kaufmännischen Rundungen können sich in einzelnen Angaben geringfügige Abweichungen zu den nicht gerundeten Beträgen ergeben.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Abschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagespiegel als Anlage zum Anhang dargestellt. Für den Ansatz der Aktiv- und Passivposten wurden die §§ 242 ff. HGB, für die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden die allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB, jeweils unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden Regelungen der §§ 340 ff. HGB herangezogen.

Barreserve

Guthaben bei Zentralnotenbanken werden zum Nennwert bilanziert.

Forderungen an Kreditinstitute

Forderungen an Kreditinstitute werden zum Nennwert bilanziert. Im Falle von Zweifeln an der Werthaltigkeit der Forderungen werden Einzelwertberichtigungen gebildet und von den Forderungen abgesetzt.

Forderungen an Kunden

Die Bilanzierung der Forderungen an Kunden erfolgt ebenfalls nach dem Vorsichtsprinzip. Sie werden grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Bestehen Zweifel an der Werthaltigkeit der Forderungen, werden Einzelwertberichtigungen gebildet und von den Forderungen abgesetzt. Latente Risiken werden pauschalwertberichtigt.

Die zum Stichtag bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der ECC Luxembourg werden saldiert, da die Voraussetzungen zur Aufrechnung gemäß §§ 387 ff. BGB gegeben sind. Die tatsächliche Aufrechnungslage gegenüber der ECC Luxembourg entspricht den Clearingbedingungen der ECC zum Zeitpunkt der Tilgung und Erfüllung der entsprechenden Transaktion gegenüber den jeweiligen Handelsteilnehmern. Der saldierte Ausweis dient der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses.

Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Im Falle von voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Bestehen die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr, erfolgt eine entsprechende Wertaufholung.

Treuhandvermögen und -verbindlichkeiten

Die ECC verfügt beim Unionsregister über ein Konto zur Bestandsführung von Emissionsrechten. Gemäß Clearingbedingungen liefern Teilnehmer am Börsenhandel mit EU-Zertifikaten (EUA) bzw. Certified Emission Reductions (CER) Emissionsrechte auf das Konto der ECC beim Unionsregister ein. Die Bestände dieser Emissionsrechte werden auf dem von der ECC geführten Registerkonto gebucht und fiduziarisch verwaltet. Als Erfüllungsgesellschaft hält die ECC jedwede Berechtigungen für die beteiligten Handelsteilnehmer, sie ist zur jederzeitigen und bedingungslosen Auslieferung der treuhänderisch verwalteten Emissionsrechte verpflichtet.

Durch das Halten der Rechte im eigenen Namen auf fremde Rechnung sind diese als Treuhandverhältnis nach § 6 Absatz 1 RechKredV (Treuhandvermögen und Treuhandverbindlichkeiten) auszuweisen. Sie sind zum Zeitwert ausgewiesen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert im Falle einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung bewertet. Sind die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen, erfolgt eine Zuschreibung bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Von dem Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird kein Gebrauch gemacht.

Sachanlagen werden zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Abnutzbare Sachanlagen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert im Falle einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung angesetzt. Sind die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen, erfolgt eine Zuschreibung bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen die der geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden Abschreibungssätze zugrunde, die sich grundsätzlich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen orientieren.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 € netto werden im Jahr der Anschaffung gemäß § 6 Absatz 2 EStG vollständig abgeschrieben.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Sachverhalte, die keinen der vorgenannten Posten zuzuordnen sind. Sie werden grundsätzlich zum Nennwert oder zu Anschaffungskosten, unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips, bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag betreffen.

Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennwert bilanziert.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, gegenüber Kunden und sonstige Verbindlichkeiten

Gemäß § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB werden Verbindlichkeiten mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert.

Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mit dem Anwartschaftsbarwert unter Anwendung der "© Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck angesetzt. Es wurde ein Rechnungszinssatz von 1,83 % und eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen, für die Abzinsung wurde der durchschnittliche Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren herangezogen. Lohn- und Gehaltssteigerungen werden nicht berücksichtigt, da die Verpflichtung ausschließlich gegenüber bereits ausgeschiedenen Mitarbeitern besteht.

Sonstige Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre gemäß § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB abgezinst.

Zur Berechnung der Rückstellung bezüglich der Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen werden Zinssätze in Höhe von 1,07 Prozent (6-jährige Aufbewahrung) bzw. 1,47 Prozent (10-jährige Aufbewahrung) verwendet.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Eventualverbindlichkeiten

Die ECC hat eine harte Patronatserklärung zugunsten der ECC Luxembourg abgegeben. Diese wird entsprechend § 26 Abs. 2 RechKredV in voller Höhe als Unter-Strich-Position angegeben.

Latente Steuern

Latente Steuern werden gemäß § 274 HGB grundsätzlich für temporäre Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Für den Ansatz latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 HGB nimmt die ECC grundsätzlich die Möglichkeit der Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern in Anspruch. Ein Überhang aktiver über passive latente Steuern wird nicht angesetzt.

Aufgrund der bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft mit der EEX werden latente Steuern auf Ebene des Organträgers EEX berücksichtigt.

Passive latente Steuern werden ausgewiesen, soweit sie aktive Steuerlatenzen übersteigen.

Erwartete Auswirkungen des Mindeststeuergesetzes

Die ECC fällt über ihre Zugehörigkeit zur Gruppe Deutsche Börse in den Anwendungsbereich der globalen Mindestbesteuerung. Erster Veranlagungszeitraum der Mindeststeuer ist das Geschäftsjahr 2024. Insoweit werden im Jahresabschluss 2023 keine Steuerrückstellungen ausgewiesen. Bei Anwendung der temporären Erleichterungsvorschriften (Safe Harbour Rules) unter Zugrundelegung des Rechtsstandes vom 31.12.2023 würden der ECC AG im Jahr 2024 keine Steueraufwendungen entstehen. Die Bildung von latenten Steuern, welche durch etwaige Mindeststeuern hervorgerufen werden, ist bis auf weiteres ausgesetzt.

Fremdwährungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gemäß § 256a HGB bewertet. Forderungen in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden grundsätzlich mit dem Umrechnungskurs zum Entstehungszeitpunkt oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit über einem Jahr werden grundsätzlich mit dem Umrechnungskurs zum Entstehungszeitpunkt oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung dieser Geschäfte bzw. aus der Umrechnung zum Bilanzstichtag resultieren, werden entsprechend § 277 Abs. 5 HGB ergebniswirksam erfasst. Erträge aus der Währungsumrechnung für besonders gedeckte Positionen nach § 340h HGB werden saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Schwebende Geschäfte

Schwebende Geschäfte, u. a. Derivatepositionen aus Open Interest, werden als Ausfluss des Realisationsprinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nicht bilanziert, da sich Leistung und Gegenleistung regelmäßig ausgleichen.

3. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

Barreserve

Die Barreserve der ECC beträgt zum Bilanzstichtag 14.165.530 T€ (Vorjahr: 35.002.197 T€) und besteht ausschließlich aus Guthaben bei der Deutsche Bundesbank, davon werden zum Stichtag 31.12.2023 keine Guthaben (Vorjahr: 764.830 T€) in eigenem Namen und auf fremde Rechnung gehalten. Der Rückgang ist im Vergleich zum Vorjahresstichtag im Wesentlichen auf niedrigere hinterlegte Barsicherheiten der Clearingmitglieder zum 31. Dezember 2023 zurückzuführen.

Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute gliedern sich wie folgt:

Forderungen an Kreditinstitute 31.12. 2023
T€
31.12. 2022
T€
Täglich fällig
Bankkonten in Euro 2.551 2.461
Bankkonten in Fremdwährung 42.895 97.974
Aus Reverse Repo-Geschäften 200.061 1) 0
Sonstige Forderungen 30.428 90
Andere
Forderungen aus Clearingentgelten und sonstigen Gebühren 2.968 5.860
Summe 278.903 106.385

1) Im Jahr 2023 wurden Reverse-Repo-Geschäfte getätigt, um Zinserträge zu generieren.

Forderungen an Kunden

Die Forderungen an Kunden betragen zum 31. Dezember 2023 49.747 T€ (Vorjahr: 37.869 T€) und betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 39.940 T€ (Vorjahr: 16.894 T€).

Anteile an verbundenen Unternehmen

Zum 31. Dezember 2023 hält die ECC folgende Anteile an verbundenen Unternehmen:

Name Sitz Eigenkapital
T€
Jahresergebnis 2023
T€
Anteil
%
European Commodity Clearing Luxembourg S.à r.l. Luxemburg (Luxemburg) 320 50 100,00

Treuhandvermögen

Zum 31. Dezember 2023 beträgt das Treuhandvermögen an Emissionszertifikaten 52.675.757 Stück mit einem Marktwert von 4.069.189 T€ (Vorjahr: 4.914.443 T€).

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die Zusammensetzung und Entwicklung des immateriellen Anlagevermögens sowie der Sachanlagen wird im Anlagespiegel als Bestandteil des Anhangs dargestellt.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der immateriellen Anlagewerte beträgt zwischen 5 und 15 Jahre, die der Sachanlagen zwischen 3 und 13 Jahre.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich wie folgt auf:

Sonstige Vermögensgegenstände 31.12. 2023
T€
31.12. 2022
T€
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen 16.238 20.003
European Commodity Clearing Luxembourg S.àr.l. 9.961 16.805
European Energy Exchange AG 4.552 1.825
EPEX Spot SE 838 768
Clearstream Banking AG 12 0
Fremdwährungsbewertung 0 -1
Forderungsabgrenzungen 876 607
Übrige Sonstige Vermögensgegenstände 2.759 1.083
Summe 18.997 21.086

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Zum 31. Dezember 2023 besteht ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für das Geschäftsjahr 2024 betreffende Rechnungen in Höhe von 1.357 T€ (Vorjahr: 1.582 T€).

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 11.241.398 T€ (Vorjahr: 26.654.001 T€) sind täglich fällig und bestehen im Wesentlichen aus durch Kreditinstitute bei der ECC hinterlegte Barsicherheiten in Höhe von 11.170.560 T€ (Vorjahr: 26.601.705 T€). Der Rückgang ist im Vergleich zum Vorjahresstichtag im Wesentlichen auf niedrigere hinterlegte Barsicherheiten der Clearingmitglieder zum 31. Dezember 2023 zurückzuführen.

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betragen zum 31. Dezember 2023 2.912.030 T€ (Vorjahr: 8.255.502 T€). Sie umfassen im Wesentlichen die durch Kunden bei der ECC hinterlegten Barsicherheiten in Höhe von 2.853.150 T€ (Vorjahr: 8.175.360 T€).

Treuhandverbindlichkeiten

Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Herausgabeverpflichtungen fiduziarisch verwalteter Emissionsrechte gegenüber dem Treugeber. Analog zum Treuhandvermögen bestehen zum 31. Dezember 2023 Treuhandverbindlichkeiten in Höhe von 4.069.189 T€ (Vorjahr: 4.914.443 T€).

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:

Sonstige Verbindlichkeiten 31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (unter anderem aus noch nicht gezahlter Ergebnisabführung) 99.164 15.558
Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Stellen 8.367 2) 0
Übrige Sonstige Verbindlichkeiten 779 17.894
Summe 108.310 33.451

2) Zum 31. Dezember 2022 werden Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Stellen unter den übrigen sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die ECC hat in der Vergangenheit rechtsverbindliche Pensionszusagen erteilt.

Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung wurde im Geschäftsjahr 2023 um 3 T€ aufgezinst und beträgt zum Stichtag 155 T€ (Vorjahr: 152 T€), das Deckungsvermögen wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.

Der handelsrechtliche Erfüllungsbetrag der zugrunde liegenden Pensionsrückstellung beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 182 T€ (Vorjahr: 175 T€). Für diese ergab sich für das Geschäftsjahr 2023 ein Zinsaufwand von 4 T€ (Vorjahr: 3 T€). Es wurden, wie im Vorjahr, keine Zahlungen geleistet. Unter Annahme des durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergäbe sich ein Erfüllungsbetrag von 183 T€.

In der Bilanz wird der Saldo aus Erfüllungsbetrag und Aktivwert als Rückstellung ausgewiesen, sie beträgt 27 T€ (Vorjahr: 23 T€).

Der Unterschiedsbetrag, welcher sich als Differenz aus dem Ansatz der Rückstellungen, abgezinst mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre von 1,83 % (Vorjahr: 1,79 %) und dem Ansatz der Rückstellungen, abgezinst mit dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre von 1,76 % (Vorjahr: 1,45 %) berechnet, beträgt 124 €. Nach § 253 Absatz 6 HGB ist dieser für die Ausschüttung gesperrt.

Andere Rückstellungen

Die anderen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:

Andere Rückstellungen 31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Ausstehende Rechnungen 13.575 11.872
Personalverpflichtungen 6.274 5.143
Aufsichtsratsvergütung 68 46
Abschlussprüfungskosten 210 228
Sonstige Rückstellungen 576 545
Summe 20.703 17.833

Die Rückstellungen für Personalverpflichtungen betreffen im Wesentlichen Bonuszahlungen an die Mitarbeiter.

Eigenkapital

Das Grundkapital der ECC beträgt zum Stichtag unverändert 1.015.227 €. Es ist eingeteilt in 1.015.227 auf den Namen lautende Stückaktien.

Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2023 178.366 T€ (Vorjahr: 171.366 T€). In 2023 erfolgte eine Umgliederung der Kapitalrücklage in die Rücklage gemäß Art. 9 CCPRRR in Höhe von 15.000 T€. Des Weiteren erfolgten Zuführungen in die Kapitalrücklage in Höhe von insgesamt 22.000 T€.

Die anderen Gewinnrücklagen betragen zum 31. Dezember 2023 60.619 T€ (Vorjahr 45.619 T€). In diesen ist die Rücklage gemäß EMIR in Höhe von 35.000 T€ (Vorjahr 35.000 T€) und die Rücklage gemäß Art. 9 CCPRRR in Höhe von 15.000 T€ (Vorjahr 0 T€) enthalten.

Restlaufzeitengliederung

Bilanzposten/T€ Täglich fällig Bis zu 3 Monate > 3 Monate bis 1 Jahr > 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre
Forderungen an Kreditinstitute 275.935 2.968 0 0 0
Forderungen an Kunden 248 49.498 0 0 0
Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 2.892.796 19.234 0 0 0

Posten in Fremdwährung

In Fremdwährung geführte Vermögensgegenstände sind in der Bilanz in Höhe von 83.070 T€ (Vorjahr: 99.593 T€) enthalten, Verbindlichkeiten in Höhe von 83.754 T€ (Vorjahr: 103.212 T€).

Eventualverbindlichkeiten

Auf Basis einer harten Patronatserklärung garantiert die ECC zum Bilanzstichtag die Verbindlichkeiten der ECC Luxembourg in Höhe von 1.626.870 T€ (Vorjahr: 3.668.539 T€). Bei diesen Verbindlichkeiten handelt es sich überwiegend um zum Stichtag bestehende Verpflichtungen aus Strom- und Gaslieferungen, sie sind durch Sicherheitseinbehalte abgedeckt, die Risiken aus der Nichterfüllung unterliegen auf Basis historischer Daten einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit.

Andere Verpflichtungen

Zwischen der ECC und der ECC Luxembourg besteht ein Kreditrahmenvertrag (geschlossen im August 2022) mit einer Kreditlinie in Höhe von 6.000 T€ mit der ECC als Kreditgeber und der ECC Luxembourg als Kreditnehmer. Zum 31.12.2023 werden von der ECC Luxembourg 1.998 T€ der Kreditlinie in Anspruch genommen. Eine unwiderrufliche Kreditzusage der ECC in Höhe von 4.002 T€ wird erstmals zum 31.12.2023 ausgewiesen. Im Vorjahr bestand ebenfalls eine Kreditlinie in Höhe von 6.000 T€. Davon wurden zum 31.12.2022 3.272 T€ in Anspruch genommen. Demnach bestand zum 31.12.2022 ebenfalls eine unwiderrufliche Kreditzusage in Höhe von 2.728 T€. Der Vergleich mit dem Vorjahresabschluss ist insofern eingeschränkt.

4. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Zinserträge sowie die Provisionserträge und die sonstigen betrieblichen Erträge werden ausschließlich in Deutschland erwirtschaftet, sodass auf eine Aufgliederung nach geographischen Märkten gemäß § 34 Absatz 2 Nr. 1 RechKredV verzichtet wird.

Zinsertrag und -aufwand

Im Jahr 2023 wurden Zinserträge in Höhe von 524.025 T€ (Vorjahr: 158.928 T€) aus positiven Zinssätzen und in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 183.587 T€) aus negativen Zinssätzen erzielt. Diese setzen sich aus einem erhobenen Verwaltungsentgelt für bei der ECC hinterlegte Barsicherheiten in Höhe von 23.637 T€ (Vorjahr: 183.587 T€), dem Zinsertrag für diese Barsicherheiten in Höhe von 493.038 T€ (Vorjahr: 158.059 T€), Zinserträgen aus Reverse Repo Geschäften in Höhe von 4.939 T€ (Vorjahr: 0 T€) und sonstigen Zinserträgen in Höhe von 2.411 T€ (Vorjahr: 869 T€) zusammen.

Der Zinsaufwand in Höhe von 459.637 T€ (Vorjahr 149.049 T€) resultiert maßgeblich aus der Weitergabe der Zinserträge für hinterlegte Barsicherheiten (Positivzinsen) an die Clearingmitglieder. Im Jahr 2023 wurde kein Zinsaufwand aus Geschäften mit negativen Zinssätzen generiert (Vorjahr: 117.460 T€).

Provisionserträge

Die Provisionserträge in Höhe von 153.642 T€ (Vorjahr: 132.025 T€) beinhalten Entgelte für Clearingdienstleistungen der ECC. Die Provisionserträge gliedern sich wie folgt auf:

Provisionserträge 2023
T€
2022
T€
Clearingentgelte Terminmarkt 72.270 49.549
Clearingentgelte Spotmarkt 75.449 75.021
Sonstige 5.923 7.455
Summe 153.642 132.025

Provisionsaufwendungen

Die Provisionsaufwendungen in Höhe von 3.993 T€ (Vorjahr: 17.826 T€) umfassen im Wesentlichen volumenabhängige Kosten für den Spotmarkt in Höhe von 2.778 T€ (Vorjahr: 14.152 T€) €) im Zusammenhang mit Clearingdienstleistungen. Hauptgrund für die niedrigeren Provisionsaufwendungen im Geschäftsjahr 2023 ist die Beendigung eines Kooperationsvertrags mit der EEX.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 20.951 T€ (Vorjahr: 13.627 T€) setzen sich wie folgt zusammen:

Sonstige betriebliche Erträge 2023
T€
2022
T€
aus
Geschäftsbesorgung 12.725 9.753
Fremdwährungsbewertung 5.251 2.465
Auflösung von Rückstellungen 2.211 847
Übrige Erträge 765 561
Summe 20.951 13.627

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 73.383 T€ (Vorjahr: 64.114 T€) gliedern sich wie folgt auf:

Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 2023
T€
2022
T€
Personalaufwand 33.085 26.696
Löhne und Gehälter 28.179 22.745
Soziale Abgaben 4.906 3.951
Andere Verwaltungsaufwendungen 40.297 37.418
Aufwand Geschäftsbesorgung 10.601 11.312
Overhead , Marketing und Systemaufwand 22.552 19.494
Beratungsaufwand 7.144 6.612
Summe 73.383 64.114

Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einem geplanten Personalaufbau sowie gestiegener ergebnisabhängiger Vergütungskomponenten und einer ausgezahlten Inflationsausgleichsprämie.

Abschreibungen und Wertberichtigungen

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen in Höhe von 1.767 T€ (Vorjahr: 2.070 T€) beinhalten im Wesentlichen planmäßige Abschreibungen auf erworbene Software und Börsenlizenzen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 6.166 T€ (Vorjahr: 5.572 T€) umfassen im Wesentlichen Währungskursverluste in Höhe von 5.985 T€ (Vorjahr: 4.955 T€).

Ergebnisabführung

Aufgrund des mit der EEX bestehenden Ergebnisabführungsvertrages wird der handelsrechtliche Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 153.673 T€ (Vorjahr: 132.076 T€) vollständig abgeführt.

5. Sonstige Angaben und Erläuterungen

Zusammensetzung der Sicherheiten

Die Marktteilnehmer haben zum 31.12.2023 Bruttozahlungsverpflichtungen aus aufrechnungsfähigen offenen Positionen von Geschäften, die über den zentralen Kontrahenten gehandelt werden, im Gesamtwert von 45.290T€ (Vorjahr: 198.503 T€). Aus Sicht der ECC stehen sich Forderungen und Verbindlichkeiten aus diesen offenen Positionen stets in gleicher Höhe gegenüber. Eine risikoorientierte Nettobetrachtungsweise würde zu einem deutlich niedrigeren Wert führen.

Zur Absicherung des Risikos der ECC für den Fall des Ausfalls eines Clearingmitglieds verpflichten sich die Clearingmitglieder gemäß den Clearingbedingungen zu täglichen bzw. untertägigen Sicherheitsleistungen in Geld oder Wertpapieren in der von der ECC festgelegten Höhe. Diese setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Sicherheiten 31.12.2023
T€
31.12.2022
T€
Eingeforderte Margins 14.200.455 30.290.181
Tatsächlich hinterlegte Margin: 15.329.339 37.392.680
davon:
Barmittel 14.023.710 34.749.957
Wertpapiere und Wertrechte (nach Sicherheitsabschlag) 1.305.629 2.642.724

Die Barmittel werden in Höhe von 13.984.931 T€ unter der Bilanzposition Barreserve und in Höhe von 38.779 T€ in den Forderungen gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.

Der Clearingfonds der ECC ist zum 31. Dezember 2023 mit 1.243.523 T€ (Vorjahr: 3.372.242 T€) dotiert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen zum Bilanzstichtag folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen:

Finanzielle Verpflichtung Summe
T€
2024
T€
2025 bis 2028
T€
2029 bis 2033
T€
Geschäftsbesorgung * 18.236 18.236 0 0
Systemaufwand/Wartung 2.503 2.502 1 0
Gebäude (Miete) * 280 280 0 0
Kraftfahrzeuge 59 59 0 0
Andere 718 660 58 0
Summe 21.796 21.737 59 0

* Diese finanziellen Verpflichtungen bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen.

Ausschüttungsgesperrte Beträge

Nach § 268 Absatz 8 HGB sind zum Stichtag keine ausschüttungsgesperrten Beträge vorhanden. Nach § 253 Absatz 6 HGB bestehen zum Stichtag ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe des Unterschiedsbetrages in Höhe von 124 € aus der Differenz der Ermittlung des Erfüllungsbetrags unter Annahme eines durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen 10 bzw. 7 Geschäftsjahre.

Personalentwicklung

Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer betrug im Geschäftsjahr 316 Mitarbeiter (Vorjahr: 264), die Aufteilung nach Gruppen wird in nachfolgender Tabelle dargestellt:

Männlich Weiblich Gesamt
Führungskräfte 31 15 46
Experts 22 13 35
Mitarbeiter 130 105 235
Anzahl Arbeitnehmer 183 133 316

Vorstand

Dem Vorstand gehören an:

Herr Peter Reitz, wohnhaft in Leipzig Chief Executive Officer (bis 31.3.2023)
Herr Dr. Dr. Tobias Paulun, wohnhaft in Leipzig Chief Executive Officer (seit 1.4.2023)
Herr Dr. Götz Dittrich, wohnhaft in Leipzig Chief Operating Officer
Herr Jens Rick, wohnhaft in Oberreifenberg Chief Information Officer
Herr Dr. Clemens Völkert, wohnhaft in Königstein im Taunus Chief Risk Officer

Die Gesamtbezüge des Vorstands, bestehend aus der Grundvergütung sowie ergebnisabhängigen Vergütungen, beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 2.498 T€ (Vorjahr: 2.708 T€). Darüber hinaus entfielen 168 T€ auf Pensionsaufwendungen (Vorjahr: 156 T€). Aus ergebnisabhängigen Vergütungen für Vorjahre wurden Teilbeträge in 2023 ausgezahlt. Außerdem wurden in 2023 Bezugsrechte für Aktien der Deutschen Börse AG im Umfang von 563 Stück (Vorjahr: 765 Stück) gewährt. Der beizulegende Zeitwert dieser Bezugsrechte beträgt zum 31.12.2023 23 T€ (Vorjahr: 28 T€).

Ehemalige Mitglieder des Vorstands oder ihre Hinterbliebenen erhielten im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 931 T€.

Mandate bei Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien

Die nachfolgend aufgelisteten Personen nehmen neben ihrer Funktion in der ECC Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien von großen Kapitalgesellschaften gemäß § 340a Abs. 4 Nr. 1 HGB in Verbindung mit § 267 Absatz 3 HGB wahr:

Herr Peter Reitz Vorstandsvorsitzender European Energy Exchange AG
Managing Director Deutsche Börse AG
Mitglied des Aufsichtsrats der EPEX SPOT SE
Mitglied des Aufsichtsrats der IncubEx Ltd
Mitglied des Aufsichtsrats der IncubEx North America, LLC
Mitglied des Aufsichtsrats der Nodal Exchange Holdings, LLC
Mitglied des Aufsichtsrats der Nodal Clear, LLC
Mitglied des Aufsichtsrats der Nodal Exchange, LLC
Mitglied des Aufsichtsrats der Grexel Systems Oy (seit 1.10.2023)
Herr Dr. Dr. Tobias Paulun Mitglied des Aufsichtsrats der Nodal Exchange Holdings, LLC
Mitglied des Aufsichtsrats der Nodal Clear, LLC
Mitglied des Aufsichtsrats der Nodal Exchange, LLC
Mitglied des Aufsichtsrats der EPEX SPOT SE
Mitglied des Aufsichtsrats der 360 Treasury Systems AG
Mitglied des Aufsichtsrats der Grexel Systems Oy (bis 30.9.2023)
Mitglied des Aufsichtsrats der KB Tech Limited
Mitglied des Aufsichtsrats der Global Dairy Trade Holdings Limited
Herr Jens Rick Vorstandsmitglied European Energy Exchange AG
Mitglied des Aufsichtsrats der KB Tech Limited

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gem. § 285 Nr. 21 HGB

Im Geschäftsjahr wurden keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Personen und Unternehmen abgeschlossen.

Abschlussprüferhonorar gemäß § 285 Nr. 17 HGB

Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der EEX AG einbezogen. Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers werden gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Konzernanhang der EEX AG vorgenommen.

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehören an:

Frau Heike Eckert (Vorsitzende) Mitglied des Vorstands, Deutsche Börse AG, Eschborn
Herr Jürg Spillmann (stellv. Vorsitzender) Mitglied des Verwaltungsrats, Eurex Global Derivatives AG, Zug (Schweiz)
Herr Hans E. Schweickardt (stellv. Vorsitzender) bis 29.6.2023 Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Polenergia SA, Warschau (Polen)
Frau Dr. Karin Labitzke im Ruhestand (ehemals: Bereichsleiterin bei der UniCredit Bank AG), Gauting
Herr Prof. Harald R. Pfab Geschäftsführer, HHP Beratung GmbH, Fronreute
Herr Vincent van Lith European Head of Energy, ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch, Frankfurt/Main
Herr Thomas Laux seit 29.6.2023 Risk Advisory Coach, Bad Camberg

Im Aufsichtsrat der ECC gibt es zum Stichtag einen Prüfungsausschuss, der sich aus allen Aufsichtsratsmitgliedern zusammensetzt, sowie einen Personal- und Vergütungsausschuss mit folgenden Mitgliedern: Heike Eckert, Thomas Laux, Jürg Spillmann.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden für das abgelaufene Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von 68 T€ (Vorjahr: 46 T€) gewährt.

Nachtragsbericht

Es haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, für die ECC ergeben.

 

Leipzig, 27. Februar 2024

Dr. Dr. Tobias Paulun, Vorstandsvorsitzender, CEO

Dr. Götz Dittrich, Vorstandsmitglied, COO

Dr. Clemens Völkert, Vorstandsmitglied, CRO

Jens Rick, Vorstandsmitglied, CIO

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023
Zugänge
Abgänge
31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 27.649.823,76 0,00 -112.699,15 27.537.124,61
2. Geschäfts- oder Firmenwert 7.099.182,40 0,00 0,00 7.099.182,40
3. Geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände 10.833,75 9.095,00 0,00 19.928,75
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 88.329,88 0,00 -7.311,94 81.017,94
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 18.500,00 0,00 0,00 18.500,00
34.866.669,79 9.095,00 -120.011,09 34.755.753,70
Abschreibungen
01.01.2023
Zugänge
Abgänge
31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 17.992.798,47 1.764.109,51 -112.699,15 19.644.208,83
2. Geschäfts- oder Firmenwert 7.099.182,40 0,00 0,00 7.099.182,40
3. Geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 82.692,91 3.311,77 -7.311,94 78.692,74
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
25.174.673,78 1.767.421,28 -120.011,09 26.822.083,97
Restbuchwerte
31.12.2023
31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 7.892.915,78 9.657.025,29
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0,00
3. Geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände 19.928,75 10.833,75
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.325,20 5.636,97
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 18.500,00 18.500,00
7.933.669,73 9.691.996,01

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die European Commodity Clearing AG, Leipzig

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der European Commodity Clearing AG, Leipzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der European Commodity Clearing AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, den 4. März 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Michael Quade, Wirtschaftsprüfer

ppa. Andi Holland, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung

der European Commodity Clearing AG (ECC)

Sehr geehrte Aktionäre,

Das Jahr 2023 stand erneut stark unter dem Eindruck geopolitischer Krisen und Unwägbarkeiten, doch die ECC hat die sich daraus ergebenden Herausforderungen erfolgreich bewältigt.

Der Aufsichtsrat der ECC befasste sich im Berichtsjahr 2023 intensiv mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens. Dabei nahmen wir die uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben pflichtgemäß wahr. Wir haben den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und die Geschäftsführung der Gesellschaft kontinuierlich überwacht. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über den Gang der Geschäfte und die aktuelle Lage des Unternehmens. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge wurden auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich erörtert. In alle wesentlichen Entscheidungen und Maßnahmen waren wir unmittelbar eingebunden und fassten nach gründlicher Prüfung und Beratung die nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung erforderlichen Beschlüsse.

2023 hielt der Aufsichtsrat insgesamt fünf Sitzungen, davon eine außerordentliche Sitzung ab. Zusätzlich fanden im Mai und November zwei Trainingsworkshops des Aufsichtsrats zu den Themen "Internal Control System (ICS) and Internal Audit" und "Information Security" statt.

Über die Aufsichtsratssitzungen hinaus, informierte der Vorstand die Aufsichtsratsvorsitzende fortlaufend und regelmäßig über die Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle und anstehende Entscheidungen und erörterte diese mit ihr.

Arbeit in den Ausschüssen

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat zwei Ausschüsse gebildet. Diese bereiten Beschlüsse des Gesamtaufsichtsrats zu den sie betreffenden Themen vor. Daneben hat der Aufsichtsrat einzelne Aufgaben und Teile seiner Entscheidungsbefugnisse auf diese Ausschüsse übertragen.

Der Personal- und Vergütungsausschuss bereitet Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Bestellung und Abberufung sowie über die Festlegung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern vor. Weiterhin unterbreitet der Personal- und Vergütungsausschuss dem Aufsichtsrat Vorschläge zum Abschluss oder der Änderung von Vorstandsverträgen mit vergütungsrelevanten Entscheidungen sowie zur Zielvereinbarung und -erreichung. Er beschließt darüber hinaus auf Basis der ihm übertragenen Kompetenzen anstelle des Aufsichtsrats über die in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat im Einzelnen festgelegten Sachverhalte, insbesondere die Einwilligung zu Nebentätigkeiten von Vorstandsmitgliedern. Der Personal- und Vergütungsausschuss nimmt zugleich die Aufgaben des "Vergütungsausschusses" gemäß Art. 26 EMIR (EU-Verordnung Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister) wahr und legt in diesem Zusammenhang die Vergütungspolitik für die Geschäftsleitung fest.

Der Personal- und Vergütungsausschuss besteht aus der Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie Herrn Thomas Laux und kam im Berichtszeitraum zu insgesamt fünf Sitzungen, davon einer außerordentlichen Sitzung, zusammen. In seinen Sitzungen befasste sich der Personalausschuss im Jahr 2023 mit der Anpassung und Prüfung der Umsetzung der Vergütungspolitik sowie der turnusmäßigen Gehaltsüberprüfung eines Vorstandsmitglieds. Außerdem erarbeitete der Personal- und Vergütungsausschuss Vorschläge zur Zielerreichung und Zielvereinbarung für die Vorstandsmitglieder und sprach Empfehlungen für die entsprechenden Beschlussfassungen des Aufsichtsrats aus. Darüber hinaus beriet der Personalausschuss über die Nachfolgeplanung des Vorstands und Veränderungen bezüglich geldwerter Nebenleistungen. Er beschäftigte sich mit dem im Jahr 2024 geplanten Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds sowie der Nachbesetzung dieser Position, welche auch Gegenstand einer außerordentlichen Sitzung am 21. Dezember 2023 war.

Der Prüfungsausschuss besteht aus allen Aufsichtsratsmitgliedern und kam während des Berichtszeitraums zu zwei Sitzungen zusammen. Neben den Mitgliedern des Vorstands sowie Vertretern der Finanzaufsicht, nahm auch der Abschlussprüfer jeweils an diesen Sitzungen teil. Schwerpunkt der Ausschussarbeit waren im Berichtsjahr die Prüfung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht sowie Erörterung des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers. Ferner beschäftigte sich der Prüfungsausschuss mit dem Jahresbericht und dem Jahresprüfungsplan der Internen Revision. Weiterhin überprüfte der Prüfungsausschuss vom Vorstand vorgenommene Anpassungen der Rücklage nach Art. 45 der Regulatory Technical Standards zu EMIR i. V. m. Art. 35 RTS. In seiner Sitzung am 5. Oktober 2023 erörterte der Prüfungsausschuss die Planung und Festlegung der Schwerpunkte für die Jahresabschlussprüfung 2023.

Sitzungen des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2023 hielten wir insgesamt vier turnusgemäße Sitzungen des Plenums, sowie eine außerordentliche Sitzung, ab. Gegenstand aller ordentlichen Sitzungen war die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft, die wir jeweils eingehend mit dem Vorstand erörterten. Darüber hinaus erfolgte eine regelmäßige Berichterstattung zur Internen Revision sowie zu Compliance durch die Head of Internal Audit beziehungsweise den Chief Compliance Officer.

Unsere Sitzungen waren von einem intensiven und offenen Austausch zu den aktuellen Marktentwicklungen im Energiesektor, der Situation des Unternehmens, zur Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage sowie zu grundsätzlichen Fragen der Unternehmenspolitik und -strategie gekennzeichnet. Wir bereiteten uns auf Beschlüsse über zustimmungspflichtige Geschäftsvorhaben regelmäßig anhand von Unterlagen vor, die der Vorstand vorab zur Verfügung stellte. Darüber hinaus unterrichtete uns der Vorstand anhand schriftlicher Monatsberichte über die wichtigsten wirtschaftlichen Kennzahlen und Entwicklungen.

In der Bilanzsitzung am 20. April 2023 beschloss das Plenum nach eingehender Erörterung mit dem Abschlussprüfer und auf Empfehlung des Prüfungsausschusses, den Jahresabschluss sowie Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 zu billigen. Weiterhin verabschiedeten wir die Beschlussvorschläge für die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung 2023. Zentraler Gegenstand der Sitzung war ebenfalls die Beschlussfassung über den Abschluss eines Beherrschungsvertrages zwischen der European Energy Exchange AG (EEX) und der ECC. Zudem waren die Berichte zur Wirksamkeit interner Kontrollmechanismen und des Compliance Management Systems sowie der EMIR Compliance-Bericht für das Jahr 2022 Teil dieser Sitzung. Auf Empfehlung des Personal- und Vergütungsausschusses verabschiedete der Aufsichtsrat die vorgeschlagenen Zielerreichungsgrade der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 und die damit verbundenen Bonuszahlungen.

In der Sitzung am 29. Juni 2023 wurde die durchgeführte Selbstbeurteilung der Wirksamkeit des Aufsichtsrats ausgewertet und Themenschwerpunkte zur kontinuierlichen Verbesserung identifiziert. Neben der standardmäßigen Berichterstattung des Vorstands wurde die aktualisierte IT-Strategie vorgestellt und über die Akquisition des europäischen Commodity Geschäftes der Nasdaq durch die EEX informiert. Darüber hinaus befassten wir uns mit dem Bericht zur IT-Nachschauprüfung sowie dem Statusbericht der Audit2Action Projekte. Weiterhin berichtete der Personalausschuss zu der geplanten Vergütungsanpassung eines Vorstandsmitgliedes.

In seiner Sitzung am 5. Oktober 2023 wurde der Aufsichtsrat neben der Standard-Berichterstattung über den Ersatz des existierenden SPAN-Modells durch die PRISMA Methodik unterrichtet. Anschließend wurde über das bevorstehende Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds und den damit einhergehenden Prozess der Nachbesetzung informiert.

Den Schwerpunkt der ordentlichen Sitzung am 13. Dezember 2023 bildete die Genehmigung des Budgets für das Jahr 2024 sowie die Kenntnisnahme der Mittelfristplanung für die Jahre 2025 bis 2029. Weiterhin nahmen wir die aktualisierte Geschäftsstrategie und Risikostrategie der ECC zur Kenntnis. Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde der zukünftige Standort der Unternehmenszentrale eingehend diskutiert. Wir erklärten unsere generelle Zustimmung zur Entscheidung des Vorstandes für den Umzug in eine neue Lokation, welche neben der Attraktivität für die Mitarbeitenden und neuen Formen der Zusammenarbeit auch die Verbesserung der physischen Sicherheit berücksichtigt. Darüber hinaus verabschiedeten wir die vom Personal- und Vergütungsausschuss vorgeschlagenen Zielvereinbarungen für das Jahr 2024. Abschließend wurde über die Nachfolgeplanung des Vorstandes und den aktuellen Stand der Nachfolge-Suche für die Position des Chief Risk Officers berichtet.

In der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats vom 21. Dezember 2023 fassten wir die notwendigen Beschlüsse in Vorbereitung auf die Bestellung eines Vorstandmitglieds zum Chief Risk Officer der ECC.

Jahresabschlussprüfung

Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der ECC aufgestellt und dem Aufsichtsrat fristgerecht vorgelegt. Der von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie den Lagebericht der Gesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Abschlussunterlagen und der Prüfungsbericht wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt.

Der Prüfungsausschuss behandelte diese Unterlagen in seiner Sitzung vom 18. April 2024 in Anwesenheit des Vorstands und des Abschlussprüfers. Dabei wurden der Jahresabschluss und der Lagebericht vom Vorstand umfassend erläutert und Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Der Abschlussprüfer legte seine Prüfungen, insbesondere die Prüfungsschwerpunkte und deren wesentliche Ergebnisse, dar und stand für Fragen zur Verfügung. Die Abschlussunterlagen wurden eingehend mit dem Vorstand sowie den Vertretern des Abschlussprüfers diskutiert. Nach ausführlicher Erörterung empfahl der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat, dem Ergebnis der Prüfungen durch den Abschlussprüfer zuzustimmen und den Jahresabschluss zu billigen.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht in seiner anschließenden Bilanzsitzung am 18. April 2024 behandelt. Der Aufsichtsrat erhob keine Einwände gegen den Jahresabschluss und stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. In Übereinstimmung mit der Empfehlung des Prüfungsausschusses wurde der vom Vorstand aufgestellte Abschluss gebilligt; der Jahresabschluss der Gesellschaft ist damit festgestellt.

Personalia Vorstand

In einem mit der Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sehr eng abgestimmten Verfahren übernahm Herr Dr. Dr. Tobias Paulun die Position des Chief Executive Officers zum 1. April 2023. Mit dieser Entscheidung ging auch die entsprechende Beendigung der Bestellung von Herrn Peter Reitz als Chief Executive Officer der ECC zum 31. März 2023 einher.

Ausblick 2024

Herr Dr. Clemens Völkert, seit 2021 Vorstandsmitglied und Chief Risk Officer der ECC, hat sich entschieden für eine Verlängerung seines Vertrages nicht zur Verfügung zu stehen und wird zum 31. März 2024 aus dem Unternehmen ausscheiden. Als Nachfolger soll Herr Dr. Ralf Prinzler mit Wirkung zum 1. Januar 2025 zum Chief Risk Officer der ECC bestellt werden. Entsprechende vorbereitende Entscheidungen hat der Aufsichtsrat auf Basis der Empfehlung des Personal- und Vergütungsausschusses im Berichtszeitraum getroffen. Der Prozess erfolgt in enger Abstimmung mit der Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wobei die vom Aufsichtsrat gefassten vorbereitenden Beschlüsse unter aufsichtsrechtlichem Zustimmungsvorbehalt stehen.

Personalia Aufsichtsrat

Hans Schweickardt schied mit Ablauf der Hauptversammlung am 29. Juni 2023 aus dem Aufsichtsrat und damit auch aus dem Personal- und Vergütungsausschuss der ECC aus. Als sein Nachfolger wurde Thomas Laux mit Wirkung zum 29. Juni 2023 zum Mitglied des Aufsichtsrates sowie des Personal- und Vergütungsausschusses gewählt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben Herrn Schweickardt ihren herzlichen Dank für die gute, langjährige und konstruktive Zusammenarbeit ausgesprochen.

Wir danken den Mitgliedern des Vorstands sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der European Commodity Clearing AG für die erheblichen Anstrengungen und erbrachten Leistungen im Geschäftsjahr 2023 und beglückwünschen sie zum außerordentlichen Erfolg der Gesellschaft.

 

Leipzig, im April 2024

Für den Aufsichtsrat

Heike Eckert, Vorsitzende des Aufsichtsrats

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 18. April 2024 festgestellt.

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