Brockhaus Baubedarf GmbHLiquidiert

33378 Rheda-Wiedenbrück, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 6024
Eingetragen
3.2.1992
Branche
Großhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit Werkzeugen und KleineisenwarenGroßhandel mit sonstigen Baustoffen und Bauelementen
Gegenstand
Der Betrieb eines Groß- und Einzelhandels mit Baustoffen, Baubedarf, Werkzeugen und Werkstatteinrichtungen, Arbeitsschutzbedarf und technischen Artikeln. Beteiligung und Erwerb an und von anderen Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Bernhard Brockhaus
seit 15.1.2020
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

26.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Brockhaus Baubedarf GmbH

Rheda-Wiedenbrück

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 39.570,51 103.610,53
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 39.069,51 103.109,53
III. Finanzanlagen 500,00 500,00
B. Umlaufvermögen 778.110,46 726.147,76
I. Vorräte 2.210,27 294.263,19
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 102.650,67 154.551,02
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 673.249,52 277.333,55
Bilanzsumme, Summe Aktiva 817.680,97 829.758,29

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 773.098,30 745.555,52
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 719.555,52 670.800,16
III. Jahresüberschuss 27.542,78 48.755,36
B. Rückstellungen 12.000,00 32.589,47
C. Verbindlichkeiten 32.582,67 51.613,30
Bilanzsumme, Summe Passiva 817.680,97 829.758,29

Anhang


 
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Rheda-Wiedenbrück und wird beim Amtsgericht Gütersloh im Handelsregister, Abteilung B, unter der Nummer HRB 6024 geführt.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Gesell­schaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größen­merkmale einer kleinen Kapitalgesell­schaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Bei der Aufstellung der Bilanz sowie des Anhangs werden die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß §§ 274a sowie 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.

Auf die Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzich­tet. Bei dieser Offenlegung werden die Erleichterungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB bezüglich der Bilanz sowie die Erleichterungsvorschriften gemäß § 326 HGB in Anspruch genommen.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um plan­mäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Abschreibungszeitraum entspricht den Nutzungsdau­ern der Anlagegüter. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemes­sene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwert­berichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbind­lichkeiten und sind in Höhe des nach vernünfti­ger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Angaben zur Bilanz

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr ausnahmslos eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Zum Abschlussstichtag bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 11 (Vorjahr: TEUR 10).

4. Sonstige Angaben

Alleinvertretungsberechtigter Liquidator der Gesellschaft ist Herr Bernhard Brockhaus, Kaufmann, Rheda-Wiedenbrück. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Im Geschäftsjahr 2019 waren durchschnittlich sieben Arbeitnehmer beschäftigt.

Rheda-Wiedenbrück, den 14. August 2020

gez. Bernhard Brockhaus
  - Liquidator -
  
 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.09.2020 festgestellt.

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