Tätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Aachener Bausparkasse AGLiquidiert
52062 Aachen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thilo Karl Grutschnig seit 16.3.2020 | Prokura |
Tobias Ayerle seit 16.3.2020 | Prokura |
Matthias Bogk seit 16.1.2020 | Vorstandsmitglied |
Ilona Gillißen seit 5.1.2017 | Prokura |
Alexander Edgar Meihsner seit 5.1.2017 | Prokura |
Jörg Bernd Peter seit 19.1.2015 | Vorstandsmitglied |
Susanne Dahm seit 2.10.2012 | Prokura |
Marco Ehrlich seit 2.10.2012 | Prokura |
Klaus Thole seit 2.10.2012 | Prokura |
Hajo Imgrund seit 2.10.2012 | Prokura |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Aachener Bausparkasse AGAachenJahresabschluss zum 31.12.2018Lagebericht 2018Die Aachener Bausparkasse AG im Überblick
Grundlagen der Aachener Bausparkasse AGDie Aachener Bausparkasse AG ist ein Spezialkreditinstitut, dessen Geschäftstätigkeit dem deutschen Bausparkassengesetz entspricht. Geschäftsschwerpunkte sind das Bausparen und die Finanzierung wohnwirtschaftlicher Maßnahmen rund um das privat genutzte Wohneigentum. Unser Produktangebot umfasst neben dem kollektiven Bausparen auch außerkollektive Finanzierungsprodukte wie Voraus- und Zwischenfinanzierungsdarlehen sowie Sonstige Baudarlehen in Form des Annuitätendarlehens. Das System des kollektiven Bausparens beruht auf einem geschlossenen Kreislauf von Spar- und Tilgungsleistungen, aus denen neue Baudarlehen finanziert werden. Es ist gesetzlich streng reguliert und vom Prinzip her unabhängig von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten. Die seit Jahren andauernde extreme, in dieser Form historisch einmalige Niedrigzinsphase stört jedoch den beschriebenen Geldkreislauf empfindlich. Die Abnahme der Bauspardarlehen älterer Tarifgenerationen kommt angesichts günstigerer Finanzierungsalternativen nahezu zum Erliegen. Gleichzeitig erscheint die weitere Besparung dieser Bausparverträge im gegenwärtigen Zinsumfeld als hoch attraktiv. Die in dem gegenwärtigen Zinsumfeld erzielbaren Erträge aus der Anlage des Kollektivüberhangs am Kapitalmarkt belastet den Zinsüberschuss deutlich. Unsere Geschäftspolitik ist auf eine strenge Kostendisziplin und eine umsichtige Kreditvergabe ausgerichtet. Angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen fällt es jedoch derzeit schwer, unsere Ertragsziele zu erreichen. Die weiterhin extreme Zinssituation mit einem Verharren der Hypothekenzinsen in einem niedrigen Korridor und weiterhin negativen Zinsen auf der kurzfristigen Anlageseite stellt eine große betriebswirtschaftliche Herausforderung dar. Die Aachener Bausparkasse unterhält neben der Hauptverwaltung am Geschäftssitz Aachen im Bundesgebiet drei Geschäftsstellen (Zweigstellen gem. § 24 Abs. 1a KWG). Zweigniederlassungen bestehen nicht. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation und der anderen o.g. Belastungsfaktoren wurde die strategische Positionierung der Aachener Bausparkasse bei ihren Aktionären zur Disposition gestellt. Ende 2016 wurden Maßnahmen zur Stabilisierung der Gesellschaft eingeleitet. Gleichzeitig wurde ein Verkaufsprozess initiiert. Die Marktansprache erfolgte im Frühjahr 2017. Am 11.12.2018 wurde ein Kaufvertrag zwischen den Anteilseignern der Aachener Bausparkasse AG und der Wüstenrot Bausparkasse AG geschlossen. Gegenstand des Kaufvertrags ist die Übertragung aller Aktien der Aachener Bausparkasse AG von den bisherigen Anteilseignern auf die Wüstenrot Bausparkasse AG. Die kartellrechtliche Freigabe hierfür erfolgte noch im Dezember 2018. Mit der Übernahme der Aachener Bausparkasse geht Wüstenrot mit den bisherigen Eigentümern der Aachener Bausparkasse AG, die aus dem Versicherungsbereich stammen, langfristige Kooperationen im Bauspar- und Baufinanzierungsgeschäft ein und wird weitestgehend deren exklusiver Produktpartner. Es ist geplant, das Neugeschäft der Kooperationspartner der Aachener Bausparkasse AG ab dem Unternehmensübergang (Closing) in die Produkte der Marke Wüstenrot zu lenken. Die herausragende strategische Aufgabe der nächsten Jahre wird darin bestehen, das Unternehmen in die Strukturen der Wüstenrot Bausparkasse AG zu überführen. Zukunftsgerichtete Aussagen innerhalb dieses Lageberichts müssen unter Berücksichtigung dieses Hintergrunds bewertet werden. WirtschaftsberichtGesamtwirtschaftliche RahmenbedingungenNachdem die deutsche Wirtschaft in 2017 mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 2,2 % den größten Anstieg seit 2011 erlebte, verlangsamte sich der Wert im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 1,5 %. Die deutsche Wirtschaft war nach einer Delle im Sommer zum Jahresende 2018 im neunten Jahr in Folge auf den Wachstumskurs zurückgekehrt. In ihrer Herbstprognose rechnet die Bundesregierung für das Jahr 2019 nur noch mit einem Wirtschaftswachstum von 1,0 %. Der ifo-Geschäftsklimaindex fiel im Januar 2019 das fünfte Mal in Folge überraschend deutlich auf 99,1 Punkte von zuvor 101,0 Zählern. Das ist der niedrigste Wert seit Februar 2016 und zeigt, dass sich die deutsche Wirtschaft in einem Abschwung befindet. Es handelt sich dabei um einen branchenübergreifenden Rückgang des Index. Außer der chemischen Industrie betrifft es Handel, Dienstleistungen, die Bauwirtschaft und die Industrie. Probleme der Auto-Industrie mit dem neuen Abgasmessstandard sowie Unsicherheiten, wie der Brexit, die US-Handelspolitik und der wachsende Protektionismus, drücken derzeit die Stimmung. Trotz dieser Rahmenbedingungen geht die Bundesregierung im Jahreswirtschaftsbericht 2019 von einem weiteren Absinken der Arbeitslosenquote auf 4,9 % bei einem Anstieg der Beschäftigten auf 45,2 Millionen aus. Der Reallohnindex lag im 3. Quartal 2018 um 1,5 % höher als im Vorjahresquartal. Bei den Nettolöhnen und -gehältern der Arbeitnehmer wird im Jahr 2019 ein Wachstum von 4,8 % erwartet. Während die Inflation in der zweiten Jahreshälfte 2018 über der angestrebten Marke von 2 % im Vorjahresvergleich lag, erreichte sie im Dezember 1,7 %. Im Jahresmittel wurden 1,9 % erreicht, wobei die anziehende Preisdynamik wesentlich durch den Anstieg der Ölpreise bedingt war. Auch die EZB sieht erstmals seit April 2017 wieder Wachstumsrisiken, möchte mit möglichen Maßnahmen allerdings noch warten, um zu sehen, ob sich die konjunkturelle Abschwächung als dauerhaft erweist. Eine Rezession wird von der EZB für unwahrscheinlich gehalten, da die Entwicklung am Arbeitsmarkt und bei den Löhnen gut sei. Sollte eine Überprüfung der Datenlage zeigen, dass die konjunkturelle Abschwächung von Dauer ist, wird ein Festhalten an der Nullzinspolitik (mit negativen Zinsen für Einlagen auf EZB-Konten) bis mindestens zum Jahresende 2019 wahrscheinlich. Von Januar bis November 2018 wurden laut Statistischem Bundesamt der Bau von 315.200 Wohnungen genehmigt. Das sind 0,5 % mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum. Getragen wurde dieses Wachstum von einem 4,5 prozentigem Aufschwung bei Wohngebäuden mit mehr als drei Wohnungen. Hier wird dem wachsenden Bedarf an Wohnraum in der Bevölkerung Rechnung getragen. Laut der Herbstumfrage 2018 der privaten Bausparkassen, ist beim Sparmotiv "Wohneigentum" eine Trendwende zu erkennen. 40 % der Nennungen waren diesem Motiv zuzurechnen, nachdem angesichts explodierender Immobilienpreise Anfang 2018 ein Tiefstand in der 20-jährigen Umfragereihe erreicht wurde, der auch im Sommer Bestand hatte. Insbesondere bei den Baudienstleistungen rechnet die Bundesregierung mit einem Fortsetzen der starken Preisdynamik aufgrund bestehender Kapazitätsengpässe. Gleichzeitig bewegen sich die langfristigen Bauzinsen in einem Korridor auf niedrigem Niveau. Gegenüber 2017 ist allenfalls ein geringer Anstieg zu verzeichnen. Die gute Einkommensentwicklung und die weiterhin günstigen Finanzierungsbedingungen tragen zu einem hohen Nachfrageüberhang am Wohnimmobilienmarkt bei. BranchenentwicklungDas Thema Bausparen hat in der öffentlichen Wahrnehmung und in der Presseberichterstattung verlorenes Terrain zurückgewonnen. Notwendige Bestandsmaßnahmen der Branche sind kaum noch Gegenstand medialer Berichterstattung. Vielmehr rückt die positive Bedeutung des Bausparens, z. B. als ein wesentlicher Pfeiler der Wohneigentumsbildung einerseits oder als Zinssicherungsinstrument andererseits, wieder in den Blickpunkt des Interesses. Die Preisentwicklung am deutschen Immobilienmarkt erschwert insbesondere Haushalten mit niedrigen Einkommen den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Gerade mit Erwartung anziehender Bauzinsen werden sich sowohl Bauherren / Erwerber als auch Baufinanzierer wieder verstärkt auf den Stellenwert der vorgelagerten Eigenkapitalbildung fokussieren (müssen). Die gegenüber der Einkommensentwicklung deutlich dynamischere Preisentwicklung im Immobiliensektor erschwert die Bildung eines ausreichend hohen Eigenkapitals jedoch massiv. Die Politik hat diese Signale aufgenommen und mit Einführung des Baukindergeldes sowie mit der Ankündigung zur Verbesserung der Bausparförderung zum Ende das Jahres 2019 nicht nur ihr Vertrauen in das bewährte System des Bausparens zum Ausdruck gebracht, sondern auch eine entscheidende Weichenstellung für eine zeit- und situationsgerechte Wohnbauförderung vorgenommen. Nachdem die deutschen Bausparkassen 2017 im Kollektivgeschäft weitere Neugeschäftsrückgänge verzeichneten, konnten in 2018 zumindest in der Bausparsumme wieder Zuwächse erreicht werden. Es wurden insgesamt 1,9 Mio. Bausparverträge (- 3,5 %) mit einer Bausparsumme von 99,8 Mrd. Euro (+ 7,1 %) neu abgeschlossen. Eingelöst wurden rund 1,8 Mio. Verträge (- 6,2 %) mit einer Bausparsumme von 87,4 Mrd. Euro (+ 3,4 %). Dabei verzeichnen die privaten Bausparkassen und die Landesbausparkassen ähnliche Entwicklungen. Der Trend des Vorjahres zu deutlich höheren durchschnittlich abgeschlossenen Bausparsummen setzte sich auch im Berichtsjahr fort. Der Altersvorsorge-Bausparvertrag verliert mit einem Rückgang in der Bausparsumme um 6,2 % im beantragten Neugeschäft und 9,1 % im eingelösten Geschäft weiter an Bedeutung. Der Anteil der Altersvorsorge-Bausparverträge an der Gesamtproduktion der Branche liegt nach 9,2 % (brutto) bzw. 9,8 % (netto) in 2017 bei nur noch 8,0 % (brutto) bzw. 8,6 % (netto) in 2018. Der Spargeldeingang ist bei den deutschen Bausparkassen gegenüber dem Vorjahr um 1,3 % auf 27,1 Mrd. Euro gestiegen, der gesamte Geldeingang bewegte sich mit rd. 34 Mrd. Euro auf Vorjahresniveau. Trotzdem sind die Bauspareinlagen branchenweit um 3,4 % auf 178,7 Mrd. Euro gestiegen. Bei den Baugeldauszahlungen verzeichnete die Bausparbranche 2018 mit 32,6 Mrd. Euro ein nahezu konstantes Geschäftsergebnis, das auf den Anstieg der außerkollektiven Darlehensauszahlungen um 4,2 % auf 19,7 Mrd. Euro zurückzuführen ist. Geschäftsverlauf und Lage der Aachener Bausparkasse AGNeugeschäftsentwicklungBei der Aachener Bausparkasse lag das eingereichte Bausparneugeschäft im Jahr 2018 erneut deutlich unter dem Vorjahresniveau. Beantragt wurden 26.528 (Vorjahr: 29.319) neue Verträge mit einer Bausparsumme von 470,6 Mio. Euro (Vorjahr: 536,5 Mio. Euro). Dies entspricht einem Rückgang von 9,5 % bei der Anzahl sowie 12,3 % bei der Bausparsumme. Die Aachener Bausparkasse konnte an der positiven Branchenentwicklung nicht teilhaben. Die rückläufige Entwicklung des Bausparneugeschäftes vollzieht sich über alle Vertriebswege hinweg. Die vertriebliche Zurückhaltung der Partner vor dem Hintergrund der bis Mitte Dezember nach wie vor unklaren Entscheidungslage um die Zukunft der Aachener Bausparkasse belastete insbesondere die Bausparproduktion. In Kombination mit den abweichend zur Bausparbranche nicht wachsenden Durchschnitts-Bausparsummen konnte die Aachener Bausparkasse dem aufkeimenden positiven Branchentrend nicht folgen. Eingelöst wurden 24.598 (Vorjahr: 28.712, - 14,3 %) Bausparverträge mit einer Bausparsumme von 434,4 Mio. Euro (Vorjahr: 541,7 Mio. Euro, - 19,8 %). Dies entspricht einem Marktanteil von 0,5 %. Das Neugeschäft liegt damit auch deutlich unter den Planansätzen. Das außerkollektive Baufinanzierungsneugeschäft verzeichnet im Geschäftsjahr 2018 eine positive Entwicklung. Die Produktneuerungen und -verbesserungen haben den Absatz beflügelt. Insbesondere das neu eingeführte Volltilgerdarlehen fand eine gute Marktakzeptanz. Mit diesem Produkt ist es gelungen, den Vertriebsweg "Plattformgeschäft" über die InterHyp AG zu erschließen. Mit einem Gesamtvolumen von 131,9 Mio. Euro konnte der Absatz außerkollektiver Baudarlehen in 2018 um 23,8 % gesteigert werden. Das Wachstum ist auf das Plus von 43,9 % im Bereich der Sonstigen Baudarlehen zurückzuführen, während das Neugeschäft bei den Zwischenkrediten (- 27,6 %) und den Vorausdarlehen (- 7,1 %) hinter den Vorjahreszahlen zurückbleibt. Aufgrund hoher Forward-Anteile am Neugeschäft hat sich der Neugeschäftszuwachs noch nicht in Auszahlungen niedergeschlagen. Die außerkollektiven Darlehensauszahlungen erreichten 2018 nur 103,2 Mio. Euro und lagen damit 8,2 % unter Vorjahr. Die Bauspardarlehensauszahlungen sind in 2018 ggü. dem Vorjahr auf 32,2 Mio. Euro gewachsen (+ 6,0 %). Insgesamt erreichten die Darlehensauszahlungen 135,3 Mio. Euro (Vorjahr 142,7 Mio. Euro, - 5,2 %). Entwicklung des BausparvertragsbestandesAm 31.12.2018 verwaltete die Aachener Bausparkasse einen eingelösten Vertragsbestand von insgesamt 307.096 (Vorjahr: 327.798) Verträgen mit einer Bausparsumme von 5.784,0 Mio. Euro (Vorjahr: 6.184,7 Mio. Euro). Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 6,3 % bei der Anzahl (Branche - 3,0 %) bzw. 6,5 % bei der Bausparsumme (Branche + 1,5 %). Der Bestandsmarktanteil bewegt sich in der Vertragsanzahl bei 1,1 %, während er in der Bausparsumme auf Grund der relativ niedrigen Durchschnittssumme (18,8 Tsd. Euro zu 33,4 Tsd. Euro Branche) nur 0,6 % beträgt. Die Bewegungen der Bestände an nicht zugeteilten und zugeteilten Bausparverträgen sind im statistischen Anhang zum Lagebericht dargestellt. VermögenslageUnserer Planung folgend wurde die Bilanzsumme im Berichtsjahr weiter abgebaut. Sie beläuft sich zum Stichtag 31.12.2018 auf 1.746,8 Mio. Euro und wurde damit im Jahresverlauf 2018 um 42,3 Mio. Euro (- 2,4 %) reduziert. Dies führt zu einer weiteren leichten Entlastung der Solvabilität. Diese Reduktion ist auf der Passivseite auf einen Nachlauf des maßnahmengetriebenen Abbaus hochverzinster Bauspareinlagen aus dem Vorjahr zurückzuführen. Die gesamten Bauspareinlagen reduzierten sich plankonform von 1.289,4 Mio Euro um 49,6 Mio. Euro auf 1.239,8 Mio. Euro. Der Anteil des Abbaus von Hochzinstarifen beträgt 28,1 Mio. Euro. Die Aktivseite ist durch einen starken, unplanmäßigen Abbau eigener Baudarlehen um 150,7 Mio. Euro bei gleichzeitigem Zuwachs in der Position Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere um 114,8 Mio. Euro geprägt. Infolge des schwachen Neugeschäfts und weiterhin hoher Tilgungsintensitäten entwickelte sich besonders die Bilanzposition der Vor- und Zwischenfinanzierungskredite stark rückläufig (- 122,4 Mio. Euro, - 15,6 %). Im Bereich der sonstigen Baudarlehen haben Produktneuerungen und -verbesserungen zwar den Absatz beflügelt. Aufgrund hoher Forward-Anteile am Neugeschäft hat sich der Neugeschäftszuwachs jedoch in 2018 noch nicht in Auszahlungen niedergeschlagen, sodass auch in dieser Position ein Rückgang um 20,6 Mio. Euro auf 150,6 Mio. Euro zu verzeichnen war. Darüber hinaus verwaltete die Aachener Bausparkasse AG zum Jahresende Treuhandkredite mit einem bilanziellen Volumen von 306,2 Mio. Euro (Vorjahr: 276,4 Mio. Euro, + 10,8 %). Dabei handelt es sich zumeist um treuhänderisch verwaltete Baudarlehen der HUK-COBURG-Lebensversicherung AG. Auf der Passivseite entwickelten sich die anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in 2018 planmäßig weiter rückläufig (- 19 Mio. Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten blieben mit 8,8 Mio. Euro nahezu konstant. Die Gesamtkapitalquote nach CRR beträgt per 31.12.2018 18,98 % (Vorjahr 17,31 %). Die Kernkapitalquote beläuft sich auf 18,44 % (Vorjahr 16,71 %). FinanzlageDer Zuteilungsmasse wurden im Jahr 2018 insgesamt 228,5 Mio. Euro (Vorjahr: 282,1 Mio. Euro) zugeführt. Hiervon entfielen 164,3 Mio. Euro (Vorjahr: 183,3 Mio. Euro) auf Sparbeträge einschließlich verrechneter Wohnungsbauprämien. Die Tilgungseingänge beliefen sich auf 39,1 Mio. Euro (Vorjahr: 42,8 Mio. Euro). Die in den Zuführungen enthaltenen Zinsgutschriften betrugen 25,1 Mio. Euro (Vorjahr: 55,9 Mio. Euro). Die Entnahmen aus der Zuteilungsmasse durch Zuteilungs- und Kündigungsauszahlungen sanken gegenüber dem Vorjahr von 528,4 Mio. Euro auf insgesamt 271,2 Mio. Euro. Die Überschüsse der Zuführungen sanken von 1.190,0 Mio. Euro auf 1.147,3 Mio. Euro (- 3,6 %). Die Aachener Bausparkasse konnte ihre Zahlungsverpflichtungen 2018 jederzeit erfüllen. Die Liquiditätssituation der Aachener Bausparkasse stellt sich insgesamt unverändert als entspannt dar. Die LCRDR (Liquidity Coverage Ratio) lag zum 31.12.2018 bei 2.615 % (Vorjahr: 920 %) und damit nach wie vor deutlich über der Mindestquote von 100 %. ErtragslageInfolge der äußerst schwierigen Rahmenbedingungen ist die Ertragslage der Aachener Bausparkasse unzureichend. In der nachfolgenden Ertragsanalyse sind wesentliche Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt: Ertragsanalyse (in Mio. Euro)
Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte wie im Jahr 2017 nur durch den Verkauf von Wertpapieren und der damit verbundenen Hebung von Bewertungsreserven sowie Zuschreibungen im Kreditbestand in Höhe von 10,4 Mio. Euro ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis vor Steuer (45 Tsd. Euro) erzielt werden. Die Maßnahmen zum Abbau der hochverzinslichen Bauspareinlagen zeigen mit einem Rückgang der Zinsaufwendungen um 12,3 Mio. Euro den gewünschten Erfolg. Der gleichzeitige Rückgang der Zinserträge um 9,9 Mio. Euro ist in hohen Tilgungseingängen mit einem entsprechenden Bestandsabbau bei den Baudarlehen sowie dem weiterhin niedrigen Zinsumfeld, in dem Wertpapiere nachgekauft werden mussten, begründet. Die Verringerung des Provisionsüberschusses geht auf den Rückgang der Bausparproduktion sowie verminderte Gebührenerträge aufgrund der gesunkenen Anzahl von Bausparverträgen zurück. Der verringerte Verwaltungsaufwand resultiert in erster Linie aus einem Rückgang von Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten. Im Personalaufwand spiegelt sich der um 11,3 % geringere durchschnittliche Personalbestand (228 in 2018, 257 in 2017) noch nicht wider, da die zeitliche Verteilung der Freisetzungen sowie Tariferhöhungen entgegen wirkten. Die o.g. Effekte führten zu einer Verbesserung des Ergebnisses vor Risikovorsorge und Bewertung um 3,1 Mio. Euro im Vorjahresvergleich. Das negative Ergebnis konnte durch die Hebung von Bewertungsreserven sowie eine Teilauflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken ausgeglichen werden. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen LageDie seit Jahren andauernde extreme, in dieser Form historisch einmalige Niedrigzinsphase belastet das Zinsergebnis der Aachener Bausparkasse außerordentlich. Demzufolge ist die Ertragslage der Aachener Bausparkasse unzureichend: Im operativen Geschäft decken die laufenden Erträge nicht die laufenden Aufwendungen. Nur durch Sondereffekte wie die Auflösung von stillen Reserven konnte 2018 ein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielt werden. Die Gegensteuerungsmaßnahmen des Jahres 2017 haben die Lage der Aachener Bausparkasse zunächst stabilisiert. Im Berichtsjahr war noch ein Nachlauf dieser Maßnahmen zu verzeichnen. Der Bestand von Bauspareinlagen mit einer Verzinsung oberhalb von 3 % konnte auf 701 Mio. Euro abgebaut werden (Vorjahr 729,1 Mio. Euro). Infolge der Bestandsmaßnahmen, der Rückzahlung von Refinanzierungsmitteln und des Rückgangs der Kreditbestände ist die Bilanzsumme weiter gesunken. Bei unverändertem Eigenkapital ist die Solvabilität (Gesamtkennziffer) auf 18,98 % gestiegen. Die Niedrigzinssituation in Kombination mit den verbliebenen hochverzinslichen Bauspareinlagen wird die Ertragslage der Bausparkasse in den nächsten Jahren weiterhin belasten. Auf mittlere Frist werden die Aufwände nicht durch laufende Erträge gedeckt werden können. Dies führt zu einem Abschmelzen des Eigenkapitals. Mitarbeiter / PersonalDie Aachener Bausparkasse AG beschäftigte am Bilanzstichtag einschließlich Vorstand 215 (Vorjahr: 253) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten betrug am 31.12.2018 insgesamt 66 (Vorjahr: 75). Im Innendienst waren 187 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestellt (Vorjahr: 218). Im Außendienst waren 20 Angestellte tätig (Vorjahr: 27). Das Unternehmen wird wesentlich von der hohen Leistungsbereitschaft unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getragen. Zentrale Werte der Unternehmenskultur sind Offenheit, Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein. Wir streben eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innen- und Außendienst an, die auf gegenseitiger Wertschätzung beruht. Die klare Delegation von Verantwortung fördert das selbstständige Handeln und schafft Freiräume zur Selbstentfaltung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aachener Bausparkasse verfügen in der Regel über eine große Berufserfahrung und eine langjährige Betriebszugehörigkeit. Der bedarfsorientierten Förderung und Weiterbildung wird ein hoher Stellenwert eingeräumt. Damit erhöhen wir die Qualifikation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Leistungsfähigkeit unserer Bausparkasse. SteuerungssystemDie folgenden Aussagen gelten für das abgelaufene Geschäftsjahr und bis zum Vollzug des Betriebsübergangs an den neuen Eigentümer. Das Steuerungssystem der Aachener Bausparkasse AG ist auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet. Auf Basis der Geschäftsstrategie wird unter Berücksichtigung der aktuellen und erwarteten Rahmenbedingungen eine mittelfristige Unternehmensplanung (Zeithorizont fünf Jahre) aufgestellt und mit dem Aufsichtsrat abgestimmt. Aus der Unternehmensplanung werden die quantitativen Zielvorgaben für die bedeutsamen Steuerungsgrößen abgeleitet. Unterjährig wird die Zielerreichung monatlich kontrolliert und quartalsweise an den Aufsichtsrat und die Aktionäre berichtet. Bedeutsame Steuerungsgrößen sind die folgenden Leistungsindikatoren:
Am 06.02.2018 wurde mit dem Aufsichtsrat die derzeit gültige Planungsrechnung abgestimmt. Aufgrund dieser Basis zeigte sich kein zusätzlicher Kapitalbedarf, um die aufsichtsrechtlich geforderten Kapitalquoten einzuhalten. Ursächlich für diese Entwicklung sind die mittelfristige Erholung des Zinsüberschusses sowie eine moderate, jährliche Reduktion der Verwaltungsaufwendungen. Die Erholung des Zinsüberschusses ist eine Folge des Abbaus der hochverzinslichen Bauspareinlagenbestände sowie der Einführung einer neuen Tarifgeneration in den Vorjahren. RisikoberichtGrundsätze des RisikomanagementsDie derzeit geltende Risikostrategie der Aachener Bausparkasse ist konservativ ausgerichtet. Das geordnete Fortbestehen des Unternehmens ist oberstes Ziel der Risikosteuerung. Nebenbedingungen, insbesondere aufsichtsrechtlicher Art, sind mit einem Sicherheitspuffer einzuhalten. Die Bausparkasse bedient grundsätzlich nur Geschäftsfelder, in denen sie über entsprechende Kenntnisse zur Beurteilung der spezifischen Risiken verfügt. Bei intransparenter Risikolage oder methodischen Zweifelsfällen wird dem Vorsichtsprinzip Vorrang eingeräumt. Das Risikomanagement ist so organisiert, dass Interessenkonflikte sowohl auf persönlicher Ebene wie auch auf der Ebene von Organisationseinheiten ausgeschlossen sind. Der Vorstand und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fühlen sich den risikopolitischen Grundsätzen verpflichtet und treffen auch im Alltagsgeschäft ihre Entscheidungen unter Einhaltung dieser Leitlinien. Die Aachener Bausparkasse hat mit erheblichem personellen und technologischen Aufwand ein leistungsfähiges Risikomanagementsystem aufgebaut, das im Rahmen gesetzlicher Neuregelungen weiter ausgebaut und optimiert wird. Die Methoden und Prozesse sind darauf ausgerichtet, Risiken frühzeitig zu identifizieren, soweit möglich zu quantifizieren und im Rahmen des umfassenden Risikoreportings zu erfassen. Die Interne Revision überprüft jährlich aufgrund eines risikoorientierten Prüfungsplans die Funktionsfähigkeit und Effizienz des Risikomanagements. Sie ist damit ein weiterer, unabhängiger Bestandteil des internen Kontrollsystems. Risikoidentifikation und -steuerungGrundlage des Risikomanagements ist eine an den Ursachen orientierte Risikokategorisierung, die alle Bereiche des Unternehmens erfasst. Die Risiken werden im Rahmen einer jährlichen, umfassenden Risikoinventur identifiziert sowie hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer möglichen Schadenshöhe bewertet. Diese Erhebung erfolgt in Form von Self-Assessments der Verantwortlichen für definierte Risikokategorien. Folgende Risiken wurden als wesentlich identifiziert:
Alle wesentlichen Risiken unserer Bausparkasse, für die ausreichende Datenmaterialien vorhanden sind, werden anhand quantitativer Risikomodelle erfasst. Kernelement der Gesamtbanksteuerung der Aachener Bausparkasse ist die 'Unternehmensplanungsrechnung', eine GuV-orientierte Planperiodenerfolgsrechnung, die um wertorientierte Betrachtungen ergänzt wird. Die Unternehmensplanungsrechnung beruht auf einzelvertragsbasierten, über Neugeschäfts- und Verhaltensparameter gesteuerten Bestandsfortschreibungssystemen. Die Entwicklung des Bausparkollektivs wird dabei mithilfe der zertifizierten Kollektivsimulation BASIM der IVV GmbH & Co. KG ermittelt. Um diesen Kern herum wurde in den vergangenen Jahren ein komplexes, in sich konsistentes System zur Simulation aller Darlehens- und Einlagenbestände und zur Ableitung einer Planperiodenerfolgsrechnung entwickelt. Adressenausfallrisiken:Adressenausfallrisiken sind definiert als Risiken möglicher Verluste aus der Verschlechterung der Bonität von Kreditnehmern bzw. Emittenten und dem Wertverlust der Kreditsicherheiten. Grundsätzlich unterscheiden wir beim Adressenausfallrisiko
Das Kundenkreditgeschäft ist Kerngeschäftsfeld der Aachener Bausparkasse. Das Darlehensausfallrisiko stellt eine zentrale Risikokategorie des Unternehmens dar. Aufgrund der besonderen bausparkassen- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften unterliegen Bausparkassen hier nur einem vergleichsweise geringen Adressenausfallrisiko. Unsere kreditstrategische Ausrichtung auf das Privatkundengeschäft und die Finanzierung des selbstgenutzten Wohneigentums schränken das Adressenausfallrisiko weiter ein. Bestandsanalysen lassen eine breite Streuung und eine gute Qualität des Kreditportfolios erkennen. Das Darlehensausfallrisiko wird auf der Ebene einzelner Darlehen und auf Portfolioebene überwacht und gesteuert. Für die Kreditvergabe existieren detaillierte Beleihungsrichtlinien, die die risikoaverse Kreditstrategie der Aachener Bausparkasse widerspiegeln. Mahnverfahren, Intensivbetreuung und Problemkreditbearbeitung, die systematische Bildung von Wertberichtigungen sowie die turnusgemäße und anlassbezogene Überwachung der Sicherheitenwerte sind zentrale Bestandteile des Kreditrisikomanagements. Auf Portfolioebene werden laufend diverse Risikoindikatoren und Strukturkennziffern überwacht. Die Bildung von Wertberichtigungen erfolgt für den rückständigen Klein- und Blankokreditbestand durch pauschalierte Einzelwertberichtigungen, die in Höhe des erwarteten Verlusts (Expected Loss -EL) gebildet werden, sowie durch Einzelwertberichtigungen. Die Höhe der Einzelwertberichtigungen bemisst sich dabei an der jeweiligen Bewertung von Gesamtforderungen und Wert der vorhandenen Sicherheiten. Weiterhin werden Pauschalwertberichtigungen in Anlehnung an das Schreiben des BMF vom 10.01.1994 gebildet. Bei der Messung, Überwachung und Steuerung des Darlehensausfallrisikos im Privatkundengeschäft kommen Scorekarten zur Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) und der Verlustquote bei Ausfall (LGD) zum Einsatz. Diese wurden in einem Gemeinschaftsprojekt mit anderen privaten Bausparkassen und dem Projektpartner Ernst & Young entwickelt und regelmäßig validiert. Die Scorekarten werden für die Beurteilung des Adressenausfallrisikos zum Zeitpunkt der Kreditbeantragung (Antragsscoring) und für eine Risikoeinstufung während der Kreditlaufzeit (Bestandsscoring) genutzt. Das Bestandsscoring berücksichtigt über die Antragsscorekarte hinaus weitergehende Informationen, die während der Laufzeit des Kredits gewonnen werden. Um möglichst zeitnah auf Veränderungen der Risikolage reagieren zu können, haben wir ein Limit- und Frühwarnsystem eingerichtet, das laufend portfolio- wie marktbezogene Informationen auswertet. Beim Abgleich von (aktuellen) Wertberichtigungen und erwartetem Verlust (für den ausgefallenen wie den nicht ausgefallenen Bestand in Summe betrachtet) ergibt sich per 31.12.2018 ein Wertberichtigungsfehlbetrag von insgesamt 0,1 Mio. Euro. Kredite an Zentralregierungen, an Institute und Unternehmen haben angesichts der in den letzten Jahren stark angewachsenen Liquiditätsreserve an Bedeutung gewonnen. Grundsätzlich sind die Anlagemöglichkeiten für Bausparkassen bereits nach § 4 Abs. 3 BausparkG auf risikoarme Geldanlagen beschränkt. In Ergänzung dazu werden das Risiko des Ausfalls einzelner Emittenten ebenso wie Konzentrationsrisiken über interne Richtlinien begrenzt und laufend überwacht. Marktpreisrisiken:Grundsätzlich umfasst das Marktpreisrisiko Zins-, Aktien- und Fremdwährungsrisiken. Bausparkassen dürfen aber aufgrund gesetzlicher Vorgaben nur geringe Aktien- und keine Fremdwährungsrisiken eingehen. Da die Aachener Bausparkasse keinen Eigenhandel im Sinne der Ausnutzung von kurzfristigen Preis- und Kursschwankungen betreibt und keine Investitionen in Aktien tätigt, reduziert sich das Marktpreisrisiko auf das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch sowie das Abschreibungsrisiko. Das Zinsänderungsrisiko unserer Bausparkasse wird branchentypisch maßgebend durch das Bausparkollektiv bestimmt. Der nunmehr in der Tendenz mehr als 20 Jahre anhaltende Zinsrückgang an den Märkten hat dazu geführt, dass Bauspardarlehen älterer Tarifgenerationen nicht mehr konkurrenzfähig, die Verzinsung der Bauspareinlagen dieser Tarife dagegen hoch attraktiv erscheinen. Extrem niedrige Anlagegrade und erhebliche Passivüberhänge sind die Folge. Die damit einhergehenden Ertragsrisiken erfordern über tarifliche Maßnahmen hinausgehende Gegensteuerungsmaßnahmen (nähere Ausführungen siehe dazu unter dem Punkt "Einschätzung der Lage der Aachener Bausparkasse AG" im Chancen- und Prognosebericht). Außerdem werden auch bilanzielle Vorkehrungen in Form bauspartechnischer Rückstellungen getroffen. Wir messen das Zinsänderungsrisiko sowohl wertorientiert als auch GuV-orientiert. Die Aachener Bausparkasse hat dazu in einem Gemeinschaftsprojekt mit weiteren privaten Bausparkassen ein bausparspezifisches Instrumentarium für eine duale Sichtweise entwickelt. Bei der Messung werden die Unternehmensplanungsrechnung, deren Kern die Kollektivsimulation BASIM bildet, und die Software ZIRIS der Firma parcIT GmbH eingesetzt. Zur Überwachung der aufsichtsrechtlichen Limitierung des Zinsänderungsrisikos wurde das Barwertrisiko vierteljährlich nach den Vorgaben des Rundschreibens 09/2018 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht. Hierbei werden die Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung (Zinsschock) von 200 Basispunkten in beide Richtungen auf das Zinsbuch der Aachener Bausparkasse ermittelt. Die Aachener Bausparkasse ist kein Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko im Sinne des o. g. Rundschreibens. Laut Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe a) der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) wurde den nationalen Aufsichtsbehörden aufgegeben, zusätzliche Eigenmittelanforderungen anzuordnen, wenn Risiken oder Risikoelemente nicht durch die Eigenmittelanforderungen nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und nach der Solvabilitätsverordnung (SolvV) abgedeckt sind. Unter diese Risiken fällt insbesondere das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch. Im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process) legen die Aufsichtsbehörden individuelle Zuschläge für jedes Kreditinstitut fest. Im Hinblick auf den per 31.12.2018 verbindlichen SREP-Zuschlag (Supervisory Review and Evaluation Process) von 2,0 % wird die erforderliche Mindestquote der Gesamtkennziffer von 11,913 % (8,0 % gem. Art. 92 CRR + 2,0 % SREP-Zuschlag + 1,875 % Kapitalerhaltungspuffer + 0,038 % antizyklischer Kapitalpuffer) und des Kernkapitals von 7,538 % per 31.12.2018 eingehalten. Letztere berechnet sich nicht durch die Addition von Einzelquoten, sondern beinhaltet Anforderungen an das Verhältnis der Kapitalbestandteile für den SREP-Zuschlag, sodass nur ein Teil in die Mindestquote fließt. Die Festsetzung der institutsspezifischen Eigenmittelzielkennziffer (EMZ) führt in der Praxis zu einer Sollvorschrift für die vorzuhaltenden Eigenmittel. Zusätzlich zu den im SREP-Bescheid angeordneten Eigenmittelanforderungen von 2,0 Prozentpunkten sollen die sich aus der EMZ ergebenden Eigenmittelbeträge einer Gefährdung "auch in Stresssituationen weitestgehend begegnen". Die BaFin führt zur Erläuterung der Verwendung dieser Größe aus: "Die aufsichtliche Eigenmittelzielkennziffer stellt keine Kapitalanforderung nach § 10 KWG dar, sondern ist vielmehr eine aufsichtliche Kenngröße, die darüber Auskunft gibt, welche über die festgesetzten Anforderungen hinausgehende Eigenmittelausstattung Ihres Instituts die Aufsicht für sachgerecht ansieht, um langfristig sicherzustellen, dass eine Gefährdung der Ihrem Institut anvertrauten Vermögenswerte auch in Stresssituationen weitestgehend ausgeschlossen werden kann." Da die Anforderung aus dem Kapitalerhaltungspuffer nach § 10 c KWG in Höhe von 2,5 % (ab 2019) auf die aufsichtliche institutsspezifische Eigenmittelzielkennziffer angerechnet wird, bedeutet die Festlegung für die Berechnung ab 01.01.2019 keinen Aufwand. Im Jahresabschluss 2018 verursacht die Festlegung einen Aufwand von 0,625 Prozentpunkten, der durch die bestehende Kapitalausstattung erfüllt wird. Wir steuern das Zinsänderungsrisiko auf der Ebene des Gesamtunternehmens und ausschließlich im Rahmen des Anlagebuchs. Zinsderivate in Form von Swaps und Caps werden allein zu Absicherungszwecken eingesetzt. Dabei handelt es sich jedoch um einen auslaufenden Bestand. Die Bausparkasse hat in den Vorjahren Caps und Swaps zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken bei der Refinanzierung von Baudarlehen abgeschlossen (portfolio hedge). Im Einzelnen handelt es sich um drei Caps mit Laufzeitende zwischen März 2022 und Mai 2024 sowie drei Swaps mit Laufzeitende zwischen Mai 2020 und August 2023. Mittels der abgeschlossenen Caps werden Retailgeschäfte mit einem Nominalvolumen von 15,0 Mio. Euro und durch die abgeschlossenen Swaps in Höhe von nominal 15,0 Mio. Euro abgesichert. Die bilanzielle Behandlung erfolgt nach der Einfrierungsmethode. Grund- und Sicherungsgeschäfte wurden zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die Wertänderung der Swaps war in der Vergangenheit und wird voraussichtlich gegenläufig zur Wertänderung der abgesicherten Baudarlehen sein, da Laufzeit und Zins größenordnungsmäßig übereinstimmen und es sich bei den Swaps um Payerswaps handelt. Der Marktwert zum 31.12.2018 beträgt für die Caps 9 Tsd. Euro und für die Swaps - 2.818 Tsd. Euro. Zur Bestimmung eines möglichen Rückstellungsbedarfs nach § 249 Abs. 1 HGB (Bildung von Drohverlustrückstellungen) hat die Aachener Bausparkasse eine barwertige Methode gewählt. Dabei wurden die Barwerte der erfolgsrelevanten Cash-Flows von abgesicherten Aktiva und Derivaten gegenübergestellt. Dabei ergibt sich bei keinem Sicherungsinstrument eine negative Differenz zwischen dem Eigenwert und dem der abgesicherten Positionen. Ein Rückstellungsbedarf besteht in diesen Positionen nicht. Liquiditätsrisiken:Unter dem Liquiditätsrisiko verstehen wir das Risiko, fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig bzw. nicht fristgerecht nachkommen zu können (Zahlungsunfähigkeitsrisiko) oder die hierfür erforderlichen Finanzierungsmittel nur zu erhöhten Kosten beschaffen zu können (Refinanzierungsrisiko). Unsere Strategie ist darauf ausgerichtet, auftretende Liquiditätsbedarfe auch bei angespanntem Marktumfeld oder schlagend werdenden Reputationsrisiken jederzeit befriedigen zu können. Die Liquiditätssituation der Aachener Bausparkasse darf das Unternehmen auch in Krisenzeiten nicht in seinem Bestand gefährden. Oberstes Ziel des Liquiditätsrisikomanagements ist die Sicherstellung einer jederzeitigen Zahlungsbereitschaft des Unternehmens. Unsere zertifizierte Kollektivsimulation prognostiziert unter Einbeziehung des geplanten Neugeschäfts eine weiterhin günstige Entwicklung der wartezeitbeeinflussenden Faktoren für die Zuteilung von Kollektivmitteln. Durch die erweiterten Möglichkeiten der Neufassung des Gesetzes über Bausparkassen und der Verordnung zu diesem Gesetz können wir die hohe kollektive Liquidität zu einem erheblichen Teil auch zur Refinanzierung außerkollektiver Darlehen nutzen. Im Rahmen der Disposition der laufenden Bankkonten wird täglich ein Liquiditätsstatus erstellt. Alle unplanmäßigen Liquiditätsveränderungen werden analysiert, ob sie Auswirkungen auf die Liquiditätsplanung haben. Außerdem wird die Liquidität anhand der im Zuge von Basel III etablierten Liquiditätsdeckungskennziffer (Liquidity Coverage Ratio, LCR) überwacht bzw. gesteuert. Diese Kennzahl bewegte sich im Jahresverlauf stets deutlich über der gesetzlichen Mindestgröße. Die LCR nach Delegierter Verordnung beläuft sich auf 2.615 %. Zentrales Instrument zur mittel- und langfristigen Liquiditätsplanung und -steuerung ist die oben beschriebene Unternehmensplanungsrechnung. Sie liefert eine fristenkongruente Gegenüberstellung aller erwarteten Einzahlungen und Auszahlungen, zeigt Liquiditätslücken / Refinanzierungsbedarfe auf und führt zu einer konsistenten Liquiditäts- und Refinanzierungsplanung. Um mittel- und langfristige Liquiditätsrisiken aufzeigen und steuern zu können, werden regelmäßig Gap-Analysen für unterschiedliche Szenarien berechnet. Auch im Bereich des Liquiditätsrisikomanagements wurde ein Frühwarnsystem eingerichtet. Dabei werden zeitnah (zumindest monatlich) interne Entwicklungen (Spargeldeingang, Liquiditätsabrufe, Veränderung der Linien und Margen) und externe Entwicklungen (z. B. die Marktliquidität) beobachtet. Außerdem haben wir im Rahmen unserer Notfallplanung einen Katalog liquiditätsgenerierender und liquiditätseinsparender Maßnahmen zur Schließung von Finanzierungslücken in einer Krisensituation erarbeitet. Hier ist z. B. die bedarfsorientierte Teilnahme am EZB-Tenderverfahren zu nennen. Operative Risiken für die Liquiditätssituation unserer Bausparkasse können auch aus dem Ausfall der technischen Basis des Zahlungsverkehrs resultieren. Für mögliche Störungen wurden spezifische Notfallpläne erstellt. Operationelle Risiken:Operationelle Risiken werden als die Gefahr von Verlusten definiert, die durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten. In dieser Definition sind Rechtsrisiken eingeschlossen. Die operationellen Risiken bilden einen Schwerpunkt der jährlichen Risikoinventur. Zur Erfassung und Analyse der eingetretenen Schadensfälle aus operationellen Risiken wurde eine zentrale Schadensfalldatenbank eingerichtet. Das Management der operationellen Risiken ist innerhalb der Aachener Bausparkasse dezentral organisiert. Die Abteilung Personal und Verwaltung ist z. B. für die Personalrisiken, die Stabsstelle Recht und Grundsatz für das Rechtsrisiko und die DV-Abteilung für das IT-Risiko verantwortlich. Zur Vermeidung von Datenverlusten und Produktionsunterbrechungen verfügt die Aachener Bausparkasse über ein umfangreiches Sicherungskonzept mit redundanter Datenführung und einem Backup-Rechenzentrum. Die zentralen Rechner- und Speichersysteme sind in einem einbruch-, feuer- und wassergeschützten Serverraum untergebracht. Umfangreiche Sicherungsverfahren, Zugangs- und Zugriffsschutzsysteme begrenzen die Betriebsrisiken. Eine detaillierte Notfallplanung sichert den operativen Geschäftsbetrieb. Operationelle Risiken in den Geschäftsprozessen werden durch eine schriftlich fixierte Ordnung begrenzt. Diese enthält Kompetenzregeln, Beschreibungen der Arbeitsabläufe und Aufgabenverteilungspläne für alle wesentlichen Prozesse und Geschäftsfelder. In den DV-Systemen zur dialoggestützten Sachbearbeitung sind detaillierte Kompetenz-, Berechtigungs- und Freigaberegeln implementiert. Risiken bei Projekten werden durch eine strikte Projektorganisation begrenzt. Die Angemessenheit und die Einhaltung der schriftlich fixierten Ordnung werden regelmäßig durch die Interne Revision geprüft. Zur Identifikation und Kontrolle spezifischer Betriebsrisiken wurden ein Datenschutzbeauftragter und ein Beauftragter für die Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstiger strafbarer Handlungen gem. § 25h Abs. 4 KWG ernannt. Letzterer hat auch die zentrale Compliance-Funktion gem. § 25a Abs. 1 Satz 3 Pkt. 3c) KWG übernommen. Instrumente zur Steuerung personalbedingter Betriebsrisiken sind in erster Linie eine regelmäßige Personalplanung, eine kontinuierliche, aufgaben- und mitarbeiterbezogene Qualifizierung sowie ein sorgfältiges Auswahlverfahren bei Stellenneubesetzung in Verbindung mit einer langfristig angelegten Nachfolgeplanung. Darüber hinaus erhebt die Personalabteilung regelmäßig personalwirtschaftliche Kennzahlen, die frühzeitig auf Fehlentwicklungen hinweisen und ein Gegensteuern ermöglichen. Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung mit Auswirkungen für das Bauspar- oder Darlehensgeschäft und die Bilanzierung werden laufend verfolgt. Zusätzlich werden Informationen des Verbandes der Privaten Bausparkassen sowie weiterer Fachverbände ausgewertet. Die durch die extrem expansive Geldpolitik der EZB verursachte und historisch in dieser Form einmalige Niedrigzinsphase bringt das auf normale Marktschwankungen ausgerichtete Geschäftsmodell der Bausparkassen mit zunehmender Dauer immer stärker unter Druck. Die Bausparkassen haben in dieser Situation notgedrungen Maßnahmen zum Schutz der Kollektive umgesetzt, die in der gesamten Geschichte des deutschen Bausparens in dieser Form noch nicht erforderlich waren. Dieses Vorgehen trifft nicht bei jedem Kunden auf Verständnis und hat die Branche in die Kritik gebracht. Darüber hinaus werden tendenziell die von Kreditinstituten erhobenen Gebühren zunehmend kritisch hinterfragt. Das Reklamationsaufkommen ist aufgrund der nachlassenden Bestandsmaßnahmen deutlich rückläufig. Auch bei bestehenden Ombudsverfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen wurden stark rückläufige Fallzahlen erreicht. Die Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) beim Oberlandesgericht Köln gegen die Aachener Bausparkasse wurde mit Urteil vom 18.01.2019 als unzulässig abgewiesen. Trotzdem resultieren aus den Maßnahmen zur Verbesserung der Einlagenstruktur weiterhin signifikante Rechtsrisiken, da andere relevante Fragestellungen noch nicht höchstrichterlich entschieden sind. Insgesamt ist in den letzten Jahren eine zunehmende Ausweitung der Verbraucher- und Gläubigerrechte zu beobachten. Dies hat der gesamten Finanzbranche eine Vielzahl anhängiger Rechtsverfahren beschert. Derzeit befindet sich auch die Frage nach der Rechtmäßigkeit nachträglich erhobener Kontogebühren / Servicepauschalen in der Sparphase auf dem Rechtsweg. Diese Entwicklung kann auch die Ertragslage der Aachener Bausparkasse wesentlich beeinträchtigen. Absatzrisiken:Im Rahmen der Kaufvertragsverhandlungen zur Übertragung der Aachener Bausparkasse AG auf die Wüstenrot Bausparkasse AG wurden auch langfristig angelegte Vertriebskooperationen zwischen Käufer- und Verkäuferseite abgeschlossen. Nachdem die erforderliche kartellrechtliche Zustimmung bereits Ende 2018 erteilt wurde, besteht für die Partnergesellschaften die Möglichkeit, in der Übergangszeit zwischen Vertragsunterzeichnung und Vollzug sowohl Aachener- als auch Wüstenrot-Produkte zu vertreiben. Der Verkauf der Aachener Bausparkasse AG an die Wüstenrot Bausparkasse AG wird somit bereits ab Anfang 2019 unmittelbar Einfluss auf den Vertrieb und die Vertriebszahlen der Aachener Bausparkasse haben. Mit dem Vollzug des Eigentümerwechsels soll dann das gesamte aus den Vertriebsstrukturen der Aachener generierte Neugeschäft ausschließlich in Wüstenrotprodukten dargestellt werden. Es ist zu erwarten, dass sich die Vertriebsarbeit der Aachener Bausparkasse mit Beginn des Jahres 2019 auf die Sicherung und sukzessive Überleitung vorhandener Vertriebskraft auf die Wüstenrot Bausparkasse konzentrieren wird. Im Berichtsjahr wurden unter Absatzrisiken negative Auswirkungen auf die Ertragslage verstanden, die sich aus der unzureichenden oder verzögerten Erreichung der geplanten Neugeschäftsziele ergeben. Ursachen für Volumens- und / oder Strukturabweichungen können sowohl Änderungen des allgemeinen Marktumfelds als auch spezifische Fehlentwicklungen innerhalb der Bausparkasse sein, z. B. rechtliche, politische oder gesellschaftliche Entwicklungen, schlagend werdende Reputationsrisiken, mangelnde Tarif- / Produktattraktivität und / oder mangelnde Vertriebskraft. Ein wesentliches Element zur Begrenzung der Absatzrisiken war die Diversifizierung. Die Aachener Bausparkasse besaß und besitzt ein diversifiziertes Produktangebot. Die Vertriebsorganisation hat mit der eigenen Außendienstorganisation und den Vertriebsaußendiensten unserer Versicherungspartner zwei Standbeine. Die Aachener Bausparkasse beobachtet laufend die Veränderungen der Markt- und Wettbewerbssituation und der zugehörigen Rahmenbedingungen. Außerdem setzen wir umfangreiche Instrumente zur Vertriebssteuerung und zum Vertriebscontrolling ein. Unerwartete Entwicklungen werden analysiert und ihre Relevanz für die weitere Unternehmensentwicklung aufgezeigt. Anhand von Szenarioanalysen untersuchten wir regelmäßig die Auswirkungen von unerwarteten Neugeschäftsentwicklungen auf die Ertragslage der Bausparkasse. Sonstige Risiken:Im Falle der Auslagerung von Aktivitäten oder Prozessen ist durch ein definiertes Prüfungsverfahren eine angemessene Einbindung in das Risikomanagement sichergestellt. Ebenso ist die Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten verfahrenstechnisch genau geregelt. Beide Vorgängerinstitute der Aachener Bausparkasse AG haben im Geschäftsjahr 2009 an einer Branchenlösung für die Quelle Bausparkasse (heute: BSQ Bauspar AG) mitgewirkt und über eine Beteiligungsgesellschaft der privaten Bausparkassen Anteile an dem Institut erworben. Außerdem ist die Aachener Bausparkasse alleiniger Gesellschafter der Aachener Bausparkasse Immobilien GmbH. Die Gesellschaft ist seit 2001 inaktiv. Das Beteiligungsrisiko ist nicht wesentlich für die Ertrags- und Vermögenslage der Aachener Bausparkasse. RisikotragfähigkeitUnter Risikotragfähigkeit verstehen wir grundsätzlich die Fähigkeit der Bausparkasse, alle wesentlichen erwarteten und unerwarteten Risiken aus eigener Kraft auffangen zu können. Die Risikotragfähigkeit sehen wir als gegeben an, wenn das Zahlungsunfähigkeitsrisiko jederzeit durch ausreichende Liquiditätsreserven und die anderen wesentlichen Risikoarten jederzeit durch ausreichendes Internes Kapital (= Risikodeckungspotenzial) gedeckt sind. Die Risikotragfähigkeit wird dabei parallel sowohl durch wertorientierte Rechnungen nach VaR-Methodik als auch periodenbezogen anhand von Stressrechnungen überwacht. Bei der Ermittlung des Internen Kapitals wird von bilanziellen Kapitalgrößen und erwarteten Ergebnisgrößen der GuV ausgegangen. Auf dieser Basis legt der Vorstand jährlich fest, welcher Teil des Internen Kapitals in Form von Risikoobergrenzen (Limitierungen) zur Verfügung gestellt wird. In wertorientierter Sicht betrachten wir ein Extrembelastungsszenario, in dem die Risikotragfähigkeit unter Liquidationsaspekten beurteilt wird. Bei diesem Ansatz folgen wir der IRBA-Systematik der CRR. Das ökonomische Kapitalmodell berücksichtigt VaR-Werte für das Kreditrisiko, das Emittentenrisiko, das Zinsänderungsrisiko und ein Äquivalent für das operationelle Risiko (Konfidenzniveau 99,9 %, Haltedauer ein Jahr). Das Beteiligungsrisiko ist über einen pauschalen Kapitalpuffer abgedeckt. Für die Bestandspflege und die Abwicklung der Positionen in der Liquidationsphase wird ebenfalls ein pauschaler Puffer angesetzt. Für die Bestimmung der Risikotragfähigkeit werden die ermittelten Risikobeträge über alle Risikoarten zu einer Gesamtrisikoposition aufsummiert. Dies ist ein konservativer Ansatz, der keinerlei Diversifikationseffekte berücksichtigt. Im wertorientierten Ansatz (Liquidationssicht) ergeben sich per 31.12.2018 folgende Auslastungen:
Das Einzellimit des Emittentenrisikos war mit 20,0 Mio. Euro nach Gesamtinvestition der Geldanlagen nicht ausreichend bemessen. Mit der Überarbeitung des Risikotragfähigkeitskonzepts muss das Einzellimit angepasst werden. Die Risikotragfähigkeit in periodischer Sicht kontrollieren wir mithilfe einer mittelfristigen Planperiodenerfolgsrechnung (Going-Concern-Sicht). Ausgangspunkt ist dabei die mit dem Aufsichtsrat abgestimmte Unternehmensplanungsrechnung. In periodischer Betrachtung (Going-Concern-Sicht) ergibt sich per 31.12.2018 auf Jahressicht mit 6,6 Mio. Euro eine Auslastung des Limits für die Gesamtrisikoposition (20 Mio. Euro) von 32,9 %. Die Risikotragfähigkeit war auch unterjährig im gesamten Geschäftsjahr gegeben. StresstestsIm Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnungen werden potenzielle Verluste unter normalen Marktbedingungen bestimmt. Zusätzlich ermitteln wir regelmäßig an Hand von Sensitivitäts- und Szenarioanalysen das individuelle Gefährdungspotenzial von außergewöhnlichen Marktentwicklungen, also von Ereignissen mit zwar geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, aus denen aber hohe Verluste erwachsen können. Monatlich berechnen wir Adressrisiko-Stresstests, die den Anforderungen nach Artikel 177 CRR genügen. Dabei werden historisch beobachtete Verschlechterungen und darüber hinausgehende hypothetische Stresslevel betrachtet. Ebenfalls monatlich berechnen wir neben dem VaR auch BasisPointValue-Werte für diverse Zinsszenarien. Die ermittelten Risikokennzahlen sind Teil des monatlichen Risikoreportings. Die Sensitivitätsanalysen werden zumindest jährlich durch Szenarioanalysen zur mittel- und langfristigen Entwicklung des Bausparkollektivs und der Ertragslage der Bausparkasse in verschiedenen Zins- und Neugeschäftsszenarien ergänzt. Dabei werden laut Vorgaben der MaRisk u.a. die Auswirkungen eines schweren konjunkturellen Abschwungs betrachtet und inverse Stresstests durchgeführt. Auch die möglichen Auswirkungen von schlagend werdenden Rechtsrisiken wurden anhand von Szenarioanalysen untersucht. Die Stresstests lassen bei ungünstiger Entwicklung der Rahmenbedingungen Handlungsbedarf bei der Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Mindestquoten für die Eigenmittelausstattung erkennen. Eigenmittelanforderungen (CRR)Die Eigenmittelanforderungen nach dem Standardansatz für Kreditrisiken (SA) stellen sich zum 31.12.2018 wie folgt dar:
Die anrechenbaren Eigenmittel nach Artikel 72 der CRR belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 78,9 Mio. Euro. Die Gesamtkapitalquote nach CRR beträgt 18,98 %. Die Eigenmittel bestehen in Höhe von 76,6 Mio. Euro aus (hartem) Kernkapital. Die Kernkapitalquote beläuft sich per 31.12.2018 auf 18,44 %. Zur Erfüllung der Offenlegungspflichten nach Teil 8 der CRR (Informationen zum Risikomanagement der Aachener Bausparkasse AG sowie zur Risiko- und Solvenzlage des Unternehmens) erstellen wir den Offenlegungsbericht für das Geschäftsjahr 2018, der voraussichtlich ab Mai 2019 im Internet unter www.aachener-bausparkasse.de abrufbar ist. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung und unsere PrognoseEinschätzung der Lage der GesellschaftDie lang anhaltende extreme Niedrigzinsphase stellt für die Aachener Bausparkasse AG eine große Herausforderung dar. Die Ertragslage der Bausparkasse ist aufgrund des großen Einlagenbestands älterer Bauspartarifgenerationen weiterhin unzureichend. Trotz der erheblichen Kosteneinsparungen der letzten Jahre werden die laufenden Aufwände durch die laufenden Erträge nicht gedeckt. Auch in 2018 konnte nur durch Auflösung stiller Reserven ein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielt werden. Verstärkt wird die betriebswirtschaftlich sehr schwierige Lage durch neue gesetzliche Anforderungen, wie die Umsetzung der EU-Bankenunion und die sukzessive steigenden Eigenkapitalanforderungen der CRR (Basel III). Um die negativen Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die Bauspargemeinschaft abzufedern, haben wir im Jahr 2017 die Maßnahmen zur Reduzierung hochverzinslicher Bauspareinlagen intensiviert. Im Rahmen dieser Maßnahmen wurden Verträge älterer Tarifgenerationen aufgelöst oder in aktuell angebotene Tarife umgestellt. Die Gegensteuerungsmaßnahmen des Jahres 2017 haben die Lage der Aachener Bausparkasse zunächst stabilisiert. Im Berichtsjahr verzeichneten wir als nachlaufenden Effekt aus diesen Maßnahmen einen weiteren Abbau der Bauspareinlagen in Hochzinstarifen um 28,1 Mio. Euro. Der Bestand von Bauspareinlagen mit einer Verzinsung oberhalb von 3 % konnte auf 701 Mio. Euro abgebaut werden (Vorjahr 729,1 Mio. Euro). Hauptsächlich infolge dieser Maßnahmen sank die Bilanzsumme um 40,2 Mio. Euro. Bei anrechenbaren Eigenmitteln von 78,9 Mio. Euro (Vorjahr 80,6) ist die Solvabilität (Gesamtkennziffer) auf 18,98 % (Vorjahr 17,31 %) gestiegen. Die Niedrigzinssituation in Kombination mit den verbliebenen hochverzinslichen Bauspareinlagen wird die Ertragslage der Bausparkasse in den nächsten Jahren weiterhin belasten. Auf mittlere Frist werden die Aufwände nicht durch laufende Erträge gedeckt werden können. Dies führt zu einem Abschmelzen des Eigenkapitals. Die durchgeführten Maßnahmen zum Abbau hochverzinslicher Bauspareinlagen beinhalten signifikante Rechts- und Reputationsrisiken. Für die zahlreichen anhängigen Klageverfahren haben wir Rückstellungen gebildet. Erwartete Rahmenbedingungen und BranchenentwicklungDie Bundesregierung rechnet laut Jahreswirtschaftsbericht für das Jahr 2019 nur noch mit einem Wirtschaftswachstum von 1,0 % - dem geringsten Wert seit 2013. Im Rahmen der Herbstprognose ging die Regierung noch von einem Wachstum des Bruttoinlandproduktes von 1,8 % aus. Probleme der Automobilindustrie, die Unsicherheiten um die Modalitäten des Brexit sowie die anhaltenden Handelskonflikte haben hier den Ausschlag gegeben. Positiv auf z.B. die Baukonjunktur und das Konsumverhalten wirkt die Niedrigzinspolitik der EZB, von deren Fortführung in den Annahmen der Jahresprojektion 2019 im gesamten Projektionszeitraum ausgegangen wird. Die zyklische Erholung nach der Schuldenkrise sollte laut Jahreswirtschaftsbericht weiter anhalten, jedoch stark verlangsamt. Die EZB beließ den Leitzins bei 0 %, für die Anlage überschüssiger Liquidität müssen weiterhin Strafzinsen von 0,4 % gezahlt werden. Mit einem Beibehalten dieser Zinssätze ist über den Sommer hinaus zu rechnen. Darüber hinaus möchte die EZB das Volumen der im Rahmen des Aufkaufprogramms erworbenen Anleihen über einen längeren Zeitraum konstant halten. Gestützt auf eine weiter anziehende Gesamtnachfrage und ein anhaltendes Lohnwachstum sollte sich die Binnennachfrage als das stabilisierende Element im lfd. Geschäftsjahr herauskristallisieren. Um der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken plant die Bundesregierung ein Maßnahmenbündel. Dies umfasst beispielsweise eine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus, steuerliche Förderungen des Mietwohnungsbaus durch Einführung einer Sonderabschreibung, ein Baukindergeld sowie eine Wohngeldreform. Ferner wird im Ergebnispapier des Wohngipfels der Bundesregierung vom 21.09.2018 ("Gemeinsame Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen") das Ziel einer Anpassung der Wohnungsbauprämie erstmals in ein offizielles Regierungspapier aufgenommen - ein Ziel, das auch von Teilen der Opposition angestrebt wird. Steigende verfügbare Einkommen sowie das Maßnahmenbündel lassen zumindest eine gleichbleibend hohe Nachfrage im Immobiliensektor erwarten. Dämpfend kann in diesem Umfeld die internationale Unsicherheit in Kombination mit einer weiterhin hohen Abgabenbelastung der Einkommen bzw. der Immobilienerwerber in den finanzierungsfähigen Bevölkerungsteilen wirken. Die angestrebte Reform der Grundsteuer soll aufkommensneutral gestaltet werden. Die diskutierten Modelle lassen die Vermutung zu, dass in Hochpreislagen eine Entlastungswirkung einkommensschwacher Familien verfehlt wird. Die Bausparkassen haben ihr Tarifangebot in den vergangenen Jahren an die veränderte Zinslandschaft angepasst und dabei das Kernelement des Bausparens, das Vor- und Zwecksparen, wieder stärker in den Vordergrund gestellt. Nach rückläufiger Entwicklung des Bausparneugeschäftes in den Jahren 2016 und 2017 zeigen die Branchenwerte zum Ende des Jahres 2018 gemessen an der Bausparsumme eine insgesamt leicht positive Entwicklung gegenüber dem Vorjahr, während die Stückzahl der gezeichneten Verträge weiterhin rückläufig ist. Im Ergebnis erreichten die deutschen Bausparkassen mit einem Volumen von 99,8 Mrd. Euro gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres ein Bruttoplus von 7,1 %. Gemessen an der Anzahl der Verträge wird jedoch mit 1,9 Mio. Stück weiterhin ein Minus ausgewiesen (- 3,5 %). Die Preisentwicklung am deutschen Immobilienmarkt erschwert insbesondere Haushalten mit niedrigen Einkommen den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Gerade mit Erwartung anziehender Bauzinsen werden sich sowohl Bauherren / Erwerber als auch Baufinanzierer wieder verstärkt auf den Stellenwert der vorgelagerten Eigenkapitalbildung fokussieren (müssen). Die gegenüber der Einkommensentwicklung deutlich dynamischere Preisentwicklung im Immobiliensektor erschwert die Bildung eines ausreichend hohen Eigenkapitals jedoch massiv. Die Politik hat diese Signale aufgenommen und mit Einführung des Baukindergeldes sowie mit der Ankündigung zur Verbesserung der Bausparförderung zum Ende das Jahres 2019 nicht nur ihr Vertrauen in das bewährte System des Bausparens zum Ausdruck gebracht, sondern auch eine entscheidende Weichenstellung für eine zeit- und situationsgerechte Wohnbauförderung vorgenommen. Die Bausparbranche hofft weiter auf moderat steigende Zinsen. Dadurch würde nicht nur ihre Ertragssituation verbessert, sondern gleichzeitig auch das Neugeschäft gefördert, weil das Argument der bauspareigenen langfristigen Zinssicherung dann wieder an Bedeutung gewinnt und die Attraktivität des Bausparprodukts steigert. Die Branche zeigt sich hinsichtlich der Geschäftsaussichten 2019 zuversichtlich. Eine merkliche konjunkturelle Abkühlung oder eine Eintrübung des Immobilienmarktes würden die Geschäftsaussichten belasten. Erwartete Entwicklung der Aachener Bausparkasse AGAm 11.12.2018 wurde ein Kaufvertrag zwischen den Anteilseignern der Aachener Bausparkasse AG und der Wüstenrot Bausparkasse AG geschlossen. Gegenstand des Kaufvertrags ist die Übertragung aller Aktien der Aachener Bausparkasse AG von den bisherigen Anteilseignern auf die Wüstenrot Bausparkasse AG. Die kartellrechtliche Freigabe hierfür erfolgte noch im Dezember 2018. Durch die Übernahme der Aachener Bausparkasse geht Wüstenrot mit den bisherigen Eigentümern der Aachener Bausparkasse AG, die aus dem Versicherungsbereich stammen, langfristige Kooperationen im Bauspar- und Baufinanzierungsgeschäft ein und wird weitestgehend deren exklusiver Produktpartner. Es ist geplant das Neugeschäft der Kooperationspartner der Aachener Bausparkasse AG in die Produkte der Marke Wüstenrot zu lenken. Die herausragende strategische Aufgabe der nächsten Jahre wird darin bestehen, das Unternehmen in die Strukturen der Wüstenrot Bausparkasse AG zu überführen. Durch die Einstellung der Neugeschäftsbearbeitung sind im Personalaufwand zukünftig stärkere Entlastungen zu erwarten. Die Einstellung des Neugeschäftes wird zu einer Veränderung der Betriebsorganisation und des Betriebszwecks führen. Somit liegt eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG vor, die im Laufe des Jahres 2019 Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan erfordern wird. Die Maßnahmen des Jahres 2017 zum Abbau des hochverzinslichen Bauspareinlagenbestandes älterer Tarifgenerationen haben Erfolg gezeigt. Die Ertragslage wurde durch die Verringerung des Zinsaufwands deutlich entlastet. Die aus den Aktionen resultierenden Rechtsrisiken haben sich nur in Teilen realisiert, die durch Rückstellungen gedeckt waren. Der Bestand an anhängigen Beschwerde- und Klageverfahren hat sich im Berichtsjahr stark rückläufig entwickelt. In der mit dem Aufsichtsrat in der Sitzung vom 06.02.2018 abgestimmten Planungsrechnung (Horizont fünf Jahre) zeigt sich kein zusätzlicher Kapitalbedarf, um die Solvenzlage des Unternehmens zu stabilisieren. Mit dem Abschluss des Kaufvertrages zwischen den Anteilseignern der Aachener Bausparkasse AG und der Wüstenrot Bausparkasse AG wurde ein starker Partner gefunden, der seit Jahren erfolgreich in dem Markt der Bausparkassen etabliert ist. Hieraus ergibt sich perspektivisch die Möglichkeit der Eingliederung der Aachener Bausparkasse AG in eine stabilere Einheit. Ein Konjunktureinbruch verbunden mit wachsender Arbeitslosigkeit und rückläufigen Einkommen würde die Darlehensausfallrisiken steigen lassen. Im Gegensatz zur Ertragslage zeigt sich die Liquiditätslage auf Basis der aktuellen Simulationen in den nächsten Jahren stabil. Gleichwohl besteht das Risiko, dass bei schlagend werdenden Reputationsrisiken die Zahlungsabflüsse deutlich höher als erwartet ausfallen. Eine rückläufige Nachfrage und damit verbundene Preisrückgänge am Immobilienmarkt können den Kreditrisikovorsorgeaufwand unplanmäßig wachsen lassen. Auch eine erneute Verschärfung der europäischen Staatsschuldenkrise oder ein Wiederaufflammen der Bankenkrise und damit verbundene Kapitalmarktschwankungen oder Adressausfälle hätten negative Auswirkungen auf die Ertragslage der Bausparkasse. Risiken können sich auch aus weiter steigenden regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen ergeben. Z.B. führt die Umsetzung des SREP auf nationaler Ebene zu zusätzlichen Kapitalanforderungen für die Institute. Am 07.12.2017 hat die Gruppe der Zentralbankgouverneure und der Chefs der Aufsichtsbehörden das endgültige Basel III-Reformpaket beschlossen, aus dem sich weitergehende Anforderungen ableiten werden. Vorbehalt bei zukunftsgerichteten AussagenDer vorliegende Geschäftsbericht und insbesondere der Prognosebericht enthalten zukunftsgerichtete Aussagen. Diese sind - gerade angesichts des derzeitigen Marktumfeldes - mit Unsicherheiten behaftet. Die unterstellten Prämissen und Rahmenbedingungen und die abgeleiteten Aussagen zu erwarteten Entwicklungen beruhen auf Einschätzungen, die auf Basis der heute zur Verfügung stehenden und von uns als wesentlich bewerteten Informationen getroffen wurden. Die tatsächliche Entwicklung kann aufgrund der Vielzahl der nur unter Unsicherheit einzuschätzenden Einflussfaktoren erheblich von den dargestellten Prognosen abweichen. Sonstige AngabenErklärung zur UnternehmensführungDer Vorstandsvorsitzende Herr Dr. Christoph Bollrath wechselte zum 31.12.2018 planmäßig in den Ruhestand. Der bisherige Generalbevollmächtigte Herr Dirk Heinze wurde zum 01.01.2019 in den Vorstand berufen. Am 27.04.2016 hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von 22,2 % beschlossen, die zur ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021, spätestens aber zum 27.04.2021, erreicht werden soll. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat entsprach im Berichtsjahr der Zielgröße. Für den Vorstand hatte der Aufsichtsrat eine Zielgröße von 0,0 % und als Umsetzungszeitpunkt den 30.06.2017 beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt bestand der Vorstand aus zwei männlichen Vorstandsmitgliedern. Da von einer künftigen Änderung dieses Zustands nicht auszugehen ist, hat der Aufsichtsrat im Juni 2017 im schriftlichen Verfahren erneut eine Zielgröße von Null und eine Umsetzungsfrist bis zum 30.06.2022 beschlossen. Der Vorstand der Gesellschaft hatte für die erste und für die zweite Führungsebene eine einheitliche Zielquote für den Frauenanteil von 26,7 % festgelegt, die am 30.06.2017 erreicht werden sollte. Am Stichtag lag der Frauenanteil in der ersten Führungsebene bei 45,5 % und in der zweiten Führungsebene bei 13,3 %. Am 31.12. des Berichtsjahres wurden Quoten von 40 % (1. Ebene) und 8 % (2. Ebene) erreicht. Für den Bezugszeitraum bis zum 30.06.2022 hat der Vorstand am 29.06.2017 als Zielgrößen 30 % für die erste und 13 % für die zweite Führungsebene beschlossen. Dank an die Mitarbeiterinnen und MitarbeiterAllen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innen- und Außendienst der Aachener Bausparkasse und ihrer Kooperationsgesellschaften sprechen wir für die geleistete Tätigkeit unsere Anerkennung und unseren Dank aus.
Aachen, 29. März 2019 AACHENER BAUSPARKASSE AG Der Vorstand gez. Heinze gez. Peter Statistischer Anhang zum Lagebericht 20181) Bewegung des Bestandes an nicht zugeteilten und zugeteilten Bausparverträgen und vertraglichen Bausparsummen
2) Bewegung der Zuteilungsmasse 1. Januar bis 31. Dezember 2018
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2018der Aachener Bausparkasse AG, AachenAKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018der Aachener Bausparkasse AG, AachenAufwendungen
ERTRÄGE
Anhang 2018I. Allgemeine AngabenVorbemerkungenDie Aachener Bausparkasse AG, mit Sitz in Aachen, ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Aachen unter der Nummer HRB 17774 eingetragen. Der Jahresabschluss der Aachener Bausparkasse AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes, des Kreditwesengesetzes und des Bausparkassengesetzes sowie der Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden wurden die allgemeinen Bewertungsvorschriften des § 252 Abs. 1 HGB sowie die für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340e-g HGB) angewendet. Von den nach § 340f Abs. 3 HGB gegebenen Verrechnungsmöglichkeiten für bestimmte Aufwendungen und Erträge wurde Gebrauch gemacht. Die Barreserven, die Forderungen und die Sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert zuzüglich etwaiger zeitanteiliger Zinsen angesetzt. Für akute und latente Risiken haben wir im Rahmen der bilanziellen Risikovorsorge Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet, die von den entsprechenden Aktivpositionen abgesetzt wurden. Die Wertpapiere sind vollständig dem Anlagevermögen zugeordnet. Sie werden zu fortgeführten Anschaffungskosten gem. § 340c Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 und 3 HGB bewertet. Die beim Kauf der Wertpapiere anfallenden Agien und Disagien werden auf die Laufzeit verteilt und im Zinsergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Es ist grundsätzlich beabsichtigt, die Wertpapiere bis zur Endfälligkeit zu halten. Die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungswerten abzüglich außerplanmäßiger Abschreibungen bilanziert worden. Sachanlagen sowie immaterielle Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen auf der Grundlage der steuerlichen Vorschriften bewertet. Für Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungswerten über 250 EUR bis einschließlich 1.000 EUR wurde ein Sammelposten gebildet, der über die gesetzlich vorgeschriebene Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben wird. Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Anschaffungswert von bis zu 250 EUR werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Aufgrund unterschiedlicher Bewertungsansätze zwischen Handels- und Steuerbilanz ergibt sich zum 31. Dezember 2018 saldiert ein Überhang aktiver latenter Steuern, der gemäß § 274 HGB nicht in der Bilanz ausgewiesen wird. Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus Differenzen bei der Rückstellungsbewertung. Bei der Bewertung der latenten Steuern wurde die Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag mit 15,83 % angesetzt. Für die Gewerbesteuer wurde ein Steuersatz von 15,84 % berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Kunden und sonstigen Gläubigern sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert worden, Disagien für ausgezahlte Vorfinanzierungskredite und sonstige Baudarlehen wurden passivisch abgegrenzt. Die Rückstellung für Pensionen wurde gemäß den international anerkannten Bewertungsstandards (PUCM) in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB an Hand der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck ermittelt. Die Abzinsung erfolgte gemäß § 253 Abs. 2 HGB pauschal, mit dem von der Deutsche Bundesbank nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Aus der Abzinsung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.720 TEUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Für die Ermittlung der Verpflichtungen wurden folgende Prämissen verwendet:
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die Ansprüche aus Rückdeckung - soweit zulässig - mit der entsprechenden Position der Rückstellung für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen verrechnet. Entsprechend wurde mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Die Anschaffungskosten der verrechneten Rückdeckungsansprüche haben eine Höhe von 2.002 TEUR. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Rückdeckungsansprüche weist eine Höhe von 1.853 TEUR auf und setzt sich aus dem Bilanzdeckungskapital und den Schlussüberschussanteilen zusammen. Er wurde mit dem Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung vollständig verrechnet. Die Erträge aus der Rückdeckungsversicherung (87 TEUR) wurden mit den entsprechenden Aufwendungen (311 TEUR) aus den Pensionsverpflichtungen verrechnet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen vor Verrechnung mit den Rückdeckungsansprüchen betragen 14.402 TEUR. Im Rahmen der Pensionszusage durch Gehaltsverzicht wurden zum Zwecke der Insolvenzsicherung abgeschlossene Rückdeckungsversicherungen zugunsten der Arbeitnehmer in Höhe von 294 TEUR verpfändet. Die anderen Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und - soweit die Laufzeiten mehr als ein Jahr betrugen - gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst. Es wurden folgende Parameter berücksichtigt:
In den anderen Rückstellungen sind Zinsbonusrückstellungen enthalten. Die Zinsbonusrückstellungen werden differenziert nach Tarif und prognostizierter Laufzeit der Verträge ermittelt. Dazu werden alle an den vergangenen Jahresabschlussstichtagen bestehenden Bonusansprüche, die bis zum aktuellen Jahresabschlussstichtag in Anspruch genommen wurden, wie bei der Rückstellungsbildung nach prognostizierten Laufzeiten gegliedert. Diesen Bonusansprüchen werden die Bonusinanspruchnahmen je Laufzeit gegenübergestellt. Aus dem Verhältnis von Bonusinanspruchnahmen zu Bonusanspruch erhält man das historische Gewicht je Laufzeit. Konform zur Zinshistorie für die Diskontierung, werden die Gewichte aus dem Durchschnitt der letzten sieben Jahre ermittelt. Bei den Tarifen, welche einen verzinslichen Zinsbonus vorsehen, wurde eine Aufzinsung vorgenommen. Dabei wurde bei der Abzinsung von Ansprüchen aus verzinslichen Boni von dem Diskontierungszinssatz der Vertragszins abgezogen, um den voraussichtlichen Erfüllungsbetrag zu Grunde zu legen. Aus den Maßnahmen zur Verbesserung der Einlagenstruktur resultieren signifikante Rechtsrisiken. Für diese Rechtsrisiken wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung eine angemessene Risikovorsorge in Form von Rückstellungen gebildet. Der Bewertung dieser Rückstellungen liegen aus den Erfahrungswerten des Jahres 2018 abgeleitete Prognosen für das zu erwartende Verhalten der betroffenen Bausparer zu Grunde, insbesondere für die Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung und deren Verlauf. Die gebildeten Rückstellungen berücksichtigen die zu übernehmenden Prozesskosten sowie die erwarteten Schadenersatzleistungen an Kunden. Des Weiteren wurden für die Rückerstattung von Darlehensgebühren sowie von Kontogebühren in der Darlehensphase Rückstellungen gebildet. Vor der Verschmelzung auf die HUK-COBURG-Bausparkasse AG in 2012, hat die ehemalige Aachener Bausparkasse Aktiengesellschaft die aus der Nutzung des Beibehaltungswahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB resultierende Rückstellungsdifferenz wirtschaftlich verursachungsgerecht dem Jahr 2010 und den Folgejahren bis 2024 zugeordnet. Die Rückstellungsdifferenz, die wirtschaftlich die Zeit nach dem 31. Dezember 2018 betrifft, wurde nicht mit Rückstellungszuführungen des Jahres 2018 verrechnet. Die der Auflösung der Rückstellungsdifferenz zu Grunde liegende Zeitverteilung wurde vereinfachend aus dem Nachweis des Beibehaltungswahlrechts zum 1. Januar 2010 abgeleitet. Der Stand der Rückstellungsdifferenz (Überdotierung der Rückstellungen) zum 31. Dezember 2018 beträgt 26 TEUR. Im Rahmen der Bewertung der abzuzinsenden Rückstellungen wurde der Aufzinsungsaufwand auf Basis der Zinssätze nach der RückAbzinsV bezogen auf die betreffenden Rückstellungsbeträge des vorherigen Abschluss-Stichtags ermittelt. Die Zinsaufwendungen für diskontierte Rückstellungen aus dem Bankgeschäft (bauspartechnische Rückstellungen 610 TEUR; sonstige Rückstellungen 10 TEUR) wurden unter den anderen Zinsaufwendungen ausgewiesen. Die Zinsaufwendungen für diskontierte Rückstellungen aus dem Nicht-Bankgeschäft (Pensionsrückstellungen 494 TEUR; personalbezogene Rückstellungen 2 TEUR; sonstige Rückstellungen 27 TEUR) wurden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Zur Überprüfung eines Rückstellungsbedarfs zur verlustfreien Bewertung des Bankbuchs wird die barwertige Methode angewendet. Hieraus ergibt sich für das Berichtsjahr kein Rückstellungsbedarf. II. Aufgliederung einzelner Bilanzpositionen nach Restlaufzeiten
III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzAKTIVAForderungen an KreditinstituteDie Forderungen an Kreditinstitute beinhalten täglich fällige Bankguthaben, Termingeldanlagen sowie Namensschuldscheindarlehen. Forderungen an KundenDie rückständigen Zins- und Tilgungsbeträge (ab 3 Monatsraten) für Baudarlehen betrugen zum 31. Dezember 2018 381 TEUR (Vorjahr: 435 TEUR). Die noch nicht ausgezahlten bereitgestellten Baudarlehen betreffen:
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche WertpapiereDie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind dem Anlagevermögen zugeordnet. Dem Buchwert (ohne Zinsabgrenzung) über 444.425 TEUR steht ein Kurswert in Höhe von 444.633 TEUR gegenüber. Dabei ergeben sich bei Wertpapieren mit einem Buchwert in Höhe von 195.601 TEUR und einem beizulegenden Zeitwert per 31. Dezember 2018 in Höhe von 193.782 TEUR stille Lasten in Höhe von 1.819 TEUR. Eine Abschreibung in Höhe der durch marktindizierte Kursschwankungen bedingten stillen Lasten unterblieb, da der Bausparkasse bei den unter Buchwert kursierenden Wertpapieren keine Anhaltspunkte einer dauerhaften Wertminderung vorlagen. Sämtliche Wertpapiere sind börsennotiert und entsprechen den Anlagevorschriften des § 4 Abs. 3 BausparkG. Die Bausparkasse hat für bestehende Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken in Höhe von 1.213 TEUR Schuldverschreibungen in Höhe von nominal 2.000 TEUR in einem Wertpapierdepot bei der Deutschen Bundesbank hinterlegt. Anteile an verbundenen Unternehmen
Von der Aufstellung eines Konzernabschlusses ist entsprechend § 296 Abs. 2 HGB abgesehen worden. Die Anteile an verbundenen Unternehmen enthalten keine börsenfähigen und börsennotierten Wertpapiere. TreuhandvermögenDie als Treuhandvermögen ausgewiesenen Treuhandkredite, bei denen es sich ausschließlich um Baudarlehen handelt, sind im eigenen Namen vergeben und werden von uns verwaltet.
Der korrespondierende Posten in gleicher Höhe ist unter dem Passivposten "Treuhandverbindlichkeiten" ausgewiesen. Immaterielle AnlagewerteDie Immateriellen Anlagewerte beinhalten entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten. Entwicklung des Anlagevermögens
Die nicht realisierten Reserven betrugen bei den Grundstücken und Gebäuden 7.442 TEUR und bei den Wertpapieren des Anlagevermögens 2.027 TEUR, davon wurden gemäß Artikel 484 Abs.1 CRR i.V.m § 10 Abs. 2b Satz 1 Nr.6 und Nr.7 KWG in der bis einschließlich 31.Dezember 2013 geltenden Fassung (a.F.) insgesamt 2.240 TEUR dem haftenden Eigenkapital zugerechnet. Im Berichtsjahr ergaben sich bei den Wertpapieren des Anlagevermögens bedingt durch zeitanteilige Agio- bzw. Disagioauflösung planmäßige Zuschreibungen in Höhe von 72 TEUR und planmäßige Abschreibungen in Höhe von 3.213 TEUR. Im Anlagenspiegel erfolgt ein kumulierter Ausweis. Sonstige VermögensgegenständeIn dieser Position sind im Wesentlichen Forderungen aus dem Deckungskapital aus Rückdeckungsversicherungen (294 TEUR) sowie der Bestand an Büromaterial und Drucksachen (108 TEUR) enthalten. Der in einer Materialgruppe zusammengefasste Bestand an Büromaterial wurde zum Stichtag mit dem gewogenen Durchschnittswert der Gruppe bewertet. RechnungsabgrenzungspostenDer Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet überwiegend auf die Laufzeit abgegrenzte Prämien für derivative Finanzinstrumente. PASSIVAVerbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Höhe von 8.134 TEUR, die wir zu deren Bedingungen weitergegeben haben. Verbindlichkeiten gegenüber KundenDer Bestand der anderen Verbindlichkeiten setzt sich überwiegend aus Sparbriefen und Festzinskonten die zur Refinanzierung des außerkollektiven Baufinanzierungsgeschäfts verwendet wurden und Darlehen von Versicherungen zusammen. Sonstige VerbindlichkeitenIn den Sonstigen Verbindlichkeiten sind größtenteils Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt (Kapitalertragsteuer; Lohn- und Kirchensteuer; Umsatzsteuer) in Höhe von 2.183 TEUR sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 163 TEUR enthalten. RechnungsabgrenzungspostenDer Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen 530 TEUR Disagien für ausgelegte Kredite. RückstellungenDie anderen Rückstellungen setzen sich in der Mehrheit zusammen aus bauspartechnischen Rückstellungen (52.850 TEUR), Provisionsrückstellungen (3.780 TEUR), Rückstellungen für Schadenersatzansprüche von Kunden (2.230 TEUR), personalbezogenen Rückstellungen (1.060 TEUR) sowie Rückstellungen für das Bearbeitungsrisiko aus Treuhandkrediten (437 TEUR). Fonds für allgemeine BankrisikenDer Sonderposten nach § 340g HGB beträgt 1.000 TEUR, im Berichtsjahr erfolgte eine Auflösung in Höhe von 1.200 TEUR. EigenkapitalDas Grundkapital (in der Bilanz als "gezeichnetes Kapital" ausgewiesen) ist eingeteilt in 16.980.381 Stückaktien ohne Nennbetrag. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. April 2015 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. Dezember 2019 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 4.800 TEUR gegen Bareinlage zu erhöhen, und zwar durch Ausgabe von bis zu 4.800.000 neuen, auf den Namen lautenden Stammstückaktien (genehmigtes Kapital II). Die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2018 beträgt 59.056 TEUR. Andere VerpflichtungenBei den Verpflichtungen aus unwiderruflichen Kreditzusagen rechnen wir mit einer zeitnahen Inanspruchnahme. IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und VerlustrechnungProvisionserträgeDie anderen Provisionserträge beinhalten vor allem Gebühren nach den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge, Erträge aus dem Treuhandkreditgeschäft und der Verwaltung von Krediten sowie Erträge aus der Vermittlung von Krediten. Sonstige betriebliche ErträgeBei den sonstigen betrieblichen Erträgen handelt es sich überwiegend um Erträge aus der Auflösung von anderen Rückstellungen (447 TEUR), Erträge aus der Auflösung des Bausparkassen- Einlagensicherungsfonds (281 TEUR), aus Verkäufen von Dienstleistungen und Kantinenverkäufen (238 TEUR) sowie aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten (173 TEUR). Sonstige betriebliche AufwendungenIn dieser Position sind im Wesentlichen Aufwendungen aus der Zuführung zur Rückstellung Schadenersatzansprüche (1.314 TEUR), Aufwendungen aus Zinseffekten aus der Bewertung von Rückstellungen (523 TEUR) und Zuschüsse für die Personalkantine (74 TEUR) enthalten. V. Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen betreffen mit 108 TEUR (Ansatz zum Nennwert) Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen. Sie enthalten Fälligkeiten bis zum Jahr 2021. Es wurden Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr berücksichtigt. Weiterhin bestehen aus der Bilanz nicht ersichtliche Haftungsverhältnisse im Zusammenhang mit den Mitgliedschaften in der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Die Bausparkasse hat in den Vorjahren Sicherungsinstrumente in Form von Caps und Swaps zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken bei der Refinanzierung von Baudarlehen abgeschlossen (portfolio hedge). Im Einzelnen handelt es sich um drei Caps mit Laufzeitende zwischen März 2022 und Mai 2024 sowie drei Swaps mit Laufzeitende zwischen Mai 2020 und August 2023. Mittels der abgeschlossenen Caps werden Retailgeschäfte mit einem Nominalvolumen von 15.000 TEUR und durch die abgeschlossenen Swaps in Höhe von nominal 15.000 TEUR abgesichert. Die bilanzielle Behandlung erfolgt nach der Einfrierungsmethode. Die Swaps sind bezüglich des Ausweises der Zinsaufwendungen und -erträgen den Refinanzierungsmitteln (Verbindlichkeiten gegenüber Kunden; täglich fällig und mit vereinbarter Laufzeit bis 12 Monate und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit) zugeordnet. Grund- und Sicherungsgeschäfte wurden zu Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die Wertänderung der Swaps war in der Vergangenheit und wird voraussichtlich gegenläufig zur Wertänderung der abgesicherten Baudarlehen sein, da Laufzeit und Zins größenordnungsmäßig übereinstimmen und es sich bei den Swaps um Payerswaps handelt. Der Marktwert zum 31. Dezember 2018 beträgt für die Caps 9 TEUR und für die Swaps -2.818 TEUR. Zur Bestimmung eines möglichen Rückstellungsbedarfs nach § 249 Abs. 1 HGB (Bildung von Drohverlustrückstellungen) hat die Aachener Bausparkasse eine barwertige Methode gewählt. Dabei wurden die Barwerte der erfolgsrelevanten Cash-Flows von abgesicherten Aktiva und Derivaten gegenübergestellt. Dabei ergibt sich bei keinem Sicherungsinstrument eine negative Differenz zwischen dem Eigenwert und dem der abgesicherten Positionen. Ein Rückstellungsbedarf besteht in diesen Positionen nicht. Die Aufwendungen für Organe betreffen die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für die Tätigkeit im Geschäftsjahr mit 48 TEUR. Die Gesamtbezüge der aktiven Mitglieder des Vorstands beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 765 TEUR. Für frühere Organmitglieder bestehen Pensionsverpflichtungen in Höhe von 9.192 TEUR, ferner wurden Gesamtbezüge in Höhe von 618 TEUR gewährt. Die Kredite an Organmitglieder zum 31. Dezember 2018 betreffen:
ArbeitnehmerIm Jahresdurchschnitt wurden als Arbeitnehmer (Vollzeit- und Teilzeitkräfte; ohne Vorstand) beschäftigt:
AbschlussprüferhonorarDas von dem Abschlussprüfer auf das Geschäftsjahr entfallende Gesamthonorar betrifft die Leistungen:
Vorschlag für die GewinnverwendungDer Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 100.448,28 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. NachtragsberichtEs ist geplant, das Neugeschäft der Kooperationspartner der Aachener Bausparkasse AG in die Produkte der Marke Wüstenrot zu lenken. Die herausragende strategische Aufgabe der nächsten Jahre wird darin bestehen, das Unternehmen in die Strukturen der Wüstenrot Bausparkasse AG zu überführen. Durch die Einstellung der Neugeschäftsbearbeitung sind im Personalaufwand zukünftig stärkere Entlastungen zu erwarten. Die Einstellung des Neugeschäftes wird zu einer Veränderung der Betriebsorganisation und des Betriebszwecks führen. Somit liegt eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG vor, die im Laufe des Jahres 2019 Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan erfordern wird. Es ist vorgesehen, kurzfristig Gespräche mit dem Betriebsrat aufzunehmen. Dem Aufsichtsrat gehören an: Dr. Wolfgang Weiler Präsident des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft - Vorsitzender - Harald Ingo Epple Mitglied des Vorstands Gothaer Finanzholding AG, Köln Gothaer Krankenversicherung AG, Köln - 1. Stellv. Vorsitzender - Erich Hasenbein Referent Bausparsekretariat, Aldenhoven - 2. Stellv. Vorsitzender - Peter Bochnia Mitglied des Vorstands LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G., Münster Michaela Ciuca Mitarbeiterin Systementwicklung, Eschweiler Thomas Flemming Vorsitzender des Vorstands Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a.G., Hannover Sarah Rössler Mitglied des Vorstands HUK-COBURG Holding AG, Coburg Frank Sievert Mitglied des Vorstands uniVersa Lebensversicherung a.G., Nürnberg uniVersa Krankenversicherung a.G., Nürnberg Roland Wagner Kundenbetreuer Baufinanzierung, Bamberg bis 31. März 2018 Torsten Erbut Kundenbetreuer Baufinanzierung, Ahorn ab 16. April 2018 Vorstandsmitglieder sind: Dr. Christoph Bollrath, Stolberg, Vorsitzender bis 31. Dezember 2018 Dirk Heinze, Kerkrade (Niederlande) ab 01. Januar 2019 Jörg Peter, Baesweiler
Aachen, 29. März 2019 AACHENER BAUSPARKASSE AG Der Vorstand gez. Heinze gez. Peter Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 S. 2 KWGOffenlegung von Angaben gemäß § 26a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bis 6 KWGDie Aachener Bausparkasse AG mit Sitz in Aachen hat keine Niederlassungen. Sämtliche im Jahresabschluss dargestellten Angaben i.S.v. § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als Bausparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Der Umsatz der Aachener Bausparkasse AG bestehend aus Zins- und Provisionsüberschuss sowie den sonstigen betrieblichen Erträgen beläuft sich auf 15.576 TEUR. Er ergibt sich aus der HGB-Rechnungslegung. Im Jahr 2018 waren bei der Aachener Bausparkasse AG durchschnittlich 228 Lohn- und Gehaltsempfänger (in Vollzeitäquivalenten) beschäftigt. Der Gewinn vor Steuern per 31.12.2018 beträgt 45 TEUR. Im Berichtsjahr waren keine Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zu leisten. Beihilfen öffentlicher Stellen erhielt die Aachener Bausparkasse AG im Geschäftsjahr 2018 nicht. Ergänzende Offenlegungspflicht der Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 S. 4 KWGZum Bilanzstichtag 31.12.2018 beträgt die als Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme errechnete Kapitalrendite 0,00 %. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Aachener Bausparkasse AG, AachenVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Aachener Bausparkasse AG, Aachen - bestehend aus der Jahresbilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Aachener Bausparkasse AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f Abs. 4 HGB, die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" im Lagebericht enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Bewertung der bauspartechnischen RückstellungenZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sowie den verwendeten Annahmen verweisen wir auf die Angaben im Anhang, Abschnitt "I. Allgemeine Angaben, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSIm Jahresabschluss der Aachener Bausparkasse AG werden unter dem Bilanzunterposten "Andere Rückstellungen" auch bauspartechnische Rückstellungen in Höhe von EUR 52,85 Mio ausgewiesen. Die bauspartechnischen Rückstellungen bilden das Risiko ab, dass - bei Vorliegen von in den tarifspezifischen Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) definierten Voraussetzungen (z. B. Darlehensverzicht des Bausparers) - die Aachener Bausparkasse AG dem Bausparer rückwirkend Zinsbonifikationen zu gewähren bzw. Abschlussgebühren zurückzuerstatten hat. Die zur Ermittlung der bauspartechnischen Rückstellungen implementierten Bewertungsverfahren sind komplex und die einfließenden bewertungsrelevanten Parameter und Annahmen zur Abschätzung des zukünftigen Kundenverhaltens sind mit erheblichen Schätzunsicherheiten und Ermessen behaftet. Bereits geringe Änderungen der bewertungsrelevanten Parameter und Annahmen können zu wesentlichen Änderungen der resultierenden Rückstellungshöhe führen. Bedeutsame Ermessensentscheidungen bestehen insbesondere in der Abschätzung der Wahrscheinlichkeit für die Inanspruchnahme der Zinsbonifikation (Bonusquote). Diese Abschätzung ist mittels historischer Daten aus dem Bausparkollektiv (historische Fortschreibung) abgeleitet. Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass durch das verwendete Bewertungsmodell und die hierbei berücksichtigten Annahmen und Ermessensentscheidungen das zukünftige Kundenverhalten falsch eingeschätzt wird und damit die bauspartechnischen Rückstellungen unzutreffend bewertet werden. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGBasierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Demzufolge haben wir unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt: Um ein Verständnis über den Bewertungsprozess, die Bewertungsverfahren (einschließlich der Annahmen und Parameter) und das relevante interne Kontrollsystem zu erlangen, haben wir Gespräche mit der Geschäftsleitung und Vertretern der relevanten Unternehmensbereiche geführt sowie Einsicht in die schriftlich fixierte Ordnung genommen. Im Rahmen der Aufbauprüfung haben wir die Angemessenheit der Kontrollen zur Sicherstellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der in die Berechnung einfließenden Daten beurteilt. Anschließend haben wir deren Funktionsfähigkeit geprüft. Im Zuge der Aufbauprüfung haben wir insbesondere gewürdigt, inwieweit das angewandte Bewertungsmodell - einschließlich der zu Grunde gelegten bewertungsrelevanten Parameter und Annahmen - zur Ermittlung der bauspartechnischen Rückstellungen geeignet ist. Für die Prüfung der von der Bausparkasse angesetzten Bonusquoten sowie der zugrundeliegenden wesentlichen Annahmen im Rahmen der historischen Fortschreibung haben wir insbesondere den von der Bausparkasse durchgeführten Vergleich der für die vorhergehenden Geschäftsjahre vorgenommenen Schätzungen mit den späteren tatsächlichen Ergebnissen gewürdigt und die Ergebnisse daraufhin analysiert, ob sie das angewandte Schätzverfahren sowie die zugrundeliegenden wesentlichen Annahmen bestätigen. Darüber hinaus haben wir auch die Einschätzung der Bausparkasse gewürdigt, inwiefern die historische Fortschreibung auch zukünftige Entwicklungen sachgerecht berücksichtigt. Wir haben durch den Abgleich mit den Allgemeinen Bausparbedingungen geprüft, dass alle relevanten Tarife in dem Bewertungsmodell berücksichtigt wurden. Weiterhin haben wir die der Berechnung zugrunde liegende Datenbasis durch einen Abgleich mit den bestandsführenden Systemen auf Vollständigkeit geprüft. Ferner haben wir durch eine Zufallsstichprobe die korrekte EDV-seitige Erfassung der Tarife durch einen Abgleich mit den zugrundeliegenden Bausparverträgen geprüft. Darüber hinaus haben wir die Rückstellungsermittlung in den wesentlichen Berechnungsschritten nachvollzogen. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDas der Berechnung der bauspartechnischen Rückstellungen zugrunde liegende Bewertungsmodell ist sachgerecht und steht im Einklang mit den handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen. Die getroffenen Annahmen und Ermessensentscheidungen, insbesondere zur Abschätzung des zukünftigen Kundenverhaltens, sind angemessen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-AprVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 26. April 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. August 2018 vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Aachener Bausparkasse AG beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1991 als Abschlussprüfer der Aachener Bausparkasse AG (vormals: HUK-COBURG-Bausparkasse AG) tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Holger Techet.
Düsseldorf, den 16. April 2019 KPMG
AG
Techet, Wirtschaftsprüfer Janzen, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat die laufende Geschäftsführung des Vorstands intensiv überwacht und sich in vier Sitzungen mit dem Vorstand beraten. Zwischen den Sitzungen ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand durch schriftliche Berichte zur Geschäftslage und zu anderen aktuellen Entwicklungen informieren. Er hat den Vorstand regelmäßig überwacht, beraten und sich in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen angemessen einbinden lassen. Darüber hinaus standen der Vorsitzende des Aufsichtsrats und der Vorstand in laufendem Kontakt zu wesentlichen Fragestellungen. Zu seiner Unterstützung hat der Aufsichtsrat Ausschüsse eingerichtet: Der Risiko- und Prüfungsausschuss widmet sich der Vorbereitung der Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie der Wirksamkeit des Risikomanagements, insbesondere des internen Kontrollsystems und der Internen Revision. Der Ausschuss berät den Aufsichtsrat zur Risikobereitschaft und -strategie des Unternehmens und unterstützt ihn bei der Überwachung der Umsetzung der Strategie durch den Vorstand. Ferner unterbreitet der Ausschuss dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung eines Abschlussprüfers sowie für die Höhe seiner Vergütung und berät den Aufsichtsrat zur Kündigung oder Fortsetzung des Prüfungsauftrags. Er überwacht die Durchführung der Abschlussprüfungen und die zügige Behebung von Mängeln, die im Rahmen der Prüfungen festgestellt wurden. Den vom Abschlussprüfer erstellten Prüfungsbericht hat er sich von diesem erläutern lassen und die Ergebnisse diskutiert und beurteilt. Der Nominierungs- und Vergütungskontrollausschuss befasst sich insbesondere mit der Vorbereitung von Entscheidungen über die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über deren dienstvertragliche Angelegenheiten, soweit die Grundsätze für die Bezüge gemäß § 87 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG betroffen sind, sowie mit der Entscheidung über sonstige dienstvertragliche Angelegenheiten der Vorstandsmitglieder. Darüber hinaus unterstützt er den Aufsichtsrat bei der Vorbereitung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats, bei der regelmäßigen Bewertung von Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats sowie bei der Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Organmitglieder und des jeweiligen Organs in seiner Gesamtheit. Der Ausschuss überwacht die angemessene Ausgestaltung der Vergütungssysteme des Vorstands und der Mitarbeiter und bereitet die Beschlüsse des Aufsichtsrats über die Vergütung der Vorstandsmitglieder vor. Der Kreditausschuss beschließt über die Vergabe von Baudarlehen, die über die Kreditentscheidungskompetenz des Gesamtvorstands hinausgehen. Die Ausschüsse sind im Berichtsjahr zu einer Sitzung zusammengekommen. Außerdem wurden mehrere Telefonkonferenzen abgehalten. Überwiegend fassen die Ausschüsse ihre Beschlüsse im schriftlichen Verfahren. Der Aufsichtsrat hat sich beim Vorstand regelmäßig und umfassend über alle relevanten Fragen der Strategie und der Geschäftsentwicklung informiert. Dies schloss die zeitnahe Unterrichtung über die Risikolage und das Risikomanagement ein. Im Mittelpunkt der Beratungen des Plenums des Aufsichtsrats standen Fragen der Umsatz-, Kosten- und Ertragsentwicklung; insbesondere wurden die Auswirkungen der extremen Marktzinssituation auf die Aachener Bausparkasse AG und Maßnahmen zur Gegensteuerung erörtert. Der Aufsichtsrat setzte sich auch mit der voraussichtlich anstehenden Änderung der Eigentümerstruktur und deren möglichen Auswirkungen auseinander. Ferner hat sich der Aufsichtsrat mit der Marktentwicklung, den Entwicklungen in der Bausparbranche und den neuen regulatorischen Anforderungen und deren Auswirkungen beschäftigt. Der Aufsichtsrat hat sich eingehend mit der strategischen und operativen Unternehmensplanung sowie der mittelfristigen Unternehmensentwicklung und Möglichkeiten der zukünftigen Unternehmensstruktur auseinandergesetzt. Einen Schwerpunkt bildete hierbei die Planung der Kapitalausstattung der Gesellschaft vor dem Hintergrund der steigenden regulatorischen Anforderungen und den aus der Niedrigzinssituation erwachsenden Belastungen. Geschäfte, die auf Grund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Vorschriften der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden vor der Beschlussfassung eingehend beraten. Die einzelnen Themen hat der Aufsichtsrat jeweils ausführlich im Plenum diskutiert und beurteilt. Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht 2018 sind von der zum Abschlussprüfer bestellten KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Abschlussprüfer hat dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Prüfungsbericht hat allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Sitzung vorgelegen. Der Aufsichtsrat hat die Prüfungsergebnisse ausführlich erörtert und zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat sich mit dem vom Vorstand erstatteten Lagebericht sowie dem Jahresabschluss 2018 intensiv befasst, die Unterlagen eingehend studiert, geprüft und gebilligt. Der Abschluss ist damit festgestellt. Auch für das Jahr 2018 hat der Aufsichtsrat in Übereinstimmung mit seiner Geschäftsordnung eine Überprüfung der Effizienz seiner Tätigkeit durchgeführt und die Ergebnisse im Plenum diskutiert. Herr Roland Wagner (Arbeitnehmervertreter) hat sein Aufsichtsratsmandat zum 31.3.2018 niedergelegt. Durch gerichtliche Bestellung ist Herr Torsten Erbut mit Wirkung zum 16.4.2018 in den Aufsichtsrat eingetreten. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Wagner für seine Mitarbeit. Weitere personelle Veränderungen waren im Aufsichtsrat und im Vorstand der Aachener Bausparkasse AG im Laufe des Geschäftsjahres 2018 nicht zu verzeichnen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Geschäftsjahr 2018 geleistete Arbeit.
Aachen, den 2. Mai 2019 Der Aufsichtsrat gez. Dr. Wolfgang Weiler, Vorsitzender BilanzgewinnverwendungDie Hauptversammlung hat einstimmig beschlossen, den Bilanzgewinn 2018 in Höhe von 100.448,28 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. |
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