DÖNMEZ GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
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31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
172.808,00 |
110.585,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.851,00 |
5.295,00 |
| II. Sachanlagen |
168.957,00 |
105.290,00 |
| B. Umlaufvermögen |
1.661.510,12 |
961.308,20 |
| I. Vorräte |
682.736,36 |
614.525,97 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
499.897,95 |
321.755,06 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
23.000,00 |
63.000,00 |
| davon gegen Gesellschafter |
50.751,85 |
0,00 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
478.875,81 |
25.027,17 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
12.664,24 |
25.561,80 |
| Summe Aktiva |
1.846.982,36
|
1.097.455,00 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
341.146,12 |
193.258,67 |
| I. Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto / Kapitalanteile |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
168.258,67 |
75.197,69 |
| III. Jahresüberschuss |
147.887,45 |
93.060,98 |
| B. Rückstellungen |
60.263,16 |
42.523,20 |
| C. Verbindlichkeiten |
1.445.573,08 |
861.673,13 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.116.705,31 |
579.885,38 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
328.867,77 |
281.787,75 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
4.242,68 |
| Summe Passiva |
1.846.982,36 |
1.097.455,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung
des Jahresabschlusses wurden bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going-concern).
Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S.1, Abs. 3 HGB).
Die immateriellen Vermögensgegenstände und die beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Für Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis EUR 800,00 wurde auch in der Handelsbilanz
vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich
ein Abgang unterstellt. Die Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a EStG bei
Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von EUR 250,01 bis EUR
1.000,00 wurden auch für die Handelsbilanz angewandt. Geringstwertige Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis EUR 250,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 S.1 HGB).
Die Bewertung der Vorräte und der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungskos- ten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen
war (§ 253 Abs. 4 HGB).
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§ 256 S.1 HGB).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Soweit erforderlich, wird den in den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken durch Bildung angemessen dotierter
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten,
wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a Abs. 2 HGB bewertet (§
284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nominalbetrag des abzugrenzenden Aufwandes bilanziert und bewertet worden.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S.2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs.2 S.1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.1 S.2 HGB).
Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nominalbetrag der abzugrenzenden Erträge bilanziert und bewertet worden.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB).
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. EUR 59.507,53 EUR eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: EUR
80.577,05 EUR).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von EUR 50.751,85 EUR (Vorjahr:
EUR 0,00 EUR). Die Forderungen resultieren aus einem vertraglich vereinbarten, verzinslichen
Darlehen. Das Darlehen ist marktüblich verzinst, die Zinszahlungen erfolgen jährlich.
Eine planmäßige Tilgung ist vertraglich vorgesehen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen nicht.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2
HGB) aufgestellt.
Die außerordentlichen Aufwendungen (§ 277 Abs. 4 S.2 HGB) betreffen die Zuführungsbeträge zur Pensionsrückstellung,
die aufgrund der Umbewertung nach den neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG
erforderlich sind und gem. Art. 67 Abs. 1 S.1 EGHGB in jedem Geschäftsjahr zu mindestens
1/15 zugeführt werden.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
Sonstige Angaben
Zum Abschlussstichtag bestanden keine nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse im
Sinne des § 251 HGB.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens – unverändert
– geführt durch den Geschäftsführer Herrn Sami
Der Jahresabschluss ist am 02.09.2025 von der Gesellschafterversammlung festgestellt
worden.
| Hamburg, 02.09.2025 |
__________________________ Sami Dönmez Geschäftsführer |
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