Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
Brose Gastronomie GmbH
Max-Brose-Straße 1, 96450 Coburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernhard Blauth seit 24.10.2023 | Geschäftsführer |
Markus Reitmair seit 16.5.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Brose Fahrzeugteile SE & Co. Kommanditgesellschaft | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Brose Gastronomie GmbHCoburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGBrose Gastronomie GmbH
Sitz Coburg
Anhang für 2023
1. Allgemeine Informationen
Die Brose Gastronomie GmbH ist eine in Deutschland
ansässige Kapitalgesellschaft i.S.d. § 264 HGB.
Die Gesellschaft hat ihren eingetragenen Firmensitz und den
Hauptsitz der Geschäftstätigkeit in Coburg.
Das zuständige Registergericht befindet sich in
Coburg, dort ist die Gesellschaft unter HRB 3595
eingetragen.
Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der
Restaurants und Verpflegungseinrichtungen der Brose
Fahrzeugteile SE & Co. Kommanditgesellschaft, Coburg
und Hallstadt oder anderer Gesellschaften der Brose
Unternehmensgruppe sowie die Erbringung von
Dienstleistungen jeder Art im Gastronomiebereich.
2. Grundlagen der Aufstellung
Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den
handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 242 ff.
und 264 ff. HGB für kleine Kapitalgesellschaften sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß
§ 266 HGB, die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 HGB
(Gesamtkostenverfahren).
Von den größenabhängigen Erleichterungen
wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Die für einzelne Posten geforderten Zusatzangaben
sind im Anhang erläutert.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Schätzungen, Beurteilungen und bedeutende
Ermessensausübung
Die Aufstellung des Abschlusses nach HGB erfordert, dass
Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden,
die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten
Vermögensgegenstände und Schulden, Erträge
und Aufwendungen sowie Haftungsverhältnisse auswirken.
Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im
Wesentlichen auf die Festlegung von wirtschaftlichen
Nutzungsdauern, die Bilanzierung und Bewertung von
Forderungen, von Rückstellungen sowie auf die
Realisierung zukünftiger Steuerentlastungen.
Die Gesellschaft überprüft zum Ende eines
jeden Geschäftsjahres die Nutzungsdauern von
Sachanlagen. Während des laufenden
Geschäftsjahres ergaben sich hieraus keine
geänderten Nutzungsdauern.
Sachanlagevermögen
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Sachanlagen werden im Regelfall linear über die
voraussichtliche Nutzungsdauer zu Lasten der
Erfolgsrechnung abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis TEUR 1 werden im Jahr der Anschaffung in voller
Höhe im Aufwand erfasst.
Die Abschreibungen auf unterjährige Zugänge
des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig
vorgenommen.
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden
mittels Festwertverfahren gemäß § 240 Abs.
3 HGB bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag
beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen,
deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken
behaftet ist, werden angemessene Wertberichtigungen
(Einzel- wie Pauschalwertberichtigung) vorgenommen,
uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Forderungen gegen Finanzbehörden werden in
Höhe der voraussichtlich zu erwartenden
Erstattungsbeträge aus Steuern angesetzt.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert aktiviert.
Latente Steuer
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von
temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen
den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen
von Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von
berücksichtigungsfähigen Verlust- und
Zinsvorträgen werden diese mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge
der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastungen nicht
abgezinst. Ein Überhang an passiven latenten Steuern
wird angesetzt.
Aktive latente Steuern werden mit passiven latenten
Steuern saldiert. In Ausübung des Wahlrechts aus
§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird im Falle eines
Überhangs aktiver Steuerlatenzen eine aktive latente
Steuer nicht bilanziert.
Laufende und latente Steuern werden grundsätzlich
erfolgswirksam als Aufwand oder Ertrag erfasst.
Pensionen, Altersteilzeit und ähnliche
Verpflichtung
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen werden auf der Grundlage
versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit
Method) unter Berücksichtigung der Richttafel 2018G
von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden
pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat
Dezember 2023 veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der
sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren
ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der Zinssatz
beträgt 1,82 % (Vorjahr 1,79 %). Bei der Ermittlung
der Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und
Gehaltssteigerungen von 2,4 % (Vorjahr 2,4 %) und
Rentenanpassungen von jährlich 2,2 % (Vorjahr 2,2 %)
zugrunde gelegt, sowie eine Fluktuation in Höhe von
2,5 % p.a. (Vorjahr 2,5 %) unterstellt.
Sonstige Rückstellungen
In den Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind in
angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle
Vorsorgen für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen
Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften unter Berücksichtigung
erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen
gebildet. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt.
Altersteilzeit
Rückstellungen für Verpflichtungen aus
Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells
gebildet. Die Bewertung der Rückstellung für
Altersteilzeit erfolgt unter Zugrundelegung eines
Rechnungszinssatzes von 1,05 % p.a. (Vorjahr 0,52 %), der
sich bei einer Restlaufzeit von zwei Jahren ergibt. Ferner
wird ein Gehaltstrend berücksichtigt. Den
versicherungs-mathematischen Rückstellungen liegen als
Berechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018G von Prof. Dr.
Heubeck zu Grunde. Die Rückstellungen werden für
zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene
Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten
Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag
aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der
Gesellschaft.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag
am Bilanzstichtag angesetzt.
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Produkten oder der
Erbringung von Dienstleistungen werden zum beizulegenden
Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistungen
bewertet und um erwartete Rabatte und andere ähnliche
Abzüge gekürzt.
Leasingverhältnisse
Als Leasingverträge gelten alle Vereinbarungen, die
das Recht zur Nutzung eines bestimmten
Vermögensgegenstandes für einen festgelegten
Zeitraum gegen Zahlung übertragen. Dies gilt auch
für Vereinbarungen, in denen die Übertragung
eines solchen Rechts nicht ausdrücklich beschrieben
ist. Die Gesellschaft nutzt als Leasingnehmer
überwiegend Büro- und Geschäftsausstattung.
In der Funktion als Leasinggeber tritt die Gesellschaft
nicht auf.
4. Erläuterungen zur Bilanz
Vorräte
Die Vorräte setzen sich aus folgenden Positionen
zusammen: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren.
Für die ausgewiesenen Vorräte bestehen keine
wesentlichen Eigentums- oder
Verfügungsbeschränkungen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
TEUR 25. In der Kapitalrücklage sind TEUR 125
passiviert.
Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden auf Basis von
Versorgungszusagen für Alter-, Invaliden- und
Hinterbliebenenleistungen erfasst. Die vereinbarten
Leistungen orientieren sich an der Beschäftigungsdauer
sowie dem Entgelt der Berechtigten.
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB
beträgt EUR 22.035 (Vorjahr EUR 92.890).
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Freizeitausgleichs- und
Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer,
Rückstellungen für Erfolgsbeteiligung der
Arbeitnehmer, weitere Verpflichtungen aus dem
Personalbereich und Rückstellungen für
ausstehende Rechnungen.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sicherheiten oder
Pfandrechte an Verbindlichkeiten wurden nicht bestellt.
5. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse der Gesellschaft nach
Produktgruppen stellen sich folgendermaßen dar:
6. Sonstige Angaben
Rechtliche Verhältnisse
Muttergesellschaft ist die Brose Fahrzeugteile SE &
Co. Kommanditgesellschaft, Coburg mit Sitz in Coburg. Diese
Gesellschaft stellt wegen der untergeordneten Bedeutung
ihrer Tochtergesellschaften zulässigerweise nach
§ 290 Abs. 5 i.V.m § 296 Abs. 2 HGB keinen
Konzernabschluss auf. Es besteht ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft.
Mitarbeiter
In der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2023
durchschnittlich 66 (Vorjahr 59) Arbeitnehmer
beschäftigt.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse § 251 i.V.m. § 268
Abs. 7 HGB und sonstige finanzielle Verpflichtungen der
Gesellschaft gemäß § 285 Nr. 3a HGB
bestanden wie im Vorjahr zum Bilanzstichtag nicht.
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss
des Geschäftsjahres, über die zu berichten
wäre, sind nicht eingetreten.
7. Datum & Unterschrift
Coburg, den 9. Februar 2024
Bernhard Blauth
Markus Reitmair
Coburg, den 09. Februar 2024 Bernhard Blauth, Markus Reitmair Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. Juni 2024 |
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