Schultz RC GmbHLiquidiert

48163 Münster, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Münster HRB 6495
Eingetragen
7.1.2003
Branche
Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel mit Motorgeräten, Fahrzeugen und Zubehör aller Art auf dem Gebiet der Kommunal-, Garten- und Beförderungstechnik sowie die Durchführung von Reparaturen und Serviceleistungen aller Art und alle damit zus ammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann ähnliche Unternehmen im In- und Ausland erwerben, sich an solchen Unternehmen beteiligen und Komplementärstellungen an Kommanditgesellschaften übernehmen, sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und im übrigen sämtliche Geschäfte betreiben, die dem Unternehmenszweck förderlich und dienlich sind.

Historie

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Management

NameRolle
Ingrid Rose
seit 22.2.2018
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schultz RC GmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 936,50 3.038,50
I. Sachanlagen 936,50 3.038,50
B. Umlaufvermögen 53.551,64 54.747,18
I. Vorräte 850,00 3.800,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.776,68 43.116,60
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16.924,96 7.830,58
Bilanzsumme, Summe Aktiva 54.488,14 57.785,68

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 38.660,59 42.543,40
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Bilanzgewinn 12.660,59 16.543,40
B. Rückstellungen 8.198,79 5.562,87
C. Verbindlichkeiten 7.628,76 9.679,41
Bilanzsumme, Summe Passiva 54.488,14 57.785,68

Anhang


I. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sowie die möglichen Wahlrechte nach Steuerrecht und Handelsrecht werden unter Berücksichtigung des für den Jahresabschluss ab 2010 zwingenden BilMoG unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen für die Handelsbilanz so angewendet, dass grundsätzlich eine weitestgehende Übereinstimmung zwischen Steuerbilanz und Handelsbilanz bestehen bleibt. Dabei werden die steuerlichen Wahlrechte nach § 5 Abs.1 EStG nicht wahrgenommen. Soweit Abweichungen zur Steuerbilanz zu berücksichtigen sind, wird dies bei den einzelnen Bilanzposten erläutert.

a) Bilanzierungsmethoden und Darstellungsmethoden

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Vorschriften der §§ 242 ff., §§ 264 ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die GmbH als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Es werden die Erleichterungen des § 266 Abs. 1 HGB (verkürzte Bilanz), des § 268 Abs. 1 HGB (nur Bilanzgewinn) und des § 274 a HGB (u.a. kein Anlagengitter) für die Bilanz in Anspruch genommen. Hinsichtlich des Anhangs werden die Angaben gemäß § 286 HGB (u.a. keine Gesamtbezüge) unterlassen sowie die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB in Anspruch genommen. Bei der Offenlegung werden die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen (nur Bilanz und Anhang, Anhang ohne Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung). Angaben zur Ergebnisverwendung werden nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB nicht gemacht.

1. Anlagevermögen

a) Sachanlagevermögen
Das Anlagevermögen wird in der Bilanz mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige lineare Abschreibung nach § 253 Abs.3 HGB ausgewiesen.

Für die bisher nach steuerlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände werden die Wertansätze nach Art. 67 Abs.4 Satz 1 EGHGB beibehalten und die Abschreibungsmethoden fortgeführt.

Zugänge von geringwertigen Anlagegütern bis zu  410,00 Euro werden nach § 6 Abs.2 EStG und der handelsrechtlich zulässigen Vereinfachungsregelung in voller Höhe abgeschrieben. Die nach § 6 Abs.2a EStG bisher gebildeten Sammelposten werden auch in der Handelsbilanz wegen ihrer insgesamt untergeordneten Bedeutung fortgeschrieben

2. Vorräte

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt zu den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Verbrauchsfolgeverfahren nach der Lifo- oder Durchschnittsmethode. Notwendige Abwertungen aufgrund des strengen Niederstwertprinzips werden vorgenommen.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich nach dem Nominalwert bewertet.
Die Forderungen sind alle innerhalb eines Jahres fällig.

4. Steuer- und sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach den handelsrechtlichen Vorschriften ermittelt und bewertet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt worden.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

II. Sonstige Angaben

Geschäftsführer im Kalenderjahr war:

Rolf Strerath, Kaufmann


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.09.2012 festgestellt.

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