Mertens
Spedition GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
102.771,51 |
116.946,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.149,50 |
2.084,50 |
| II.
Sachanlagen |
99.122,01 |
114.362,01 |
| III.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.622.958,56 |
3.293.100,80 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.482.751,80 |
1.703.580,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
25.409,71 |
25.409,71 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
140.206,76 |
1.589.520,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.034,31 |
2.609,73 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
103.890,70 |
|
| Aktiva |
2.830.655,08 |
3.412.657,04 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
94.590,73 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
5.112,92 |
5.112,92 |
| III.
Gewinnvortrag |
63.477,81 |
|
| IV.
Jahresfehlbetrag |
198.481,43 |
|
| V.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
|
63.477,81 |
| VI.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
103.890,70 |
|
| B.
Rückstellungen |
234.478,26 |
195.259,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.596.176,82 |
3.122.807,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.596.176,82 |
3.122.807,22 |
| Summe
Passiva |
2.830.655,08 |
3.412.657,04 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Mertens Spedition GmbH hat ihren Sitz in
Frankfurt am Main. Die Gesellschaft wird beim
Amtsgericht Frankfurt am Main unter HRB
43748 geführt.
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften
der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft ist eine Kleine Gesellschaft im
Sinne des § 267 HGB.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Dritten Buches
des HGB aufgestellt.
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Bei den Zugängen bis 800,00 Euro
Anschaffungskosten wurde in vollem Umfang von der
Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG
(volle Absetzung der geringwertigen Wirtschaftsgüter
im Jahr der Anschaffung) Gebrauch gemacht. Die
Abgänge der GWG in den kumulierten
Anschaffungskosten werden fiktiv im Jahr des Zugangs
vorgenommen.
Die
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigungen
angesetzt. Dabei wurde alle erkennbaren Risiken
bewertet.Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler
Abschläge berücksichtigt.
Die
liquiden Mittel wurden zum Nominalwert bewertet.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten für transitorische
Ausgaben sind nach den handelsrechtlichen
Vorschriften gebildet worden.
Das
gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten sind mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag gebildet worden. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt
25.409,71 EUR (Vorjahr: 25.409,71 EUR).
IV.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 14.
sonstige Berichtsbestandteile
Frankfurt am Main, den 11.
Juni 2024
gez. Anthony David
Shelley Ranson
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2024
festgestellt.
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