THADEUS Consulting GmbHLiquidiert
53173 Bonn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan W. Bock seit 21.2.2013 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
THADEUS Consulting GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG
Thadeus Consulting GmbH
Anhang zum 31. Dezember 2010
Erforderliche Angaben I. Angaben zur Generalnorm Der Jahresabschluss der Thadeus Consulting GmbH wurde für das Geschäftsjahr 2010 auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 für kleine Kapitalgesellschaften und nach dem GmbHG aufgestellt. Die Anwendung der geänderten Vorschriften erfolgte erstmals für das Geschäftsjahr 2010. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 3, 274a, und 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den §§ 266 und 275 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den §§ 246 - 256 HGB und den für die Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen in §§ 264 ff. HGB. Es ergeben sich keine zu berichtenden Umstände, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt. II. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere formelle Besonderheiten
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnungen, wurde beibehalten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon - Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB im Anhang gezeigt (vgl. Anhang III). III. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung Gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB werden die auf die Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben. 1. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. 2. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Gemäß § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB sind zu den einzelnen Bilanzposten der Position "Forderungen" die Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr gesondert zu vermerken. Dieser Angabenverpflichtung wird im Anhang nachgekommen. Forderungen mit einer Restlaufzeit bis und von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Gemäß § 285 Nr. 12 HGB sind Rückstellungen, die in der Bilanz als "sonstige Rückstellungen" ausgewiesen werden, zu erläutern, wenn sie einen nicht unerheblichen Umfang haben. Im Berichtsjahr waren keine Rückstellungen zu bilden. 3. Angaben zu den Verbindlichkeiten Gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB (Restlaufzeit über 5 Jahre, Angabe der Sicherheiten) im Anhang vorgenommen. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu fünf Jahren betragen zum Bilanzstichtag € 2.308,88. V. Sonstige Pflichtangaben 1. Angabe der Arbeitnehmerzahl Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtszeitraum keinen Arbeitnehmer. 2. Angaben über die Geschäftsführung Die Gesellschaft wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr von dem nachfolgend aufgeführten Geschäftsführer laut Handelsregister vertreten: Herrn Stefan W. Bock Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 3. Liste der Gesellschafter Gemäß § 40 GmbHG waren zum Bilanzstichtag die folgenden Gesellschafter beteiligt:
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17.01.2011 |
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