n2 intelligent concepts GmbHLiquidiert
01259 Dresden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
n2 intelligent concepts GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2016der Firma n 2 intellegent concepts GmbHInhaltsverzeichnis I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend dazu wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet. Die im Jahresabschluss der Firma n-ext Management GmbH angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen, soweit diese im Einklang mit den handelsrechtlichen Vorschriften stehen. Für den Fall, dass die steuerrechtlichen Bestimmungen denen des Handelsrechts entgegenstehen, wird auf diese Problematik ausdrücklich hingewiesen. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 HGB). 1. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung des Jahresabschlusses änderte sich im Vergleich zum Vorjahr nicht. Die Posten des Jahresabschlusses sind mit denen der Vorjahresbilanz vergleichbar. Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht. 2. Bewertungsgrundsätze Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträge verrechnet bzw. saldiert ausgewiesen, es sei denn, die gesetzlichen Regelungen sehen dies ausdrücklich vor (z.B. Aufwendungen und Erträge aus der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens). Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung von Eigenkapital sowie nicht entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen der Vorschriften des § 249 HGB gebildet. Für die Bilanzierung von Rechnungsabgrenzungsposten ist § 250 HGB maßgebend. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden nicht. Bei der Bilanzierung wurde vom Grundsatz der Unternehmensfortführung ausgegangen. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips, der Einzelbewertung, der Periodenabgrenzung, der Bilanzidentität und -kontinuität erstellt. Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauten, wurden diese zum Bilanzstichtagskurs umgerechnet. 3. Bewertungsmethoden Es waren nachfolgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibung, bilanziert. Das Sachanlagevermögen wurde linear, entsprechend der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer, abgeschrieben. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten bilanziert. Kassen- und Bankbestände wurden zu Nennbeträgen ausgewiesen. Verbindlichkeiten wurden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sofern Tageswerte am Bilanzstichtag die Rückzahlungsbeträge übersteigen, waren für den Bilanzansatz diese höheren Tageswerte maßgebend. Rückstellungen für Verbindlichkeiten, deren Höhe zum Abschlusszeitraum noch nicht gewiss ist, werden mit dem Betrag ausgewiesen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. 4. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz § 285 Nr. 10 HGB
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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