J & S
Bau GmbH
Halle
(Saale)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
73.427,50 |
106.673,50 |
| I.
Sachanlagen |
73.427,50 |
106.673,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
346.770,70 |
209.843,48 |
| I.
Vorräte |
1.080,21 |
1.039,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
287.928,99 |
38.830,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
235.000,00 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
57.761,50 |
169.973,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.755,46 |
1.755,46 |
| Aktiva |
421.953,66 |
318.272,44 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
90.634,50 |
142.445,01 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
117.445,01 |
57.546,31 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
51.810,51 |
-59.898,70 |
| B.
Rückstellungen |
23.551,47 |
43.146,92 |
| C.
Verbindlichkeiten |
307.767,69 |
132.680,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
49.352,75 |
26.180,72 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
258.414,94 |
106.499,79 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
39.500,00 |
21.000,00 |
| Passiva |
421.953,66 |
318.272,44 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2020 wurde nach den Vorschriften des HGB, insbesondere der
§§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft gilt nach den
Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB als
kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Anhangs
wurde teilweise von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
gemäß § 288 HGB Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
den handelsrechtlichen und ertragsteuerlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das
Saldierungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde
beachtet. Sämtliche Bilanzposten sind gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Die im
Anlagevermögen ausgewiesenen Gegenstände sind
bestimmt, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen des
§ 249 und § 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des
§ 250 HGB ausgewiesen. Die Wertansätze
in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres
stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1
HGB). Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wurde von einer Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Außerdem
wurden die Vermögensgegenstände und Schulden zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
und 3 HGB). Das Vorsichtsprinzip gemäß §
252 Abs. 1 Nr. 4 HGB wurde beachtet.
Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden
(§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB).
Die einzelnen Bilanzposten wurden wie folgt bewertet:
A. Anlagevermögen
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen. Bei der Bemessung
der planmäßigen Abschreibung sind die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die
Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
B. Umlaufvermögen
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren. Die Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese
Forderungen berücksichtigt.
C. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen
des § 249 HGB gebildet und nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung, im Einklang mit § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB, angesetzt.
D. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
Sonstige Angaben
Der Jahresabschluss weist einen Jahresfehlbetrag aus.
Bei der Aufstellung der Bilanz wurde der Gewinn- bzw.
Verlustvortrag bei der Ergebnisverwendung
berücksichtigt.
Zum Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr 2020 bestellt:
Kai Wünsche
Halle (Saale), den 29. März 2022
sonstige Berichtsbestandteile
Mitteilung gemäß § 326 Abs. 2 Satz 3
HGB
Die Gesellschaft hat am aktuellen Abschlussstichtag
(31.12.2020) und am Vorjahrsstichtag jeweils zwei der drei
in § 267 Abs. 1 HGB genannten Merkmale unterschritten,
darf somit die Erleichterungen als Kleinkapitalgesellschaft
in Anspruch nehmen und beantragt die Hinterlegung der
Bilanz.
Halle (Saale), 29.03.2022
gez. Kai Wünsche
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.03.2022 festgestellt.
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