PEX Fremdsprachendienst GmbH
Leipziger Straße 43, 15232 Frankfurt (Oder), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Romuald Pacak seit 29.8.2024 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PEX Fremdsprachendienst GmbHFrankfurt (Oder)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2010 die Größenmerkmale einer kleinen GmbH im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB auf, von den größenabhängigen Erleichterungen im Sinne des § 288 HGB für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde weitgehend Gebrauch gemacht. Die Gliederung der Bilanz ist nach den Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB erfogt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 sind erstmals verpflichtend im Berichtsjahr anzuwenden. Die Vorjahreszahlen sind gem. Art. 67 Abs. 8 S. 2 des EGHGB bei der erstmaligen Anwendung des BilMoG nicht angepasst worden. Von den Übergangsvorschriften des Art. 67 Abs. 1 S. 2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bei einer Nutzungsdauer von 3 bis 50 Jahren angesetzt. Die Abschreibung erfolgte pro rata temporis. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, ist im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung ein Sammelposten gebildet worden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt, sie sind innerhalb eines Jahres fällig.Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte nach zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert zum Abschlussstichtag. Die Bilanzierung der flüssigen Mittel erfolgte zum Nennwert. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem Erfüllungsbetrag gebildet. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gem. § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor. III. Angaben zur Bilanz Zur Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2010 einschließlich der kumulierten Anschaffungs- und Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen wird auf den als Anlage beigefügten Anlagenspiegel verwiesen. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00. Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz wurde ohne Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Die Kapitalrücklage der Gesellschaft beträgt EUR 153.912,01. Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Wesentliche periodenfremde Erträge und Aufwendungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht enthalten. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen werden im Geschäftsjahr nicht ausgewiesen. V. Sonstige Angaben 1. Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung der PEX Fremdsprachendienst GmbH durch den Geschäftsführer: Herrn Romuald Pacak, Dolmetscher Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 3359,14 auf neue Rechnung vorzutragen. Frankfurt (Oder), den 17.11.2011
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