City-Musik Veranstaltungstechnik GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Musikinstrumenten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Joachim Meyer seit 2.3.2026 | Prokura |
Michaela Maria Firnkes seit 19.12.2023 | Prokura |
Markus Klaus, geb. Dotter Bury seit 26.2.2020 | Geschäftsführer |
Ulf Christian Steinhart seit 16.1.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Pfeiffer & May SEKarlsruheKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der Pfeiffer & May SE hat die Arbeit des Vorstands im Jahr 2021 kontinuierlich überwacht und wichtige Einzelfragen beratend begleitet. Er wurde vom Vorstand durch regelmäßige schriftliche Berichte (monatliche Gewinn- und Verlustrechnungen der Häuser und der Gruppe) über die Lage der Pfeiffer & May-Gruppe unterrichtet. Im vergangenen Geschäftsjahr hat sich der Aufsichtsrat in vier Sitzungen am 17.03., am 12.05., am 30.06. und am 24.11.2021 mit der Unternehmensplanung, der Umsatz- und Beschäftigungsentwicklung, den Investitionen der Pfeiffer & May-Gruppe und mit wesentlichen Einzelvorgängen befasst. Zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden fanden darüber hinaus neun ausführliche Unterrichtungs- und Beratungsgespräche statt. Durchgeführt wurden außerdem Sitzungen des Personal-, des Bilanz-, des Strategieausschusses und des Ausschusses IT/Online. Einige Sitzungen fanden ausnahmsweise per Videokonferenz statt. Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrates gab es im Jahr 2021 keine. Entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 30.06.2021 wurde die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Karlsruhe, gemäß § 318 HGB auch mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 beauftragt. Der Jahresabschluss der Pfeiffer & May SE mit Lagebericht und der Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 wurden auftragsgemäß geprüft. Die Abschlussprüferin hat für beide Abschlüsse einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Bilanzausschuss hat in seiner Sitzung am 27.04.2022 unter der Leitung von Herrn Marc Rummel und im Beisein der Abschlussprüferin den Jahresabschluss der Pfeiffer & May SE und den Konzernabschluss auf der Grundlage der Prüfberichte und der Prüfungsfeststellungen der Abschlussprüferin besprochen. Es wurden keine Einwände erhoben. Der Aufsichtsrat hat daraufhin in seiner Sitzung am 11.05.2022 die vom Vorstand für die Gesellschaft und den Konzern vorgelegten Jahresabschlüsse und die Lageberichte für das Geschäftsjahr 2021 gebilligt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft und der Konzernabschluss sind damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat an. Das Jahr 2021 war für die Pfeiffer & May-Gruppe erneut ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Mitarbeitern und bei der Unternehmensleitung für die geleistete Arbeit und die gute Zusammenarbeit.
Karlsruhe, 12.05.2022 Der Aufsichtsrat Kai Markert, Vorsitzender des Aufsichtsrats Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021I. Allgemeine Angaben Die Pfeiffer & May SE hat ihren Sitz in Karlsruhe und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim (HRB Reg. Nr. 712580). Der Konzernabschluss der Pfeiffer & May SE wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Aktiengesellschaften (AktG) aufgestellt. Die Pfeiffer & May SE, Karlsruhe, ist gem. § 267 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Für die Darstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Der Konzernabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die Vermerke, die wahlweise in der Konzernbilanz bzw. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung oder im Konzernanhang anzubringen sind, weitestgehend im Konzernanhang aufgeführt. II. Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss einbezogen sind neben der Pfeiffer & May SE alle Tochterunternehmen, bei denen die Pfeiffer & May SE unmittelbar oder mittelbar die einheitliche Leitung bzw. einen beherrschenden Einfluss ausübt. Im Vergleich zum Vorjahr ergab sich keine Änderung des Konsolidierungskreises. Die Jahresabschlüsse aller Gesellschaften sind zum 31. Dezember 2021 erstellt.
III. Konsolidierungsgrundsätze Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der Tochterunternehmen wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des HGB aufgestellt. Soweit eine einheitliche Bewertung nicht vorgenommen wurde, ist sie gemäß § 308 Abs. 2 Satz 3 HGB von untergeordneter Bedeutung. Die Kapitalkonsolidierung für Erstkonsolidierungen vor 2010 erfolgte nach der Buchwertmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Gründung. Die sich aus der Kapitalkonsolidierung ergebenden Unterschiedsbeträge wurden grundsätzlich erfolgswirksam ausgebucht, wenn sie nicht auf stille Reserven entfallen oder als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen werden. Die Kapitalkonsolidierung für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Januar 2010 erfolgt gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB nach der Neubewertungsmethode. Hierbei wird der Wertansatz, der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaften verrechnet. Das Eigenkapital ist dabei entsprechend der Neubewertungsmethode mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Erstkonsolidierungszeitpunktbeizulegen ist. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3 Abs. 2 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten. Die Verrechnung erfolgt gemäß § 301 Abs. 2 HGB zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Die Folgekonsolidierung - und damit auch die Konsolidierung zum 31. Dezember 2021 - erfasst den Konzernanteil der nach dem Stichtag der Erstkonsolidierung erwirtschafteten Ergebnisse der Konzerngesellschaften im Konzernergebnis. Der Ausgleichsposten für nicht beherrschende Anteile bemisst sich grundsätzlich am Eigenkapital der jeweiligen Einzelgesellschaft unter Berücksichtigung der einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Januar 2010 enthält der Ausgleichsposten für nicht beherrschende Anteile außerdem Anteile an den aufgedeckten stillen Reserven und Lasten sowie die anteiligen Ergebnisbestandteile aus der Folgekonsolidierung der entsprechend der Neubewertungsmethode in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Forderungen und Verbindlichkeiten der konsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Konzerninterne Erträge werden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet. IV. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Konzernabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend, die unverändert zum Vorjahr beibehalten wurden. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von zwei Jahren abgeschrieben. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Bei Wirtschaftsgütern, die im Berichtsjahr angeschafft wurden, wurde teilweise die Möglichkeit der degressiven Abschreibung im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz in Anspruch genommen. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut EUR 800 nicht übersteigen. Genossenschaftsanteile sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Waren erfolgt anhand der sogenannten LIFO-Methode (last in - first out). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Die Guthaben bei Kreditinstituten und der Kassenbestand sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 1,87 %. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0,0 % und Rentensteigerungen von jährlich 1,75 % zugrunde gelegt, sowie eine Fluktuation in Höhe von 5,6 % p.a. unterstellt. Bei Anwendung des Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatzes (1,35 %) hätten sich zum 31. Dezember 2021 Rückstellungen für Pensionen in Höhe von TEUR 70.790 ergeben. Der Unterschiedsbetrag zum 31. Dezember 2021 in Höhe von TEUR 7.878 unterliegt einer Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. In Höhe des ausschüttungsgesperrten Betrages stehen in ausreichender Höhe frei verfügbare Rücklagen zur Verfügung. Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. V. Angaben zur Konzernbilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Konzernanlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im (Brutto-)Konzernanlagespiegel (Bestandteil des Konzernanhangs) dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Sonstige Aktiva Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beträgt TEUR 4.527. Dieser enthält im Wesentlichen (TEUR 4.196) Erbbauzinsen aus dem Erwerb des Erbbaurechts über das ehemalige L'Oreal-Gelände der Karlsruher Tochtergesellschaft. Die Erbbauzinsen wurden mit einer Einmalzahlung vor Vertragsabschluss abgegolten. Die vorausbezahlten Erbbauzinsen werden über die 25-jährige Laufzeit des Vertrages abgegrenzt. Eigenkapital Das Grundkapital beträgt TEUR 100.000. Es ist eingeteilt in 400.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von EUR 250. Die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB und die gesetzliche Rücklage sind unverändert. In die anderen Gewinnrücklagen wurde ein Betrag von TEUR 50.213 eingestellt. Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag von TEUR 10.863 einbezogen. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten (TEUR 14.477), Garantien (TEUR 775), Abschluss-, Prüfungs- und Beratungskosten (TEUR 1.120) und Retouren (TEUR 995). Verbindlichkeiten
VI. Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse entfallen ausschließlich auf den Bereich Haustechnik und wurden größtenteils im Inland erzielt. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind TEUR 1.647 periodenfremde Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen, der Herabsetzung der Wertberichtigungen sowie aus dem Abgang von Anlagevermögen enthalten. Die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthaltenden periodenfremden Aufwendungen in Höhe von TEUR 123 resultieren aus dem Abgang von Anlagevermögen. VII. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 17.978 und resultiert aus Mietverpflichtungen der Tochtergesellschaften. Honorar des Abschlussprüfers Im Geschäftsjahr 2021 sind insgesamt Honorare des Abschlussprüfers in Höhe von TEUR 195 angefallen. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Während des Geschäftsjahres 2021 waren gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB im Konzern durchschnittlich 2.266 (i. V. 2.294) Arbeitnehmer beschäftigt, davon 163 (i. V. 198) Aushilfen. Mitglieder des Vorstands Mitglieder des Vorstands waren im Geschäftsjahr 2021: Ulf Steinhart, Freiburg im Breisgau, Vorstand der Pfeiffer & May SE Markus Bury, Donaueschingen, Vorstand der Pfeiffer & May SE Hinsichtlich der Angabe zu den Gesamtbezügen der Geschäftsführungsorgane wurde vom Wahlrecht gemäß § 286 Abs. 4 HGB i.V. mit § 314 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. Mitglieder des Aufsichtsrats Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr an: Kai Markert, Ettlingen (Vorsitzender), Wirtschaftsingenieur Marc Rummel, Karlsruhe (Vorsitzender Bilanzausschuss), Informationswirt Dr. Bernd Michael Hönle, Weisenheim am Sand (stellv. Vorsitzender), Steuerberater Donat Feser, Ettenheim, Rentner (ehemals Geschäftsführer) Volker Klohr, Karlsruhe, (ehemals Geschäftsführer) Heinz-Otto Lütgehetmann, Kiel, Rentner (Vorstand bis 31. Januar 2010) Jan Jander, Karlsruhe, Dipl.-Ing., Freier Architekt Katrin Weber, Karlsruhe, Grafikdesignerin Karen Markert, Berlin (Ersatzmitglied), Kunstpädagogin, freischaffend Katja Koller, Karlsruhe (Ersatzmitglied), Physiotherapeutin Stefan May, Stuttgart (Ersatzmitglied), Dipl.-Ing. Maschinenbau Julia May, Karlsruhe (Ersatzmitglied), Modedesignerin Thomas Reither, Karlsruhe (Arbeitnehmervertreter), Bilanzbuchhalter Carsten Schäfer, Karlsruhe (Arbeitnehmervertreter), Betriebswirt BA, Betriebsleiter Berthold Hoch, Glottertal (Arbeitnehmervertreter), Betriebswirt VWA Susanne Vetter, Offenburg (Arbeitnehmervertreter), kaufmännische Angestellte Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr 2021 TEUR 237. Konzernzugehörigkeit Die Pfeiffer & May SE stellt den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Konzernkreis auf. Befreiung gemäß §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB Folgende Tochterunternehmen machen von der Befreiung gemäß §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB Gebrauch:
VIII. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht) Der bereits seit Monaten sich verschärfende Ukraine-Konflikt gipfelte am 24. Februar 2022 mit dem Einmarsch russischer Streitkräfte in die Ukraine. Als Reaktion auf diesen Angriff hat die Europäische Union gemeinsam mit internationalen Partnern harte Sanktionen beschlossen. Diese zielen insbesondere darauf ab, die russische Wirtschaft und die politische Elite massiv zu schwächen. Deren Konsequenzen, auch für die verhängenden Staaten, zeigen sich bereits unmittelbar, werden aber auch langfristig erhebliche Konsequenzen für die Weltwirtschaft haben. Die Märkte in den betroffenen Ländern haben nur einen geringen direkten Einfluss auf das Geschäft der Pfeiffer & May SE. Ob und inwieweit die Gesellschaft trotzdem davon betroffen sein wird, lässt sich heute nicht abschätzen. Des Weiteren wird auf die entsprechenden Ausführungen im Lagebericht verwiesen. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Konzernbilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.
Karlsruhe, den 12. April 2022 Pfeiffer & May SE Ulf Steinhart Markus Bury Der Konzernabschluss der Pfeiffer & May SE zum 31.12.2021 wurde am 11.05.2022 gebilligt. Entwicklung des Konzernanlagevermögens im Geschäftsjahr 2021
Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2021
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021I. Grundlagen des Konzerns Geschäftsmodell des Konzerns Die operativen Unternehmen der Gruppe stehen eindeutig zum 3-stufigen Vertriebsweg (Industrie-Großhandel-Handwerk) und sind dem Fachhandwerk eng verbunden. Beliefert werden deshalb ausschließlich konzessionierte Fachhandwerksbetriebe (Ausnahme Fliesen). Zum Leistungsspektrum der PFEIFFER & MAY - Gruppe gehören Produkte für die Bereiche Sanitär, Heizung, Installations- und Lüftungstechnik als auch Fliesen. Zahlreiche Bäderfachausstellungen und Abhollager komplettieren ein dicht geknüpftes Servicenetz mit professioneller Kundenberatung und einem breitgefächerten Dienstleistungsangebot, wie Schulungen für Fachhandwerker. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Situation und branchenbezogene Rahmenbedingungen Weiterhin solide Rahmenbedingungen Der positive Trend der vergangenen Jahre setzt sich weiter fort, so standen 2020 rund 368.000 Wohnbaugenehmigungen (+2,8 % z. VJ) etwa 306.000 Fertigstellungen (+4,6 % z. VJ) gegenüber. Die Baugenehmigungen für das vorangegangene Jahr 2021 liegen bei etwa 381.000 Einheiten (+3,5% z. VJ), dem gegenüber steht ein Überhang von nahezu 780.000 genehmigte, aber noch nicht fertiggestellte Wohnungen aus 2020. Entgegen der Vorjahre, ist insbesondere die Entwicklung bei den Zweifamilienhäusern mit einer Zunahme von rund 25% auffällig. Dieser starke Anstieg dürfte zum Teil auf das Auslaufen des Baukindergeldes im 1. Quartal 2021 sowie auf das Ende der Förderung von Häusern der Energieeffizienzstufe 55 zurückzuführen sein. In ähnlichem Maße, jedoch negativ, entwickelt sich der Bereich der Wohnheime (-26 % z. VJ), bzw. in der Betrachtung der "Nichtwohngebäude" die Hotel- und Gaststättensparte (-17 % z. VJ). Angesichts der über das gesamte Jahr 2021 anhaltenden Covid-19 Pandemie, liegt die Begründung dafür auf der Hand. Die Auswirkungen der Pandemie sind für die Bauwirtschaft in der Perspektive der steigenden Lieferzeiten, als auch in Betracht zahlreicher und massiver Preissteigerungen, längst angekommen. Neben dem aktuellen geopolitischen Stress und dem Bewusstwerden der eigenen Energieabhängigkeit, brauen sich rasante Kostenentwicklungen und damit meist verbundene Lieferengpässe, schnelllebige Märkte und sich verstärkende Trends (z.B. Nachhaltigkeit), zu einem neuen Aufgabenhorizont zusammen. Zwar zeigt sich die SHK Branche angesichts eines unverändert hohen Auftragsbestands und weiterhin stabilen und hohen Baugenehmigungszahlen sehr robust, immun gegen die Auswirkungen, wie Verzögerungen auf Grund von Problemen in vorgelagerten Gewerken bis hin zu grundsätzlichen Überarbeitungen und Neukalkulationen, ist diese dennoch nicht. Für den Heizungsbereich erwarten wir auch für 2022 eine positive Entwicklung, hauptsächlich getragen durch die Umstellung auf Heizen mit regenerativen Energien, insbesondere auf Wärmepumpen in Verbindung mit PV und Holzkessel. Vorsichtig positiv scheinen auch die Aussichten im Sanitärbereich, wo sich moderne Bäder als Ergänzung und Ausweitung des Wohn- und Lebensraums, nach wie vor einer hohen Nachfrage erfreuen. 2. Geschäftsverlauf Für das abgelaufene Jahr zeigt die Markteinschätzung für den Bereich Haustechnik in Deutschland folgende Entwicklung auf:
Wir blicken auf ein erfolgreiches und operativ jedoch sehr anspruchsvolles Geschäftsjahr zurück, so gehört das Jahr 2021 zu den erfolgreichsten der P&M Unternehmensgeschichte. Die beiden vergangenen Jahre waren stark durch die Pandemie und ihre Folgen geprägt. Die Auswirkungen der weltweiten Liefer- und Materialengpässe, die steigenden Energiepreise sowie die daraus resultierenden Teuerungszuschläge auf das gesamte Sortiment haben uns fortlaufend beschäftigt und werden dies vermutlich auch im Jahr 2022 tun. Bislang ist es uns weitestgehend gelungen, die Versorgung unserer Kunden abzusichern und in allen Vertriebsregionen ein überzeugendes Leistungsbild zu hinterlegen. Erhebliche Unsicherheiten in Bezug auf die Covid-19-Pandemie konnten durch strenge Einhaltung von Verhaltensregeln sowie durch ergänzende umsichtige Maßnahmen, wie z.B. der Ausbau der Homeoffice Arbeitsplätze zum Schutz unserer Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten beruhigt bzw. ausgeräumt werden. Der Bereich Heizung liefert unverändert starke positive Signale, vor allen Dingen durch eine sichtbare Fokussierung auf regenerative Produkte und Systemlösungen. Der Bereich Sanitär muss auf derartige Bewegungsmomente leider verzichten, kann sich jedoch vom bisherigen Downtrading erholen. Unverändert orientiert sich der Bereich Installation unauffällig zwischen den Entwicklungen im Heizungsbereich und jenen im Sanitärbereich. Durch permanente Anpassungen und Weiterentwicklungen konnten die Abläufe und die Organisation für Logistik und Vertrieb in der P&M Gruppe weiter optimiert werden. Dabei profitiert unser Kunde zeitgleich mit der Nutzung unserer digitalen Service von den permanenten Verbesserungen, unterstützt mit wichtigen Informationen und der notwenigen Transparenz und Klarheit für sein tägliches Tun. Die Kommunikation innerhalb der Gruppe, aber auch der Dialog nach außen zu unseren Lieferanten und Fachhandwerkspartnern, konnten wir über den gesamten Betrachtungszeitraum, mittels Webkonferenzen, aufrechterhalten und ausbauen. Dabei runden ergänzende Webinare die Maßnahmen nach außen und innen ab. 3. Lage a) Ertragslage Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Situation wurden im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 853.787 (i. V. TEUR 801.220) erzielt. Der Materialaufwand ist aufgrund der gestiegenen Umsatzerlöse um TEUR 30.553 auf insgesamt TEUR 617.993 angestiegen. Der Personalaufwand ist um TEUR 3.418 leicht angestiegen. Insgesamt ergibt sich ein Konzernjahresüberschuss im Jahr 2021 von TEUR 66.565 (i.V. TEUR 54.004). b) Finanzlage Die Finanzlage der PFEIFFER & MAY - Gruppe ist als sehr stabil zu bezeichnen. Im Jahr 2021 hat sich die Vermögens- und Liquiditätsstruktur des Konzerns zum Bilanzstichtag weiter positiv entwickelt und übertrifft die internen Richtlinien in allen Punkten. Die Finanzsituation war im Jahr 2021 gesichert durch:
c) Vermögenslage Die Vermögenslage unserer Gruppe ist stabil. Die Struktur unseres kurz- und langfristig gebundenen Vermögens und unserer Verbindlichkeiten ist sehr gut. Im Jahr 2021 hat sich die Vermögens- und Liquiditätsstruktur des Konzerns zum Bilanzstichtag weiter positiv entwickelt und übertrifft die internen Richtlinien in allen Punkten. Die Bilanzsumme ist um TEUR 76.565 bzw. 14 % auf TEUR 623.785 hauptsächlich durch das positive Konzernergebnis angestiegen. Das Eigenkapital ist absolut um TEUR 54.053 angestiegen, die Eigenkapitalquote hat sich von 66,4 % auf 66,9 % leicht erhöht. Das Anlagevermögen hat zum 31. Dezember 2021 einen Anteil an der Bilanzsumme von 21,6 % (i.V. 21,8 %). Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert zum Vorjahr TEUR 100.000 d) Gesamtaussage und Zielerreichung Die Lage des Konzerns ist weiterhin positiv und insbesondere geprägt von positiven Ergebnissen der operativen Gesellschaften durch erfreuliche Marktentwicklungen. Im Geschäftsjahresabschluss 2020 prognostizierten wir für das Geschäftsjahr 2021, bedingt durch Unsicherheiten und Unabwägbarkeiten in Bezug auf die entstehende Pandemie, einen Umsatz und eine Umsatzrentabilität etwas unter dem Niveau des Vorjahresergebnisses. Sowohl der Umsatz als auch die Ergebnisse der operativen Gesellschaften entwickelten sich im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 im Vergleich zur vorsichtigen Prognose gegenläufig und konnten im Vergleich zu den prognostizierten Werten erheblich übertroffen werden. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren der PFEIFFER & MAY - Gruppe für 2021 Die wesentlichen Leistungskennziffern im Konzern sind Umsatz und Ergebnis. Daneben werden Kennzahlen wie Umsatzrendite, Personaleinsatz und Deckungsbeitragsquote analysiert. Diese konnten im Berichtsjahr positiv weiterentwickelt werden. III. Prognosebericht Die aktuellen Rahmenumstände sind schwer zu bewerten. Zum einen die instabile geopolitische Situation und zum anderen die nach wie vor bestehenden Unsicherheiten in Bezug auf die COVID-19-Pandemie und deren weitere Entwicklung, sowie die allgemein fehlende Visibilität, machen einen vernünftigen Ausblick schwierig bis unmöglich. Unverändert ist unser Ziel auch im Jahr 2022 eine überzeugende Leistung bieten zu wollen und damit unsere Kunden in ihrem täglichen Tun zu begleiten und zu unterstützen. Wir gehen für die PFEIFFER & MAY - Gruppe bei den operativen Gesellschaften von einem Umsatzwachstum im Rahmen der Marktentwicklung aus. Das Ergebnisniveau wird zwischen den Ergebnissen aus 2020 und 2021 erwartet. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Das aktuelle Kriegsgeschehen in der Ukraine und die damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen, sowie die steigende Inflation stellen Vieles, auch in unserer Branche, in Frage. Die wirtschaftspolitischen Sanktionen der europäischen Union gegenüber Russland und die politische Elite zeigen bereits Konsequenzen auf die Weltwirtschaft. Die Segmente der Pfeiffer & May Gruppe sind aktuell nicht direkt betroffen, inwieweit sich die gesamtwirtschaftliche Situation auf die Entwicklung der PFEIFFER & MAY Gruppe auswirkt, kann heute nicht verlässlich eingeschätzt werden. Die Folgen der Inflation und insbesondere der Preissteigerungen in der Baubranche und Zinsanhebungen, die sich aus der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ergeben können, könnten sich negativ auf die allgemeine Nachfrage auswirken. Vermutlich wird auch im Jahr 2022 das Pandemiegeschehen weiterhin Auswirkungen auf unser tägliches Tun haben. Es ist damit zu rechnen, dass die ökonomischen Folgen daraus mittelfristig auch die Baubranche erreichen werden. Steigender Materialmangel bei permanent sich nach oben entwickelnden Rohstoff- und Energiepreisen, können sich mittelfristig negativ auf unsere Warenverfügbarkeit auswirken. Die Folgen der Inflation und insbesondere der Preissteigerungen in der Baubranche und Zinsanhebungen, könnten sich negativ auf die allgemeine Nachfrage auswirken. 2. Chancenbericht Die aktuellen Baugenehmigungen für 2022 stimmen zuversichtlich. Die Arbeitslosenquote hat sich in den vergangenen Monaten sichtbar erholt und bewegt sich auf einem Niveau wie vor der Pandemie. Sollte sich das Zinsniveau weiter auf dem niedrigen Niveau halten, kann sich das mangels alternativen Kapitalanlagemöglichkeiten weiterhin positiv auf den Bausektor auswirken. Unsere klare strategische Sortiments-, Lieferanten- und Einkaufspolitik, in Zusammenspiel mit unserer Läger- und Versorgungskreisen, stellt eine hohe Warenverfügbarkeit, besonders in Zeiten wie diese, sicher. 3. Gesamtaussage Das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 bewerten wir positiv, sowohl Umsatz als auch Ergebnis haben sich positiv entwickelt. Die neutrale Interpretation der globalen Vorzeichen für 2022 lassen wenig Raum für Optimismus, dafür ist die Gefahr eines Krieges in Europa, mit all seinen unvorhersehbaren Auswirkungen, zu groß. Für 2022 rechnen wir trotzdem mit einem leichten Umsatzzuwachs, welcher sich auch auf die Ergebnissituation auswirken könnte.
Karlsruhe, den 12. April 2022 Pfeiffer & May SE Ulf Steinhart Markus Bury Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Pfeiffer & May SE, Karlsruhe Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Pfeiffer & May SE, Karlsruhe, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Pfeiffer & May SE, Karlsruhe, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Karlsruhe, 12. April 2022 Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Oliver Striebel, Wirtschaftsprüfer Carmen Witte, Wirtschaftsprüferin |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
11 nahegelegene Organisationen
Herstellung von Musikinstrumenten
Unternehmensberatung
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und Bekleidungszubehör
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von feinmechanischen, Foto- und optischen Erzeugnissen, Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck
Herstellung von Solarwärmekollektoren
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen