Eltplan-Vertriebs GmbH
Bohmter Straße 18, 49152 Bad Essen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jens Krone seit 4.6.2025 | Geschäftsführer |
Ralf Terkhorn seit 21.11.2018 | Geschäftsführer |
Günter Natemeyer seit 2.6.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 60.00% | |
| 40.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Eltplan-Vertriebs GmbHBad EssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2023der Firma Eltplan Vertriebs-GmbH1. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Die Firma Eltplan Vertriebs-GmbH hat ihren Sitz in Osnabrück. Sie ist beim Registergericht Osnabrück unter der Nummer HRB 463 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs unter Beachtung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild. Abweichungen zum Vorjahr sind auch im Hinblick auf die Vergleichbarkeit nicht gegeben; Anpassungen im Ausweis waren daher nicht erforderlich. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1, 276 Abs. 1 sowie § 288 HGB in Anspruch genommen. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Jahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Abweichungen zum Vorjahr sind auch im Hinblick auf die Vergleichbarkeit nicht gegeben; Anpassungen im Ausweis waren nicht erforderlich. AktivaEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden bei Zugang mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn die Wertminderung dauerhaft ist. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wurde bei der Bewertung beachtet. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Einzelwertberichtigungen für Einzelrisiken waren nicht erforderlich. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen. Die als uneinbringlich eingeschätzten Forderungen wurden abgeschrieben. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden entsprechend der Laufzeit ihrer Bemessungsgrundlage aufgelöst PassivaDas gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Sofern Steuerrückstellungen bilanziert sind, beinhalten diese die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen bewertet. Der Zinssatz beträgt zum Bilanzstichtag 1,82 %. Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtung finden die Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck Anwendung. Der Unterschiedsbetrag bei der Neubewertung der Pensionsrückstellungen nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt 4.758 EUR. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. 2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von 60.000,00 Euro eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Höhe der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde durch ein Gutachten der VGH Versicherungen nachgewiesen. Die Bewertung nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB erfolgte nach dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren. Dabei wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt: - Als Rechnungszins wurde gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung zum Bilanzstichtag ein Zinssatz von 1,82 % angesetzt. Bei Bestimmung dieses Zinses wurde die Vereinfachungsvorschrift zur Bestimmung der Restlaufzeit mit 15 Jahren genutzt. - Die erwarteten Rentensteigerungen wurden mit 1,25 % p.a. berücksichtigt. - Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018G" von Prof. Klaus Heubeck verwendet. - Als Pensionsalter wurde das vertragliche Alter zu Grunde gelegt. - Angesichts des Status der Pensionsberechtigten wurden keine Fluktuationswahrscheinlichkeiten angesetzt. Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 100.691 Euro (Vorjahr 93.634 Euro) sind verpfändet und werden daher gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den entsprechenden Pensionsverpflichtungen saldiert. Der aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 1 EGHGB in der Bilanz nicht ausgewiesene noch offene Verteilungsbetrag beträgt 1.707 Euro. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen hat sich wie folgt entwickelt:
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Aufwendungen und Erträge wurden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Einzelposten ergeben sich aus dem Anlagenspiegel. Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB gemäß der Fassung des BilRUG ausgewiesen. 4. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Haftungsverhältnisse sind vollständig auf der Passivseite der Bilanz vermerkt. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Aus Miet- und Pachtverträgen bestehen jährliche Verpflichtungen in Höhe von derzeit TEUR 24,00 p.a. Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen, begonnenen Investitionen, künftigen Großreparaturen und Umweltschutzmaßnahmen bestehen nicht. 5. Gewinn- / Verlustvortrag Der Jahresabschluss wurde vor Gewinnverwendung aufgestellt. Das Ergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gewinnvortrag beträgt 276.585,51 €. 6. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 5 Mitarbeiter beschäftigt. Im Jahr 2023 lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Günter Natemeyer, Bad Essen, sowie Herrn Ralf Terkhorn, Belm. Herr Natemeyer und Herr Terkhorn sind alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer. Die Geschäftsführer sind jeweils von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der ausgeübte Beruf der Geschäftsführer entspricht der Organstellung. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHGGegenüber Gesellschaftern bestanden Forderungen in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro).
Bad Essen, den 12.05.2025 Günter Natemeyer, Geschäftsführer Ralf Terkhorn, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2025 festgestellt. |
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