ARTEC Advanced Reman Technology
GmbH
Illingen
Jahresabschluss zum 31. Mai 2016
BILANZ
ZUM 31. MAI 2016
ARTEC ADVANCED REMAN TECHNOLOGY GMBH,
ILLINGEN
A K T I V A
|
31.5.2016
EUR |
31.5.2015
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
511.344,00 |
692.858,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
98.517,00 |
241.835,00 |
| II.
Sachanlagen |
387.262,00 |
425.458,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25.565,00 |
25.565,00 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
5.181.157,55 |
5.320.142,99 |
| I.
Vorräte |
4.082.230,37 |
2.915.009,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.087.264,14 |
2.401.612,58 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
11.663,04 |
3.521,12 |
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
15.903,00 |
16.652,00 |
|
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER
FEHLBETRAG
|
411.558,38 |
436.454,96 |
|
6.119.962,93 |
6.466.107,95 |
P A S S I V A
|
31.5.2016
EUR |
31.5.2015
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
230.000,00 |
230.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.600.000,00 |
2.600.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
-3.241.558,38 |
-3.266.454,96 |
| -
davon Verlustvortrag: EUR 3.266.454,96 (Vorjahr: EUR
3.608.224,78) |
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| IV.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
411.558,38 |
436.454,96 |
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B. RÜCKSTELLUNGEN
|
2.717.318,99 |
318.017,78 |
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C. VERBINDLICHKEITEN
|
3.402.643,94 |
6.148.090,17 |
|
6.119.962,93 |
6.466.107,95 |
ARTEC
Advanced Reman Technology GmbH, Illingen
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015/16
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG)
aufgestellt worden.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
(§ 267 Abs. 1 HGB) auf.
Die Bilanz wurde um die Position "Forderungen gegen
Gesellschafter" und "Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern" erweitert.
Im Berichtsjahr haben sich folgende Änderungen im
Ausweis von Bilanzpositionen ergeben. Die Vorjahreswerte
wurden nicht angepasst:
Die im Vorjahr unter den sonstigen Verbindlichkeiten
ausgewiesenen Verpflichtungen zur Rückzahlung von
Pfandgeldern (im Vorjahr TEUR 4.844) und der unter den
sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene
korrespondierende Wert des Pfandgutes (im Vorjahr TEUR
1.069) wurde im Geschäftsjahr saldiert unter den
sonstigen Rückstellungen ausgewiesen, da die
Ausübung der Option durch die Kunden und somit die
Werthaltigkeit der Inanspruchnahme ungewiss ist.
I. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen
Überschuldung weiterhin unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da die Gesellschaft von
einer positiven Fortbestehensprognose ausgeht.
Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Das Sachanlagevermögen wird mit
Anschaffungs-/Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Die Vermögensgegenstände des
Finanzanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden
grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips
bewertet.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind mit ihren
Herstellungskosten berücksichtigt.
Handelswaren werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden mit dem Nominalwert nach Abzug der erforderlichen
Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren
Einzelrisiken berücksichtigt.
Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch
Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 1,0 % auf die
nicht bereits einzelwertberichtigten Nettoforderungen
ausreichend Rechnung getragen.
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten
bilanziert.
Für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die
Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Stichtag darstellen wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wird
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
Rechnung getragen.
Für die sonstigen Rückstellungen wurde der
Erfüllungsbetrag als Bewertungsmaßstab
berücksichtigt.
Zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen werden in
die Bewertung einbezogen.
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet.
Für Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährung mit einer Restlaufzeit von einem Jahr
oder weniger findet § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB und §
252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB keine Anwendung.
II. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen gegen / Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter/n
Die Forderungen/Verbindlichkeiten resultieren aus dem
Liefer- und Leistungsprozess.
2. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
III. Sonstige Angaben
Der Geschäftsführung gehörte im Zeitraum
vom 1. Juni 2015 bis zum 31. Mai 2016 an:
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| Herr Jens Lindholm |
Bramming,
Dänemark |
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Die größenabhängigen Erleichterungen
gem. §§ 274a, 276 und 288 HGB wurden in Anspruch
genommen.
Ausgehend von einem Jahresüberschuss von TEUR 25
ergibt sich unter Berücksichtigung des Verlustvortrags
aus dem Vorjahr in Höhe von TEUR 3.266 ein
Bilanzverlust von TEUR 3.242. Der Bilanzgewinn ist auf neue
Rechnung vorzutragen.
Illingen, den 24. Juni 2016
ARTEC Advanced Reman Technology GmbH
gez. Jens Lindholm
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 1.
Dezember 2016.
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