Hirschmann
GmbH
Engelthal
Jahresfinanzbericht zum 31. Dezember
2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
2.213,45 |
| B.
Anlagevermögen |
14.434,00 |
18.933,00 |
| I.
Sachanlagen |
13.334,00 |
17.833,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.100,00 |
1.100,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
55.404,61 |
5.928,55 |
| I.
Vorräte |
18.965,51 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35.049,56 |
5.765,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.389,54 |
162,71 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.432,10 |
1.456,05 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
43.527,78 |
10.752,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
116.798,49 |
39.283,57 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
31.12.2005
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
68.527,78 |
35.752,52 |
| B.
Verbindlichkeiten |
116.798,49 |
39.283,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
116.798,49 |
39.283,57 |
Anhang
der Firma
Hirschmann GmbH
91238 Engelthal
I. Allgemeine Angaben
__________________
Der Gewinn wurde nach § 4 Abs. 1 (iVm § 5)
EStG durch Betriebsvermögens-vergleich unter Beachtung
handels-/ und steuerrechtlicher
Buchführungsvorschriften nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung (§§
238 ff. HGB, §§ 140 ff. AO) und den Vorschriften
gem. § 264a - § 264c HGB ermittelt.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung (handels- und
steuerrechtliche Buchführungsvorschriften).
- in unserem Büro durch elektronische
Datenverarbeitung
(DATEV).
Die Auswertung erfolgte im DATEV-Rechenzentrum.
Abweichende Handelsbilanzen wurden nicht erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen, ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft und somit wurden die Erleichterungen
nach § 288/289 HGB in Anspruch genommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses enthält
gegenüber der Gliederung nach HGB die folgenden
Besonderheiten:
| • |
Die nach § 275 Abs. 2 HGB
bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens
vorgeschriebene Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde um die Zwischenergebnisposition
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit erweitert
|
| • |
Die Bilanz wurde gem. § 268
Abs. 1 HGB unter der vollständigen Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt.
|
Abweichende Gliederung des Jahresabschlusses zum
Vorjahr wurde nicht vorgenommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
durchweg an den ertragsteuerlichen Vorschriften
ausgerichtet. Es waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
| • |
Das nichtabnutzbare
Anlagevermögen (ggf. anteiliger Grund und Boden)
ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
(ggf. Teilwert) ausgewiesen.
|
| • |
Das Sachanlagevermögen ist
mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
vermindert um planmäßig-nutzungsbedingte
Abschreibungen, angesetzt.
|
| • |
Bei der Bemessung der
Abschreibungssätze ist grundsätzlich die in
den amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung
festgesetzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt.
|
| • |
Bei den Zugängen wurde die
Abschreibung monatlich, pro rata temporis
verrechnet.
|
| • |
Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt stets,
sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen
führt.
|
| • |
Steuerliche Sonderabschreibungen
werden, sofern möglich, stets in vollem Umfang
genutzt.
|
| • |
Die geringwertigen
Wirtschaftsgüter i.S. § 6 Abs. 2 EStG
(Einzelanschaffungswert bis € 410,00 einschl.)
wurden im Zugangsjahr in voller Höhe
abgeschrieben.
|
| • |
Die Forderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden nicht angegeben.
|
| • |
Saldoanerkenntnisse der
Außenstände wurden im Rahmen der
Erstellung des Jahresabschlusses nicht eingeholt.
|
| • |
Die Verbindlichkeiten sind
grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen, die übrigen
Rückstellungsbeträge nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
|
| • |
Saldobestätigungen haben
nicht vorgelegen.
|
| • |
Grundsätzliche
Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der
Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht
vorgenommen worden.
|
II. Angaben zur Bilanz
_________________
Anlagevermögen
Die Abschreibungen im Berichtsjahr betragen €
6.379,89 (VJ 6.275,00).
Beteiligungen lagen nicht vor.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen
sind Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
in Höhe von € 1.614,26 (VJ € 484,82)
enthalten.
Kapital
Das gezeichnete Kapital lautet auf € 25.000,00.
Die Gesellschaft ist überschuldet. Stille
Reserven sind nicht vorhanden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind wie folgt strukturiert:
Art der Verbindlichkeit
31.12.2006 |
Gesamtbetrag
T€ |
davon
kleiner 1 Jahr |
mit einer
1 bis 5 Jahre |
Restlaufzeit
5 Jahre |
| gegenüber
Kreditinstitut |
7,0 |
-- |
-- |
-- |
| aus Anzahlungen |
22,0 |
-- |
-- |
-- |
| aus Lief. und
Leistungen |
39,5 |
-- |
-- |
-- |
| sonst.
Verbindlichkeiten |
48,2 |
-- |
-- |
-- |
|
Summe
|
116,7
|
--
|
--
|
--
|
III. Sonstige Angaben
_______________
Während des Geschäftsjahres wurde die
alleinige Geschäftsführung von Herrn Martin
Hirschmann wahrgenommen.
Altdorf, im Oktober 2007
Martin Hirschmann
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
1.1.2006 -
31.12.2006
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 73.839,24 EUR.
1.1.2005 -
31.12.2005
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 19.377,02 EUR.
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