Agrobiogen GmbH
Selbe AdresseErbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Simon Hoffmann seit 10.6.2025 | Geschäftsführer |
IJnte Hein Schukken seit 22.7.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
GD Group B.V. | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NExtTec GmbHHilgertshausen-TandernJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanzscroll
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Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
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Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst. Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Außerplanmäßige Abschreibungen (§253 III 5 HGB) waren nicht erforderlich. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensegenstände linear vorgenommen. Für die Ermittlung der Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Lifo-Methode angewendet (§ 256 I HGB). Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag bewertet (§256a HGB). Beträgt die Restlaufzeit mehr als ein Jahr, wurden (nur) eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Hilgertshausen, den 07.05.2024 Gez. Dr. Uwe Luksch Prof. Dr. Ynte Schukken (Geschäftsführer) (Geschäftsführer) sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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